DE19508639A1 - Scheinwerfer für Fahrzeuge - Google Patents
Scheinwerfer für FahrzeugeInfo
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Description
Die Erfindung geht aus von einem Scheinwerfer für Fahrzeuge nach
der Gattung des Anspruchs 1.
Ein solcher Scheinwerfer ist durch die EP 0 365 193 A1 bekannt.
Dieser Scheinwerfer weist eine Lichtquelle, einen Reflektor und
eine der Lichtquelle zugeordnete Abschirmvorrichtung auf. Durch
die Abschirmvorrichtung wird ein Teil des von der Lichtquelle
ausgesandten Lichts abgeschirmt, so daß dieses nicht auf den
Reflektor treffen kann. Durch die Abschirmvorrichtung wird eine
obere Helldunkelgrenze des aus dem Scheinwerfer austretenden
Lichtbündels erzeugt. Oberhalb der Helldunkelgrenze tritt bei
diesem Scheinwerfer kein oder nur sehr wenig Licht aus, wodurch
eine Blendung von entgegenkommenden Verkehrsteilnehmern
vermieden ist. Aus diesem Grund werden jedoch Bereiche der
Verkehrssituation vor dem Fahrzeug, die mit Abstand oberhalb der
Helldunkelgrenze angeordnet sind, nicht oder nur unzureichend
beleuchtet, so daß der Fahrzeuglenker dort befindliche
Gegenstände oder Hindernisse, wie beispielsweise hoch
angebrachte Verkehrsschilder, nicht oder nur schwer erkennen
kann.
Der erfindungsgemäße Scheinwerfer mit den Merkmalen gemäß
Anspruch 1 hat demgegenüber den Vorteil, daß durch die Stege
bewirkt das aus dem Scheinwerfer aus tretende Lichtbündel eine
obere Helldunkelgrenze aufweist und oberhalb dieser ein nicht
beleuchteter Bereich ist, so daß eine Blendung entgegenkommender
Fahrzeuglenker vermieden ist, jedoch durch das zusätzliche
Lichtbündel ein Bereich vor dem Fahrzeug mit Abstand oberhalb
der Helldunkelgrenze und somit die dort befindliche
Verkehrssituation ausreichend beleuchtet wird.
In den abhängigen Ansprüchen sind vorteilhafte Ausgestaltungen
und Weiterbildungen der Erfindung angegeben.
Zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung
dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher
erläutert. Es zeigen
Fig. 1 einen Scheinwerfer für Fahrzeuge
mit einer Abschirmvorrichtung in einem vertikalen Längsschnitt,
Fig. 2 den Scheinwerfer in einem Querschnitt entlang Linie II-
II in Fig. 1 mit der Abschirmvorrichtung gemäß einem ersten
Ausführungsbeispiel, Fig. 3 die Lichtquelle und die
Abschirmvorrichtung von Fig. 2 in einer Seitenansicht gemäß
Pfeil III in Fig. 2, Fig. 4 den Scheinwerfer in einem
Querschnitt mit der Abschirmvorrichtung gemäß einem zweiten
Ausführungsbeispiel, Fig. 5 die Lichtquelle und die
Abschirmvorrichtung von Fig. 4 in einer Seitenansicht gemäß
Pfeil V in Fig. 4, Fig. 6 einen vor dem Scheinwerfer
angeordneten Meßschirm, der durch die vom Reflektor bei der
Abschirmvorrichtung gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel
reflektierten Lichtbündel beleuchtet wird, Fig. 7 den Meßschirm
bei der Beleuchtung durch die vom Reflektor reflektierten und
durch eine Abdeckscheibe hindurchgetretene Lichtbündel und Fig.
8 den Meßschirm bei der Beleuchtung durch die vom Reflektor bei
der Abschirmvorrichtung gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel
reflektierten Lichtbündel.
