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DE19516335A1 - Ausleger für bedruckte Bogen - Google Patents

Ausleger für bedruckte Bogen

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DE19516335A1
DE19516335A1 DE1995116335 DE19516335A DE19516335A1 DE 19516335 A1 DE19516335 A1 DE 19516335A1 DE 1995116335 DE1995116335 DE 1995116335 DE 19516335 A DE19516335 A DE 19516335A DE 19516335 A1 DE19516335 A1 DE 19516335A1
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DE
Germany
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sheet
housing
vacuum chamber
boom
guiding surface
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DE1995116335
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Peter Verlinden
Manfred Henn
Rolf Mueller
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Heidelberger Druckmaschinen AG
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Heidelberger Druckmaschinen AG
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Description

Die Erfindung betrifft einen Ausleger für bedruckte Bogen mit einem Kettenfördersystem, welches eine Vorderkante eines jeweiligen Bogens ergreift, diese in einer zu ihr senkrechten Bogenlaufrichtung entlang einer gedachten Bogenführungsfläche führt und den Bogen über einem Auslegerstapel freigibt, einer Bogenleiteinrichtung mit einer daran ausgebildeten, der Bogenführungsfläche folgenden und unterhalb dieser verlaufenden Bogenleitfläche, welche lediglich durch Blasdüsenöffnungen unterbrochen ist, aus welchen betriebsmäßig Blasluft austritt, die zwischen einer Unterseite des jeweiligen Bogens und der Bogenleitfläche eine Luftströmung ausbildet, und einem mit einer Bogenfreigabeöffnung versehenen, das Kettenfördersystem umschließenden Gehäuse.
Ein derartiger Ausleger ist beispielsweise aus der Druckschrift DE 43 08 276 A1 bekannt und weist im allgemeinen eine Bepuderungseinrichtung auf, mittels welcher die frisch bedruckten Bogen bestäubt werden, um ein Ablegen von Druckfarbe an im Auslegestapel aufeinandergeschichteten Bogen zu verhindern. Insbesondere unter dem Einfluß der zwischen der Bogenleitfläche und der Unterseite der jeweiligen Bogen herrschenden Luftströmung bilden sich in dem das Kettenfördersystem umschließenden Gehäuse Strömungen aus, die unter anderem einen Puderaustrag aus der Bogenfreigabeöffnung in die Umgebung des Auslegers begünstigen und damit eine Verunreinigung der Umgebungsluft bedingen.
In einem Ausleger für frisch bedruckte und eventuell lackierte Bogen beginnt überdies ein gegebenenfalls von einer darin installierten Trocknereinrichtung beschleunigter Trocknungsprozeß. Dabei wird im Falle einer Verwendung von Dispersionslacken Ammoniak freigesetzt und bei einem Einsatz von UV-Trocknern Ozon erzeugt. Eine Mischung aus diesen Stoffen kann bei einem Ausleger, wie dem eingangs genannten, ebenfalls bevorzugt über die Bogenfreigabeöffnung aus dem Gehäuse austreten und somit die Umgebung des Auslegers belasten.
Aus der Druckschrift DE 91 15 032 U1 ist es bereits bekannt, zur Linderung einer derartigen Schadstoffbelastung im Bereich der oberen Bogenlagen des Auslegestapels einer jeweiligen Stapelseitenfläche zugeordnete Saugkästen vorzusehen, die an eine unterhalb der Bogenleiteinrichtung ausgebildete Saugkammer angeschlossen sind.
Insbesondere bei einer großen Bogenausstoßrate - etwa im Bereich von fünfzehntausend Bogen pro Minute - erweist sich die Erzeugung der genannten Luftströmung zwischen der Unterseite des jeweiligen Bogens und der Bogenleitfläche einerseits als eine günstige Maßnahme im Hinblick auf einen Transport der Bogen mittels des genannten Kettenfördersystems ohne Qualitätsverluste an einem auf den jeweiligen Bogen aufgebrachten Druckbild, da diese Maßnahme auf eine berührungsfreie Bogenführung hinwirkt. Andererseits wird damit aber auch der Schadstoffausstoß insbesondere aus der Bogenfreigabeöffnung gefördert.
Mit der Erfindung soll eine Reduzierung des bei einem gattungsgemäßen Ausleger möglichen Schadstoffausstoßes erzielt werden. Zur Lösung dieser Aufgabe ist vorgesehen, daß ein oberhalb der gedachten Bogenführungsfläche befindlicher Innenraum des Gehäuses mit einer Unterdruckquelle in Verbindung steht.
