DE19508617C1 - Verfahren zum Ultraschall-Keil-Drahtbonden von Mikrodrähten und Werkzeug hierzu - Google Patents
Verfahren zum Ultraschall-Keil-Drahtbonden von Mikrodrähten und Werkzeug hierzuInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und ein Werkzeug zum
Ultraschall-Keil-Drahtbonden von Mikrodrähten aus Aluminium,
Palladium und Kupfer, sowie Legierungen dieser Materialien auf
allen Substraten, die bondbar sind.
Das Ultraschalldrahtbonden bei Raumtemperatur erfolgt mit
sogenannten Bondkeilen, im Gegensatz zu Kapillaren beim
Thermocompressions- und Thermosonicbonden. Die Bondkeile werden
in verschiedenen Ausführungen angeboten, angepaßt an
Drahtmaterialien, Draht-durchmesser und den Einsatz in
verschiedenen Maschinen und die Verwendung auf speziellen
Substraten (z. B. Microwellenbauelemente). Gemeinsam ist ihnen
der Schaft mit genormten Durchmesser und drei verschiedenen
Längen, eine Phase für eine definierte Einspannrichtung und
eine rechteckförmige Fußfläche über die Bondkraft und
Ultraschallschwingungen auf den darunter befindlichen Draht
beim Vorgang des Bondens wirken. Der Draht wird durch eine
Bohrung im Fußbereich des Keiles von einer Seite unter die
Fußfläche geleitet.
Speziell zum Golddrahtbonden werden Werkzeuge mit einer Rille
versehen, die quer zur Schwingungsrichtung in die Fußfläche
erodiert wird. Sie dient bei diesem Draht zur Unterstützung des
Formschlusses zwischen Bondkeil und Draht, der unbedingt
notwendig ist, da Gold im Vergleich zu anderen eingesetzten
Drahtmaterialien, wie z. B. Aluminium wesentlich duktiler ist.
Das Ultraschall-Keil-Drahtbonden mit Golddraht wird bei
Raumtemperatur üblicherweise nicht angewendet. Für einen
zuverlässigen Golddrahtkontakt wird das Substrat auf
Temperaturen, die größer als 80°C sind, erwärmt.
Steigende Ansprüche an die Verfahrensqualität und
Zuverlässigkeit der Kontakte führen immer wieder zu
Weiterentwicklungen des Verfahrensablaufes, einschließlich
seiner Komponenten. Ein Beispiel stellt EP 0632493 dar. Es
wird eine Halbleiterbauelementeanordnung beschrieben, bei der
der Kontakt auf dem Trägerstreifen zweimal gebondet wird und so
zwei Kontakte mit einem Bonddraht entstehen. Das erfordert aber
die Stitch-Bondfähigkeit der Maschine und verlängert den
Verfahrensablauf um einen weiteren Positionierungs- und
Bondschritt.
Beim Ultraschall-Keil-Drahtbonden kommt es verfahrensbedingt
nicht unter der gesamten Bondfläche zur Bindungsbildung, sie
umfaßt ein ringförmiges Gebiet, an dem die Scherspannung in der
Kontaktebene am größten ist. Des weiteren verursacht die
plastische Drahtdeformation einen Einschnürbereich, an dem der
Draht bei mechanischen Belastungen bevorzugt reißt. Diese
Einschnürung gewinnt zusätzlich an Bedeutung, wenn Bauelemente
mit hohem Strombedarf zu kontaktieren sind und der elektrische
Widerstand des Drahtes eine Rolle spielt.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, die Fläche der
Bindungsbildung im Verhältnis zur gesamten Bondfläche zu
erhöhen und durch eine bessere Ankopplung des Drahtes an das
Werkzeug den Anteil der zugeführten Energie, der in die
Kontaktebene gelangt, zu erhöhen, um die mit der wirkenden
Energie einhergehende Drahtdeformation zu verringern, was die
Drahteinschnürung reduziert.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe mit den in den Ansprüchen
genannten und im Ausführungsbeispiel näher erläuterten Mitteln
gelöst.
Unter Vernachlässigung der Metallkombination zwischen Draht und
Bondflächen-(Pad)-Metallisierung ist die Intensität der
Verbindung von der eingebrachten Energie und die Haftkraft des
Kontaktes vom Produkt aus der entstandenen Festigkeit und der
Größe der Bindungsfläche abhängig. Mit zunehmender
Energieeinwirkung vom Werkzeug auf den Draht zur Anregung der
Bindungsbildung vergrößert sich aber auch seine Deformation und
es kommt zur Drahteinschnürung, verbunden mit dem Absinken der
Drahtzerreißkraft. Es ist daher angestrebt, nur soviel Energie
zu induzieren, daß die Drahtzerreißkraft nicht geringer als die
Bondabrißkraft ist.
