DE19511407C2 - Schere mit austauschbaren Klingen - Google Patents
Schere mit austauschbaren KlingenInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Schere mit einem Paar drehbar
miteinander verbundener Schenkel und einem Paar austauschbarer Klingen, wobei
jede Klinge abnehmbar am zugeordneten Schenkel angebracht ist und
Befestigungselemente die Klinge am zugeordneten Schenkel halten, wobei die
Befestigungselemente umfassen einen Klemmbereich mit einem länglichen Einschnitt
an einem Ende entweder des Schenkels oder der Klinge, eine abfallende Stufe, die an
dem jeweils anderen Teils des Schenkels oder der Klinge ausgebildet ist, eine sich
von der Stufe erstreckende Aufnahmefläche mit einer Rippe, die von der
Aufnahmefläche vorsteht und sich bis zur abfallenden Stufe über im wesentlichen die
gesamte Länge der Aufnahmefläche erstreckt.
Der neuerdings zu beobachtende Mangel an Schwestern im medizinischen Bereich
hat Schwierigkeiten bei der Wartung medizinischer Instrumente verursacht. In
manchen Fällen gab es zu wenig Krankenhausangestellte, um chirurgische
Instrumente vor, während und nach der Operation geeignet herzurichten und zu
säubern. Es besteht deshalb Bedarf an einem effizienteren Weg, Instrumente
herzurichten.
Chirurgische Scheren mit stumpfen Klingen müssen geschliffen werden. Das
Schleifen der Klingen ist jedoch ein mühevoller Vorgang, der die täglichen Arbeiten
des Krankenhauspersonals noch zusätzlich belastet. Darüber hinaus werden
chirurgische Scheren während langer chirurgischer Operationen häufig stumpf. Dann
ist es notwendig, daß eine Schwester oder ein Arzt einen neue geeignete Schere aus
verschiedenen Arten von vorher vorbereiteten Scheren auswählt. Daher müssen die
erforderlichen Arten von Scheren auf einem Schiebetisch hergerichtet werden. Dies
ist lästige Arbeit, wenn die Ärzte und Schwestern ihre Aufmerksamkeit der
dringenden Operation widmen sollten. Zur Lösung dieser Probleme sind chirurgische
Scheren mit austauschbaren Klingen vorgeschlagen worden.
Gleichermaßen ist es bei Schönheitssalons und Frisören notwendig, Scheren zu
schleifen, wenn die Klingen stumpf werden. In manchen Fällen müssen die Scheren
durch neue ersetzt werden, selbst wenn die Schenkel nicht beschädigt sind. Daher
sind auch für berufsmäßig Haarpflege betreibende Personen Scheren mit
austauschbaren Klingen vorgeschlagen worden.
Aus der DE 35 09 212 A1 ist eine Schere der eingangs beschriebenen Art bekannt,
die sich durch eine besondere Formgebung der auswechselbaren Klingen
auszeichnet. Diese sind nämlich jeweils aus einem flächigen Metallstück geformt, das
ein aufgebogene Kanten aufweisendes Klingenteil und ein n Form einer die für die
Betätigung der Schere vorgesehenen Schenkel aufnehmenden Tasche ausgebildetes
befestigungsseitiges Ende aufweist. Die Formung einer solchen Klinge ist folglich
schwierig und es bedarf dazu entweder mehrerer handwerklicher
Behandlungsschritte oder aber einer verhältnismäßig aufwendigen Biegemaschine.
Außerdem müssen die Innenabmessungen des taschenförmig ausgebildeten Endes
der Klinge dem darin einzusteckenden Ende der Betätigungsschenkel der Schere
genau angepaßt sein, so daß nach Möglichkeit jedes Spiel zwischen beiden Bauteilen
ausgeschlossen ist.
Die Herstellung solcher Klingen ist nur bei einer bestimmten Dicke möglich, die nicht
unterschritten werden kann. Darüber hinaus sind solche dicken und einen
Hohlquerschnitt aufweisen den Klingen nicht dazu geeignet, in ihrer Längsrichtung
gebogen ausgebildet zu werden, wie dies bei chirurgischen Scheren häufig
notwendig ist.
