DE19506037A1 - Verformbare, hitzestabilisierbare textile Polware - Google Patents
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Polware aus einem textilen Rücken aus
Maschenware oder Gewebe und darin eingebundenen henkelbildenden Polgarnen,
deren textiler Rücken aus einem Multifilament-Hybridgarn aus einer Mischung aus
niedriger schmelzenden und gekräuselten höher schmelzenden Filamenten besteht,
die dreidimensional verformbar ist und deren Rücken durch eine Wärmebehandlung
verfestigt werden kann. Die erfindungsgemäße Polware hat einen angenehm
weichen, textilen Griff und kann z. B. als Bezugsstoff für Sitzmöbel oder zur textilen
Oberflächengestaltung von kompliziert gestylten Flächen, wie z. B. der Innenseite
von Autotüren, eingesetzt werden.
Flächengebilde aus Hybridgarnen, die aus niedriger schmelzenden und höher
schmelzenden Fasermaterialien zusammengesetzt sind, und die durch eine
Wärmebehandlung verfestigt werden können, sind bereits bekannt.
So sind beispielsweise aus dem EP-B-0359436 Lamellenvorhänge bekannt, deren
Lamellen aus einem Gewebe aus niedriger schmelzenden und höher schmelzenden
Garnen bestehen, das nach seiner Herstellung einer Wärmebehandlung unterzogen
wird, bei der die niedriger schmelzenden Garnanteile schmelzen und das Gewebe
versteifen.
Es ist auch bekannt, aus Hybridgarnen, die einen hochschmelzenden oder
unschmelzbaren Filamentanteil und einen thermoplastischen niedriger
schmelzenden Filamentanteil aufweisen, Flächengebilde herzustellen, die durch
Erwärmen über den Schmelzpunkt der thermoplastischen, niedriger schmelzenden
Garnkomponente in faserverstärkte, steife Thermoplast-Platten, sog. "organische
Bleche" überführt werden können.
Verschiedene Wege der Herstellung faserverstärkter Thermoplasthalbzeuge sind
beschrieben worden in Chemiefasern/Textiltechnik 39./91. Jahrgang (1989) Seiten
T185 bis T187, T224 bis T228 und T236 bis T240. Die Herstellung ausgehend von
flächenförmigen Textilmaterialien aus Hybridgarnen wird dort als ein eleganter Weg
beschrieben, der den Vorteil bietet, daß das Mischungsverhältnis von Verstärkungs-
und Matrixfasern sich sehr exakt einstellen läßt und daß die Textilmaterialien sich
aufgrund ihrer Drapierfähigkeit gut in Preßformen einlegen lassen
(Chemiefasern/Textiltechnik 39./91. Jahrgang (1989), Seite T186).
Wie aus Seite T238/T239 dieser Publikation hervorgeht, ergeben sich Probleme
allerdings bei der zweidimensionalen Verformung der Textilmaterialien. Da die
Dehnungsfähigkeit der Verstärkungsfäden in der Regel vernachlässigbar klein ist,
können Textilflächen aus herkömmlichen Hybridgarnen, nur noch aufgrund ihrer
Bindung verformt werden.
Dieser Verformbarkeit sind jedoch in der Regel enge Grenzen gesetzt, wenn
Faltenbildung vermieden werden soll (T239), eine Erfahrung die durch
Computersimulationen bestätigt wurde.
Der Ausweg, die Textilien aus Verstärkungs- und Matrixfäden in Formen zu pressen
ist mit dem Nachteil behaftet, daß dann eine partielle Stauchung eintritt, was zu
einer Verlagerung und/oder Kräuselung der Verstärkungsfäden, verbunden mit
einem Abfall der Verstärkungswirkung, führt.
Eine weitere in Seite T239/T240 angesprochene Möglichkeit, dreidimensional
verformte Formteile mit unverlagerten Verstärkungsfäden herzustellen, bestünde in
der Herstellung dreidimensional gewebter Vorformlinge, was aber erheblichen
maschinellen Aufwand, sowohl bei der Herstellung der Vorformlinge als auch bei
der Thermoplast-Imprägnierung oder -Beschichtung, bedingt.
Zur Verbesserung der Verformbarkeit von Verstärkungseinlagen dient ein aus der
DE-A-40 42 063 bekanntes Verfahren. Bei diesem werden in das als
Textilbewehrung vorgesehene Flächengebilde längenverformbare, nämlich
hitzeschrumpfende, Hilfsfäden eingearbeitet. Durch Erwärmen wird der Schrumpf
ausgelöst und das Textilmaterial etwas zusammengezogen, so daß die
Verstärkungsfäden gewellt oder in loser Umschlingung gehalten werden.