Es hat sich überraschend gezeigt, daß mit einem an sich
bekannten Werkzeug zum Golddrahtbonden und Verwendung von
Mikrodrähten mit geringerer Duktilität als Golddraht, zwei
ringförmige Bindungsgebiete im Bondbereich erzeugt werden. Die
bei Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens entstehende
Gesamtfläche ist größer als die Einzelfläche eines üblicher
Weise entstehenden Bindungsgebietes. Das führt zu einer
größeren Abrißkraft mit geringerer notwendiger Deformation.
Außerdem verursacht die Rille über den mit ihr verbundenen
Formschluß zwischen Werkzeug und Draht eine bessere Übertragung
der induzierten Energie in das Bindungsgebiet.
Der Vorteil der erfindungsgemäßen Lösung besteht darin, daß bei
geringerem notwendigen Energieeintrag die Verbindungsqualität
erhöht wird.
Die Erfindung wird nachfolgend an einem Ausführungsbeispiel
näher erläutert. In den Zeichnungen zeigen
Fig. 1 ein Bondwerkzeug mit Detailansicht der Fußfläche in
Schnitt- und Rückansicht
Fig. 2 eine Detailansicht der Fußfläche mit Querrille im
Schnitt
Fig. 3 eine Durchsicht eines Bonds mit einer Schweißzone
Fig. 4 eine Durchsicht eines Bonds mit zwei vollständig
voneinander getrennten Schweißzonen
Fig. 5 ein Diagramm mit Darstellung der theoretischen
Bindungsflächen bei Anwendung des konventionellen
Verfahrens im Vergleich zum Erfindungsgemäßen in
Abhängigkeit von der Rillenbreite in µm
Fig. 6 ein Diagramm mit Darstellung der Abreißkraft von
Drahtbrücken in cN, gebondet vom konventionellen und
vom Werkzeug mit Rille quer zur Schwingungsrichtung
Fig. 7 eine Durchsicht eines Bonds auf sehr schmalem Pad mit
zwei voneinander getrennten Schweißzonen
Fig. 8 ein Diagramm mit Darstellung der Abreißkraft von
Drahtbrücken in cN, gebondet vom konventionellen und
vom Werkzeug mit Rille quer zur Schwingungsrichtung
auf einer Leiterplatte, dessen Kupferleiterzüge eine
organische Schutzschicht aufweisen
Fig. 1 zeigt ein Standardwerkzeug für das Ultraschallboden von
Mikrodrähten, deren Durchmesser kleiner als 100 µm ist, mit der
Drahtführung 1, der Bondfußbreite 2, der Bondfußlänge 3 und den
Vorder- 4 und Rückradien 5.
In Fig. 2 ist die Fußfläche durch die Rille 6 geteilt. Die
Rille verläuft quer zur Schwingungsrichtung des Werkzeuges. Bei
größeren Bondfußlängen ist die Anordnung von mehreren Rillen
vorteilhaft.
Das Standardbondwerkzeug mit einer zusammenhängenden Fußfläche
verursacht nur ein ringförmiges Bindungsgebiet gemäß Fig. 3.
Bei einem Werkzeug, wie es in Fig. 2 gezeigt wird, sind bei
ausreichend tiefer und breiter Rille 6 praktisch zwei
Fußflächen vorhanden. Es bilden sich zwei ringförmige Gebiete 9
und 10 gemäß Fig. 4, deren Gesamtfläche unter Beachtung
bestimmter Bedingungen größer ist, als die Fläche des
Ringgebietes, das bei dem Standardwerkzeug entsteht.
Die Gestaltung der Fußfläche erfolgt unter Beachtung
nachfolgend beschriebener Randbedingungen in zwei oder mehrere
separate Flächen, in der Form daß sich die dazugehörige Anzahl
an vollständigen Schweißzonen (Bindungsgebiete) ausbilden kann.
Eine Form des Ultraschall-Drahtbondkeiles mit Querrille wird
bislang für die Kontaktierung von Golddraht eingesetzt. Die
Rille dient hier primär der Verbesserung der Übertragung der
Ultraschalleistung, das heißt der Schwingungen des Werkzeuges
durch den und nicht in den Draht. Dies erfolgt über den mit der
Rille geförderten Formschluß zwischen Draht und Werkzeug.
