DE19516083A1 - System zur Überwachung des Straßenverkehrs - Google Patents
System zur Überwachung des StraßenverkehrsInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein System zur Über
wachung des Straßenverkehrs zwecks Feststellung von Regel
verstößen, wie zu schnelles Fahren, Weiterfahren bei rotem
Ampelsignal, zu geringer Sicherheitsabstand und/oder der
gleichen, wobei mit mindestens einem Objektsensor Objekte
überwacht und in Abhängigkeit von deren sensorisch erfaßten
Bewegungen bzw. Positionen Ausgangssignale als Istwerte er
zeugt werden, die in einer mit dem Objektsensor verbundenen
Auswerteinrichtung verarbeitet und mit vorbestimmten Soll-
bzw. Grenzwerten verglichen werden, und wobei im Falle eines
als Abweichung des Istwertes vom jeweiligen vorbestimmten
Soll- bzw. Grenzwert festgestellten Regelverstoßes ein Aus
lösesignal erzeugt wird, welches eine Erfassung eines Bil
des des jeweiligen Objektes mittels einer Kamera zusammen
mit Daten über den jeweiligen Regelverstoß bewirkt.
Bei bekannten Verkehrsüberwachungssystemen werden heute zur
Geschwindigkeitsmessung vor allem stationäre und mobile
Radargeräte oder mobile Lasermeßgeräte, sogenannte Laser
pistolen eingesetzt. Bei den zuletzt genannten Lasergeräten
ist von Nachteil, daß aufgrund des stark gebündelten Laser
strahls das Gerät manuell dem sich bewegenden Objekt nach
geführt werden muß. Hierzu muß das Gerät üblicherweise un
mittelbar vor dem Auge gehalten werden, wobei sich heraus
gestellt hat, daß dies die Gesundheit des Auges der Bedie
nungsperson, aber auch des oder der Insassen des jeweiligen
gemessenen Fahrzeugs gefährden kann. Ferner ist es bekannt,
zur Messung von Geschwindigkeit oder zur Überprüfung des
Anhaltens z. B. vor roten Lichtsignalanlagen Induktions
schleifen in der Fahrbahn oder Lichtschranken zu verwenden.
Die bekannten Systeme arbeiten folglich mit verschiedenar
tigen Meßeinrichtungen und dabei entweder ohne Bilderfas
sung, wobei aufgrund des dadurch notwendigen sofortigen An
haltens des jeweiligen Verkehrsteilnehmers zwecks Feststel
lung der Personalien ein hoher Personalaufwand erforderlich
ist, oder aber mit einer fotochemischen Bilderfassung
(Fotografie), was ebenfalls zu einem sehr hohen Aufwand und
zu hohen Kosten für die Wartung und Verwaltung führt. So
muß das Filmmaterial in bestimmten Zeitabständen manuell
gewechselt, zeitintensiv transportiert und verarbeitet und
schließlich auch manuell zur Kennzeichen- und Halterfest
stellung ausgewertet werden. Alles dieses und auch das an
schließende Versenden von Bußgeldbescheiden erfordert einen
außerordentlich hohen Personal- und Verwaltungsaufwand. Zu
dem besteht eine extrem hohe Ausfallquote; beispielsweise
durch frühzeitigen Verbrauch des Filmmaterials können nach
folgende Regelverstöße nicht mehr erfaßt werden. Schließ
lich sind die bekannten Systeme auch stark sabotage- bzw.
vandalismusgefährdet, wobei durch eine Zerstörung oder
einen Diebstahl des Filmmaterials ein zuvor erfaßter "Ver
kehrssünder" sich einem Bußgeld oder einer Strafverfolgung
entziehen könnte.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein
universell für verschiedenartige Überwachungssituationen
einsetzbares Verkehrsüberwachungssystem zu schaffen, mit
dem der zeitliche und personelle Aufwand für den Betrieb
und die Wartung sowie auch die Sabotagegefahr auf ein Min
destmaß reduziert und dabei auch die Erfassungssicherheit
erheblich gesteigert werden können.
Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, daß im Falle
eines festgestellten Regelverstoßes das erfaßte Bild zu
sammen mit den zugehörigen Daten als elektrische Daten
signale über eine Datenverbindung an eine von dem Objekt
sensor und der Auswerteinrichtung entfernt liegende Erfas
sungsstation zwecks Speicherung und/oder weitergehender
Auswertung übertragen wird. Zweckmäßigerweise erfolgt dabei
die Übertragung des Bildes und der zugehörigen Zusatzdaten
unverzüglich nach der Erfassung des jeweiligen Regelver
stoßes und vorzugsweise nach einer erfolgten Zwischen
speicherung in der Auswerteinrichtung, wobei durch die
bevorzugt vorgesehene Zwischenspeicherung im Falle einer
Übertragungsschwierigkeit die Möglichkeit einer wiederhol
ten Übertragung der Bild- und Zusatzdaten besteht.
Durch die Erfindung wird somit ein praktisch bedienerloses,
automatisches Überwachungssystem geschaffen, wodurch sich
der Personal- und Verwaltungsaufwand wesentlich reduziert.
So ist es insbesondere überflüssig, Filmmaterial auszuwech
seln und fotochemisch zu verarbeiten, da ja die Bilder zu
sammen mit den zusätzlichen Daten elektronisch übermittelt
und ausgewertet werden. Die unverzügliche Übermittlung der
Daten beseitigt zudem auch die Gefahr, daß Bilder als Be
weismaterial zerstört oder gestohlen werden können, denn
die Zerstörung der Kamera kann nicht das Bild vernichten,
da dieses ja zusammen mit den Zusatzinformationen bereits
in Form von elektrischen, insbesondere digitalen Signalen
übertragen und insbesondere auf CD-ROM zwecks Dokumentation
gespeichert worden ist. Dabei ist von Vorteil, daß prak
tisch kaum die Möglichkeit eines unberechtigten Eingriffs
in die zentrale Erfassungsstation besteht.
Im Rahmen des erfindungsgemäßen Systems werden bevorzugt
externe Überwachungsstationen eingesetzt, die hinsichtlich
ihres technischen Aufbaus grundsätzlich gleichartig, "uni
versell" ausgebildet sind, dabei aber dennoch wahlweise für
die Überwachung verschiedener Verkehrssituationen verwendet
werden können. Dies wird durch eine entsprechende, rechner
gestützte Auswertung der Ausgangssignale des Objektsensors
erreicht. So kann der eigentliche Objektsensor insbesondere
in allen Fällen gleich als Abstandssensor, vorzugsweise
Lasersensor, ausgebildet sein, der nach dem Laufzeitver
fahren arbeitet. Über die vorzugsweise digitale Auswertung
von dessen zeitabhängigen Abstandssignalen können das An
halten oder Durchfahren, die Geschwindigkeit, der (Sicher
heits-)Abstand und auch die Anzahl der Fahrzeuge ermittelt
werden. So wird das Anhalten über die zeitliche Konstanz
des zeitabhändigen Abstandssignals ermittelt, die Geschwin
digkeit wird über die zeitliche Ableitung des Abstands
signals festgestellt und der Abstand zweier Fahrzeuge über
die Zeitdifferenz zwischen zwei gleichen Pegeln des zeit
abhängigen Abstandssignals. Dabei kann der Abstand zweier
Fahrzeuge z. B. in Metern auch über die Geschwindigkeit
ermittelt werden. Die Anzahl der Fahrzeuge, d. h. das je
weilige Verkehrsaufkommen, wird über eine Zählung der Meß
ereignisse bzw. Abstandsänderungen ermittelt.
