DE19516288C2 - Luftauslaß - Google Patents
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Luftauslaß bestehend, aus
einem Einbaurahmen, in dem Lamellen angeordnet sind, welche
über zumindest eine Schiene zu einem Lamellensatz
zusammengefaßt sind und dieser über wenigstens einen
Schnellverschluß in den Einbaurahmen wieder lösbar
eingesetzt ist.
Derartige Vorrichtungen sind in vielfältiger Form und
Ausführung auf dem Markt bekannt und gebräuchlich.
Gewöhnlich werden diese als ein Bauteil gefertigt, so daß
der Einbaurahmen mit in ihm eingesetzten Lamellen bzw. mit
einem Gehäuse mit Schlitzschieber in einen Schacht einer
Wand, einer Decke od. dgl. eingesetzt bzw. eingeschraubt
werden kann. Ein derartiger Luftauslaß ist beispielsweise
aus der EP 0 386 717 A2 bekannt.
Gerade in Räumen, in denen eine hohe Reinlichkeit
erforderlich ist, beispielsweise in Labors, in Forschungs-
und Entwicklungsabteilungen, Datenverarbeitungszentren,
Büroräume und dgl. aber auch schon in Wohnungen, die
beispielsweise über Klimaanlagen, Airconditions od. dgl. mit
Frischluft versorgt werden, ist erforderlich, daß Luft, die
den Räumen zugeführt wird, frei von Staubpartikeln und
Verunreinigungen ist.
Deshalb werden in dort verwendeten Luftauslässe immer öfter
hochwertige Filtermatten eingesetzt.
Solche Filtermatten müssen öfters ausgewechselt werden,
wobei dieses Auswechseln äußerst arbeitsintensiv und
aufwendig ist.
Bisher müssen die Luftauslässe aufwendig durch Lösen einer
Mehrzahl von Rändelmuttern od. dgl. demontiert werden, um
beispielsweise eine Filtermatte auszuwechseln und zu
reinigen, wobei dafür ein speziell ausgebildetes und mit
Werkzeug ausgestattetes Personal notwendig ist. Dies ist in
hochsterilen Forschungslaboratorien, Krankenhäusern und
dgl. unerwünscht, da der Arbeitsablauf durch eine Wartung
und externes Wartungspersonal behindert wird. Außerdem
entstehen hohe Kosten durch ein externes Wartungspersonal
und die Luftauslässe haben ein unschönes Aussehen.
Aus der DD 57 183 ist ein Lüftungsgitter mit
Drosselvorrichtung aufgezeigt, wobei in einen Einbaurahmen
ein Lamellenrahmen mit eingesetzten Lamellen wiederlösbar
eingesetzt ist. Dabei sind seitliche federartige
Befestigungselemente vorgesehen, welche in entsprechende
Rastnuten des Einbaurahmens einrasten.
Derartige Feder- und Befestigungselement haben den
Nachteil, dass sie die Blende des Einbaurahmens verkratzen
und mit der Zeit erschlaffen. Der Lamellensatz ist dann
nicht ohne weiteres Spiel in den Einbaurahmen eingesetzt
und neigt beim Durchströmen der Luft zum Vibrieren oder
Schwingen. Zudem verbiegen derartige federnde
Befestigungselemente häufig, was bei der Montage
unerwünscht ist.
Aus der DE 81 03 272 U1 ist ein Zu- und Abluftgitter
aufgezeigt, welches rückseitig in einen Einbaurahmen
eingesetzt ist. Ein Herausnehmen des Lamellensatzes bzw.
Abluftgitters aus dem Einbaurahmen von aussen ist nicht
ohne weiteres möglich.
Ferner ist aus dem Stand der Technik nach der DE-OS 14 54
661 eine Lüftungsjalousie für Raumlüftung und
Klimatisierung bekannt, bei welcher eine Mehrzahl von
einzelnen Lamellenanordnungen in einen Einbaurahmen
eingesetzt sind. Die einzelnen Lamellenanordnungen sind
über U-artige Schienen zusammengefasst, wobei diese sich
direkt an den Einbaurahmen anschliessen und dort gehaltert
sind. Nachteilig hierbei ist, dass auch hier ein einfaches
Entnehmen der einzelnen Lamellensätze von aussen zur
Wartung und Reinigung und ggf. zum Austauschen von
Filterelementen od. dgl. nicht möglich ist.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde einen
Luftauslaß der o. g. Art zu schaffen, bei welchem mit
einfachsten Hilfsmitteln ohne Werkzeuge ein Luftauslaß
gewartet bzw. gereinigt werden kann.
