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DE19511407C2 - Schere mit austauschbaren Klingen - Google Patents

Schere mit austauschbaren Klingen

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Publication number
DE19511407C2
DE19511407C2 DE1995111407 DE19511407A DE19511407C2 DE 19511407 C2 DE19511407 C2 DE 19511407C2 DE 1995111407 DE1995111407 DE 1995111407 DE 19511407 A DE19511407 A DE 19511407A DE 19511407 C2 DE19511407 C2 DE 19511407C2
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DE
Germany
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area
blade
region
leg
scissors
Prior art date
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DE1995111407
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English (en)
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DE19511407A1 (de
Inventor
Masayuki Ueno
Tomoyuki Komiyama
Takashi Kawai
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Feather Safety Razor Co Ltd
Original Assignee
Feather Safety Razor Co Ltd
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Publication date
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B26HAND CUTTING TOOLS; CUTTING; SEVERING
    • B26BHAND-HELD CUTTING TOOLS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B26B13/00Hand shears; Scissors
    • B26B13/04Hand shears; Scissors with detachable blades

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  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Forests & Forestry (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Scissors And Nippers (AREA)
  • Surgical Instruments (AREA)

Description

Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Schere mit einem Paar drehbar miteinander verbundener Schenkel und einem Paar austauschbarer Klingen, wobei jede Klinge abnehmbar am zugeordneten Schenkel angebracht ist und Befestigungselemente die Klinge am zugeordneten Schenkel halten, wobei die Befestigungselemente umfassen einen Klemmbereich mit einem länglichen Einschnitt an einem Ende entweder des Schenkels oder der Klinge, eine abfallende Stufe, die an dem jeweils anderen Teils des Schenkels oder der Klinge ausgebildet ist, eine sich von der Stufe erstreckende Aufnahmefläche mit einer Rippe, die von der Aufnahmefläche vorsteht und sich bis zur abfallenden Stufe über im wesentlichen die gesamte Länge der Aufnahmefläche erstreckt.
Der neuerdings zu beobachtende Mangel an Schwestern im medizinischen Bereich hat Schwierigkeiten bei der Wartung medizinischer Instrumente verursacht. In manchen Fällen gab es zu wenig Krankenhausangestellte, um chirurgische Instrumente vor, während und nach der Operation geeignet herzurichten und zu säubern. Es besteht deshalb Bedarf an einem effizienteren Weg, Instrumente herzurichten.
Chirurgische Scheren mit stumpfen Klingen müssen geschliffen werden. Das Schleifen der Klingen ist jedoch ein mühevoller Vorgang, der die täglichen Arbeiten des Krankenhauspersonals noch zusätzlich belastet. Darüber hinaus werden chirurgische Scheren während langer chirurgischer Operationen häufig stumpf. Dann ist es notwendig, daß eine Schwester oder ein Arzt einen neue geeignete Schere aus verschiedenen Arten von vorher vorbereiteten Scheren auswählt. Daher müssen die erforderlichen Arten von Scheren auf einem Schiebetisch hergerichtet werden. Dies ist lästige Arbeit, wenn die Ärzte und Schwestern ihre Aufmerksamkeit der dringenden Operation widmen sollten. Zur Lösung dieser Probleme sind chirurgische Scheren mit austauschbaren Klingen vorgeschlagen worden.
Gleichermaßen ist es bei Schönheitssalons und Frisören notwendig, Scheren zu schleifen, wenn die Klingen stumpf werden. In manchen Fällen müssen die Scheren durch neue ersetzt werden, selbst wenn die Schenkel nicht beschädigt sind. Daher sind auch für berufsmäßig Haarpflege betreibende Personen Scheren mit austauschbaren Klingen vorgeschlagen worden.
Aus der DE 35 09 212 A1 ist eine Schere der eingangs beschriebenen Art bekannt, die sich durch eine besondere Formgebung der auswechselbaren Klingen auszeichnet. Diese sind nämlich jeweils aus einem flächigen Metallstück geformt, das ein aufgebogene Kanten aufweisendes Klingenteil und ein n Form einer die für die Betätigung der Schere vorgesehenen Schenkel aufnehmenden Tasche ausgebildetes befestigungsseitiges Ende aufweist. Die Formung einer solchen Klinge ist folglich schwierig und es bedarf dazu entweder mehrerer handwerklicher Behandlungsschritte oder aber einer verhältnismäßig aufwendigen Biegemaschine. Außerdem müssen die Innenabmessungen des taschenförmig ausgebildeten Endes der Klinge dem darin einzusteckenden Ende der Betätigungsschenkel der Schere genau angepaßt sein, so daß nach Möglichkeit jedes Spiel zwischen beiden Bauteilen ausgeschlossen ist.
