DE19510977A1 - Aufblasbarer, schwimmfähiger Hohlkörper - Google Patents
Aufblasbarer, schwimmfähiger HohlkörperInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Hohlkörper gemäß dem Oberbegriff des Anspruch 1
sowie ein Verfahren zur Ausgestaltung eines Hohlkörpers gemäß dem
Oberbegriff des Anspruchs 11.
Aufblasbare, schwimmfähige Hohlkörper üblicher Bauart gibt es in
verschiedensten Varianten für den Freizeitbereich, wie z. B. Luftmatratzen,
Schwimmkörper in abstrahierten Tierformen und Schlauchbooten bzw. Kajaks
ohne feste Versteifungen.
Es ist bekannt, daß insbesondere die Benutzer von Luftmatratzen oft versuchen,
diese auch durch Bewegungen von Armen und Beinen anzutreiben, um sich
schneller auf dem Wasser bewegen zu können. Sie unterliegen dabei jedoch
Beschränkungen, die sich aus der Bauart der Luftmatratze ergeben.
So sind bisher bekannte aufblasbare, schwimmfähige Hohlkörper hinsichtlich
ihrer Anwendbarkeit im Freizeitbereich durch ihre Bauart und damit festgelegte
Ausgestaltung begrenzt.
Es liegt daher der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung aus dem
genannten Hohlkörper gemäß dem Oberbegriff zu gestalten und gleichzeitig ein
Verfahren zu schaffen, daß für den Benutzer die Möglichkeit besteht, den
Hohlkörper vorzugsweise in Form einer allgemein bekannten Luftmatratze durch
einfache Handlungen für breitere Anwendungsbereiche insbesondere im Umgang
mit und auf dem Wasser zu eröffnen, um so den Hohlkörper in verschiedenen
Anwendungsbereichen zu nutzen.
Die Aufgabe wird gelöst durch die im Anspruch 1 aufgezeigten Merkmale der
Erfindung und das im Anspruch 11 aufgezeigte Verfahren. Weitere vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Der Erfindungsgedanke liegt darin, daß aus einem länglichen Hohlkörper mit
wenigstens 2 separaten Luftkammern, welche jeweils aneinander angrenzend
angeordnet sind, durch wählbare Luftbefüllung der einzelnen Luftkammern durch
Falten der einzelnen Luftkammern zueinander bzw. durch das Falten verbundene
Aufrichten einzelner Luftkammern ein einem Boot ähnliches Wasserfahrzeug
geschaffen wird.
Durch Aufblasen, teilweisen Aufblasen, teilweisen Ablassen von Luft oder
Nichtbefüllen mit Luft der einzelnen Luftkammern wird ein aufblasbarer,
schwimmfähiger Hohlkörper, vorzugsweise in Gestalt einer Luftmatratze, durch
entsprechende Anordnung der Luftkammern zueinander ermöglicht, einen
anders geformten bzw. formbaren schwimmfähigen Hohlkörper gemäß dem
Oberbegriff des Anspruchs 1 zu bilden, um so den Anwendungsbereich eines
einfachen Hohlkörpers zu erweitern. Dabei ist zu beachten, daß gerade bei einer
Ausgestaltung des genannten Hohlkörpers ähnlich einer Luftmatratze eine
fließende, ergonomische Ober- und Unterseite des Hohlkörpers im Grundzustand
vorliegt.
Hierin liegt die Verbesserung gegenüber dem Stand der Technik. Denn trotz
einer unüberschaubaren Vielzahl von aufblasbaren, schwimmfähigen
Hohlkörpern auf dem Freizeitsektor ist allen gemein, daß sie grundsätzlich in der
Form und dem Anwendungsbereich festgelegt sind.
So ist genannter Hohlkörper beispielsweise mit voll aufgeblasenen Luftkammern
als Luftmatratze zu verwenden mit den üblichen Anwendungsbereichen als
Liegeunterlage auf festem Boden oder auf dem Wasser, andererseits mit
entsprechender wählbarer Befüllung der Luftkammern durch die vorgegebene
Anordnung der Luftkammern als ein einem Boot ähnlichen Wasserfahrzeug der
schnellen und sicheren Fortbewegung auf dem Wasser dient.