Mit dieser erfindungsgemäßen Maßnahme können erhebliche Mengen von in einem Ausleger auftretenden Schadstoffen wirkungsvoll aus dessen Gehäuse herausgesaugt und über ein Leitungssystem entsorgt werden. Damit ist jedoch nicht nur das gesteckte Ziel erreicht, sondern es ergibt sich in vorteilhafter Weise auch ein günstiger Einfluß auf den genannten Trocknungsprozeß. Der im Gehäuse herrschenden Atmosphäre wird nämlich gleichzeitig mit den Schadstoffen auch Feuchtigkeit entzogen.
In vorteilhafter Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes ist eine mit Saugöffnungen versehene Unterdruckkammer vorgesehen, welche an die Unterdruckquelle angeschlossen ist und über die Saugöffnungen mit dem Innenraum des Gehäuses in Verbindung steht. Dabei ist die Unterdruckkammer bei einer ersten Variante des Auslegers in das Gehäuse eingesetzt und bei einer zweiten Variante an das Gehäuse angesetzt.
In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung ist das Gehäuse mit Belüftungsöffnungen versehen und innerhalb des Gehäuses ist eine Ventilatoranordnung vorgesehen, welche Umgebungsluft durch die Belüftungsöffnungen ansaugt. In Verbindung mit der Anordnung der Unterdruckkammer kann damit ein gezielter Durchsatz von Luft durch das Gehäuse bewerkstelligt und somit die Luftfeuchtigkeit innerhalb des Gehäuses bis etwa auf jene der Umgebungsluft abgesenkt werden.
Sowohl dieser Effekt als auch die Reduzierung des Schadstoffausstoßes durch die Bogenfreigabeöffnung können mit einer vorteilhaften Ausgestaltung der genannten Weiterbildung der Erfindung verstärkt werden, die sich dadurch auszeichnet, daß mit der Ventilatoranordnung eine im wesentlichen in Richtung auf die Unterdruckkammer hin ausgerichtete Strömung erzeugbar ist.
Einzelheiten der Erfindung sind im weiteren Verlauf unter Bezugnahme auf die nachfolgend aufgelisteten Figuren erläutert.
Hiervon zeigt:
Fig. 1 einen schematischen Längsschnitt durch den Ausleger mit einer in das Gehäuse eingesetzten Unterdruckkammer,
Fig. 2 eine vergrößerte Darstellung der in Fig. 1 angegebenen Einzelheit "II",
Fig. 3 einen Abschnitt der gemäß Fig. 1 in das Gehäuse eingesetzten, an die Unterdruckquelle angeschlossenen Unterdruckkammer,
Fig. 4 einen schematischen Längsschnitt durch den Ausleger mit einer an das Gehäuse angesetzten Unterdruckkammer.
Wie in Fig. 1 dargestellt, umfaßt das insgesamt mit 1 bezeichnete Kettenfördersystem Greiferanordnungen 2, welche eine Vorderkante eines jeweiligen Bogens 3 erfassen, diese in einer zur Bogenvorderkante senkrechten, mit einem Pfeil in Fig. 1 angedeuteten Bogenlaufrichtung entlang einer gedachten Bogenführungsfläche 4 führen und den Bogen 3 über einem Auslegestapel 5 freigeben. Dem Kettenfördersystem 1 ist eine Bogenleiteinrichtung 6 zugeordnet. An dieser ist eine unterhalb der Bogenführungsfläche 4 verlaufende Bogenleitfläche 7 ausgebildet, die lediglich durch Blasdüsenöffnungen unterbrochen ist (siehe Fig. 2) und im übrigen von einer geschlossenen, glatten Fläche dargestellt wird. Die Verteilung der Blasdüsenöffnungen 8 über die Bogenleitfläche 7 ist in Fig. 1 qualitativ mittels der zur Bogenleitfläche 7 senkrechten strichpunktierten Linien dargestellt. Aus den Blasdüsenöffnungen tritt betriebsmäßig Blasluft aus, die zwischen einer Unterseite des jeweiligen Bogens 3 und der Bogenleitfläche 7 eine Luftströmung ausbildet. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel sind die Blasdüsenöffnungen 8 in quer zur Bogenlaufrichtung verlaufenden Reihen angeordnet, und einer jeweiligen dieser Reihen ist ein einem Rohr ähnliches Blasluftführungsprofil 9 zugeordnet (siehe Fig. 2). Dieses ist mit Querbohrungen 10 versehen, von welchen eine jeweilige mit einer der Blasdüsenöffnungen 8 einer daraus gebildeten Reihe kommuni­ ziert. Hierzu ist ein jeweiliges Blasluftführungsprofil 9 unter jeweiliger Zwischenlage eines die jeweilige Querbohrung 10 einschließenden Dichtungsrings 11 an eine der Bogenleitfläche 7 abgewandte Seite eines die Bogenleitfläche 7 ausbildenden Leitbleches 12 geschraubt, und eine jeweilige Blasdüsenöffnung 8 ist mittels eines Stanz- und Biegevorgangs in das Leitblech 12 eingeformt. Mit der aus den Blasdüsenöffnungen 8 austretenden Blasluft wird zwischen der Bogenleitfläche 7 und der Unterseite eines jeweiligen Bogens 3 ein Luftposter gebildet, welches zu einer berührungsfreien Führung des Bogens 3 mittels der Greiferanordnungen 2 beiträgt.
