DE19509095A1 - Stauchkammerkräuselvorrichtung zum Kräuseln von synthetischen Fadenscharen o. dgl. - Google Patents
Stauchkammerkräuselvorrichtung zum Kräuseln von synthetischen Fadenscharen o. dgl.Info
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Kräuseln von synthetischen Fadenscha
ren, -bündeln oder -bändern mit einem Preßwalzenpaar und einer diesem nachgeschalteten
Stauchkammer, die aus zwei parallel zu den Achsen der Walzen ausgerichteten Platten, von
denen ggf. eine zumindest zum Teil gegen die andere zur Verkleinerung des Kammerraumes
verschwenkbar ist, und zwei bis zum Preßwalzenspalt hin den Kammerraum begrenzenden
Seitenwänden besteht, in denen in Höhe des Preßwalzenspaltes jeweils eine den Randberei
chen der Walzenstirnflächen zugeordnete, von einer Verstelleinheit z. B. mit einem Druck
gegen die Walzenstirnflächen beaufschlagte, im allgemeinen zylinderförmig geschnittene
Druckscheibe vorgesehen ist.
Eine Vorrichtung dieser Art ist z. B. durch die DE 21 17 393 A1 bekannt. Der Randbereich
zwischen dem Preßwalzenspalt des Einzugswalzenpaares und den zum Verschleiß bestimmten
Druckscheiben ist einer der am schwierigsten zu beherrschenden der ganzen Stauchkammer
kräuselvorrichtung. Durch die Konstruktion ist dafür zu sorgen, daß die durch das Einzugs
walzenpaar mit hohem Druck in die Stauchkammer geförderten Fasern nicht seitlich aus der
Vorrichtung hinausgequetscht werden. Gleichzeitig soll der Verschleiß, der notwendigerweise
zwischen den rotierenden Walzenstirnflächen und der ortsfesten Druckscheibe eintreten muß,
auf ein Minimum reduziert werden, insbesondere aber an der Fläche der Druckscheibe gleich
mäßig sein. Um dies zu erreichen, ist es aus der genannten Offenlegungsschrift bekannt, die
Druckscheibe drehbar zu lagern und sie schrittweise oder kontinuierlich zu drehen. Auf diese
Weise erfolgt der Abrieb an der Stirnseite der Druckscheibe zumindest gleichmäßig über die
Anlagefläche.
Je nach eingestelltem Druck gegen die Rückseite der Druckscheibe ist dennoch die Scheibe
häufig auszuwechseln, etwa nach 4-6 Stunden Betriebszeit. Die Scheibe ist dann durch eine
neue auszutauschen und die gebrauchte in einer z. B. Schleiferei von den Betriebs- sprich
Schleifspuren zu befreien. Dieser Austausch- und Schliefvorgang ist zwar mehrfach möglich,
jedoch ist die Scheibe etwa nach 10 erneuernden Schleifvorgängen verbraucht und muß dann
insgesamt mit ihren rückwärtigen Antriebsbohrungen und den zum Auswechseln notwendigen
Gewindebohrungen an der Umfangsfläche der Druckscheibe fortgeschmissen werden. Abge
sehen davon, daß dies ein hoher Materialverlust ist, muß auch die Investition der Schleif
einrichtung und die zum Erneuern notwendige Arbeit und dgl. beachtet werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Druckscheibe zu entwickeln, an der der Auf
wand des Nachschleifens und damit die Anschaffung der Schleifmaschine mit der notwendigen
Bedienung entfallen kann.
Ausgehend von einer Vorrichtung anfangs genannter Art ist zur Lösung der gestellten Aufgabe
vorgesehen, daß die Druckscheibe aus einer Trägerscheibe und einem an dieser befestigten
Verschleißelement zusammengesetzt ist.
