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DE19510247C2 - Verfahren zur Datenübertragung - Google Patents

Verfahren zur Datenübertragung

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DE19510247C2
DE19510247C2 DE19510247A DE19510247A DE19510247C2 DE 19510247 C2 DE19510247 C2 DE 19510247C2 DE 19510247 A DE19510247 A DE 19510247A DE 19510247 A DE19510247 A DE 19510247A DE 19510247 C2 DE19510247 C2 DE 19510247C2
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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Datenübertragung zwi­ schen einer Datenquelle und einer Datensenke, welches insbe­ sondere zur Übertragung von Betriebsdaten (Ist-Daten) oder Be­ triebsparametern (Soll-Daten) zwischen Produktionsmaschine und einer zentralen Datenverarbeitungsanlage geeignet ist.
Bei größeren Produktionsanlagen sind meist mehrere gleicharti­ ge oder auch unterschiedliche Produktionsmaschinen mit einer oder mehreren zentralen Datenverarbeitungsanlagen verbunden, welche den Produktionsablauf global steuern und hierfür bei­ spielsweise Produktionsparameter zu einer bestimmten Produk­ tionsmaschine übertragen oder die momentanen Produktionspara­ meter dieser Maschine bzw. Betriebsdaten der Maschine abfra­ gen, weiterverarbeiten und speichern können.
Für eine solche Kommunikation zwischen Produktionsmaschinen oder auch Zusatzaggregaten von Produktionsmaschinen und zen­ tralen Datenverarbeitungsanlagen, welche in an sich bekannter Weise vernetzt sein können, sind verschiedene Datenübertra­ gungsverfahren bekannt. Diese entsprechen vorzugsweise dem ISO-Referenzmodell, das den Ablauf einer Nachrichtenübertra­ gung in hierarchisch aufeinander aufbauende Ebenen unterteilt. Jede dieser Ebenen hat bestimmte Aufgaben zu erfüllen, deren Bearbeitung durch speziell gewählte Protokolle festgelegt werden. Die Protokolle regeln jeweils den Informationsaus­ tausch zwischen Instanzen derselben Ebene in verschiedenen Netzknoten, d. h. bei den verschiedenen Kommunikationsteilneh­ mern. Darüber hinaus hat jede Ebene die Möglichkeit, mit der nächsthöheren und der nächstniedrigeren Ebene zu kommunizie­ ren. Der Vorteil dieses Modells besteht darin, daß die Auf­ gaben der einzelnen Ebenen einfach gestaltet und programmtech­ nisch realisierbar sind.
Das ISO-Referenzmodell besteht aus sieben Ebenen, nämlich der Übertragungsebene, der Sicherungsebene, der Netzwerkebene, der Transportebene, der Steuerungsebene, der Darstellungsebene und der Anwendungsebene (Ebene 1 bis Ebene 7).
Die Ebenen 1 und 2 (Bitübertragungsebene und Sicherungsebene) können beispielsweise durch eine Modemverbindung oder bekannte Netzwerke wie Ethernet oder Arcnet realisiert sein. Dement­ sprechend können für die Ebenen 3 und 4 (Netzwerkebene und Transportebene) Standardübertragungsprotokolle wie Z-Modem oder TCP/IP verwendet werden.
Neben einer möglichst optimalen Realisierung der Ebenen 1 bis 4 ist die Umsetzung der Ebenen 5 und 6 (Steuerungsebene und Darstellungsebene) für eine effiziente Datenübertragung von besonderer Bedeutung.
Ein bekanntes Verfahren, welches den Ausgangspunkt für die vorliegende Erfindung darstellt, realisiert die Ebenen 5 und 6 des ISO-Referenzmodells in der Weise, daß die beispielsweise von einer Produktionsmaschine zu einer zentralen Datenverar­ beitungsanlage zu übertragenden einzelnen Daten zu Datenblöc­ ken mit einer vorbestimmten Struktur zusammengefaßt und unter Verwendung der Protokolle der Ebenen 1 bis 4 über das Über­ tragungsmedium an die zentrale Datenverarbeitungsanlage über­ mittelt werden. Die zentrale Datenverarbeitungsanlage ist anhand einer abgespeicherten Information über die vorbestimmte Struktur in der Lage, den empfangenen Datenblock in die ein­ zelnen Daten zu zerlegen (bzw. einzelne Daten herauszugreifen) und weiterzuverarbeiten.
