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DE19513223A1 - Behälter für viskoses Füllgut - Google Patents

Behälter für viskoses Füllgut

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DE19513223A1
DE19513223A1 DE1995113223 DE19513223A DE19513223A1 DE 19513223 A1 DE19513223 A1 DE 19513223A1 DE 1995113223 DE1995113223 DE 1995113223 DE 19513223 A DE19513223 A DE 19513223A DE 19513223 A1 DE19513223 A1 DE 19513223A1
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DE
Germany
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container
inner container
outer container
container according
valve arrangement
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DE1995113223
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English (en)
Inventor
Matthias Hoffmeier
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Individual
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Publication date
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B67OPENING, CLOSING OR CLEANING BOTTLES, JARS OR SIMILAR CONTAINERS; LIQUID HANDLING
    • B67DDISPENSING, DELIVERING OR TRANSFERRING LIQUIDS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B67D7/00Apparatus or devices for transferring liquids from bulk storage containers or reservoirs into vehicles or into portable containers, e.g. for retail sale purposes
    • B67D7/02Apparatus or devices for transferring liquids from bulk storage containers or reservoirs into vehicles or into portable containers, e.g. for retail sale purposes for transferring liquids other than fuel or lubricants
    • B67D7/0238Apparatus or devices for transferring liquids from bulk storage containers or reservoirs into vehicles or into portable containers, e.g. for retail sale purposes for transferring liquids other than fuel or lubricants utilising compressed air or other gas acting directly or indirectly on liquids in storage containers
    • B67D7/0255Apparatus or devices for transferring liquids from bulk storage containers or reservoirs into vehicles or into portable containers, e.g. for retail sale purposes for transferring liquids other than fuel or lubricants utilising compressed air or other gas acting directly or indirectly on liquids in storage containers squeezing collapsible or flexible storage containers

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Packages (AREA)
  • Containers And Packaging Bodies Having A Special Means To Remove Contents (AREA)

