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DE19511931C1 - Vorrichtung zum dosierten Fördern von kontaminiertem Boden- oder Schuttmaterial sowie zum Aussortieren von eine bestimmte Größe überschreitenden Steinen - Google Patents

Vorrichtung zum dosierten Fördern von kontaminiertem Boden- oder Schuttmaterial sowie zum Aussortieren von eine bestimmte Größe überschreitenden Steinen

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DE19511931C1
DE19511931C1 DE1995111931 DE19511931A DE19511931C1 DE 19511931 C1 DE19511931 C1 DE 19511931C1 DE 1995111931 DE1995111931 DE 1995111931 DE 19511931 A DE19511931 A DE 19511931A DE 19511931 C1 DE19511931 C1 DE 19511931C1
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    • B07B13/00Grading or sorting solid materials by dry methods, not otherwise provided for; Sorting articles otherwise than by indirectly controlled devices
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    • B07B1/46Constructional details of screens in general; Cleaning or heating of screens
    • B07B1/50Cleaning

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  • Combined Means For Separation Of Solids (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum dosierten Fördern von kontaminierten Boden- oder Schuttmaterial sowie zum Aussortieren von eine bestimmte Größe überschreitenden Steinen mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
Vorrichtungen zum Sortieren von landwirtschaftlichen Produkten wie Feldfrüchten sind in verschiedenen Ausführungsformen (DE-AS 28 10 199, 28 40 016 und 29 50 615, DE-GM 78 07 095, EP 0 009 692 A1) bekannt, wobei Siebbänder mit bestimmten Maschenweiten oder Lochgrößen zum Einsatz kommen können. Insgesamt sind diese Einrichtungen auf eine schonende Behandlung des Sortiergutes ausgelegt und daher nicht für Erdreich oder Schutt geeignet. Auch Sortiereinrichtungen für Müll (DE-OS 36 36 650) sind nicht für Erdreich geeignet, insbesondere nicht für feuchten, zum Verkleben neigenden Lehm enthaltendes. Andere Fördereinrichtungen zum Klassifizieren von Sand oder Kies (DE-GM 75 37 865) setzen zumindest eine Rieselfähigkeit des Materials voraus.
Eine ganz andere Problematik ergibt sich bei durch Schadstoffe kontaminierten bindigen, feuchten Lehmböden, die saniert werden sollen. Ein mögliches Sanierungsverfahren ist in einer früheren Patentanmeldung (DE-OS 38 24 009) des Anmelders beschrieben worden. Bei diesem Verfahren mußte das Material in einer ziemlich einheitlichen kleinen Korngröße, mit einem vorbestimmten Feuchtigkeitsgrad und einer bestimmten Dosierung einer umlaufenden Trommel zugeführt werden, in welcher kugelförmige Zusammenballungen des Materials erzeugt wurden. An der Oberfläche dieser Kugeln austretende und Schadstoffe enthaltende Flüssigkeit wurde durch ein endloses Fließ abgesaugt. In einer weiteren, nicht veröffentlichten Anmeldung des Anmelders wurde bereits darauf hingewiesen, daß das diesem Verfahren vorgeschaltete Zerkleinern von Steinen insofern unwirtschaftlich und auch unnötig ist, da Steine selbst keine Schadstoffe enthalten. Es wurde daher vorgeschlagen, zumindest eine bestimmte Größe übersteigende Steine auszusortieren.
Die vorliegende Erfindung greift diesen Vorschlag auf und hat sich die Aufgabe gestellt, Steine oberhalb einer vorbestimmten Größe aus kontaminiertem Erdreich oder auch aus Schutt auszusortieren. Dies soll insbesondere auch bei feuchten, bindigen und klebrigen Lehmböden ermöglicht werden. Des weiteren soll bereits für nachfolgende Stationen, z. B. ein Schlagwerk für verbliebene kleine Steine bzw. die schon beschriebene Trommel eine vorbestimmte Dosierung erfolgen, ohne die das ganze Verfahren in seinem Ablauf gefährdet ist. Die Vorrichtung soll robust sein und gegen Beschädigung bzw. Zerstörung durch in Siebmaschen hängende Steine geschützt sein.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß mit den Merkmalen des kennzeichnenden Teils des Anspruchs 1.
