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DE19516083A1 - System zur Überwachung des Straßenverkehrs - Google Patents

System zur Überwachung des Straßenverkehrs

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Publication number
DE19516083A1
DE19516083A1 DE19516083A DE19516083A DE19516083A1 DE 19516083 A1 DE19516083 A1 DE 19516083A1 DE 19516083 A DE19516083 A DE 19516083A DE 19516083 A DE19516083 A DE 19516083A DE 19516083 A1 DE19516083 A1 DE 19516083A1
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DE
Germany
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sensor
data
image
station
detection
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE19516083A
Other languages
English (en)
Inventor
Albrecht Buchner
Christof Dipl Ing Buchner
Ulrich Prof Dr Ing Kuipers
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Nemesys Gesellschaft fur Neue Messsysteme Mbh 45
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Priority to DE59602586T priority patent/DE59602586D1/de
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Priority to AT96105754T priority patent/ATE183006T1/de
Publication of DE19516083A1 publication Critical patent/DE19516083A1/de
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    • GPHYSICS
    • G08SIGNALLING
    • G08GTRAFFIC CONTROL SYSTEMS
    • G08G1/00Traffic control systems for road vehicles
    • G08G1/01Detecting movement of traffic to be counted or controlled
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    • GPHYSICS
    • G08SIGNALLING
    • G08GTRAFFIC CONTROL SYSTEMS
    • G08G1/00Traffic control systems for road vehicles
    • G08G1/123Traffic control systems for road vehicles indicating the position of vehicles, e.g. scheduled vehicles; Managing passenger vehicles circulating according to a fixed timetable, e.g. buses, trains, trams
    • G08G1/127Traffic control systems for road vehicles indicating the position of vehicles, e.g. scheduled vehicles; Managing passenger vehicles circulating according to a fixed timetable, e.g. buses, trains, trams to a central station ; Indicators in a central station

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  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Radar, Positioning & Navigation (AREA)
  • Remote Sensing (AREA)
  • Traffic Control Systems (AREA)
  • Road Signs Or Road Markings (AREA)

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein System zur Über­ wachung des Straßenverkehrs zwecks Feststellung von Regel­ verstößen, wie zu schnelles Fahren, Weiterfahren bei rotem Ampelsignal, zu geringer Sicherheitsabstand und/oder der­ gleichen, wobei mit mindestens einem Objektsensor Objekte überwacht und in Abhängigkeit von deren sensorisch erfaßten Bewegungen bzw. Positionen Ausgangssignale als Istwerte er­ zeugt werden, die in einer mit dem Objektsensor verbundenen Auswerteinrichtung verarbeitet und mit vorbestimmten Soll- bzw. Grenzwerten verglichen werden, und wobei im Falle eines als Abweichung des Istwertes vom jeweiligen vorbestimmten Soll- bzw. Grenzwert festgestellten Regelverstoßes ein Aus­ lösesignal erzeugt wird, welches eine Erfassung eines Bil­ des des jeweiligen Objektes mittels einer Kamera zusammen mit Daten über den jeweiligen Regelverstoß bewirkt.
