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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Waschanlage zum Reinigen von Gegenständen in
einer Wascheinrichtung mit einer Reinigungsflüssigkeit, einer Spüleinrichtung
mit einer Spülflüssigkeit
und einer Trocknungseinrichtung zum Trocknen im Luftstrom, wobei
die Wascheinrichtung eine stationäre Waschkammer, die Spüleinrichtung
eine stationäre Spülkammer
und die Trocknungseinrichtung eine stationäre Trocknungskammer aufweist,
die der Reihe nach hintereinander angeordnet und durch eine Transportbahn
miteinander verbunden sind, auf der die Gegenstände befördert werden.
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In
der
US 37 06 317 ist
eine Anlage zum Waschen und Spülen
von Lebensmittelbehältern
für die Ausrüstung an
Bord von Flugzeugen oder anderen Verkehrsmitteln beschrieben. Die
für den
Durchlaufbetrieb ausgebildete Anlage enthält eine, in einer geraden Reihe
angeordnete Waschkammer und eine Spülkammer, die jeweils durch
Schwingtüren
verschließbar
sind. Zum Transport der Lebensmittelbehälter sind fahrbare Anhänger vorgesehen,
die in Schienen laufen und die mit Hilfe einer endlosen umlaufenden
Kette in einer Reihe hintereinander in einem bestimmten Zeittakt
Schritt für
Schritt durch die Anlage gezogen werden. Um diese Anlage bedienen zu
können,
muß eine
Bedienungsperson stets von der Beladeseite zur Entladeseite hin
und her pendeln, was bei einem Teilastbetrieb und bei einer Kleinanlage
ohne Trocknungsstufe noch vertretbar ist. Bei Vollastbetrieb oder
bei einer Großanlage
sind jedoch bei einer derartigen Linienanlage so weite Entfernungen
von der Beladung zur Entladung zurückzulegen, daß eine Bedienungsperson
nicht ausreicht.
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Durch
die
DE 42 20 927 C2 ist
eine Anlage zum Reinigen von industriellen Teilen bekannt, die aus
drei in einer Reihe hintereinander angeordneten Kammern, nämlich einer
Waschkammer, einer Spülkammer
und einer Trockenkammer besteht. Mit einer derartigen Anlage können in
einer Reihe hintereinander angeordnete Behälter, beispielsweise handelsübliche Waschkästen aufgenommen
werden. Zum Transport der Behälter
dient eine Transportbahn wie Förderband
oder Rollenbahn die zur Anlage hin, durch sie hindurch und wieder
wegführt
und mit denen die Behälter
in die Anlage hinein und von der Anlage weg transportiert werden.
Die Anlage wird in der Weise betrieben, daß der Behälter in der Reinigungskammer
und der Behälter
in der Spülkammer
und der Behälter
in der Trockenkammer gemeinsam in die nächste Station weitergeschoben
werden.
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Durch
die
DE 39 12 104 A1 ist
eine Rundtaktreinigungsanlage bekannt, die mehrere, längs einer geschlossenen
Bahn angeordnete Behandlungsstationen aufweist. Es ist eine Drehscheibe
mit ortsfesten verschließbaren
Behandlungskammern vorgesehen, in denen Werkstücke einsetzbar sind. Das Einsetzen und
das Entnehmen der Werkstücke
erfolgt von einer neben der Drehscheibe angeordneten Bestückungs- und
Entnahmestation aus. Die Beschickungs- und Entnahmestation ist nicht
in die Transportbahn integriert.
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Es
hat sich gezeigt, daß bei
kleinen Anlagen, die beispielsweise nur aus einer Wasch- und Spüleinrichtung
bestehen, eine Reihenanordnung vorteilhaft sein kann, weil die Wege
zum Beladen und Entladen der Anlage noch wirtschaftlich von einer
Bedienungsperson bewältigt
werden können.
Bei größeren Anlagen,
beispielsweise Dreikammeranlagen ist bereits ein größerer Aufwand
zur Bedienung der Anlage erforderlich, sei es, daß je eine
Person zum Beladen und Entladen der Anlage vorgesehen werden muß, oder
ein großer
Automatisierungsaufwand zum Be- und Entladen erforderlich ist. Ferner
ist für
Linienanlagen ein verhältnismäßig großer Platzbedarf
für die Anlage
selbst und für
die Entladestation hinter der Anlage erforderlich.
