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DE19509645B4 - Waschanlage zum Reinigen von Gegenständen - Google Patents

Waschanlage zum Reinigen von Gegenständen Download PDF

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DE19509645B4
DE19509645B4 DE1995109645 DE19509645A DE19509645B4 DE 19509645 B4 DE19509645 B4 DE 19509645B4 DE 1995109645 DE1995109645 DE 1995109645 DE 19509645 A DE19509645 A DE 19509645A DE 19509645 B4 DE19509645 B4 DE 19509645B4
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Abstract

Waschanlage zum Reinigen von Gegenständen in einer Wascheinrichtung mit einer Reinigungsflüssigkeit, einer Spüleinrichtung mit einer Spülflüssigkeit und einer Trocknungseinrichtung zum Trocknen im Luftstrom, wobei die Wascheinrichtung eine stationäre Waschkammer (4), die Spüleinrichtung eine stationäre Spülkammer (5) und die Trocknungseinrichtung eine stationäre Trocknungskammer (6) aufweist, die der Reihe nach hintereinander angeordnet und durch eine Transportbahn (7) miteinander verbunden sind, auf der die Gegenstände befördert werden, dadurch gekennzeichnet, daß die Waschkammer (4) die Spülkammer (5) und die Trocknungskammer (6) in einem offenen Bogen angeordnet sind, und die Transportbahn (7) in einem geschlossenen Bogen durch die Kammern (4, 5, 6) hindurchgeführt ist, daß auf der Transportbahn (7) zwischen der Waschkammer (4) und der Trocknungskammer (6) eine Lade- und Entladezone (8) vorgesehen ist.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Waschanlage zum Reinigen von Gegenständen in einer Wascheinrichtung mit einer Reinigungsflüssigkeit, einer Spüleinrichtung mit einer Spülflüssigkeit und einer Trocknungseinrichtung zum Trocknen im Luftstrom, wobei die Wascheinrichtung eine stationäre Waschkammer, die Spüleinrichtung eine stationäre Spülkammer und die Trocknungseinrichtung eine stationäre Trocknungskammer aufweist, die der Reihe nach hintereinander angeordnet und durch eine Transportbahn miteinander verbunden sind, auf der die Gegenstände befördert werden.
  • In der US 37 06 317 ist eine Anlage zum Waschen und Spülen von Lebensmittelbehältern für die Ausrüstung an Bord von Flugzeugen oder anderen Verkehrsmitteln beschrieben. Die für den Durchlaufbetrieb ausgebildete Anlage enthält eine, in einer geraden Reihe angeordnete Waschkammer und eine Spülkammer, die jeweils durch Schwingtüren verschließbar sind. Zum Transport der Lebensmittelbehälter sind fahrbare Anhänger vorgesehen, die in Schienen laufen und die mit Hilfe einer endlosen umlaufenden Kette in einer Reihe hintereinander in einem bestimmten Zeittakt Schritt für Schritt durch die Anlage gezogen werden. Um diese Anlage bedienen zu können, muß eine Bedienungsperson stets von der Beladeseite zur Entladeseite hin und her pendeln, was bei einem Teilastbetrieb und bei einer Kleinanlage ohne Trocknungsstufe noch vertretbar ist. Bei Vollastbetrieb oder bei einer Großanlage sind jedoch bei einer derartigen Linienanlage so weite Entfernungen von der Beladung zur Entladung zurückzulegen, daß eine Bedienungsperson nicht ausreicht.
  • Durch die DE 42 20 927 C2 ist eine Anlage zum Reinigen von industriellen Teilen bekannt, die aus drei in einer Reihe hintereinander angeordneten Kammern, nämlich einer Waschkammer, einer Spülkammer und einer Trockenkammer besteht. Mit einer derartigen Anlage können in einer Reihe hintereinander angeordnete Behälter, beispielsweise handelsübliche Waschkästen aufgenommen werden. Zum Transport der Behälter dient eine Transportbahn wie Förderband oder Rollenbahn die zur Anlage hin, durch sie hindurch und wieder wegführt und mit denen die Behälter in die Anlage hinein und von der Anlage weg transportiert werden. Die Anlage wird in der Weise betrieben, daß der Behälter in der Reinigungskammer und der Behälter in der Spülkammer und der Behälter in der Trockenkammer gemeinsam in die nächste Station weitergeschoben werden.
