DE19508693A1 - Verfahren zur Identifizierung von Fahrzeugen durch Markierung wichtiger Konstruktionselemente, insbesondere der Fensterscheiben - Google Patents
Verfahren zur Identifizierung von Fahrzeugen durch Markierung wichtiger Konstruktionselemente, insbesondere der FensterscheibenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Identifizierung von
Fahrzeugen durch Markierung wichtiger Konstruktionselemente,
insbesondere der Fensterscheiben und soll insbesondere die
schnelle Identifizierung gestohlener Kraftfahrzeuge
erleichtern.
Das Aufbringen von Markierungen mit Individualkennzeichen auf
Autoteile, insbesondere alle Autoscheiben, oder Teile oder
Flächen anderer Gegenstände mit Wert, hat eine
diebstahlsverhütende Wirkung dadurch, daß zur Verfälschung
der Identität z. B. des gestohlenen Fahrzeugs alle markierten
Teile (Scheiben) gewechselt werden müssen. Diese nicht
unerheblichen zusätzlichen Kosten und der Arbeitsaufwand
machen für Diebe den Diebstahl eines z. B. derart
präparierten Fahrzeugs unattraktiv. Die Markierung wird durch
mechanische (Gravur etc. - wegen des geringeren Aufwandes -
chemisch (bei der Verglasung beispielsweise durch Ätzen mit
Fluorwasserstoffverbindungen) und durch einfärbende trockene
oder flüssige Agenzien vorgenommen. Auf die Applikation der
Markierung auf chemischem Wege und/oder durch Farbmarkierung
mittels Schablonen bezieht sich die vorliegende Erfindung.
Zur Diebstahlssicherung von Kraftfahrzeugen ist es bekannt,
außer der üblichen Kennzeichnung in die am Fahrzeug
vorhandenen Scheiben Buchstaben-Kenncode dauerhaft und
unverwischbar einzugravieren, wobei diese Buchstaben-Kenncode
in einem Zentralcomputer zur Überwachung gespeichert sind
wobei jedes Kraftfahrzeug einen individuellen Buchstaben-
Kenncode erhält. Neben dem Eingravieren von Buchstaben-
Kenncode in alle am Fahrzeug vorhandenen Glasscheiben ist es
auch bekannt, die Buchstaben-Kenncode in die Gläser der
Scheinwerfer und Rücklichter einzugravieren.
Durch die DE 28 29 457 ist eine zusätzliche Kennzeichnung von
Kraftfahrzeugen durch eine außer der üblichen Kennzeichnung
vorgesehene Kennzeichnung mit der Buchstaben- und
Zahlenkombination des dem Kraftfahrzeug zugeteilten amtlichen
Kennzeichens an der Karosserie und/oder den Scheiben des
Kraftfahrzeuges bekannt.
Die DE 36 19 717 beschreibt eine Vorrichtung zum Aufbringen
von Markierungen auf Autoscheiben zum Vergleich der
Übereinstimmung und Kontrolle mit dem Kraftfahrzeug-
Nummernschild zur Diebstahlvermeidung und besteht aus einer
Schablone aus einem ätzmittelresistenten Kunststoff.
Ein weiteres Verfahren und eine Kennzeichnung zur
Diebstahlssicherung von Kraftfahrzeugen ist durch die DE-OS
36 24 552 bekannt. Dieses Verfahren besteht darin, daß für
jedes Kraftfahrzeug ein individueller Buchstaben-Kenncode
außenseitig in alle am Fahrzeug vorhandenen Glasscheiben
sowie in die Gläser der Scheinwerfer und Rücklichter
dauerhaft und unverwischbar eingraviert und in einem
Zentralcomputer zur Überwachung gespeichert wird. Der
Buchstaben-Kenncode mit den dazu gehörenden Kraftfahrzeug-
und Halterdaten wird in einem Zentralcomputer gespeichert,
der Tag und Nacht für Ordnungsbehörden zugänglich sein soll,
wodurch die Überwachung von Kraftfahrzeugen verbessert werden
soll.