Golddraht ist gegenüber den im Oberbegriff des Hauptanspruchs
genannten Materialien (Al(x), Pd(x) und Cu(x)) duktiler, die
Fließgrenze liegt niedriger. Der bei diesem Draht notwendige
Energieeintrag für die Bindungsbildung ist bei Raumtemperatur
vergleichsweise höher (reicht oft für einen zuverlässigen
Kontakt nicht aus) und verursacht eine stärkere plastische
Deformation. Das führt zwar zur Bindungsbildung, aber in der
Regel nicht mehr zur Trennung zweier Gebiete, sie gehen statt
dessen ineinander über. Damit wird der theoretisch mögliche
Flächenzuwachs gehemmt. Die Abmessungen der Rille trennen in
diesem Fall nicht mehr exakt die Einzelwirkungen der
Teilflächen. Die Energieübertragung wird zwar verbessert, es
kommt aber zu keiner zusätzlichen Bindungsfläche. Dem Streben
nach einer breiten Rille wirkt die damit verbundene Reduzierung
der Größe der Teilflächen entgegen, was sich direkt auf die
Fläche der Bindungsgebiete auswirkt.
Der Flächenvergleich von theoretisch erreichbaren
Bindungsgebieten, deren Form von der Bondfußlänge, damit der
Länge des Bonds (entsprechend der Halbachse a in Fig. 3) und
Drahtdeformation, damit der Breite des Bonds (entsprechend
Halbachse b in Fig. 3) abhängt, veranschaulicht deutlich den
Einfluß der Rillenbreite auf die Größe des Bindungsgebietes.
Dem Vergleich gemäß Fig. 5 liegen zu Grunde:
- - Drahtdurchmesser = 30 µm
- - Deformationsgrad = 1,5; b ist rund 22 µm
- - Bondfußlänge = 64 µm; a ist rund 32 µm
- - Bondringbreite = 5 µm
Gegenübergestellt werden zwei Werkzeuge mit gleichen
Bondfußlängen, gleicher Schwingungsamplitude (die hier
vernachlässigt werden kann), gleicher Drahtdeformation und
gleich breitem Bindungsgebiet (Bondringe 11, Fig. 3 und 4).
Bei der Größe der in Fig. 4 zuzuordnenden Halbachsen a ist die
jeweilige Rillenbreite 12 nach Fig. 4 berücksichtigt. Je nach
Bondbreite, ausgedrückt durch Drahtdurchmesser und
Deformationsgrad, verändert sich die maximal zulässige
Rillenbreite direkt proportional. Gleich verhält es sich mit
der Bondfußlänge.
Die minimale Rillenbreite wird zum einen herstellungstechnisch
begrenzt (derzeit etwa bei 15 . . . 20 µm, Erodierverfahren) und
zum anderen durch die angestrebte Trennung beider Fußflächen
des Querrillenwerkzeuges. Dem entgegen wirkt die
Schwingungsamplitude. Sie erzeugt über den stofflichen
Zusammenhang des Drahtes eine Übertragung von Spannungen
zwischen den Teilgebieten unterhalb des Bondfußes, die im
Idealfall aber wechselwirkungsfrei sein sollten. Mit steigender
notwendiger Drahtdeformation muß die Rille tiefer sein. Bei
Werkzeugen zum Golddrahtbonden beträgt sie etwa 5 µm. Dieses
Maß kann bei 30 µm-AlSi1-Drähten auf gut bondbaren AlSi1-Pads
schon zu Abreißkraftverbesserungen von etwa 20% gegenüber
vergleichbaren konventionellen Werkzeugen führen (siehe
Fig. 6). Noch bessere Ergebnisse werden mit einem Draht
größerer Härte erzielt, bei dem die Deformation geringer ist.
Mindestmaße für die Tiefe orientieren sich am
Drahtdeformationsgrad, der von Anwendung zu Anwendung
(Substratmaterial, Padmetallisierung, Kontaminationsschichten
u. a.) unabhängig vom Werkzeug verschieden sein kann.
Neben dem grundsätzlich erzielbaren Gewinn an Bindungsfläche
unter den beschriebenen Voraussetzungen, hat bei
Drahtkontaktierungen auf extrem schmalen Pads, die u. U.
schmaler als der Bond sein können, auch das
Überdeckungsverhältnis zwischen Bond und Pad einen Einfluß. Ein
Beispiel dafür ist in Fig. 7 veranschaulicht, bei dem das
Anschlußpad 13 nur 13 µm breit ist, der Drahtdurchmesser jedoch
schon 17,5 µm beträgt. Hier ergab sich aufgrund des in Fig. 7
veranschaulichten größeren Überdeckungsverhältnisses des durch
zwei Ringe entstandenen wirksamen Bindungsgebietes 14 eine
Steigerung der Abreißkraft der Bonds von 2,39 cN auf 2,97 cN
(100 Tests, davon jeweils der Mittelwert, Steigerung von rund
25%) im Vergleich zweier Werkzeuge.
Ebenfalls läßt sich die Kontaktqualität auf sogenannten
"schlecht zu bondenden" Schichten spürbar verbessern, was im
Bild 8 demonstriert wird.