  • Durch die DE 39 12 104 A1 ist eine Rundtaktreinigungsanlage bekannt, die mehrere, längs einer geschlossenen Bahn angeordnete Behandlungsstationen aufweist. Es ist eine Drehscheibe mit ortsfesten verschließbaren Behandlungskammern vorgesehen, in denen Werkstücke einsetzbar sind. Das Einsetzen und das Entnehmen der Werkstücke erfolgt von einer neben der Drehscheibe angeordneten Bestückungs- und Entnahmestation aus. Die Beschickungs- und Entnahmestation ist nicht in die Transportbahn integriert.
  • Es hat sich gezeigt, daß bei kleinen Anlagen, die beispielsweise nur aus einer Wasch- und Spüleinrichtung bestehen, eine Reihenanordnung vorteilhaft sein kann, weil die Wege zum Beladen und Entladen der Anlage noch wirtschaftlich von einer Bedienungsperson bewältigt werden können. Bei größeren Anlagen, beispielsweise Dreikammeranlagen ist bereits ein größerer Aufwand zur Bedienung der Anlage erforderlich, sei es, daß je eine Person zum Beladen und Entladen der Anlage vorgesehen werden muß, oder ein großer Automatisierungsaufwand zum Be- und Entladen erforderlich ist. Ferner ist für Linienanlagen ein verhältnismäßig großer Platzbedarf für die Anlage selbst und für die Entladestation hinter der Anlage erforderlich.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Anlage zum Waschen, Spülen und Trocknen von Gegenständen zu schaffen, die im Verhältnis zu den bisher üblichen Anlagen weniger Platz beansprucht und eine einfachere Bedienung ermöglicht.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im Hauptanspuch aufgeführten Maßnahmen gelöst. Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
  • Bei der erfindungsgemäßen Ausbildung der Waschanlage werden die Gegenstände an einer bestimmten Stelle der Anlage, vorzugsweise in einer Zone zwischen der Wascheinrichtung und der Trocknungseinrichtung auf die Transportbahn gebracht. Die Gegenstände können im Kreis befördert und durchlaufen nacheinander die Waschzone, dann die Spülzone und schließlich die Trocknungszone der Anlage und kommen schließlich gereinigt und trocken wieder dort an, wo sie schmutzig in die Waschanlage eingebracht wurden.
  • Dadurch, daß die Gegenstände an derselben Stelle in die Anlage eingebracht und wieder entnommen werden, reicht eine Bedienungsperson für das Be- und Entladen aus. In jedem Fall wird die Arbeit der Bedienungsperson erleichtert, denn es müssen nicht mehr weite Wege zurückgelegt werden, um von der Beladung zur Entladung zu kommen. Was für die manuelle Bedienung der Anlage gilt, trifft selbstverständlich auch für eine automatische Be- und Entladung zu, wobei u.U. eine Transportbahn für den An- und Abtransport der Gegenstände ausreicht. Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß die Anlage bis auf einen Inspektions- und Reparationsbereich rund um die Anlage herum, nur einen Zugangsweg benötigt, so daß die Aufstellung auch bei beengten Platzverhältnissen in der Halle oder im Freien, beispielsweise in einem Eckbereich vorgesehen werden kann.
  • Ferner ist ohne weiteres ein mehrmaliger Durchlauf der Gegenstände durch die Behandlungskammer auf einfache Weise möglich, wenn z.B. stark verschmutzte Gegenstände mit nur einem Durchlauf nicht sauber werden. Es werden in diesem Fall die Gegenstände nach dem ersten Umlauf auf der Transportbahn liegengelassen und erst nach dem zweiten oder dritten Umlauf entnommen. Dabei ist es vorteilhaft, bei mehrmaligen Waschdurchlauf die Spül- und Trocknungseinrichtung abzustellen oder die Spüleinrichtung ebenfalls mit Waschflüssigkeit zu speisen, so daß eine intensivere Reinigung erfolgen kann, Ebenso kann die Wascheinrichtung mit Spülflüssigkeit gespeist werden, wenn sich herausstellt, daß ein mehrmaliger Spülgang erforderlich ist. Ein Mehrfachumlauf kann selbstverständlich auch für das Trocknen erfolgen, wenn mehrere Trocknungsgänge erforderlich sind, wobei in diesem Fall die Wasch- und Spüleinrichtungen abzustellen sind.
