DE19510247C2 - Verfahren zur Datenübertragung - Google Patents
Verfahren zur DatenübertragungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Datenübertragung zwi
schen einer Datenquelle und einer Datensenke, welches insbe
sondere zur Übertragung von Betriebsdaten (Ist-Daten) oder Be
triebsparametern (Soll-Daten) zwischen Produktionsmaschine und
einer zentralen Datenverarbeitungsanlage geeignet ist.
Bei größeren Produktionsanlagen sind meist mehrere gleicharti
ge oder auch unterschiedliche Produktionsmaschinen mit einer
oder mehreren zentralen Datenverarbeitungsanlagen verbunden,
welche den Produktionsablauf global steuern und hierfür bei
spielsweise Produktionsparameter zu einer bestimmten Produk
tionsmaschine übertragen oder die momentanen Produktionspara
meter dieser Maschine bzw. Betriebsdaten der Maschine abfra
gen, weiterverarbeiten und speichern können.
Für eine solche Kommunikation zwischen Produktionsmaschinen
oder auch Zusatzaggregaten von Produktionsmaschinen und zen
tralen Datenverarbeitungsanlagen, welche in an sich bekannter
Weise vernetzt sein können, sind verschiedene Datenübertra
gungsverfahren bekannt. Diese entsprechen vorzugsweise dem
ISO-Referenzmodell, das den Ablauf einer Nachrichtenübertra
gung in hierarchisch aufeinander aufbauende Ebenen unterteilt.
Jede dieser Ebenen hat bestimmte Aufgaben zu erfüllen, deren
Bearbeitung durch speziell gewählte Protokolle festgelegt
werden. Die Protokolle regeln jeweils den Informationsaus
tausch zwischen Instanzen derselben Ebene in verschiedenen
Netzknoten, d. h. bei den verschiedenen Kommunikationsteilneh
mern. Darüber hinaus hat jede Ebene die Möglichkeit, mit der
nächsthöheren und der nächstniedrigeren Ebene zu kommunizie
ren. Der Vorteil dieses Modells besteht darin, daß die Auf
gaben der einzelnen Ebenen einfach gestaltet und programmtech
nisch realisierbar sind.
Das ISO-Referenzmodell besteht aus sieben Ebenen, nämlich der
Übertragungsebene, der Sicherungsebene, der Netzwerkebene, der
Transportebene, der Steuerungsebene, der Darstellungsebene und
der Anwendungsebene (Ebene 1 bis Ebene 7).
Die Ebenen 1 und 2 (Bitübertragungsebene und Sicherungsebene)
können beispielsweise durch eine Modemverbindung oder bekannte
Netzwerke wie Ethernet oder Arcnet realisiert sein. Dement
sprechend können für die Ebenen 3 und 4 (Netzwerkebene und
Transportebene) Standardübertragungsprotokolle wie Z-Modem
oder TCP/IP verwendet werden.
Neben einer möglichst optimalen Realisierung der Ebenen 1 bis
4 ist die Umsetzung der Ebenen 5 und 6 (Steuerungsebene und
Darstellungsebene) für eine effiziente Datenübertragung von
besonderer Bedeutung.
Ein bekanntes Verfahren, welches den Ausgangspunkt für die
vorliegende Erfindung darstellt, realisiert die Ebenen 5 und 6
des ISO-Referenzmodells in der Weise, daß die beispielsweise
von einer Produktionsmaschine zu einer zentralen Datenverar
beitungsanlage zu übertragenden einzelnen Daten zu Datenblöc
ken mit einer vorbestimmten Struktur zusammengefaßt und unter
Verwendung der Protokolle der Ebenen 1 bis 4 über das Über
tragungsmedium an die zentrale Datenverarbeitungsanlage über
mittelt werden. Die zentrale Datenverarbeitungsanlage ist
anhand einer abgespeicherten Information über die vorbestimmte
Struktur in der Lage, den empfangenen Datenblock in die ein
zelnen Daten zu zerlegen (bzw. einzelne Daten herauszugreifen)
und weiterzuverarbeiten.