Bei bekannten Verkehrsüberwachungssystemen werden heute zur Geschwindigkeitsmessung vor allem stationäre und mobile Radargeräte oder mobile Lasermeßgeräte, sogenannte Laser­ pistolen eingesetzt. Bei den zuletzt genannten Lasergeräten ist von Nachteil, daß aufgrund des stark gebündelten Laser­ strahls das Gerät manuell dem sich bewegenden Objekt nach­ geführt werden muß. Hierzu muß das Gerät üblicherweise un­ mittelbar vor dem Auge gehalten werden, wobei sich heraus­ gestellt hat, daß dies die Gesundheit des Auges der Bedie­ nungsperson, aber auch des oder der Insassen des jeweiligen gemessenen Fahrzeugs gefährden kann. Ferner ist es bekannt, zur Messung von Geschwindigkeit oder zur Überprüfung des Anhaltens z. B. vor roten Lichtsignalanlagen Induktions­ schleifen in der Fahrbahn oder Lichtschranken zu verwenden. Die bekannten Systeme arbeiten folglich mit verschiedenar­ tigen Meßeinrichtungen und dabei entweder ohne Bilderfas­ sung, wobei aufgrund des dadurch notwendigen sofortigen An­ haltens des jeweiligen Verkehrsteilnehmers zwecks Feststel­ lung der Personalien ein hoher Personalaufwand erforderlich ist, oder aber mit einer fotochemischen Bilderfassung (Fotografie), was ebenfalls zu einem sehr hohen Aufwand und zu hohen Kosten für die Wartung und Verwaltung führt. So muß das Filmmaterial in bestimmten Zeitabständen manuell gewechselt, zeitintensiv transportiert und verarbeitet und schließlich auch manuell zur Kennzeichen- und Halterfest­ stellung ausgewertet werden. Alles dieses und auch das an­ schließende Versenden von Bußgeldbescheiden erfordert einen außerordentlich hohen Personal- und Verwaltungsaufwand. Zu­ dem besteht eine extrem hohe Ausfallquote; beispielsweise durch frühzeitigen Verbrauch des Filmmaterials können nach­ folgende Regelverstöße nicht mehr erfaßt werden. Schließ­ lich sind die bekannten Systeme auch stark sabotage- bzw. vandalismusgefährdet, wobei durch eine Zerstörung oder einen Diebstahl des Filmmaterials ein zuvor erfaßter "Ver­ kehrssünder" sich einem Bußgeld oder einer Strafverfolgung entziehen könnte.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein universell für verschiedenartige Überwachungssituationen einsetzbares Verkehrsüberwachungssystem zu schaffen, mit dem der zeitliche und personelle Aufwand für den Betrieb und die Wartung sowie auch die Sabotagegefahr auf ein Min­ destmaß reduziert und dabei auch die Erfassungssicherheit erheblich gesteigert werden können.
Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, daß im Falle eines festgestellten Regelverstoßes das erfaßte Bild zu­ sammen mit den zugehörigen Daten als elektrische Daten­ signale über eine Datenverbindung an eine von dem Objekt­ sensor und der Auswerteinrichtung entfernt liegende Erfas­ sungsstation zwecks Speicherung und/oder weitergehender Auswertung übertragen wird. Zweckmäßigerweise erfolgt dabei die Übertragung des Bildes und der zugehörigen Zusatzdaten unverzüglich nach der Erfassung des jeweiligen Regelver­ stoßes und vorzugsweise nach einer erfolgten Zwischen­ speicherung in der Auswerteinrichtung, wobei durch die bevorzugt vorgesehene Zwischenspeicherung im Falle einer Übertragungsschwierigkeit die Möglichkeit einer wiederhol­ ten Übertragung der Bild- und Zusatzdaten besteht.
Durch die Erfindung wird somit ein praktisch bedienerloses, automatisches Überwachungssystem geschaffen, wodurch sich der Personal- und Verwaltungsaufwand wesentlich reduziert. So ist es insbesondere überflüssig, Filmmaterial auszuwech­ seln und fotochemisch zu verarbeiten, da ja die Bilder zu­ sammen mit den zusätzlichen Daten elektronisch übermittelt und ausgewertet werden. Die unverzügliche Übermittlung der Daten beseitigt zudem auch die Gefahr, daß Bilder als Be­ weismaterial zerstört oder gestohlen werden können, denn die Zerstörung der Kamera kann nicht das Bild vernichten, da dieses ja zusammen mit den Zusatzinformationen bereits in Form von elektrischen, insbesondere digitalen Signalen übertragen und insbesondere auf CD-ROM zwecks Dokumentation gespeichert worden ist. Dabei ist von Vorteil, daß prak­ tisch kaum die Möglichkeit eines unberechtigten Eingriffs in die zentrale Erfassungsstation besteht.