In der DE OS 40 30 045 wird eine Vorrichtung vorgeschlagen
bei der mittels einer selbstklebenden,
flüssigkeitsundurchlässigen Schablone, in der die
Markiersymbole ausgespart sind und die Klebestift mit einer
undurchlässigen Trägerfolie beschichtet ist und auf der
anderen Seite mit Markieragenz (Flüssigkeit, Paste, fester
Stoff) beschickt ist, das mit einer weiteren Folie dort
auslaufdicht festgehalten wird, eine Markierung durch
Abziehen der Trägerfolie und Aufbringen auf dem zu
markierenden Gegenstand vorgenommen werden kann.
Dieser vorkonfektionierte Markierungssatz löst das Problem,
indem das Markieragenz (Flüssigkeit, Paste, fester Stoff)
bereits im Herstellungsbetrieb auf die Schablone aufgebracht
wird und gegen Austrocknen und Abrieb durch überdecken mit
einer weiteren Folie geschützt wird. Der gewerblich mit der
Markierung Beschäftigte muß also nur noch die Trägerfolie
abziehen, womit er die Klebestelle und gleichzeitig in den
Aussparungen das Markieragenz (Flüssigkeit, Paste, fester
Stoff) freilegt. Die Schablone wird danach - wie gewohnt -
auf den zu markierenden Gegenstand aufgebracht und das
Markieragenz wirkt, bzw. bleibt an den ausgesparten Stellen
haften, an denen es mit dem zu markierenden Objekt in Kontakt
kommt. Die gesamte Schablone kann nach der Einwirkzeit in
toto zusammen mit dem Markieragenz wieder entfernt und
umweltfreundlich entsorgt werden.
DE 41 12 517 A1 beschreibt eine Vorrichtung, bei der unter
Verwendung einer Ätzpaste konturenscharfe Kennzeichnungen auf
einer Glasfläche aufbringbar sind ohne daß es zu einem
Ausfransen der Ätzränder der aufgebrachten Kennzeichnungen
kommt.
Die Verwendung einer Schablone aus einer selbstklebende
Schablonenfolie deren Unterseite mit einer Trägerfolie auf
und deren Oberseite mit einer Applikationsfolie abgedeckt
ist, erbringt den Vorteil daß Kennzeichen auf die Glasfläche
eingeätzt werden können, die aufgrund ihrer Konturenschärfe
leicht lesbar sind. Aufgrund der Verwendung einer speziellen
Ätzpaste ist auch die Möglichkeit gegeben, Schablonen mit
Ziffern und/oder Zahlen zu verwenden, die in einer kleinen
Schriftgröße vorliegen, so daß nur eine ganz kleine Fläche
auf der Glasscheibe zum Anbringen der Codierung benötigt
wird.
Es steht also bereits eine Vielzahl von Verfahren und
Vorrichtungen zur Aufbringung vom Markierungen auf den zu
markierendende Wertgegenständen zur Verfügung.
Nachteilig bei all den vorgeschlagenen Markierungen ist
jedoch, daß bei der Kontrolle die beispielsweise auf den
Scheiben des zu kontrollierenden PKW angebrachten
Markierungen entweder mit vorliegenden Listen verglichen
werden oder manuell in ein Datenerfassungsgerät eingegeben
werden müssen, um dann maschinell mit den zentral
gespeicherten Daten verglichen werden zu können.
Die verschiedenen dabei möglichen Fehlerquellen machen die
bekannten Verfahren jedoch unsicher. Beispielsweise kann die
Markierung durch Hinzufügung weiterer Zeichen so gefälscht
werden, daß eine Wiedererkennung nicht möglich ist. Ebenso
können Eingabefehler bei der manuellen Erfassung großer
Zahlenmengen, wie sie bei einer Grenzkontrolle zu erwarten
sind nicht ausgeschlossen werden.
Erfindungsgemäß wird dieser Mangel entsprechend den
Patentansprüchen dadurch umgangen, daß diese Markierung
teilweise oder vollständig aus einem maschinenlesbaren
Strichcode besteht.
Dieser kann bei der Kontrolle mit Hilfe von Scannern schnell
und sicher erfaßt werden. Fälschungen derartiger Strichcode-
Markierungen können durch den Aufbau des Codes weitgehend
ausgeschlossen werden, indem beispielsweise Prüfziffern
eingearbeitet werden.