Dabei bietet die Verwendung einer vorbestimmten Struktur für die zu übertragenden Datenblöcke den Vorteil, daß nicht mit jedem Datum bzw. Datenblock die Information über den Aufbau und die Bedeutung des Datums bzw. des Datenblocks mit übertra­ gen werden muß, wodurch sich auf dem Übertragungsmedium eine geringere Bitrate bzw. kürzere Übertragungszeiten ergeben.
Dieses bekannte Verfahren weist jedoch den Nachteil auf, daß bei jeder Neuinstallation einer Produktionsmaschine bzw. jedem die vorbestimmte Datenblockstruktur einer Maschine ändernden Software-Update die Information über die Datenblockstruktur der betreffenden Maschine zusätzlich auch der bzw. den zen­ tralen Datenverarbeitungsanlagen eingegeben bzw. zugänglich gemacht werden muß. Wird letzteres vergessen oder, beispiels­ weise bei manueller Eingabe, fehlerhaft durchgeführt, so kann es neben einer Störung der Datenübertragung zwischen der be­ treffenden Maschine und einer zentralen Datenverarbeitungs­ anlage auch zu einer Störung des Betriebs der Produktionsma­ schine kommen, falls die fehlende Übereinstimmung zwischen dem von der zentralen Datenverarbeitungsanlage und der Produk­ tionsmaschine verwendeten Datenblockbeschreibung nicht erkannt wird und es demzufolge zu einer fehlerhaften Interpretation der übertragenen Daten kommt. Gleiches gilt selbstverständlich auch für den Fall einer Datenübertragung von einer zentralen Datenverarbeitungsanlage zu einer Produktionsmaschine, da in diesem Fall seitens der Datenverarbeitungsanlage der zu über­ tragende Datenblock nach einer unrichtigen Schablone zusam­ mengestellt wird.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Datenübertragung zwischen einer Datenquelle und einer Datensenke, insbesondere zwischen einer Produktionsmaschine und einer zentralen Datenverarbeitungsanlage und umgekehrt, zu schaffen, welches eine erhöhte Sicherheit bei der Übertragung und der Interpretation der übertragenen Datenblöcke auch bei einer Neuinstallation einer Produktionsmaschine bzw. Änderun­ gen hinsichtlich der Datenblockstruktur einer Produktionsma­ schine aufweist. Darüber hinaus liegt der Erfindung die Auf­ gabe zugrunde, eine Produktionsmaschine oder ein Zusatzaggre­ gat einer Produktionsmaschine sowie eine Anordnung, bestehend aus wenigstens einer Produktionsmaschine bzw. wenigstens einem Zusatzaggregat und einer damit verbundenen zentralen Datenver­ arbeitungsanlage, zu schaffen, wobei das erfindungsgemäße Ver­ fahren zur Datenübertragung realisierbar ist bzw. realisiert wird.
Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen des Patent­ anspruchs 1 bzw. der Patentansprüche 11 und 12.
Durch das Übertragen einer die Struktur der betreffenden Da­ tenquelle beinhaltenden Datenblockbeschreibung zu Beginn jedes Sendevorgangs und/oder falls der Datensenke die Struktur der Datenblöcke unbekannt ist, ergibt sich der Vorteil, daß in aller Regel - d. h. bei einer bestehenden Konfiguration von Datenquellen und Datensenken - gegenüber dem bekannten Ver­ fahren allenfalls eine geringe zusätzliche Datenmenge, nämlich die Datenblockbeschreibung, zu übertragen ist. Insbesondere die bedarfsweise Übertragung der Datenblockbeschreibung er­ möglicht den Vorteil einer verbesserten Sicherheit bei Neuin­ stallationen bzw. Änderungen der Konfiguration praktisch ohne jeden zusätzlichen Datenübertragungsaufwand. Lediglich bei tatsächlich vorliegender Neuinstallation bzw. Änderung der Konfiguration erfolgt einmalig die Übertragung einer Daten­ blockbeschreibung von der Datenquelle (beispielsweise einer Produktionsmaschine) zur Datensenke (beispielsweise der zen­ tralen Datenverarbeitungsanlage).