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Die
Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Anlage zum Waschen, Spülen und
Trocknen von Gegenständen
zu schaffen, die im Verhältnis
zu den bisher üblichen
Anlagen weniger Platz beansprucht und eine einfachere Bedienung
ermöglicht.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
im Hauptanspuch aufgeführten
Maßnahmen
gelöst.
Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
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Bei
der erfindungsgemäßen Ausbildung
der Waschanlage werden die Gegenstände an einer bestimmten Stelle
der Anlage, vorzugsweise in einer Zone zwischen der Wascheinrichtung
und der Trocknungseinrichtung auf die Transportbahn gebracht. Die
Gegenstände
können
im Kreis befördert
und durchlaufen nacheinander die Waschzone, dann die Spülzone und
schließlich
die Trocknungszone der Anlage und kommen schließlich gereinigt und trocken
wieder dort an, wo sie schmutzig in die Waschanlage eingebracht
wurden.
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Dadurch,
daß die
Gegenstände
an derselben Stelle in die Anlage eingebracht und wieder entnommen
werden, reicht eine Bedienungsperson für das Be- und Entladen aus.
In jedem Fall wird die Arbeit der Bedienungsperson erleichtert,
denn es müssen
nicht mehr weite Wege zurückgelegt
werden, um von der Beladung zur Entladung zu kommen. Was für die manuelle
Bedienung der Anlage gilt, trifft selbstverständlich auch für eine automatische
Be- und Entladung zu, wobei u.U. eine Transportbahn für den An- und
Abtransport der Gegenstände
ausreicht. Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß die Anlage
bis auf einen Inspektions- und Reparationsbereich rund um die Anlage
herum, nur einen Zugangsweg benötigt, so
daß die
Aufstellung auch bei beengten Platzverhältnissen in der Halle oder
im Freien, beispielsweise in einem Eckbereich vorgesehen werden
kann.
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Ferner
ist ohne weiteres ein mehrmaliger Durchlauf der Gegenstände durch
die Behandlungskammer auf einfache Weise möglich, wenn z.B. stark verschmutzte
Gegenstände
mit nur einem Durchlauf nicht sauber werden. Es werden in diesem
Fall die Gegenstände
nach dem ersten Umlauf auf der Transportbahn liegengelassen und
erst nach dem zweiten oder dritten Umlauf entnommen. Dabei ist es
vorteilhaft, bei mehrmaligen Waschdurchlauf die Spül- und Trocknungseinrichtung
abzustellen oder die Spüleinrichtung
ebenfalls mit Waschflüssigkeit
zu speisen, so daß eine
intensivere Reinigung erfolgen kann, Ebenso kann die Wascheinrichtung
mit Spülflüssigkeit
gespeist werden, wenn sich herausstellt, daß ein mehrmaliger Spülgang erforderlich
ist. Ein Mehrfachumlauf kann selbstverständlich auch für das Trocknen
erfolgen, wenn mehrere Trocknungsgänge erforderlich sind, wobei
in diesem Fall die Wasch- und Spüleinrichtungen
abzustellen sind.
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Die
Waschanlage eignet sich für
verhältnismäßig große Gegenstände wie
Behälter,
Transportkästen
und Paletten oder für
Werkstücke,
die nach einem Bearbeitungsgang von Öl, Fett, Schmutz oder anderen
Rückständen gereinigt
werden müssen.
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Vorteilhaft
ist eine kreisförmige
Behandlungskammer vorgesehen, die segmentiert, d.h. in die bereits
genannten Zonen aufgeteilt ist, welche die Transportbahn durchläuft. Die
Anordnung im Kreis hat den Vorteil, daß die Bauteile der Anlage,
insbesondere die Transportbahn aus gleichen Teilen zusammengesetzt
werden kann. Selbstverständlich kann
auch eine ovale wie elliptische Anordnung gewählt werden, oder es kann ein
quadratischer, rechteckiger oder trapezförmiger Grundriß für die Transportbahn
gewählt
werden, an dem sich die Anordnung der Zonen orientiert. In diesem
Fall sind die Zonen an den geraden Seiten angeordnet und die Umlenkung
erfolgt an den Ecken durch Kurven oder Bögen der Transportbahn.
