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DE19508693A1 - Verfahren zur Identifizierung von Fahrzeugen durch Markierung wichtiger Konstruktionselemente, insbesondere der Fensterscheiben - Google Patents

Verfahren zur Identifizierung von Fahrzeugen durch Markierung wichtiger Konstruktionselemente, insbesondere der Fensterscheiben

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Publication number
DE19508693A1
DE19508693A1 DE1995108693 DE19508693A DE19508693A1 DE 19508693 A1 DE19508693 A1 DE 19508693A1 DE 1995108693 DE1995108693 DE 1995108693 DE 19508693 A DE19508693 A DE 19508693A DE 19508693 A1 DE19508693 A1 DE 19508693A1
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DE
Germany
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marking
construction elements
film
identifying vehicles
window panes
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Withdrawn
Application number
DE1995108693
Other languages
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Inventor
Bernd Schacht
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Priority to EP96905674A priority patent/EP0802866A1/de
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Publication of DE19508693A1 publication Critical patent/DE19508693A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R25/00Fittings or systems for preventing or indicating unauthorised use or theft of vehicles
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R13/00Elements for body-finishing, identifying, or decorating; Arrangements or adaptations for advertising purposes
    • B60R13/10Registration, licensing, or like devices

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Eyeglasses (AREA)
  • Printing Methods (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Identifizierung von Fahrzeugen durch Markierung wichtiger Konstruktionselemente, insbesondere der Fensterscheiben und soll insbesondere die schnelle Identifizierung gestohlener Kraftfahrzeuge erleichtern.
Das Aufbringen von Markierungen mit Individualkennzeichen auf Autoteile, insbesondere alle Autoscheiben, oder Teile oder Flächen anderer Gegenstände mit Wert, hat eine diebstahlsverhütende Wirkung dadurch, daß zur Verfälschung der Identität z. B. des gestohlenen Fahrzeugs alle markierten Teile (Scheiben) gewechselt werden müssen. Diese nicht unerheblichen zusätzlichen Kosten und der Arbeitsaufwand machen für Diebe den Diebstahl eines z. B. derart präparierten Fahrzeugs unattraktiv. Die Markierung wird durch mechanische (Gravur etc. - wegen des geringeren Aufwandes - chemisch (bei der Verglasung beispielsweise durch Ätzen mit Fluorwasserstoffverbindungen) und durch einfärbende trockene oder flüssige Agenzien vorgenommen. Auf die Applikation der Markierung auf chemischem Wege und/oder durch Farbmarkierung mittels Schablonen bezieht sich die vorliegende Erfindung.
Zur Diebstahlssicherung von Kraftfahrzeugen ist es bekannt, außer der üblichen Kennzeichnung in die am Fahrzeug vorhandenen Scheiben Buchstaben-Kenncode dauerhaft und unverwischbar einzugravieren, wobei diese Buchstaben-Kenncode in einem Zentralcomputer zur Überwachung gespeichert sind wobei jedes Kraftfahrzeug einen individuellen Buchstaben- Kenncode erhält. Neben dem Eingravieren von Buchstaben- Kenncode in alle am Fahrzeug vorhandenen Glasscheiben ist es auch bekannt, die Buchstaben-Kenncode in die Gläser der Scheinwerfer und Rücklichter einzugravieren.
Durch die DE 28 29 457 ist eine zusätzliche Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen durch eine außer der üblichen Kennzeichnung vorgesehene Kennzeichnung mit der Buchstaben- und Zahlenkombination des dem Kraftfahrzeug zugeteilten amtlichen Kennzeichens an der Karosserie und/oder den Scheiben des Kraftfahrzeuges bekannt.
Die DE 36 19 717 beschreibt eine Vorrichtung zum Aufbringen von Markierungen auf Autoscheiben zum Vergleich der Übereinstimmung und Kontrolle mit dem Kraftfahrzeug- Nummernschild zur Diebstahlvermeidung und besteht aus einer Schablone aus einem ätzmittelresistenten Kunststoff.