Dabei genügt im einfachsten Fall ein genannter Hohlkörper mit 2 Luftkammern,
wenn beispielsweise um eine mittig angeordnete Luftkammer diese seitlich
umschließend eine zweite Luftkammer angeordnet ist, die beide gleichmäßig
aufgeblasen eine Liegefläche einer Luftmatratze ähnlich bilden, im Fall eines
Luftablassens der mittig angeordneten Luftkammer die äußere umschließende
Luftkammer formgebende Funktion erhält und so die ursprüngliche Liegefläche
zu einem Boot ähnlichen Wasserfahrzeug faltbar bzw. stülpbar im Sinne von
faltbar ist.
Vorteilhaft ist, daß die Umformung leicht verständlich und in die Tat umzusetzen
ist, und somit die Handhabung selbst für Kinder kein Problem darstellt. Da der
Hohlkörper bezüglich Maßen und Gewicht ungefähr denen einer herkömmlichen
Luftmatratze entspricht, kann er auch von nur einer Person einfach transportiert
und mit wenig Zeitaufwand in einen nutzbaren Zustand verwandelt werden.
Vorteilhaft erweist sich eine Ausführungsform eines genannten Hohlkörpers mit
wenigstens 3 separaten und unabhängig voneinander aufblasbaren
Luftkammern, da ab wenigstens 3 Luftkammern eine brauchbare Bootsform
erreicht werden kann und dann auch sicherheitstechnischen Anforderungen
genügt.
Durch die Ausgestaltung des genannten Hohlkörpers mit wenigstens 3
separaten Luftkammern, von denen wenigstens je eine Luftkammer an je einer
der beiden Stirnseiten einer sich der Länge nach erstreckenden 3. Luftkammer
angeordnet ist, wird eine besonders längliche Form gebildet. Werden nun die
stirnseitig angeordneten Luftkammern entleert, so kann durch Zusammenfalten
der genannten Luftkammern ein einem Kanu ähnliches Wasserfahrzeug gebildet
werden, welches besonders zur zügigen Fortbewegung auf dem Wasser
geeignet ist.
Ein ähnliches Ergebnis eines besonders geeignet ausgestalteten
Wasserfahrzeugs erhält man, wenn man einen aufblasbaren, schwimmfähigen
Hohlkörper aus wenigstens 3 Luftkammern bildet, von denen wenigstens je eine
Luftkammer an den beiden Längsseiten einer sich erstreckenden 3. Luftkammer
angeordnet ist, wobei die Luftkammern unabhängig voneinander aufblasbar
sind. Wird die 3. Luftkammer entleert, während die wenigstens 2 seitlich
angeordneten Luftkammern gefüllt bleiben, so können diese längsseits
angeordneten Luftkammern um die 3. Luftkammer herum zueinandergefaltet
werden, um so ein einem beispielsweise Kanu ähnliches Wasserfahrzeug zu
bilden.
Eine weitere Ausführungsform ist, daß der aufblasbare, schwimmfähige
Hohlkörper aus wenigstens 5 Luftkammern besteht, von denen eine sich der
Länge nach erstreckenden Luftkammer eine rechteckige Form hat. An den 4
Außenseiten dieser Luftkammer grenzt jeweils wenigstens 1 Luftkammer an.
Hierbei ergibt sich der Vorteil, daß bei gleicher Luftbefüllung der Luftkammern
sowohl im Ausgangszustand des genannten Hohlkörpers eine Form einer
Luftmatratze erreicht wird und nach Auffalten der seitlichen Luftkammern ein
einem Boot ähnliches Wasserfahrzeug geschaffen wird. Des weiteren bietet
gerade diese Ausführungsform besonders gute Innenraumnutzung im
aufgefalteten bootsähnlichen Zustand.