Die Datenblöcke und die Datenblockbeschreibungen weisen eine übereinstimmende Anzahl von Abschnitten auf. Jedem Abschnitt eines Datenblocks ist dabei genau ein Abschnitt der zugehöri­ gen Datenblockbeschreibung zugeordnet, welcher Informationen über den Inhalt und/oder die Struktur eines in dem zugeord­ neten Abschnitt des Datenblocks enthaltenen Datums beinhaltet. Jeder Abschnitt der Datenbeschreibung kann beispielsweise die Länge des Datums, das Format des Datums und die logische Be­ zeichnung des Datums enthalten. Hierdurch ergibt sich ein einfacher und dennoch klarer Aufbau der Datenblöcke und der zugehörigen Datenblockbeschreibungen.
In einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens kann die Datenquelle vor einer Änderung der Struktur der zu über­ tragenden Datenblöcke eine entsprechende Datenblockbeschrei­ bung für die folgenden Datenblöcke mit geänderter Struktur übertragen. Dies bietet sich beispielsweise dann an, wenn die Datenquelle von einer Änderung der Struktur der von ihr künf­ tig gesendeten Datenblöcke Kenntnis hat. Das Senden der Daten­ blockbeschreibung kann beispielsweise unmittelbar vor dem Senden des ersten Datenblocks mit geänderter Struktur oder aber auch auf Veranlassung der Datenquelle zu einem beliebigen früheren Zeitpunkt erfolgen. Die Datensenke kann die geänderte Datenblockbeschreibung unter Bezug auf die betreffende Daten­ quelle abspeichern und künftig für die Weiterverarbeitung aller von dieser Datenquelle gesendeten Datenblöcke verwenden.
Das Übertragen einer neuen bzw. geänderten Datenblockbeschrei­ bung einer bestimmten Datenquelle kann in einer anderen Aus­ führungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens auf Anforderung der Datensenke erfolgen, falls letztere bei der Prüfung eines übertragenen Datenblocks eine ihr unbekannte Struktur des Datenblocks detektiert. Die Prüfung der Struktur eines Daten­ blocks erfolgt vorzugsweise für jeden übertragenen Datenblock. Hierzu kann jeder Datenblock beispielsweise eine Kopfinforma­ tion beinhalten, anhand der die Datensenke die Auswahl einer bestimmten in ihr gespeicherten Datenblockbeschreibung trifft. Hierzu muß die Kopfinformation selbstverständlich eindeutig sein.
Eine zur Realisierung dieses Verfahrens geeignete Produktions­ maschine oder ein hierzu geeignetes Zusatzaggregat einer Pro­ duktionsmaschine weist eine Steuereinheit zur Steuerung des Betriebs der Maschine oder des Zusatzaggregats und einen damit verbundenen Speicher zur Speicherung von Betriebsparametern und/oder von an der Maschine oder dem Zusatzaggregat detek­ tierten Betriebsdaten sowie eine Datenübertragungseinrichtung auf, welche das Verfahren zur Datenübertragung in Form einer in Kenntnis des Verfahrens von jedem Fachmann erstellbaren Hardware oder Software realisiert.
Eine entsprechende Anordnung aus wenigstens einer Produktions­ maschine oder wenigstens einem Zusatzaggregat und wenigstens einer damit verbundenen zentralen Datenverarbeitungsanlage kann ebenfalls in an sich bekannter Weise aufgebaut sein, wobei jedoch die zentrale Datenverarbeitungsanlage eine erste Datenübertragungseinrichtung und ein erstes Programm zur Durchführung des Verfahrens und die wenigstens eine Produk­ tionsmaschine bzw. das wenigstens eine Zusatzaggregat eine zweite Datenübertragungseinrichtung sowie ein zweites Programm zur Durchführung des Verfahrens beinhalten kann.
Weitere Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels erläutert. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung vernetzter Datenquellen und Datensenken zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens und
Fig. 2 eine schematische Darstellung der Struktur der Daten­ blöcke und Datenblockbeschreibungen.
Fig. 1 zeigt eine Anordnung von mehreren als Datenquelle und/­ oder Datensenke fungierenden Einheiten, wobei diese für die nachstehende Beschreibung als mehrere Produktionsmaschinen 1 und als eine einzige zentrale Datenverarbeitungsanlage 3 aufgefaßt werden sollen. Selbstverständlich kann das Verfahren nach der Erfindung jedoch auch mit mehreren zentralen Datenverarbeitungs­ anlagen realisiert sein. Die Produktionsmaschinen 1 sind mittels eines an sich bekannten Datenübertragungsnetzes 5 verbunden, welches, wie in Fig. 1 dargestellt, eine physikalische Busstruk­ tur aufweisen kann. Selbstverständlich ist jedoch für das Ver­ fahren nach der Erfindung auch jede beliebige andere Netztopolo­ gie einsetzbar.