Schließlich eignen sich solche geschlossenen taschenförmigen Aufnahmebereiche bei
Klingen für Scheren nicht besonders gut für die Sterilisation, dafür sollten die zu
sterilisierenden Flächen eines medizinischen Instrumentes stets nach außen
freiliegend ausgebildet sein.
Schließlich unterscheiden sich chirurgische Scheren klingen voneinander hinsichtlich
ihrer Form, je nach ihrem Anwendungszweck. Aufgrund dessen sind Scheren mit
Schenkeln, an denen unterschiedliche Arten von Klingen angebracht werden können,
kostengünstig und vorteilhaft.
Es ist deshalb eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, Scheren zur Verfügung zu
stellen, bei denen die Klingen schnell ausgewechselt werden können, eine weitere
Aufgabe besteht darin, kostengünstige Scheren mit austauschbaren und
unterschiedlich ausgebildeten Klingen bereitzustellen.
Diese Aufgaben werden bei der eingangs beschriebenen Schere dadurch gelöst, daß
der längliche Einschnitt im Endbereich des Schenkels oder der Klinge einen breiten
Bereich umfaßt sowie einen benachbart zum breiten Bereich ausgebildeten schmalen
Bereich aufweist und daß die Rippe einen ersten vorstehenden Bereich für den
schmalen Bereich und einen zweiten vorstehenden Bereich aufweist, der an den
ersten vorspringenden Bereich anschließt und sich bis zur Stufe erstreckt.
Diese vorbeschriebene erfindungsgemäße Ausbildung der Schere gewährleistet, daß
die Endbereiche der Klingen wie auch der Griffschenkel besonders flach ausgebildet
werden können, wodurch grundsätzlich auch eine sehr flache bzw. dünne
Ausbildung der Klingen ermöglicht wird, insbesondere auch eine aufgebogene
Ausbildung dieser Klingen, wie in den Fig. 4 und 7 gezeigt. Weiter können die
Klingen nach der vorbeschriebenen Ausbildungsform einwandfrei sterilisiert werden,
denn sie weisen keine von nahezu allen Seiten umschlossenen Hohlräume auf, wie es
bei taschenförmigen Halterungen der Fall ist, sondern ausschließlich Oberflächen, die
von außen frei zugänglich sind.
Die Rippe weist bevorzugt einen schmalen mittleren Bereich auf, der zwischen dem
ersten Bereich und dem zweiten Bereich ausgebildet ist.
Vorzugsweise steht zumindest ein Eingreifmittel von einer Innenkante des schmalen
Bereichs des Einschnittes vor, das in einen Aufnahmeraum für das Eingreifmittel
eingreift.
Das Eingreifmittel ist bevorzugt als Paat einander gegenüberliegender Federn
ausgebildet, die längs der Innenkante des schmalen Bereichs des Einschnittes
ausgebildet sind, und der Aufnahmeraum ist vorzugsweise als ein Paar einander
gegenüberliegender Nuten ausgebildet, die an den Seitenflächen des ersten
vorspringenden Bereichs zur Aufnahme der Federn ausgebildet sind.
Das Eingreifmittel weist bevorzugt eine von der Innenkante des schmalen Bereichs
des Einschnittes vorstehende Eingreifplatte auf und der Aufnahmeraum umfaßt die
Eingreifplatte, die am ersten vorspringenden Bereich vorgesehen ist.
An der Stufe ist bevorzugt eine Ausnehmung vorgesehen, die zur Aufnahme des
Endes des Klemmbereichs dient.
An jeder der beiden Innenkanten des breiten Bereichs des Einschnittes ist bevorzugt
ein Haltevorsprung ausgebildet sowie an jeder der beiden Seiten der Rippe zwischen
der Stufe und dem zweiten vorspringenden Bereich ein Aufnahmebereich für den
Haltevorsprung.
Bevorzugt liegt das Paar Haltevorsprünge weiter als die Breite des mittleren Bereichs
auseinander.