Aus der DE-A-34 08 769 ist eine Verfahren bekannt zur Herstellung von
faserverstärkten Formkörpern aus thermoplastischem Material, bei dem flexible
textile Gebilde eingesetzt werden, die aus weitgehend unidirektional ausgerichteten
Verstärkungsfasern und aus einer aus thermoplastischen Garnen oder Fasern
aufgebauten Matrix bestehen. Diese Halbzeuge werden bei ihrer endgültigen
Formgebung durch heizbare Profildüsen verformt, wobei praktisch alle
thermoplastischen Fasern aufgeschmolzen werden.
Aus der Europäischen Patentanmeldung EP-A-0 260 872 ist ein getuftetes
Textilmaterial bekannt bei dem Polgarne in einen Primärrücken aus Vliesstoff
getuftet sind, der relativ niedrig schmelzende Garne enthält. Durch eine
Wärmebehandlung der getufteten Ware werden die niedriger schmelzenden
Faserbestandteile des Vliesrückens geschmolzen, wobei der Rücken verfestigt wird
und die Polgarne darin eingebunden werden.
Aus der Europäischen Patentanmeldung EP-A-0 568 916 ist ein getuftetes
Textilmaterial bekannt bei dem Polgarne, die niedrig schmelzende Fasern enthalten,
in einen mehrschichtigen Primärrücken getuftet sind. Durch eine gezielte
Wärmebehandlung, die nur den Rücken der getufteten Ware beeinflußt, werden die
niedriger schmelzenden Garnbestandteile der Polgarne geschmolzen und in den
Rücken eingebunden. Dabei sorgt eine auf der Polseite vorhandene besondere
Schicht des mehrschichtigen Rückens für eine Wärmeisolierung, um eine
Verhärtung der Polgarne zu verhindern.
Aus der Japanischen Patent-Offenlegungsschrift 30 937/1984 ist eine Polware
bekannt aus einem Grundgewebe, in das Polgarne eingebunden sind. Das
Grundgewebe besteht aus einem Garn aus niedriger schmelzenden und höher
schmelzenden Fasern. Nach der Herstellung des Gewebes und Einbinden des Pols
wird das Material auf eine Temperatur erwärmt, bei der die niedriger schmelzenden
Fasern schmelzen, wobei eine Verfestigung des Geweberückens erfolgt. Aus dem
Beispiel dieser Druckschrift ist zu ersehen, daß das zu Herstellung des gewebten
Rückens eingesetzte Garn ein Stapelfasergarn ist, das aus einer Mischung niedriger
schmelzender und höher schmelzender Stapelfasern durch Sekundärspinnen
erhalten wird.
Diese Druckschriften geben allerdings keine Hinweise zur Herstellung einer
Polware, die verformbar ist, d. h. sich zum Überziehen kompliziert dreidimensional
gestalteter Flächen eignet.
In der deutschen Patentanmeldung P 42 09 970.6 ist bereits vorgeschlagen
worden, einen Strukturplüsch aus einem gestrickten Rücken und darin
mustermäßig eingebundene Polgarne herzustellen, wobei vorzugsweise Garne aus
Polyestern eingesetzt werden. Allerdings können die dort beschriebenen Materialien
nicht thermoverfestigt werden und ihre Verformbarkeit ist auf das aus der
Gestrickstruktur des Rückens sich ergebende Ausmaß begrenzt.
Hybridgarne aus unschmelzbaren (z. B. Glas- oder Kohlenstoffaser) und
schmelzbaren Fasern (z. B. Polyesterfaser) sind bekannt. So betreffen
beispielsweise die Patentanmeldungen EP-A-156 599, 156 600, 351 201 und 378
381 und die Japanische Druckschrift JP-A-04 353 525 Hybridgarne aus
nichtschmelzbaren Fasern, z. B. Glasfasern, und thermoplastischen, z. B. Polyester-
Fasern.
Auch die EP-A-551 832 und die DE-A-29 20 513 betreffen Mischgarne, die
allerdings gebondet werden, vorher aber als Hybridgarn vorliegen.
Aus dem Europäischen Patent EP-B-0 325 153 ist ein textiles Flächengebilde aus
Polyestergarnen mit einem Craquel´-Effekt bekannt, das zum Teil aus
kaltverstreckten, höher schrumpfenden und zum Teil aus warmverstreckten,
normalschrumpfenden Polyesterfasern besteht. Bei diesem Material wird der
Craquel´-Effekt durch Auslösen des Schrumpfs der höherschrumpfenden Fasern
herbeigeführt.