Der Vorteil dieser Lösung liegt zunächst darin, daß durch die Ausbildung als Kratzförderer das Material durch die Vorschubgeschwindigkeit dosiert von unten weggezogen wird und daher, steile Wände des Einfülltrichters vorausgesetzt, nicht rieselfähig sein muß. Durch die Seile zwischen den Kratzstegen ergeben sich bewegliche Siebmaschen leicht veränderlicher Größe, die das Durchfallen auch von klebrigen Materialien erleichtern und die auch einen gewissen Selbstreinigungseffekt haben. Ein weiterer Vorteil liegt in dem beweglich gelagerten abwurfseitigen Siebrahmen, der durch seine Nachgiebigkeit und die zunehmende Ausstoßkraft auch stark verklemmte Steine lösen und einem einwandfreien Abwurf zuführen kann. Sollte doch mal ein Stein hängen bleiben, sorgen nachgeschaltete Sicherheitseinrichtungen für die Möglichkeit einer Entfernung durch das Bedienungspersonal.
Siebeinrichtungen mit längsgerichteten Seilen sind an sich bekannt (DE-AS 25 49 878, DE-PS 30 48 549). Diesen zuweilen auch Klassiersiebe genannten Einrichtungen fehlen jedoch die anderen Merkmale der Erfindung, so daß die der Erfindung zu Grunde liegende Aufgabe damit nicht lösbar gewesen wäre.
Anspruch 2 richtet sich auf einen Antrieb über Kettenräder und Ketten.
Anspruch 3 richtet sich auf einen unterseitigen Zugtrum, wodurch der Antrieb auf der besser geschützten Beschickungsseite liegen kann.
Anspruch 4 bezieht sich auf eine 45°-Schräge am abwurfseitigen Siebrahmen.
Anspruch 5 bezieht sich auf einen auf vier Federbeinen gelagerten Siebrahmen.
Anspruch 6 richtet sich auf eine größere Härte der abwurfseitigen Federbeine.
Anspruch 7 bezieht sich auf einen durch den Siebrahmen betätigbaren Endschalter.
Anspruch 8 richtet sich auf einen gekrümmten, den Abwurf erleichternden Bereich des Siebrahmens.
Anspruch 9 bezieht sich auf eine oder zwei Prall-Leisten über bzw. unter dem unteren Turm.
Anspruch 10 richtet sich auf einen reversierbaren Antrieb, der manuell oder programmgesteuert so geschaltet ist, daß im Falle eines Verklemmens durch ein- oder mehrmaliges Hin- und Herfahren ein Lösen erfolgen kann oder zumindest erleichtert wird.
Anspruch 11 richtet sich auf eine einstellbare Antriebsgeschwindigkeit, so daß je nach Art des zu behandelnden Materials eine optimale Dosierung erreichbar ist.
Anspruch 12 richtet sich auf oberhalb des Siebbereiches angeordnete pendelnde Klöppel zum Lockern des Materials.
Anspruch 13 bezieht sich auf Haken an den Klöppelenden zum Drehen von Steinen.
Anspruch 14 bezieht sich auf einen Vibrationserzeuger, der das Siebband quer zur Förderrichtung in Schwingung versetzen kann.
Anhand eines in den Abbildungen dargestellten Ausführungsbeispieles wird die Erfindung näher erläutert.
Fig. 1 zeigt die Vorrichtung in einer perspektivischen Ansicht schräg von oben gesehen.
Fig. 2 zeigt die Vorrichtung in einer Seitenansicht, wobei zur besseren Darstellungsweise einige Seitenwände fortgelassen wurden.
Fig. 3 zeigt die gleiche Anordnung mit aufgesetzten Seitenwänden.
Fig. 4 zeigt die Vorrichtung von oben.
Fig. 5 schließlich zeigt den Blick auf das Abwurfende.
