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DE19517785C2 - Mobilhaus - Google Patents

Mobilhaus

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Publication number
DE19517785C2
DE19517785C2 DE19517785A DE19517785A DE19517785C2 DE 19517785 C2 DE19517785 C2 DE 19517785C2 DE 19517785 A DE19517785 A DE 19517785A DE 19517785 A DE19517785 A DE 19517785A DE 19517785 C2 DE19517785 C2 DE 19517785C2
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DE
Germany
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wall
wall elements
house according
mobile house
wall element
Prior art date
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DE19517785A
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English (en)
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DE19517785A1 (de
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Peter Seitz
Reinhold Lenhadt
Peter Brutscher
Johannes Jehle
Heribert Huebner
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EA METALLBAU GmbH
Original Assignee
EA METALLBAU GmbH
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Publication date
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Priority to DE19517785A priority patent/DE19517785C2/de
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    • E04BGENERAL BUILDING CONSTRUCTIONS; WALLS, e.g. PARTITIONS; ROOFS; FLOORS; CEILINGS; INSULATION OR OTHER PROTECTION OF BUILDINGS
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    • E04B1/343Structures characterised by movable, separable, or collapsible parts, e.g. for transport
    • E04B1/34315Structures characterised by movable, separable, or collapsible parts, e.g. for transport characterised by separable parts
    • E04B1/34321Structures characterised by movable, separable, or collapsible parts, e.g. for transport characterised by separable parts mainly constituted by panels
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  • Architecture (AREA)
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  • Electromagnetism (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Rigid Containers With Two Or More Constituent Elements (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Mobilhaus gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Mobilhäuser sind beispielsweise in Form von Containern für Wohn-, Büro- oder Aufbewahrungszwecke bekannt. Sie werden über­ all dort eingesetzt, wo schnell für die entsprechenden Zwecke ausgestaltete Raume benötigt werden, da sich aus Mobilhäusern an beliebigen Orten beispielsweise ganze Wohnlager in kürzester Zeit aufbauen lassen.
Eine Art von Mobilhäusern sind dadurch gekennzeichnet, daß sie an der Herstellungsstätte bereits vollständig und unzerlegbar zusammengefügt werden. Solche Mobilhäuser sind insbesondere un­ ter dem Begriff "Wohncontainer" bekannt geworden. Ihnen haftet jedoch der Nachteil an, daß sie nur sehr platzraubend transpor­ tiert und gelagert werden können.
Insbesondere bei Mobilhäusern, die für den Katastropheneinsatz gedacht sind, ist es jedoch wichtig, daß auch mit einer be­ grenzten Transportkapazität - sei es auf dem Land- oder Luftweg - in kürzester Zeit eine große Anzahl von Mobilhäusern an einen bestimmten Zielort transportiert und dort abgestellt bzw. auf­ gebaut werden können.
Um die Transportkapazität bei vorbestimmtem Transportvolumen zu erhöhen, ist es bekannt, Mobilhäuser als Bausätze zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall können die Mobilhäuser in zerlegtem Zustand platzsparend transportiert werden. Sie werden erst vor Ort zusammengefügt.
Jedoch sind auch die bisher bekannten Bausätze nicht optimal. Zum einen sind bei den meist auf Paletten angeordneten Mobil­ haus-Bauteilen noch viel Hohlräume zwischen den zu Transport­ einheiten zusammengefügten Bauteilen vorhanden, so daß der nur begrenzt zur Verfügung stehende Transportraum unnötig ver­ schwendet wird. Zum anderen sind die durch die Bausätze ent­ stehenden Gebilde oft derart sperrig, daß sie nur mit Spezial­ transportmitteln befördert werden können.
Darüber hinaus wird - wenn die Mobilhäuser gerade nicht benö­ tigt werden - bei ihrer Lagerung selbst in zerlegtem Zustand eine relativ große Lagerkapazität benötigt.
Aus der US 3 729 889 ist ein Plattensystem mit Verbindungs- und Abdichtelementen bekannt, das zu einem abgeschlossenen Gehäuse zusammengesetzt werden kann. Die einzelnen Wandteile bzw. Wand­ elemente sind jedoch nicht so gestaltet, daß sie zu einer kom­ pakten Verpackungseinheit ohne Raumverlust zusammengesetzt wer­ den können. Die einzelnen Wandelemente sind derart sperrig, daß sie nicht in kompakter Form transportiert werden können.
In dem deutschen Gebrauchsmuster G 92 13 472.6 ist eine Kühl- und Frischhaltezelle beschrieben, die aus einem kastenförmigen Gehäuse besteht. Das kastenförmige Gehäuse ist aus mehreren Wandbau-, Boden- und Deckelementen zusammengesetzt. Die Wand­ bauelemente weisen Stoßflächen auf, die als Nut und Feder aus­ gebildet sind. Die Wand-, Boden- und Deckelemente haben nahezu die volle Breite des Gehäuses. Das Gehäuse ist konzipiert, um eine optimale Abdichtung zwischen dem Gehäuseinneren un der Um­ gebung bereitzustellen. Dazu ist es vorteilhaft, wenn die Ele­ mente groß ausgebildet sind und damit die Anzahl der Fugen zwischen den Elementen gering ist. Derartige Elemente sind somit ebenfalls nicht in kompakter Form transportierbar.
Die DE 35 29 556 A1 beschreibt ein mobiles Containersystem, wo­ bei die einzelnen Container aus plattenförmigen Wandelementen und jeweils zugeordneten Verbindungselementen zusammengesetzt sind. Dieses mobile Containersystem ist jedoch derart ausge­ legt, daß es mit möglichst wenig Personal schnell zusammensetz­ bar und zerlegbar ist. Dagegen ist dieses Containersystem nicht konzipiert, um in kompakter Form transportierbar zu sein.
Aus der DE-AS 19 53 657 ist eine transportable Raumzelle mit einer Hohlprofil-Rahmenkonstruktion aus Metall bekannt. In diese Rahmenkonstruktionen können Plattenelemente eingefügt werden. Die Plattenelemente können zwar derart klein ausgebil­ det werden, daß ihre Fläche beispielsweise die Hälfte, ein Drittel, ein Viertel usw. der jeweiligen Wandfläche beträgt. Die Rahmenkonstruktion läßt sich lediglich in Teile zerlegen, deren Länge zumindest der Länge oder der Breite einer Seiten­ wand entspricht. Die Rahmenkonstruktion ist somit im zerlegten Zustand sperrig und kann nicht kompakt verpackt werden.
Aus der DE 35 37 306 A1 ist ein mobiles Bauwerk in Hausform be­ kannt. Für dieses Bauwerk sind Stützen und Streben erforder­ lich, deren Längen den äußeren Abmessungen des Bauwerks ent­ sprechen. Diese Stützen und Streben sind ebenfalls nicht in kompakter Form transportierbar.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Mobilhaus der eingangs ge­ nannten Art zur Verfügung zu stellen, welches in äußerst kom­ pakter Form lager- und transportierbar ist, in zerlegtem Zu­ stand keine die Transportierbarkeit mindernde, sperrige Gestalt besitzt sowie einfach und schnell zusammengefügt werden kann.
Diese Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 genannten Merkmale gelöst.