Description

Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Behälter für insbesondere viskoses Füllgut nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Behälter dieser Art, wenn sie in der Gastronomie für viskose bzw. zähfließende Flüssigkeiten, wie bspw. Senf, Ketchup u. dgl., oder im Medizinbereich für Seren, Blutplasma, Spülungen oder auch als Verpackung im Farbenbereich verwendet werden, sollen eine möglichst gute Restentleerung gewährleisten.
Bspw. ist aus der DE-OS 22 61 798 ein Behälter für Getränke bekannt, der flexibel ausgebildet ist und der in ein Druckgefäß gestellt durch äußere Einwirkung von Wasserdruck entleert werden kann. Da der flexible Behälter durch den äußeren Druck in undefinierter Weise zusammengedrückt wird, entstehen Falten und Resträume, aus denen nicht einmal dünnflüssige Getränke, wie Bier und Limonaden, geschweigenden viskose Flüssigkeiten nahezu restlos ausgebracht werden können. Ein weiterer Nachteil besteht in der relativ aufwendigen und umständlichen Handhabung beim Ein- und Ausbringen des flexiblen Behälters in den bzw. aus dem starren Druckbehälter.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es deshalb, einen Behälter für insbesondere viskoses Füllgut der eingangs genannten Art zu schaffen, mit dem eine erheblich geringere Restentleerungsquote erreichbar ist und der eine einfache Handhabung gewährleistet.
Zur Lösung dieser Aufgabe sind bei einem Behälter der genannten Art die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale vorgesehen.
Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen ist insbesondere eine sehr gute Restentleerung möglich, da der flexible Innenbehälter in vorteilhafter Weise unmittelbar und allseitig gegen die Innenwandung des Außenbehälters gedrückt werden kann. Durch das Unterdrucksetzen des flexiblen Innenbehälters ist darüberhinaus eine schnelle und dosierfähige Entleerung erreicht. Die Handhabung dieses auch als Doppelkammerbehältnis zu bezeichnenden Behälters ist bei einfacher Installation wenig aufwendig. Darüberhinaus ist dieser Behälter in nahezu allen Größen zu verwirklichen, d. h. bspw. von 0,1 Literbeuteln bis hin zu Kubikmeterbeuteln. Anwendbar ist der erfindungsgemäße Behälter sowohl in der Lebensmittel- bzw. Gastronomiebranche für bspw. Ketchup, Senf, Soßen, Majonaise u. dgl. als auch im Medizinbereich für Seren, Blutplasma, Spülungen usw. als auch im Dekorationsbereich als Verpackungen für Farben, Verdünnungsmittel u. dgl. Wie bei den bisherigen einfachen Behältern üblich, kann auch der erfindungsgemäße Behälter bei einem sog. Bag-In-Box-System verwendet werden, bei dem der Behälter innerhalb einer Umverpackung verbleibt und durch diese hindurch mit den entsprechenden Anschlüssen versehen wird.
Der flexible Innenbehälter kann unterschiedlich ausgestaltet sein. Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung nach Anspruch 2 ist der Innenbehälter in Größe und Form in genauer Weise an die Größe und Form des Außenbehälters angepaßt. Dadurch ist beim Entleeren des Außenbehälters bzw. des Raumes zwischen Außenbehälter und Innenbehälter gewährleistet, daß keine Resträume verbleiben, in denen sich noch Füllgut befinden kann. Die Restentleerung ist dadurch äußerst zufriedenstellend.
Gemäß einem anderen Ausführungsbeispiel entsprechend den Merkmalen des Anspruchs 3 ist der flexible Innenbehälter nach Art eines Luftballons bis zu einem gewissen Grade dehnbar, was die genaue Anpassung von Größe und Form der beiden Behälterteile unnötig macht, so daß sich auch bei Außenbehältern mit einer etwas komplizierteren Form die gewünschte Restentleerungsquote durch die Anpassung des Innenbehälters aufgrund dessen Dehnbarkeit erreichen läßt.
Die Anordnung bzw. Halterung des Innenbehälters innerhalb des Außenbehälters kann entweder gemäß den Merkmalen des Anspruchs 4 in freigehaltener Art und Weise oder gemäß den Merkmalen des Anspruchs 5 in der Weise fest im Außenbehälter sein, daß der Innenbehälter an den Schweißnähten des Außenbehälters randseitig festgehalten ist.
Zweckmäßigerweise sind gemäß Anspruch 6 Außen- und Innenbehälter aus Kunststoff, vorzugsweise Polyethylen, wobei der Außenbehälter entweder starr oder gemäß Anspruch 7, wie der Innenbehälter in flexibler Weise ausgebildet sein kann.
Die Öffnung zum Entleeren des vorzugsweise viskosen Füllgutes kann grundsätzlich an beliebiger Stelle des Außenbehälters vorgesehen sein, zweckmäßigerweise jedoch entsprechend den Merkmalen des Anspruchs 8 an einer tiefliegenden Stelle des Außenbehälters, insbesondere auch dann,wenn der Innenbehälter dehnbar ausgebildet ist.
Die Ventilanordnung des Innenbehälters, die bspw. entsprechend den Merkmalen des Anspruchs 9 an einer der Öffnung des Außenbehälters abgewandten Stelle angeordnet ist, ist zweckmäßigerweise entsprechend den Merkmalen des Anspruchs 10 mit einem Druckluftventil versehen, so daß der Innenbehälter in einfacher Weise mit Druckluft versorgt werden kann. Es versteht sich, daß auch andere Druckmedien verwendbar sind.
Sind die Merkmale gemäß Anspruch 11 vorgesehen, ist die Verwendung normaler Druckluft ausreichend, d. h., eine sterile Atmosphäre ist nicht notwendig, so daß auch dadurch mit einfachsten Mitteln eine Entleerung bei sehr guter Restentleerung erfolgen kann.
Weitere Einzelheiten der Erfindung sind der folgenden Beschreibung zu entnehmen, in der die Erfindung anhand des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles näher beschrieben und erläutert ist. Es zeigen:
Fig. 1a und 1b eine Ansicht eines bzw. einen Schnitt durch einen Doppelkammer-Behälter gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung in leerem Zustand,
Fig. 2a und 2b der Fig. 1a und 1b entsprechende Darstellungen des Doppelkammer- Behälters, jedoch in gefülltem Zustand und
Fig. 3a und 3b jeweils einen den Fig. 1b und 2b entsprechenden Schnitt durch einen Doppelkammer-Behälter, jedoch in verschiedenen Entleerungszuständen.