Aus der EP-B-0 336 507 ist ein Verfahren zum Verdichten eines textilen
Flächengebildes aus Polyestergarnen bekannt, das zum Teil aus kaltverstreckten,
höher schrumpfenden und zum Teil aus warmverstreckten, normalschrumpfenden
Polyesterfasern besteht. Bei diesem Material wird die Verdichtung durch Auslösen
des Schrumpfs der höherschrumpfenden Fasern herbeigeführt.
Aus der EP-A-0 444 637 ist ein Verfahren bekannt zur Herstellung eines
gekräuselten Hybridgarns aus niedriger schmelzenden und höher schmelzenden
Filamentgarnen. Bei diesem Verfahren wird zuerst das höher schmelzende Garn in
einer Texturierdüse (bulking jet gemäß US-A-3 525 134) gekräuselt, dann wird es
mit der niedriger schmelzende Garnkomponente vereinigt und beide Garne in einer
zweiten Texturierdüse gemeinsam gekräuselt.
Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Polware bereitzustellen, die
einen angenehm weichen, "textilen" Griff hat, in vielen ansprechenden Dekors
herstellbar ist, eine gute Drapierfähigkeit hat, sich dreidimensional verformen und
damit auch kompliziert dreidimensional gestalteten Oberflächen, wie z. B. Sitz- und
Rückenlehnenflächen von Sitzmöbeln oder der Innenseite von Autotüren, faltenlos
anpassen läßt, und deren Rücken durch einfaches Erwärmen in einem den
Erfordernissen der Weiterverarbeitung angepaßten Umfang verfestigt und versteift
werden kann.
Die im Folgenden beschriebene erfindungsgemäße Polware löst diese Aufgabe.
Ein Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist eine Polware aus einem textilen
Rücken aus Maschenware oder Gewebe und darin eingebundenen
henkelbildenden Polgarnen, deren textiler Rücken aus einem Multifilament-
Hybridgarn aus mindestens 2 Sorten A und B von Filamenten und ggf.
Begleitfilamenten C besteht, die dadurch gekennzeichnet ist, daß
die Filamente A
texturiert sind und einen Schmelzpunkt über 180°C, vorzugsweise über 220°C insbesondere über 250°C haben,
die Filamente B
einen Schmelzpunkt unter 220°C, vorzugsweise unter 200°C, insbesondere unter 180°C haben,
der Schmelzpunkt der Filamente B mindestens 20 °C, vorzugsweise mindestens 40°C, insbesondere mindestens 80°C unter dem Schmelzpunkt der Filamente A liegt, und
das Gewichtsverhältnis der Filamente A:B im Bereich von 20 : 80 bis 80 : 20, vorzugsweise von 40 : 60 bis 60 : 40 liegt und das Multifilament-Hybridgarn noch bis zu 40 Gew.-% Begleitfilamente C enthält.
texturiert sind und einen Schmelzpunkt über 180°C, vorzugsweise über 220°C insbesondere über 250°C haben,
die Filamente B
einen Schmelzpunkt unter 220°C, vorzugsweise unter 200°C, insbesondere unter 180°C haben,
der Schmelzpunkt der Filamente B mindestens 20 °C, vorzugsweise mindestens 40°C, insbesondere mindestens 80°C unter dem Schmelzpunkt der Filamente A liegt, und
das Gewichtsverhältnis der Filamente A:B im Bereich von 20 : 80 bis 80 : 20, vorzugsweise von 40 : 60 bis 60 : 40 liegt und das Multifilament-Hybridgarn noch bis zu 40 Gew.-% Begleitfilamente C enthält.
Ein wesentlicher Vorteil dieser Polware besteht darin, daß sie dreidimensional
verformbar ist.
Diese wertvolle Eigenschaft wird besonders begünstigt und auch dann erzielt, wenn
der Rücken aus einem Gewebe besteht, wenn die höherschmelzenden texturierten
Filamente A eine Einkräuselung von 3 bis 50%, vorzugsweise von 8 bis 30%,
insbesondere von 10 bis 22% aufweisen.
Die Einkräuselung der höherschmelzenden Filamente kann im Prinzip nach allen
bekannten Methoden erfolgen, bei denen in die Filamente bei erhöhter Temperatur
eine zwei- oder dreidimensionale Kräuselung einfixiert wird. Geeignete bekannte
Verfahren sind z. B. die Stauchkammerkräuselung, die Zahnradkräuselung, das
"knit-deknit"-Verfahren, bei dem ein Garn zunächst zu einem Strickschlauch
gestrickt wird, dieser thermofixiert und anschließend wieder aufgezogen wird. Das
bevorzugte Verfahren zur Texturierung der Filamente A ist jedoch das in
zahlreichen Veröffentlichungen beschriebene Falschdrahtverfahren.