Ein wesentliches Element der Erfindung ist darin zu sehen, die Längs- und Stirnseitenwände, sowie die Boden- und Deckwand aus Wandelementen aufzubauen, die derart aufeinander abgestimmt sind, daß sie in extrem kompakter Weise zu Modulen zusammenfüg­ bar sind, welche jeweils eine quaderförmige Verpackungseinheit definieren. Damit wird eine maximale Verpackungsdichte er­ reicht. Als Folge davon läßt sich das Lagervolumen für eine be­ stimmte Anzahl von Modulen auf ein Minimum reduzieren und die Transportkapazität bei vorgegebenem Transportvolumen beträcht­ lich erhöhen.
Dadurch, daß die Unterseite jedes Moduls durch ein auf Boden­ stützen abstellbares Bodenwandelement oder eine entsprechende Bodenwandelement-Längshälfte gebildet ist, erfüllt dieses Kon­ struktionsteil gleichzeitig die Funktion einer Palette für wei­ tere Wandelemente. Dadurch kann jedes Modul mittels eines Ga­ belstaplers auf einfache Art und Weise befördert werden, wobei die einzelnen Module auch übereinander stapelbar sind. Der Ver­ zicht auf separate Paletten führt zum einen zu einer Kostenein­ sparung. Zum anderen wird Verpackungsmaterial reduziert.
Das Mobilhaus gemäß Anspruch 1 stellt eine Grundeinheit dar, welche gemäß Anspruch 2 mittels weiterer Module erweiterbar ist. Je nach Bedarf können somit mehr oder weniger große Mobil­ häuser zur Verfügung gestellt werden.
Abgesehen von der Einsparung einer Palette kann aufgrund des modularen Aufbaus und der Ausbildung von äußerst kompakten qua­ derförmigen Verpackungseinheiten auch weiteres Verpackungs­ material eingespart werden. Vorzugsweise werden die Module le­ diglich mit einer wiederverwendbaren Abdeckhülle geschützt, welche durch Zurrgurte gesichert wird.
Die Maße der aufeinander abgestimmten Wandelemente sind vor­ zugsweise LKW- und luftfrachtgerecht gewählt. Dabei sollte dar­ auf geachtet werden, daß eine maximale Länge des Moduls von etwa 2,40 m nicht überschritten wird. Diese Länge entspricht der maximalen Breite einer LKW-Ladefläche.
Bei der konkreten Ausführungsform nach den Ansprüchen 4 und 5 besitzen sämtliche Wandelemente etwa dieselbe Länge, insbe­ sondere eine Länge von etwa 2,30 m. Ferner weisen die Längs­ seitenwand-, Türwand-, Bodenwand- und Deckwandelemente jeweils die gleiche Breite auf, insbesondere eine Breite von etwa 1,20 m, wobei die Deck- und Bodenwandelement-Längshälften jeweils nur die halbe Breite der entsprechenden Wandelemente besitzen.
Die Stirnseitenwandelemente werden vorzugsweise mit einer sol­ chen Breite ausgeführt, daß sie in dem zwischen zwei zu einem Hohlkasten übereinandergelegten Eckwandelementen gebildeten Hohlraum weitgehend spielfrei plazierbar sind. Ferner haben sämtliche Wandelemente vorzugsweise die gleiche Wandstärke von etwa 50 bis 70 mm, insbesondere etwa 60 mm.
Durch diese Maße werden Module gebildet, die etwa 2,30 m lang und 1,20 m breit sind. Die Höhe der verschiedenen Module be­ trägt zwischen 0,46 m und 0,36 m. Beispielsweise können 5 Mo­ dule (Module 1 bis 5) zu einer Gesamt-Stapelhöhe von 2,00 m übereinandergestapelt werden. Aus einem solchen Modul-Stapel, der eine Länge von 2,30 m und eine Breite von 1,20 m besitzt, könnte ein Mobilhaus mit einer Grundfläche von 5,80 m × 2,30 m hergestellt werden.
Ein solcher Modul-Stapel benötigt bei einer Breite der Ladeflä­ che eines Lastkraftwagens von 2,30 m lediglich 1,2 Lademeter. Mit anderen Worten könnten auf einer Ladefläche von etwa 2,30 m × 4,70 m vier der oben beschriebenen Modul-Stapel und damit Mo­ bilhäuser mit jeweils einer Grundfläche von 5,80 × 2,30 m transportiert werden. Eine höhere Packungsdichte ist praktisch nicht mehr möglich.
Gemäß Anspruch 8 sind im montierten Zustand an der Deck- und Bodenwand stirnseitig jeweils Boden- bzw. Deckwandelement- Längshälften angeordnet. Dadurch wird erreicht, daß die Stoß­ stellen zwischen den Boden- bzw. Deckwandelementen im Verhält­ nis zu den Stoßstellen zwischen den Längsseitenwandelementen versetzt zueinander liegen, was zu einer höheren Stabilität des Mobilhauses führt.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung werden die Wandelemente über Nut-Feder-Verbindungen aneinander ange­ schlossen. Dadurch wird eine besonders einfache, präzise und auch feste Verbindung der aneinandergrenzenden Wandelemente - und somit eine hohe Stabilität des gesamten Mobilhauses - er­ reicht.
Vorzugsweise ist die erwähnte Nut-Feder-Verbindung dadurch ge­ kennzeichnet, daß an jeweils einer Längsschmalseite eines er­ sten Wandelements ein Nut- und Feder-Abschnitt vorgesehen, der mit einem entsprechend ausgebildeten, komplementären Feder- und Nut-Abschnitt an der angrenzenden Längsschmalseite eines zwei­ ten bzw. benachbarten Wandelements derart korrespondiert, daß die beiden aneinandergrenzenden Wandelemente vollflächig zusam­ mengefügt werden können. Durch die spezielle Ausgestaltung der Nut-Feder-Verbindungen können die einzelnen Wandelemente leich­ ter zusammengefügt werden. Insbesondere kann das zuletzt einzu­ fügende Wandelement durch geringfügiges Verkippen gegenüber dem benachbarten Wandelement problemlos eingesetzt werden.
Damit sich die Verbindung zweier aneinandergrenzender Wandele­ mente nicht unbeabsichtigt löst, Verriegelungselemente vorgese­ hen. Eine spezielle Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet, daß jedes Verriegelungselement einen schwenkbar gelagerten, ha­ kenartigen Schließriegel einerseits und ein in einem angrenzen­ den Wandelement angeordnetes Eingriffselement andererseits um­ faßt. Aus Konstruktionsgründen ist es vorteilhaft, wenn ein Schließriegel längs eines Nut-Abschnittes eines Wandelements vorgesehen ist, während das zugeordnete Eingriffselement in der Feder des zugeordneten Federabschnitts eines benachbarten Wand­ elements integriert ist.
Zur Erleichterung für das Montagepersonal sollten die Verriege­ lungseinrichtungen derart ausgeführt sein, daß sämtliche Schließriegel im gleichen Drehsinn verriegel- bzw. lösbar sind; d. h. sämtliche Schließriegel werden entweder im Uhrzeigersinn oder entgegen dem Uhrzeigersinn in die Verriegelungs- bzw. Schließstellung bewegt. Dadurch soll ausgeschlossen werden, daß durch Unachtsamkeit ein Verriegelungselement nicht in die Ver­ riegelungsstellung gedreht wird. Ferner kann durch diese Maß­ nahme eine schnelle, keine Überlegung erfordernde Überprüfung aller Verriegelungselemente durchgeführt werden.