Auf diese Weise kann im Falle eines als Abweichung der je
weiligen sensorisch erfaßten "Istsignale" von vorgegebenen
oder einstellbaren "Soll- bzw. Grenzwerten" festgestellten
Regelverstoßes, z. B. eines gemessenen, zu geringen Abstan
des, einer zu hohen Geschwindigkeit und/oder im Falle des
festgestellten Überfahrens einer roten Lichtsignalanlage
oder eines Stoppschildes, automatisch ein insbesondere
digitales Bild aufgenommen werden, welches dann über ein
Interface in ein Rechnermodul der Auswerteinrichtung einge
lesen und dort mit den fallspezifischen Zusatzinformationen
über Zeit, Ort, Geschwindigkeit, Abstand usw. versehen
wird. Die Signale können dann komprimiert, zwischengespei
chert und über die Datenverbindung, insbesondere über das
ISDN-Netz der Deutschen Telekom, automatisch an die zen
trale Erfassungsstation übermittelt werden. Dort wird in
einem weiteren Rechner das Bild empfangen, das Fahrzeug
kennzeichen kann dann über eine geeignete Bildverarbei
tungssoftware automatisch erkannt werden, und es kann über
einen geeigneten Rechnerverbund dann auch automatisch der
Fahrzeughalter festgestellt werden. Zudem ist es vorteil
hafterweise möglich, über eine gespeicherte Bußgeldtabelle
auch das jeweilige Bußgeld festzulegen sowie automatisch
den Bußgeldbescheid auszudrucken und zu versenden. Gegebe
nenfalls erfolgt dann auch noch eine automatische Über
wachung der Zahlungseingänge aus den Bußgeldbescheiden mit
eventuellem Absenden von Mahnungen oder dergleichen Folge
maßnahmen.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungsmerkmale der Erfindung
sind in den Unteransprüchen sowie der folgenden Beschrei
bung enthalten.
Anhand von mehreren in der Zeichnung veranschaulichten
praktischen Ausführungs- bzw. Anwendungsbeispielen des
erfindungsgemäßen Systems soll nun die Erfindung näher
erläutert werden. Dabei zeigen:
Fig. 1 Komponenten des erfindungsgemäßen Systems in
einer Anordnung zur Überwachung der Geschwindig
keit eines Fahrzeugs und/oder des Abstandes
zwischen zwei Fahrzeugen,
Fig. 2 Komponenten des erfindungsgemäßen Systems in
einer gegenüber Fig. 1 ergänzten Anordnung zur
zusätzlichen Überwachung des Anhaltens oder
Durchfahrens im Falle eines Rotlichtsignals und
Fig. 3 eine Anordnung ähnlich Fig. 2 zur Erfassung des
"Überfahrens" eines Stoppschildes.
In den verschiedenen Figuren der Zeichnung sind gleiche
bzw. sich funktionell entsprechende Teile und Komponenten
stets mit den gleichen Bezugszeichen versehen, so daß sie
in der Regel jeweils nur einmal beschrieben werden.
Ein erfindungsgemäßes Verkehrsüberwachungssystem besteht
als wesentliche "Hauptkomponenten" aus mindestens einer
externen, d. h. am Ort der jeweils gewünschten Verkehrsüber
wachung anzuordnenden Überwachungsstation 2 und einer ent
fernt liegenden ("zentralen") Erfassungsstation 4, wobei
die Überwachungsstation 2 mit der Erfassungsstation 4 über
eine Datenverbindung 6 verbunden ist, die zu einem lei
tungsgebundenen (elektrische Leiter/Lichtleiter) oder draht
losen (öffentlichen) Datennetz gehört, insbesondere zum
ISDN-Netz 8 der Deutschen Telekom oder zu einem Funknetz
bzw. digitalen Funktelefonnetz 10 (s. Fig. 3). In der Praxis
wird natürlich eine Vielzahl von externen Überwachungs
stationen 2 vorgesehen sein, die dann jeweils an bestimmten
Stellen bzw. "Verkehrsbrennpunkten" angeordnet und jeweils
über eine Datenverbindung 6 mit der "zentralen" Erfassungs
station 4 verbunden werden.