Um bei einer solchen Ausführungsform einen ungewollten Wassereintritt in den
Innenraum des sich in aufgefalteten Zustand befindlichen nun bootsähnlichen
Hohlkörper zu verhindern, ist es denkbar, jeweils zwischen den seitlichen
Luftkammern zueinander Eckstücke aus dem Fertigungsmaterial des Hohlkörpers
zu bilden, welche in aufgefalteten Zustand der Luftkammern ebenfalls
aufgefaltet werden. Diese Eckstücke müssen nicht notwendig selbst
Luftkammern sein, vorteilhaft wäre dies aber im Hinblick auf die Verwendung
als Luftmatratze, da so eine gleichmäßige Fläche gebildet wird.
Eine günstige Anwendungsform einer durch das Falten der wählbar gefüllten
Luftkammern erzeugten Form eines aufblasbaren, schwimmfähigen Hohlkörpers
ist, ihn als Seichtwasserbecken, auch bekannt als Planschbecken, zu
verwenden, da somit neben der Anwendung als Schwimmkörper auch noch die
Anwendung als Wasserbehälter hinzukommt. Besonders geeignet scheint dazu
die rechteckige Ausgestaltungsform des genannten Hohlkörpers.
Um die Luftkammern in gefalteten Zustand zueinander zu halten, könnte man
mittels Ösen an den Luftkammern und einer oder mehreren Schnüren eine
einfach lösbare Verbindung schaffen.
Besonders vorteilhaft hat sich die Verwendung einer einfach lösbaren
Klemmverbindung, insbesondere mittels bekanntem Clipverschluß,
herausgestellt. Eine solche Verbindungsmöglichkeit ist dauerhafter und leichter
zu Handhaben als eine mittels Schnüren.
Als Verbindung zwischen den Luftkammern ist auch eine einfach lösbare
Haftverbindung in Form beispielsweise eines bekannten Klettverschlusses
vorteilhaft aus denselben Gründen.
Ein weiterer erfinderischer Grundgedanke ist, ein Verfahren zur Ausgestaltung
eines aufblasbaren, schwimmfähigen Hohlkörpers mit Luftkammern,
insbesondere nach Anspruch 1, vorzugeben, indem dem Hohlkörper durch im
einzelnen wählbare Luftbefüllung von Luftkammern wenigstens eines Teils des
Hohlkörpers durch Falten und/oder Aufrichten wenigstens eines Teils des
Hohlkörpers eine neue Form gegeben wird, welche insbesondere eine solche
eines einem Boot ähnlichen Wasserfahrzeugs ist.
Insbesondere kann durch Luftablassen bei wenigstens einer Luftkammer,
abhängig von der jeweiligen Ausgestaltung des Hohlkörpers und der Zuordnung
der einzelnen Luftkammern zueinander, durch Falten der Luftkammern aus dem
ursprünglichen Hohlkörper, welcher ähnlich einer Luftmatratze ist, dieser in ein
einem Boot ähnliches Wasserfahrzeug umgestaltet werden.
Beispielhafte Ausführungsformen sind im folgenden näher erläutert.
Dabei zeigt
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines aufblasbaren, schwimmfähigen
Hohlkörpers mit ungefalteten 3 Luftkammern (Grundzustand),
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht eines aufblasbaren, schwimmfähigen
Hohlkörpers mit 3 Luftkammern in gefalteten Zustand als kanuähnliches
Wasserfahrzeug,
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht eines aufblasbaren, schwimmfähigen
Hohlkörpers mit ungefalteten 5 Luftkammern (Grundzustand),
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht eines aufblasbaren, schwimmfähigen
Hohlkörpers mit 5 Luftkammern in gefalteten Zustand als kanuähnliches
Wasserfahrzeug,
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht einer rechteckigen Ausführungsform eines
aufblasbaren, schwimmfähigen Hohlkörpers mit ungefalteten 5 Luftkammern
(Grundzustand),
Fig. 6 eine perspektivische Ansicht einer rechteckigen Ausführungsform eines
aufblasbaren, schwimmfähigen Hohlkörpers mit 5 Luftkammern in gefalteten
Zustand als tenderähnliches Wasserfahrzeug.