Zur Lösung dieser Aufgabe führt in Verbindung mit den Merkmalen des Oberbegriffes des Patentanspruches 1, daß der Schnellverschluß
aus der Schiene und einer Verschlußleiste besteht, die
wieder lösbar miteinander in Verbindung stehen.
Die Besonderheit der Erfindung liegt darin, daß der
Einbaurahmen fest in der Kanalöffnung bzw. in einer Wand
od. dgl. eingebaut sein kann, während der Lamellensatz
einfach aus dem Einbaurahmen ohne Werkzeuge entnehmbar ist.
Bevorzugt ist hier ein Schnellverschluß vorgesehen, der
eine Verschlußleiste aufweist, die an einer Seitenwand
eines Gehäuserahmens wieder lösbar befestigt ist. Die
Verschlußleiste ist mit mindestens einer Tasche mit
Aussparungen versehen, wobei die Aussparungen L-förmig
verlaufen kann. In diese Tasche greift eine Nase einer
Schiene ein, wobei die Schiene entlang dieser Tasche
geführt wird. Die Nase paßt exakt in die Tasche der
Verschlußleiste, so daß kein Spiel zwischen Schiene und
Verschlußleiste im eingesetzten Zustand entsteht.
Eine weitere Besonderheit der vorliegenden Erfindung ist,
daß die Nasen unterschiedliche Formen, wie Dreieck-,
Rechteck- oder runde Profile aufweisen können. Diese sind
bevorzugt an einem oberen Profil der Schiene vorgesehen.
Das gegenüberliegende untere Profil schließt eben mit einer
Außenwand der Verschlußleiste ab und liegt mit dem
Einbaurahmen in einer Ebene. Insofern ist von außen nicht
erkennbar, daß der Lamellensatz entnehmbar ist.
Wird der Lamellensatz aus dem Gehäuserahmen des
Luftauslasses entnommen, so kann anschließend ein mit
Längsschlitzen versehene Schlitzschieber durch Feder
elemente aus dem Gehäuserahmen entnommen werden, wobei die
Federelemente dem Schlitzschieber eine wiederlösbare
Befestigung im Gehäuserahmen ermöglichen.
Zwischen der mit Längsschlitzen versehenen Rückwand des
Luftauslasses und dem Schlitzschieber ist eine Filtermatte
eingesetzt. Die Filtermatte dient dazu Luft von
Verunreinigung und Staubpartikel zu reinigen. Sie kann
durch Herausnehmen des Lamellensatzes und des
Schlitzschieber gereinigt oder ausgetauscht werden. Diese
Filtermatten können aktive Kohleanteile enthalten, um
beispielsweise stark verunreinigte bzw. verschmutzte Luft
zu filtern und diese geruchsneutral in Räume einzubringen.
Im Rahmen der Erfindung liegen jedoch auch andere
Möglichkeiten, die Filtermatte in dem Luftauslaß
einzusetzen, beispielsweise zwischen Schlitzschieber und
Lamellensatz.
Es ist auch daran gedacht, daß die Verschlußleiste oder die
Seitenwand des Luftauslasses mit Nasen versehen sind, die
in eine Schiene des Lamellensatzes eingreifen können.
Ferner kann ein solcher Schnellverschluß auch an beiden
Längs- oder an den beiden Querstreifen des Einbaurahmens
vorgesehen sein.
Wesentlich ist auch, daß keine Schrauben mehr gelöst werden
müssen, die verloren gehen können. Deshalb brauchen diese
Ersatzteile vom Werk auch nicht nachgeschickt zu werden,
wodurch die Kosten eingespart und Ärger vermieden wird.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung
ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter
Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnung; diese
zeigt in
Fig. 1 eine Frontansicht eines erfindungsgemäßen Luftaus
lasses;
Fig. 2 einen Längsschnitt durch den Luftauslass entlang
Linie II-II in Fig. 1;
Fig. 3 einen Querschnitt durch den Luftauslass entlang
Linie III-III in Fig. 1;
Fig. 4 einen vergrößert dargestellten Ausschnitt aus dem
Luftauslaß gemäß Fig. 2;
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht eines Teils des Luft
auslasses aus Fig. 4.