Das in der Zeichnung als Doppelkammer-Behälter ausgebildete Behältnis 11 gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung besteht im wesentlichen aus einem Außenbehälter 12 und einem Innenbehälter 13, die beim dargestellten Ausführungsbeispiel beide aus einem geeigneten Kunststoff hergestellt und flexibel ausgeführt sind. Als Kunststoff ist vorzugsweise Polyethylen, das sauerstoffundurchlässig ist, verwendet. Der Außenbehälter 12 ist aus zwei Kunststoffolien 14 und 15 aufgebaut, die längs ihrer Ränder 16 miteinander verschweißt sind. Entsprechend ist der Innenbehälter 13 aus zwei Folien 17 und 18 zusammengesetzt, deren aneinanderliegende Ränder 19 zwischen den Rändern 16 der Folien 14 und 15 des Außenbehälters 12 angeordnet sind und mit diesem an derselben Schweißnaht 20 zusammengehalten sind. Die Form und Größe des Innenbehälters 13 ist derart, daß die Außenfläche 23 der Folien 17 und 18 in Größe und Form genau an die Innenfläche 22 der Folien 14, 15 des Außenbehälters 12 angepaßt ist. Dadurch ergibt sich, wie Fig. 1b zeigt, im leeren Zustand kein Restraum zwischen der Innenfläche 22 des Außenbehälters 12 und der Außenfläche 23 des Innenbehälters 13. Wie der zeichnerischen Darstellung zu entnehmen ist, sind die für den Außenbehälter 12 verwendeten Folien 14 und 15 dicker als die für den Innenbehälter 13 verwendeten Folien 17 und 18. Weder der Außenbehälter 12 noch der Innenbehälter 13 ist aus einem dehnbaren Material.
Der Außenbehälter 12 ist an einer tiefliegenden Stelle 26 mit einer Öffnung zum Entleeren und ggf. Befüllen des Außenbehälters 13 mit flüssigem, vorzugsweise viskosem bzw. zähfließendem Füllgut 28 in Form eines verschließbaren Stutzens 27 versehen. Dieser Stelle 26 abgewandt ist der Innenbehälter 13 an einer Stelle 31 mit einer Ventilanordnung 32 versehen, die einen mit dem Innenbehälter 13 verbundenen Schlauch und ein Druckluftventil aufweist, über das der Innenbehälter 13 mit Druckluft von bspw. 1 bis 3 bar befüllt werden kann. Die Ventilanordnung 32 durchdringt in flüssigkeitsdichter Weise den Außenbehälter 12.
Ist der Außenbehälter 12 bzw. der Raum zwischen Außenbehälter 12 und Innenbehälter 13 über den Anschlußstutzen 27 mit bspw. viskosem Füllgut 28 befüllt, ist die eine Folienwand 17 des Innenbehälters 13 je nach Befüllungsgrad mehr oder weniger nahe an die Folienwand 18 des Innenbehälters 13 herangebracht und diese an die Folienwand 15 des Außenbehälters 12, welche Folienwände 18 und 15 dem Anschlußstutzen 27 abgewandt sind, gedrückt, wie dies in Fig. 2b dargestellt ist. Dabei ist die innerhalb des Innenbehälters 13 vorhandene Luft durch die Ventilanordnung 32 ausgeblasen.
Eine dosierfähige Entleerung des bspw. viskosen Füllgutes 28 erfolgt gemäß den Fig. 3a und 3b derart, daß durch die Ventilanordnung 32 gemäß Pfeil A Druckluft in den Innenraum des Innenbehälters 13 gebracht wird, so daß sich dessen Folienwand 18 vollständig an die Folienwand 15 des Außenbehälters 12 anlegt und dessen Folienwand 17 in Richtung der Folienwand 14 des Außenbehälters 12 gegen das Füllgut 28 drückt, das auf diese Weise durch den Stutzen 27 aus dem Außenbehälter 12 gemäß Pfeil B ausströmt (Fig. 3a). Mit fortschreitender Druckbeaufschlagung wird der Außenbehälter 12 weiter entleert, bis gemäß Fig. 3b der Außenbehälter 12 vollständig dadurch entleert ist, daß auch die Folienwand 17 des Innenbehälters 13 an der betreffenden Folienwand 14 des Außenbehälters 12 vollständig anliegt. Da auf diese Weise so gut wie kein Restraum mehr zwischen Innenbehälter 13 und Außenbehälter 12 besteht, ist das Füllgut 28 im wesentlichen vollständig entleert, was eine äußerst geringe Restentleerungsquote bedeutet. Je nach verwendetem Füllgut 28 bzw. den geforderten Hygienebedingungen kann entweder ein erneutes Befüllen stattfinden oder der Behälter 11 einem Recyclingverfahren zugeführt werden.
Gemäß einem nicht dargestellten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung ist der Innenbehälter 13 mit seinen Folienwänden 17 und 18 nicht in die Schweißnaht 20 der Folienwände 14 und 15 des Außenbehälters 12 eingesetzt, sondern es besteht die Verbindung zwischen Innenbehälter 13 und Außenbehälter 12 nur über die den Außenbehälter 12 durchdringende Ventilanordnung 32 des Innenbehälters 13, so daß der Innenbehälter 13 innerhalb des Außenbehälters 12 in leerem Zustand lose eingehängt ist.
Gemäß einem weiteren ebenfalls nicht dargestellten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung ist der Innenbehälter 13 nach Art eines Luftballons bis zu einem bestimmte Maße dehnbar. Dies bedeutet, daß sich der Innenbehälter 13 auch bei etwas komplizierten Formen des Außenbehälters 12 an dessen Innenwandung vollständig bzw. vollflächig anlegen kann, ohne daß er deshalb die genau dieselbe Größe und Form wie der Außenbehälter 12 besitzen muß.
Beim dargestellten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung ist der Außenbehälter 12 ebenso wie der Innenbehälter 13 flexibel ausgebildet. Es versteht sich, daß der Außenbehälter 12 auch als starrer Außenbehälter ausgebildet sein kann. Desweiteren versteht es sich, daß statt Druckluft auch ein anderes Druckmedium, wie bspw. Wasser oder eine andere Flüssigkeit oder auch ein anderes gasförmiges Medium Verwendung finden kann. Da der Innenbehälter 13 aus einem luft- bzw. sauerstoffundurchlässigem Kunststoff, wie Polyethylen, gebildet ist, muß auch für die Anwendung im medizinischen Bereich keine sterile Druckatmosphäre im Innenbehälter 13 geschaffen, sondern es kann normale Druckluft verwendet werden.
Der Behälter bzw. das Behältnis 11 gemäß vorliegender Erfindung kann sowohl für dünnflüssige als auch für viskose bzw. zähfließende Flüssigkeiten bzw. Füllgüter sowohl in der Lebensmittel- bzw. Gastronomiebranche bspw. für Ketchup, Senf, Soßen, Majonaise u. dgl., als auch im medizinischen Bereich für bspw. Seren, Blutplasma, Spülungen usw. als auch im Dekorationsbereich als Umverpackung für Farben, Verdünnungsmittel u. dgl. eingesetzt werden. Wesentlich für diese Einsatzgebiete insgesamt ist die sehr geringe Restentleerungsquote, die im Außenbehälter 12 verbleibt, was zu einer deutlichen Minderung der Umweltgefahren und einer deutlichen Erhöhung der Wiederverwertungsfähigkeit führt.