Zweckmäßigerweise sind die höherschmelzenden texturierten Filamente A
luftdüsentexturiert oder vorzugsweise falschdrahttexturiert.
Eine weitere besonders wertvolle Eigenschaft der erfindungsgemäßen Polware
besteht darin, daß ihr Rücken durch eine Wärmebehandlung verfestigt werden
kann. Hierbei bilden die niedriger schmelzenden Filamente B des Multifilament-
Hybridgarns des textilen Rückens zumindest partiell eine Matrix, die die
höherschmelzenden texturierten Filamente des Multifilament-Hybridgarns
untereinander und mit dem Polgarn im Bereich der Rückenebene miteinander
verbindet.
Unter Matrix im Sinne dieser Erfindung ist eine zusammenhängende
Polyestermasse zu verstehen, die durch das vollständige oder partielle Schmelzen
der Filamente B, oder durch ein Miteinanderverkleben der bis zur Klebrigkeit
erweichten Filamente B gebildet wird.
Um diese Verfestigungsmöglichkeit zu erzielen, ohne dabei unerwünschte Einbußen
bezüglich Festigkeit, Formhaltigkeit der Ware unter erschwerten
Anwendungsbedingungen oder an textilem Griff und Aspekt des Flors hinnehmen
zu müssen, ist es zweckmäßig und vorteilhaft, wenn die Filamente A einen
Schmelzpunkt von über 220°C, vorzugsweise von 220 bis 300°C, insbesondere
von 240-280°C haben.
Ferner ist es zweckmäßig und vorteilhaft, wenn die Filamente B einen
Schmelzpunkt von unter 220°C, vorzugsweise von 110 bis 220°C, insbesondere
von 150 bis 200°C haben.
Erfindungswesentlich ist somit der Einsatz von Filamentsorten A, B für die
bestimmte Schmelzpunktsvorgaben bestehen.
Der Schmelzpunkt der Filamente wird an dem zu ihrer Herstellung verwendeten
Polymer-Rohstoff bestimmt. Eine Besonderheit vieler Polymermaterialien, wie z. B.
auch von Polyestermaterialien, besteht darin, daß sie in der Regel vor dem
Schmelzen erweichen und der Schmelzvorgang sich über einen relativ großen
Temperaturbereich erstreckt. Dennoch ist es möglich, gut reproduzierbare, für
diese Polymermaterialien, z. B. für Polyestermaterialien, charakteristische
Temperaturpunkte zu ermitteln, bei denen die untersuchte Probe ihre geometrische
Form verliert, d. h. in einen flüssigen (wenngleich oft hochviskosen) Zustand
übergeht. Die Bestimmung dieser charakteristischen Temperaturpunkte erfolgt mit
sogenannten Penetrometern (analog DIN 51579 bzw. 51580), bei denen auf ein
Chip oder Pellet der zu untersuchenden Polymerprobe eine Meßspitze definierter
Dimension unter definiertem Druck aufgesetzt wird, die Probe dann mit definierten
Aufheizgeschwindigkeit erwärmt und das Eindringen der Meßspitze in das
Polymermaterial messend verfolgt wird.
Sobald die Probe, z. B. die Polyesterprobe erweicht, beginnt ein sehr langsames
Eindringen der Meßspitze in das Material.
Das Eindringen der Meßspitze kann sich bei steigender Temperatur wieder
verlangsamen und auch ganz zum Stillstand kommen, wenn die erweichte,
zunächst amorphe Polyestermasse kristallisiert.
In diesem Fall zeigt sich bei weiterer Erhöhung der Temperatur ein zweiter
Erweichungsbereich der dahin im folgenden beschriebenen "Schmelzbereich"
übergeht.
Der genannte "Schmelzbereich" ist ein bestimmter recht enger, für das Material
charakteristischen Temperaturbereich, in dem eine auffällige Beschleunigung des
Eindringens der Meßspitze in das Polyestermaterial erfolgt. Als gut reproduzierbarer
Schmelzpunkt kann dann ein Temperaturpunkt definiert werden, bei dem die
Meßspitze eine bestimmte Eindringtiefe erreicht hat.
