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DE19516288C2 - Luftauslaß - Google Patents

Luftauslaß

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DE19516288C2
DE19516288C2 DE1995116288 DE19516288A DE19516288C2 DE 19516288 C2 DE19516288 C2 DE 19516288C2 DE 1995116288 DE1995116288 DE 1995116288 DE 19516288 A DE19516288 A DE 19516288A DE 19516288 C2 DE19516288 C2 DE 19516288C2
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Gottfried Mueller
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Schako KG
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Schako Metallwarenfabrik Ferdinand Schad KG
Schako KG
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    • F24FAIR-CONDITIONING; AIR-HUMIDIFICATION; VENTILATION; USE OF AIR CURRENTS FOR SCREENING
    • F24F13/00Details common to, or for air-conditioning, air-humidification, ventilation or use of air currents for screening
    • F24F13/02Ducting arrangements
    • F24F13/06Outlets for directing or distributing air into rooms or spaces, e.g. ceiling air diffuser
    • F24F13/075Outlets for directing or distributing air into rooms or spaces, e.g. ceiling air diffuser having parallel rods or lamellae directing the outflow, e.g. the rods or lamellae being individually adjustable
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft einen Luftauslaß bestehend, aus einem Einbaurahmen, in dem Lamellen angeordnet sind, welche über zumindest eine Schiene zu einem Lamellensatz zusammengefaßt sind und dieser über wenigstens einen Schnellverschluß in den Einbaurahmen wieder lösbar eingesetzt ist.
Derartige Vorrichtungen sind in vielfältiger Form und Ausführung auf dem Markt bekannt und gebräuchlich. Gewöhnlich werden diese als ein Bauteil gefertigt, so daß der Einbaurahmen mit in ihm eingesetzten Lamellen bzw. mit einem Gehäuse mit Schlitzschieber in einen Schacht einer Wand, einer Decke od. dgl. eingesetzt bzw. eingeschraubt werden kann. Ein derartiger Luftauslaß ist beispielsweise aus der EP 0 386 717 A2 bekannt.
Gerade in Räumen, in denen eine hohe Reinlichkeit erforderlich ist, beispielsweise in Labors, in Forschungs- und Entwicklungsabteilungen, Datenverarbeitungszentren, Büroräume und dgl. aber auch schon in Wohnungen, die beispielsweise über Klimaanlagen, Airconditions od. dgl. mit Frischluft versorgt werden, ist erforderlich, daß Luft, die den Räumen zugeführt wird, frei von Staubpartikeln und Verunreinigungen ist.
Deshalb werden in dort verwendeten Luftauslässe immer öfter hochwertige Filtermatten eingesetzt.
Solche Filtermatten müssen öfters ausgewechselt werden, wobei dieses Auswechseln äußerst arbeitsintensiv und aufwendig ist.
Bisher müssen die Luftauslässe aufwendig durch Lösen einer Mehrzahl von Rändelmuttern od. dgl. demontiert werden, um beispielsweise eine Filtermatte auszuwechseln und zu reinigen, wobei dafür ein speziell ausgebildetes und mit Werkzeug ausgestattetes Personal notwendig ist. Dies ist in hochsterilen Forschungslaboratorien, Krankenhäusern und dgl. unerwünscht, da der Arbeitsablauf durch eine Wartung und externes Wartungspersonal behindert wird. Außerdem entstehen hohe Kosten durch ein externes Wartungspersonal und die Luftauslässe haben ein unschönes Aussehen.
Aus der DD 57 183 ist ein Lüftungsgitter mit Drosselvorrichtung aufgezeigt, wobei in einen Einbaurahmen ein Lamellenrahmen mit eingesetzten Lamellen wiederlösbar eingesetzt ist. Dabei sind seitliche federartige Befestigungselemente vorgesehen, welche in entsprechende Rastnuten des Einbaurahmens einrasten.
Derartige Feder- und Befestigungselement haben den Nachteil, dass sie die Blende des Einbaurahmens verkratzen und mit der Zeit erschlaffen. Der Lamellensatz ist dann nicht ohne weiteres Spiel in den Einbaurahmen eingesetzt und neigt beim Durchströmen der Luft zum Vibrieren oder Schwingen. Zudem verbiegen derartige federnde Befestigungselemente häufig, was bei der Montage unerwünscht ist.