Jede Produktionsmaschine 1 umfaßt eine Einrichtung 7 zur Daten­ übertragung, welche das Datenübertragungsverfahren nach der Erfindung realisiert. In gleicher Weise ist in der zentralen Datenverarbeitungsanlage 3 eine Datenübertragungseinrichtung 9 vorgesehen, die, ebenso wie die Datenübertragungseinrichtungen 7 der Produktionsmaschinen 1, eine Hardware für den Anschluß an das Datenübertragungsnetz 5 und zur Steuerung der Datenübertra­ gung umfaßt. Vorzugsweise weist die Hardware der Datenübertra­ gungseinrichtung eine Prozessorsteuerung auf, welche in Verbin­ dung mit einer entsprechenden Datenaufbereitungs- und Kommunika­ tionssoftware die Übertragung von Daten von einer bestimmten Produktionsmaschine 1 zur zentralen Datenverarbeitungsanlage 3 ermöglicht. Dabei kann die eigentliche Kommunikationssoftware der Datenübertragungseinrichtung 7 mit derjenigen der Datenüber­ tragungseinrichtung 9 identisch sein. Ist lediglich das Über­ tragen von Daten (abgesehen von der in der Regel bidirektional notwendigen Übertragung von Bestandteilen des Datenübertragungs­ protokolls) von den Produktionsmaschinen 1 zur zentralen Daten­ verarbeitungsanlage 3 vorgesehen, so kann die Datenaufbe­ reitungssoftware der Datenübertragungseinrichtung 7 und der Datenübertragungseinrichtung 9 unterschiedlich ausgebildet sein.
Ist jedoch auch in umgekehrter Weise eine Übertragung von Daten von der Datenverarbeitungsanlage 3 zu den Produktionsmaschinen 1 vorgesehen, so ist auch die Datenaufbereitungssoftware vorzugs­ weise in beiden Fällen gleich ausgebildet. Die Übertragung von Daten in der letztgenannten Richtung kann beispielsweise erfor­ derlich sein, um Produktionsparameter von der Datenverarbei­ tungsanlage 3 zu einer bestimmten Produktionsmaschine 1 zu über­ tragen.
Selbstverständlich wäre auch denkbar, Daten von einer Produk­ tionsmaschine 1 auf eine weitere Produktionsmaschine 1 zu über­ tragen, ohne dabei den Umweg über die zentrale Datenverarbei­ tungsanlage 3 zu wählen. Dies wäre beispielsweise für den Fall denkbar, daß eine erste Produktionsmaschine für einen bestimmten Anwendungsfall hinsichtlich ihrer Betriebsweise optimiert wird und anschließend die optimalen Betriebsparameter auf weitere Produktionsmaschinen 1 übertragen werden.
Je nach Notwendigkeit der Datenübertragung von einer Produk­ tionsmaschine 1 zur zentralen Datenverarbeitungsanlage 3 bzw. umgekehrt oder von einer Produktionsmaschine 1 auf eine weitere Produktionsmaschine 1 kann jede Produktionsmaschine bzw. die zentrale Datenverarbeitungsanlage ausschließlich als Datenquelle bzw. Datensenke oder sowohl als Datenquelle als auch als Daten­ senke fungieren und entsprechend ausgebildet sein.
Bei dem Verfahren nach der Erfindung werden, ebenso wie bei dem bekannten, weiterzubildenden Verfahren, die zu übertragenden Daten in Form von Datenblöcken zusammengefaßt und dementspre­ chend blockweise übertragen. Hierdurch ergibt sich gegenüber dem jeweils einzelnen Übertragen der separaten Daten ein geringerer Protokollaufwand und damit eine kürzere Übertragungszeit bzw. eine geringere erforderliche Bitrate auf dem Übertragungsmedium, d. h. dem Datenübertragungsnetz 5.
In Fig. 1 ist schematisch (gestrichelt) die Übertragung eines Datenblocks 11 von einer Produktionsmaschine 1 zur zentralen Datenverarbeitungsanlage 3 dargestellt.