Ein in Fig. 1 dargestellter Scheinwerfer für Fahrzeuge weist
einen Reflektor 10 mit einer optischen Achse 11 auf, wobei der
Reflektor 10 einen oberen Bereich 12 und einen unteren Bereich
13 aufweist. Der Reflektor 10 weist in seinem Scheitelbereich
eine Öffnung 14 auf, in die eine Lichtquelle 15 eingesetzt ist.
Die Lichtquelle 15 kann eine Glühlampe oder eine
Gasentladungslampe sein und kann in einem Lampenträger 16
gehalten sein, der wiederum am Reflektor 10 befestigt ist. Die
Lichtquelle 15 ragt mit ihrem Glaskolben 18, in dem deren
Leuchtkörper 20 angeordnet ist, der entweder eine Glühwendel
oder ein sich beim Betrieb der Lichtquelle 15 ausbildender
Lichtbogen ist, in den Reflektor 10 hinein. Die Form des
Reflektors 10 ist so bestimmt, daß von der Lichtquelle 15
ausgesandtes Licht in einer bestimmten Weise reflektiert wird.
In Lichtaustrittsrichtung 22 nach dem Reflektor 10 ist eine
lichtdurchlässige Abdeckscheibe 24 angeordnet, durch die die
Lichtaustrittsöffnung des Scheinwerfers abgedeckt ist. Die
Abdeckscheibe 24 kann glatt ausgebildet sein, so daß das vom
Reflektor 10 reflektierte Licht beim Durchtritt durch die
Abdeckscheibe 24 nicht beeinflußt wird. Alternativ kann die
Abdeckscheibe 24 auch optische Elemente 25 in Form von Linsen
und/oder Prismen aufweisen, durch die das vom Reflektor 10
reflektierte Licht beim Durchtritt beeinflußt, das heißt
abgelenkt und/oder gestreut wird.
Der Lichtquelle 15 ist eine Abschirmvorrichtung 26 zugeordnet,
durch die ein Teil des vom Leuchtkörper 20 der Lichtquelle 14
ausgesandten Lichts abgeschirmt wird, so daß es nicht auf den
Reflektor 10 treffen kann. Die Abschirmvorrichtung 26 ist in den
Fig. 2 und 3 gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel
dargestellt. Die Abschirmvorrichtung 26 weist dabei seitlich
neben dem Glaskolben 18 der Lichtquelle 15 beiderseits der
optischen Achse 11 jeweils einen sich entlang der optischen
Achse 11 erstreckenden Steg 28 und 29 auf. Die Stege 28, 29 sind
lichtundurchlässig und in Richtung der optischen Achse 11
betrachtet im Bereich des Leuchtkörpers 20 angeordnet sind. Die
Stege 28, 29 sind als separates Bauteil ausgeführt und außerhalb
des Glaskolbens 18 der Lichtquelle 15 angeordnet. Die Stege
28, 29 können am Lampenträger 16 befestigt sein und können auch
einstückig mit dem Lampenträger 16 ausgebildet sein. Alternativ
können die Stege 28, 29 auch am Reflektor 10 befestigt sein,
beispielsweise in dessen Scheitelbereich oder auch an dessen in
Lichtaustrittsrichtung 22 weisendem Vorderrand.
Die Stege 28, 29 erstrecken sich jeweils über einen Teil des
Umfangs des Glaskolbens 18 der Lichtquelle 15 und weisen jeweils
eine obere Kante 31 bzw. 32 und eine untere Kante 33 bzw. 34
auf. Zwischen den oberen Kanten 31 bzw. 32 der Stege 28, 29
bleibt eine Öffnung 36 frei, durch die vom Leuchtkörper 20
ausgesandtes Licht hindurchtreten kann, das vom oberen Bereich
12 des Reflektors 10 reflektiert wird und aus dem Scheinwerfer
austritt und ein Abblendlichtbündel bildet. Das
Abblendlichtbündel weist eine obere Helldunkelgrenze auf, die
durch die oberen Kanten 31, 32 der Stege 28, 29 erzeugt ist.