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Diese
Kurven oder Bögen
bilden Freizonen, mit denen die anderen Zonen voneinander getrennt sind,
d.h. jede Zone hat von der anderen einen mehr oder weniger großen Abstand,
um eine gegenseitige Beeinflussung zu vermeiden. Vorteilhaft sind
die Ein- und Ausgänge
der Behandlungskammern durch Türen
oder Vorhänge
wie Schwingtüren,
Lamellenvorhänge
oder Schürzen
schließbar.
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Die
Behandlungskammern sind mit Wasch-, Spül- und Strahldüsen ausgerüstet, die
auf die Transportbahn und/oder quer dazu ausgerichtet sind, so daß die auf
der Transportbahn befindlichen Gegenstände in der betreffenden Zone
der Reihe nach einem Waschmittelstrom, einem Spülmittelstrom und einem Luftstrom
ausgesetzt sind. Dabei kann es sich um eine geschlossene Anlage
handeln, die in die drei genannten Zonen aufgeteilt ist, nämlich der
Waschzone, der Spülzone
und der Trocknungszone, wobei eine verschließbare Lade- und Entnahmeöffnung vorgesehen
ist. Diese Lade- und Entnahmeöffnung ist
dann sinnvoll in der Trocknungszone anzubringen.
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Vorteilhaft
ist eine separate Lade- und Entnahmebrüstung, die sich zwischen der
Waschzone und der Trocknungszone befindet. Eine in diesem Bereich
befindliche offene Lade- und Entnahmebrüstung kann durch einen Luftvorhang
gegen die Außenluft
abgeschirmt sein.
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Um
die gebrauchte Wasch- und Spülflüssigkeit
aufzufangen, sind an der Unterseite der Transportbahn zumindest
in der Waschzone und in der Spülzone
Auffangwannen angebracht, die jeweils an einen Reinigungsflüssigkeitsbehälter und
einen Spülflüssigkeitsbehälter angeschlossen
sind, so daß die gebrauchte
Reinigungsflüssigkeit
und Spülflüssigkeit in
die entsprechen Behälter
geleitet werden.
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Bevor
diese Flüssigkeit
wieder zum Waschen und Spülen
benutzt wird, erfolgt eine Aufbereitung, z.B. durch Filtern auch
Ultrafiltern. Ferner erfolgt eine zusätzliche Aufbereitung der Wasch- und/oder
Spülflüssigkeit
bei der erfindungsgemäßen Anlage
durch Destillation der Wasch- und/oder Spülflüssigkeit. Dabei wird vorzugsweise
Spülflüssigkeit aus
dem Spülflüssigkeitsbehälter in
einen Verdampfer geleitet und der Dampf wird kondensiert und in
einem Destillatsammelbehälter
aufgefangen und nach Bedarf damit die Wasch- und/oder Spülflüssigkeit
mit reinem Wasser aufgefrischt. Bei der erfindungsgemäßen Anlage
ist dementsprechend ein weitgehend abwasserfreier Betrieb möglich.
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Der
Dampf wird gemäß einer
Weiterbildung der Erfindung benutzt, um die Reinigungsflüssigkeit, die
Spülflüssigkeit
und ggf. auch die Trocknungsluft zu Erwärmen. Für diesen Zweck sind Kondensatoren in
dem Reinigungsflüssigkeitsbehälter und
im Spülflüssigkeitsbehälter eingebaut.
Ferner kann in dem von einem Gebläse erzeugten Trocknungsluftstrom ebenfalls
ein Kondensator vorhanden sein, der vom Verdampfer mit Dampf gespeist
und dem Luftstrom als Heizmedium zugeführt wird. Es kann für diesen Zweck
eine parallele oder eine serielle Dampfeinspeisung erfolgen. Bei
einer seriellen Beschaltung durchströmt dann vorteilhaft der Frischdampf
zuerst den Kondensator im Luftstrom.
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Die
Transportbahn ist vorteilhaft als Rollenbahn ausgebildet und die
einzelnen Rollen sind angetrieben. Es ist jedoch auch ohne weiteres
denkbar eine Schienenbahn zu verwenden, mit der ein Transport der
Gegenstände
auf Wagen erfolgt. Ferner kann die Transportbahn eine Hängebahn
sein, an der Teile angehängt
werden.