Vorzugsweise stoßen die Deckwandelemente und Deckwandelement- Längshälften unter Ausbildung einer außenseitigen Fuge aneinan­ der, welche mittels eines Dichtprofils (beispielsweise aus Si­ likonmaterial) abdeckbar ist.
Nach einer bevorzugten Ausführung des Fugendichtprofils ist dieses mit pilzartigem Querschnitt ausgebildet, wobei die Kappe des Pilzes Dichtlippen bildet, welche auf den Deckwandelementen aufliegen. Im montierten Zustand befindet sich der Mittelsteg des Profils innerhalb der Fuge und ist dort mit Hilfe von ange­ formten Verhakungsmitteln verankert.
Um eine Verformung, insbesondere eine Ausdehnung oder ein Zu­ sammenziehen des Fugendichtprofils während oder nach der Mon­ tage und eine möglicherweise dadurch hervorgerufene Undichtig­ keit zu verhindern, erstreckt sich durch das Fugendichtprofil hindurch ein Faden aus zugfestem, dehnungsarmen Material. Ins­ besondere kann als Material für den Faden Kunststoff wie Po­ lyamid oder dergleichen verwendet werden.
Um ein kontrolliertes Abtropfen von von der Deckwand abfließen­ dem Wasser zu gewährleisten, umfassen die in ihrem montierten Zustand außenliegenden Schmalseiten der Deckwandelemente nach unten vorstehende Tropfkanten. Durch diese Maßnahme wird ver­ hindert, daß eine von der Deckwand abfließendes Wasser an den Seitenwänden des Mobilhauses herunterläuft oder gar zwischen Deckwand und Seitenwand in das Mobilhaus eindringt.
Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß die Decken- und Seitenwandelemente jeweils sandwichartig aufgebaut sind, wobei die Kernplatte aus einem Kunststoffschaum, insbesondere einem PU-Schaum besteht. Die Kernplatte ist von zwei sich zumindest über die Flachseite derselben erstreckenden Deckschichten aus Kunststoff oder Me­ tallblech abgedeckt.
Auch die Bodenwandelemente sind vorzugsweise sandwichartig auf­ gebaut, wobei jedoch anstatt einer innenliegenden Deckschicht eine relativ steife Bodenplatte aus Kunststoff oder Holz, ins­ besondere Spanholz, verwendet wird. Die Bodenplatte dient beim fertig montierten Mobilhaus als Gehfläche.
Die erwähnte Leichtbauweise der Wandelemente führt zu einer starken Gewichtsreduzierung des Mobilhauses bzw. des Bausatzes, was sich insbesondere für den Lufttransport positiv auswirkt. Ferner können die Mobilhäuser ohne schwere Gerätschaften in un­ wegsamem Gelände transportiert und aufgebaut werden.
Die Bodenstützen sind vorzugsweise längenveränderbar bzw. hö­ henverstellbar. In einer konkreten Ausführungsform umfaßt eine Bodenstütze einen mit Standteller versehenen Gewindebolzen, der in eine Innengewindehülse einschraubbar ist. Diese wiederum ist in das Bodenwandelement integriert, insbesondere einlaminiert oder über einen Außenflansch mit Schrauben, Nieten oder der­ gleichen Befestigungsmittel befestigt. Die Verbindung zwischen Gewindebolzen und Standteller erfolgt vorzugsweise über ein Ku­ gelgelenk, so daß sich der Standteller Bodenunebenheiten an­ passen kann.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist der Gewindebolzen vom Hausinnern bzw. von der Geh- und Standfläche der Bodenwan­ delemente her durch die zugeordnete Innengewindehülse hindurch zum Ansetzen eines Schraubwerkzeugs zugänglich, so daß die Bo­ denstützen durch Drehen des Gewindebolzens verlängert oder ver­ kürzt werden können. Auf diese Weise können die einzelnen Bo­ denwandelemente nivelliert werden.
Um ein Ausbrechen der Bodenwandelemente in den Bereichen der Bodenstützen zu verhindern, wird die Innengewindehülse vor­ zugsweise innerhalb einer im Bodenwandelement angeordneten Bo­ denhülse plaziert, insbesondere in diese von unten bzw. der Au­ ßenseite des Bodenwandelements her eingesteckt.
Um ein Eindringen von Feuchtigkeit von außen ins Innere des Mo­ bilhauses zu verhindern, ist vorzugsweise zwischen der Boden­ hülse und der Innengewindehülse ein Dichtring, insbesondere eine Gummirundschnur aufgenommen.
Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform ergibt sich durch die Anordnung einer Rechteckhülse zwischen der inneren Boden­ platte und der äußeren Deckschicht eines Bodenwandelements, in der wiederum die Bodenhülse aufgenommen ist. Wird die Rechteck­ hülse derart ausgebildet und angeordnet, daß sie mit ihrer Stirnseite in eine sich randseitig erstreckende Nut zur Auf­ nahme einer zugeordneten Feder eines Seitenwandelements hinein­ ragt, und zu diesem Zweck abgestuft, so daß die die Stufe defi­ nierenden Flächen jeweils bündig sind mit dem Grund und der innengelegenen Seitenfläche der Nut, so kann ein direkter Kraftschluß zwischen den aufliegenden Seitenwand- bzw. Eckwand­ elementen und der zugeordneten Bodenstütze erreicht werden, so daß die jeweiligen Bodenwandelemente entsprechend entlastet sind.
Vorzugsweise sind die Seitenwand- und Eckwandelemente an der der Bodenwand zugekehrten Seite außenseitig über die Nut-Feder- Anordnung bzw. die Bodenwandelemente derart fortgesetzt, daß die im montierten Zustand außenliegende Schmalseite der Bo­ denwandelemente durch diesen randseitigen Fortsatz überdeckt sind.
Nachstehend wird eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Mobilhauses anhand der beiliegenden Zeichnungen näher erläu­ tert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Explosionszeichnung eines er­ findungsgemäßen Mobilhauses,
Fig. 2 eine schematische Stirnansicht von Modulen 1 bis 5, in welchen die zur Bildung des Mobilhauses gemäß Fig. 1 benötigten Wandelemente zusammen­ gefügt sind,
Fig. 3 eine schematische Darstellung von in Fig. 2 ge­ zeigten, aufeinandergestapelten Modulen 1 bis 5 (Modulstapel),
Fig. 4 eine schematische Draufsicht von vier nebenein­ ander angeordneten Modulstapeln, von denen einer in Fig. 3 dargestellt ist,
Fig. 5 eine schematische Perspektivdarstellung eines teilweise zusammengefügten Mobilhauses,
Fig. 6 ein Hauseck unter perspektivischer Darstellung der gegenseitigen Zuordnung von Längsseitenwand-, Eckwand-, Stirnseitenwand- und Bodenwande­ lementen,
Fig. 7 eine teilweise weggebrochene, schematische Teil­ perspektivansicht einer Wandelement-Ver­ riegelungsvorrichtung,
Fig. 8 einen schematische Perspektivteilansicht zweier zusammengefügter und auf Seitenwandelemente auf­ setzbarer Deckwandelemente,
Fig. 9 eine schematische Detaildarstellung des Stoß­ bereichs zwischen zwei aneinandergefügten Deckwandelementen, wobei die dabei ausgebildete bzw. entstehende Stoßfuge durch ein Dichtprofils abgedichtet ist,
Fig. 10 eine schematische Perspektivteilansicht einer Bodenwandelement-Längshälfte mit Bodenstütze,
Fig. 11 eine Längsschnittdarstellung einer der Boden­ stütze zugeordneten Innengewindehülse,
Fig. 12 eine Detailschnittdarstellung des Anschlusses eines Seitenwandelements mit einem Bodenwandele­ ment einschließlich im Anschlußbereich inte­ grierter Rechteckhülse, und
Fig. 13 die Rechteckhülse gemäß Fig. 12 in Draufsicht unter Darstellung einer darin angeordneten Bo­ denhülse.