Ein Maschinengestell 1 trägt eine Konsole 2 für einen reversierbaren Antriebsmotor 3, der über einen angedeuteten Riementrieb 4 auf ein Kettenrad 5a wirkt. Das Kettenrad 5a ist über eine Welle mit einem zweiten gleichartigen Kettenrad 5b verbunden. Das Kettenrad 5a treibt eine endlose Kette 6a, während das Kettenrad 6b in analoger Weise eine Kette 6b antreibt. Zwischen den Ketten 6a und 6b erstrecken sich quer zur Bewegungsrichtung in gleichmäßigen Abständen Kratzstege 7, die mit den Ketten mittels spezieller Halteelemente 8 verbunden sind. Durchbrüche 9 in den Kratzstegen 7 dienen zur Führung von endlosen Seilen 10, von denen in dem vorliegenden Ausführungsbeispiel drei angeordnet sind. Die Ketten 6a und 6b bilden zusammen mit den Halteelementen 8, den Kratzstegen 7 und den Seilen 10 ein endloses Siebband 11. Nach Verlassen der Kettenräder 5a bzw. 5b tritt das Siebband 11 durch einen waagerechten Schlitz 12 in einen Schütttrichter 13 ein. Der Boden des mit vergleichsweise steilen Wänden versehenen Schütttrichters 13 ist als ebener, fester und glatter Siebrahmen 14 ausgebildet, der fest mit dem Maschinengestell 1 verbunden ist und der zur Führung des Siebbandes 11 dient. Das freie Ende des Siebrahmens 14 weist eine etwa unter 45° liegende Schräge 15 auf, die gleichzeitig einen vollkommen offenen Siebbereich 16 begrenzt, der ein Durchfallen von gesiebtem Material gestattet, welches auf ein unterhalb des Siebbereiches 16 angeordnetes Förderband 17 gelangt, um an entfernt liegender Stelle weiterverarbeitet zu werden. Nach Überfahren des Siebbereiches 16 gelangt das Siebband 11 auf einen zweiten Siebrahmen 18, der eine etwa unter 45° liegende Einlaufschräge 19 besitzt. Etwa am Ende des waagerechten Teils des Siebrahmens 18 gelangen die Ketten 6a und 6b des Siebbandes 11 auf Umlenk-Kettenräder 20a und 20b. Mit der Umlenkung ist gleichzeitig der Abwurf verbunden, für welchen eine hier nicht näher dargestellte Querförderung ähnlich dem Förderband 17 angeordnet sein kann. Der Siebrahmen 18 weist an seinem vorderen freien Ende einen gekrümmten Bereich 21 auf, dessen seitliche Kontur eine Äquidistante zu dem durch die Umlenkung des Siebbandes gedanklich erzeugten Halbzylinder ist. Der Siebrahmen 18 ist nicht direkt auf dem Maschinengestell befestigt, sondern stützt sich gegenüber diesem über vier Federbeine 22a und 22b bzw. 22c und 22d ab, von welchen die vorderen Federbeine 22c und 22d stärker sein können. Nach der Umlenkung gelangt das Siebband 11 nunmehr als Zugtrum nach unten und unterquert den Siebrahmen 18, das Förderband 17 und den Siebrahmen 14, bevor es wieder zu den Kettenrädern 5a und 5b gelangt. Kurz nach der Umlenkung ist oberhalb des Siebbandes 11 mit geringem Abstand eine sich über die ganze Breite erstreckende Prall-Leiste 23 angeordnet, die bei Betätigung auf einen Endschalter 24 wirkt. Eine weitere Prall-Leiste 25 ist unterhalb des Siebbandes 11 kurz vor dem Auflaufen auf die Kettenräder 5a und 5b angebracht und wirkt ebenfalls auf den Endschalter 24. Schließlich kann auch der Siebrahmen 18 bei zu großer Auslenkung einen Endschalter 26 oder zumindest einen Kontakt dazu betätigen. Oberhalb des Siebbereiches 16 sind an einem Joch 27 schwere Klöppel 28 aufgehängt, deren freie Enden 29 bis fast auf das Siebband 11 reichen und dort in nicht näher dargestellter Weise mit gegen die Förderrichtung zeigenden Haken ausgestattet sind. Seitlich ist am Siebbereich 16 ein motorgetriebener, auf die Kette 6b wirkender Vibrationserzeuger 30 angebracht, der die Kette 6b bzw. das ganze Siebband 11 quer zur Förderrichtung in Schwingung versetzt.
