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DE19509095A1 - Stauchkammerkräuselvorrichtung zum Kräuseln von synthetischen Fadenscharen o. dgl. - Google Patents

Stauchkammerkräuselvorrichtung zum Kräuseln von synthetischen Fadenscharen o. dgl.

Info

Publication number
DE19509095A1
DE19509095A1 DE19509095A DE19509095A DE19509095A1 DE 19509095 A1 DE19509095 A1 DE 19509095A1 DE 19509095 A DE19509095 A DE 19509095A DE 19509095 A DE19509095 A DE 19509095A DE 19509095 A1 DE19509095 A1 DE 19509095A1
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DE
Germany
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wear element
carrier disc
wear
flange
disc
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE19509095A
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Truetzschler Nonwovens GmbH
Original Assignee
Fleissner GmbH
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Filing date
Publication date
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Priority to DE59601579T priority patent/DE59601579D1/de
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Priority to JP8059264A priority patent/JPH08260272A/ja
Priority to US08/617,109 priority patent/US5673466A/en
Publication of DE19509095A1 publication Critical patent/DE19509095A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • DTEXTILES; PAPER
    • D02YARNS; MECHANICAL FINISHING OF YARNS OR ROPES; WARPING OR BEAMING
    • D02GCRIMPING OR CURLING FIBRES, FILAMENTS, THREADS, OR YARNS; YARNS OR THREADS
    • D02G1/00Producing crimped or curled fibres, filaments, yarns, or threads, giving them latent characteristics
    • D02G1/12Producing crimped or curled fibres, filaments, yarns, or threads, giving them latent characteristics using stuffer boxes