Dabei bietet die Verwendung einer vorbestimmten Struktur für
die zu übertragenden Datenblöcke den Vorteil, daß nicht mit
jedem Datum bzw. Datenblock die Information über den Aufbau
und die Bedeutung des Datums bzw. des Datenblocks mit übertra
gen werden muß, wodurch sich auf dem Übertragungsmedium eine
geringere Bitrate bzw. kürzere Übertragungszeiten ergeben.
Dieses bekannte Verfahren weist jedoch den Nachteil auf, daß
bei jeder Neuinstallation einer Produktionsmaschine bzw. jedem
die vorbestimmte Datenblockstruktur einer Maschine ändernden
Software-Update die Information über die Datenblockstruktur
der betreffenden Maschine zusätzlich auch der bzw. den zen
tralen Datenverarbeitungsanlagen eingegeben bzw. zugänglich
gemacht werden muß. Wird letzteres vergessen oder, beispiels
weise bei manueller Eingabe, fehlerhaft durchgeführt, so kann
es neben einer Störung der Datenübertragung zwischen der be
treffenden Maschine und einer zentralen Datenverarbeitungs
anlage auch zu einer Störung des Betriebs der Produktionsma
schine kommen, falls die fehlende Übereinstimmung zwischen dem
von der zentralen Datenverarbeitungsanlage und der Produk
tionsmaschine verwendeten Datenblockbeschreibung nicht erkannt
wird und es demzufolge zu einer fehlerhaften Interpretation
der übertragenen Daten kommt. Gleiches gilt selbstverständlich
auch für den Fall einer Datenübertragung von einer zentralen
Datenverarbeitungsanlage zu einer Produktionsmaschine, da in
diesem Fall seitens der Datenverarbeitungsanlage der zu über
tragende Datenblock nach einer unrichtigen Schablone zusam
mengestellt wird.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren
zur Datenübertragung zwischen einer Datenquelle und einer
Datensenke, insbesondere zwischen einer Produktionsmaschine
und einer zentralen Datenverarbeitungsanlage und umgekehrt, zu
schaffen, welches eine erhöhte Sicherheit bei der Übertragung
und der Interpretation der übertragenen Datenblöcke auch bei
einer Neuinstallation einer Produktionsmaschine bzw. Änderun
gen hinsichtlich der Datenblockstruktur einer Produktionsma
schine aufweist. Darüber hinaus liegt der Erfindung die Auf
gabe zugrunde, eine Produktionsmaschine oder ein Zusatzaggre
gat einer Produktionsmaschine sowie eine Anordnung, bestehend
aus wenigstens einer Produktionsmaschine bzw. wenigstens einem
Zusatzaggregat und einer damit verbundenen zentralen Datenver
arbeitungsanlage, zu schaffen, wobei das erfindungsgemäße Ver
fahren zur Datenübertragung realisierbar ist bzw. realisiert
wird.
Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen des Patent
anspruchs 1 bzw. der Patentansprüche 11 und 12.
Durch das Übertragen einer die Struktur der betreffenden Da
tenquelle beinhaltenden Datenblockbeschreibung zu Beginn jedes
Sendevorgangs und/oder falls der Datensenke die Struktur der
Datenblöcke unbekannt ist, ergibt sich der Vorteil, daß in
aller Regel - d. h. bei einer bestehenden Konfiguration von
Datenquellen und Datensenken - gegenüber dem bekannten Ver
fahren allenfalls eine geringe zusätzliche Datenmenge, nämlich
die Datenblockbeschreibung, zu übertragen ist. Insbesondere
die bedarfsweise Übertragung der Datenblockbeschreibung er
möglicht den Vorteil einer verbesserten Sicherheit bei Neuin
stallationen bzw. Änderungen der Konfiguration praktisch ohne
jeden zusätzlichen Datenübertragungsaufwand. Lediglich bei
tatsächlich vorliegender Neuinstallation bzw. Änderung der
Konfiguration erfolgt einmalig die Übertragung einer Daten
blockbeschreibung von der Datenquelle (beispielsweise einer
Produktionsmaschine) zur Datensenke (beispielsweise der zen
tralen Datenverarbeitungsanlage).