Ein Luftauslaß R weist gemäß Fig. 1 einen Einbaurahmen 1
auf, der im wesentlichen aus Längsstreifen 2 und
Querstreifen 3 besteht. Dabei sind in den Längsstreifen 2
Bohrungen 4 vorgesehen, die dazu dienen, den Einbaurahmen 1
beispielsweise in einer Wand 9, Decke od. dgl. zu
befestigen.
Innerhalb des Einbaurahmens 1 ist diesem ein Lamellensatz 5
zugeordnet. Dieser ist mit innerhalb des Einbaurahmens 1
wieder lösbar festgelegt und weist mehrere parallel zu den
Längsstreifen 2 verlaufende Lamellen 6 auf, die dazu
dienen, den austretenden Luftstrom einerseits zu begrenzen
und andererseits in eine ganz bestimmte Richtung zu lenken.
Wie aus Fig. 2 hervorgeht, übergreift der Einbaurahmen 1
eine Kanalöffnung 8 in einer Wand 9. Dabei ist innerhalb
der Kanalöffnung 8 mit dem Einbaurahmen 1 ein Gehäuserahmen
10 verbunden, der bevorzugt in einer Rückwand 11
Längsschlitze 12 aufweist. Durch diese Längsschlitze 12
kann beispielsweise Luft über einen hier nicht gezeigten
Kanal dem Lamellensatz 5 zugeführt werden, wobei die Luft
diesen durchströmt.
Auf die Rückwand 11 ist innerhalb des Gehäuserahmens 10
eine Filtermatte 13 aufgelegt und von einem
Schlitzschieber 7 übergriffen. Dabei ist der
Schlitzschieber 7 so ausgestaltet, daß Öffnungen 12.1 mit
den Längsschlitzen 12 in der Rückwand 11 deckungsgleich
übereinstimmen, und durch Verschieben des Schlitzschiebers
7 die Längsschlitze 12 stufenlos geschlossen oder geöffnet
werden können. Dabei ist der Schlitzschieber 7 mit
abgewinkelten Führungsstreifen 14 versehen, die ein
gleichmässiges Durchströmen der Luft von den Längsschlitzen
12 zu dem Lamellen 6 ermöglichen. Bevorzugt sind diese
Führungsstreifen 14 aus dem Schlitzschieber 7 ausgestanzt
und abgekantet.
Der Schlitzschieber 7 ist in den Gehäuserahmen 10 über
Federelemente 15 wieder lösbar eingesetzt. Dabei
ermöglichen die Federelemente 15, die in hier nicht
gezeigte Schlitze in Seitenwänden des Gehäuserahmens 10
eingreifen, daß der Schlitzschieber 7 ohne Werkzeuge
festlegbar und leicht verschiebbar ist. Dieser
Schlitzschieber ist in der EP 0 386 717 A2 ausführlich
beschrieben.
Wie aus Fig. 3 hervorgeht, ist die Filtermatte 13 zwischen
der Rückwand 11 und dem Schlitzschieber 7 lose eingesetzt.
Dabei besteht die Filtermatte 13 aus hochfeinen
Filtermaterialien, die äußerst feine Staubpartikel aus der
Luft filtern können. Im Rahmen der Erfindung liegt jedoch
auch, daß die Filtermatte 13 zwischen dem Lamellensatz 5
und dem Schlitzschieber 7 angeordnet sein kann.
In Fig. 4 ist zum Auswechseln der Filtermatte 13 an der
Seitenwand 16 des Gehäuserahmens 10 ein erfindungsgemäßer
Schnellverschluß 17 vorgesehen, um den Lamellensatz 5 aus
dem Luftauslaß R ohne Werkzeuge herauszunehmen und in
gleicher Weise wieder einzusetzen. Dadurch, daß der
Lamellensatz 5 über den Schnellverschluß 17 herausnehmbar
und anschließend der Schlitzschieber 7 nach Lösen der
Federelemente 15 aus dem Luftauslaß R entnehmbar ist, kann
die Filtermatte 13 aus dem Luftauslaß R herausgenommen und
anschließend gereinigt oder ausgewechselt werden.