Zweckmäßigerweise ist jede Überwachungsstation 2 grundsätz
lich gleichartig und insbesondere "modular" aufgebaut; sie
besteht zumindest aus einem Sensormodul 12, einem Auswert-
bzw. Rechnermodul 14, einem Kameramodul 16 vorzugsweise mit
Blitzeinrichtungsmodul 18, insbesondere einem Zwischen
speichermodul 20 sowie einem Daten-Schnittstellenmodul 22.
Dabei weist der Sensormodul 12 einen Objektsensor 24 auf,
der vorzugsweise als Laser-Abstandssensor ausgebildet ist,
der - um eine stationäre Anordnung möglich zu machen - vor
teilhafterweise mit einem optisch aufgeweiteten Laserstrahl
26 arbeitet, was ein Nachführen des Strahls bezüglich der
sich bewegenden Objekte 28 (insbesondere Kraftfahrzeuge)
überflüssig macht.
Der Auswert- bzw. Rechnermodul 14 bildet den wesentlichen
Teil einer Auswerteinrichtung 30, die die Meßwerte des Ob
jektsensors 24 durch geeignete Rechneroperationen dahinge
hend auswertet, ob ein Regelverstoß des jeweiligen Objektes
28 vorliegt oder nicht.
Der Kameramodul 16 weist eine Kamera 32 auf, bei der es
sich vorzugsweise um eine digitale (elektronische) Einzel
bildkamera (z. B. sog. "CCD-Kamera") handelt.
Erfindungsgemäß wird nun der Straßenverkehr laufend oder
aber nur während bestimmter, beispielsweise durch einen Zu
fallsgenerator festgelegter Zeiten durch den Objektsensor 24
überwacht. Ergibt die rechnerische Auswertung durch die
Auswerteinrichtung 30, daß ein Verstoß gegen bestimmte Ver
kehrsregeln (Straßenverkehrsordnung) vorliegt, so wird ein
Auslösesignal erzeugt, welches die Erfassung eines Bildes
des jeweiligen Objektes mittels der Kamera 32 zusammen mit
Daten über den jeweiligen Regelverstoß bewirkt. Erfindungs
gemäß wird nun das erfaßte Bild zusammen mit den zugehöri
gen Daten über die Datenverbindung 6 an die zentrale Erfas
sungsstation 4 zwecks Speicherung und/oder weitergehender
rechnerischer Auswertung übertragen. Die erfolgte Übertra
gung wird vorzugsweise von der Erfassungsstation 4 an die
jeweils übermittelnde Überwachungsstation 2 rückgemeldet;
bei ausbleibender Rückmeldung erfolgt automatisch eine
nochmalige bzw. mehrmalige Übertragung, bis die ordnungs
gemäße Rückmeldung eingeht. Hierzu werden die Bild- und
Zusatzdaten in dem Zwischenspeichermodul 20 zwischengespei
chert, wobei die Daten frühestens nach erfolgter Übertra
gungs-Rückmeldung gelöscht werden.
In der zentralen Erfassungsstation 4 können die als elek
trische Datensignale übertragenen Bilder und Daten dann
rechnerisch in praktisch beliebiger Weise ausgewertet
werden. So ist es insbesondere möglich, eine automatische
Kennzeichen-Erkennung sowie Halter-Feststellung zu veran
lassen, wozu die Erfassungsstation 4 zweckmäßigerweise mit
weiteren Datenspeichern 34 beispielsweise von Kfz-Zulas
sungsstellen vernetzt ist, und zwar vorzugsweise ebenfalls
über Datenverbindungen 6. Ferner kann auch eine automati
sche Ermittlung von Bußgeldern sowie ein automatisches Ab
senden von Bußgeldbescheiden erfolgen.