Im Rahmen des erfindungsgemäßen Systems werden bevorzugt externe Überwachungsstationen eingesetzt, die hinsichtlich ihres technischen Aufbaus grundsätzlich gleichartig, "uni­ versell" ausgebildet sind, dabei aber dennoch wahlweise für die Überwachung verschiedener Verkehrssituationen verwendet werden können. Dies wird durch eine entsprechende, rechner­ gestützte Auswertung der Ausgangssignale des Objektsensors erreicht. So kann der eigentliche Objektsensor insbesondere in allen Fällen gleich als Abstandssensor, vorzugsweise Lasersensor, ausgebildet sein, der nach dem Laufzeitver­ fahren arbeitet. Über die vorzugsweise digitale Auswertung von dessen zeitabhängigen Abstandssignalen können das An­ halten oder Durchfahren, die Geschwindigkeit, der (Sicher­ heits-)Abstand und auch die Anzahl der Fahrzeuge ermittelt werden. So wird das Anhalten über die zeitliche Konstanz des zeitabhändigen Abstandssignals ermittelt, die Geschwin­ digkeit wird über die zeitliche Ableitung des Abstands­ signals festgestellt und der Abstand zweier Fahrzeuge über die Zeitdifferenz zwischen zwei gleichen Pegeln des zeit­ abhängigen Abstandssignals. Dabei kann der Abstand zweier Fahrzeuge z. B. in Metern auch über die Geschwindigkeit ermittelt werden. Die Anzahl der Fahrzeuge, d. h. das je­ weilige Verkehrsaufkommen, wird über eine Zählung der Meß­ ereignisse bzw. Abstandsänderungen ermittelt.
Auf diese Weise kann im Falle eines als Abweichung der je­ weiligen sensorisch erfaßten "Istsignale" von vorgegebenen oder einstellbaren "Soll- bzw. Grenzwerten" festgestellten Regelverstoßes, z. B. eines gemessenen, zu geringen Abstan­ des, einer zu hohen Geschwindigkeit und/oder im Falle des festgestellten Überfahrens einer roten Lichtsignalanlage oder eines Stoppschildes, automatisch ein insbesondere digitales Bild aufgenommen werden, welches dann über ein Interface in ein Rechnermodul der Auswerteinrichtung einge­ lesen und dort mit den fallspezifischen Zusatzinformationen über Zeit, Ort, Geschwindigkeit, Abstand usw. versehen wird. Die Signale können dann komprimiert, zwischengespei­ chert und über die Datenverbindung, insbesondere über das ISDN-Netz der Deutschen Telekom, automatisch an die zen­ trale Erfassungsstation übermittelt werden. Dort wird in einem weiteren Rechner das Bild empfangen, das Fahrzeug­ kennzeichen kann dann über eine geeignete Bildverarbei­ tungssoftware automatisch erkannt werden, und es kann über einen geeigneten Rechnerverbund dann auch automatisch der Fahrzeughalter festgestellt werden. Zudem ist es vorteil­ hafterweise möglich, über eine gespeicherte Bußgeldtabelle auch das jeweilige Bußgeld festzulegen sowie automatisch den Bußgeldbescheid auszudrucken und zu versenden. Gegebe­ nenfalls erfolgt dann auch noch eine automatische Über­ wachung der Zahlungseingänge aus den Bußgeldbescheiden mit eventuellem Absenden von Mahnungen oder dergleichen Folge­ maßnahmen.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungsmerkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen sowie der folgenden Beschrei­ bung enthalten.
Anhand von mehreren in der Zeichnung veranschaulichten praktischen Ausführungs- bzw. Anwendungsbeispielen des erfindungsgemäßen Systems soll nun die Erfindung näher erläutert werden. Dabei zeigen:
Fig. 1 Komponenten des erfindungsgemäßen Systems in einer Anordnung zur Überwachung der Geschwindig­ keit eines Fahrzeugs und/oder des Abstandes zwischen zwei Fahrzeugen,
Fig. 2 Komponenten des erfindungsgemäßen Systems in einer gegenüber Fig. 1 ergänzten Anordnung zur zusätzlichen Überwachung des Anhaltens oder Durchfahrens im Falle eines Rotlichtsignals und
Fig. 3 eine Anordnung ähnlich Fig. 2 zur Erfassung des "Überfahrens" eines Stoppschildes.