Die Datenblöcke und die Datenblockbeschreibungen weisen eine
übereinstimmende Anzahl von Abschnitten auf. Jedem Abschnitt
eines Datenblocks ist dabei genau ein Abschnitt der zugehöri
gen Datenblockbeschreibung zugeordnet, welcher Informationen
über den Inhalt und/oder die Struktur eines in dem zugeord
neten Abschnitt des Datenblocks enthaltenen Datums beinhaltet.
Jeder Abschnitt der Datenbeschreibung kann beispielsweise die
Länge des Datums, das Format des Datums und die logische Be
zeichnung des Datums enthalten. Hierdurch ergibt sich ein
einfacher und dennoch klarer Aufbau der Datenblöcke und der
zugehörigen Datenblockbeschreibungen.
In einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens kann
die Datenquelle vor einer Änderung der Struktur der zu über
tragenden Datenblöcke eine entsprechende Datenblockbeschrei
bung für die folgenden Datenblöcke mit geänderter Struktur
übertragen. Dies bietet sich beispielsweise dann an, wenn die
Datenquelle von einer Änderung der Struktur der von ihr künf
tig gesendeten Datenblöcke Kenntnis hat. Das Senden der Daten
blockbeschreibung kann beispielsweise unmittelbar vor dem
Senden des ersten Datenblocks mit geänderter Struktur oder
aber auch auf Veranlassung der Datenquelle zu einem beliebigen
früheren Zeitpunkt erfolgen. Die Datensenke kann die geänderte
Datenblockbeschreibung unter Bezug auf die betreffende Daten
quelle abspeichern und künftig für die Weiterverarbeitung
aller von dieser Datenquelle gesendeten Datenblöcke verwenden.
Das Übertragen einer neuen bzw. geänderten Datenblockbeschrei
bung einer bestimmten Datenquelle kann in einer anderen Aus
führungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens auf Anforderung
der Datensenke erfolgen, falls letztere bei der Prüfung eines
übertragenen Datenblocks eine ihr unbekannte Struktur des
Datenblocks detektiert. Die Prüfung der Struktur eines Daten
blocks erfolgt vorzugsweise für jeden übertragenen Datenblock.
Hierzu kann jeder Datenblock beispielsweise eine Kopfinforma
tion beinhalten, anhand der die Datensenke die Auswahl einer
bestimmten in ihr gespeicherten Datenblockbeschreibung trifft.
Hierzu muß die Kopfinformation selbstverständlich eindeutig
sein.
Eine zur Realisierung dieses Verfahrens geeignete Produktions
maschine oder ein hierzu geeignetes Zusatzaggregat einer Pro
duktionsmaschine weist eine Steuereinheit zur Steuerung des
Betriebs der Maschine oder des Zusatzaggregats und einen damit
verbundenen Speicher zur Speicherung von Betriebsparametern
und/oder von an der Maschine oder dem Zusatzaggregat detek
tierten Betriebsdaten sowie eine Datenübertragungseinrichtung
auf, welche das Verfahren zur Datenübertragung in Form einer
in Kenntnis des Verfahrens von jedem Fachmann erstellbaren
Hardware oder Software realisiert.