Claims (11)

1. Behälter (11) für insbesondere viskoses Füllgut (28), mit einer Öffnung (27) zum Entleeren und ggf. Befüllen, gekennzeichnet durch einen mit der Öffnung (27) versehenen Außenbehälter (12) und einen flexiblen Innenbehälter (13), der mit einer außerhalb des Außenbehälters (12) zugänglichen Ventilanordnung (32) versehen und unter Druck mit seiner Außenseite (21) an die Innenseite (22) des Außenbehälters (12) anlegbar ist.
2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Innenbehälter (13) in Größe und Form der Größe und Form des Außenbehälters (12) genau entspricht.
3. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Innenbehälter (13) dehnbar ist.
4. Behälter nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Innenbehälter (13) lediglich über die Ventilanordnung (32) mit dem Außenbehälter (12) verbunden ist.
5. Behälter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Innenbehälter (13) randseitig in die Naht (20) oder Nähte des Außenbehälters (12) eingelegt und gehalten ist.
6. Behälter nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Außen- und der Innenbehälter (12, 13) aus Kunststoff, vorzugsweise Polyethylen sind.
7. Behälter nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Außenbehälter (12) flexibel ist.
8. Behälter nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung (27) zum Entleeren und ggf. Befüllen an einer tiefliegenden Stelle (26) des Außenbehälters (12) angeordnet ist.
9. Behälter nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Ventilanordnung (32) des Innenbehälters (13) an einer der Öffnung (27) des Außenbehälters (12) abgewandten Stelle (31) des Innenbehälters (13) angeordnet ist.
10. Behälter nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Ventilanordnung (32) ein Druckluftventil aufweist.
11. Behälter nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Innenbehälter (13) aus vollständig luft- bzw. sauerstoffundurchlässigem Material ist.
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