  • Die Waschanlage eignet sich für verhältnismäßig große Gegenstände wie Behälter, Transportkästen und Paletten oder für Werkstücke, die nach einem Bearbeitungsgang von Öl, Fett, Schmutz oder anderen Rückständen gereinigt werden müssen.
  • Vorteilhaft ist eine kreisförmige Behandlungskammer vorgesehen, die segmentiert, d.h. in die bereits genannten Zonen aufgeteilt ist, welche die Transportbahn durchläuft. Die Anordnung im Kreis hat den Vorteil, daß die Bauteile der Anlage, insbesondere die Transportbahn aus gleichen Teilen zusammengesetzt werden kann. Selbstverständlich kann auch eine ovale wie elliptische Anordnung gewählt werden, oder es kann ein quadratischer, rechteckiger oder trapezförmiger Grundriß für die Transportbahn gewählt werden, an dem sich die Anordnung der Zonen orientiert. In diesem Fall sind die Zonen an den geraden Seiten angeordnet und die Umlenkung erfolgt an den Ecken durch Kurven oder Bögen der Transportbahn.
  • Diese Kurven oder Bögen bilden Freizonen, mit denen die anderen Zonen voneinander getrennt sind, d.h. jede Zone hat von der anderen einen mehr oder weniger großen Abstand, um eine gegenseitige Beeinflussung zu vermeiden. Vorteilhaft sind die Ein- und Ausgänge der Behandlungskammern durch Türen oder Vorhänge wie Schwingtüren, Lamellenvorhänge oder Schürzen schließbar.
  • Die Behandlungskammern sind mit Wasch-, Spül- und Strahldüsen ausgerüstet, die auf die Transportbahn und/oder quer dazu ausgerichtet sind, so daß die auf der Transportbahn befindlichen Gegenstände in der betreffenden Zone der Reihe nach einem Waschmittelstrom, einem Spülmittelstrom und einem Luftstrom ausgesetzt sind. Dabei kann es sich um eine geschlossene Anlage handeln, die in die drei genannten Zonen aufgeteilt ist, nämlich der Waschzone, der Spülzone und der Trocknungszone, wobei eine verschließbare Lade- und Entnahmeöffnung vorgesehen ist. Diese Lade- und Entnahmeöffnung ist dann sinnvoll in der Trocknungszone anzubringen.
  • Vorteilhaft ist eine separate Lade- und Entnahmebrüstung, die sich zwischen der Waschzone und der Trocknungszone befindet. Eine in diesem Bereich befindliche offene Lade- und Entnahmebrüstung kann durch einen Luftvorhang gegen die Außenluft abgeschirmt sein.
  • Um die gebrauchte Wasch- und Spülflüssigkeit aufzufangen, sind an der Unterseite der Transportbahn zumindest in der Waschzone und in der Spülzone Auffangwannen angebracht, die jeweils an einen Reinigungsflüssigkeitsbehälter und einen Spülflüssigkeitsbehälter angeschlossen sind, so daß die gebrauchte Reinigungsflüssigkeit und Spülflüssigkeit in die entsprechen Behälter geleitet werden.
  • Bevor diese Flüssigkeit wieder zum Waschen und Spülen benutzt wird, erfolgt eine Aufbereitung, z.B. durch Filtern auch Ultrafiltern. Ferner erfolgt eine zusätzliche Aufbereitung der Wasch- und/oder Spülflüssigkeit bei der erfindungsgemäßen Anlage durch Destillation der Wasch- und/oder Spülflüssigkeit. Dabei wird vorzugsweise Spülflüssigkeit aus dem Spülflüssigkeitsbehälter in einen Verdampfer geleitet und der Dampf wird kondensiert und in einem Destillatsammelbehälter aufgefangen und nach Bedarf damit die Wasch- und/oder Spülflüssigkeit mit reinem Wasser aufgefrischt. Bei der erfindungsgemäßen Anlage ist dementsprechend ein weitgehend abwasserfreier Betrieb möglich.