Anstelle des als bevorzugt beschriebenen Laser-Sensors kann
der Objektsensor grundsätzlich auch wahlweise als Mikrowel
lensensor, Funkwellensensor, Lichtsensor, Ultraschallsensor
oder dergleichen ausgeführt sein. Darüber hinaus können als
Objektsensor 24 auch jeweils mindestens zwei in Objekt-
Bewegungsrichtung gesehen in einem vorbestimmten Abstand
anzuordnende Positionssensoren verwendet werden, wie z. B.
Lichtschranken, Induktionsschleifen, kapazitive oder resi
stive Sensoren.
Das erfindungsgemäße System kann vorteilhafterweise auch
mit einer Selbstüberwachung insbesondere der externen Über
wachungsstationen 2 gegen Sabotage und Vandalismus ausge
rüstet sein. Hierzu kann die bzw. jede externe Überwa
chungsstation 2 mindestens einen zusätzlichen Bewegungs
und/oder Berührungsmelder aufweisen, der im Falle einer An
näherung und/oder Manipulation durch eine unberechtigte
Person einen Alarm bewirkt und insbesondere eine Alarmüber
tragung über die Datenverbindung 6 und/oder eine Erfassung
und Übertragung eines Bildes der unberechtigten Person aus
löst. Hierzu kann es zweckmäßig sein, der externen Über
wachungsstation 2 zumindest eine zweite Überwachungsstation
2 derart zuzuordnen, daß jede Station 2 im Bild-Erfassungs
bereich der jeweils anderen Station 2 liegt. Hierdurch ist
eine gegenseitige Bilderfassung möglich, um so auch unbe
rechtigte Personen bildlich erfassen zu können, die sich
der jeweils anderen, gegenüberliegenden Überwachungsstation
zu unlauteren Zwecken nähern. Somit wird durch jeweils zwei
Kameras 32 eine gegenseitige Überwachung der Überwachungs
stationen 2 realisiert, wobei gleichzeitig auch ein Objekt
28 von vorne und hinten "fotografiert" werden kann.
Das erfindungsgemäße System kann vorteilhafterweise auch
unabhängig von festgestellten Regelübertretungen verwendet
werden, so beispielsweise zur Durchführung von Fahndungen
nach beispielsweise gestohlenen Fahrzeugen. Hierzu wird
zweckmäßigerweise bereits in der Überwachungsstation 2 bzw.
in der Auswerteinrichtung 30 eine laufende, regelmäßige
Bilderfassung jedes sich vorbeibewegenden Objektes 28 mit
Kennzeichen-Erkennung durchgeführt, wobei die ermittelten
Kennzeichen automatisch mit einer gespeicherten Kennzei
chenliste (Fahndungsliste) verglichen werden und im Falle
einer festgestellten Übereinstimmung eine bestimmte Melde
funktion ausgelöst wird. Bei dieser Meldefunktion kann es
sich um einen Alarm handeln, der vorzugsweise zusammen mit
dem Kennzeichen unmittelbar an eine vorgegebene Rufnummer,
beispielsweise eine Polizeistation, übertragen wird. Die in
der Überwachungsstation 2 jeweils gespeicherte Kennzeichen
liste kann dabei vorteilhafterweise über die Datenver
bindung 6 jeweils aktualisiert werden.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung werden die
sensorisch erfaßten Daten insbesondere bezüglich der jewei
ligen Geschwindigkeiten, Sicherheitsabstände und/oder des
jeweiligen Verkehrsaufkommens zusätzlich auch zur Steuerung
von automatischen (elektronischen) Verkehrszeichen bzw.
Warntafeln oder dergleichen ausgewertet. Hierdurch ist es
möglich, die Verkehrsteilnehmer beispielsweise frühzeitig
auf Gefahrenquellen, wie Verkehrsstaus, aufmerksam zu
machen.