Der in Fig. 1 in perspektivischer Ansicht dargestellte aufblasbare,
schwimmfähige Hohlkörper 10 besteht aus 3 Luftkammern 11a, b und c. Davon
ist eine Luftkammer 11a der Länge nach angeordnet, weist eine im wesentlichen
längliche Grundform auf. Des weiteren weist diese Luftkammer 11a an ihrem
vorderen und hinteren Bereich zwei im wesentliche V-förmige Fortsätze 25′,′′
auf, wobei sich diese V′s zum jeweiligen Ende der Luftkammer 11a hin öffnen.
Die Spitze des V′s des jeweiligen Fortsatzes 25 ist durch eine Verengung 22 des
aufblasbaren, elastischen Materials vom restlichen Teil der Luftkammer 11a
abgegrenzt. Es wäre auch denkbar, anstelle der Verengungen 22 die V-förmigen
Fortsätze 25′,′′ als eigene Luftkammern auszubilden. An den Flanken 26 der V-
förmigen Fortsätze 25′,′′ sind gerade Versteifungselemente 15 in das Material
des Hohlkörpers eingearbeitet. Entlang der Luftkammer 11a ist jeweils an den
beiden Längsseiten 28 eine weitere längsförmige Luftkammer 11b, c angeordnet,
die jeweils mit den Flanken 26 der Fortsätze 25′,′′ bündig endet. Jede der 3
Luftkammern 11a, b, c weist dabei ein Luftventil 12 zum Aufblasen bzw.
Entleeren der Luftkammern 11a, b, c auf. Werden nun die Luftkammern 11a, b, c
gleichmäßig aufgeblasen, so ergibt sich eine ebene Liegefläche als Luftmatratze.
Um nun eine Umgestaltung des Hohlkörpers 10 wie in Fig. 2 dargestellt
vorzunehmen, wird die Luft aus der Luftkammer 11a über das Ventil 12 der
Luftkammer 11a entlassen. Damit eröffnet sich die Möglichkeit, die beiden noch
befüllten Luftkammern 11b, c mit den angrenzenden Flanken 26 gegeneinander
zu falten, wobei die Fortsätze 25′,′′ in Richtung des sich eröffnenden
Innenraums gefaltet werden. Die beiden Flanken 26 eines Fortsatzes 25 werden
dabei deckungsgleich aneinandergelegt. Über die entlang der Flanken 26
eingearbeiteten geraden Versteifungselemente 15 werden Klemmelemente 16 in
Form von profilierten Leisten 17 geschoben. Damit wird die durch das Falten
erzeugte Form gehalten. Ein umgestalteter Hohlkörper 10 in Form eines Kanus
ist geschaffen. Sitzt nun ein Passagier in diesem Kanu, so bildet er infolge der
luftleeren Kammer 11a durch sein Gewicht einen Kiel, der dem Kanu Kipp- bzw.
Rollsicherheit auf dem Wasser bietet.
Der in Fig. 3 dargestellte Hohlkörper 10 besteht aus 5 einzelnen Luftkammern
11a-e. Dabei entspricht der grundsätzliche Aufbau bzw. die Anordnung der
Luftkammern 11a-e im wesentlichen der in Fig. 1 dargestellten
Ausführungsform. Dies gilt insbesondere für die Ausgestaltung einer zentral
angeordneten Luftkammer 11a, welche an ihrem vorderen und hinteren Bereich
V-förmige Fortsätze 25′,′′ aufweist, welche über Verengungen 22 von dem
restlichen Teil der Luftkammer 11a abgegrenzt sind. Innerhalb dieser Fortsätze
25′,′′ liegt jeweils eine zum Ende der Luftkammer 11a hin gerichtet bündig
angeordnet eine Luftkammer 11c bzw. 11e.