Beispielsweise ist der in Lichtaustrittsrichtung 22 gesehen
linke Steg 28 mit seiner oberen Kante 31 etwa auf Höhe der
optischen Achse 11 angeordnet und der rechte Steg 29 ist mit
seiner oberen Kante 32 unterhalb der optischen Achse 11
angeordnet. Die obere Kante 32 des rechten Stegs 29 ist
vorzugsweise bezogen auf eine durch die optische Achse 11
gelegte horizontale Linie 37 unter einem Winkel α von etwa 15°
tiefer angeordnet.
Zwischen den unteren Kanten 33 und 34 der Stege 28, 29 bleibt
ebenfalls eine Öffnung 38 frei, durch die vom Leuchtkörper 20
ausgesandtes Licht hindurchtreten kann. Unterhalb des
Glaskolbens 18 der Lichtquelle 15 ist als weiterer Teil der
Abschirmvorrichtung 26 eine lichtundurchlässige Kappe 40
angeordnet, die die Öffnung 38 teilweise verdeckt. Die Kappe 40
erstreckt sich über einen Teil des Umfangs der Öffnung 38 und
weist den unteren Kanten 33 und 34 der Stege 28, 29 benachbarte
obere Kanten 42 und 43 auf. Zwischen den oberen Kanten 42 und 43
der Kappe 40 und den unteren Kanten 33 und 34 der Stege 28, 29
verbleibt jeweils eine spaltartige Öffnung 45 und 46, durch die
vom Leuchtkörper 20 ausgesandtes Licht hindurchtreten kann, das
vom unteren Bereich 13 des Reflektors 10 reflektiert wird und
ein zusätzliches Lichtbündel bildet. Die Breite der Öffnungen 45
und 46 ist über deren Längserstreckung entlang der optischen
Achse 11 etwa konstant. Die Breite der Stege 28, 29, das heißt
deren Erstreckung über den Umfang des Glaskolbens 18 der
Lichtquelle 15, ist ebenfalls über deren Längserstreckung
entlang der optischen Achse 11 etwa konstant. Die Erstreckung
der Öffnungen 45, 46 über den Umfang der Lichtquelle 15 ist
gegenüber ihrer Längserstreckung entlang der optischen Achse 11
geringer. Die Kappe 40 ist als separates Bauteil außerhalb des
Glaskolbens 18 der Lichtquelle 15 ausgebildet und kann wie die
Stege 28, 29 mit dem Lampenträger 16 verbunden sein, mit diesem
einstückig ausgebildet sein oder auf andere Weise am Reflektor
10 befestigt sein. Die Stege 28, 29 und die Kappe 40 können auch
einstückig ausgebildet sein.
In den Fig. 6 und 7 ist ein Meßschirm 50 dargestellt, der mit
Abstand vor dem Scheinwerfer senkrecht zur optischen Achse 11
angeordnet ist und der die Projektion einer vor dem Scheinwerfer
angeordneten Fahrbahn repräsentiert. In Fig. 6 sind Bereiche
des Meßschirms 50 markiert, die durch die vom Reflektor 10
reflektierten Lichtbündel beleuchtet werden, wobei die
Abdeckscheibe 24 entfernt ist. Der mit 52 bezeichnete Bereich
des Meßschirms 50 wird durch das vom oberen Bereich 12 des
Reflektors 10 reflektierte Abblendlichtbündel beleuchtet. Der
Bereich 52 ist nach oben durch die durch die oberen Kanten 31
und 32 der Stege 28, 29 erzeugte Helldunkelgrenze 54 begrenzt,
wobei die Helldunkelgrenze links der vertikalen Mittelebene VV
des Meßschirms 50 einen horizontal angeordneten Abschnitt 54a
aufweist, der durch die Kante 31 des Stegs 28 erzeugt ist, und
rechts der vertikalen Mittelebene VV einen zum rechten Rand des
Meßschirms 50 hin ansteigenden Abschnitt 54b, der durch die
Kante 32 des Stegs 29 erzeugt ist. Der ansteigende Abschnitt 54b
der Helldunkelgrenze ist bezüglich des horizontalen Abschnitts
54a um den Winkel α nach oben geneigt, bezogen auf den
Schnittpunkt HV der vertikalen Mittelebene VV und der
horizontalen Mittelebene HH des Meßschirms 50. Der Winkel α,
unter dem der Abschnitt 54b der Helldunkelgrenze 54 ansteigt ist
gleich dem Winkel α unter dem die obere Kante 32 des Stegs 29
bezüglich der horizontalen Linie 37 nach unten geneigt
angeordnet ist.