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Bei
einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung dient als Transportbahn
ein Drehtisch wie Drehteller bzw. Gitterrost oder Sieb und Drehsäule bilden
eine Einsäulenanordnung
mit der zentralen Drehsäule,
deren Antrieb mit einem Elektromotor erfolgt. Durch eine kreisringförmige Ausbildung
des Drehtisches ist die Mitte als Transportfläche nicht nutzbar, wodurch
die sich auf dem Tisch befindliche Gegenstände einen längeren Weg für einen
Umlauf benötigen,
was für
die Anordnung der Wasch-, Spül- und
Luftduschen und die damit zusammenhängende gleichmäßige Verteilung
des Flüssigkeits-
und Luftstromes von Bedeutung ist.
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Zum
Trocknen wird ein Luftstrom benutzt. Selbstverständlich kann die Trocknung auch
auf andere Weise erfolgen, beispielsweise durch Wärmestrahlung,
dann sind in äquivalenter
Weise anstelle der Luftduschen Wärmestrahler
anzuordnen.
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Nachfolgend
wird die Erfindung in zwei Ausführungsbeispielen
an Hand der Zeichnung näher beschrieben.
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Es
zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung einer Reinigungsanlage,
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2 einen
Querschnitt durch eine andere Ausführung der Waschanlage entlang
der Linie E-F in 2,
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3 die
Draufsicht auf die Waschanlage nach 2.
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Die
in den Figuren der Zeichnungen dargestellten Waschanlagen enthalten
generell eine nicht näher
bezeichneten Reinigungseinrichtung, eine nicht näher bezeichnete Spüleinrichtung
und eine ebenfalls nicht näher
bezeichneten Trocknungseinrichtung. Die Wascheinrichtung enthält eine
Waschzone 4, die Spüleinrichtung
enthält
eine Spülzone 5 und
die Trocknungseinrichtung enthält
eine Trocknungszone 6. Man kann diese Zonen 4, 5, 6 als
tunnelartige Segmente bezeichnen, durch die die Transportbahn 7 hindurchführt.
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Zwischen
der Waschzone 4 und der Trocknungszone 6 befindet
sich eine Lade- und Entladezone 8, die rampenartig ausgebildet
ist und an der die Transportbahn entlangführt. Ferner befindet sich zwischen
der Waschzone 4 und der Spülzone 5 eine Freizone 9 und
zwischen der Spülzone 5 und
der Trocknungszone 6 befindet sich ebenfalls eine Freizone 10.
Am Eingang und am Ausgang der Zonen 4, 5, 6 sind
nicht dargestellte schürzenartige
Vorhänge angebracht,
um die Verluste am Wasch-, Spül-
und Trocknungsmedium zu vermindern.
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Durch
diese Ausbildung bilden die einzelnen Zonen 4, 5, 6 Behandlungskammern,
die mit Spritz-, Sprüh-
und Strahldüsen 11, 12, 13 ausgerüstet sind und
entweder direkt auf die Transportbahn 7 oder quer dazu
ausgerichtet sind. Wie erkennbar, sind die Spritz- und Sprühdüsen 11, 12 an
strahlenförmig
angeordneten nicht näher
bezeichneten Leitungsstücken
angebracht, die alle an einen kreisförmig gebogenen Verteiler 14, 15 angeschlossen
sind. Bei der Trocknungszone 6 führen Leitungen 16 von
den Luftstrahldüsen 13 an
den Verteiler 17 der Windanlage 18, die als Gebläse ausgebildet
ist.
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An
den Bodenseiten der Behandlungskammern bzw. Zonen 4 und 5 sind
unter der Transportbahn 7 Auffangwannen 19, 20 angebracht,
mit denen gebrauchte Wasch- und Spülflüssigkeit gesammelt und einer
Aufbereitung zugeführt
werden wie nachfolgend noch näher
erläutert
wird.
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Wie
aus 1 hervorgeht, sind die Behandlungskammern der
Waschzone 4, der Spülzone 5, und
der Trocknungszone 6 im Kreis um einen Mittelpunkt herum
verteilt angeordnet und selbst kreisförmig ausgebildet, nämlich kreisringsegmentartig. Ebenfalls
ist die Transportbahn 7 als geschlossener Kreis ausgebildet
und verbindet alle Zonen miteinander. Im Ausführungsbeispiel nach 1 ist
die Transportbahn 7 als Rollenbahn ausgebildet und die
einzelnen Rollen sind angetrieben. Selbstverständlich kann die Transportbahn 7 auch
anders verwirklicht werden, beispielsweise als Schienenbahn oder
als Förderband.