  • Der Dampf wird gemäß einer Weiterbildung der Erfindung benutzt, um die Reinigungsflüssigkeit, die Spülflüssigkeit und ggf. auch die Trocknungsluft zu Erwärmen. Für diesen Zweck sind Kondensatoren in dem Reinigungsflüssigkeitsbehälter und im Spülflüssigkeitsbehälter eingebaut. Ferner kann in dem von einem Gebläse erzeugten Trocknungsluftstrom ebenfalls ein Kondensator vorhanden sein, der vom Verdampfer mit Dampf gespeist und dem Luftstrom als Heizmedium zugeführt wird. Es kann für diesen Zweck eine parallele oder eine serielle Dampfeinspeisung erfolgen. Bei einer seriellen Beschaltung durchströmt dann vorteilhaft der Frischdampf zuerst den Kondensator im Luftstrom.
  • Die Transportbahn ist vorteilhaft als Rollenbahn ausgebildet und die einzelnen Rollen sind angetrieben. Es ist jedoch auch ohne weiteres denkbar eine Schienenbahn zu verwenden, mit der ein Transport der Gegenstände auf Wagen erfolgt. Ferner kann die Transportbahn eine Hängebahn sein, an der Teile angehängt werden.
  • Bei einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung dient als Transportbahn ein Drehtisch wie Drehteller bzw. Gitterrost oder Sieb und Drehsäule bilden eine Einsäulenanordnung mit der zentralen Drehsäule, deren Antrieb mit einem Elektromotor erfolgt. Durch eine kreisringförmige Ausbildung des Drehtisches ist die Mitte als Transportfläche nicht nutzbar, wodurch die sich auf dem Tisch befindliche Gegenstände einen längeren Weg für einen Umlauf benötigen, was für die Anordnung der Wasch-, Spül- und Luftduschen und die damit zusammenhängende gleichmäßige Verteilung des Flüssigkeits- und Luftstromes von Bedeutung ist.
  • Zum Trocknen wird ein Luftstrom benutzt. Selbstverständlich kann die Trocknung auch auf andere Weise erfolgen, beispielsweise durch Wärmestrahlung, dann sind in äquivalenter Weise anstelle der Luftduschen Wärmestrahler anzuordnen.
  • Nachfolgend wird die Erfindung in zwei Ausführungsbeispielen an Hand der Zeichnung näher beschrieben.
  • Es zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung einer Reinigungsanlage,
  • 2 einen Querschnitt durch eine andere Ausführung der Waschanlage entlang der Linie E-F in 2,
  • 3 die Draufsicht auf die Waschanlage nach 2.
  • Die in den Figuren der Zeichnungen dargestellten Waschanlagen enthalten generell eine nicht näher bezeichneten Reinigungseinrichtung, eine nicht näher bezeichnete Spüleinrichtung und eine ebenfalls nicht näher bezeichneten Trocknungseinrichtung. Die Wascheinrichtung enthält eine Waschzone 4, die Spüleinrichtung enthält eine Spülzone 5 und die Trocknungseinrichtung enthält eine Trocknungszone 6. Man kann diese Zonen 4, 5, 6 als tunnelartige Segmente bezeichnen, durch die die Transportbahn 7 hindurchführt.
  • Zwischen der Waschzone 4 und der Trocknungszone 6 befindet sich eine Lade- und Entladezone 8, die rampenartig ausgebildet ist und an der die Transportbahn entlangführt. Ferner befindet sich zwischen der Waschzone 4 und der Spülzone 5 eine Freizone 9 und zwischen der Spülzone 5 und der Trocknungszone 6 befindet sich ebenfalls eine Freizone 10. Am Eingang und am Ausgang der Zonen 4, 5, 6 sind nicht dargestellte schürzenartige Vorhänge angebracht, um die Verluste am Wasch-, Spül- und Trocknungsmedium zu vermindern.
  • Durch diese Ausbildung bilden die einzelnen Zonen 4, 5, 6 Behandlungskammern, die mit Spritz-, Sprüh- und Strahldüsen 11, 12, 13 ausgerüstet sind und entweder direkt auf die Transportbahn 7 oder quer dazu ausgerichtet sind. Wie erkennbar, sind die Spritz- und Sprühdüsen 11, 12 an strahlenförmig angeordneten nicht näher bezeichneten Leitungsstücken angebracht, die alle an einen kreisförmig gebogenen Verteiler 14, 15 angeschlossen sind. Bei der Trocknungszone 6 führen Leitungen 16 von den Luftstrahldüsen 13 an den Verteiler 17 der Windanlage 18, die als Gebläse ausgebildet ist.