Direkt oberhalb der Helldunkelgrenze 54 ist auf dem Meßschirm 50
ein Bereich 56, der nicht beleuchtet wird und dessen Höhe durch
die Breite der Stege 28, 29 bestimmt ist, das heißt wie weit sich
die Stege 28, 29 über den Umfang der Lichtquelle 15 erstrecken.
Oberhalb des Bereichs 56 sind wieder Bereiche 58 und 59, die
durch das durch die Öffnungen 45 und 46 zwischen den Stegen
28, 29 und der Kappe 40 hindurchtretende und vom unteren Bereich
13 des Reflektors 10 reflektierte zusätzliche Lichtbündel
beleuchtet werden. Der Bereich 58 ist dabei mit Abstand oberhalb
des horizontalen Abschnitts 54a der Helldunkelgrenze angeordnet
und der Bereich 59 ist mit Abstand oberhalb des geneigten
Abschnitts 54b der Helldunkelgrenze angeordnet. Die Höhe der
Bereiche 58, 59, das heißt deren Erstreckung in vertikaler
Richtung nimmt ausgehend von der vertikalen Mittelebene VV mit
zunehmendem Abstand von dieser zu. Oberhalb der Bereiche 58, 59
ist wiederum ein Bereich 60, der nicht beleuchtet wird, da das
Licht, welches diesen Bereich 60 beleuchten würde, durch die
Kappe 40 abgeschirmt wird.
In Fig. 7 ist der Meßschirm 50 bei der Beleuchtung durch die
aus dem Scheinwerfer austretenden Lichtbündel mit vorgesetzter
Abdeckscheibe 24 dargestellt. Die Abdeckscheibe 24 ist dabei mit
optischen Elementen versehen, durch die eine Streuung des
hindurchtretenden Lichts in horizontaler Richtung bewirkt wird.
Auf dem Meßschirm 50 ist der durch das vom oberen Bereich 12 des
Reflektors 10 reflektierte Abblendlichtbündel beleuchtete
Bereich mit 52′ bezeichnet und die Helldunkelgrenze wie in Fig.
6 mit 54a, b bezeichnet. Die durch das vom unteren Bereich 13 des
Reflektors 10 reflektierte zusätzliche Lichtbündel beleuchteten
Bereiche sind mit 58′ und 59′ bezeichnet und durch die Wirkung
der optischen Elemente der Abdeckscheibe 24 in horizontaler
Richtung verbreitert, so daß sie sich einander teilweise
überlagern. Durch die Beleuchtung der Bereiche 58′, 59′ durch das
durch die Öffnungen 45 und 46 hindurchtretende zusätzliche
Lichtbündel sind in den Bereichen 58′, 59′ befindliche
Gegenstände sichtbar, während durch den zwischen den Bereichen
58′, 59′ und der Helldunkelgrenze 54a, b liegenden nicht
beleuchteten Bereich 56′ eine Blendung entgegenkommender
Verkehrsteilnehmer vermieden ist.