Ein weiteres Verfahren und eine Kennzeichnung zur Diebstahlssicherung von Kraftfahrzeugen ist durch die DE-OS 36 24 552 bekannt. Dieses Verfahren besteht darin, daß für jedes Kraftfahrzeug ein individueller Buchstaben-Kenncode außenseitig in alle am Fahrzeug vorhandenen Glasscheiben sowie in die Gläser der Scheinwerfer und Rücklichter dauerhaft und unverwischbar eingraviert und in einem Zentralcomputer zur Überwachung gespeichert wird. Der Buchstaben-Kenncode mit den dazu gehörenden Kraftfahrzeug- und Halterdaten wird in einem Zentralcomputer gespeichert, der Tag und Nacht für Ordnungsbehörden zugänglich sein soll, wodurch die Überwachung von Kraftfahrzeugen verbessert werden soll.
In der DE OS 40 30 045 wird eine Vorrichtung vorgeschlagen bei der mittels einer selbstklebenden, flüssigkeitsundurchlässigen Schablone, in der die Markiersymbole ausgespart sind und die Klebestift mit einer undurchlässigen Trägerfolie beschichtet ist und auf der anderen Seite mit Markieragenz (Flüssigkeit, Paste, fester Stoff) beschickt ist, das mit einer weiteren Folie dort auslaufdicht festgehalten wird, eine Markierung durch Abziehen der Trägerfolie und Aufbringen auf dem zu markierenden Gegenstand vorgenommen werden kann.
Dieser vorkonfektionierte Markierungssatz löst das Problem, indem das Markieragenz (Flüssigkeit, Paste, fester Stoff) bereits im Herstellungsbetrieb auf die Schablone aufgebracht wird und gegen Austrocknen und Abrieb durch überdecken mit einer weiteren Folie geschützt wird. Der gewerblich mit der Markierung Beschäftigte muß also nur noch die Trägerfolie abziehen, womit er die Klebestelle und gleichzeitig in den Aussparungen das Markieragenz (Flüssigkeit, Paste, fester Stoff) freilegt. Die Schablone wird danach - wie gewohnt - auf den zu markierenden Gegenstand aufgebracht und das Markieragenz wirkt, bzw. bleibt an den ausgesparten Stellen haften, an denen es mit dem zu markierenden Objekt in Kontakt kommt. Die gesamte Schablone kann nach der Einwirkzeit in toto zusammen mit dem Markieragenz wieder entfernt und umweltfreundlich entsorgt werden.
DE 41 12 517 A1 beschreibt eine Vorrichtung, bei der unter Verwendung einer Ätzpaste konturenscharfe Kennzeichnungen auf einer Glasfläche aufbringbar sind ohne daß es zu einem Ausfransen der Ätzränder der aufgebrachten Kennzeichnungen kommt.
Die Verwendung einer Schablone aus einer selbstklebende Schablonenfolie deren Unterseite mit einer Trägerfolie auf und deren Oberseite mit einer Applikationsfolie abgedeckt ist, erbringt den Vorteil daß Kennzeichen auf die Glasfläche eingeätzt werden können, die aufgrund ihrer Konturenschärfe leicht lesbar sind. Aufgrund der Verwendung einer speziellen Ätzpaste ist auch die Möglichkeit gegeben, Schablonen mit Ziffern und/oder Zahlen zu verwenden, die in einer kleinen Schriftgröße vorliegen, so daß nur eine ganz kleine Fläche auf der Glasscheibe zum Anbringen der Codierung benötigt wird.
Es steht also bereits eine Vielzahl von Verfahren und Vorrichtungen zur Aufbringung vom Markierungen auf den zu markierendende Wertgegenständen zur Verfügung.
Nachteilig bei all den vorgeschlagenen Markierungen ist jedoch, daß bei der Kontrolle die beispielsweise auf den Scheiben des zu kontrollierenden PKW angebrachten Markierungen entweder mit vorliegenden Listen verglichen werden oder manuell in ein Datenerfassungsgerät eingegeben werden müssen, um dann maschinell mit den zentral gespeicherten Daten verglichen werden zu können.
Die verschiedenen dabei möglichen Fehlerquellen machen die bekannten Verfahren jedoch unsicher. Beispielsweise kann die Markierung durch Hinzufügung weiterer Zeichen so gefälscht werden, daß eine Wiedererkennung nicht möglich ist. Ebenso können Eingabefehler bei der manuellen Erfassung großer Zahlenmengen, wie sie bei einer Grenzkontrolle zu erwarten sind nicht ausgeschlossen werden.