Aus der DE 81 03 272 U1 ist ein Zu- und Abluftgitter aufgezeigt, welches rückseitig in einen Einbaurahmen eingesetzt ist. Ein Herausnehmen des Lamellensatzes bzw. Abluftgitters aus dem Einbaurahmen von aussen ist nicht ohne weiteres möglich.
Ferner ist aus dem Stand der Technik nach der DE-OS 14 54 ­ 661 eine Lüftungsjalousie für Raumlüftung und Klimatisierung bekannt, bei welcher eine Mehrzahl von einzelnen Lamellenanordnungen in einen Einbaurahmen eingesetzt sind. Die einzelnen Lamellenanordnungen sind über U-artige Schienen zusammengefasst, wobei diese sich direkt an den Einbaurahmen anschliessen und dort gehaltert sind. Nachteilig hierbei ist, dass auch hier ein einfaches Entnehmen der einzelnen Lamellensätze von aussen zur Wartung und Reinigung und ggf. zum Austauschen von Filterelementen od. dgl. nicht möglich ist.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde einen Luftauslaß der o. g. Art zu schaffen, bei welchem mit einfachsten Hilfsmitteln ohne Werkzeuge ein Luftauslaß gewartet bzw. gereinigt werden kann.
Zur Lösung dieser Aufgabe führt in Verbindung mit den Merkmalen des Oberbegriffes des Patentanspruches 1, daß der Schnellverschluß aus der Schiene und einer Verschlußleiste besteht, die wieder lösbar miteinander in Verbindung stehen.
Die Besonderheit der Erfindung liegt darin, daß der Einbaurahmen fest in der Kanalöffnung bzw. in einer Wand od. dgl. eingebaut sein kann, während der Lamellensatz einfach aus dem Einbaurahmen ohne Werkzeuge entnehmbar ist.
Bevorzugt ist hier ein Schnellverschluß vorgesehen, der eine Verschlußleiste aufweist, die an einer Seitenwand eines Gehäuserahmens wieder lösbar befestigt ist. Die Verschlußleiste ist mit mindestens einer Tasche mit Aussparungen versehen, wobei die Aussparungen L-förmig verlaufen kann. In diese Tasche greift eine Nase einer Schiene ein, wobei die Schiene entlang dieser Tasche geführt wird. Die Nase paßt exakt in die Tasche der Verschlußleiste, so daß kein Spiel zwischen Schiene und Verschlußleiste im eingesetzten Zustand entsteht.
Eine weitere Besonderheit der vorliegenden Erfindung ist, daß die Nasen unterschiedliche Formen, wie Dreieck-, Rechteck- oder runde Profile aufweisen können. Diese sind bevorzugt an einem oberen Profil der Schiene vorgesehen. Das gegenüberliegende untere Profil schließt eben mit einer Außenwand der Verschlußleiste ab und liegt mit dem Einbaurahmen in einer Ebene. Insofern ist von außen nicht erkennbar, daß der Lamellensatz entnehmbar ist.
Wird der Lamellensatz aus dem Gehäuserahmen des Luftauslasses entnommen, so kann anschließend ein mit Längsschlitzen versehene Schlitzschieber durch Feder­ elemente aus dem Gehäuserahmen entnommen werden, wobei die Federelemente dem Schlitzschieber eine wiederlösbare Befestigung im Gehäuserahmen ermöglichen.
Zwischen der mit Längsschlitzen versehenen Rückwand des Luftauslasses und dem Schlitzschieber ist eine Filtermatte eingesetzt. Die Filtermatte dient dazu Luft von Verunreinigung und Staubpartikel zu reinigen. Sie kann durch Herausnehmen des Lamellensatzes und des Schlitzschieber gereinigt oder ausgetauscht werden. Diese Filtermatten können aktive Kohleanteile enthalten, um beispielsweise stark verunreinigte bzw. verschmutzte Luft zu filtern und diese geruchsneutral in Räume einzubringen.
Im Rahmen der Erfindung liegen jedoch auch andere Möglichkeiten, die Filtermatte in dem Luftauslaß einzusetzen, beispielsweise zwischen Schlitzschieber und Lamellensatz.
Es ist auch daran gedacht, daß die Verschlußleiste oder die Seitenwand des Luftauslasses mit Nasen versehen sind, die in eine Schiene des Lamellensatzes eingreifen können. Ferner kann ein solcher Schnellverschluß auch an beiden Längs- oder an den beiden Querstreifen des Einbaurahmens vorgesehen sein.