Zur weiteren Erläuterung der Erfindung sei davon ausgegangen, daß bei laufendem Antriebsmotor 1 Schüttgut in den Schüttguttrichter 13 eingefüllt werde. Das Einfüllen erfolgt zweckmäßigerweise im hinteren, vom Siebbereich entfernten Bereich, dessen Abstand so bemessen ist, daß selbst bei einem flachen Böschungswinkel Material nicht selbständig in den Siebbereich gelangt, sondern durch das Siebband in dosierter Weise dorthin gefördert wird. Das Fördern geschieht durch Wegkratzen des Materials mit einer vorbestimmten Geschwindigkeit von unten her sowie den nachfolgenden Transport innerhalb der Siebmaschen über den glatten Siebrahmen 14 bis zum Siebbereich 16. Da dieser in seiner Ausdehnung in Förderrichtung größer als eine Siebmaschenweite und vorzugsweise auch größer als die Weite zweier Siebmaschen ist, hat das Material Zeit genug, frei nach unten zu fallen. Da der Siebbereich 16 nach unten vollständig frei ist, wird das Material bei entsprechender Größe nicht am Durchfallen gehindert. Die Fallwirkung wird durch die Klöppel 28 unterstützt, die Aufhäufungen zu nivellieren suchen und dabei eine nach unten gerichtete Kraft abgeben. Eine weitere Erleichterung findet durch den Vibrationserzeuger 30 statt, da sich auf Grund der Schwingungen auch klebriges Material leichter löst und Krustenbildungen und Anlagerungen verringert werden. Größere Steine, die nicht durch die Siebmaschen passen und nach oben hervorragen, werden gegebenenfalls von der Haken der Klöppel gedreht. Selbst wenn dieser Vorgang nicht zum Durchfallen des Steines selbst führt, gelingt es so doch häufig, am Stein anhaftende Erde zu lockern und zum Abfallen zu bewegen. Da nur sehr große, sich über mehrere Siebmaschen erstreckende Steine flach auf den Siebmaschen aufliegen dürften, ist davon auszugehen, daß Steine mittlerer Größe in einer Siebmasche hängen bleiben und diese nach unten durchdringen. Diese Steine könnten sich in den Siebmaschen festsetzen und beim Auflaufen auf den abwurfseitigen Siebrahmen, bei der Umlenkung oder, wenn sie nicht abgeworfen wurden, spätestens beim Wiedereintritt in den Schüttrichter für Schäden durch Verklemmen sorgen. Ein Teil dieser Gefahr wird dadurch beseitigt, daß der abwurfseitige Siebrahmen 18 durch seine federnde Aufhängung und seine Einlaufschräge 19 nach unten ausweichen kann, wenn er von einem verklemmten Stein getroffen wird. Die federnde Aufhängung wirkt daher als Überlastsicherung, die sich nach dem Durchlauf des Steines oder nach dem Ausstoßen aus einer Siebmasche selbsttätig wieder in die Ausgangslage zurückstellt. Das Ausstoßen eines Steins wird dadurch erleichtert, daß bei wachsender Auslenkung des Siebrahmens 18 der Druck auf den Stein in Relation zu den Kennlinien der Federn größer wird. Insbesondere bei härteren Federn am abwurfseitigen Ende erfolgt nach der vergleichsweise leichten Anfangsauslenkung des Siebrahmens eine stetige Kraftzunahme. Da allerdings auch hiermit keine hundertprozentige Ausstoßrate erreicht werden kann, sind unterseitig weitere Schutzmaßnahmen ergriffen. Als erstes kommt die oberhalb des Trums angeordnete Prall-Leiste 23 bei vorher durchhängenden und nun unterseitig nach oben weisenden Steinen zur Wirkung. Durch den Endschalter 24 wird der Antriebsmotor 3 stillgesetzt und gleichzeitig kann ein akustisches Signal für das Bedienungspersonal erzeugt werden, welches dann Gelegenheit hat, den verklemmten Stein zu entfernen. Steine, die das Siebband 11 in der anderen Richtung überragen, prallen gegen die unterhalb des Trums angebrachte Prall-Leiste und lösen den gleichen Vorgang aus. Das Entfernen verklemmter Steine kann durch einen kurzen Reversiervorgang häufig erleichtert werden. Dieser Reversiervorgang kann durch manuelle Steuerung bewirkt werden, sollte aber auf kurze Rückwärtswege beschränkt bleiben, um ein Verklemmen in umgekehrter Richtung innerhalb des Schütttrichters 13 zu vermeiden. Dieser Vorgang kann auch programmgesteuert erfolgen. Es sei darauf hingewiesen, daß das Förderband 17 aus zeichnerischen Gründen vergleichsweise kurz dargestellt ist und in der Praxis natürlich auch wesentlich länger sein kann.