Die Herstellung solcher Klingen ist nur bei einer bestimmten Dicke möglich, die nicht unterschritten werden kann. Darüber hinaus sind solche dicken und einen Hohlquerschnitt aufweisen den Klingen nicht dazu geeignet, in ihrer Längsrichtung gebogen ausgebildet zu werden, wie dies bei chirurgischen Scheren häufig notwendig ist.
Schließlich eignen sich solche geschlossenen taschenförmigen Aufnahmebereiche bei Klingen für Scheren nicht besonders gut für die Sterilisation, dafür sollten die zu sterilisierenden Flächen eines medizinischen Instrumentes stets nach außen freiliegend ausgebildet sein.
Schließlich unterscheiden sich chirurgische Scheren klingen voneinander hinsichtlich ihrer Form, je nach ihrem Anwendungszweck. Aufgrund dessen sind Scheren mit Schenkeln, an denen unterschiedliche Arten von Klingen angebracht werden können, kostengünstig und vorteilhaft.
Es ist deshalb eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, Scheren zur Verfügung zu stellen, bei denen die Klingen schnell ausgewechselt werden können, eine weitere Aufgabe besteht darin, kostengünstige Scheren mit austauschbaren und unterschiedlich ausgebildeten Klingen bereitzustellen.
Diese Aufgaben werden bei der eingangs beschriebenen Schere dadurch gelöst, daß der längliche Einschnitt im Endbereich des Schenkels oder der Klinge einen breiten Bereich umfaßt sowie einen benachbart zum breiten Bereich ausgebildeten schmalen Bereich aufweist und daß die Rippe einen ersten vorstehenden Bereich für den schmalen Bereich und einen zweiten vorstehenden Bereich aufweist, der an den ersten vorspringenden Bereich anschließt und sich bis zur Stufe erstreckt.
Diese vorbeschriebene erfindungsgemäße Ausbildung der Schere gewährleistet, daß die Endbereiche der Klingen wie auch der Griffschenkel besonders flach ausgebildet werden können, wodurch grundsätzlich auch eine sehr flache bzw. dünne Ausbildung der Klingen ermöglicht wird, insbesondere auch eine aufgebogene Ausbildung dieser Klingen, wie in den Fig. 4 und 7 gezeigt. Weiter können die Klingen nach der vorbeschriebenen Ausbildungsform einwandfrei sterilisiert werden, denn sie weisen keine von nahezu allen Seiten umschlossenen Hohlräume auf, wie es bei taschenförmigen Halterungen der Fall ist, sondern ausschließlich Oberflächen, die von außen frei zugänglich sind.
Die Rippe weist bevorzugt einen schmalen mittleren Bereich auf, der zwischen dem ersten Bereich und dem zweiten Bereich ausgebildet ist.
Vorzugsweise steht zumindest ein Eingreifmittel von einer Innenkante des schmalen Bereichs des Einschnittes vor, das in einen Aufnahmeraum für das Eingreifmittel eingreift.
Das Eingreifmittel ist bevorzugt als Paat einander gegenüberliegender Federn ausgebildet, die längs der Innenkante des schmalen Bereichs des Einschnittes ausgebildet sind, und der Aufnahmeraum ist vorzugsweise als ein Paar einander gegenüberliegender Nuten ausgebildet, die an den Seitenflächen des ersten vorspringenden Bereichs zur Aufnahme der Federn ausgebildet sind.
Das Eingreifmittel weist bevorzugt eine von der Innenkante des schmalen Bereichs des Einschnittes vorstehende Eingreifplatte auf und der Aufnahmeraum umfaßt die Eingreifplatte, die am ersten vorspringenden Bereich vorgesehen ist.
An der Stufe ist bevorzugt eine Ausnehmung vorgesehen, die zur Aufnahme des Endes des Klemmbereichs dient.