Darüber hinaus kann das Überwachungssystem auch mit zusätz
lichen Luftqualitätssensoren, insbesondere Schadstoffsenso
ren, ausgerüstet sein, deren Ausgangsgröße vorzugsweise
ebenfalls zur Steuerung von automatischen Verkehrszeichen
bzw. Warntafeln oder dergleichen ausgewertet wird. Es kön
nen auch automatisch Meldungen an entsprechende Behörden
und/oder Medien (Verkehrsfunk) ausgelöst werden, wenn un
zulässig hohe Schadstoffkonzentrationen erfaßt werden.
Die Überwachungsstationen 2 können vorteilhafterweise sehr
leicht in Lichtsignalanlagen (Ampeln) und/oder Verkehrs
schildern integriert oder als Zusatzgeräte angebaut sein.
Dabei ist jede Überwachungsstation 2 grundsätzlich porta
bel, so daß im Falle eventueller Störungen auch ein ein
facher Austausch möglich ist.
Wird das erfindungsgemäße System zur Überwachung des Anhal
tens bzw. Durchfahrens während der Rotphase einer Licht
signalanlage eingesetzt, so kann es während der Grün- und
Gelbphase vorteilhafterweise auf eine Geschwindigkeitsüber
wachung "umgeschaltet" werden.
Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten und beschrie
benen Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern umfaßt auch
alle im Sinne der Erfindung gleichwirkenden Ausführungen.
Ferner ist die Erfindung bislang auch noch nicht auf die im
Anspruch 1 definierte Merkmalskombination beschränkt, son
dern kann auch durch jede beliebige andere Kombination von
bestimmten Merkmalen aller insgesamt offenbarten Einzel
merkmalen definiert sein. Dies bedeutet, daß grundsätzlich
praktisch jedes Einzelmerkmal des Anspruchs 1 weggelassen
bzw. durch mindestens ein an anderer Stelle der Anmeldung
offenbartes Einzelmerkmal ersetzt werden kann. Insofern
ist der Anspruch 1 lediglich als ein erster Formulierungs
versuch für eine Erfindung zu verstehen.
Claims (15)
1. System zur Überwachung des Straßenverkehrs zwecks
Feststellung von Regelverstößen, wie zu schnelles
Fahren, Weiterfahren bei rotem Ampelsignal, zu gerin
ger Sicherheitsabstand und/oder dergleichen, wobei mit
mindestens einem Objektsensor (24) Objekte überwacht
und in Abhängigkeit von deren sensorisch erfaßten
Bewegungen bzw. Positionen Ausgangssignale als Ist
werte erzeugt werden, die in einer mit dem Objektsen
sor (24) verbundenen Auswerteinrichtung (30) verar
beitet und mit vorbestimmten Soll- bzw. Grenzwerten
verglichen werden, und wobei im Falle eines als Abwei
chung des Istwertes vom jeweiligen vorbestimmten Soll-
bzw. Grenzwert festgestellten Regelverstoßes ein Aus
lösesignal erzeugt wird, welches eine Erfassung eines
Bildes des jeweiligen Objektes mittels einer Kamera
(32) zusammen mit Daten über den jeweiligen Regelver
stoß bewirkt,
dadurch gekennzeichnet, daß im
Falle eines festgestellten Regelverstoßes das erfaßte
Bild zusammen mit den zugehörigen Daten als elektri
sche Datensignale über eine Datenverbindung (6) an
eine von dem Objektsensor (24) und der Auswertein
richtung (30) entfernt liegende Erfassungsstation (4)
zwecks Speicherung und/oder weitergehender Auswertung
übertragen wird.
2. System nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die
zu übertragenden Datensignale in der Auswerteinrich
tung (30) zwischengespeichert werden, wobei diese
Zwischenspeicherung erst nach erfolgter Übertragung an
die Erfassungsstation (4) gelöscht wird.
3. System nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Bild- und Datenübertragung digital erfolgt, insbeson
dere über ein leitungsgebundenes oder drahtloses
Datennetz.