Wesentlich ist auch, daß keine Schrauben mehr gelöst werden müssen, die verloren gehen können. Deshalb brauchen diese Ersatzteile vom Werk auch nicht nachgeschickt zu werden, wodurch die Kosten eingespart und Ärger vermieden wird.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnung; diese zeigt in
Fig. 1 eine Frontansicht eines erfindungsgemäßen Luftaus­ lasses;
Fig. 2 einen Längsschnitt durch den Luftauslass entlang Linie II-II in Fig. 1;
Fig. 3 einen Querschnitt durch den Luftauslass entlang Linie III-III in Fig. 1;
Fig. 4 einen vergrößert dargestellten Ausschnitt aus dem Luftauslaß gemäß Fig. 2;
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht eines Teils des Luft­ auslasses aus Fig. 4.
Ein Luftauslaß R weist gemäß Fig. 1 einen Einbaurahmen 1 auf, der im wesentlichen aus Längsstreifen 2 und Querstreifen 3 besteht. Dabei sind in den Längsstreifen 2 Bohrungen 4 vorgesehen, die dazu dienen, den Einbaurahmen 1 beispielsweise in einer Wand 9, Decke od. dgl. zu befestigen.
Innerhalb des Einbaurahmens 1 ist diesem ein Lamellensatz 5 zugeordnet. Dieser ist mit innerhalb des Einbaurahmens 1 wieder lösbar festgelegt und weist mehrere parallel zu den Längsstreifen 2 verlaufende Lamellen 6 auf, die dazu dienen, den austretenden Luftstrom einerseits zu begrenzen und andererseits in eine ganz bestimmte Richtung zu lenken.
Wie aus Fig. 2 hervorgeht, übergreift der Einbaurahmen 1 eine Kanalöffnung 8 in einer Wand 9. Dabei ist innerhalb der Kanalöffnung 8 mit dem Einbaurahmen 1 ein Gehäuserahmen 10 verbunden, der bevorzugt in einer Rückwand 11 Längsschlitze 12 aufweist. Durch diese Längsschlitze 12 kann beispielsweise Luft über einen hier nicht gezeigten Kanal dem Lamellensatz 5 zugeführt werden, wobei die Luft diesen durchströmt.
Auf die Rückwand 11 ist innerhalb des Gehäuserahmens 10 eine Filtermatte 13 aufgelegt und von einem Schlitzschieber 7 übergriffen. Dabei ist der Schlitzschieber 7 so ausgestaltet, daß Öffnungen 12.1 mit den Längsschlitzen 12 in der Rückwand 11 deckungsgleich übereinstimmen, und durch Verschieben des Schlitzschiebers 7 die Längsschlitze 12 stufenlos geschlossen oder geöffnet werden können. Dabei ist der Schlitzschieber 7 mit abgewinkelten Führungsstreifen 14 versehen, die ein gleichmässiges Durchströmen der Luft von den Längsschlitzen 12 zu dem Lamellen 6 ermöglichen. Bevorzugt sind diese Führungsstreifen 14 aus dem Schlitzschieber 7 ausgestanzt und abgekantet.
Der Schlitzschieber 7 ist in den Gehäuserahmen 10 über Federelemente 15 wieder lösbar eingesetzt. Dabei ermöglichen die Federelemente 15, die in hier nicht gezeigte Schlitze in Seitenwänden des Gehäuserahmens 10 eingreifen, daß der Schlitzschieber 7 ohne Werkzeuge festlegbar und leicht verschiebbar ist. Dieser Schlitzschieber ist in der EP 0 386 717 A2 ausführlich beschrieben.
Wie aus Fig. 3 hervorgeht, ist die Filtermatte 13 zwischen der Rückwand 11 und dem Schlitzschieber 7 lose eingesetzt. Dabei besteht die Filtermatte 13 aus hochfeinen Filtermaterialien, die äußerst feine Staubpartikel aus der Luft filtern können. Im Rahmen der Erfindung liegt jedoch auch, daß die Filtermatte 13 zwischen dem Lamellensatz 5 und dem Schlitzschieber 7 angeordnet sein kann.