An jeder der beiden Innenkanten des breiten Bereichs des Einschnittes ist bevorzugt ein Haltevorsprung ausgebildet sowie an jeder der beiden Seiten der Rippe zwischen der Stufe und dem zweiten vorspringenden Bereich ein Aufnahmebereich für den Haltevorsprung.
Bevorzugt liegt das Paar Haltevorsprünge weiter als die Breite des mittleren Bereichs auseinander.
In der nachfolgenden Beschreibung ist die Erfindung im Prinzip noch näher erläutert, wobei auf die beigefügten Zeichnungen Bezug genommen wird.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine Schere gemäß einer ersten Ausführungsform,
Fig. 2 eine vergrößerte Teil-Draufsicht auf eine von einem Schenkel abgelöste Klinge,
Fig. 3 eine vergrößerte Teil-Draufsicht auf eine Klinge, die gerade mit einem Schenkel verbunden wird;
Fig. 4 eine vergrößerte Teil-Seitenansicht einer an einem Schenkel angebrachten Klinge,
Fig. 5 einen vergrößerten Schnitt entlang der Linie 5-5 in Fig. 4,
Fig. 6 eine vergrößerte Teil-Draufsicht auf eine zweite Ausführungsform, bei der eine Klinge von einem Schenkel abgetrennt ist,
Fig. 7 eine Seitenansicht der Fig. 6 und
Fig. 8 einen Schnitt gemäß Fig. 5, der einen Aufbau zur Verbindung der Klingen und der Schenkel für die zweite Ausführungsform zeigt.
Mit Bezug auf die Fig. 1 bis 5 wird nun die erste Ausführungsform der Schere erläutert.
Wie in Fig. 1 zu sehen, weist die Schere 1 ein Paar Scherenglieder S auf. Jedes Scherenglied S besitzt einen Schenkel 2, der mit einem ringförmigen Handgriff H und einer Klinge 12 ausgestattet ist, die vom Schenkel 2 abgenommen werden kann. Die zwei Schenkel 2 sind verschwenkbar miteinander verbunden. Jeder Schenkel 2 und seine zugeordnete Klinge 12 teilen sich einen Verbindungsaufbau 20, der die Befestigung oder das Abnehmen der Klinge 12 an bzw. von dem Schenkel 2 zuläßt.
Zunächst wird der Verbindungsaufbau 20 des Schenkels 2 beschrieben. Obwohl die Beschreibung nur eine Klinge 12 und einen Schenkel 2 diskutiert, ist der Aufbau bei dem damit zusammenwirkenden anderen Scherenglied S derselbe. Am distalen Endbereich jedes Schenkels 2 ist eine Aufnahmefläche 9, die sich von einer abfallenden Stufe 25 aus erstreckt, ausgebildet. Auf der Annahmefläche 9 ist eine Rippe 5, die in Längsrichtung des Schenkels 2 verläuft, vorgesehen. Diese Rippe 5 weist an ihrem distalen Ende einen ersten vorstehenden Bereich 5a, an ihrem proximalen Ende einen zweiten vorstehenden Bereich 5b sowie einen schmalen mittleren Bereich 5c auf. Der schmale mittlere Bereich 5c liegt zwischen dem ersten Bereich 5a und dem zweiten Bereich 5b. Der zweite Bereich 5b und der mittlere Bereich 5c verbinden folglich den ersten Bereich 5a mit der Stufe 25. Die Ziffer 6 bezeichnet ein Paar Nuten, die jeweils in den Seiten der Rippe 5 verlaufen.
Der zweite Bereich 5b besitzt einen angeschrägten Abschnitt, bei dem die Breite mit Annäherung an das proximale Ende allmählich zunimmt, sowie einen geraden Abschnitte mit konstant bleibender Breite. Die jeweiligen Seiten des angeschrägten Abschnitts sind als ein Paar schräg verlaufen der Wände 22 und die Seiten des geraden Abschnitts als ein Paar zueinander parallel verlaufender Wände 21 ausgebildet. Zwischen den parallelen Wänden 21 und der Stufe 25 sind zwei einwärts gekrümmte Aufnahmebereiche 7 ausgebildet. Wie in Fig. 4 zu sehen, ist zwischen einem Vorsprung 8 und der Aufnahmefläche 9 eine Ausnehmung 10 ausgebildet.