4. System nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Erfassung des Bildes digital erfolgt, insbesondere als
digitales Einzelbild.
5. System nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Objektsensor (24) als Lasersensor ausgeführt ist, der
vorzugsweise zur stationären Anordnung mit einem
optisch aufgeweiteten Laserstrahl (26) arbeitet.
6. System nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Objektsensor (24) als Mikrowellensensor, Funkwellen
sensor, Lichtsensor, Ultraschallsensor und/oder der
gleichen ausgeführt ist.
7. System nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß als
Objektsensor (24) jeweils mindestens zwei in einem
vorbestimmten Abstand anzuordnende Positionssensoren
verwendet werden.
8. System nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7,
gekennzeichnet durch einen modula
ren Aufbau zumindest der externen, sensorseitigen
Systemkomponenten, wobei eine externe Überwachungs
station (2) zumindest ein Sensormodul (12), ein Aus
wert- bzw. Rechnermodul (14), ein Kameramodul (16)
vorzugsweise mit Blitzeinrichtungsmodul (18), insbe
sondere ein Zwischenspeichermodul (20) sowie ein
Daten-Schnittstellenmodul (22) aufweist-.
9. System nach einem oder mehrere der Ansprüche 1 bis 8,
gekennzeichnet durch eine Selbst
überwachung insbesondere der externen Systemkomponen
ten gegen Sabotage und Vandalismus.
10. System nach Anspruch 8 oder 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die
externe Überwachungsstation (2) mindestens einen zu
sätzlichen Bewegungs- und/oder Berührungsmelder auf
weist, der im Falle einer Annäherung und/oder Manipu
lation durch eine unberechtigte Person einen Alarm,
insbesondere eine Alarmübertragung über die Datenver
bindung (6) und/oder eine Erfassung und Übertragung
eines Bildes der unberechtigten Person auslöst.
11. System nach einem oder mehreren der Ansprüche 8 bis
10,
dadurch gekennzeichnet, daß der
externen Überwachungsstation (2) zumindest eine zweite
Überwachungsstation (2) derart zugeordnet ist, daß
jeweils die eine Station (2) im Bild-Erfassungsbereich
der anderen Station (2) liegt.
12. System nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
11,
dadurch gekennzeichnet, daß an
hand des erfaßten Bildes eine automatische Erkennung
des jeweiligen Kfz-Kennzeichens und insbesondere auch
eine automatische Fahrzeughalter-Feststellung, vor
zugsweise mit anschließendem automatischen Versenden
von Bußgeldbescheiden und gegebenenfalls Überwachung
der Zahlungseingänge, erfolgt.
13. System nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
12,
dadurch gekennzeichnet, daß die
sensorisch erfaßten Daten insbesondere bezüglich der
jeweiligen Geschwindigkeiten, Sicherheitsabständen,
und/oder des jeweiligen Verkehrsaufkommens zur Steu
erung von automatischen Verkehrszeichen bzw. Warn
tafeln oder dergleichen ausgewertet werden.
14. System nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
13,
dadurch gekennzeichnet, daß in
der Überwachungsstation (2) - gegebenenfalls auch un
abhängig von Regelverstößen - eine regelmäßige Bild
erfassung jedes Objektes mit Kennzeichen-Erkennung
erfolgt, wobei alle Kennzeichen automatisch mit einer
gespeicherten, insbesondere über die Datenverbindung
eingebbaren Kennzeichenliste verglichen werden und im
Falle einer festgestellten Übereinstimmung eine
bestimmte Meldefunktion ausgelöst wird.
15. System nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
14,
gekennzeichnet durch zusätzliche
Luftqualitätssensoren, insbesondere Schadstoffsenso
ren, deren Ausgangsgröße vorzugsweise zur Steuerung
von automatischen Verkehrszeichen bzw. Warntafeln oder
dergleichen ausgewertet wird.
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