Die vorstehend beschriebene Ausführung der Abschirmvorrichtung
26 ist für den Einsatz des Scheinwerfers bei Rechtsverkehr
vorgesehen. Für den Einsatz bei Linksverkehr sind entsprechend
die Stege 28, 29 umgekehrt anzuordnen, das heißt der in
Lichtaustrittsrichtung 22 gesehen rechte Steg 29 ist so
angeordnet, daß dessen obere Kante 32 etwa auf Höhe der
optischen Achse 11 angeordnet ist und der linke Steg 28 ist so
angeordnet, daß dessen obere Kante 33 bezogen auf eine durch die
optische Achse 11 gelegte Linie unter dem Winkel α von etwa 15°
tiefer angeordnet ist.
In den Fig. 4 und 5 ist die Abschirmvorrichtung 126 gemäß
einem zweiten Ausführungsbeispiel dargestellt. Dabei ist der
grundsätzliche Aufbau des Scheinwerfers gegenüber den Fig. 1
bis 3 unverändert. Der Lichtquelle 115 ist ein
lichtdurchlässiger Hüllkolben 170 zugeordnet, der den in den
Reflektor ragenden Glaskolben 118 der Lichtquelle 115 mit
Abstand umgibt. Der Hüllkolben 170 bildet eine Umhüllung für die
Lichtquelle 115 und besteht vorzugsweise aus Glas,
beispielsweise Hartglas. Der Hüllkoben 170 ist beispielsweise am
Lampenträger 116 gehalten. Auf den Hüllkolben 170 sind als Teil
der Abschirmvorrichtung 126 die beiden Stege 128, 129 in Form
einer lichtundurchlässigen Beschichtung aufgebracht. Die Stege
128,129 erstrecken sich jeweils über einen Teil des Umfangs des
Hüllkolbens 170 und diese weisen obere Kanten bzw. Ränder
131, 132 und untere Kanten 133, 134 auf. Zwischen den oberen
Kanten 131, 132 der Stege 128, 129 ist eine Öffnung 136 vorhanden,
durch die vom Leuchtkörper 20 der Lichtquelle 115 ausgesandtes
Licht hindurchtreten kann, das am oberen Bereich 12 des
Reflektors 10 reflektiert wird und das Abblendlichtbündel
bildet. Zwischen den unteren Kanten 133, 134 der Stege 128, 129
ist eine lichtundurchlässige Kappe 140 angeordnet, die obere
Kanten bzw. Ränder 142, 143 aufweist, die den unteren Kanten
133, 134 der Stege 128, 129 mit Abstand benachbart angeordnet
sind. Die Kappe 140 kann als separates Bauteil innerhalb oder
außerhalb des Hüllkolbens 170 angeordnet sein, oder, wie in den
Fig. 4 und 5 dargestellt, als eine auf den Hüllkolben 170
aufgebrachte lichtundurchlässige Beschichtung.
Zwischen den oberen Kanten 142, 143 der Kappe 140 und den unteren
Kanten 133, 134 der Stege 128, 129 verbleibt jeweils eine
spaltartige Öffnung 145, 146. Die oberen Kanten 131, 132 der Stege
128, 129 sind wie beim ersten Ausführungsbeispiel angeordnet. Die
unteren Kanten 133, 134 und/oder die oberen Kanten 142, 143 der
Kappe 140 sind so angeordnet, daß die Breite der spaltartigen
Öffnungen 145, 146, das heißt deren Erstreckung über den Umfang
des Hüllkolbens 170 bzw. den Umfang der Lichtquelle 115, über
ihre Längserstreckung entlang der optischen Achse 11
veränderlich ist. Die Breite der Öffnungen 145, 146 ist dabei
gegenüber deren Längserstreckung entlang der optischen Achse 11
geringer und so so gewählt, daß das vom Leuchtkörper 20
ausgesandte, durch diese hindurchtretende Licht, das am unteren
Bereich 13 des Reflektors 10 reflektiert wird und das
zusätzliche Lichtbündel bildet auf dem Meßschirm 50 wie in Fig.