Eine entsprechende Anordnung aus wenigstens einer Produktions
maschine oder wenigstens einem Zusatzaggregat und wenigstens
einer damit verbundenen zentralen Datenverarbeitungsanlage
kann ebenfalls in an sich bekannter Weise aufgebaut sein,
wobei jedoch die zentrale Datenverarbeitungsanlage eine erste
Datenübertragungseinrichtung und ein erstes Programm zur
Durchführung des Verfahrens und die wenigstens eine Produk
tionsmaschine bzw. das wenigstens eine Zusatzaggregat eine
zweite Datenübertragungseinrichtung sowie ein zweites Programm
zur Durchführung des Verfahrens beinhalten kann.
Weitere Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus den
Unteransprüchen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispiels erläutert. In der Zeichnung
zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung vernetzter Datenquellen
und Datensenken zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens und
Fig. 2 eine schematische Darstellung der Struktur der Daten
blöcke und Datenblockbeschreibungen.
Fig. 1 zeigt eine Anordnung von mehreren als Datenquelle und/
oder Datensenke fungierenden Einheiten, wobei diese für die
nachstehende Beschreibung als mehrere Produktionsmaschinen 1 und
als eine einzige zentrale Datenverarbeitungsanlage 3 aufgefaßt
werden sollen. Selbstverständlich kann das Verfahren nach der
Erfindung jedoch auch mit mehreren zentralen Datenverarbeitungs
anlagen realisiert sein. Die Produktionsmaschinen 1 sind mittels
eines an sich bekannten Datenübertragungsnetzes 5 verbunden,
welches, wie in Fig. 1 dargestellt, eine physikalische Busstruk
tur aufweisen kann. Selbstverständlich ist jedoch für das Ver
fahren nach der Erfindung auch jede beliebige andere Netztopolo
gie einsetzbar.
Jede Produktionsmaschine 1 umfaßt eine Einrichtung 7 zur Daten
übertragung, welche das Datenübertragungsverfahren nach der
Erfindung realisiert. In gleicher Weise ist in der zentralen
Datenverarbeitungsanlage 3 eine Datenübertragungseinrichtung 9
vorgesehen, die, ebenso wie die Datenübertragungseinrichtungen 7
der Produktionsmaschinen 1, eine Hardware für den Anschluß an
das Datenübertragungsnetz 5 und zur Steuerung der Datenübertra
gung umfaßt. Vorzugsweise weist die Hardware der Datenübertra
gungseinrichtung eine Prozessorsteuerung auf, welche in Verbin
dung mit einer entsprechenden Datenaufbereitungs- und Kommunika
tionssoftware die Übertragung von Daten von einer bestimmten
Produktionsmaschine 1 zur zentralen Datenverarbeitungsanlage 3
ermöglicht. Dabei kann die eigentliche Kommunikationssoftware
der Datenübertragungseinrichtung 7 mit derjenigen der Datenüber
tragungseinrichtung 9 identisch sein. Ist lediglich das Über
tragen von Daten (abgesehen von der in der Regel bidirektional
notwendigen Übertragung von Bestandteilen des Datenübertragungs
protokolls) von den Produktionsmaschinen 1 zur zentralen Daten
verarbeitungsanlage 3 vorgesehen, so kann die Datenaufbe
reitungssoftware der Datenübertragungseinrichtung 7 und der
Datenübertragungseinrichtung 9 unterschiedlich ausgebildet sein.
Ist jedoch auch in umgekehrter Weise eine Übertragung von Daten
von der Datenverarbeitungsanlage 3 zu den Produktionsmaschinen 1
vorgesehen, so ist auch die Datenaufbereitungssoftware vorzugs
weise in beiden Fällen gleich ausgebildet. Die Übertragung von
Daten in der letztgenannten Richtung kann beispielsweise erfor
derlich sein, um Produktionsparameter von der Datenverarbei
tungsanlage 3 zu einer bestimmten Produktionsmaschine 1 zu über
tragen.