In den verschiedenen Figuren der Zeichnung sind gleiche bzw. sich funktionell entsprechende Teile und Komponenten stets mit den gleichen Bezugszeichen versehen, so daß sie in der Regel jeweils nur einmal beschrieben werden.
Ein erfindungsgemäßes Verkehrsüberwachungssystem besteht als wesentliche "Hauptkomponenten" aus mindestens einer externen, d. h. am Ort der jeweils gewünschten Verkehrsüber­ wachung anzuordnenden Überwachungsstation 2 und einer ent­ fernt liegenden ("zentralen") Erfassungsstation 4, wobei die Überwachungsstation 2 mit der Erfassungsstation 4 über eine Datenverbindung 6 verbunden ist, die zu einem lei­ tungsgebundenen (elektrische Leiter/Lichtleiter) oder draht­ losen (öffentlichen) Datennetz gehört, insbesondere zum ISDN-Netz 8 der Deutschen Telekom oder zu einem Funknetz bzw. digitalen Funktelefonnetz 10 (s. Fig. 3). In der Praxis wird natürlich eine Vielzahl von externen Überwachungs­ stationen 2 vorgesehen sein, die dann jeweils an bestimmten Stellen bzw. "Verkehrsbrennpunkten" angeordnet und jeweils über eine Datenverbindung 6 mit der "zentralen" Erfassungs­ station 4 verbunden werden.
Zweckmäßigerweise ist jede Überwachungsstation 2 grundsätz­ lich gleichartig und insbesondere "modular" aufgebaut; sie besteht zumindest aus einem Sensormodul 12, einem Auswert- bzw. Rechnermodul 14, einem Kameramodul 16 vorzugsweise mit Blitzeinrichtungsmodul 18, insbesondere einem Zwischen­ speichermodul 20 sowie einem Daten-Schnittstellenmodul 22. Dabei weist der Sensormodul 12 einen Objektsensor 24 auf, der vorzugsweise als Laser-Abstandssensor ausgebildet ist, der - um eine stationäre Anordnung möglich zu machen - vor­ teilhafterweise mit einem optisch aufgeweiteten Laserstrahl 26 arbeitet, was ein Nachführen des Strahls bezüglich der sich bewegenden Objekte 28 (insbesondere Kraftfahrzeuge) überflüssig macht.
Der Auswert- bzw. Rechnermodul 14 bildet den wesentlichen Teil einer Auswerteinrichtung 30, die die Meßwerte des Ob­ jektsensors 24 durch geeignete Rechneroperationen dahinge­ hend auswertet, ob ein Regelverstoß des jeweiligen Objektes 28 vorliegt oder nicht.
Der Kameramodul 16 weist eine Kamera 32 auf, bei der es sich vorzugsweise um eine digitale (elektronische) Einzel­ bildkamera (z. B. sog. "CCD-Kamera") handelt.
Erfindungsgemäß wird nun der Straßenverkehr laufend oder aber nur während bestimmter, beispielsweise durch einen Zu­ fallsgenerator festgelegter Zeiten durch den Objektsensor 24 überwacht. Ergibt die rechnerische Auswertung durch die Auswerteinrichtung 30, daß ein Verstoß gegen bestimmte Ver­ kehrsregeln (Straßenverkehrsordnung) vorliegt, so wird ein Auslösesignal erzeugt, welches die Erfassung eines Bildes des jeweiligen Objektes mittels der Kamera 32 zusammen mit Daten über den jeweiligen Regelverstoß bewirkt. Erfindungs­ gemäß wird nun das erfaßte Bild zusammen mit den zugehöri­ gen Daten über die Datenverbindung 6 an die zentrale Erfas­ sungsstation 4 zwecks Speicherung und/oder weitergehender rechnerischer Auswertung übertragen. Die erfolgte Übertra­ gung wird vorzugsweise von der Erfassungsstation 4 an die jeweils übermittelnde Überwachungsstation 2 rückgemeldet; bei ausbleibender Rückmeldung erfolgt automatisch eine nochmalige bzw. mehrmalige Übertragung, bis die ordnungs­ gemäße Rückmeldung eingeht. Hierzu werden die Bild- und Zusatzdaten in dem Zwischenspeichermodul 20 zwischengespei­ chert, wobei die Daten frühestens nach erfolgter Übertra­ gungs-Rückmeldung gelöscht werden.