In Fig. 4 ist zum Auswechseln der Filtermatte 13 an der Seitenwand 16 des Gehäuserahmens 10 ein erfindungsgemäßer Schnellverschluß 17 vorgesehen, um den Lamellensatz 5 aus dem Luftauslaß R ohne Werkzeuge herauszunehmen und in gleicher Weise wieder einzusetzen. Dadurch, daß der Lamellensatz 5 über den Schnellverschluß 17 herausnehmbar und anschließend der Schlitzschieber 7 nach Lösen der Federelemente 15 aus dem Luftauslaß R entnehmbar ist, kann die Filtermatte 13 aus dem Luftauslaß R herausgenommen und anschließend gereinigt oder ausgewechselt werden. Anschließend wird die gereinigte oder eine neue Filtermatte 13 wieder in den Luftauslaß R insbesondere an die Innenseite der mit Längsschlitzen 12 versehenen Rückwand 11 angelegt.
Der Schlitzschieber 7 wird dann in den Luftauslaß R unmittelbar auf die Filtermatte 13 aufgesetzt und kann die Längsschlitze 12 durch Verschieben ganz oder teilweise überdecken. Somit muß ein Luftstrom durch die Längsschlitze 12 und durch die Filtermatter 13 strömen, wobei dadurch die Luft von Verunreinigungen und dgl. gereinigt wird.
Die Besonderheit der Erfindung liegt darin, daß mehrere Lamellen 6 zu dem Lamellensatz 5 zusammengefaßt sind, der über eine Schiene 18 die einzelnen Lamellen 6 des Lamellensatzes 5 bevorzugt drehbar aufnimmt. Dabei ist die Schiene 18 mit zumindest einer Nase 19 versehen, die in einen aus Tasche 20 ausgebildeten Verschluß einer Verschlußleiste 21 eingreift. Die Verschlußleiste 21 ist über mindestens ein Rastelement 22 mit der Seitenwand 16 nahe dem Querstreifen 3 wieder lösbar verbunden.
In Fig. 5 ist die Schiene 18 gezeigt, die zumindest zwei Nasen 19.1, 19.2 an einem oberen Profil 23 aufweist. Dabei sind die Nasen 19.1, 19.2 so ausgestaltet, daß sie in die Taschen 20.1 und 20.2 der Verschlußleiste 21 spielfrei passen. Die Tasche 20 ist L-förmig ausgestaltet und besteht aus einer etwa waagrecht in einer Innenwand 24.1 verlaufenden Aussparung 25, an die dazu senkrecht und parallel zu einer Außenwand 24.2 eine weitere Aussparung 26 in Längsrichtung der Verschlußleiste 21 anschließt.
In die Aussparung 25 greift die Nase 19.1, 19.2 der Schiene 18 und damit des Lamellensatzes 5 ein und wird dort in dieser bis zur Aussparung 26 etwa waagrecht geführt. Dort wird der Lamellensatz 5 abgesenkt, bis die Nasen 19.1, 19.2 jeweils einen Anschlag der Aussparung 26 erreichen. Somit kann der Lamellensatz 5 aus der Tasche 20 nur durch eine Bewegung in umgekehrter Reihenfolge herausgelöst werden. Dadurch besteht die Möglichkeit, den Lamellensatz 5 ohne Werkzeuge und nur durch einfaches Ausklinken aus der Tasche 20 von dem Einbaurahmen 1 zu trennen, um den dahinterliegenden Schlitzschieber 7 entfernen zu können und um anschließend die Filtermatte 13 zu reinigen bzw. auszuwechseln. Ein oben beschriebener Schnellverschluß 17 kann an beiden Querstreifen 3 oder auch an den Längsstreifen 2 vorgesehen sein.
Außerdem wird durch das obere Profil 23 und ein unteres Profil 27 die Schiene 18 entlang der Innenwand 24.1 der Verschlußleiste 21 geführt, so daß ein beinahe spielfreies Einsetzen des Lamellensatzes 5 in die Verschlußleiste 21 des Einbaurahmens 1 möglich ist.
Die Taschen 20 können unterschiedlichste Formen an Aussparungen 25, 26 aufweisen. Entsprechend können auch die Nasen 19.1, 19.2 beispielsweise rechteckig, rund oder andersförmig ausgestaltet sein.