  • An den Bodenseiten der Behandlungskammern bzw. Zonen 4 und 5 sind unter der Transportbahn 7 Auffangwannen 19, 20 angebracht, mit denen gebrauchte Wasch- und Spülflüssigkeit gesammelt und einer Aufbereitung zugeführt werden wie nachfolgend noch näher erläutert wird.
  • Wie aus 1 hervorgeht, sind die Behandlungskammern der Waschzone 4, der Spülzone 5, und der Trocknungszone 6 im Kreis um einen Mittelpunkt herum verteilt angeordnet und selbst kreisförmig ausgebildet, nämlich kreisringsegmentartig. Ebenfalls ist die Transportbahn 7 als geschlossener Kreis ausgebildet und verbindet alle Zonen miteinander. Im Ausführungsbeispiel nach 1 ist die Transportbahn 7 als Rollenbahn ausgebildet und die einzelnen Rollen sind angetrieben. Selbstverständlich kann die Transportbahn 7 auch anders verwirklicht werden, beispielsweise als Schienenbahn oder als Förderband.
  • Die Gegenstände, bei denen es sich um verhältnismäßig große Teile handeln kann, werden in der Lade- und Entladezone 8 auf die Transportbahn gelegt und werden auf der Transportbahn befördert, dabei gelangen sie zunächst in die Waschzone 4, wo sie von Verunreinigungen wie Schmutz, Öl, Fett oder anderen Verunreinigungen abgewaschen werden durch den Waschmittelstrom aus den Waschdüsen 11. Für diesen Zweck ist der Verteiler 14 über die Leitung 26 an den Waschflüssigkeitsbehälter 22 angeschlossen. Mit der Pumpe 27 wird die Waschflüssigkeit mit hohem Druck durch die Waschdüsen 11 gepreßt. Nach der Waschzone 4 gelangen die Teile in die Spülzone 5, wo die Teilen von gelösten Schmutz-, Öl- oder Fettresten abgespült werden durch den Spülmittelstrom aus den Sprühdüsen 12, bei wässriger Spülflüssigkeit geschieht das mit nahezu reinem Wasser. Für diesen Zweck ist der Verteiler 15 über die Leitung 27 an den Spülflüssigkeitsbehälter 29 angeschlossen. Mit der Pumpe 30 wird Spülflüssigkeit mit hohem Druck durch die Sprühdüsen gepreßt. Schließlich gelangen die Teile in die Trocknungszone 6, wo sie im Luftstrom aus den Luftschwertern 13 der Windanlage 18 getrocknet werden. An der Entladezone 8 können die Teile wieder entnommen werden.
  • Die Waschanlage arbeitet im Betrieb abwasserfrei. Es sind Einrichtungen vorhanden, mit denen eine Aufbereitung der Waschflüssigkeit und der Spülflüssigkeit erfolgt. Für diesen Zweck besitzt die Auffangwanne 19 der Waschzone 4 einen Ablauf 21. Der Waschflüssigkeitsbehälter 22 ist über die Leitung 23 an den Ablauf 21 der Auffangwanne 19 angeschlossen. Mit der Pumpe 24 wird die gebrauchte Waschflüssigkeit aus der Auffangwanne 19 zunächst einer Aufbereitungsstufe 25 zugeführt, bei der es sich um eine Filteranlage auch Mikrofilteranlage oder Kaskadenentöler, Schwerkraftabscheider od. dgl. handeln kann. Mit der Aufbereitungsstufe 25 werden aus der Waschflüssigkeit die darin enthaltenen Verunreinigungen weitgehend entfernt, so daß die aufbereitete Waschflüssigkeit wieder dem Waschflüssigkeitsbehälter 22 zugeführt werden kann.
  • Die Auffangwanne 20 der Spülzone 5 besitzt ebenfalls einen Ablauf 31, der über die Leitung 32 und der zwischengeschalteten Pumpe 33 an den Spülflüssigkeitsbehälter 29 angeschlossen ist, so daß die gebrauchte Spülflüssigkeit wiederverwendet werden kann. Nach einer gewissen Zeit tritt eine Trübung der Spülflüssigkeit durch den ständigen Zulauf gebrauchter Spülflüssigkeit ein, so daß mit einem Destillationskreislauf zumindest die Spülflüssigkeit kontinuierlich mit reinem Destillat aufgefrischt werden kann. Für diesen Zweck wird Spülflüssigkeit aus dem Spülflüssigkeitsbehälter 29 an einem Überlauf 34 kontinuierlich mit der Pumpe 35 in den Verdampfer 36 gefördert, wobei die dafür erforderliche Energie, hier als Wasserdampf vorliegend zum Beheizen des Reinigungsflüssigkeitsbehälters 22, des Spülflüssigkeitsbehälters 29 und des Trocknungsluftstromes benutzt wird.