In der nachfolgenden Beschreibung ist die Erfindung im Prinzip noch näher erläutert,
wobei auf die beigefügten Zeichnungen Bezug genommen wird.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine Schere gemäß einer ersten
Ausführungsform,
Fig. 2 eine vergrößerte Teil-Draufsicht auf eine von einem Schenkel
abgelöste Klinge,
Fig. 3 eine vergrößerte Teil-Draufsicht auf eine Klinge, die gerade mit einem
Schenkel verbunden wird;
Fig. 4 eine vergrößerte Teil-Seitenansicht einer an einem Schenkel
angebrachten Klinge,
Fig. 5 einen vergrößerten Schnitt entlang der Linie 5-5 in Fig. 4,
Fig. 6 eine vergrößerte Teil-Draufsicht auf eine zweite Ausführungsform,
bei der eine Klinge von einem Schenkel abgetrennt ist,
Fig. 7 eine Seitenansicht der Fig. 6 und
Fig. 8 einen Schnitt gemäß Fig. 5, der einen Aufbau zur Verbindung der
Klingen und der Schenkel für die zweite Ausführungsform zeigt.
Mit Bezug auf die Fig. 1 bis 5 wird nun die erste Ausführungsform der Schere
erläutert.
Wie in Fig. 1 zu sehen, weist die Schere 1 ein Paar Scherenglieder S auf. Jedes
Scherenglied S besitzt einen Schenkel 2, der mit einem ringförmigen Handgriff H und
einer Klinge 12 ausgestattet ist, die vom Schenkel 2 abgenommen werden kann. Die
zwei Schenkel 2 sind verschwenkbar miteinander verbunden. Jeder Schenkel 2 und
seine zugeordnete Klinge 12 teilen sich einen Verbindungsaufbau 20, der die
Befestigung oder das Abnehmen der Klinge 12 an bzw. von dem Schenkel 2 zuläßt.
Zunächst wird der Verbindungsaufbau 20 des Schenkels 2 beschrieben. Obwohl die
Beschreibung nur eine Klinge 12 und einen Schenkel 2 diskutiert, ist der Aufbau bei
dem damit zusammenwirkenden anderen Scherenglied S derselbe. Am distalen
Endbereich jedes Schenkels 2 ist eine Aufnahmefläche 9, die sich von einer
abfallenden Stufe 25 aus erstreckt, ausgebildet. Auf der Annahmefläche 9 ist eine
Rippe 5, die in Längsrichtung des Schenkels 2 verläuft, vorgesehen. Diese Rippe 5
weist an ihrem distalen Ende einen ersten vorstehenden Bereich 5a, an ihrem
proximalen Ende einen zweiten vorstehenden Bereich 5b sowie einen schmalen
mittleren Bereich 5c auf. Der schmale mittlere Bereich 5c liegt zwischen dem ersten
Bereich 5a und dem zweiten Bereich 5b. Der zweite Bereich 5b und der mittlere
Bereich 5c verbinden folglich den ersten Bereich 5a mit der Stufe 25. Die Ziffer 6
bezeichnet ein Paar Nuten, die jeweils in den Seiten der Rippe 5 verlaufen.
Der zweite Bereich 5b besitzt einen angeschrägten Abschnitt, bei dem die Breite mit
Annäherung an das proximale Ende allmählich zunimmt, sowie einen geraden
Abschnitte mit konstant bleibender Breite. Die jeweiligen Seiten des angeschrägten
Abschnitts sind als ein Paar schräg verlaufen der Wände 22 und die Seiten des
geraden Abschnitts als ein Paar zueinander parallel verlaufender Wände 21
ausgebildet. Zwischen den parallelen Wänden 21 und der Stufe 25 sind zwei
einwärts gekrümmte Aufnahmebereiche 7 ausgebildet. Wie in Fig. 4 zu sehen, ist
zwischen einem Vorsprung 8 und der Aufnahmefläche 9 eine Ausnehmung 10
ausgebildet.