Anschließend wird die gereinigte oder eine neue Filtermatte
13 wieder in den Luftauslaß R insbesondere an die
Innenseite der mit Längsschlitzen 12 versehenen Rückwand 11
angelegt.
Der Schlitzschieber 7 wird dann in den Luftauslaß R
unmittelbar auf die Filtermatte 13 aufgesetzt und kann die
Längsschlitze 12 durch Verschieben ganz oder teilweise
überdecken. Somit muß ein Luftstrom durch die Längsschlitze
12 und durch die Filtermatter 13 strömen, wobei dadurch die
Luft von Verunreinigungen und dgl. gereinigt wird.
Die Besonderheit der Erfindung liegt darin, daß mehrere
Lamellen 6 zu dem Lamellensatz 5 zusammengefaßt sind, der
über eine Schiene 18 die einzelnen Lamellen 6 des
Lamellensatzes 5 bevorzugt drehbar aufnimmt. Dabei ist die
Schiene 18 mit zumindest einer Nase 19 versehen, die in
einen aus Tasche 20 ausgebildeten Verschluß einer Verschlußleiste 21 eingreift. Die
Verschlußleiste 21 ist über mindestens ein Rastelement 22
mit der Seitenwand 16 nahe dem Querstreifen 3 wieder lösbar
verbunden.
In Fig. 5 ist die Schiene 18 gezeigt, die zumindest zwei
Nasen 19.1, 19.2 an einem oberen Profil 23 aufweist. Dabei
sind die Nasen 19.1, 19.2 so ausgestaltet, daß sie in die
Taschen 20.1 und 20.2 der Verschlußleiste 21 spielfrei passen. Die
Tasche 20 ist L-förmig ausgestaltet und besteht aus einer
etwa waagrecht in einer Innenwand 24.1 verlaufenden
Aussparung 25, an die dazu senkrecht und parallel zu einer
Außenwand 24.2 eine weitere Aussparung 26 in Längsrichtung
der Verschlußleiste 21 anschließt.
In die Aussparung 25 greift die Nase 19.1, 19.2 der Schiene
18 und damit des Lamellensatzes 5 ein und wird dort in
dieser bis zur Aussparung 26 etwa waagrecht geführt. Dort
wird der Lamellensatz 5 abgesenkt, bis die Nasen 19.1, 19.2
jeweils einen Anschlag der Aussparung 26 erreichen. Somit
kann der Lamellensatz 5 aus der Tasche 20 nur durch eine
Bewegung in umgekehrter Reihenfolge herausgelöst werden.
Dadurch besteht die Möglichkeit, den Lamellensatz 5 ohne
Werkzeuge und nur durch einfaches Ausklinken aus der Tasche
20 von dem Einbaurahmen 1 zu trennen, um den
dahinterliegenden Schlitzschieber 7 entfernen zu können und
um anschließend die Filtermatte 13 zu reinigen bzw.
auszuwechseln. Ein oben beschriebener Schnellverschluß 17
kann an beiden Querstreifen 3 oder auch an den
Längsstreifen 2 vorgesehen sein.
Außerdem wird durch das obere Profil 23 und ein unteres
Profil 27 die Schiene 18 entlang der Innenwand 24.1 der
Verschlußleiste 21 geführt, so daß ein beinahe spielfreies
Einsetzen des Lamellensatzes 5 in die Verschlußleiste 21
des Einbaurahmens 1 möglich ist.
Die Taschen 20 können unterschiedlichste Formen an
Aussparungen 25, 26 aufweisen. Entsprechend können auch die
Nasen 19.1, 19.2 beispielsweise rechteckig, rund oder
andersförmig ausgestaltet sein.
Es ist auch daran gedacht, daß die Verschlußleiste 21 oder
aber auch die Seitenwand 16 direkt mit entsprechend
ausgebildeten Nasen versehen ist, die in Aussparungen bzw.
Verschlüsse der Schiene 18 so eingreifen, daß ein wieder
lösbares Herausnehmen des Lamellensatzes 5, wie oben
beschrieben, möglich ist.