Jeder Datenblock 11 kann, wie in Fig. 2 dargestellt, aus einer Kopfinformation sowie aus mehreren sich daran anschließenden Daten (Datum 1 bis Datum n) bestehen. In der Kopfinformation können beispielsweise eine Maschinenidentifikation (oder die Identifikation der zentralen Datenverarbeitungsanlage), eine Kennung betreffend die Art der nachfolgend zu übertragenden Daten, eine logische Bezeichnung des Datenblocks und die Länge des Datenblocks (ggf. einschließlich der Kopfinformation) zu­ sammengefaßt sein.
Die Kennung kann beispielsweise bestimmte Werte annehmen, je nach dem, ob es sich bei dem zu übertragenden Block um einen Datenblock, eine Datenblockbeschreibung, eine Anforderung des Datenblocks, eine Anforderung der Datenblockbeschreibung, einen Initialisierungsbefehl zur Initialisierung einer Produktions­ maschine mit den Default-Werten, einen Befehl für das Setzen von Maschinenparametern auf die übertragenen Datenwerte, eine Nega­ tivantwort, eine Positivantwort oder einen Beginn des Telegramm­ verkehrs etc. handelt.
Die ggf. an die Kopfinformation angehängten einzelnen Daten müssen keinem festen Schema folgen und können frei zusammenge­ stellt sein.
Jedem Datenblock wird eine bestimmte Datenblockbeschreibung 13 zugeordnet, die, wie in Fig. 2 dargestellt, ebenfalls aus einer Kopfinformation sowie sich daran anschließenden einzelnen Be­ schreibungen für jedes einzelne Datum des Datenblocks 11 be­ steht. Die Kopfinformation ist vorzugsweise der Struktur nach identisch mit der Kopfinformation eines Datenblocks 11.
Nachfolgend wird eine spezielle Ausführungsform des erfindungs­ gemäßen Datenübertragungsverfahrens beschrieben, wobei davon ausgegangen wird, daß ein Datenblock 11 von einer bestimmten Produktionsmaschine 1 an die zentrale Datenverarbeitungsanlage 3 übertragen werden soll.
Zu Beginn der Datenübertragung folgt der Verbindungsaufbau und die Adressierung der zentralen Datenverarbeitungsanlage in übli­ cher Weise, vorzugsweise unter Verwendung von Protokollen der Ebenen 1 bis 4 des ISO-Referenzmodells. Im gewählten Beispiel geht der Anstoß zum Start der Datenübertragung von einer be­ stimmten Produktionsmaschine 1 aus. Diese sendet hierfür einen Datenblock an die zentrale Datenverarbeitungsanlage, welcher in seiner Kopfinformation eine Kennung aufweist, die den Beginn des Telegrammverkehrs anzeigt (wechselweises Übertragen von aus be­ liebigen Daten bestehenden Blöcken). Diese Kennung wird von der Datenübertragungseinrichtung 9 der zentralen Datenverarbeitungs­ anlage 3 erkannt, woraufhin diese mit dem Senden einer Empfangs­ bestätigung reagiert. Hierfür sendet die Datenverarbeitungsanla­ ge 3 einen Datenblock an die betreffende Produktionsmaschine 1, in dessen Kopfinformation eine Kennung mit einer Positivantwort (acknowledge) enthalten ist.
Diese Kennung wird wiederum von der Datenübertragungseinrichtung 7 der Produktionsmaschine 1 erkannt, woraufhin diese den eigent­ lichen Datenblock mit einer bestimmten Zusammenstellung von Einzeldaten (Datum 1 bis Datum n) an die Datenverarbeitungsanla­ ge 3 sendet. Diese erkennt anhand der Kennung des Datenblocks, daß es sich um einen Datenblock im eigentlichen Sinne handelt. Des weiteren untersucht die Datenverarbeitungsanlage 3 bzw. die Datenübertragungseinrichtung 9 die logische Bezeichnung des Datenblocks, welche in der Kopfinformation des Datenblocks ent­ halten ist, und versucht anhand dieser dem Datenblock eine ent­ sprechende Datenblockbeschreibung zuzuordnen, welche vorzugs­ weise in der Datenverarbeitungsanlage abgespeichert ist.
Erkennt die Datenverarbeitungsanlage, daß eine entsprechende Datenblockbeschreibung für den übertragenen Datenblock vorhanden ist, so sendet diese einen Datenblock mit einer Kopfinformation an die Produktionsmaschine, deren Kennung eine Positivantwort enthält.