Als nächstes wird der Verbindungsaufbau 20 der Klinge 12 beschrieben. Wie den Fig. 2 und 4 zu entnehmen ist, umfaßt die Klinge 12 einen Klemmbereich 11, der von einem sich in Längsrichtung der Klinge 12 erstreckenden Einschnitt 14 gebildet wird. Der Einschnitt 14 weist an seinem proximalen Ende einen breiten Bereich 14b und an seinem distalen Ende einen schmalen Bereich 14a auf. Ein Paar einander gegenüberliegende Klemmvorsprünge 16 sind am proximalen Ende des Einschnittes 14 sich zueinander erstreckend angeordnet. Der Abstand zwischen den beiden Klemmvorsprüngen 16 ist etwas größer als die Breite des mittleren Bereichs 5c der Rippe 5. Ein Paar zueinander parallel verlaufender Federn 15 erstreckt sich in den einander gegenüberliegenden Seiten des schmalen Bereichs 14a des Einschnittes 14.
Der schmale Bereich 14a des Einschnittes 14 nimmt den ersten vorstehenden Bereich 5a und der breite Bereich 14b des Einschnittes 14 den zweiten vorstehenden Bereich 5b auf, wenn die Klinge 12 am Schenkel 2 angebracht wird. Jeder der Klemmvorsprünge 16 greift in eine der zugeordneten Aufnahmebereiche 7 des Schenkels 2 ein. Jede Feder 15 der Klinge 12 greift gleitend in die ihm zugeordnete Nut 6 des Schenkels 2 ein.
Bei dieser Ausführungsform wird eine gekrümmte Klinge 12 verwendet. Auf der Außenseite der Klinge 12 ist eine rutschfeste Oberfläche 26 ausgebildet, die, von der Seite gesehen, gewellt aussieht.
Zur Befestigung der Klinge 12 am Schenkel 2 wird die Klinge 12 zunächst so an den Schenkel 2 angesetzt, daß, wie in Fig. 3 gezeigt, die zwei Klemmvorsprünge 16 dem mittleren Bereich 5c gegenüberliegen. Dadurch wird auch der erste Bereich 5a des Schenkels 2 in den breiten Bereich 14b des Einschnittes 14 verbracht. Beide Federn 15 liegen dann genau in einer Linie mit den ihnen zugeordneten Nuten 6. Anschließend wird die Klinge 12 in Längsrichtung auf den Schenkel 2 zu bewegt, und zwar in Richtung des Pfeiles A (Fig. 3).
Während der Längsbewegung der Klinge 12 gleiten die Federn 15 in die Nuten 6. Je weiter die Klinge 12 vorgeschoben wird, umso mehr entfernen sich die beiden Klemmvorsprünge 16 durch die sich verbreiternden, angeschrägten Wände 22 voneinander. Sobald die Klemmvorsprünge 16 die parallelen Wände 21 erreichen, bleibt der Abstand zwischen den Vorsprüngen 16 während der weiteren Vorwärtsbewegung der Klinge 12 konstant. Weiteres Vorwärtsbewegen der Klinge 12 bewirkt, daß die Klemmvorsprünge 16 einwärts springen, so daß sie mit den gekrümmten Aufnahmebereichen 7 in Eingriff gelangen und an die Stufe 25 anstoßen, wodurch die Klinge 12 fixiert wird. Wie in Fig. 4 zu sehen, ist das proximale Ende des Klemmbereiches 11 in der Ausnehmung 10 des Schenkels 2 untergebracht.