Erfindungsgemäß wird dieser Mangel entsprechend den Patentansprüchen dadurch umgangen, daß diese Markierung teilweise oder vollständig aus einem maschinenlesbaren Strichcode besteht.
Dieser kann bei der Kontrolle mit Hilfe von Scannern schnell und sicher erfaßt werden. Fälschungen derartiger Strichcode- Markierungen können durch den Aufbau des Codes weitgehend ausgeschlossen werden, indem beispielsweise Prüfziffern eingearbeitet werden.
Die für das Einlesen von derartigen Strichcode vorhandene Technik ermöglicht das Einlesen bereits auf Distanz, so daß an Durchfahrten, an denen PKW relativ enge Durchgänge passieren beispielsweise an Grenzkontrollstellen oder an Autobahnauffahrten, an denen Straßengebühren entrichtet werden, ebenso wie an den Einfahrten von größeren Parkhäusern automatische Fahrzeugkontrollen realisierbar sind.
Um eine eindeutige Identifizierung des Codes zu gewährleisten sind nur solche Verfahren geeignet, die eindeutige und scharfe Konturen ermöglichen.
Einsetzbar hierfür sind alle bekannten materialabtragenden Verfahren wie Gravuren, Mattätzungen oder Sandstrahlverfahren wenn die zu bearbeitende Fläche mit Hilfe von konturenscharfen Schablonen eingesetzt werden. Bei materialauftragender Verfahren wie Stempel-, Schablonendruck ist zu gewährleisten, daß die eingesetzten Farbstoffe nicht durch einfaches Abschleifen von der Oberfläche entfernt und durch andere Markierungen ersetzt werden können. Abhilfe können beispielsweise in die Oberfläche eindiffundierende Komponenten bilden. Insbesondere, wenn die Markierung bereits im Rahmen der Fertigung vorgenommen wird, erscheint es sinnvoll, die Markierung unter durchsichtigen Flächen anzubringen. Beispielsweise kann die Strichcodemarkierung in oder auf der Zwischenträgerschichten von Sicherheitsgläsern bereits während deren Herstellung vorgenommen werden. Möglich ist es auch, diese Markierung durch Laserbehandlung dieser Folie nach der Fertigstellung "einzubrennen".
Indem aus einem Streifen metallsalzhaltiger Folien oder Pasten entsprechende Bereiche mittels Laserstrahl in die zu Markierende Oberfläche eingeschmolzen werden und danach der nicht fixierte Teil entfernt wird ist ebenfalls eine erfindungsgemäße Markierung zu applizieren.
Im folgenden soll die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen erläutert werden.
Dabei zeigt die
Fig. 1 einen als Druckschablone vorgesehenen Foliestreifen mit sechs Druckschablonen bei der die Klarschrift als Lochstanzung ausgelegt ist.
Beispiel 1
Ein 120 mm breiter Polyesterfolienstreifen ist auf der Unterseite mit einer Klebstoffschicht, die mit einer Trennfolie abgedeckt ist, versehen. Mit einer bekannten computergesteuerten Präzisionsplotter werden jeweils sechsmal übereinander die von der Zentralstelle übermittelten Zahlencodes für die Fahrzeugkennzeichnungen ausgeschnitten.
Dabei erfolgt die Wiedergabe der codierten Ziffernfelde in zwei jeweils 7,5 mm hohen mit einem Abstand von 5 mm zueinander angeordneten Zeilen. In der oberen der beiden Zeilen wird die Kennung in einer Ziffernfolge aus Ziffern in Siebensegmentdarstellung und in der unteren Zeile in einer standardgerechten Strichcodierung wiedergegeben, wobei die dunkel wiederzugebenden Linien als Ausschnitte gestaltet sind.
Zwischen den jeweils aufeinanderfolgenden, aus den zwei vorbeschriebenen Zeilen bestehenden Codeblöcken, die in einem Abstand von 40 mm angeordnet werden, wird mittels Präzisionsplotter eine Perforation erzeugt, an der die einzelnen Schablonen vom Streifen abgetrennt werden.