Das Kettenfördersystem 1 ist von einem Gehäuse 13 umschlossen, dessen seitliche Begrenzung üblicherweise von Seitenwänden gebildet ist, die insbesondere der Lagerung des Kettenfördersystems, der Anbringung von Kettenführungen und der Halterung von beispielsweise Bogenbremseinrichtungen, Stapelrichtmitteln usw. dienen. Das Leitblech 12 kann als eine untere Begrenzung des genannten Gehäuses 13 betrachtet werden, die sich üblicherweise bis in etwa in den Bereich einer entgegen der Bogenlaufrichtung weisenden Seitenfläche des Auslegestapels erstreckt. An das Leitblech 12 schließt sich sodann - in Bogenlaufrichtung gesehen - eine unterhalb des Kettenfördersystems 1 gelegene Bogenfreigabeöffnung 14 an. Die seitliche Erstreckung des Leitblechs 12 ist so ausgelegt, daß zwischen dessen Seitenkanten und einer jeweiligen Seitenwand des Gehäuses 13 lediglich ein Spalt von wenigen Zentimetern verbleibt. Insoweit stellt das Gehäuse 13, abgesehen von dessen die Bogenfreigabeöffnung 14 aufweisendem Bereich, ein weitgehend geschlossenes Gebilde dar, so daß sich darin nach einer gewissen Betriebszeit ohne besondere Maßnahmen eine relativ hohe Konzentration der genannten Schadstoffe und eine hohe Luftfeuchtigkeit einstellen kann und die solchermaßen belastete Luft aus dem Innenraum des Gehäuses 13, unterstützt durch die zur Ausbildung des genannten Luftposters unter dem jeweiligen Bogen 3 verwendete Blasluft, bevorzugt durch die Bogenfreigabeöffnung 14 austritt.
Dem wirkt nun gemäß der Erfindung entgegen, daß ein oberhalb der gedachten Bogenführungsfläche 4 befindlicher Innenraum des Gehäuses 13 mit einer Unterdruckquelle 17 in Verbindung steht.
Bei dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel der - mit Blick auf die Anordnung der Unterdruckkammer - ersten Variante des Auslegers ist die Unterdruckkammer 15 in Form eines Rohres ausgebildet, welches sich von einer der genannten Seitenwände bis zur gegenüberliegenden erstreckt und dessen Mantel über die gesamte Länge und bevorzugt über einen der Bogenführungsfläche 4 abgewandten Bereich seines Umfangs verteilt die Saugöffnungen 16 aufweist. Wenigstens ein Ende dieses Rohres ist über ein Leitungssystem mit der Unterdruckquelle 17 verbunden. Ein Teilstück einer in Form des genannten Rohres ausgebildeten Unterdruckkammer 15 ist in Fig. 3 wiedergegeben. Dabei sind die Saugöffnungen 16 beispielhaft als rechteckige Durchbrechungen des Mantels des Rohres ausgebildet.
Das Gehäuse 13 ist an seiner Oberseite mit Belüftungsöffnungen 18, 18′ versehen, die bevorzugt über einen Bereich verteilt sind, der sich im wesentlichen über die Breite des Auslegers erstreckt. Innerhalb des Gehäuses 13 ist eine Ventilatoranordnung 19 vorgesehen. Diese umfaßt im vorliegenden Beispiel eine erste und eine zweite, jeweils quer zur Bogenlaufrichtung orientierte Lüfterreihe 19.1 und 19.2, welche sich ebenfalls im wesentlichen über die Breite des Auslegers erstreckt. Mittels dieser Ventilatoranordnung 19 wird Umgebungsluft durch die Belüftungsöffnungen 18, 18′ in den Innenraum des Gehäuses 13 angesaugt. Insbesondere mit der in Fig. 1 mit 19.1 bezeichneten Lüfterreihe ist eine im wesentlichen in Richtung auf die Unterdruckkammer 15 hin ausgerichtete Strömung erzeugbar, wodurch die Schadstoffentsorgung aus dem Gehäuse 13 heraus und die Herabsetzung der darin herrschenden Luftfeuchtigkeit begünstigt wird.
Der Ausleger gemäß Fig. 1 ist im übrigen ebenso wie der in Fig. 4 dargestellte mit einem jeweils nur schematisch wiedergegebenen Trockner 20 ausgestattet.