Stellt die Datenverarbeitungsanlage jedoch fest, daß keine ent­ sprechende Datenblockbeschreibung existiert, so sendet sie ein Telegramm mit einer Anforderung zur Übertragung der Datenblock­ beschreibung an die Produktionsmaschine. Dieses Telegramm be­ steht selbstverständlich ebenfalls wieder aus einem Datenblock mit einer entsprechenden Kopfinformation, wobei sich an die Kopfinformation keinerlei Datum anschließen muß. In Reaktion hierauf sendet die Produktionsmaschine 1 die gewünschte, in einem Speicher in der Produktionsmaschine abgelegte Datenblock­ beschreibung 13 an die zentrale Datenverarbeitungsanlage 3, welche diese vorzugsweise dauerhaft in einem hierfür vorgesehe­ nen Speicher ablegt.
Nunmehr können der zuvor übertragene Datenblock 11 anhand der jetzt vorhandenen Datenblockbeschreibung 13 zerlegt und die einzelnen Daten weiterverarbeitet werden. Selbstverständlich kann der Datenblock auch zunächst abgespeichert und erst zu einem späteren Zeitpunkt unter Verwendung der Datenblockbe­ schreibung weiterverarbeitet werden.
Falls keine Zwischenspeicherung des Datenblocks 11 vorgesehen war, so kann dieser in entsprechender Weise nochmals an die zentrale Datenverarbeitungsanlage übertragen und anhand der jetzt vorhandenen Datenblockbeschreibung weiterverarbeitet wer­ den.
Selbstverständlich kann der Beginn der Datenübertragung auch von der zentralen Datenverarbeitungsanlage 3 ausgehen, wobei diese eine entsprechende Produktionsmaschine 1 adressiert und mit einem entsprechenden Telegramm zur Übertragung eines in der betreffenden Produktionsmaschine vorhandenen Datenblocks auf­ fordert. Die Übertragung des Datenblocks 11 erfolgt sodann ana­ log zu dem vorstehend beschriebenen Verfahren.
Des weiteren kann für den Fall, daß eine bestimmte Produktions­ maschine weiß, daß sich die in ihr enthaltene Datenblockbe­ schreibung geändert hat (und demzufolge eine gewisse Wahrschein­ lichkeit dafür besteht, daß diese der Datenverarbeitungsanlage unbekannt ist), die geänderte Datenblockbeschreibung an die Datenverarbeitungsanlage übermitteln. Dies kann entweder sofort nach der erfolgten Änderung und der erneuten Inbetriebnahme der Produktionsmaschine oder zu Beginn der ersten Datenübertragung zwischen der Produktionsmaschine und einer Datensenke erfolgen.
Sollen Daten, beispielsweise Betriebsparameter für eine Produk­ tionsmaschine, von der zentralen Datenverarbeitungsanlage 3 zu einer Produktionsmaschine 1 übertragen werden, so kann dies ebenfalls nach dem vorstehend beschriebenen Verfahren erfolgen, wobei lediglich die Produktionsmaschine bzw. die Datenverarbei­ tungsanlage die Rollen einer Datenquelle bzw. Datensenke ver­ tauschen.
In diesem Fall sendet die Datenverarbeitungsanlage zunächst den zu übertragenden Datenblock der einer Datenblockbeschreibung entspricht, welcher in der zentralen Datenverarbeitungsanlage 3 in bezug auf die betreffende Produktionsmaschine 1 abgespeichert ist. Hat sich jedoch die von der Produktionsmaschine erwartete Struktur des Datenblocks geändert, so sendet die Produktions­ maschine ein Telegramm mit einer Negativantwort (not acknowl­ edge) an die Datenverarbeitungsanlage. Diese kann dann in be­ reits oben beschriebener Weise die Übertragung der neuen Daten­ blockbeschreibung anfordern und nach Erhalt derselben erneut einen der neuen Datenblockbeschreibung entsprechenden Datenblock an die Produktionsmaschine 1 übertragen.
Mit diesem Übertragungsverfahren ist es somit gegenüber bekann­ ten Übertragungsverfahren nicht mehr erforderlich, nach einer erfolgten Neuinstallation einer Produktionsmaschine oder einem die Struktur der zu sendenden bzw. zu empfangenden Datenblöcke beeinflussenden Softwareänderung auch in der zentralen Datenver­ arbeitungsanlage eine entsprechende Korrektur vorzunehmen, da diese selbsttätig durch das Verfahren nach der Erfindung durch­ geführt wird. Gegenüber bekannten Verfahren weist daher das Verfahren nach der vorliegenden Erfindung eine höhere Sicherheit auf und reduziert den Aufwand bei Neuinstallationen bzw. Soft­ ware-Upates von Produktionsmaschinen.