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Die
Gegenstände,
bei denen es sich um verhältnismäßig große Teile
handeln kann, werden in der Lade- und Entladezone 8 auf
die Transportbahn gelegt und werden auf der Transportbahn befördert, dabei
gelangen sie zunächst
in die Waschzone 4, wo sie von Verunreinigungen wie Schmutz, Öl, Fett
oder anderen Verunreinigungen abgewaschen werden durch den Waschmittelstrom
aus den Waschdüsen 11.
Für diesen
Zweck ist der Verteiler 14 über die Leitung 26 an
den Waschflüssigkeitsbehälter 22 angeschlossen.
Mit der Pumpe 27 wird die Waschflüssigkeit mit hohem Druck durch
die Waschdüsen 11 gepreßt. Nach
der Waschzone 4 gelangen die Teile in die Spülzone 5,
wo die Teilen von gelösten
Schmutz-, Öl-
oder Fettresten abgespült
werden durch den Spülmittelstrom
aus den Sprühdüsen 12,
bei wässriger
Spülflüssigkeit
geschieht das mit nahezu reinem Wasser. Für diesen Zweck ist der Verteiler 15 über die
Leitung 27 an den Spülflüssigkeitsbehälter 29 angeschlossen.
Mit der Pumpe 30 wird Spülflüssigkeit mit hohem Druck durch
die Sprühdüsen gepreßt. Schließlich gelangen
die Teile in die Trocknungszone 6, wo sie im Luftstrom
aus den Luftschwertern 13 der Windanlage 18 getrocknet
werden. An der Entladezone 8 können die Teile wieder entnommen
werden.
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Die
Waschanlage arbeitet im Betrieb abwasserfrei. Es sind Einrichtungen
vorhanden, mit denen eine Aufbereitung der Waschflüssigkeit
und der Spülflüssigkeit
erfolgt. Für
diesen Zweck besitzt die Auffangwanne 19 der Waschzone 4 einen
Ablauf 21. Der Waschflüssigkeitsbehälter 22 ist über die
Leitung 23 an den Ablauf 21 der Auffangwanne 19 angeschlossen.
Mit der Pumpe 24 wird die gebrauchte Waschflüssigkeit
aus der Auffangwanne 19 zunächst einer Aufbereitungsstufe 25 zugeführt, bei
der es sich um eine Filteranlage auch Mikrofilteranlage oder Kaskadenentöler, Schwerkraftabscheider
od. dgl. handeln kann. Mit der Aufbereitungsstufe 25 werden
aus der Waschflüssigkeit
die darin enthaltenen Verunreinigungen weitgehend entfernt, so daß die aufbereitete Waschflüssigkeit
wieder dem Waschflüssigkeitsbehälter 22 zugeführt werden
kann.
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Die
Auffangwanne 20 der Spülzone 5 besitzt ebenfalls
einen Ablauf 31, der über
die Leitung 32 und der zwischengeschalteten Pumpe 33 an
den Spülflüssigkeitsbehälter 29 angeschlossen
ist, so daß die
gebrauchte Spülflüssigkeit
wiederverwendet werden kann. Nach einer gewissen Zeit tritt eine
Trübung der
Spülflüssigkeit
durch den ständigen
Zulauf gebrauchter Spülflüssigkeit
ein, so daß mit
einem Destillationskreislauf zumindest die Spülflüssigkeit kontinuierlich mit
reinem Destillat aufgefrischt werden kann. Für diesen Zweck wird Spülflüssigkeit
aus dem Spülflüssigkeitsbehälter 29 an
einem Überlauf 34 kontinuierlich
mit der Pumpe 35 in den Verdampfer 36 gefördert, wobei
die dafür
erforderliche Energie, hier als Wasserdampf vorliegend zum Beheizen
des Reinigungsflüssigkeitsbehälters 22,
des Spülflüssigkeitsbehälters 29 und
des Trocknungsluftstromes benutzt wird.