Die Idee ist verblüffend einfach, sie hat aber weitreichende Folgen. Die Trägerscheibe kann
aus jedem beliebigen Material hergestellt und immer wieder verwendet werden. Die Präzisions
arbeit an der Trägerscheibe mit den einzelnen Bohrungen und Gewinden ist nur einmal not
wendig. Jetzt wird der Verschleißbereich der Druckscheibe durch ein gesondertes jederzeit
austauschbares Verschleißelement bestimmt, das allein aus dem weicheren und kostspielige
ren Buntmetall hergestellt werden muß. Man kann das Element als Scheibe mit dem Durch
messer der Trägerscheibe aus einem entsprechenden Blech z. B. stanzen und zur leichten
drehfesten Verbindung mit der Trägerscheibe mit einem im Durchmesser U-förmig aufgeboge
nen Kragen versehen, der dann teilweise in die Trägerscheibe eingreift.
In vorteilhafter Weise kann jetzt auch die Trägerscheibe aus einem porösen Material wie z. B.
aus einem gesinterten Material hergestellt werden, das - wie in der DE 33 26 589 A1 vorgese
hen - von der Rückseite her mit einem Fluid gekühlt werden kann. Ein poröses Material für die
Druckscheibe konnte bisher nicht verwendet werden, weil beim bisher notwendige Schleifen die
Poren der Verschleißfläche mit dem Schleifstaub immer wieder verschlossen wurden.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel nach der Erfindung dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 die Seitenansicht einer Stauchkammerkräuselvorrichtung im Bereich des Preßwalzen
paares,
Fig. 2 die Stauchkammerkräuselvorrichtung in der Stirnansicht in Richtung des einlaufenden
Gutes gesehen und
Fig. 3 einen Schnitt durch das Preßwalzenpaar in Höhe des Preßwalzenspaltes gemäß der
Einzelheit A mit der stirnseitig anliegenden Druckscheibe.
Die Vorrichtung zum Kräuseln synthetischer Fadenscharen besteht im wesentlichen aus den als
Einzugs- und Preßwalzenpaar dienen Walzen 1 und 2 und der nachgeschalteten Stauchkammer
3, die durch die zwei achsrecht zu den Walzen 1, 2 ausgerichteten Platten 4, 5 - von denen die
Platte 5 gegen die Platte 4 zur Verkleinerung des Kammerraumes 3 verschwenkbar gelagert ist
- und durch die zwei bis zum Preßwalzenspalt 8 hin sich erstreckenden Seitenscheiben 6, 7
begrenzt ist. Die Seitenscheiben 6, 7 sind an der unteren Platte 4 starr befestigt.
In den Seitenscheiben 6, 7 sind in Höhe des Preßwalzenspaltes 8 Druckscheiben 9, 10 frei
drehbar gelagert und mit Druck in Richtung des Pfeiles beaufschlagt. Der Antrieb zur Drehung
der Druckscheiben um ihre horizontale Achse ist der Einfachheit nicht dargestellt. Im allgemei
nen erfolgt dies über Bohrungen in der Rückseite der Druckscheiben 9, 10 mit in die Bohrungen
eingreifenden Dornen des Antriebes.
Die Druckscheiben 9,10 bestehen gemäß der Fig. 3 nicht aus einem einzigen Körper, sondern
aus der Trägerscheibe 11 und dem Verschleißelement 12. Das Verschleißelement 12 stülpt
sich in Form eines Deckels auf die Verschleißseite der Trägerscheibe das Verschleißelement
12 ist allein aus dem zum Verschleiß verwendeten Buntmetall hergestellt. In einfacher Weise
ist es aus einem solchen Blech gestanzt und anschließend mit einem Kragen 13 rundum zu
einem Deckel aufgebogen. Dieser Deckel stülpt sich formschlüssig auf die mit einer ent
sprechenden Nut 14 am Umfang versehene Trägerscheibe 11 und sollte über diesen Kragen 13
mit der Trägerscheibe 11 drehfest verbunden sein. Dazu könnten z. B. ortsfeste Dorne 15 in
der Trägerscheibe 11 dienen, die in ausgestanzte Lücken im Kragen 13 des Verschleißdeckels
einrasten. Andere Befestigungsmöglichkeiten sind möglich.