8 dargestellt, Bereiche 158 und 159 mit Abstand oberhalb der
Helldunkelgrenze 154 beleuchtet. Die Höhe der Bereiche 158, 159
ist über deren horizontaler Erstreckung etwa konstant.
In Fig. 8 ist der Meßschirm 50 bei der Beleuchtung durch das
vom oberen Bereich 12 des Reflektors 10 reflektierte
Abblendlichtbündel und das vom unteren Bereich 13 des Reflektors
10 reflektierte zusätzliche Lichtbündel dargestellt, wobei die
Abdeckscheibe 24 entfernt ist. Durch das Abblendlichtbündel wird
der Bereich 152 auf dem Meßschirm 50 beleuchtet, der nach oben
durch die Helldunkelgrenze 154a, b begrenzt ist. Der vom
zusätzlichen Lichtbündel beleuchtete Bereich 158 erstreckt sich
dabei mit Abstand oberhalb des horizontalen Abschnitts 154a der
Helldunkelgrenze etwa parallel zu diesem und der Bereich 159
erstreckt sich mit Abstand oberhalb des geneigten Abschnitts
154b der Helldunkelgrenze etwa parallel zu diesem. Zwischen der
Helldunkelgrenze 154a, b und den Bereichen 158, 159 ist der nicht
beleuchtete Bereich 160 angeordnet. Bei der Bestimmung der
veränderlichen Breite der Öffnungen 145, 146 sind auch die
Abbildungseigenschaften des unteren Bereichs 13 des Reflektors
10 zu berücksichtigen, damit das von diesem reflektierte
zusätzliche Lichtbündel auf dem Meßschirm 50 die Bereiche
158, 159 mit etwa konstanter Höhe beleuchtet. Durch die optischen
Elemente der Abdeckscheibe 24 wird dann wie beim ersten
Ausführungsbeispiel das zusätzliche Lichtbündel horizontal
gestreut.
Die vorstehend beschriebene Kappe 40 bzw. 140 der
Abschirmvorrichtung 26 bzw. 126 kann auch entfallen, wenn
entsprechend der untere Bereich 13 des Reflektors 10 in seiner
Form so bestimmt wird, daß durch diesen das zwischen den Stegen
28, 29 bzw. 128, 129 nach unten hindurchtretende Licht als ein
horizontal gestreutes Lichtbündel mit einer geringen Höhe
reflektiert wird und die vorstehend beschriebenen Bereiche 58, 59
bzw. 158, 159 des Meßschirms 50 beleuchtet.
Claims (10)
1. Scheinwerfer für Fahrzeuge mit einer Lichtquelle (15; 115),
mit einem Reflektor (10) und mit einer der Lichtquelle (15; 115)
zugeordneten Abschirmvorrichtung (26; 126), durch die ein Teil
des von der Lichtquelle (15; 115) ausgesandten Lichts abgeschirmt
wird und eine obere Helldunkelgrenze (54; 154) des aus dem
Scheinwerfer austretenden Lichtbündels erzeugt wird, dadurch
gekennzeichnet, daß die Abschirmvorrichtung (26; 126) wenigstens
beiderseits der optischen Achse (11) jeweils einen entlang der
optischen Achse (11) des Reflektors (10) verlaufenden
lichtundurchlässigen Steg (28, 29; 128, 129) aufweist, die sich
jeweils über einen Teil des Umfangs der Lichtquelle (15; 115)
erstrecken, wobei zwischen deren oberen Kanten (31, 32; 131, 132)
eine Öffnung (36) vorhanden ist, durch die von der Lichtquelle
(14; 114) ausgesandtes Licht hindurchtreten kann, das von einem
oberen Bereich (12) des Reflektors (10) zur Bildung eines
Lichtbündels reflektiert wird, daß die Helldunkelgrenze (54; 154)
des Lichtbündels durch die oberen Kanten (31, 32; 131, 132) der
Stege (28, 29; 128, 129) erzeugt wird und daß zwischen den unteren
Kanten (33, 34; 133, 134) der Stege (28, 29; 128, 129) ebenfalls
wenigstens eine Öffnung (45, 46; 145, 146) vorhanden ist, durch die
von der Lichtquelle (15; 115) ausgesandtes Licht hindurchtreten
kann, das von einem unteren Bereich (13) des Reflektors (10)
reflektiert wird und ein mit Abstand oberhalb der
Helldunkelgrenze (54; 154) verlaufendes zusätzliches Lichtbündel
bildet.