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Aus
dem Verdampfer 36 führt
eine Dampfleitung 37 an einen Kondensator 38 im
Verteiler 17. Hier kondensiert bereits ein Teil des Dampfes
im Luftstrom aus der Windanlage 18, wodurch den Luftstrahldüsen 13 erwärmte Luft
zugeführt
wird. Vom Kondensator 38 führt eine Leitung 39 zu
einem weiteren Kondensator 40, der sich im Spülflüssigkeitsbehälter 29 befindet.
Hier wird ein weiterer Teil des Dampfes kondensiert, wobei die dem
Dampf entzogene Wärme
zum Erwärmen
der Spülflüssigkeit dient.
Vom Kondensator 40 führt
eine Leitung 41 zu dem Kondensator 42 im Waschflüssigkeitsbehälter 22,
wo der Rest des Dampfes schließlich
kondensiert und die Waschflüssigkeit
erwärmt.
Das Kondensat gelangt über
die Leitung 43 in den Destillatsammelbehälter 44,
aus dem nach Bedarf mit der Pumpe 45 durch die Leitung 46 die
Spülflüssigkeit
mit reinem Destillat ergänzt
wird. Selbstverständlich
kann über eine
nicht dargestellte Leitung auch Destillat in die Reinigungsflüssigkeit
geleitet werden.
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Die
Anlage nach 2 und 3 der Zeichnung
unterscheidet sich Aufbau von der Anlage nach 1.
In der nachfolgenden Beschreibung werden aber gleiche Teile mit
gleichen Bezugszeichen versehen.
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Der
Reinigungsflüssigkeitsbehälter 22 enthält eine
wässrige
Reinigungsflüssigkeit
mit einer waschaktiven Substanz. Dabei kann es sich um Detergenzien,
Tenside, Lösungsmittel,
auch organische Lösungsmittel
handeln. Der Spülflüssigkeitsbehälter 29 enthält eine
wässrige
Spülflüssigkeit
oder nahezu reines Wasser, mit denen die Gegenstände nach dem Waschgang abgespült werden.
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Der
Reinigungskreislauf wird aus dem Reinigungsflüssigkeitsbehälter 22 gespeist
und über
eine nicht dargestellte Leitung in den Verteiler 14 zu
den Spritzdüsen 11 der
Reinigungseinrichtung geleitet. In der Speiseleitung befindet sich
die Pumpe 50, die Reinigungsflüssigkeit aus dem Reinigungsflüssigkeitsbehälter 22 in
die Waschzone 4 durch die Spritzdüsen 11 mit hohem Druck
fördert,
wodurch die sich in der Behandlungskammer auf der Transportbahn befindlichen
Gegenstände
(nicht dargestellt) gereinigt, d.h. von Ölen, Fetten und anderen Verunreinigungen
abgewaschen werden. Die verunreinigte Reinigungsflüssigkeit
wird in einer nicht dargestellten Auffangwanne gesammelt, durch
eine nicht dargestellte Rückleitung
in eine Aufbereitungsstufe geleitet und wie im Ausführungsbeispiel
nach 1 beschrieben aufbereitet.
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Die
Spülflüssigkeit
aus dem Spülflüssigkeitsbehälter 23 wird
mit der Pumpe 51 durch die Leitung 52 mit hohem
Druck durch die Sprühdüsen 12 der Spüleinrichtung
in die Spülzone 5 gepreßt, wo die Gegenstände abgespült werden. Über den
Ablauf 53 läuft
gebrauchte Spülflüssigkeit
aus der Auffangwanne 54 zurück in den Spülflüssigkeitsbehälter 23.
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In
den Waschgang, Spülgang
und Trockengang ist ein Destillationskreislauf eingeschaltet sein, mit
dem verbrauchte Reinigungs- und/oder Spülflüssigkeit entnommen und einem
Verdampfer 36 zugeführt
wird. Das damit erzeugte Kondensat kann der Wasch- oder Spülflüssigkeit
zugeführt
werden, wobei mit dem Dampf die Reinigungsflüssigkeit, die Spülflüssigkeit
und die Trocknungsluft erwärmt
werden können.
Aus dem Verdampfer 36 führt
eine nicht näher
bezeichnete Leitung zum Kondensator 44 im Reinigungsflüssigkeitsbehälter 22.
Der Dampf wird vollständig
kondensiert und das Destillat in den Destillatsammelbehälter 44 geleitet.