Es ist auch daran gedacht, daß die Verschlußleiste 21 oder aber auch die Seitenwand 16 direkt mit entsprechend ausgebildeten Nasen versehen ist, die in Aussparungen bzw. Verschlüsse der Schiene 18 so eingreifen, daß ein wieder lösbares Herausnehmen des Lamellensatzes 5, wie oben beschrieben, möglich ist.
Eine weitere Besonderheit der vorliegenden Erfindung ist, daß der Lamellensatz 5 beidseitig mit Schienen versehen ist, die innerhalb des Gehäuserahmens 10 in Verschlußleisten 21 eingesetzt sind, so daß ein unteres Profil 27 der Schiene 18 in der Ebene der Außenwand 24.2 der Verschlußleiste 21 und in der Ebene des Querstreifens 3 des Einbaurahmens 1 liegt, so daß von außen nicht erkennbar ist, wie der Lamellensatz 5 in dem Gehäuserahmen befestigt ist. Dies ermöglicht auch eine optisch besonders wirkungsvolle Ausgestaltung des Luftauslasses.

Claims (16)

1. Luftauslaß, bestehend aus einem Einbaurahmen (1), in dem Lamellen (6) angeordnet sind, welche über zumindest eine Schiene (18) zu einem Lamellensatz (5) zusammengefaßt sind und dieser über wenigstens einen Schnellverschluß (17) in den Einbaurahmen (1) wieder lösbar eingesetzt ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Schnellverschluß (17) aus der Schiene (18) und einer Verschlußleiste (21) besteht, die wieder lösbar miteinander in Verbindung stehen.
2. Luftauslaß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Lamellen (6) der Schiene (2) fest oder drehbar zugeordnet sind.
3. Luftauslaß nach Anpruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schiene (18) des Schnellverschlusses (17) wenigstens eine Nase (19) aufweist, die in wenigstens eine Tasche (20) der Verschlußleiste (21) oder des Einbaurahmens (1) eingreift.
4. Luftauslaß nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußleiste (21) oder der Einbaurahmen (1) Nasen (19) aufweist, die in Taschen (20) der Schiene (18) eingreifen.
5. Luftauslaß nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Tasche (20) mit mehreren hintereinander angeordneten Aussparungen (25, 26) versehen ist, wobei die Tasche (20) gegebenenfalls L-förmig ausgebildet ist.
6. Luftauslaß nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Schiene (18) ein oberes Profil (23) und ein unteres Profil (27) aufweist, wobei die Nase (19.1, 19.2) an dem oberen Profil (23) angeordnet ist.
7. Luftauslaß nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das untere Profil (27) an einer Innenwand (24.1) der Verschlußleiste (21) anliegt, während die Nase (19.1, 19.2) am oberen Profil (23) in die Tasche (20.1, 20.2) eingreift.
8. Luftauslaß nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß das untere Profil (23) und eine Außenwand (24.2) der Verschlußleiste (21) mit dem Einbaurahmen (1) in einer Ebene liegen.
9. Luftauslaß nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußleiste (21) an einer Seitenwand (16) des Einbaurahmens (1) über zumindest ein Rastelement (22) wieder lösbar befestigt ist.
10. Luftauslaß nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwand (16) Bestandteil eines Gehäuserahmens (10) ist, wobei der Gehäuserahmen (10) eine Rückwand (11) mit Längsschlitzen (12) aufweist.
11. Luftauslaß nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß an der Rückwand (11) eine Filtermatte angelegt ist.
12. Luftauslaß nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß auf die Filtermatte (13) ein Schlitzschieber (7) aufgelegt und über Federelemente (15) in den Gehäuserahmen (10) wieder lösbar eingesetzt ist.
13. Luftauslaß nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitzschieber (7) mit Öffnungen (12.1) versehen ist und abgewinkelte Führungsstreifen (14) aufweist.
14. Luftauslaß nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitzschieber (7) durch Verschieben die Längsschlitze (12) der Rückwand (11) stufenlos verschließt.
15. Luftauslaß nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Filtermatte (13) zwischen Lamellensatz (5) und Schlitzschieber (7) oder zwischen Schlitzschieber (7) und Rückwand (11) entnehmbar eingesetzt ist.
16. Luftauslaß nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Schnellverschluß (17) dem Einbaurahmen (1) innerhalb beider Querstreifen (3) oder beider Längsstreifen (2) zugeordnet ist.
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