Als Schmelzpunkt im Sinne dieser Erfindung wird der Temperaturpunkt (Mittelwert
aus 5 Messungen) definiert, bei dem eine Meßspitze mit einer kreisförmigen
Auflagefläche von 1 mm² unter einem Auflagegewicht von 0,5 g in eine mit 5°C/min
aufgeheizte Polymerprobe, z. B. Polyesterprobe, 1000 µm tief eingedrungen ist.
Sowohl aus Gründen der Herstellung der erfindungsgemäßen Polware als auch aus
Gründen einer besonders vorteilhaften Verteilung des Matrixmaterials bei der
Verfestigung des Rückens (kurze Fließwege) ist es bevorzugt, daß zwischen den
Filamente A und B und ggf. C Fadenschluß besteht.
Der Fadenschluß zwischen den Filamenten ist erforderlich um einen Fadenkörper
zu bilden, der nach Art eines Garns verarbeitet werden kann, d. h. der z. B. verwebt
oder verwirkt werden kann, ohne daß sich Einzelfilamente des Verbundes aus
diesem lösen oder größere Schlaufen bilden und somit zu Störungen der
Verarbeitungsschritte führen.
Der erforderliche Fadenschluß kann z. B. dadurch herbeigeführt werden, daß dem
Garn ein sogenannter Schutzdrall von z. B. 10 bis 100 Drehungen/m vermittelt wird,
oder daß die Filamente punktuell miteinander verschweißt werden. Vorzugsweise
wird der erforderliche Fadenschluß durch Verwirbelung in einer Jet-Düse
herbeigeführt wobei die zu einem Garn zu verbindenden Filamente in einem engen
Faden Kanal seitlich mit einem scharfen Gasstrahl angeblasen werden. Der Grad
der Verwirbelung und damit die Güte des Fadenschlusses kann dabei durch die
Stärke der Anblasung variiert werden.
Vorzugsweise sind die Filamente A,B und ggf. C des Multifilament-Hybridgarns
miteinander verwirbelt, wobei der Verwirbelungsgrad des Multifilament-Hybridgarns
zweckmäßigerweise einer Öffnungslänge von 10 bis 100 mm entspricht.
Der Verwirbelungsgrad wird charakterisiert durch die Angabe der Öffnungslänge,
die gemäß der in US-A-2 985 995 beschriebenen Nadeltest-Methode mit einem
ITEMAT Nadeltest-Gerät gemessen wird.
Weitere bevorzugte Merkmale des Multifilament-Hybridgarns, die je nach
Anwendungserfordernissen oder Zweckmäßigkeit einzeln oder in wechselnden
Kombinationen vorliegen können, sind, daß die Filamente B glatt sind, das
Multifilament-Hybridgarn keine Begleitfilamente C enthält, es einen Gesamttiter von
80 bis 500 dtex, vorzugsweise 100 bis 400 dtex, insbesondere 160 bis 320 dtex,
hat, die höherschmelzenden texturierten Filamente A einen Einzelfilament-Titer von
0,5 bis 15 dtex, vorzugsweise von 2 bis 10 dtex, haben, und die
niedrigerschmelzenden Filamente B einen Einzelfilament-Titer von 1 bis 20 dtex,
vorzugsweise von 3 bis 15 dtex, haben.
Im Interesse einer guten textilen Qualität der erfindungsgemäßen Polware ist es
zweckmäßig ein Multifilament-Hybridgarn einzusetzen dessen höherschmelzende
texturierte Filamente A einen Anfangsmodul von 15 bis 28 N/tex, vorzugsweise von
20 bis 25 N/tex, und eine feinheitsbezogene Höchstzugkraft von über 25 cN/tex,
vorzugsweise von über 30 cN/tex, insbesondere von 30 bis 40 cN/tex haben.
Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, insbesondere bei der Herstellung von
erfindungsgemäßen Polwaren mit dunkleren Farbtönen einen Rücken zu benutzen
der ebenfalls in dunkleren Tönen gefärbt ist. Ist der Rücken wesentlich heller als
der Pol so kann es passieren, daß beim Streichen über den Pol oder beim Legen
der Polware über Strukturen mit geringem Krümmungsradius der hellere Rücken
durch den Pol hindurchscheint ("durchgrinsen").
Es ist daher bevorzugt, daß die höherschmelzenden texturierten Filamente A
gefärbt, vorzugsweise spinngefärbt sind.
Die niedrigerschmelzenden Filamente B können spinngefärbt, oder vorzugsweise
rohweiß sein, da es sich gezeigt hat, daß beim thermischen Verfestigen des
Rückens das Material des Filamente B weitestgehend von den Strängen der
Filamente A aufgenommen wird und sich insgesamt die dunkle Farbe der Filamente
A ergibt.