Längsseitig an der Luftkammer 11a liegt jeweils eine Luftkammer 11b bzw. 11d.
Alle genannten Luftkammern 11a-e weisen jeweils ein Luftventil 12 auf. Des
weiteren sind an Bug- und Heckseite des Hohlkörpers 10 an den Luftkammern
11a-e Ösen 18 eingearbeitet, durch die die Schnüre 19 durchgeführt sind. Im
aufgeblasenen Grundzustand bildet der Hohlkörper 10 wieder eine Liegefläche in
Form einer Luftmatratze.
In Fig. 4 ist eine gefaltete Version der in Fig. 3 dargestellten Variante gezeigt.
Diese Form wird dadurch erzeugt, daß zunächst aus der zentralen Luftkammer
11a die Luft abgelassen wird. Weiter werden die Schnüre 19 angezogen, so daß
die äußeren längseitig angeordneten Luftkammern 11b, 11d an die im vorderen
und hinteren Bereich der Luftkammer 11a innen gelegenen Luftkammern 11c
und 11e jeweils bündig herangeführt werden. Die zwischen den äußeren und
inneren Luftkammern 11b-e gelegenen nun luftleeren Fortsätze 25′,′′ werden
nach innen gefaltet, um eine äußerlich glatte Form zu erreichen. Durch diese
Faltvorgänge wird wiederum ein Kanu erzeugt.
In Fig. 5 ist eine weitere Ausführungsform dargestellt. Hierbei handelt es sich
um einen Hohlkörper 10 mit 5 separaten Luftkammern 11a-e. Eine länglich
angeordnete Luftkammer 11a weist in Längsrichtung an ihrer Bug- und
Heckseite jeweils eine symmetrisch angeordnete, rechteckige Verlängerung auf,
welche sich nicht über die gesamte Breite der maximalen Breite der Luftkammer
11a erstreckt. Die Verlängerungen haben so an ihren beiden Seiten rechteckige
Aussparungen, die durch weitere Luftkammern 11b, c, d, e besetzt sind. Dadurch
sind die Eckflächen einer gedachten durchgehenden rechteckigen Luftkammer
tatsächlich durch weitere Luftkammern besetzt. Des weiteren befinden sich an
den in den Eckbereichen des Hohlkörpers 10 befindlichen Luftkammern
11b, c, d, e in Längsrichtung bündig zur Längsseite Clipverschlußvorrichtungen
23, von denen jeweils die sich an einem Ende befindlichen zusammenpassen. Im
Grundzustand sind alle 5 Luftkammern über ein sich jeweils in jeder Luftkammer
befindlichen Ventils 12 aufgeblasen. Damit ist eine ebene Liegefläche als
Luftmatratze gegeben.
Läßt man nun die Luft aus den sich an den Eckbereichen befindlichen
Luftkammern 11b, c, d, e über die Ventile 12 ab, kann man durch Verengungen
22 bestimmte Teile der Luftkammer 11a, insbesondere die genannten
Verlängerungen an Bug- und Heckseite sowie die durch entlang einer gedachten
Verbindungslinie zwischen den beiderseits an Bug- und Heckseite längs an die
Verlängerungen angrenzenden Eckluftkammern 11b, c, d, e verlaufenden
Verengungen 22 gebildeten äußeren Teile nach oben falten. Damit wird ein
bootsähnlicher Körper geschaffen. Die an den Eckbereichen des Hohlkörpers 10
befindlichen luftleeren Luftkammern 11b, c, d, e werden um die aufgerichteten
Verlängerungen der Luftkammer 11a gefaltet und mittels der an den
Luftkammern 11b, c, d, e befindlichen Clipverschlüssen 23 fixiert und somit die
geschaffene Form gehalten wird.