Bezugszeichenliste
1 Maschinengestell
2 Konsole
3 Antriebsmotor
4 Riementrieb
5a Kettenrad
5b Kettenrad
6a Kette
6b Kette
7 Kratzstege
8 Halteelemente
9 Durchbrüche
10 Seile
11 Siebband
12 Schlitz
13 Schütttrichter
14 Siebrahmen
15 Schräge
16 Siebbereich
17 Förderband
18 Siebrahmen
19 Einlaufschräge
20a Umlenk-Kettenrad
20b Umlenk-Kettenrad
21 gekrümmter Bereich
22a-d Federbeine
23 Prall-Leiste
24 Endschalter
25 Prall-Leiste
26 Endschalter
27 Joch
28 Klöppel
29 freies Ende
30 Vibrationserzeuger

Claims (14)

1. Vorrichtung zum dosierten Fördern von kontaminiertem Boden- oder Schuttmaterial sowie zum Aussortieren von eine bestimmte Größe überschreitenden Steinen mittels eines endlos umlaufenden Siebbandes, welches in einem Maschinengestell oberseitig über einen ersten schüttgutseitigen, von einem Einfülltrichter umgebenen Siebrahmen geführt wird, dann den Siebbereich überfährt und schließlich oberseitig über einen abwurfseitigen zweiten Siebrahmen bis zum Abwurfende gelangt, um von dort über eine Umlenkung unterseitig zurückgeführt zu werden und nach erneuter Umlenkung wieder auf den ersten Siebrahmen zu gelangen, wobei weiterhin ein maschineller, im wesentlichen an den seitlichen Rändern des Siebbandes angreifender Antrieb vorgesehen ist und sowohl unterhalb des Siebbereiches als auch des Abwurfbereiches weitere Fördereinrichtungen angebracht werden können,
dadurch gekennzeichnet, daß
  • a) das Siebband (1) in Form eines Kratzförderers ausgebildet ist und an seitlichen Antriebsträngen (Ketten 6a und 6b) befestigte, quer zur Förderrichtung ausgerichtete Kratzstege (7) besitzt, durch die in vorbestimmten Abständen in Förderrichtung verlaufende Seile (10) geführt sind, welche zusammen mit den Kratzstegen (7) jeweils Siebmaschen bestimmter Größe bilden;
  • b) der Siebbereich (16) sich als lichte Öffnung zwischen den Siebrahmen (14, 18) über die gesamte Breite des Kratzförderers und in Förderrichtung über mehr als die Länge einer Siebmasche, vorzugsweise über mehr als die Länge von zwei Siebmaschen erstreckt, und
  • c) der abwurfseitige Siebrahmen (18) gegenüber dem Maschinengestell (1) federnd über Federführungen (22a bis 22d) mit vorgespannten Federn abgestützt ist und eine dem Siebbereich (16) zugewandte Einlaufschräge (19) besitzt derart, daß in den Siebmaschen hängende Steine eine Abwärtsbewegung des Siebrahmens (18) bei gleichzeitig zunehmender Ausstoßkraft verursachen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,dadurch gekennzeichnet, daß die Ränder des Siebbandes (11) als Ketten (6a und 6b) und Antrieb und Umlenkung als Kettenräder (5a, 5b bzw. 20a, 20b) ausgebildet sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der unterseitige Trum der Zugtrum ist.
4. Vorrichtung nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der zwischen Einlaufschräge (19) des abwurfseitigen Siebrahmens (18) und Siebband (11) gebildete Winkel etwa 45° groß ist.
5. Vorrichtung nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der abwurfseitige Siebrahmen (18) über vier Federbeine (22a bis 22c) gegenüber dem Maschinengestell (1) abgestützt ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die abwurfseitigen Federbeine (22c, 22d) härter sind als die dem Siebbereich zugewandten (22a, 22b).
7. Vorrichtung nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß unterhalb des abwurfseitigen Siebrahmens (18) ein von diesem nach einer vorbestimmten Auslenkung betätigbarer Endschalter (26) angebracht ist, der bei Betätigung ein Signal und/oder das Stillsetzen des Antriebes (3) bewirkt.
8. Vorrichtung nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der abwurfseitige Siebrahmen (18) an seinem Abwurfende von seinem ebenen in einen gekrümmten Bereich (21) übergeht, der im wesentlichen äquidistant zu der durch die Umlenkung des Siebbandes (11) gedanklich gebildeten Halbzylinderfläche verläuft und sich über einen Winkel von nicht mehr als 90° erstreckt.
9. Vorrichtung nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß oberhalb und/oder unterhalb des unterseitigen Trums eine Prall-Leiste (23, 25) zum Betätigen eines weiteren Endschalters (24) angeordnet ist, der bei Betätigung ein Signal und/oder das Stillsetzen des Antriebes (3) bewirkt.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Antriebsmotor (3) reversierbar ist und manuell oder durch ein Programm gesteuert eine oder mehrere Folgen kurzer Rückwärts- und Vorwärtsbewegungen bewirkt.
11. Vorrichtung nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Geschwindigkeit des Antriebes durch einen regelbaren Motor oder durch ein mehrstufiges oder stufenloses Getriebe verschiedenen Dosieranforderungen angepaßt werden kann.
12. Vorrichtung nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß oberhalb des Siebbereiches (16) über die ganze Breite des Siebbereiches (16) schwere Klöppel (28) pendelnd aufgehängt sind, deren freie Enden (29) bis dicht an das Siebband (11) reichen.
13. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Klöppel an ihren freien Enden mit entgegen der Förderrichtung zeigenden Haken ausgestattet sind.
14. Vorrichtung nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Siebbereich (16) ein quer zur Förderrichtung auf das Siebband (11) wirkender Vibrationserzeuger (30) angeordnet ist.
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