Die vorbeschriebene Vorgehensweise gestattet es, daß jeder Schenkel 2 an der ihm zugeordneten Klinge 12 angebracht wird, wobei jede Rippe 5 fest durch diesen zugeordneten Klemmbereich 11 gefaßt wird. Genauer gesagt, nehmen der schmale Bereich 14a des Einschnittes 14 und der breite Bereich 14b des Einschnittes 14 der Klinge 12 jeweils den ersten Bereich 5a und den zweiten Bereich 5b auf. Somit sind die Klinge 12 und der ihm zugeordnete Schenkel 2 durch die Federn 15, die in die Nuten 6 eingreifen, miteinander verbunden, die Klemmvorsprünge 16 befinden sich im Eingriff mit den gekrümmten Aufnahmebereichen 7 und das proximale Ende des Klemmbereichs 11 greift in die Ausnehmung 10 ein. Der von den Federn 15 und den Nuten 6 bewirkte Eingriff sichert die Verbindung der Klinge 12 mit dem ihm zugeordneten Schenkel 2 insbesondere gegenüber Kräften, die senkrecht zu Längsrichtung der Klinge 12 angreifen. Der Eingriff zwischen den Klemmvorsprüngen 16 und den gekrümmten Aufnahmebereichen 7 bewirkt, daß die Klinge 12 besonders gegenüber auf die Schneide der Klinge 12 einwirkenden Seitenkräften fest am Schenkel angebracht ist. Der Eingriff zwischen dem proximalen Ende des Klemmbereichs 11 und der zugeordneten Ausnehmung 10 sichert die Verbindung der Klinge 12 mit dem zugeordneten Schenkel 2 gegenüber Kräften aus mehreren Richtungen.
Die Klinge 12 wird, wie nachfolgend beschrieben, vom Schenkel 2 abgenommen. Die Klinge 12 wird in Gegenrichtung des Pfeiles A (Fig. 3) bewegt, wodurch die Klemmvorsprünge 16 aufgespreizt werden und sich aus den gekrümmten Aufnahmebereichen 7 lösen. Gleichzeitig bewegt sich das proximale Ende des Klemmbereichs 11 aus der Ausnehmung 10 heraus. Der Abstand zwischen den Klemmvorsprüngen 16 ändert sich, wenn die Klemmvorsprünge 16 an den schrägen Wänden 22 entlang gleiten. Die Klinge 12 ist dann von der Aufnahmefläche 9 des Schenkels 2 frei, sobald die Klemmvorsprünge 16 den mittleren Bereich 5c oder die Lage erreichen, bei der der breite Bereich 14b den ersten Bereich 5a umschließt. Die Klinge 12 wird dann durch eine neue Klinge 12 ersetzt.
Für Fachleute ist es selbstverständlich, daß die rutschfeste Oberfläche 26 angefaßt werden sollte, wenn die Klinge 12 ausgetauscht wird. Die rutschfeste Oberfläche 26 verhindert, daß die Finger auf der glatten Oberfläche der Klinge 12 abrutschen.
Mit Bezug auf die Fig. 6 bis 8 wird nun eine zweite Ausführungsform beschrieben. Bei dieser Ausführungsform ist die Schere ähnlich der bei der ersten Ausführungsform beschriebenen Schere aufgebaut. Dementsprechend werden die bei der ersten Ausführungsform beschriebenen Bauteile mit denselben Bezugsziffern bezeichnet und nicht mehr näher erläutert.
Die Federn 15 der Klinge 12 und die Nuten 6 des Schenkels 2 sind bei dieser Ausführungsform nicht vorhanden. Als Ersatz der Federn 15 ist eine Eingreifplatte 18 in der distalen, umlaufenden, inneren Ecke des schmalen Bereichs 14a ausgebildet. Anstelle der Nuten 6 ist am ersten Bereich 5a des Schenkels 2 ein Aufnahmeraum 17, der entsprechend der Eingreifplatte 18 beschaffen ist, vorgesehen.
Die Eingreifplatte 18 gleitet in den Aufnahmeraum 17 und ist darin genau eingepaßt, wenn der Klemmbereich 11 der Klinge 12 an der Rippe 5 des Schenkels 2 angebracht wird. Daher ist die Verbindung zwischen der Klinge 12 und dem Schenkel 2 besonders gegenüber senkrecht zur Längsrichtung der Klinge 12 angreifenden Kräften gesichert.
Bei dem vorbeschriebenen Aufbau ist nur eine einzige Eingreifplatte 18 in der inneren Ecke des schmalen Bereichs 14a ausgebildet, während bei der ersten Ausführungsform an den Seitenwänden des schmalen Bereichs 14a ein Paar Federn 15 vorgesehen sind. Folglich ist bei dem Schenkel 2 nur ein einziger Aufnahmeraum 17 ausgebildet, während bei dem Schenkel 2 nach der ersten Ausführungsform ein Paar Nuten 6 vorgesehen sind. Der Herstellungsprozeß für den Aufnahmeraum 17 ist somit im Vergleich zu dem für die Nuten 6 bei der ersten Ausführungsform vereinfacht.