Aufgrund dieser Konstruktion der Druckscheibe liegt nur das Material des Verschleißelementes
12 fest. Das Trägerscheibenmaterial kann besonders billig oder aber auch aus Sintermaterial
hergestellt sein, das porös und damit besser zum Kühlen der Druckscheibe mit einer Flüssig
keit geeignet ist.
Claims (14)
1. Vorrichtung zum Kräuseln von synthetischen Fadenscharen, -bündeln oder -bändern mit
einem Preßwalzenpaar und einer diesem nachgeschalteten Stauchkammer, die aus zwei
parallel zu den Achsen der Walzen ausgerichteten Platten, von denen ggf. eine zumin
dest zum Teil gegeh die andere zur Verkleinerung des Kammerraumes verschwenkbar ist,
und zwei bis zum Preßwalzenspalt hin den Kammerraum begrenzenden Seitenwänden
besteht, in denen in Höhe des Preßwalzenspaltes jeweils eine den Randbereichen der
Walzenstirnflächen zugeordnete, von einer Verstelleinheit z. B. mit einem Druck gegen
die Walzenstirnflächen beaufschlagte, im allgemeinen zylinderförmig geschnittene
Druckscheibe vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckscheibe aus einer
Trägerscheibe (11) und einem an dieser befestigten Verschleißelement (12) zusammen
gesetzt ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschleißelement (12)
ebenfalls als Scheibe ausgebildet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschleiß
element (12) als ein die Trägerscheibe abdeckender Deckel geformt ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschleiß
element (12) mindestens den gleichen Durchmesser aufweist wie die Trägerscheibe (11).
5. Vorrichtung nach Anspruch 2, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschleiß
element (12) eine ebene Verschleißwandung und zumindest teilweise rundum einen auf
gerichteten Flanschrand (13) aufweist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschleißelement (12)
im Bereich des Flanschrandes (13) mit der Trägerscheibe (11) drehfest verbunden ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet, daß das Ver
schleißelement (12) lediglich auf die Trägerscheibe (11) lösbar aufgesteckt und durch
Mitnehmer (15) an der Trägerscheibe (11) drehfest gehalten ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß zur drehfesten Ver
bindung der Flanschrand (13) verwendet ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß zur Erzeugung der dreh
festen Verbindung die Trägerscheibe (11) am radialen Umfang ortsfeste Mitnehmer (15)
aufweist, die in Ausnehmungen des Flanschrandes (13) des Verschleißelementes (12)
eingreifen oder umgekehrt
10. Vorrichtung nach Anspruch 7-9, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerscheibe (11) im Bereich des Flanschrandes (13) des aufgesteckten Verschleißelementes (12) rundum eine Nut (14) aufweist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 7-9, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerscheibe (11) im Bereich des Flanschrandes (13) des aufgesteckten Verschleißelementes (12) rundum eine Nut (14) aufweist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-10, dadurch gekennzeichnet, daß das Ver
schleißelement (11) aus einem Blech eines Verschleißmaterials gestanzt ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß nach dem Stanzvorgang der
zylinderförmige Rand Bereich des Verschleißdeckels aufgebogen ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-12, dadurch gekennzeichnet, daß die Träger
scheibe (11) aus einem harten, aber porösen Material hergestellt ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerscheibe (11) aus
einem Sintermaterial hergestellt ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß die über die Fläche
des Verschleißelementes (12) poröse Trägerscheibe (11) durch ein Fluid gekühlt ist.
Priority Applications (5)
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| DE19509095A DE19509095A1 (de) | 1995-03-16 | 1995-03-16 | Stauchkammerkräuselvorrichtung zum Kräuseln von synthetischen Fadenscharen o. dgl. |
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