Bei dem zu kennzeichnenden PKW wird auf alle Glasflächen jeweils ein Abschnitt der derart vorbereitete Folie aufgeklebt. Dann werden die Ausschnitte mit einer handelsüblichen Glasätzpaste ausgefüllt. Nach Ablauf der vorgeschriebenen Einwirkungszeit wird die Ätzpaste neutralisiert, der jeweilige Folienabschnitt entfernt und die Pastenrückstände abgewaschen.
Die Markierung kann nun sowohl durch eine Kontrollperson gelesen als auch mit einem bekannten Strichcodeleser erfaßt und maschinell mit einer zentralen Suchliste verglichen werden.
Beispiel 2
Aus einer mit Klebschicht und Abdeckfolie versehenen Polyesterfolie werden Zuschnitte mit den Abmessungen 250 mm 50 mm gefertigt.
Von diesen werden 12 Stück an einer Kante durch Verleimen an einer Kante zu einem Block vereinigt.
In diesen Block wird mit Hilfe einer Laserschneideinrichtung ein zweizeiliger Markierungsschlüssel eingeschnitten, deren obere Zeile als Zahlenkombination von 5 mm hohen Ziffern in Form einer Perforation gestaltet ist, während in der zweiten Zeile dieselbe Zahlenkombination in Form einer 5 mm hohen Strichcode-Darstellung geartet ist.
Die einzelnen Folieabschnitte können wie zuvor beschrieben zur Kennzeichnung der Glasflächen des Fahrzeugs genutzt werden.
Beispiel 3
In Foliezuschnitte wie im zuvor stehenden Beispiel werden mit Hilfe von hierfür gefertigten Stanzwerkzeugen die Ziffern des vorgegebenen Markierungscodes eingestanzt. Jedes der Stanzwerkzeuge weist hierbei in der oberen Hälfte der Schneidfläche die Darstellung einer Ziffer und in der unteren Hälfte den dieser Ziffer entsprechenden Strichcode auf. Durch Aneinanderreihung der Stanzungen entsteht eine Folienschablone, die wie in den zuvor beschriebenen Beispielen auf die Scheiben aufgeklebt wird. Durch Behandeln der überklebten Fläche mit einer angepaßten Sandstrahlvorrichtung kann durch die Aussparungen der Folie die Scheibe angerauht werden. Nach dem Entfernen der Schablone wird die entsprechende Fläche mit schwarzer Glasfarbe überstrichen. Durch Abziehen der Farbe mit einem Rakel kann die Farbe dann von den glatten Flächen entfernt werden, während die gerauhten Flächenteile mit Farbe gefüllt und damit dunkel bleiben.
Der so erzeugte Strichcode kann wie in den voranstehenden Beispielen mit einem Scanner eingelesen werden.
Beispiel 4
Mit einer Folieschablone, wie sie in den vorangegangenen Beispielen beschrieben wurde werden Karosserieteile eines Fahrzeuges vor dem Aufbringen eines Klarlackes an leicht zugänglichen Stellen in einer zur Farbe des Grundlackes, in der Regel einem Metallic-Lack, komplementären Farbe aufgebracht. Der anschließend diese Markierung überdeckende Klarlack schützt die Markierung vor mutwilligen Korrekturen.

Claims (4)

1. Verfahren zur Identifizierung von Fahrzeugen durch Markierung wichtiger Konstruktionselemente, insbesondere der Fensterscheiben dadurch gekennzeichnet, daß diese Markierung teilweise oder vollständig in Form eines maschinenlesbaren Strichkode vorgenommen wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß die Markierung mittels bekannter materialabtragender Verfahren wie Gravuren, Mattätzungen, Fräsen oder Sandstrahlverfahren vorgenommen wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß die Markierung mittels bekannter materialauftragender Verfahren wie Stempel-, Schablonendruck vorgenommen wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß die Markierung durch Einlagerung von Farbstoffen oder partielle Änderung der Struktur in oder auf einer bei Sicherheitsgläsern üblichen Zwischenträgerschichten vorgenommen wird.
DE1995108693 1995-03-02 1995-03-02 Verfahren zur Identifizierung von Fahrzeugen durch Markierung wichtiger Konstruktionselemente, insbesondere der Fensterscheiben Withdrawn DE19508693A1 (de)

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