In Fig. 1 ist eine Explosionsansicht einer konkreten Ausfüh­ rungsform eines Mobilhauses dargestellt. Die auseinandergezo­ gene Ansicht umfaßt zwei Längsseitenwände 10, zwei Stirnsei­ tenwände 12, eine Bodenwand 14 und eine Deckwand 16. Durch Zu­ sammenfügen dieser verschiedenen Wände entsteht das Mobilhaus. Die Deckwand 16 bildet entweder ein Dach oder eine Zwischen­ decke für ein weiteres darüber angeordnetes Mobilhaus.
Die einzelnen Wände sind durch miteinander verbundene Wand­ elemente gebildet. Bei dem in Fig. 1 dargestellten Mobilhaus setzt sich die Deckwand 16 aus vier Deckwandelementen 26 sowie jeweils stirnseitig daran anschließende Deckwandelement-Längs­ hälften 28 zusammen.
Entsprechend umfaßt die Bodenwand 14 vier Bodenwandelemente 18 sowie jeweils stirnseitig daran anschließende Bodenwandelement- Längshälften 20.
Die beiden Längsseitenwände 10 bestehen aus drei Längsseiten­ wandelementen 32 und zwei die Längsseitenwände 10 abschließende Eckwandelemente 22. Die Längsseitenwand- und Eckwandelemente 32 bzw. 22 können Fenster aufweisen oder auch fensterlos sein. Ein mit einer Türöffnung und einer Tür versehenes Längsseitenwand­ element ist mit der Bezugsziffer 30 bezeichnet.
Die Stirnseitenwände 12 bestehen jeweils aus zwei Stirnseiten­ wandelementen 24. Der mit durchgezogenen Strichen dargestellte Quader in Fig. 1 vermittelt die quaderförmige bzw. kontainerar­ tige Form des aus den verschiedenen Wänden 10 bis 16 zusammen­ gefügten Mobilhauses.
Alle Bodenwandelemente 18 und Bodenwandelement-Längshälften 20 sind jeweils mit vier Bodenstützen 34 ausgestattet, mit denen sie sich am Boden abstützen.
In Fig. 2 ist dargestellt, wie die das Mobilhaus bildenden Wan­ delemente in besonders kompakter Weise zu Modulen 40 bis 48 zu­ sammengefügt werden können. Die Bodenwandelemente 18 bzw. Bo­ denwandelement-Längshälften 20 werden nach Art einer Palette verwendet, auf denen weitere Wandelemente aufeinander gestapelt angeordnet sind.
Das Modul 1 (Bezugszeichen 40) besteht von unten nach oben aus zwei zu einer Fläche zusammengefügten Bodenwandelement-Längs­ hälften 20, einem Eckwandelement 22, zwei Stirnsei­ tenwandelementen 24, einem weiteren Eckwandelement 22 sowie zwei ebenso wie die Bodenwandelement-Längshälften 20 zu einer Fläche zusammengefügten Deckwandelement-Längshälften 28.
Die Eckwandelemente 22 weisen jeweils einen Teil der Stirnsei­ tenwand bildende Wandvorsprünge auf, so daß durch um 180° ver­ drehtes Aufeinanderlegen der Eckwandelemente 22 zwischen diesen ein quaderförmiger Hohlraum gebildet wird. Dieser Hohlraum wird mit den Stirnseitenwandelementen 24 im wesentlichen spielfrei ausgefüllt, wobei die Maße der Eckwand- bzw. Stirnseitenwand­ elemente 22, 24 entsprechend aufeinander abgestimmt sind. Auf diese Weise entsteht ein auf Bodenstützen 34 stehendes quader­ förmiges Gebilde, mit maximaler Packungsdichte. Das Transport­ volumen ist entsprechend minimal.
Das Modul 2 (Bezugszeichen 42) besteht von unten nach oben aus einem Bodenwandelement 18, einem Eckwandelement 22, zwei Stirnseitenwandelementen 24, einem weiteren Eckwandelement 22 sowie einem Deckwandelement 26. Vom Modul 1 (Bezugszeichen 40) unterscheidet es sich lediglich dadurch, daß die Deck- und Bo­ denwandelement-Längshälften 28, 20 durch Deck- bzw. Boden­ wandelemente 26, 18 voller Breite ersetzt sind.
Die Module 3 bis 5 (Bezugszeichen 44 bis 48) bestehen von unten nach oben jeweils aus einem Bodenwandelement 18, zwei Längssei­ tenwandelementen 32 sowie einem Deckwandelement 26. Ein Längs­ seitenwandelement 32 im Modul 3 (Bezugszeichen 44) ist vorzugs­ weise als Türwandelement 30 mit einer Türöffnung und einer Tür ausgebildet. Auch können ein oder zwei Längsseitenwandelemente mit einem Fenster und/oder einer Ofenrohröffnung oder derglei­ chen versehen sein. Auch bei den Modulen 3 bis 5 sind die verschiedenen Bauteile in der dichtestmöglichen Packungsform zusammengefügt, so daß weder Lagerfläche noch Laderaum verschwendet wird.
Eine Grundversion des Mobilhauses besteht aus den Modulen 1 bis 3 (Bezugszeichen 40 bis 44). Die Module 4 und 5 (Bezugszeichen 46 und 48) - und evtl. weitere solche Module - eignen sich da­ zu, das Mobilhaus beliebig in Längsrichtung zu verlängern.
Die in Fig. 2 dargestellten Module 40 bis 48 beinhalten alle Wandelemente, die zum Aufbau eines in Fig. 1 schematisch ange­ deuteten Mobilhauses notwendig sind.
Zur Vermeidung von Transportproblemen sind die Maße der Wande­ lemente bei der vorliegenden Ausführungsform des Mobilhauses LKW- und luftfrachtgerecht gewählt. Dabei muß beachtet werden, daß eine maximale Breite, Höhe oder Länge von maximal 2,40 m nicht überschritten werden darf. In der konkreten Ausfüh­ rungsform besitzen alle Wandelemente eine Länge von 2,30 m. Alle Längsseitenwand-, Türwand-, Bodenwand- und Deckwand­ elemente weisen eine Breite von 1,20 m auf, wobei die Deck- und Bodenwandelement-Längshälften jeweils nur die halbe Breite der entsprechenden Wandelemente besitzen. Die Wandstärke der Wand­ elemente beträgt durchgehend etwa 60 mm. Auf diese Wandstärke ist der einen Teil der Stirnseitenwand bildende Wandvorsprung der Eckwandelemente 22 abgestimmt.