Aus dem Verdampfer 36 führt
eine weitere nicht näher
bezeichnete Leitung zum Kondensator 40 im Spülflüssigkeitsbehälter 23. Hier
kann ein Teil des Dampfes noch in den Kondensator 38 der
Windanlage 18 geleitet werden, um die Trocknungsluft zu
erwärmen,
die dann erwärmte Trocknungsluft
gelangt durch den Luftkanal 55 in die Luftstrahldüsen 13.
Das Destillat aus den Kondensatoren 38, 40 gelangt
durch die Leitung 56 in den Destillatsammelbehälter 44.
Durch die Leitung 57 wird mit der Pumpe 58 reines
Destillat in den Spülflüssigkeitsbehälter 23 gepumpt.
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Die
Waschanlage nach 2 und 3 ist als
Kompaktanlage ausgeführt.
Alle Einrichtungen befinden sich in einem verkleideten Gehäuse 60, dessen
Seitenwände
Wartungsklappen 59 besitzen. Innerhalb des Gehäuses 60 befindet
sich die Waschzone 4, Spülzone 5, Trocknungszone 6 und
die Lade- und Entladezone 8. Beim Ausführungsbeispiel betragen die
Außenabmessungen
etwa 3m × 3m.
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In
dem Gehäuse 60 ist
die Transportbahn 7 angeordnet, hier als runder Drehtisch 61 mit
Rost ausgebildet. Es handelt sich dabei um eine Einsäulenvorrichtung
bestehend aus einem kreisringförmigen
horizontalen Gitterrost, der über
Streben 62 mit der vertikalen Drehsäule 63 starr verbunden
ist. Der Drehtisch 61 ist mit der Drehsäule 63 in einem Fuß- und Kopflager 64, 65 gelagert
und wird mit einem Getriebemotor 66 angetrieben.
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Der
Rückseite
des Drehtisches 61 gegenüberliegend befindet sich eine
Bodenwanne 54 mit Trennwänden 67, mit der die
durch den Drehtisch 61 ablaufende Wasch- und Spülflüssigkeit
aufgefangen und nach der Aufbereitung zurück in den Wasch- und/oder Spülflüssigkeitsbehälter 22, 23 geleitet wird.
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Um
den Drehtisch 61 herum ist eine mit der Bodenwanne 20 verbundene
Ringwand 68 bis an die Decke 69 der Behandlungskammer
hochgezogen. Ferner ragt von der Decke 69 eine etwa der
Kreisringöffnung
des Gitterrostes entsprechende zylindrische Ringwand 70 bis
auf den Gitterrost herab, so daß die
Behandlungskammer insgesamt die Form eines Kreisringzylinders besitzt,
in dem der Drehtisch 61 rotiert und in dessen Deckenbereich
sich die Wasch-, Spül-
und Luftdüsen 11, 12, 13 befinden.
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Die
Behandlungskammer hat eine zwischen den Waschzone 4 und
der Trocknungszone 6 befindliche Lade- und Entladebrüstung 71,
in der Höhe
des Drehtisches 61. Die entsprechende Lade- und Entladeöffnung reicht
von der Brüstung 71 bis
an die Decke 69 der Behandlungskammer und hat eine Breite, die
sich etwa über
1/4 des Außenumfanges
des Drehtisches 61 erstreckt.
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Wie
aus 2 hervorgeht, besitzt die Waschzone 4 mehrere,
in diesem Fall vier Waschdüsenreihen
mit je fünf
Waschdüsen 11,
die konzentrisch auf die Drehsäule 63 hin
ausgerichtet sind. Ebenso besitzt die Spülzone 5 mehrere, in
diesem Fall vier Sprühdüsenreihen
mit je fünf
Sprühdüsen 12,
die ebenfalls konzentrisch auf die Drehsäule 63 hin ausgerichtet
sind. Ferner besitzt die Trocknungszone mehrere, in diesem vier
Luftduschen 13.
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Im
Ausführungsbeispiel
erfolgt die Behandlung der auf dem Drehtisch 61 befindlichen
Gegenstände
mit dem Flüssigkeits- und Luftstrom senkrecht
von der Decke 69. Die Wasch-, Spül- und Luftdüsen oder -duschen 11, 12, 13 können anstelle
im Deckenbereich auch an der äußeren Ringwand 68 angeordnet
werden, so daß die
Behandlungsrichtung radial, d.h. horizontal oder schräg von oben
nach unten verläuft.