  • Aus dem Verdampfer 36 führt eine Dampfleitung 37 an einen Kondensator 38 im Verteiler 17. Hier kondensiert bereits ein Teil des Dampfes im Luftstrom aus der Windanlage 18, wodurch den Luftstrahldüsen 13 erwärmte Luft zugeführt wird. Vom Kondensator 38 führt eine Leitung 39 zu einem weiteren Kondensator 40, der sich im Spülflüssigkeitsbehälter 29 befindet. Hier wird ein weiterer Teil des Dampfes kondensiert, wobei die dem Dampf entzogene Wärme zum Erwärmen der Spülflüssigkeit dient. Vom Kondensator 40 führt eine Leitung 41 zu dem Kondensator 42 im Waschflüssigkeitsbehälter 22, wo der Rest des Dampfes schließlich kondensiert und die Waschflüssigkeit erwärmt. Das Kondensat gelangt über die Leitung 43 in den Destillatsammelbehälter 44, aus dem nach Bedarf mit der Pumpe 45 durch die Leitung 46 die Spülflüssigkeit mit reinem Destillat ergänzt wird. Selbstverständlich kann über eine nicht dargestellte Leitung auch Destillat in die Reinigungsflüssigkeit geleitet werden.
  • Die Anlage nach 2 und 3 der Zeichnung unterscheidet sich Aufbau von der Anlage nach 1. In der nachfolgenden Beschreibung werden aber gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen.
  • Der Reinigungsflüssigkeitsbehälter 22 enthält eine wässrige Reinigungsflüssigkeit mit einer waschaktiven Substanz. Dabei kann es sich um Detergenzien, Tenside, Lösungsmittel, auch organische Lösungsmittel handeln. Der Spülflüssigkeitsbehälter 29 enthält eine wässrige Spülflüssigkeit oder nahezu reines Wasser, mit denen die Gegenstände nach dem Waschgang abgespült werden.
  • Der Reinigungskreislauf wird aus dem Reinigungsflüssigkeitsbehälter 22 gespeist und über eine nicht dargestellte Leitung in den Verteiler 14 zu den Spritzdüsen 11 der Reinigungseinrichtung geleitet. In der Speiseleitung befindet sich die Pumpe 50, die Reinigungsflüssigkeit aus dem Reinigungsflüssigkeitsbehälter 22 in die Waschzone 4 durch die Spritzdüsen 11 mit hohem Druck fördert, wodurch die sich in der Behandlungskammer auf der Transportbahn befindlichen Gegenstände (nicht dargestellt) gereinigt, d.h. von Ölen, Fetten und anderen Verunreinigungen abgewaschen werden. Die verunreinigte Reinigungsflüssigkeit wird in einer nicht dargestellten Auffangwanne gesammelt, durch eine nicht dargestellte Rückleitung in eine Aufbereitungsstufe geleitet und wie im Ausführungsbeispiel nach 1 beschrieben aufbereitet.
  • Die Spülflüssigkeit aus dem Spülflüssigkeitsbehälter 23 wird mit der Pumpe 51 durch die Leitung 52 mit hohem Druck durch die Sprühdüsen 12 der Spüleinrichtung in die Spülzone 5 gepreßt, wo die Gegenstände abgespült werden. Über den Ablauf 53 läuft gebrauchte Spülflüssigkeit aus der Auffangwanne 54 zurück in den Spülflüssigkeitsbehälter 23.