In der zentralen Erfassungsstation 4 können die als elek­ trische Datensignale übertragenen Bilder und Daten dann rechnerisch in praktisch beliebiger Weise ausgewertet werden. So ist es insbesondere möglich, eine automatische Kennzeichen-Erkennung sowie Halter-Feststellung zu veran­ lassen, wozu die Erfassungsstation 4 zweckmäßigerweise mit weiteren Datenspeichern 34 beispielsweise von Kfz-Zulas­ sungsstellen vernetzt ist, und zwar vorzugsweise ebenfalls über Datenverbindungen 6. Ferner kann auch eine automati­ sche Ermittlung von Bußgeldern sowie ein automatisches Ab­ senden von Bußgeldbescheiden erfolgen.
Anstelle des als bevorzugt beschriebenen Laser-Sensors kann der Objektsensor grundsätzlich auch wahlweise als Mikrowel­ lensensor, Funkwellensensor, Lichtsensor, Ultraschallsensor oder dergleichen ausgeführt sein. Darüber hinaus können als Objektsensor 24 auch jeweils mindestens zwei in Objekt- Bewegungsrichtung gesehen in einem vorbestimmten Abstand anzuordnende Positionssensoren verwendet werden, wie z. B. Lichtschranken, Induktionsschleifen, kapazitive oder resi­ stive Sensoren.
Das erfindungsgemäße System kann vorteilhafterweise auch mit einer Selbstüberwachung insbesondere der externen Über­ wachungsstationen 2 gegen Sabotage und Vandalismus ausge­ rüstet sein. Hierzu kann die bzw. jede externe Überwa­ chungsstation 2 mindestens einen zusätzlichen Bewegungs­ und/oder Berührungsmelder aufweisen, der im Falle einer An­ näherung und/oder Manipulation durch eine unberechtigte Person einen Alarm bewirkt und insbesondere eine Alarmüber­ tragung über die Datenverbindung 6 und/oder eine Erfassung und Übertragung eines Bildes der unberechtigten Person aus­ löst. Hierzu kann es zweckmäßig sein, der externen Über­ wachungsstation 2 zumindest eine zweite Überwachungsstation 2 derart zuzuordnen, daß jede Station 2 im Bild-Erfassungs­ bereich der jeweils anderen Station 2 liegt. Hierdurch ist eine gegenseitige Bilderfassung möglich, um so auch unbe­ rechtigte Personen bildlich erfassen zu können, die sich der jeweils anderen, gegenüberliegenden Überwachungsstation zu unlauteren Zwecken nähern. Somit wird durch jeweils zwei Kameras 32 eine gegenseitige Überwachung der Überwachungs­ stationen 2 realisiert, wobei gleichzeitig auch ein Objekt 28 von vorne und hinten "fotografiert" werden kann.
Das erfindungsgemäße System kann vorteilhafterweise auch unabhängig von festgestellten Regelübertretungen verwendet werden, so beispielsweise zur Durchführung von Fahndungen nach beispielsweise gestohlenen Fahrzeugen. Hierzu wird zweckmäßigerweise bereits in der Überwachungsstation 2 bzw. in der Auswerteinrichtung 30 eine laufende, regelmäßige Bilderfassung jedes sich vorbeibewegenden Objektes 28 mit Kennzeichen-Erkennung durchgeführt, wobei die ermittelten Kennzeichen automatisch mit einer gespeicherten Kennzei­ chenliste (Fahndungsliste) verglichen werden und im Falle einer festgestellten Übereinstimmung eine bestimmte Melde­ funktion ausgelöst wird. Bei dieser Meldefunktion kann es sich um einen Alarm handeln, der vorzugsweise zusammen mit dem Kennzeichen unmittelbar an eine vorgegebene Rufnummer, beispielsweise eine Polizeistation, übertragen wird. Die in der Überwachungsstation 2 jeweils gespeicherte Kennzeichen­ liste kann dabei vorteilhafterweise über die Datenver­ bindung 6 jeweils aktualisiert werden.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung werden die sensorisch erfaßten Daten insbesondere bezüglich der jewei­ ligen Geschwindigkeiten, Sicherheitsabstände und/oder des jeweiligen Verkehrsaufkommens zusätzlich auch zur Steuerung von automatischen (elektronischen) Verkehrszeichen bzw. Warntafeln oder dergleichen ausgewertet. Hierdurch ist es möglich, die Verkehrsteilnehmer beispielsweise frühzeitig auf Gefahrenquellen, wie Verkehrsstaus, aufmerksam zu machen.