Wie in Fig. 3 dargestellt ist, können die in Fig. 2 gezeigten Module 40 bis 48 ohne weiteres übereinandergestapelt werden. Die in Fig. 3 übereinandergestapelten Module erreichen eine Ge­ samthöhe von etwa 2,0 m. Damit kann auf 1,2 Lademetern eines Lastkraftwagens ein komplettes Mobilhaus der Grundfläche 5,8 m × 2,3 m geladen werden. Bei kürzeren Mobilhäusern verringert sich lediglich die Ladehöhe, da dann die Modul-Stapelhöhe um die Höhe von ein oder mehr Modulen 4 bzw. 5 geringer ist.
In Fig. 4 ist die Draufsicht auf eine Anordnung von vier Modul­ stapel dargestellt, von denen einer in Fig. 3 gezeigt ist. Die Anordnung der Modul-Stapel entspricht der Verteilung auf der Ladefläche eines Lastkraftwagens. Auf einer Mindestladefläche von etwa 4,70 m × 2,30 m können somit vier Modulstapel entspre­ chend Fig. 3 bzw. vier Mobilhäuser mit einer Grundgröße von 5,80 m × 2,30 m), entsprechend Fig. 1 transportiert werden.
In Fig. 5 ist die perspektivische Ansicht eines teilweisen auf­ gebauten Mobilhauses entsprechend Fig. 1 dargestellt. Zunächst sind die Bodenwandelemente 18 bzw. Bodenwandelement-Längshälf­ ten 20 nebeneinander am Boden angeordnet und miteinander ver­ bunden worden. Im montierten Zustand stirnseitig umfaßt die der Bodenwand 14 jeweils Bodenwandelement-Längshälften 20. Dadurch ergibt sich, daß die Stoßstellen bzw. -fugen 33 zwischen den Bodenwandelementen 18, 20 jeweils versetzt zu den Stoßstellen bzw. -fugen 33' zwischen benachbarten Längsseitenwandelementen 32 liegen. Auf diese Weise erhält man eine höhere Stabilität des Mobilhauses. Im vorliegenden Falle sind die Stoßstellen bzw. -fugen 33, 33' um etwa die halbe Breite eines Boden-, Deck- bzw. Längsseitenwandelements versetzt zueinander.
In gleicher Weise sind die Stoßstellen bzw. -fugen der Deckwand 16 gegen die Stoßstellen bzw. -fugen 33' der Längsseitenwand 10 versetzt.
Alle Wandelemente 18 bis 32 sind über Nut-Feder-Verbindungen aneinander anschließbar.
An den Längsschmalseiten aller Wandelemente 18 bis 32 ist je­ weils ein Nut-Feder-Abschnitt (Nut 60', Feder 62') ausgebildet, welcher jeweils mit einem komplementären Feder-Nut-Abschnitt (Feder 62'', Nut 60'') einer angrenzenden Längsschmalseiten eines benachbarten Wandelements korrespondiert, wie beispielsweise aus Fig. 6 zu ersehen ist. Dabei erstrecken sich die Nuten 60', 60'' wie auch die Federn 62', 62'' jeweils über etwa die halbe Länge eines Wandelements. Durch die abwechselnde Anordnung von Nut- und Federabschnitten an einer Längsschmalseite eines jeden Wandelements ist es leichter, die einzelnen Wandelemente inein­ anderzuschieben. Insbesondere kann das letzte Wandelement durch ein geringfügiges Verdrehen oder Verkippen gegenüber dem be­ nachbarten Wandelement regelrecht in Position eingedreht wer­ den. Ferner ist ein exaktes Ausrichten der Wandelemente zuein­ ander möglich, da im richtig zusammengefügten Zustand die bei­ den mittenseitigen Stirnseiten zweier Federn von benachbarten Wandelementen aneinander anliegen.
Natürlich könnte alternativ auch eine durchgehende Nut bzw. entsprechend durchgehende Feder an den Längsschmalseiten der entsprechenden Wandelemente vorgesehen werden. Die Nut-Feder- Verbindungen gewährleisten nicht nur exakt miteinander ausge­ richtete Wandelemente, sondern verhindern auch den Durchzug von Luft, d. h. fördern die gegenseitige Abdichtung der Wandele­ mente.
Um eine feste Verbindung zwischen benachbarten bzw. aneinander­ grenzenden Wandelementen 18 bis 32 zu gewährleisten bzw. ein unbeabsichtigtes Lösen der erwähnten Nut-Feder-Verbindungen zu verhindern, weisen alle Wandelemente jeweils mehrere Verrie­ gelungseinrichtungen 70 auf, die zur gegenseitigen Verriegelung benachbarter bzw. angrenzender Wandelemente dienen. Eine kon­ krete Anordnung einer solchen Verriegelungseinrichtung 70 ist beispielsweise in Fig. 5 gezeigt.
Unter Bezugnahme darauf umfaßt jede Verriegelungseinrichtung 70 einen schwenkbar gelagerten, hakenartigen Schließriegel 72 ei­ nerseits und ein in einem angrenzenden Wandelement angeordnetes Eingriffselement 74 andererseits. Im vorliegenden Fall ist das Eingriffselement 74 in Form eines Eingriffsbolzens ausgebildet. Der Schließriegel 72 ist innerhalb eines im Wandelement ein­ laminierten Gehäuses schwenkbar gelagert, und zwar in Zuordnung zu einem Nutabschnitt, so, daß der Schließriegel 72 aus dem Ge­ häuse in die Nut des Wandelements hineinverschwenkt werden kann. Zum Verschwenken des Schließriegels 72 ist hier ein In­ nensechskantschlüssel notwendig, der in einen entsprechend aus­ gestalteten Innensechskant einsetzbar ist, welcher entweder di­ rekt oder indirekt über ein Exzentergetriebe mit dem Schließ­ riegel 72 wirkverbunden ist.
In dem in Fig. 7 dem Schließriegel 72 gegenüberliegenden Wand­ element ist in einem zum Schließriegel hin geöffneten Gehäuse (gestrichelte Linie) ein Eingriffsbolzen 74 vorgesehen, der vom Schließriegel 72 in der Verschlußstellung hintergriffen wird. Das Gehäuse des Eingriffsbolzens 74 ist ebenfalls in das Wand­ element einlaminiert, und zwar in einem schmalseitigen Federab­ schnitt.
Alle Schließriegel 22 sind jeweils längs eines Nut-Abschnitts 60', 60'' eines jeden Wandelements 18 bis 32 schwenkbar gela­ gert, während der zugeordnete Eingriffsbolzen 74 in der Feder eines jeden Federabschnitts 62', 62'' integriert ist.
Natürlich können auch andere Verriegelungseinrichtungen vorge­ sehen werden, die in ähnlich zuverlässiger Weise angrenzende Wandelemente miteinander verbinden.
Bei der Anordnung der vorbeschriebenen Schließriegel 72 ist darauf zu achten, daß sämtliche Schließriegel 72 entweder im Uhrzeigersinn oder entgegen dem Uhrzeigersinn in Verriegelungs- bzw. Schließstellung bewegbar sind. Durch diese Maßnahme wird verhindert, daß durch verschiedene Drehrichtung und infolge von Unachtsamkeit manche Verrieglungseinrichtungen nicht in die Verriegelstellung gebracht werden, so daß ein Lösen nebeneinan­ der angeordneter Wandteile möglich wäre.