  • In den Waschgang, Spülgang und Trockengang ist ein Destillationskreislauf eingeschaltet sein, mit dem verbrauchte Reinigungs- und/oder Spülflüssigkeit entnommen und einem Verdampfer 36 zugeführt wird. Das damit erzeugte Kondensat kann der Wasch- oder Spülflüssigkeit zugeführt werden, wobei mit dem Dampf die Reinigungsflüssigkeit, die Spülflüssigkeit und die Trocknungsluft erwärmt werden können. Aus dem Verdampfer 36 führt eine nicht näher bezeichnete Leitung zum Kondensator 44 im Reinigungsflüssigkeitsbehälter 22. Der Dampf wird vollständig kondensiert und das Destillat in den Destillatsammelbehälter 44 geleitet. Aus dem Verdampfer 36 führt eine weitere nicht näher bezeichnete Leitung zum Kondensator 40 im Spülflüssigkeitsbehälter 23. Hier kann ein Teil des Dampfes noch in den Kondensator 38 der Windanlage 18 geleitet werden, um die Trocknungsluft zu erwärmen, die dann erwärmte Trocknungsluft gelangt durch den Luftkanal 55 in die Luftstrahldüsen 13. Das Destillat aus den Kondensatoren 38, 40 gelangt durch die Leitung 56 in den Destillatsammelbehälter 44. Durch die Leitung 57 wird mit der Pumpe 58 reines Destillat in den Spülflüssigkeitsbehälter 23 gepumpt.
  • Die Waschanlage nach 2 und 3 ist als Kompaktanlage ausgeführt. Alle Einrichtungen befinden sich in einem verkleideten Gehäuse 60, dessen Seitenwände Wartungsklappen 59 besitzen. Innerhalb des Gehäuses 60 befindet sich die Waschzone 4, Spülzone 5, Trocknungszone 6 und die Lade- und Entladezone 8. Beim Ausführungsbeispiel betragen die Außenabmessungen etwa 3m × 3m.
  • In dem Gehäuse 60 ist die Transportbahn 7 angeordnet, hier als runder Drehtisch 61 mit Rost ausgebildet. Es handelt sich dabei um eine Einsäulenvorrichtung bestehend aus einem kreisringförmigen horizontalen Gitterrost, der über Streben 62 mit der vertikalen Drehsäule 63 starr verbunden ist. Der Drehtisch 61 ist mit der Drehsäule 63 in einem Fuß- und Kopflager 64, 65 gelagert und wird mit einem Getriebemotor 66 angetrieben.
  • Der Rückseite des Drehtisches 61 gegenüberliegend befindet sich eine Bodenwanne 54 mit Trennwänden 67, mit der die durch den Drehtisch 61 ablaufende Wasch- und Spülflüssigkeit aufgefangen und nach der Aufbereitung zurück in den Wasch- und/oder Spülflüssigkeitsbehälter 22, 23 geleitet wird.
  • Um den Drehtisch 61 herum ist eine mit der Bodenwanne 20 verbundene Ringwand 68 bis an die Decke 69 der Behandlungskammer hochgezogen. Ferner ragt von der Decke 69 eine etwa der Kreisringöffnung des Gitterrostes entsprechende zylindrische Ringwand 70 bis auf den Gitterrost herab, so daß die Behandlungskammer insgesamt die Form eines Kreisringzylinders besitzt, in dem der Drehtisch 61 rotiert und in dessen Deckenbereich sich die Wasch-, Spül- und Luftdüsen 11, 12, 13 befinden.
  • Die Behandlungskammer hat eine zwischen den Waschzone 4 und der Trocknungszone 6 befindliche Lade- und Entladebrüstung 71, in der Höhe des Drehtisches 61. Die entsprechende Lade- und Entladeöffnung reicht von der Brüstung 71 bis an die Decke 69 der Behandlungskammer und hat eine Breite, die sich etwa über 1/4 des Außenumfanges des Drehtisches 61 erstreckt.
  • Wie aus 2 hervorgeht, besitzt die Waschzone 4 mehrere, in diesem Fall vier Waschdüsenreihen mit je fünf Waschdüsen 11, die konzentrisch auf die Drehsäule 63 hin ausgerichtet sind. Ebenso besitzt die Spülzone 5 mehrere, in diesem Fall vier Sprühdüsenreihen mit je fünf Sprühdüsen 12, die ebenfalls konzentrisch auf die Drehsäule 63 hin ausgerichtet sind. Ferner besitzt die Trocknungszone mehrere, in diesem vier Luftduschen 13.