Eine weitere Besonderheit der vorliegenden Erfindung ist,
daß der Lamellensatz 5 beidseitig mit Schienen versehen
ist, die innerhalb des Gehäuserahmens 10 in
Verschlußleisten 21 eingesetzt sind, so daß ein unteres
Profil 27 der Schiene 18 in der Ebene der Außenwand 24.2
der Verschlußleiste 21 und in der Ebene des Querstreifens 3
des Einbaurahmens 1 liegt, so daß von außen nicht erkennbar
ist, wie der Lamellensatz 5 in dem Gehäuserahmen befestigt
ist. Dies ermöglicht auch eine optisch besonders
wirkungsvolle Ausgestaltung des Luftauslasses.
Claims (16)
1. Luftauslaß, bestehend aus einem Einbaurahmen (1), in dem Lamellen
(6) angeordnet sind, welche über zumindest eine Schiene
(18) zu einem Lamellensatz (5) zusammengefaßt sind und
dieser über wenigstens einen Schnellverschluß (17) in den
Einbaurahmen (1) wieder lösbar eingesetzt ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Schnellverschluß (17) aus der Schiene (18) und
einer Verschlußleiste (21) besteht, die wieder lösbar
miteinander in Verbindung stehen.
2. Luftauslaß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Lamellen (6) der Schiene (2) fest oder drehbar
zugeordnet sind.
3. Luftauslaß nach Anpruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schiene (18) des
Schnellverschlusses (17) wenigstens eine Nase (19)
aufweist, die in wenigstens eine Tasche (20) der
Verschlußleiste (21) oder des Einbaurahmens (1) eingreift.
4. Luftauslaß nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußleiste (21) oder
der Einbaurahmen (1) Nasen (19) aufweist, die in Taschen
(20) der Schiene (18) eingreifen.
5. Luftauslaß nach Anspruch 3 oder 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Tasche (20) mit mehreren
hintereinander angeordneten Aussparungen (25, 26) versehen
ist, wobei die Tasche (20) gegebenenfalls L-förmig
ausgebildet ist.
6. Luftauslaß nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schiene (18) ein oberes Profil (23)
und ein unteres Profil (27) aufweist, wobei die Nase (19.1,
19.2) an dem oberen Profil (23) angeordnet ist.
7. Luftauslaß nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
das untere Profil (27) an einer Innenwand (24.1) der
Verschlußleiste (21) anliegt, während die Nase (19.1, 19.2)
am oberen Profil (23) in die Tasche (20.1, 20.2) eingreift.
8. Luftauslaß nach Anspruch 6 oder 7, dadurch
gekennzeichnet, daß das untere Profil (23) und eine
Außenwand (24.2) der Verschlußleiste (21) mit dem
Einbaurahmen (1) in einer Ebene liegen.
9. Luftauslaß nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verschlußleiste (21) an einer
Seitenwand (16) des Einbaurahmens (1) über zumindest ein
Rastelement (22) wieder lösbar befestigt ist.
10. Luftauslaß nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
die Seitenwand (16) Bestandteil eines Gehäuserahmens (10)
ist, wobei der Gehäuserahmen (10) eine Rückwand (11) mit
Längsschlitzen (12) aufweist.
11. Luftauslaß nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß an der Rückwand (11) eine Filtermatte angelegt ist.
12. Luftauslaß nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß auf die Filtermatte (13) ein Schlitzschieber (7)
aufgelegt und über Federelemente (15) in den Gehäuserahmen
(10) wieder lösbar eingesetzt ist.
13. Luftauslaß nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schlitzschieber (7) mit Öffnungen (12.1) versehen
ist und abgewinkelte Führungsstreifen (14) aufweist.
14. Luftauslaß nach Anspruch 12 oder 13, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schlitzschieber (7) durch
Verschieben die Längsschlitze (12) der Rückwand (11)
stufenlos verschließt.
15. Luftauslaß nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß die Filtermatte (13) zwischen
Lamellensatz (5) und Schlitzschieber (7) oder zwischen
Schlitzschieber (7) und Rückwand (11) entnehmbar eingesetzt
ist.
16. Luftauslaß nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schnellverschluß (17) dem
Einbaurahmen (1) innerhalb beider Querstreifen (3) oder
beider Längsstreifen (2) zugeordnet ist.
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| DE10001280C2 (de) * | 2000-01-14 | 2001-12-13 | Schako Metallwarenfabrik | Lüftungsgitter |
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE19516288A1 (de) | 1996-11-07 |
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