Claims (11)
1. Aufblasbarer, schwimmfähiger Hohlkörper,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Hohlkörper (10) eine längliche Grundform hat und aus wenigstens 2
separaten Luftkammern (11) besteht, von denen wenigstens 1 Luftkammer (11)
an einer sich der Länge nach erstreckenden Luftkammer (11) unmittelbar
angrenzend angeordnet ist und jeweils unabhängig von der sich der Länge nach
erstreckenden Luftkammer (11) aufblasbar ist, wobei infolge einer wählbaren
Luftbefüllung der einzelnen Luftkammern (11) die einzelnen Luftkammern (11)
zueinander zur Bildung eines einem Boot ähnlichen Wasserfahrzeugs faltbar
sind.
2. Aufblasbarer, schwimmfähiger Hohlkörper nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Hohlkörper (10) eine längliche Grundform hat und aus wenigstens 3
separaten Luftkammern (11a, b, c) besteht, von denen wenigstens 2
Luftkammern (11b, c) an einer sich der Länge nach erstreckenden Luftkammer
(11a) unmittelbar angrenzend angeordnet sind und jeweils unabhängig von der
sich der Länge nach erstreckenden Luftkammer (11a) aufblasbar sind, wobei
infolge einer wählbaren Luftbefüllung der einzelnen Luftkammern (11a-c) die
einzelnen Luftkammern (11a, b, c) zueinander zur Bildung eines einem Boot
ähnlichen Wasserfahrzeugs faltbar sind.
3. Aufblasbarer, schwimmfähiger Hohlkörper nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Hohlkörper (10) eine längliche Grundform hat und aus wenigstens 3
separaten Luftkammern (11a, b, c) besteht, von denen wenigstens je eine
Luftkammer (11b, c) an je einer der beiden Stirnseiten einer sich der Länge nach
erstreckenden 3. Luftkammer (11a) angeordnet ist und jeweils unabhängig von
der 3. Luftkammer (11a) aufblasbar ist, wobei die stirnseitig angeordneten
Luftkammern (11b, c) im nicht aufgeblasenen Zustand zur Bildung eines einem
Boot ähnlichen Wasserfahrzeugs zusammenfaltbar sind.
4. Aufblasbarer, schwimmfähiger Hohlkörper nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Hohlkörper (10) eine längliche Grundform hat und aus wenigstens 3
separaten Luftkammern (11a, b, c) besteht, von denen wenigstens je eine
Luftkammer (11b, c) seitlich an einer sich der Länge nach erstreckenden
3. Luftkammer (11a) angeordnet ist und die Luftkammern (11a-c) unabhängig
voneinander aufblasbar sind, wobei die seitlich angeordneten Luftkammern
(11b, c) im aufgeblasenen Zustand um die 3. Luftkammer (11a) im
nichtaufgeblasenen Zustand zur Bildung eines einem Boot ähnlichen
Wasserfahrzeugs faltbar sind.
5. Aufblasbarer, schwimmfähiger Hohlkörper nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Hohlkörper (10) eine längliche Grundform hat und aus wenigstens 5
Luftkammern (11) besteht, von denen eine sich der Länge nach erstreckenden
Luftkammer (11) rechteckig ausgebildet ist und wenigstens 4 Luftkammern (11)
an den 4 Außenseiten der rechteckig geformten Luftkammer (11) jeweils einzeln
angrenzen, die Luftkammern (11) jeweils unabhängig voneinander aufblasbar
sind, wobei infolge einer wählbaren Luftbefüllung der einzelnen Luftkammern
(11) die einzelnen Luftkammern (11) zueinander zur Bildung eines einem Boot
ähnlichen Wasserfahrzeugs zusammenfaltbar sind.
6. Aufblasbarer, schwimmfähiger Hohlkörper nach einem der oberen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die nach dem Falten der Luftkammern (11) erzeugte Form als Seichtwasser
becken benutzt werden kann.
7. Aufblasbarer, schwimmfähiger Hohlkörper nach einem der oberen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die gefalteten Luftkammern (11) mittels wenigstens einer einfach lösbaren
Klemmverbindung mit wenigstens einem Klemmelement (16) in diesem
gefalteten Zustand zueinander haltbar sind.