2. Scheinwerfer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Abschirmvorrichtung (26; 126) zusätzlich zu den Stegen
(28, 29; 128, 129) eine unterhalb der Lichtquelle (15; 115)
angeordnete lichtundurchlässige Kappe (40; 140) aufweist, die
sich über einen Teil des Umfangs der Lichtquelle (15; 115)
erstreckt und die obere Kanten (42, 43; 142, 143) aufweist,
zwischen denen und den unteren Kanten (33, 34; 133, 134) der Stege
(28, 29; 128, 129) jeweils eine Öffnung (45, 46; 145, 146) vorhanden
ist, durch die von der Lichtquelle (15; 115) ausgesandtes Licht
zur Bildung des zusätzlichen Lichtbündels hindurchtreten kann.
3. Scheinwerfer nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die wenigstens eine Öffnung (45, 46; 145, 146), durch die von
der Lichtquelle (15; 115) ausgesandtes Licht zur Bildung des
zusätzlichen Lichtbündels hindurchtritt, spaltartig ausgebildet
ist und deren Erstreckung entlang der optischen Achse (11)
größer ist als deren Erstreckung über den Umfang der Lichtquelle
(15; 115).
4. Scheinwerfer nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Erstreckung, die die wenigstens einen
Öffnung (45, 46) über den Umfang der Lichtquelle (15) aufweist,
über die Längserstreckung der wenigstens einen Öffnung (45, 46)
entlang der optischen Achse (11) etwa konstant ist.
5. Scheinwerfer nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Erstreckung, die die wenigstens eine
Öffnung (145, 146) über den Umfang der Lichtquelle (115)
aufweist, über die Längserstreckung der wenigstens einen Öffnung
(145, 146) entlang der optischen Achse (11) veränderlich ist.
6. Scheinwerfer nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Erstreckung der wenigstens einen Öffnung (145, 146) über den
Umfang der Lichtquelle (115) über die Längserstreckung der
wenigstens einen Öffnung (145, 146) entlang der optischen Achse
(11) derart veränderlich ist, daß das durch diese
hindurchtretende Licht nach Reflexion am Reflektor (10) das
zusätzliche Lichtbündel bildet, welches eine etwa konstante Höhe
über dessen Erstreckung in horizontaler Richtung aufweist.
7. Scheinwerfer nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Lichtquelle (115) eine lichtdurchlässige
Umhüllung (170) zugeordnet ist, auf die die Stege (128, 129) in
Form einer lichtundurchlässigen Beschichtung aufgebracht sind.
8. Scheinwerfer nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der Lichtquelle (115) eine lichtdurchlässige
Umhüllung (170) zugeordnet ist, auf der die Kappe (140) in Form
einer lichtundurchlässigen Beschichtung aufgebracht ist.
9. Scheinwerfer nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stege (28, 29) als außerhalb der
Lichtquelle (15) angeordnete separate Bauteile ausgebildet sind.
10. Scheinwerfer nach einem der Ansprüche 2 bis 7 oder 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die Kappe (40) als ein außerhalb der
Lichtquelle (15) angeordnetes separates Bauteil ausgebildet ist.
Priority Applications (6)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19508639A DE19508639A1 (de) | 1995-03-10 | 1995-03-10 | Scheinwerfer für Fahrzeuge |
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