  • Im Ausführungsbeispiel erfolgt die Behandlung der auf dem Drehtisch 61 befindlichen Gegenstände mit dem Flüssigkeits- und Luftstrom senkrecht von der Decke 69. Die Wasch-, Spül- und Luftdüsen oder -duschen 11, 12, 13 können anstelle im Deckenbereich auch an der äußeren Ringwand 68 angeordnet werden, so daß die Behandlungsrichtung radial, d.h. horizontal oder schräg von oben nach unten verläuft.

Claims (14)

  1. Waschanlage zum Reinigen von Gegenständen in einer Wascheinrichtung mit einer Reinigungsflüssigkeit, einer Spüleinrichtung mit einer Spülflüssigkeit und einer Trocknungseinrichtung zum Trocknen im Luftstrom, wobei die Wascheinrichtung eine stationäre Waschkammer (4), die Spüleinrichtung eine stationäre Spülkammer (5) und die Trocknungseinrichtung eine stationäre Trocknungskammer (6) aufweist, die der Reihe nach hintereinander angeordnet und durch eine Transportbahn (7) miteinander verbunden sind, auf der die Gegenstände befördert werden, dadurch gekennzeichnet, daß die Waschkammer (4) die Spülkammer (5) und die Trocknungskammer (6) in einem offenen Bogen angeordnet sind, und die Transportbahn (7) in einem geschlossenen Bogen durch die Kammern (4, 5, 6) hindurchgeführt ist, daß auf der Transportbahn (7) zwischen der Waschkammer (4) und der Trocknungskammer (6) eine Lade- und Entladezone (8) vorgesehen ist.
  2. Waschanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Waschkammer (4), die Spülkammer (5), die Trocknungskammer (6) und die Lade- und Entladezone (8) im Kreis angeordnet sind.
  3. Waschanlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Waschkammer (4) von der Spülkammer (5) und die Spülkammer (5) von der Trocknungskammer (6) durch Freizonen (9, 10) voneinander getrennt sind.
  4. Waschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Wasch-, Spül- und Trocknungszonen (4, 5, 6) als Behandlungskammern mit Spritz-, Sprüh- oder Strahldüsen (11, 12, 13) ausgebildet sind.
  5. Waschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Behandlungskammern ein- und ausgangsseitig durch schürzenartige Vorhänge voneinander getrennt sind.
  6. Waschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß an der der Transportbahn (7) gegenüberliegenden Unterseite der Wasch- und/oder Spülzone (4, 5) je eine Auffangwanne (19, 20) für gebrauchte Wasch- und/oder Spülflüssigkeit angeordnet ist, die jeweils an einen Reinigungsflüssigkeitsbehälter (22) und an einen Spülflüssigkeitsbehälter (29) der Wasch- bzw. Spüleinrichtung angeschlossen ist.
  7. Waschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Waschanlage einen Verdampfer (36) zum Destillieren gebrauchter Reinigungs- und/oder Spülflüssigkeit enthält, und im Reinigungsflüssigkeitsbehälter (22) und im Spülflüssigkeitsbehälter (29) je ein Kondensator (40, 42) eingebaut ist, der vom Verdampfer (36) mit Dampf gespeist wird, und jeder Kondensator (40, 42) an einen Destillatsammelbehälter (44) angeschlossen ist, aus dem der Reinigungsflüssigkeitsbehälter (22) und der Spülflüssigkeitsbehälter (29) gespeist werden.
  8. Waschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß im Trocknungsluftstrom ein vom Verdampfer (36) gespeister Kondensator (38) eingebaut ist.
  9. Waschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Transportbahn (7) als Rollenbahn ausgebildet ist.
  10. Waschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Transportbahn (7) ein als Sieb oder Rost ausgebildeter Drehtisch (61) ist, der an einer in der Mitte des Drehtisches (61) angeordneten Drehsäule (63) starr befestigt ist.
  11. Waschanlage nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Drehtisch (61) kreisringförmig ausgebildet ist und an der Kreisringöffnung über Streben (62) mit der Drehsäule (63) verbunden ist.
  12. Waschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Transportbahn (7) innerhalb einer kreisringförmigen Behandlungskammer verläuft.
  13. Waschanlage nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Behandlungskammer durch einen tunnelartigen Gang mit Wänden (68, 70) gebildet ist.
  14. Waschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Lade- und Entladezone (8) mit einer Klappe oder einem Vorhang verschließbar ist.
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