Es hat sich gezeigt, daß bei der Herstellung des Rückens neben den
erfindungsgemäß einzusetzenden Multifilament-Hybridgarn auch andere Garne
mitverarbeitet werden können. Zweckmäßigerweise soll jedoch der Anteil des
Multifilament-Hybridgarns im Rücken mindestens 30%, vorzugsweise mindestens
75%, insbesondere 100% betragen.
Für die meisten Applikationen ist es zweckmäßig daß das Flächengewicht der
erfindungsgemäßen Polware 100 bis 1000 g/m², vorzugsweise 200 bis 500 g/m²
beträgt und daß das Gewichtsverhältnis von textilem Rücken zu Polgarn in der
Rohware im Bereich von 20 : 80 bis 40 : 60 liegt.
Ferner ist es zweckmäßig, daß die Henkel eine Länge von 1,0 bis 6,0 mm, im Falle
von Scherplüsch vorzugsweise von 2,8 bis 3,5 mm, im Falle von Kurzhenkelplüsch
vorzugsweise von 1,0 bis 2,5 mm, haben.
In der Regel genügt die erfindungsgemäße Polware den Anforderungen an
Innendekorationsmaterial wenn der Gesamttiter des Polgarns 50 bis 800 dtex,
vorzugsweise 100 bis 400 dtex beträgt.
Dabei beträgt der Einzelfilament-Titer des Polgarns normalerweise 0,5 bis 10 dtex,
vorzugsweise 0,7 bis 6 dtex, insbesondere 3 bis 6 dtex.
Mit Rücksicht auf den textilen Charakter der erfindungsgemäßen Polware ist es
bevorzugt, daß die Polgarne texturiert, vorzugsweise blas- oder falschdrahttexturiert,
sind.
Der Pol selbst kann aus ungeschnittenen Polgarn-Schlingen oder aus
geschnittenen Polgarn-Enden bestehen.
Wie oben bereits angegeben ist eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Polware dadurch gekennzeichnet, daß der textile Rücken aus Maschenware
besteht.
In dieser Ausführungsform kann der Rücken der erfindungsgemäßen Polware
gewirkt oder gestrickt sein.
Die gewirkten textilen Flächen können kettengewirkt oder kuliergewirkt sein.
Ein gestrickter oder gewirkter Rücken kann Rechts/Rechts, Links/Links oder eine
Rechts/Links-Maschenstruktur und deren bekannte Varianten sowie Jacquard-
Musterungen aufweisen.
Die Rechts/Rechts-Maschenstruktur beinhaltet beispielsweise auch deren Varianten
plattiert, durchbrochen, gerippt, versetzt, Welle, Fang oder Noppe sowie die
Interlock-Bindung Rechts/Rechts/Gekreuzt.
Die Links/Links-Maschenstruktur beinhaltet beispielsweise auch deren Varianten
plattiert, durchbrochen, unterbrochen, versetzt, übersetzt, Fang oder Noppe.
Die Rechts/Links-Maschenstruktur beinhaltet beispielsweise auch deren Varianten
plattiert, hinterlegt, durchbrochen, Plüsch, Futter, Fang oder Noppe.
Wie oben ebenfalls bereits angegeben, ist eine weitere Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Polware dadurch gekennzeichnet, daß der textile Rücken
gewebt ist.
Im Prinzip kann ein gewebter Rücken alle bekannten Gewebekonstruktionen
aufweisen wie die Leinwandbindung und deren Ableitungen, wie z. B. Ripse-,
Panama-, Gerstenkorn- oder Scheindreherbindung, oder die Köperbindung und
deren vielfache Ableitungen, von denen nur beispielsweise Fischgratköper,
Flachköper, Flechtköper, Gitterköper, Kreuzköper, Spitzköper, Zickzackköper,
Schattenköper oder Schatten-Kreuzköper genannt seien. (Wegen der
Bindungsbezeichnungen vergl. DIN 61101).
Die Gewebe- oder Maschenbindungen werden nach dem beabsichtigten
Einsatzzweck des erfindungsgemäßen Textilmaterials ausgewählt, wobei rein
technische Zweckmäßigkeit ausschlaggebend sind, gelegentlich aber auch
zusätzlich dekorative Gesichtspunkte berücksichtigt werden können. Bevorzugte
Maschenstruktur ist die Grundbindungen Rechts/Rechts, Links/Links oder eine
Rechts/Links, bevorzugte Gewebebindung ist die Leinwandbindung ggf. mit
einfachen Ableitungen ohne größere Flottierungen.