Hier wurde zum Zweck des Vergleiches zwischen zwei Werkzeugen
mit einem 30 µm dicken AlMg1-Draht auf Kupferleitbahnen einer
Leiterplatte gebondet, die mit einer dünnen organischen
Passivierung beschichtet war. Zur Kontaktherstellung zwischen
Draht und Leitbahn muß diese Schicht während des Bondvorganges
erst noch durchdrungen werden.
So erklären sich die für diesen Drahtdurchmesser geringen
Mittelwerte der Abreißkräfte. Die Differenz von etwa 50%
übersteigt jedoch noch den Gewinn von 35%, der mit diesem Draht
auf Siliciumchipbondpads erzielt wurde. Für jeden
Anwendungsfall des beschriebenen Verfahrens gibt es ein Optimum
bei der Gestaltung der Rille(n). Das betrifft das Maß für ihre
Breite und Tiefe.
Eine Zuordnung dieser Abmessungen zu Drahtdurchmesser,
Drahthärte, Art und Beschaffenheit des Bondpads und des
unmittelbar darunter befindlichen Substrates ergebe ein
umfangreiches Tabellenwerk. Eine Größe jedoch, in der sich
diese vielen Einflüsse widerspiegeln, ist die Drahtdeformation.
An ihr orientiert sich die Rillentiefe. Sie sollte größer als
die Eindringtiefe der Fußfläche des Bondkeiles sein.
Ein Mindestwert für die minimal notwendige Breite leitet sich
aus der Schwingungsamplitude der Fußfläche beim Bondvorgang ab.
Die Teilflächen müssen getrennt bleiben, also beträgt die
Mindestbreite wenigstens das Zweifache der Schwingungsamplitude
im Bereich der Kontaktbildung. Hier ist jedoch noch zu
beachten, daß mit zunehmender Breite auch die Gesamtfläche
beider Fußteilflächen abnimmt. So ergibt sich in jedem Fall nur
ein Kompromiß für die optimale Rillenbreite. Zur Überprüfung,
daß das maximal zulässige Maß nicht überschritten wird, dient
der geometrische Vergleich der zu erwartenden Bindungsfläche
zwischen dem konventionellen und dem Werkzeug mit Rille, wie er
im Bild 5 demonstriert wird.
Claims (4)
1. Verfahren zum Ultraschall-Keil-Drahtbonden von Mikrodrähten
aus Aluminium, Palladium und Kupfer, sowie Legierungen dieser
Materialien auf bondbaren Substraten bei Raumtemperatur,
gekennzeichnet dadurch, daß mit einem an sich bekannten
Werkzeug zum Golddrahtbonden, das an seinem Bondfuß wenigstens
eine Rille (6) quer zur Schwingungsrichtung aufweist, die
Mikrodrahte in einem Bondvorgang kontaktiert und dabei zwei
vollständig voneinander getrennte Schweißzonen im
Kontaktbereich erzeugt werden.
2. Werkzeug zum Ultraschall-Keil-Drahtbonden von Mikrodrähten
aus Aluminium, Palladium und Kupfer, sowie Legierungen dieser
Materialien auf bondbaren Substraten bei Raumtemperatur,
gekennzeichnet dadurch, daß wenigstens eine quer zur Schwingungsrichtung verlaufende Rille (6) in der
Fußfläche angeordnet ist.
3. Werkzeug nach Anspruch 2, gekennzeichnet dadurch, daß die
Tiefe der Rille größer als die Eindringtiefe des Werkzeugs
in den Draht während des Bondvorgangs ist, und daß die Breite der Rille
wenigstens das Doppelte der Schwingungsamplitude des Werkzeuges
beträgt.
4. Werkzeug nach Anspruch 2 oder 3, gekennzeichnet dadurch, daß
in der Fußfläche (2, 3) mehrere Rillen (6) angeordnet sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19508617A DE19508617C1 (de) | 1995-03-10 | 1995-03-10 | Verfahren zum Ultraschall-Keil-Drahtbonden von Mikrodrähten und Werkzeug hierzu |
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|---|---|---|---|
| DE19508617A DE19508617C1 (de) | 1995-03-10 | 1995-03-10 | Verfahren zum Ultraschall-Keil-Drahtbonden von Mikrodrähten und Werkzeug hierzu |
Publications (1)
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| DE19508617C1 true DE19508617C1 (de) | 1996-05-09 |
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ID=7756291
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| DE19508617A Expired - Fee Related DE19508617C1 (de) | 1995-03-10 | 1995-03-10 | Verfahren zum Ultraschall-Keil-Drahtbonden von Mikrodrähten und Werkzeug hierzu |
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| Country | Link |
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| DE (1) | DE19508617C1 (de) |
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- 1995-03-10 DE DE19508617A patent/DE19508617C1/de not_active Expired - Fee Related
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