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Yarns And Mechanical Finishing Of Yarns Or Ropes (AREA)
  • Paper (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Kräuseln von synthetischen Fadenscha­ ren, -bündeln oder -bändern mit einem Preßwalzenpaar und einer diesem nachgeschalteten Stauchkammer, die aus zwei parallel zu den Achsen der Walzen ausgerichteten Platten, von denen ggf. eine zumindest zum Teil gegen die andere zur Verkleinerung des Kammerraumes verschwenkbar ist, und zwei bis zum Preßwalzenspalt hin den Kammerraum begrenzenden Seitenwänden besteht, in denen in Höhe des Preßwalzenspaltes jeweils eine den Randberei­ chen der Walzenstirnflächen zugeordnete, von einer Verstelleinheit z. B. mit einem Druck gegen die Walzenstirnflächen beaufschlagte, im allgemeinen zylinderförmig geschnittene Druckscheibe vorgesehen ist.
Eine Vorrichtung dieser Art ist z. B. durch die DE 21 17 393 A1 bekannt. Der Randbereich zwischen dem Preßwalzenspalt des Einzugswalzenpaares und den zum Verschleiß bestimmten Druckscheiben ist einer der am schwierigsten zu beherrschenden der ganzen Stauchkammer­ kräuselvorrichtung. Durch die Konstruktion ist dafür zu sorgen, daß die durch das Einzugs­ walzenpaar mit hohem Druck in die Stauchkammer geförderten Fasern nicht seitlich aus der Vorrichtung hinausgequetscht werden. Gleichzeitig soll der Verschleiß, der notwendigerweise zwischen den rotierenden Walzenstirnflächen und der ortsfesten Druckscheibe eintreten muß, auf ein Minimum reduziert werden, insbesondere aber an der Fläche der Druckscheibe gleich­ mäßig sein. Um dies zu erreichen, ist es aus der genannten Offenlegungsschrift bekannt, die Druckscheibe drehbar zu lagern und sie schrittweise oder kontinuierlich zu drehen. Auf diese Weise erfolgt der Abrieb an der Stirnseite der Druckscheibe zumindest gleichmäßig über die Anlagefläche.
Je nach eingestelltem Druck gegen die Rückseite der Druckscheibe ist dennoch die Scheibe häufig auszuwechseln, etwa nach 4-6 Stunden Betriebszeit. Die Scheibe ist dann durch eine neue auszutauschen und die gebrauchte in einer z. B. Schleiferei von den Betriebs- sprich Schleifspuren zu befreien. Dieser Austausch- und Schliefvorgang ist zwar mehrfach möglich, jedoch ist die Scheibe etwa nach 10 erneuernden Schleifvorgängen verbraucht und muß dann insgesamt mit ihren rückwärtigen Antriebsbohrungen und den zum Auswechseln notwendigen Gewindebohrungen an der Umfangsfläche der Druckscheibe fortgeschmissen werden. Abge­ sehen davon, daß dies ein hoher Materialverlust ist, muß auch die Investition der Schleif­ einrichtung und die zum Erneuern notwendige Arbeit und dgl. beachtet werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Druckscheibe zu entwickeln, an der der Auf­ wand des Nachschleifens und damit die Anschaffung der Schleifmaschine mit der notwendigen Bedienung entfallen kann.
Ausgehend von einer Vorrichtung anfangs genannter Art ist zur Lösung der gestellten Aufgabe vorgesehen, daß die Druckscheibe aus einer Trägerscheibe und einem an dieser befestigten Verschleißelement zusammengesetzt ist.
Die Idee ist verblüffend einfach, sie hat aber weitreichende Folgen. Die Trägerscheibe kann aus jedem beliebigen Material hergestellt und immer wieder verwendet werden. Die Präzisions­ arbeit an der Trägerscheibe mit den einzelnen Bohrungen und Gewinden ist nur einmal not­ wendig. Jetzt wird der Verschleißbereich der Druckscheibe durch ein gesondertes jederzeit austauschbares Verschleißelement bestimmt, das allein aus dem weicheren und kostspielige­ ren Buntmetall hergestellt werden muß. Man kann das Element als Scheibe mit dem Durch­ messer der Trägerscheibe aus einem entsprechenden Blech z. B. stanzen und zur leichten drehfesten Verbindung mit der Trägerscheibe mit einem im Durchmesser U-förmig aufgeboge­ nen Kragen versehen, der dann teilweise in die Trägerscheibe eingreift.
In vorteilhafter Weise kann jetzt auch die Trägerscheibe aus einem porösen Material wie z. B. aus einem gesinterten Material hergestellt werden, das - wie in der DE 33 26 589 A1 vorgese­ hen - von der Rückseite her mit einem Fluid gekühlt werden kann. Ein poröses Material für die Druckscheibe konnte bisher nicht verwendet werden, weil beim bisher notwendige Schleifen die Poren der Verschleißfläche mit dem Schleifstaub immer wieder verschlossen wurden.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel nach der Erfindung dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 die Seitenansicht einer Stauchkammerkräuselvorrichtung im Bereich des Preßwalzen­ paares,
Fig. 2 die Stauchkammerkräuselvorrichtung in der Stirnansicht in Richtung des einlaufenden Gutes gesehen und
Fig. 3 einen Schnitt durch das Preßwalzenpaar in Höhe des Preßwalzenspaltes gemäß der Einzelheit A mit der stirnseitig anliegenden Druckscheibe.
Die Vorrichtung zum Kräuseln synthetischer Fadenscharen besteht im wesentlichen aus den als Einzugs- und Preßwalzenpaar dienen Walzen 1 und 2 und der nachgeschalteten Stauchkammer 3, die durch die zwei achsrecht zu den Walzen 1, 2 ausgerichteten Platten 4, 5 - von denen die Platte 5 gegen die Platte 4 zur Verkleinerung des Kammerraumes 3 verschwenkbar gelagert ist - und durch die zwei bis zum Preßwalzenspalt 8 hin sich erstreckenden Seitenscheiben 6, 7 begrenzt ist. Die Seitenscheiben 6, 7 sind an der unteren Platte 4 starr befestigt.
In den Seitenscheiben 6, 7 sind in Höhe des Preßwalzenspaltes 8 Druckscheiben 9, 10 frei drehbar gelagert und mit Druck in Richtung des Pfeiles beaufschlagt. Der Antrieb zur Drehung der Druckscheiben um ihre horizontale Achse ist der Einfachheit nicht dargestellt. Im allgemei­ nen erfolgt dies über Bohrungen in der Rückseite der Druckscheiben 9, 10 mit in die Bohrungen eingreifenden Dornen des Antriebes.
Die Druckscheiben 9,10 bestehen gemäß der Fig. 3 nicht aus einem einzigen Körper, sondern aus der Trägerscheibe 11 und dem Verschleißelement 12. Das Verschleißelement 12 stülpt sich in Form eines Deckels auf die Verschleißseite der Trägerscheibe das Verschleißelement 12 ist allein aus dem zum Verschleiß verwendeten Buntmetall hergestellt. In einfacher Weise ist es aus einem solchen Blech gestanzt und anschließend mit einem Kragen 13 rundum zu einem Deckel aufgebogen. Dieser Deckel stülpt sich formschlüssig auf die mit einer ent­ sprechenden Nut 14 am Umfang versehene Trägerscheibe 11 und sollte über diesen Kragen 13 mit der Trägerscheibe 11 drehfest verbunden sein. Dazu könnten z. B. ortsfeste Dorne 15 in der Trägerscheibe 11 dienen, die in ausgestanzte Lücken im Kragen 13 des Verschleißdeckels einrasten. Andere Befestigungsmöglichkeiten sind möglich.
Aufgrund dieser Konstruktion der Druckscheibe liegt nur das Material des Verschleißelementes 12 fest. Das Trägerscheibenmaterial kann besonders billig oder aber auch aus Sintermaterial hergestellt sein, das porös und damit besser zum Kühlen der Druckscheibe mit einer Flüssig­ keit geeignet ist.