Darüber hinaus kann das Überwachungssystem auch mit zusätz­ lichen Luftqualitätssensoren, insbesondere Schadstoffsenso­ ren, ausgerüstet sein, deren Ausgangsgröße vorzugsweise ebenfalls zur Steuerung von automatischen Verkehrszeichen bzw. Warntafeln oder dergleichen ausgewertet wird. Es kön­ nen auch automatisch Meldungen an entsprechende Behörden und/oder Medien (Verkehrsfunk) ausgelöst werden, wenn un­ zulässig hohe Schadstoffkonzentrationen erfaßt werden.
Die Überwachungsstationen 2 können vorteilhafterweise sehr leicht in Lichtsignalanlagen (Ampeln) und/oder Verkehrs­ schildern integriert oder als Zusatzgeräte angebaut sein. Dabei ist jede Überwachungsstation 2 grundsätzlich porta­ bel, so daß im Falle eventueller Störungen auch ein ein­ facher Austausch möglich ist.
Wird das erfindungsgemäße System zur Überwachung des Anhal­ tens bzw. Durchfahrens während der Rotphase einer Licht­ signalanlage eingesetzt, so kann es während der Grün- und Gelbphase vorteilhafterweise auf eine Geschwindigkeitsüber­ wachung "umgeschaltet" werden.
Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten und beschrie­ benen Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern umfaßt auch alle im Sinne der Erfindung gleichwirkenden Ausführungen. Ferner ist die Erfindung bislang auch noch nicht auf die im Anspruch 1 definierte Merkmalskombination beschränkt, son­ dern kann auch durch jede beliebige andere Kombination von bestimmten Merkmalen aller insgesamt offenbarten Einzel­ merkmalen definiert sein. Dies bedeutet, daß grundsätzlich praktisch jedes Einzelmerkmal des Anspruchs 1 weggelassen bzw. durch mindestens ein an anderer Stelle der Anmeldung offenbartes Einzelmerkmal ersetzt werden kann. Insofern ist der Anspruch 1 lediglich als ein erster Formulierungs­ versuch für eine Erfindung zu verstehen.

Claims (15)

1. System zur Überwachung des Straßenverkehrs zwecks Feststellung von Regelverstößen, wie zu schnelles Fahren, Weiterfahren bei rotem Ampelsignal, zu gerin­ ger Sicherheitsabstand und/oder dergleichen, wobei mit mindestens einem Objektsensor (24) Objekte überwacht und in Abhängigkeit von deren sensorisch erfaßten Bewegungen bzw. Positionen Ausgangssignale als Ist­ werte erzeugt werden, die in einer mit dem Objektsen­ sor (24) verbundenen Auswerteinrichtung (30) verar­ beitet und mit vorbestimmten Soll- bzw. Grenzwerten verglichen werden, und wobei im Falle eines als Abwei­ chung des Istwertes vom jeweiligen vorbestimmten Soll- bzw. Grenzwert festgestellten Regelverstoßes ein Aus­ lösesignal erzeugt wird, welches eine Erfassung eines Bildes des jeweiligen Objektes mittels einer Kamera (32) zusammen mit Daten über den jeweiligen Regelver­ stoß bewirkt, dadurch gekennzeichnet, daß im Falle eines festgestellten Regelverstoßes das erfaßte Bild zusammen mit den zugehörigen Daten als elektri­ sche Datensignale über eine Datenverbindung (6) an eine von dem Objektsensor (24) und der Auswertein­ richtung (30) entfernt liegende Erfassungsstation (4) zwecks Speicherung und/oder weitergehender Auswertung übertragen wird.
2. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zu übertragenden Datensignale in der Auswerteinrich­ tung (30) zwischengespeichert werden, wobei diese Zwischenspeicherung erst nach erfolgter Übertragung an die Erfassungsstation (4) gelöscht wird.
3. System nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Bild- und Datenübertragung digital erfolgt, insbeson­ dere über ein leitungsgebundenes oder drahtloses Datennetz.
4. System nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Erfassung des Bildes digital erfolgt, insbesondere als digitales Einzelbild.
5. System nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Objektsensor (24) als Lasersensor ausgeführt ist, der vorzugsweise zur stationären Anordnung mit einem optisch aufgeweiteten Laserstrahl (26) arbeitet.
6. System nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Objektsensor (24) als Mikrowellensensor, Funkwellen­ sensor, Lichtsensor, Ultraschallsensor und/oder der­ gleichen ausgeführt ist.
7. System nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß als Objektsensor (24) jeweils mindestens zwei in einem vorbestimmten Abstand anzuordnende Positionssensoren verwendet werden.
8. System nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, gekennzeichnet durch einen modula­ ren Aufbau zumindest der externen, sensorseitigen Systemkomponenten, wobei eine externe Überwachungs­ station (2) zumindest ein Sensormodul (12), ein Aus­ wert- bzw. Rechnermodul (14), ein Kameramodul (16) vorzugsweise mit Blitzeinrichtungsmodul (18), insbe­ sondere ein Zwischenspeichermodul (20) sowie ein Daten-Schnittstellenmodul (22) aufweist-.
9. System nach einem oder mehrere der Ansprüche 1 bis 8, gekennzeichnet durch eine Selbst­ überwachung insbesondere der externen Systemkomponen­ ten gegen Sabotage und Vandalismus.
10. System nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die externe Überwachungsstation (2) mindestens einen zu­ sätzlichen Bewegungs- und/oder Berührungsmelder auf­ weist, der im Falle einer Annäherung und/oder Manipu­ lation durch eine unberechtigte Person einen Alarm, insbesondere eine Alarmübertragung über die Datenver­ bindung (6) und/oder eine Erfassung und Übertragung eines Bildes der unberechtigten Person auslöst.
11. System nach einem oder mehreren der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der externen Überwachungsstation (2) zumindest eine zweite Überwachungsstation (2) derart zugeordnet ist, daß jeweils die eine Station (2) im Bild-Erfassungsbereich der anderen Station (2) liegt.
12. System nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß an­ hand des erfaßten Bildes eine automatische Erkennung des jeweiligen Kfz-Kennzeichens und insbesondere auch eine automatische Fahrzeughalter-Feststellung, vor­ zugsweise mit anschließendem automatischen Versenden von Bußgeldbescheiden und gegebenenfalls Überwachung der Zahlungseingänge, erfolgt.
13. System nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die sensorisch erfaßten Daten insbesondere bezüglich der jeweiligen Geschwindigkeiten, Sicherheitsabständen, und/oder des jeweiligen Verkehrsaufkommens zur Steu­ erung von automatischen Verkehrszeichen bzw. Warn­ tafeln oder dergleichen ausgewertet werden.
14. System nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß in der Überwachungsstation (2) - gegebenenfalls auch un­ abhängig von Regelverstößen - eine regelmäßige Bild­ erfassung jedes Objektes mit Kennzeichen-Erkennung erfolgt, wobei alle Kennzeichen automatisch mit einer gespeicherten, insbesondere über die Datenverbindung eingebbaren Kennzeichenliste verglichen werden und im Falle einer festgestellten Übereinstimmung eine bestimmte Meldefunktion ausgelöst wird.
15. System nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 14, gekennzeichnet durch zusätzliche Luftqualitätssensoren, insbesondere Schadstoffsenso­ ren, deren Ausgangsgröße vorzugsweise zur Steuerung von automatischen Verkehrszeichen bzw. Warntafeln oder dergleichen ausgewertet wird.
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