Selbstverständlich wäre auch denkbar, Daten von einer Produk
tionsmaschine 1 auf eine weitere Produktionsmaschine 1 zu über
tragen, ohne dabei den Umweg über die zentrale Datenverarbei
tungsanlage 3 zu wählen. Dies wäre beispielsweise für den Fall
denkbar, daß eine erste Produktionsmaschine für einen bestimmten
Anwendungsfall hinsichtlich ihrer Betriebsweise optimiert wird
und anschließend die optimalen Betriebsparameter auf weitere
Produktionsmaschinen 1 übertragen werden.
Je nach Notwendigkeit der Datenübertragung von einer Produk
tionsmaschine 1 zur zentralen Datenverarbeitungsanlage 3 bzw.
umgekehrt oder von einer Produktionsmaschine 1 auf eine weitere
Produktionsmaschine 1 kann jede Produktionsmaschine bzw. die
zentrale Datenverarbeitungsanlage ausschließlich als Datenquelle
bzw. Datensenke oder sowohl als Datenquelle als auch als Daten
senke fungieren und entsprechend ausgebildet sein.
Bei dem Verfahren nach der Erfindung werden, ebenso wie bei dem
bekannten, weiterzubildenden Verfahren, die zu übertragenden
Daten in Form von Datenblöcken zusammengefaßt und dementspre
chend blockweise übertragen. Hierdurch ergibt sich gegenüber dem
jeweils einzelnen Übertragen der separaten Daten ein geringerer
Protokollaufwand und damit eine kürzere Übertragungszeit bzw.
eine geringere erforderliche Bitrate auf dem Übertragungsmedium,
d. h. dem Datenübertragungsnetz 5.
In Fig. 1 ist schematisch (gestrichelt) die Übertragung eines
Datenblocks 11 von einer Produktionsmaschine 1 zur zentralen
Datenverarbeitungsanlage 3 dargestellt.
Jeder Datenblock 11 kann, wie in Fig. 2 dargestellt, aus einer
Kopfinformation sowie aus mehreren sich daran anschließenden
Daten (Datum 1 bis Datum n) bestehen. In der Kopfinformation
können beispielsweise eine Maschinenidentifikation (oder die
Identifikation der zentralen Datenverarbeitungsanlage), eine
Kennung betreffend die Art der nachfolgend zu übertragenden
Daten, eine logische Bezeichnung des Datenblocks und die Länge
des Datenblocks (ggf. einschließlich der Kopfinformation) zu
sammengefaßt sein.
Die Kennung kann beispielsweise bestimmte Werte annehmen, je
nach dem, ob es sich bei dem zu übertragenden Block um einen
Datenblock, eine Datenblockbeschreibung, eine Anforderung des
Datenblocks, eine Anforderung der Datenblockbeschreibung, einen
Initialisierungsbefehl zur Initialisierung einer Produktions
maschine mit den Default-Werten, einen Befehl für das Setzen von
Maschinenparametern auf die übertragenen Datenwerte, eine Nega
tivantwort, eine Positivantwort oder einen Beginn des Telegramm
verkehrs etc. handelt.
Die ggf. an die Kopfinformation angehängten einzelnen Daten
müssen keinem festen Schema folgen und können frei zusammenge
stellt sein.
Jedem Datenblock wird eine bestimmte Datenblockbeschreibung 13
zugeordnet, die, wie in Fig. 2 dargestellt, ebenfalls aus einer
Kopfinformation sowie sich daran anschließenden einzelnen Be
schreibungen für jedes einzelne Datum des Datenblocks 11 be
steht. Die Kopfinformation ist vorzugsweise der Struktur nach
identisch mit der Kopfinformation eines Datenblocks 11.
Nachfolgend wird eine spezielle Ausführungsform des erfindungs
gemäßen Datenübertragungsverfahrens beschrieben, wobei davon
ausgegangen wird, daß ein Datenblock 11 von einer bestimmten
Produktionsmaschine 1 an die zentrale Datenverarbeitungsanlage 3
übertragen werden soll.