In Abwandlung der oben beschriebenen Ausführungsformen kann der Klemmbereich 11 auch am Schenkel 2 und die Rippe 5 an der Klinge 12 ausgebildet sein. Außerdem wird bei der vorliegenden Erfindung eine gekrümmte Klinge 12 eingesetzt, sie kann aber auch bei einer Schere mit geraden Klingen 12 angewandt werden. Sie kann ebenso bei Haarschneide-Scheren eingesetzt werden, an denen austauschbare Stutz- und Schneideblätter vorgesehen sind.

Claims (8)

1. Schere (1) mit einem Paar drehbar miteinander verbundener Schenkel (2) und einem Paar austauschbarer Klingen (12), wobei jede Klinge (12) abnehmbar am zugeordneten Schenkel (2) angebracht ist und Befestigungselemente die Klinge (12) am zugeordneten Schenkel (2) halten, wobei die Befestigungselemente umfassen einen Klemmbereich (11) mit einem länglichen Einschnitt (14) an einem Ende entweder des Schenkels (2) oder der Klinge (12), eine abfallende Stufe (25), die an dem jeweils anderen Teil des Schenkels (2) oder der Klinge (12) ausgebildet ist, eine sich von der Stufe (25) erstreckende Aufnahmefläche (9) mit einer Rippe (5), die von der Aufnahmefläche (9) vorsteht und sich bis zur abfallenden Stufe (25) über im wesentlichen die gesamte Länge der Aufnahmefläche (9) erstreckt, dadurch gekennzeichnet, daß der längliche Einschnitt (14) im Endbereich des Schenkels (2) oder der Klinge (12) einen breiten Bereich (14b) umfaßt sowie einen benachbart zum breiten Bereich (14b) ausgebildeten schmalen Bereich (14a) aufweist und daß die Rippe (5) einen ersten vorstehenden Bereich (5a) für den schmalen Bereich (14a) und einen- zweiten vorstehenden Bereich (5b) für den breiten Bereich (14b) aufweist, der an den ersten vorspringenden Bereich (5a) anschließt und sich bis zur Stufe (25) erstreckt.
2. Schere nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Rippe (5) einen schmalen mittleren Bereich (5c) aufweist, der zwischen dem ersten Bereich (5a) und dem zweiten Bereich (5b) ausgebildet ist.
3. Schere nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest ein Eingreifmittel (15, 18) von einer Innenkante des schmalen Bereichs (14a) des Einschnittes (14) vorsteht, das in einen Aufnahmeraum (6, 17) für das Eingreifmittel (15, 18) eingreift.
4. Schere nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Eingreifmittel als ein Paar einander gegenüberliegender Federn (15) ausgebildet ist, die längs der Innenkante des schmalen Bereichs (14a) des Einschnittes (14) ausgebildet sind, und daß der Aufnahmeraum als ein Paar einander gegenüberliegender Nuten (6) ausgebildet ist, die an den Seitenflächen des ersten vorspringenden Bereichs (5a) zur Aufnahme der Federn (15) ausgebildet sind.
5. Schere nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Eingreifmittel eine von der Innenkante des schmalen Bereichs (14a) des Einschnittes (14) vorstehende Eingreifplatte (18) aufweist und der Aufnahmeraum (17) die Eingreifplatte (18) umfaßt, die am ersten vorspringenden Bereich (5a) vorgesehen ist.
6. Schere nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der Stufe (25) eine Ausnehmung (10) vorgesehen ist, die zur Aufnahme des Endes des Klemmbereichs (11) dient.
7. Schere nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an jeder der beiden Innenkanten des breiten Bereichs (14b) des Einschnittes (14) ein Haltevorsprung (16) sowie an jeder der beiden Seiten der Rippe (5), zwischen der Stufe (25) und dem zweiten vorspringenden Bereich (5b) ein Aufnahmebereich (7) für den Haltevorsprung (16) vorgesehen ist.
8. Schere nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Paar Haltevorsprünge (16) weiter als die Breite des mittleren Bereichs (5c) auseinanderliegen.
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