Claims (14)

1. Vorrichtung zum Kräuseln von synthetischen Fadenscharen, -bündeln oder -bändern mit einem Preßwalzenpaar und einer diesem nachgeschalteten Stauchkammer, die aus zwei parallel zu den Achsen der Walzen ausgerichteten Platten, von denen ggf. eine zumin­ dest zum Teil gegeh die andere zur Verkleinerung des Kammerraumes verschwenkbar ist, und zwei bis zum Preßwalzenspalt hin den Kammerraum begrenzenden Seitenwänden besteht, in denen in Höhe des Preßwalzenspaltes jeweils eine den Randbereichen der Walzenstirnflächen zugeordnete, von einer Verstelleinheit z. B. mit einem Druck gegen die Walzenstirnflächen beaufschlagte, im allgemeinen zylinderförmig geschnittene Druckscheibe vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckscheibe aus einer Trägerscheibe (11) und einem an dieser befestigten Verschleißelement (12) zusammen­ gesetzt ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschleißelement (12) ebenfalls als Scheibe ausgebildet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschleiß­ element (12) als ein die Trägerscheibe abdeckender Deckel geformt ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschleiß­ element (12) mindestens den gleichen Durchmesser aufweist wie die Trägerscheibe (11).
5. Vorrichtung nach Anspruch 2, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschleiß­ element (12) eine ebene Verschleißwandung und zumindest teilweise rundum einen auf­ gerichteten Flanschrand (13) aufweist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschleißelement (12) im Bereich des Flanschrandes (13) mit der Trägerscheibe (11) drehfest verbunden ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet, daß das Ver­ schleißelement (12) lediglich auf die Trägerscheibe (11) lösbar aufgesteckt und durch Mitnehmer (15) an der Trägerscheibe (11) drehfest gehalten ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß zur drehfesten Ver­ bindung der Flanschrand (13) verwendet ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß zur Erzeugung der dreh­ festen Verbindung die Trägerscheibe (11) am radialen Umfang ortsfeste Mitnehmer (15) aufweist, die in Ausnehmungen des Flanschrandes (13) des Verschleißelementes (12) eingreifen oder umgekehrt
10. Vorrichtung nach Anspruch 7-9, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerscheibe (11) im Bereich des Flanschrandes (13) des aufgesteckten Verschleißelementes (12) rundum eine Nut (14) aufweist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-10, dadurch gekennzeichnet, daß das Ver­ schleißelement (11) aus einem Blech eines Verschleißmaterials gestanzt ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß nach dem Stanzvorgang der zylinderförmige Rand Bereich des Verschleißdeckels aufgebogen ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-12, dadurch gekennzeichnet, daß die Träger­ scheibe (11) aus einem harten, aber porösen Material hergestellt ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerscheibe (11) aus einem Sintermaterial hergestellt ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß die über die Fläche des Verschleißelementes (12) poröse Trägerscheibe (11) durch ein Fluid gekühlt ist.
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US08/617,109 US5673466A (en) 1995-03-16 1996-03-18 Device for crimping synthetic wraps and the like

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