In Fig. 8 ist eine schematische Perspektivteilansicht zweier zusammengefügter Deckwandelemente 26 dargestellt. Die Deck­ wandelemente 26 stoßen unter Ausbildung einer außenseitigen Fuge 80 aneinander. Die Fuge 80 wird mittels eines Dichtprofils 90 abgedichtet, wie insbesondere auch Fig. 9 zu entnehmen ist. Das Dichtprofil 90 besitzt einen etwa pilzartigen Querschnitt unter Ausbildung von zwei Längs-Dichtlippen 96, die im montier­ ten Zustand außenseitig unter geringer Vorspannung an den an­ einander angrenzenden Deckwandelementen 26, 28 dichtend anlie­ gen. Der Mittelsteg 92 des Profils ist in die Fuge 80 eingefügt und besitzt an seinem innengelegenen Ende zwei widerhakenför­ mige Längsvorsprünge 94, welche jeweils eine kleine Stufe der Deckwandelemente 26, 28 innerhalb der Fuge 80 hintergreifen. Dadurch wird das Dichtprofil 90 sicher in der Fuge 80 gehalten.
Durch das Fugendichtprofil 90 erstreckt sich ein Faden 98 aus zugfestem und dehnungsarmen Material. Bei der vorliegenden kon­ kreten Ausführungsform ist der Faden 98 aus Nylon®. Der Faden verhindert eine Streckung des Dichtprofils 90 beim Einziehen, so daß eine durch anschließende Kontraktion des Dichtprofils hervorgerufene Undichtigkeit vermieden werden kann.
Die Deckwandelemente 26, 28 definieren eine jeweils nach außen über die Seitenwände vorstehende Tropfkante 104.
Ferner ist durch Längsausnehmungen an den Rändern der Deckwandelemente 26 bzw. Deckwandelement-Längshälften 28 eine Feder 102 gebildet, die in eine stirnschmalseitig zugeordnete Nut 100 eines Seitenwand- oder Eckwandelements eintritt. Die Nut 100 erstreckt sich über den gesamten oberen Rand der zu­ sammengesetzten Seitenwandelemente.
Auch diese Nut-Feder-Verbindung fördert die Stabilität des Mo­ bilhauses sowie die Abdichtung nach außen.
Die Verbindung der Deckwandelemente 26, 28 einerseits mit den Seitenwand- bzw. Eckwandelementen 22, 24, 30, 32 andererseits erfolgt wiederum über vorgenannt beschriebene Verriegelungsein­ richtungen 70.
Die Deck- und Seitenwandelemente 22 bis 32 sind sandwichartig aufgebaut. Sie bestehen jeweils aus einer Kernplatte 110 aus Kunststoffschaum, insbesondere PU-Schaum. Zumindest über die Flachseiten der Kernplatte 110 erstrecken sich Deckschichten 112 aus Kunststoff oder Metallblech, im vorliegenden Fall aus Aluminiumblech. Die Deckschichten 112 sind an ihren Rändern nach innen in die zugeordnete Kernplatte 110 hinein umgebör­ delt. Dadurch werden außenseitig scharfe Kanten vermieden (Fig. 12), an denen man sich verletzen könnte.
Die Bodenwandelemente 28 sind ebenfalls sandwichartig ausgebil­ det. Sie bestehen ebenfalls aus einer Kernplatte 110 aus Kunst­ stoffschaum, insbesondere PU-Schaum, einer sich über die innere Flachseite erstreckenden relativ steifen Bodenplatte 116 aus Kunststoff oder Holz, im vorliegenden Fall Spanholz, und einer sich über die außenliegenden Flach- und Schmalseiten erstrec­ kenden Deckschicht 152 aus Kunststoff oder Metallblech, im vor­ liegenden Fall Aluminiumblech (Fig. 12).
Durch die gewählte Leichtbauweise können die Mobilhäuser auch ohne schweres Gerät transportiert sowie leicht und schnell auf­ gebaut werden. Ferner eignen sich die Mobilhäuser auch zur Be­ förderung als Luftfracht.
Im Bereich der Bodenstützen 34 sind in die Bodenwandelemente 18 bzw. Bodenwandelement-Längshälften 20 Rechteckhülsen 136 einge­ bettet. Die Rechteckhülsen 136 sind vorzugsweise zwischen der inneren Bodenplatte 116 und der äußeren Deckschicht 120 eines Bodenwandelements einlaminiert, wobei sich ihre Längsmitten­ achse jeweils senkrecht zur Bodenfläche erstrecken. In jeder Rechteckhülse 136 ist eine Bodenhülse 132 eingeschweißt, in welche eine Innengewindehülse 122 eingeschoben werden kann. Die Rechteckhülsen 136 sind bei der dargestellten Ausführungsform jeweils derart plaziert, daß sie jeweils mit einer Stirnseite 138 in eine sich randseitig um die Bodenwand erstreckende Nut 140 zur Aufnahme einer zugeordneten Feder 142 eines Längssei­ tenwand- oder Eckwandelements 22, 30, 32 hineinragen. Zu diesem Zweck sind die Rechteckhülsen an dieser Stirnseite 138' abge­ stuft derart, daß die die Stufe 144 definierenden Flächen 146', 146'' jeweils bündig sind mit dem Grund 148 und der innen gele­ genen Seitenfläche 150 der zugeordneten Nut 140. Dadurch stützt sich eine der Rechteckhülse 136 zugeordnete Seitenwand zumin­ dest teilweise unmittelbar auf der Rechteckhülse 136 ab.
Die in die Bodenhülse 132 von außen einschiebbare Innengewin­ dehülse 122 besitzt einen Innengewindeabschnitt 154 und einen gewindelosen Abschnitt 156, wobei letztere in die Bodenhülse 132 einsteckbar ist. Ein Außenflansch 120 ist etwa im Bereich des Übergangs zwischen Innengewindeabschnitt 154 und gewinde­ losem Abschnitt 156 angeordnet. Der mit der Innengewindehülse 122 verbundene, im vorliegenden Fall verschweißte Außenflansch 120 ist im montierten Zustand in Anlage mit der Außenseite 152 des Bodenwandelements 18, 20 und wird mit diesem verschraubt oder vernietet. In die Innengewindehülse 122 ist ein Gewinde­ bolzen 124 einschraubbar, an dessen außen- bzw. bodenseitigen Ende über ein Kugelgelenk 130 ein Standteller 126 beweglich ge­ halten ist. Durch das Kugelgelenk 130 können die Standteller 126 sich auch bei unebenem Boden standfest abstützen.
Zwischen der Bodenhülse 132 und der Innengewindehülse 122 ist ein Dichtring, im vorliegenden Fall eine Gummirundschnur 134, einfügbar, und zwar innerhalb einer dafür vorgesehenen Ring­ kerbe bzw. Ringnut sowohl an der Innenseite der Bodenfläche als auch an der Außenseite der Innengewindehülse, wobei im montier­ ten Zustand diese beiden Ringnuten einander gegenüberliegen zur gemeinsamen Aufnahme der Gummirundschnur 134.