Bevorzugt sind jeweils die Grundstrukturen der Maschenware oder Gewebe.
Die Dichte der Rückenfläche liegt je nach der Anwendung für die das Material
vorgesehen ist und je nach dem Titer der bei der Herstellung eingesetzten Garne
bei Geweben im Bereich von 10 bis 25 Fäden/cm, vorzugsweise von 14 bis 20
Fäden/cm in Kette und Schuß, bei Maschenware bei einer entsprechenden
Maschendichte von ca. 12 bis 30 Nadeln/inch, vorzugsweise 16 bis 24
Nadeln/inch. Innerhalb dieses Bereichs können die Dichten natürlich dem
beabsichtigten Anwendungsfall angepaßt werden.
Je nach den Anforderungen des Anwendungsfalls und insbesondere des
angestrebten Strukturdekors des Pols weisen bei einem Rücken aus Maschenware
mindestens 30%, vorzugsweise 60 bis 100% der Maschen Polgarne auf.
Aus dem gleichen Grund kann es zweckmäßig sein, daß bei einem Rückengewebe
nicht jeder Kett-und/oder Schußfaden Polnoppen einbindet. In der Regel binden bei
einem Rückengewebe 30%, vorzugsweise 60 bis 100% der Kett-und/oder
Schußfäden Polnoppen ein.
Durch eine gezielt gesteuerte Einbindung von Polnoppen in die Rückenfläche
können sehr dekorative Plüsche mit interessanten Oberflächenstrukturen und
Dekors erzeugt werden. Derartige Erzeugnisse sind unter der Bezeichnung
"Strukturplüsch" bekannt.
Die Struktur und Herstellung dieser dekorativen Strukturplüsche, mit gewebtem
Rücken oder einem Rücken aus Maschenware soll im Folgenden anhand eines
gestrickten Rückens erläutert werden. Die beschriebene Struktur kann sinngemäß
und analog auch auf Polwaren mit gewebtem Rücken übertragen werden.
Wegen des erfindungsgemäßen Einsatzes des Multifilament-Hybridgarns ergibt sich
auch bei gewebtem Rücken eine dreidimensional verformbare, durch Hitze zu
verfestigende Polware.
Eine solche, besonders bevorzugte, dekorative Plüschkonstruktion besteht aus
einem gestrickten Strukturplüsch mit hoher Verformbarkeit, aus Grund- und
Henkelgarnen, der als Henkelgarne Filamentgarne aufweist, die, bezogen auf eine
Maschinenteilung von 18 oder 20 Nadeln pro inch, einen Gesamttiter von 300-400
dtex, vorzugsweise 345-360 dtex, haben, dessen Grundgarn, bezogen auf eine
Maschinenteilung von 18 oder 20 Nadeln pro inch einen Gesamttiter von 300 bis
370 dtex, vorzugsweise 320-350 dtex, hat, wobei die Einzeltiter der Filamente
größer als 1,5 dtex, vorzugsweise größer als 2,5 dtex sind, und dessen
Flächengewicht etwa 350 bis 550 g/m² beträgt, und dessen Grundmaschen in
Strukturzonen kein Henkelgarn enthalten.
Strukturzonen im Sinne dieser Erfindung sind Bereiche, in denen der
erfindungsgemäße Strickplüsch keine Henkel aufweist.
Auch die zur Herstellung des Strukturplüsches geeignete Grundgarne bestehen
zweckmäßigerweise ebenfalls aus synthetischen Filamenten. Geeignete
Filamentmaterialien für Grund- und Henkelgarne sind beispielsweise Polyester-,
Polyamid- oder Polyacrylnitril-Filamente; bevorzugt sind Polyesterfilamente.
Sprechen keine besonderen anwendungstechnische Forderungen für die
Verwendung unterschiedlicher Materialien in Henkel- und Grundgarn, so ist es
bevorzugt, für beide Polyester-Filamentgarne einzusetzen.
Zweckmäßigerweise haben alle im Polgarn enthaltenen Filamente einen
Schmelzpunkt der mindestens 20°C, vorzugsweise mindestens 40°C insbesondere
mindestens 80°C über dem Schmelzpunkt der Filamente B des Multifilament-
Hybridgarns liegt. Ist dies aus besonderen Gründen nicht der Fall so ist bei der
Verfestigung des Rückens der erfindungsgemäßen Polware darauf zu achten, daß
die Wärmebehandlung auf den Rücken des Materials beschränkt wird, z. B. durch
Kontakterwärmung an einer Heizfläche, um eine Verhärtung des Polgarns zu
vermeiden.