Als nächstes wird der Verbindungsaufbau 20 der Klinge 12 beschrieben. Wie den
Fig. 2 und 4 zu entnehmen ist, umfaßt die Klinge 12 einen Klemmbereich 11, der
von einem sich in Längsrichtung der Klinge 12 erstreckenden Einschnitt 14 gebildet
wird. Der Einschnitt 14 weist an seinem proximalen Ende einen breiten Bereich 14b
und an seinem distalen Ende einen schmalen Bereich 14a auf. Ein Paar einander
gegenüberliegende Klemmvorsprünge 16 sind am proximalen Ende des Einschnittes
14 sich zueinander erstreckend angeordnet. Der Abstand zwischen den beiden
Klemmvorsprüngen 16 ist etwas größer als die Breite des mittleren Bereichs 5c der
Rippe 5. Ein Paar zueinander parallel verlaufender Federn 15 erstreckt sich in den
einander gegenüberliegenden Seiten des schmalen Bereichs 14a des Einschnittes 14.
Der schmale Bereich 14a des Einschnittes 14 nimmt den ersten vorstehenden
Bereich 5a und der breite Bereich 14b des Einschnittes 14 den zweiten vorstehenden
Bereich 5b auf, wenn die Klinge 12 am Schenkel 2 angebracht wird. Jeder der
Klemmvorsprünge 16 greift in eine der zugeordneten Aufnahmebereiche 7 des
Schenkels 2 ein. Jede Feder 15 der Klinge 12 greift gleitend in die ihm zugeordnete
Nut 6 des Schenkels 2 ein.
Bei dieser Ausführungsform wird eine gekrümmte Klinge 12 verwendet. Auf der
Außenseite der Klinge 12 ist eine rutschfeste Oberfläche 26 ausgebildet, die, von der
Seite gesehen, gewellt aussieht.
Zur Befestigung der Klinge 12 am Schenkel 2 wird die Klinge 12 zunächst so an den
Schenkel 2 angesetzt, daß, wie in Fig. 3 gezeigt, die zwei Klemmvorsprünge 16 dem
mittleren Bereich 5c gegenüberliegen. Dadurch wird auch der erste Bereich 5a des
Schenkels 2 in den breiten Bereich 14b des Einschnittes 14 verbracht. Beide Federn
15 liegen dann genau in einer Linie mit den ihnen zugeordneten Nuten 6.
Anschließend wird die Klinge 12 in Längsrichtung auf den Schenkel 2 zu bewegt,
und zwar in Richtung des Pfeiles A (Fig. 3).
Während der Längsbewegung der Klinge 12 gleiten die Federn 15 in die Nuten 6. Je
weiter die Klinge 12 vorgeschoben wird, umso mehr entfernen sich die beiden
Klemmvorsprünge 16 durch die sich verbreiternden, angeschrägten Wände 22
voneinander. Sobald die Klemmvorsprünge 16 die parallelen Wände 21 erreichen,
bleibt der Abstand zwischen den Vorsprüngen 16 während der weiteren
Vorwärtsbewegung der Klinge 12 konstant. Weiteres Vorwärtsbewegen der Klinge
12 bewirkt, daß die Klemmvorsprünge 16 einwärts springen, so daß sie mit den
gekrümmten Aufnahmebereichen 7 in Eingriff gelangen und an die Stufe 25
anstoßen, wodurch die Klinge 12 fixiert wird. Wie in Fig. 4 zu sehen, ist das
proximale Ende des Klemmbereiches 11 in der Ausnehmung 10 des Schenkels 2
untergebracht.
Die vorbeschriebene Vorgehensweise gestattet es, daß jeder Schenkel 2 an der ihm
zugeordneten Klinge 12 angebracht wird, wobei jede Rippe 5 fest durch diesen
zugeordneten Klemmbereich 11 gefaßt wird. Genauer gesagt, nehmen der schmale
Bereich 14a des Einschnittes 14 und der breite Bereich 14b des Einschnittes 14 der
Klinge 12 jeweils den ersten Bereich 5a und den zweiten Bereich 5b auf. Somit sind
die Klinge 12 und der ihm zugeordnete Schenkel 2 durch die Federn 15, die in die
Nuten 6 eingreifen, miteinander verbunden, die Klemmvorsprünge 16 befinden sich
im Eingriff mit den gekrümmten Aufnahmebereichen 7 und das proximale Ende des
Klemmbereichs 11 greift in die Ausnehmung 10 ein. Der von den Federn 15 und den
Nuten 6 bewirkte Eingriff sichert die Verbindung der Klinge 12 mit dem ihm
zugeordneten Schenkel 2 insbesondere gegenüber Kräften, die senkrecht zu
Längsrichtung der Klinge 12 angreifen. Der Eingriff zwischen den Klemmvorsprüngen
16 und den gekrümmten Aufnahmebereichen 7 bewirkt, daß die Klinge 12 besonders
gegenüber auf die Schneide der Klinge 12 einwirkenden Seitenkräften fest am
Schenkel angebracht ist. Der Eingriff zwischen dem proximalen Ende des
Klemmbereichs 11 und der zugeordneten Ausnehmung 10 sichert die Verbindung der
Klinge 12 mit dem zugeordneten Schenkel 2 gegenüber Kräften aus mehreren
Richtungen.