Der Gewindebolzen 122 ist vom Hausinneren bzw. von der Geh- und Standfläche der Bodenwandelemente 118, 20 her durch die zuge­ ordnete Innengewindehülse 122 hindurch zum Ansetzen eines Schraubwerkzeugs (in Fig. 10 schematisch angedeutet) zugäng­ lich. Durch Drehen des Gewindebolzens kann die Bodenstütze ver­ längert oder verkürzt werden, so daß eine Nivellierung eines jeden einzelnen Bodenwandelements 18, 20 möglich ist. Vorzugs­ weise ist wie hier jeder Ecke eines Bodenwandelements 18, 20 jeweils eine Bodenstütze 34 zugeordnet.
Beim Aufbau des Mobilhauses werden zuerst die Bodenwandelemente 18, 20 aneinandergereiht und miteinander verbunden. Bevor die ersten Seitenwand- oder Eckwandelemente aufgesetzt werden, wird eine Nivellierung der Bodenwand 14 vorgenommen.
Wie in Fig. 12 zu erkennen ist, greifen am außenseitigen Rand der Bodenwand 14 sowohl eine Feder der Bodenwandelemente 18 in eine Nut eines Seitenwandelements 32 als auch die Feder 142 ei­ nes Seitenwandelements 32 in die Nut 140 eines Boden­ wandelements 18 ein, so daß eine sichere Verbindung zwischen Bodenwand 14 und den Seitenwänden 10 und 12 geschaffen ist. Durch das zumindest teilweise Aufliegen des Seitenwandelements 32 auf der Rechteckhülse 136 ist ein unmittelbarer Kraftfluß von der Seitenwand in die Bodenstützen 34 gegeben, so daß die einzelnen Bodenwandelemente 18, 20 weitgehend entlastet sind.
Im Boden können ferner Entlüftungsöffnungen 170 vorgesehen sein, die beispielsweise durch eine in den Boden eingesetzte Hülse mit einem Abdeckgitter gebildet werden.
Ferner ist es möglich, in die Bodenwandelemente 18, 20 geson­ derte Gewindehülsen einzulaminieren, in die von außen her Ring­ schrauben zum Anschluß von Spannseilen für eine bodenseitige Verankerung des montierten Mobilhauses einschraubbar sind. Dies ist insbesondere dann empfehlenswert, wenn wegen der Leichtbau­ weise des Mobilhauses die Gefahr einer ungewünschten Bewegung beispielsweise durch heftige Winde zu befürchten ist.
Insgesamt ist das vorliegende Mobilhaus äußerst kompakt lager- und transportierbar, und durch eine einfache und leichte Mon­ tage sowie auch Demontage gekennzeichnet.
Bezugszeichenliste
10
Längsseitenwand
12
Stirnseitenwand
14
Bodenwand
16
Deckwand
18
Bodenwandelement
20
Bodenwandelement-Längshälfte
22
Eckwandelement
24
Stirnseitenwandelement
26
Deckwandelement
28
Deckwandelement-Längshälfte
30
Türwandelement
32
Längsseitenwandelement
33
,
33
'Stoßstelle
34
Bodenstütze
40
Modul 1
42
Modul 2
44
Modul 3
46
Modul 4
48
Modul 5
50
Modul-Stapel
60
',
60
''Nutabschnitt
62
',
62
''Federabschnitt
70
Verriegelungseinrichtung
72
Schließriegel
74
Eingriffsbolzen
80
Fuge
90
Dichtprofil
92
Mittelsteg
94
Verhakungsmittel
96
Dichtlippe
98
Nylonfaden
100
Nut an der Querschmalseite der Seiten- bzw. Eckwand­ elemente
102
Feder an den Deckwandelementen sowie Deckwandele­ ment-Längshälften
104
Tropfkante
110
Kernplatte
112
Deckschicht
116
Bodenplatte
120
Flansch
122
Innengewindehülse
124
Gewindebolzen
126
Standteller
128
Kappe
130
Kugelgelenk
132
Bodenhülse
134
Gummirundschnur
136
Rechteckhülse
138
Stirnseite
140
randseitige Nut
142
Feder
144
Stufe
146
',
146
''Fläche
148
Grund
150
innengelegene Seitenfläche
152
Außenseite des Bodenwandelements
154
Innengewindeabschnitt
156
gewindeloser Abschnitt
160
randseitiger Fortsatz
170
Entlüftungsöffnung

Claims (29)

1. Mobilhaus bestehend aus
  • 1. zwei Längsseitenwänden (10),
  • 2. zwei Stirnseitenwänden (12),
  • 3. einer Bodenwand (14), und
  • 4. einer Deckwand (16), insbesondere einem Dach,
wobei die einzelnen Wände jeweils durch wenigstens zwei miteinander verbindbaren Wandelementen gebildet sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandelemente wie folgt zu mindestens folgenden Modulen (40, 42, 44) zusammenstellbar sind:
Modul 1 (40) bestehend aus
  • 1. zwei Bodenwandelement-Längshälften (20),
  • 2. zwei Eckwandelementen (22),
  • 3. zwei Stirnseitenwandelementen (24),
  • 4. zwei Deckwandelementlängshälften (28);
Modul 2 (42) bestehend aus
  • 1. einem Bodenwandelement (18),
  • 2. zwei Eckwandelementen (22),
  • 3. zwei Stirnseitenwandelementen (24),
  • 4. einem Deckwandelement (26);
Modul 3 (44) bestehend aus
  • 1. einem Bodenwandelement (18),
  • 2. einem Türwandelement (30),
  • 3. einem Längsseitenwandelement (32),
  • 4. einem Deckwandelement (26),
wobei jeder Modul eine quaderförmige Verpackungseinheit definiert, deren Unterseite durch ein auf Bodenstützen (34) abstellbares(e) Bodenwandelement (18) oder Bodenwand­ element-Längshälften (20) gebildet ist.
2. Mobilhaus nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein weiterer Modul (46, 48) bestehend aus
  • 1. einem Bodenwandelement (18),
  • 2. zwei Längsseitenwandelementen (32),
  • 3. einem Deckwandelement (26),
vorgesehen ist.
3. Mobilhaus nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die den Bodenwandelementen (18) bzw. -Längshälften (20) zugeordneten Bodenstützen (34) Teil der Bodenwandelemente bzw. -Längshälften sind.
4. Mobilhaus nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß sämtliche Wandelemente (18-32) etwa dieselbe Länge aufweisen, insbesondere eine Länge von etwa 2,30 m.
5. Mobilhaus nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsseitenwand (32)-, Türwand (30)-, Bodenwand (18)- und Deckwandelemente (26) jeweils die gleiche Breite aufweisen, insbesondere eine Breite von etwa 1,20 m, wobei die Deck- und Bodenwandelement-Längshälften (28, 20) jeweils die halbe Breite der entsprechenden Wandelemente besitzen.
6. Mobilhaus nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Stirnseitenwandelemente (24) jeweils eine Breite aufweisen derart, daß sie im Hohlraum zwischen zwei zu einem Hohl­ kasten übereinandergelegten Eckwandelementen (22) weit­ gehend spielfrei plazierbar sind.
7. Mobilhaus nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß sämtliche Wandelemente (18-32) etwa dieselbe Wandstärke aufweisen, insbesondere eine Wandstärke von etwa 50 bis 70 mm, vorzugsweise etwa 60 mm.