Claims (12)

1. Verfahren zur Datenübertragung zwischen mindestens einer Datenquelle (1; 3) und mindestens einer Datensenke (3; 1),
  • a) bei dem die Datenquelle die zu sendenden Daten zu Daten­ blöcken (11) mit vorbestimmter Struktur zusammenfaßt und zu wenigstens einer Datensenke überträgt und
  • b) bei dem zu Beginn jedes Sendevorgangs oder nur dann, wenn wenigstens einer Datensenke die Struktur der Daten­ blöcke unbekannt ist, eine die Struktur der Datenblöcke beinhaltende Datenblockbeschreibung (13) an die Daten­ senke übertragen wird,
  • c) wobei die Datenblöcke (11) und die Datenblockbeschrei­ bung (13) jeweils eine übereinstimmende Anzahl von Ab­ schnitten aufweisen und jedem Abschnitt eines Daten­ blocks genau ein Abschnitt der zugehörigen Datenblockbe­ schreibung zugeordnet ist, welcher Informationen über den Inhalt und/oder die Struktur eines in dem zugeord­ neten Abschnitt des Datenblocks enthaltenen Datums bein­ haltet.
2. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem die Datenquelle (1; 3) vor einer Änderung der Struktur der zu übertragenden Daten­ blöcke (11) eine Datenblockbeschreibung (13) für die fol­ genden Datenblöcke mit geänderter Struktur überträgt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, bei dem die Datenquelle (1; 3) eine Datenblockbeschreibung (13) auf Anforderung der Datensenke (3; 1) überträgt, falls die Datensenke bei einer Prüfung eines übertragenen Datenblocks eine ihr unbekannte Struktur des Datenblocks detektiert.
4. Verfahren nach Anspruch 3, bei dem die Datensenke (3; 1) die Struktur jedes übertragenen Datenblocks (11) prüft.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Datenblock und jede Datenblockbe­ schreibung eine Kopfinformation umfaßt.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem in jedem Abschnitt der Datenblockbeschreibung (13) die konstante Länge des zugeordneten Abschnitts eines Daten­ blocks das Format des Datums und die logische Bezeichnung des Datums enthalten ist.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, bei dem die einzelnen Abschnitte eines Datenblocks (11) durch ein Trennzeichen abgeschlossen werden.
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem in der Datensenke (3; 1) mehrere Datenblockbeschreibungen (13) gespeichert werden.
9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Datenquelle (1; 3) eine Produktionsmaschine und die Da­ tensenke (3; 1) eine zentrale Datenverarbeitungsanlage ist und/oder umgekehrt.
10. Verfahren nach Anspruch 9, bei dem die Daten (Datum 1 bis Datum n) an Produktionsmaschinen erfaßte Betriebsdaten (Ist-Daten) oder Betriebsparameter (Soll-Daten) sind.
11. Produktionsmaschine, insbesondere Spinnereimaschine, oder Zusatzaggregat einer Produktionsmaschine, insbesondere Fa­ denansetzgerät für eine Spinnereimaschine, mit einer Steu­ ereinheit zur Steuerung des Betriebs der Maschine (1) oder des Zusatzaggregats und einem damit verbundenen Speicher zur Speicherung von Betriebsparametern und/oder von an der Maschine oder dem Zusatzaggregat detektierten Betriebs­ daten sowie einer Datenübertragungseinrichtung (7), welche das Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche realisiert.
12. Anordnung bestehend aus wenigstens einer Produktionsma­ schine (1) oder wenigstens einem Zusatzaggregat nach An­ spruch 11 und wenigstens einer damit verbundenen zentralen Datenverarbeitungsanlage (3), wobei die wenigstens eine zentrale Datenverarbeitungsanlage eine erste Datenüber­ tragungseinrichtung (9) und ein erstes Programm zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 10 aufweist und die wenigstens eine Produktionsmaschine (1) oder das wenigstens eine Zusatzaggregat eine zweite Datenübertragungseinrichtung (7) sowie ein zweites Pro­ gramm zur Durchführung des Verfahrens nach einem der An­ sprüche 1 bis 10 umfaßt.
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