Die für das Einlesen von derartigen Strichcode vorhandene
Technik ermöglicht das Einlesen bereits auf Distanz, so daß
an Durchfahrten, an denen PKW relativ enge Durchgänge
passieren beispielsweise an Grenzkontrollstellen oder an
Autobahnauffahrten, an denen Straßengebühren entrichtet
werden, ebenso wie an den Einfahrten von größeren Parkhäusern
automatische Fahrzeugkontrollen realisierbar sind.
Um eine eindeutige Identifizierung des Codes zu gewährleisten
sind nur solche Verfahren geeignet, die eindeutige und
scharfe Konturen ermöglichen.
Einsetzbar hierfür sind alle bekannten materialabtragenden
Verfahren wie Gravuren, Mattätzungen oder Sandstrahlverfahren
wenn die zu bearbeitende Fläche mit Hilfe von
konturenscharfen Schablonen eingesetzt werden. Bei
materialauftragender Verfahren wie Stempel-, Schablonendruck
ist zu gewährleisten, daß die eingesetzten Farbstoffe nicht
durch einfaches Abschleifen von der Oberfläche entfernt und
durch andere Markierungen ersetzt werden können. Abhilfe
können beispielsweise in die Oberfläche eindiffundierende
Komponenten bilden. Insbesondere, wenn die Markierung bereits
im Rahmen der Fertigung vorgenommen wird, erscheint es
sinnvoll, die Markierung unter durchsichtigen Flächen
anzubringen. Beispielsweise kann die Strichcodemarkierung in
oder auf der Zwischenträgerschichten von Sicherheitsgläsern
bereits während deren Herstellung vorgenommen werden. Möglich
ist es auch, diese Markierung durch Laserbehandlung dieser
Folie nach der Fertigstellung "einzubrennen".
Indem aus einem Streifen metallsalzhaltiger Folien oder
Pasten entsprechende Bereiche mittels Laserstrahl in die zu
Markierende Oberfläche eingeschmolzen werden und danach der
nicht fixierte Teil entfernt wird ist ebenfalls eine
erfindungsgemäße Markierung zu applizieren.
Im folgenden soll die Erfindung anhand von
Ausführungsbeispielen erläutert werden.
Dabei zeigt die
Fig. 1 einen als Druckschablone vorgesehenen Foliestreifen
mit sechs Druckschablonen bei der die Klarschrift als
Lochstanzung ausgelegt ist.
Ein 120 mm breiter Polyesterfolienstreifen ist auf der
Unterseite mit einer Klebstoffschicht, die mit einer
Trennfolie abgedeckt ist, versehen. Mit einer bekannten
computergesteuerten Präzisionsplotter werden jeweils sechsmal
übereinander die von der Zentralstelle übermittelten
Zahlencodes für die Fahrzeugkennzeichnungen ausgeschnitten.
Dabei erfolgt die Wiedergabe der codierten Ziffernfelde in
zwei jeweils 7,5 mm hohen mit einem Abstand von 5 mm
zueinander angeordneten Zeilen. In der oberen der beiden
Zeilen wird die Kennung in einer Ziffernfolge aus Ziffern in
Siebensegmentdarstellung und in der unteren Zeile in einer
standardgerechten Strichcodierung wiedergegeben, wobei die
dunkel wiederzugebenden Linien als Ausschnitte gestaltet
sind.
Zwischen den jeweils aufeinanderfolgenden, aus den zwei
vorbeschriebenen Zeilen bestehenden Codeblöcken, die in einem
Abstand von 40 mm angeordnet werden, wird mittels
Präzisionsplotter eine Perforation erzeugt, an der die
einzelnen Schablonen vom Streifen abgetrennt werden.
Bei dem zu kennzeichnenden PKW wird auf alle Glasflächen
jeweils ein Abschnitt der derart vorbereitete Folie
aufgeklebt. Dann werden die Ausschnitte mit einer
handelsüblichen Glasätzpaste ausgefüllt. Nach Ablauf der
vorgeschriebenen Einwirkungszeit wird die Ätzpaste
neutralisiert, der jeweilige Folienabschnitt entfernt und die
Pastenrückstände abgewaschen.