Zu Beginn der Datenübertragung folgt der Verbindungsaufbau und
die Adressierung der zentralen Datenverarbeitungsanlage in übli
cher Weise, vorzugsweise unter Verwendung von Protokollen der
Ebenen 1 bis 4 des ISO-Referenzmodells. Im gewählten Beispiel
geht der Anstoß zum Start der Datenübertragung von einer be
stimmten Produktionsmaschine 1 aus. Diese sendet hierfür einen
Datenblock an die zentrale Datenverarbeitungsanlage, welcher in
seiner Kopfinformation eine Kennung aufweist, die den Beginn des
Telegrammverkehrs anzeigt (wechselweises Übertragen von aus be
liebigen Daten bestehenden Blöcken). Diese Kennung wird von der
Datenübertragungseinrichtung 9 der zentralen Datenverarbeitungs
anlage 3 erkannt, woraufhin diese mit dem Senden einer Empfangs
bestätigung reagiert. Hierfür sendet die Datenverarbeitungsanla
ge 3 einen Datenblock an die betreffende Produktionsmaschine 1,
in dessen Kopfinformation eine Kennung mit einer Positivantwort
(acknowledge) enthalten ist.
Diese Kennung wird wiederum von der Datenübertragungseinrichtung
7 der Produktionsmaschine 1 erkannt, woraufhin diese den eigent
lichen Datenblock mit einer bestimmten Zusammenstellung von
Einzeldaten (Datum 1 bis Datum n) an die Datenverarbeitungsanla
ge 3 sendet. Diese erkennt anhand der Kennung des Datenblocks,
daß es sich um einen Datenblock im eigentlichen Sinne handelt.
Des weiteren untersucht die Datenverarbeitungsanlage 3 bzw. die
Datenübertragungseinrichtung 9 die logische Bezeichnung des
Datenblocks, welche in der Kopfinformation des Datenblocks ent
halten ist, und versucht anhand dieser dem Datenblock eine ent
sprechende Datenblockbeschreibung zuzuordnen, welche vorzugs
weise in der Datenverarbeitungsanlage abgespeichert ist.
Erkennt die Datenverarbeitungsanlage, daß eine entsprechende
Datenblockbeschreibung für den übertragenen Datenblock vorhanden
ist, so sendet diese einen Datenblock mit einer Kopfinformation
an die Produktionsmaschine, deren Kennung eine Positivantwort
enthält.
Stellt die Datenverarbeitungsanlage jedoch fest, daß keine ent
sprechende Datenblockbeschreibung existiert, so sendet sie ein
Telegramm mit einer Anforderung zur Übertragung der Datenblock
beschreibung an die Produktionsmaschine. Dieses Telegramm be
steht selbstverständlich ebenfalls wieder aus einem Datenblock
mit einer entsprechenden Kopfinformation, wobei sich an die
Kopfinformation keinerlei Datum anschließen muß. In Reaktion
hierauf sendet die Produktionsmaschine 1 die gewünschte, in
einem Speicher in der Produktionsmaschine abgelegte Datenblock
beschreibung 13 an die zentrale Datenverarbeitungsanlage 3,
welche diese vorzugsweise dauerhaft in einem hierfür vorgesehe
nen Speicher ablegt.
Nunmehr können der zuvor übertragene Datenblock 11 anhand der
jetzt vorhandenen Datenblockbeschreibung 13 zerlegt und die
einzelnen Daten weiterverarbeitet werden. Selbstverständlich
kann der Datenblock auch zunächst abgespeichert und erst zu
einem späteren Zeitpunkt unter Verwendung der Datenblockbe
schreibung weiterverarbeitet werden.
Falls keine Zwischenspeicherung des Datenblocks 11 vorgesehen
war, so kann dieser in entsprechender Weise nochmals an die
zentrale Datenverarbeitungsanlage übertragen und anhand der
jetzt vorhandenen Datenblockbeschreibung weiterverarbeitet wer
den.