8. Mobilhaus nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß im montierten Zustand stirnseitig jeweils Boden- und Deckwandelement-Längshälften (20, 28) angeordnet sind, so daß die Stoßstellen (33) zwischen den Boden- und Deckwand­ elementen zu den Stoßstellen (33') zwischen den Längs­ seitenwandelementen (32) versetzt zueinander liegen, ins­ besondere um etwa die halbe Breite eines Boden-, Deck- bzw. Längsseitenwandelements.
9. Mobilhaus nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandelemente (18-32) über Nut-Feder-Verbindungen an­ einanderschließbar sind.
10. Mobilhaus nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß an den Längsschmalseiten der Wandelemente (18-32) jeweils ein Nut (60') - und Feder (62') - Abschnitt ausgebildet ist, der mit einem komplementären Feder (62'')- und Nut (60'')- Abschnitt an der angrenzenden Längsschmalseite eines benachbarten Wandelements korrespondiert.
11. Mobilhaus nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandelemente Verriegelungseinrichtungen (70) zur gegenseitigen Verriegelung benachbarter bzw. angrenzender Wandelemente aufweisen, wobei jede Verrieglungseinrichtung (70) einen in einem Wandelement (18-32) schwenkbar gela­ gerten, hakenartigen Schließriegel (72) einerseits und ein in einem angrenzenden Wandelement angeordnetes Eingriffs­ element (74), insbesondere in Form eines Eingriffssteges oder -bolzens andererseits umfaßt.
12. Mobilhaus nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Schließriegel (72) längs des Nutabschnitts (60', 60'') eines jeden Wandelements (18-32) schwenkbar gelagert sind, während die zugeordneten Eingriffselemente (74) in der Feder eines jeden Federabschnitts (62', 62'') integriert sind.
13. Mobilhaus nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Anordnung der Schließriegel (72) so ist, daß sämtliche Schließriegel entweder im Uhrzeigersinn oder entgegen dem Uhrzeigersinn in Verriegelungs- bzw. Schließstellung bewegbar sind.
14. Mobilhaus nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckwandelemente (26, 28) unter Ausbildung einer außenseitigen Fuge (80) aneinanderstoßbar und miteinander verbindbar sind, wobei diese Fugen durch ein Dichtprofil (90) abdeckbar sind.
15. Mobilhaus nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Fugendichtprofil (90) einen pilzartigen Querschnitt aufweist, wobei im montierten Zustand der Mittelsteg (92) des Profils in die Fuge eintritt und Mittel (94) zur Verhakung innerhalb der Fuge umfaßt.
16. Mobilhaus nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß sich durch das Fugendichtprofil (90) hindurch ein Faden (98) aus zugfestem und dehnungsarmem Material, insbesondere Kunststoff, wie Polyamid oder dergleichen, erstreckt.
17. Mobilhaus nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckwandelemente (26, 28) an ihren im montierten Zustand außen liegenden Schmalseiten jeweils eine nach außen über die Seitenwände vorstehende Tropfkante (104) umfassen.
18. Mobilhaus nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Deck- und Seitenwandelemente (22-32) jeweils sand­ wichartig aufgebaut sind, bestehend aus einer Kernplatte (110) aus Kunststoffschaum, insbesondere PU-Schaum, und zwei sich zumindest über die Flachseiten der Kernplatte erstreckenden Deckschichten (112) aus Kunststoff oder Metallblech, insbesondere Aluminiumblech.
19. Mobilhaus nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenwandelemente (18, 20) ebenfalls sandwichartig ausgebildet sind, bestehend aus einer Kernplatte (110) aus Kunststoffschaum, insbesondere PU-Schaum, einer sich über die innere Flachseite erstreckende relativ steifen Boden­ platte (116) aus Kunststoff oder Holz, insbesondere Span­ holz, und einer sich über die außen liegenden Flach- und Schmalseiten erstreckenden Deckschicht (112) aus Kunst­ stoff oder Metallblech, insbesondere Aluminiumblech.
20. Mobilhaus nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenstützen (34) jeweils eine im Bodenwandelement (18, 20) integrierte, insbesondere einlaminierte oder über einen Außenflansch (120) mit Schrauben, Nieten oder dergleichen Befestigungsmittel befestigte Innengewinde­ hülse (122) umfassen, in die ein Gewindebolzen (124) mit Standteller (126) einschraubbar ist.
21. Mobilhaus nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Gewindebolzen (124) vom Hausinnern bzw. von der Geh- und Standfläche der Bodenwandelemente (18, 20) her durch die zugeordnete Innengewindehülse (122) hindurch zum Ansetzen eines Schraubenwerkzeuges zugänglich ist.
22. Mobilhaus nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, daß der Standteller (126) über ein Kugelgelenk (130) mit dem zugeordneten Gewindebolzen (124) verbunden ist.
23. Mobilhaus nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Innengewindehülse (122) innerhalb einer im Boden­ wandelement (18, 20) angeordneten Bodenhülse (132) plazierbar, insbesondere in diese von unten bzw. der Außenseite des Bodenwandelements (18, 20) her einsteckbar ist.
24. Mobilhaus nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Bodenhülse (132) und Innengewindehülse (122) ein Dichtring, insbesondere eine Gummirundschnur (134) ange­ ordnet ist.
25. Mobilhaus nach Anspruch 23 oder 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenhülse (132) innerhalb einer sich zwischen der inneren Bodenplatte (116) und äußeren Deckschicht (112) eines Bodenwandelements (18, 20) erstreckenden Rechteckhülse (136) angeordnet ist.
26. Mobilhaus nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Rechteckhülse (136) mit einer Stirnseite (138) in eine sich randseitig erstreckende Nut (140) zur Aufnahme einer zugeordneten Feder (142) eines Seitenwand- oder Eckwandelements (22, 24, 30, 32) hineinragt und zu diesem Zweck abgestuft ist, derart, daß die die Stufe (144) definierenden Flächen (146', 146'') jeweils bündig sind mit dem Grund (148) und der innengelegenen Seitenfläche (150) der Nut (140).
27. Mobilhaus nach einem der Ansprüche 23 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Innengewindehülse (122) mit einem Außenflansch (120) versehen, insbesondere verschweißt ist, der im montierten Zustand in Anlage an die Außenseite (152) des Bodenwand­ elements (18, 20) bringbar und mit diesem verschraub- oder vernietbar ist.
28. Mobilhaus nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß die Innengewindehülse (122) einen Innengewindeabschnitt (154) und einen gewindelosen Abschnitt (156) aufweist, wobei letzterer in die Bodenhülse (132) einsteckbar ist und wobei der Außenflansch (120) etwa im Bereich des Übergangs zwischen Innengewindeabschnitt und gewindelosem Abschnitt angesetzt ist.
29. Mobilhaus nach einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwand- und Eckewandelemente (22, 24, 30, 32) an der der Bodenwand (18, 20) zugekehrten Seite außenseitig über die Nut-Feder-Anordnung (140, 142) fortgesetzt sind, so daß die im montierten Zustand außenliegenden Schmal­ seiten der Bodenwandelemente (18, 20) durch diesen randseitigen Fortsatz (160) abgedeckt sind.
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