Die Markierung kann nun sowohl durch eine Kontrollperson
gelesen als auch mit einem bekannten Strichcodeleser erfaßt
und maschinell mit einer zentralen Suchliste verglichen
werden.
Aus einer mit Klebschicht und Abdeckfolie versehenen
Polyesterfolie werden Zuschnitte mit den Abmessungen 250 mm
50 mm gefertigt.
Von diesen werden 12 Stück an einer Kante durch Verleimen an
einer Kante zu einem Block vereinigt.
In diesen Block wird mit Hilfe einer Laserschneideinrichtung
ein zweizeiliger Markierungsschlüssel eingeschnitten, deren
obere Zeile als Zahlenkombination von 5 mm hohen Ziffern in
Form einer Perforation gestaltet ist, während in der zweiten
Zeile dieselbe Zahlenkombination in Form einer 5 mm hohen
Strichcode-Darstellung geartet ist.
Die einzelnen Folieabschnitte können wie zuvor beschrieben
zur Kennzeichnung der Glasflächen des Fahrzeugs genutzt
werden.
In Foliezuschnitte wie im zuvor stehenden Beispiel werden mit
Hilfe von hierfür gefertigten Stanzwerkzeugen die Ziffern des
vorgegebenen Markierungscodes eingestanzt. Jedes der
Stanzwerkzeuge weist hierbei in der oberen Hälfte der
Schneidfläche die Darstellung einer Ziffer und in der unteren
Hälfte den dieser Ziffer entsprechenden Strichcode auf. Durch
Aneinanderreihung der Stanzungen entsteht eine
Folienschablone, die wie in den zuvor beschriebenen
Beispielen auf die Scheiben aufgeklebt wird. Durch Behandeln
der überklebten Fläche mit einer angepaßten
Sandstrahlvorrichtung kann durch die Aussparungen der Folie
die Scheibe angerauht werden. Nach dem Entfernen der
Schablone wird die entsprechende Fläche mit schwarzer
Glasfarbe überstrichen. Durch Abziehen der Farbe mit einem
Rakel kann die Farbe dann von den glatten Flächen entfernt
werden, während die gerauhten Flächenteile mit Farbe gefüllt
und damit dunkel bleiben.
Der so erzeugte Strichcode kann wie in den voranstehenden
Beispielen mit einem Scanner eingelesen werden.
Mit einer Folieschablone, wie sie in den vorangegangenen
Beispielen beschrieben wurde werden Karosserieteile eines
Fahrzeuges vor dem Aufbringen eines Klarlackes an leicht
zugänglichen Stellen in einer zur Farbe des Grundlackes, in
der Regel einem Metallic-Lack, komplementären Farbe
aufgebracht. Der anschließend diese Markierung überdeckende
Klarlack schützt die Markierung vor mutwilligen Korrekturen.
Claims (4)
1. Verfahren zur Identifizierung von Fahrzeugen durch
Markierung wichtiger Konstruktionselemente, insbesondere der
Fensterscheiben dadurch gekennzeichnet, daß diese Markierung
teilweise oder vollständig in Form eines maschinenlesbaren
Strichkode vorgenommen wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß die
Markierung mittels bekannter materialabtragender Verfahren
wie Gravuren, Mattätzungen, Fräsen oder Sandstrahlverfahren
vorgenommen wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß die
Markierung mittels bekannter materialauftragender Verfahren
wie Stempel-, Schablonendruck vorgenommen wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß die
Markierung durch Einlagerung von Farbstoffen oder partielle
Änderung der Struktur in oder auf einer bei
Sicherheitsgläsern üblichen Zwischenträgerschichten
vorgenommen wird.
Priority Applications (3)
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Publications (1)
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| DE1995108693 Withdrawn DE19508693A1 (de) | 1995-03-02 | 1995-03-02 | Verfahren zur Identifizierung von Fahrzeugen durch Markierung wichtiger Konstruktionselemente, insbesondere der Fensterscheiben |
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