Die Klinge 12 wird, wie nachfolgend beschrieben, vom Schenkel 2 abgenommen. Die
Klinge 12 wird in Gegenrichtung des Pfeiles A (Fig. 3) bewegt, wodurch die
Klemmvorsprünge 16 aufgespreizt werden und sich aus den gekrümmten
Aufnahmebereichen 7 lösen. Gleichzeitig bewegt sich das proximale Ende des
Klemmbereichs 11 aus der Ausnehmung 10 heraus. Der Abstand zwischen den
Klemmvorsprüngen 16 ändert sich, wenn die Klemmvorsprünge 16 an den schrägen
Wänden 22 entlang gleiten. Die Klinge 12 ist dann von der Aufnahmefläche 9 des
Schenkels 2 frei, sobald die Klemmvorsprünge 16 den mittleren Bereich 5c oder die
Lage erreichen, bei der der breite Bereich 14b den ersten Bereich 5a umschließt. Die
Klinge 12 wird dann durch eine neue Klinge 12 ersetzt.
Für Fachleute ist es selbstverständlich, daß die rutschfeste Oberfläche 26 angefaßt
werden sollte, wenn die Klinge 12 ausgetauscht wird. Die rutschfeste Oberfläche 26
verhindert, daß die Finger auf der glatten Oberfläche der Klinge 12 abrutschen.
Mit Bezug auf die Fig. 6 bis 8 wird nun eine zweite Ausführungsform beschrieben.
Bei dieser Ausführungsform ist die Schere ähnlich der bei der ersten
Ausführungsform beschriebenen Schere aufgebaut. Dementsprechend werden die bei
der ersten Ausführungsform beschriebenen Bauteile mit denselben Bezugsziffern
bezeichnet und nicht mehr näher erläutert.
Die Federn 15 der Klinge 12 und die Nuten 6 des Schenkels 2 sind bei dieser
Ausführungsform nicht vorhanden. Als Ersatz der Federn 15 ist eine Eingreifplatte 18
in der distalen, umlaufenden, inneren Ecke des schmalen Bereichs 14a ausgebildet.
Anstelle der Nuten 6 ist am ersten Bereich 5a des Schenkels 2 ein Aufnahmeraum
17, der entsprechend der Eingreifplatte 18 beschaffen ist, vorgesehen.
Die Eingreifplatte 18 gleitet in den Aufnahmeraum 17 und ist darin genau eingepaßt,
wenn der Klemmbereich 11 der Klinge 12 an der Rippe 5 des Schenkels 2
angebracht wird. Daher ist die Verbindung zwischen der Klinge 12 und dem
Schenkel 2 besonders gegenüber senkrecht zur Längsrichtung der Klinge 12
angreifenden Kräften gesichert.
Bei dem vorbeschriebenen Aufbau ist nur eine einzige Eingreifplatte 18 in der inneren
Ecke des schmalen Bereichs 14a ausgebildet, während bei der ersten
Ausführungsform an den Seitenwänden des schmalen Bereichs 14a ein Paar Federn
15 vorgesehen sind. Folglich ist bei dem Schenkel 2 nur ein einziger Aufnahmeraum
17 ausgebildet, während bei dem Schenkel 2 nach der ersten Ausführungsform ein
Paar Nuten 6 vorgesehen sind. Der Herstellungsprozeß für den Aufnahmeraum 17 ist
somit im Vergleich zu dem für die Nuten 6 bei der ersten Ausführungsform
vereinfacht.