8. Aufblasbarer, schwimmfähiger Hohlkörper nach einem der oberen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die gefalteten Luftkammern (11) mittels wenigstens einer einfach lösbaren
Haftverbindung mit wenigstens einem Haftelement in diesem gefalteten Zustand
zueinander haltbar sind.
9. Aufblasbarer, schwimmfähiger Hohlkörper nach Anspruch 3 und 7,
dadurch gekennzeichnet, daß
an den stirnseitigen Luftkammern (11) Versteifungselemente (15) angebracht
sind, die im zusammengefalteten Zustand dieses einem Boot ähnlichen
Wasserfahrzeugs durch die Klemmelemente (16) zusammengehalten werden.
10. Aufblasbarer, schwimmfähiger Hohlkörper nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Klemmelemente (16) profilierte Leisten (17) sind, die über
Versteifungselemente (15) schiebbar sind, welche von dem Material des
Hohlkörpers (10) umschlossen sind, um die einem Boot ähnlichen
Wasserfahrzeugs zu stabilisieren.
11. Verfahren zur Ausgestaltung eines aufblasbaren, schwimmfähigen
Hohlkörpers mit wenigstens 2 Luftkammern, insbesondere nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
dem aufblasbaren, schwimmfähigen Hohlkörper (10) durch im einzelnen
wählbare Luftbefüllung von Luftkammern (11) wenigstens eines Teils des
Hohlkörpers (10) durch Falten wenigstens einer Luftkammer (11) als Teil des
Hohlkörpers (10) eine neue Form gegeben wird, welche insbesondere eine
solche eines einem Boot ähnlichem Wasserfahrzeugs ist.
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|---|---|---|---|
| DE19510977A DE19510977C2 (de) | 1994-09-02 | 1995-03-24 | Aufblasbarer, schwimmfähiger Hohlkörper |
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| DE9414255U DE9414255U1 (de) | 1994-09-02 | 1994-09-02 | Aufblasbarer, schwimmfähiger Hohlkörper |
| DE19510977A DE19510977C2 (de) | 1994-09-02 | 1995-03-24 | Aufblasbarer, schwimmfähiger Hohlkörper |
Publications (2)
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| DE19510977A1 true DE19510977A1 (de) | 1996-03-07 |
| DE19510977C2 DE19510977C2 (de) | 1997-12-11 |
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Family Applications (2)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE9414255U Expired - Lifetime DE9414255U1 (de) | 1994-09-02 | 1994-09-02 | Aufblasbarer, schwimmfähiger Hohlkörper |
| DE19510977A Expired - Fee Related DE19510977C2 (de) | 1994-09-02 | 1995-03-24 | Aufblasbarer, schwimmfähiger Hohlkörper |
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|---|---|---|---|
| DE9414255U Expired - Lifetime DE9414255U1 (de) | 1994-09-02 | 1994-09-02 | Aufblasbarer, schwimmfähiger Hohlkörper |
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| DE1723893U (de) * | 1955-12-06 | 1956-06-07 | Gummi Werke Richterswil A G | Aufblasbares gebilde, hauptsaechlich badegeraete wie luftmatratzen und schwimmtiere. |
| DE972721C (de) * | 1942-05-06 | 1959-09-10 | Romika K G Lemm & Co | Luft- und wasserdichter Schlitzverschluss fuer Saecke, Schwimmer od. dgl. |
-
1994
- 1994-09-02 DE DE9414255U patent/DE9414255U1/de not_active Expired - Lifetime
-
1995
- 1995-03-24 DE DE19510977A patent/DE19510977C2/de not_active Expired - Fee Related
Patent Citations (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE972721C (de) * | 1942-05-06 | 1959-09-10 | Romika K G Lemm & Co | Luft- und wasserdichter Schlitzverschluss fuer Saecke, Schwimmer od. dgl. |
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| CN104417712A (zh) * | 2013-09-05 | 2015-03-18 | 戴卡特隆有限公司 | 可充气船的船头 |
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE19510977C2 (de) | 1997-12-11 |
| DE9414255U1 (de) | 1994-11-03 |
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