Bei dem in Fig. 4 gezeigten Ausführungsbeispiel der - mit Blick auf die Anordnung der Unterdruckkammer - zweiten Variante des Auslegers ist die hier mit 15′ bezeichnete Unterdruckkammer auf die Oberseite des hier mit 13′ bezeichneten Gehäuses aufgesetzt. Die Unterdruckkammer 15′ erstreckt sich wie jene im Beispiel nach Fig. 1 über die Breite des Auslegers und steht mit dem oberhalb der Bogenführungsfläche 4 befindlichen Innenraum des Gehäuses 13′ über Saugöffnungen 16′ in Verbindung, denen entsprechende Durchbrüche an der Oberseite des Gehäuses 13′ gegenüberstehen.
Diese zweite Variante eignet sich insbesondere zur Umrüstung eines eingangs beschriebenen herkömmlichen Auslegers an dessen Einsatzort. Eine solche Umrüstung vor Ort ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn das Gehäuse 13′ an seiner Oberseite eine Blechabdeckung aufweist, die gegebenenfalls unter vertretbarem Aufwand gegen eine andere austauschbar ist, die mit den obengenannten Durchbrüchen versehen und zur Anbringung der Unterdruckkammer 15′ vorbereitet ist.
Die Ausführungsbeispiele gemäß Fig. 1 und 4 stellen relativ kurze Ausleger dar. Zur Unterbringung einer Mehrzahl von in Bogenlaufrichtung aufeinanderfolgenden Trocknern 20 kommen jedoch in der Praxis auch dementsprechend verlängerte Ausleger zum Einsatz. Diese können im Rahmen der Erfindung auch mit einer Mehrzahl von in Bogenlaufrichtung aufeinanderfolgenden Unterdruckkammern 15 bzw. 15′ ausgerüstet werden.
Ein Einsatz eines erfindungsgemäßen Auslegers erweist sich insbesondere als angezeigt, wenn der Ausleger die Bogen 3 von einem Lackierwerk einer Bogendruckmaschine übernimmt.
Bezugszeichenliste
1 Kettenfördersystem
2 Greiferanordnung
3 Bogen
4 gedachte Bogenführungsfläche
5 Auslegestapel
6 Bogenleiteinrichtung
7 Bogenleitfläche
8 Blasdüsenöffnung
9 Blasluftführungsprofil
10 Querbohrung in Blasluftführungsprofil 9
11 Dichtungsring
12 Leitblech
13, 13′ Gehäuse
14 Bogenfreigabeöffnung
15, 15′ Unterdruckkammer
16, 16′ Saugöffnung
17 Unterdruckquelle
18 Belüftungsöffnung
19 Ventilatoranordnung
19.1, 19.2 Lüfterreihe
20 Trockner

Claims (6)

1. Ausleger für bedruckte Bogen mit
  • - einem Kettenfördersystem (1), welches eine Vorderkante eines jeweiligen Bogens (3) ergreift, diese in einer zu ihr senkrechten Bogenlaufrichtung entlang einer gedachten Bogenführungsfläche (4) führt und den Bogen (3) über einem Auslegerstapel (5) freigibt,
  • - einer Bogenleiteinrichtung (6) mit einer daran ausgebildeten, der Bogenführungsfläche (4) folgenden und unterhalb dieser verlaufenden Bogenleitfläche (7), welche lediglich durch Blasdüsenöffnungen (8) unterbrochen ist, aus welchen betriebsmäßig Blasluft austritt, die zwischen einer Unterseite des jeweiligen Bogens (3) und der Bogenleitfläche (7) eine Luftströmung ausbildet, und
  • - einem mit einer Bogenfreigabeöffnung (14) versehenen, das Kettenfördersystem (1) umschließenden Gehäuse (13, 13′), dadurch gekennzeichnet, daß ein oberhalb der gedachten Bogenführungsfläche (4) befindlicher Innenraum des Gehäuses (13, 13′) mit einer Unterdruckquelle (17) in Verbindung steht.
2. Ausleger nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch wenigstens eine mit Saugöffnungen (16, 16′) versehene Unterdruckkammer (15, 15′), welche an die Unterdruckquelle (17) angeschlossen ist und über die Saugöffnungen (16, 16′) mit dem Innenraum des Gehäuses (13, 13′) in Verbindung steht.
3. Ausleger nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterdruckkammer (15) in das Gehäuse (13) eingesetzt ist.
4. Ausleger nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterdruckkammer (15′) an das Gehäuse (13′) angesetzt ist.
5. Ausleger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (13, 13′) mit Belüftungsöffnungen (18, 18′) versehen ist und eine Ventilatoranordnung (19) innerhalb des Gehäuses (13, 13′) vorgesehen ist, welche Umgebungsluft durch die Belüftungsöffnungen (18, 18′) ansaugt.
6. Ausleger nach Anspruch 2 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß mit der Ventilatoranordnung (19) eine im wesentlichen in Richtung auf die Unterdruckkammer (15, 15′) hin ausgerichtete Strömung erzeugbar ist.
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