In Abwandlung der oben beschriebenen Ausführungsformen kann der Klemmbereich
11 auch am Schenkel 2 und die Rippe 5 an der Klinge 12 ausgebildet sein.
Außerdem wird bei der vorliegenden Erfindung eine gekrümmte Klinge 12 eingesetzt,
sie kann aber auch bei einer Schere mit geraden Klingen 12 angewandt werden. Sie
kann ebenso bei Haarschneide-Scheren eingesetzt werden, an denen austauschbare
Stutz- und Schneideblätter vorgesehen sind.
Claims (8)
1. Schere (1) mit einem Paar drehbar miteinander verbundener Schenkel (2) und
einem Paar austauschbarer Klingen (12), wobei jede Klinge (12) abnehmbar am
zugeordneten Schenkel (2) angebracht ist und Befestigungselemente die Klinge (12)
am zugeordneten Schenkel (2) halten, wobei die Befestigungselemente umfassen
einen Klemmbereich (11) mit einem länglichen Einschnitt (14) an einem Ende
entweder des Schenkels (2) oder der Klinge (12), eine abfallende Stufe (25), die an
dem jeweils anderen Teil des Schenkels (2) oder der Klinge (12) ausgebildet ist,
eine sich von der Stufe (25) erstreckende Aufnahmefläche (9) mit einer Rippe (5), die
von der Aufnahmefläche (9) vorsteht und sich bis zur abfallenden Stufe (25) über im
wesentlichen die gesamte Länge der Aufnahmefläche (9) erstreckt, dadurch
gekennzeichnet, daß der längliche Einschnitt (14) im Endbereich des Schenkels (2)
oder der Klinge (12) einen breiten Bereich (14b) umfaßt sowie einen benachbart zum
breiten Bereich (14b) ausgebildeten schmalen Bereich (14a) aufweist und daß die
Rippe (5) einen ersten vorstehenden Bereich (5a) für den schmalen Bereich (14a) und
einen- zweiten vorstehenden Bereich (5b) für den breiten Bereich (14b) aufweist, der
an den ersten vorspringenden Bereich (5a) anschließt und sich bis zur Stufe (25)
erstreckt.
2. Schere nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Rippe (5) einen
schmalen mittleren Bereich (5c) aufweist, der zwischen dem ersten Bereich (5a) und dem
zweiten Bereich (5b) ausgebildet ist.
3. Schere nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
zumindest ein Eingreifmittel (15, 18) von einer Innenkante des schmalen Bereichs
(14a) des Einschnittes (14) vorsteht, das in einen Aufnahmeraum (6, 17) für das
Eingreifmittel (15, 18) eingreift.
4. Schere nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Eingreifmittel als ein
Paar einander gegenüberliegender Federn (15) ausgebildet ist, die längs der
Innenkante des schmalen Bereichs (14a) des Einschnittes (14) ausgebildet sind, und
daß der Aufnahmeraum als ein Paar einander gegenüberliegender Nuten (6)
ausgebildet ist, die an den Seitenflächen des ersten vorspringenden Bereichs (5a) zur
Aufnahme der Federn (15) ausgebildet sind.
5. Schere nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Eingreifmittel eine von
der Innenkante des schmalen Bereichs (14a) des Einschnittes (14) vorstehende
Eingreifplatte (18) aufweist und der Aufnahmeraum (17) die Eingreifplatte (18)
umfaßt, die am ersten vorspringenden Bereich (5a) vorgesehen ist.
6. Schere nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
an der Stufe (25) eine Ausnehmung (10) vorgesehen ist, die zur Aufnahme des
Endes des Klemmbereichs (11) dient.
7. Schere nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
an jeder der beiden Innenkanten des breiten Bereichs (14b) des Einschnittes (14) ein
Haltevorsprung (16) sowie an jeder der beiden Seiten der Rippe (5), zwischen der
Stufe (25) und dem zweiten vorspringenden Bereich (5b) ein Aufnahmebereich (7)
für den Haltevorsprung (16) vorgesehen ist.
8. Schere nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Paar Haltevorsprünge
(16) weiter als die Breite des mittleren Bereichs (5c) auseinanderliegen.
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