Selbstverständlich kann der Beginn der Datenübertragung auch von
der zentralen Datenverarbeitungsanlage 3 ausgehen, wobei diese
eine entsprechende Produktionsmaschine 1 adressiert und mit
einem entsprechenden Telegramm zur Übertragung eines in der
betreffenden Produktionsmaschine vorhandenen Datenblocks auf
fordert. Die Übertragung des Datenblocks 11 erfolgt sodann ana
log zu dem vorstehend beschriebenen Verfahren.
Des weiteren kann für den Fall, daß eine bestimmte Produktions
maschine weiß, daß sich die in ihr enthaltene Datenblockbe
schreibung geändert hat (und demzufolge eine gewisse Wahrschein
lichkeit dafür besteht, daß diese der Datenverarbeitungsanlage
unbekannt ist), die geänderte Datenblockbeschreibung an die
Datenverarbeitungsanlage übermitteln. Dies kann entweder sofort
nach der erfolgten Änderung und der erneuten Inbetriebnahme der
Produktionsmaschine oder zu Beginn der ersten Datenübertragung
zwischen der Produktionsmaschine und einer Datensenke erfolgen.
Sollen Daten, beispielsweise Betriebsparameter für eine Produk
tionsmaschine, von der zentralen Datenverarbeitungsanlage 3 zu
einer Produktionsmaschine 1 übertragen werden, so kann dies
ebenfalls nach dem vorstehend beschriebenen Verfahren erfolgen,
wobei lediglich die Produktionsmaschine bzw. die Datenverarbei
tungsanlage die Rollen einer Datenquelle bzw. Datensenke ver
tauschen.
In diesem Fall sendet die Datenverarbeitungsanlage zunächst den
zu übertragenden Datenblock der einer Datenblockbeschreibung
entspricht, welcher in der zentralen Datenverarbeitungsanlage 3
in bezug auf die betreffende Produktionsmaschine 1 abgespeichert
ist. Hat sich jedoch die von der Produktionsmaschine erwartete
Struktur des Datenblocks geändert, so sendet die Produktions
maschine ein Telegramm mit einer Negativantwort (not acknowl
edge) an die Datenverarbeitungsanlage. Diese kann dann in be
reits oben beschriebener Weise die Übertragung der neuen Daten
blockbeschreibung anfordern und nach Erhalt derselben erneut
einen der neuen Datenblockbeschreibung entsprechenden Datenblock
an die Produktionsmaschine 1 übertragen.
Mit diesem Übertragungsverfahren ist es somit gegenüber bekann
ten Übertragungsverfahren nicht mehr erforderlich, nach einer
erfolgten Neuinstallation einer Produktionsmaschine oder einem
die Struktur der zu sendenden bzw. zu empfangenden Datenblöcke
beeinflussenden Softwareänderung auch in der zentralen Datenver
arbeitungsanlage eine entsprechende Korrektur vorzunehmen, da
diese selbsttätig durch das Verfahren nach der Erfindung durch
geführt wird. Gegenüber bekannten Verfahren weist daher das
Verfahren nach der vorliegenden Erfindung eine höhere Sicherheit
auf und reduziert den Aufwand bei Neuinstallationen bzw. Soft
ware-Upates von Produktionsmaschinen.
Claims (12)
1. Verfahren zur Datenübertragung zwischen mindestens einer
Datenquelle (1; 3) und mindestens einer Datensenke (3; 1),
- a) bei dem die Datenquelle die zu sendenden Daten zu Daten blöcken (11) mit vorbestimmter Struktur zusammenfaßt und zu wenigstens einer Datensenke überträgt und
- b) bei dem zu Beginn jedes Sendevorgangs oder nur dann, wenn wenigstens einer Datensenke die Struktur der Daten blöcke unbekannt ist, eine die Struktur der Datenblöcke beinhaltende Datenblockbeschreibung (13) an die Daten senke übertragen wird,
- c) wobei die Datenblöcke (11) und die Datenblockbeschrei bung (13) jeweils eine übereinstimmende Anzahl von Ab schnitten aufweisen und jedem Abschnitt eines Daten blocks genau ein Abschnitt der zugehörigen Datenblockbe schreibung zugeordnet ist, welcher Informationen über den Inhalt und/oder die Struktur eines in dem zugeord neten Abschnitt des Datenblocks enthaltenen Datums bein haltet.
2. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem die Datenquelle (1; 3)
vor einer Änderung der Struktur der zu übertragenden Daten
blöcke (11) eine Datenblockbeschreibung (13) für die fol
genden Datenblöcke mit geänderter Struktur überträgt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, bei dem die Datenquelle
(1; 3) eine Datenblockbeschreibung (13) auf Anforderung der
Datensenke (3; 1) überträgt, falls die Datensenke bei einer
Prüfung eines übertragenen Datenblocks eine ihr unbekannte
Struktur des Datenblocks detektiert.
4. Verfahren nach Anspruch 3, bei dem die Datensenke (3; 1)
die Struktur jedes übertragenen Datenblocks (11) prüft.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß jeder Datenblock und jede Datenblockbe
schreibung eine Kopfinformation umfaßt.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem
in jedem Abschnitt der Datenblockbeschreibung (13) die
konstante Länge des zugeordneten Abschnitts eines Daten
blocks das Format des Datums und die logische Bezeichnung
des Datums enthalten ist.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, bei dem die
einzelnen Abschnitte eines Datenblocks (11) durch ein
Trennzeichen abgeschlossen werden.
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem
in der Datensenke (3; 1) mehrere Datenblockbeschreibungen
(13) gespeichert werden.
9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem
die Datenquelle (1; 3) eine Produktionsmaschine und die Da
tensenke (3; 1) eine zentrale Datenverarbeitungsanlage ist
und/oder umgekehrt.
10. Verfahren nach Anspruch 9, bei dem die Daten (Datum 1 bis
Datum n) an Produktionsmaschinen erfaßte Betriebsdaten
(Ist-Daten) oder Betriebsparameter (Soll-Daten) sind.
11. Produktionsmaschine, insbesondere Spinnereimaschine, oder
Zusatzaggregat einer Produktionsmaschine, insbesondere Fa
denansetzgerät für eine Spinnereimaschine, mit einer Steu
ereinheit zur Steuerung des Betriebs der Maschine (1) oder
des Zusatzaggregats und einem damit verbundenen Speicher
zur Speicherung von Betriebsparametern und/oder von an der
Maschine oder dem Zusatzaggregat detektierten Betriebs
daten sowie einer Datenübertragungseinrichtung (7), welche
das Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche
realisiert.
12. Anordnung bestehend aus wenigstens einer Produktionsma
schine (1) oder wenigstens einem Zusatzaggregat nach An
spruch 11 und wenigstens einer damit verbundenen zentralen
Datenverarbeitungsanlage (3), wobei die wenigstens eine
zentrale Datenverarbeitungsanlage eine erste Datenüber
tragungseinrichtung (9) und ein erstes Programm zur
Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis
10 aufweist und die wenigstens eine Produktionsmaschine
(1) oder das wenigstens eine Zusatzaggregat eine zweite
Datenübertragungseinrichtung (7) sowie ein zweites Pro
gramm zur Durchführung des Verfahrens nach einem der An
sprüche 1 bis 10 umfaßt.
Priority Applications (1)
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| Firmenschrift: Informationssysteme für Ringspinn-, Spul- und Rotorspinnsysteme, Central-Informator und Corosult, Schlafhorst, Systems Integration, 7. November 1995 * |
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| US-Z.: LININGTON, Peter F.: File Transfer Protocols, IN: IEEE JOURNAL ON SELECTED AREAS IN COMMUNICATIONS, Vol. 7, No. 7, September 1989, S. 1052-1059 * |
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