Bevorzugt, insbesondere für Garn- und Einzeltiter im unteren Teil des angegebenen
Titerbereichs, werden texturierte Garne. Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn
Grundgarne falschdrahttexturiert, Henkelgarne falschdraht- oder luftdüsentexturiert
sind.
Die erfindungsgemäßen Strukturplüsche können auch aus Mischgarnen aus glatten
und texturierten Filamenten bestehen oder solche Garne enthalten.
Geeignete Garne im oben angegebenen Titerbereich sind beispielsweise unter den
Handelsnamen (R)TREVIRA texturiert, in verschiedenen Typen, bekannt.
Wie oben ausgeführt, beziehen sich die oben angegebenen Gesamttiter der in den
erfindungsgemäßen Strukturplüsch enthaltenen Grund- und Henkelgarne auf eine
Maschendichte entsprechend einer Maschinenteilung von 18 oder 20 Nadeln pro
inch. Bei feinerer Maschinenteilung werden die Titer von Grund- und Henkelgarnen
entsprechend herabgesetzt.
Die Einzeltiter der Grund- und Henkelgarne liegen oberhalb 1,5 dtex und sollten
zweckmäßigerweise 5 dtex nur bei besonderen Anforderungen an den Plüsch
übersteigen. Die Titerauswahl innerhalb dieses Bereichs richtet sich einerseits nach
den gewünschten Eigenschaften der erfindungsgemäßen Strukturplüsche.
Strukturplüsche aus Garnen, insbesondere aus Henkelgarnen mit Einzeltitern
unterhalb 3 dtex, sind weicher, dichter und seidiger als solche aus Garnen mit
höheren Einzeltitern. Andererseits sind neben den Qualitäts- und
Echtheitsanforderungen auch wirtschaftliche Gesichtspunkte bei der Titerauswahl
zu berücksichtigen. So ist es zweckmäßig, wenn keine anderen Anforderungen
dagegen sprechen, Garne mit Einzeltitern von 2,5 dtex bis 5 dtex, insbesondere
handelsübliche Standardtypen, einzusetzen.
Für besonders hohe Qualitäten und insbesondere wenn eine sehr ansprechende
Optik und angenehmer Griff gewünscht werden ist es bevorzugt, Profilfilamente wie
z. B. solche mit ovalem, hantelförmigem oder bändchenförmigem Querschnitt, der
auch noch eine oder mehrere Einschnürungen aufweisen kann, oder Dreikant-,
Dreilapp (trilobal)- und besonders Achtlapp (oktolobal)-Profile einzusetzen.
Der Henkelanteil liegt beim erfindungsgemäßen Strukturplüsch in Abhängigkeit vom
Dessign bei 40-75%, vorzugsweise bei 45-60%, insbesondere bei etwa 50%.
Der hier in Rede stehende "Henkelanteil" ist der Anteil in % der im Rapport
vorhandenen Henkel zur Anzahl der auf der gleichen Fläche des Grundmaterials bei
Vollplüsch maximal möglichen Henkel.
Während bei herkömmlichen Strickplüschen der Gewichtsanteil des Grundmaterials
etwa 25-28 Gew.-% des Gesamtgewichts beträgt, beläuft sich der Gewichtsanteil des
Grundmaterials beim erfindungsgemäßen Strukturplüsch aufgrund der hohen Titer
sowohl im Henkel- als auch im Grundgarn und wegen seines oben beschriebenen,
sehr kompakten Aufbaus auf 40-45 Gew.-% und kann je nach dem Dessign (d. h. bei
geringerem Henkelanteil) auch noch darüber liegen.
Zur Gestaltung des Oberflächendessigns können die Maschen der Grundware
mustermäßig mit Henkeln kombiniert sein, was durch entsprechende
jacquardmäßige Nadelauswahl der Strickmaschine erreicht wird oder es können
Henkel-Leerreihen, d. h. komplette Grundreihen ohne Henkel vorliegen.
Beispielsweise können auf 1 bis 5 Henkelreihen eine oder zwei Reihen ohne Henkel
folgen (Querripp-Effekt). Auch Muster mit gewebeähnlichem Charakter lassen sich
auf diese Weise herstellen. Auf diese Weise hergestellte Dessigns, die
längslaufende und/oder querlaufende und/oder diagonallaufende Gassen
aufweisen, die als eine Art von Lüftungskanälen wirken, tragen bei der Verwendung
dieser Strukturplüsche als Sitzbezüge wesentlich zum Sitzkomfort bei.
Die erfindungsgemäßen Strukturplüsche haben aufgrund der oben genannten
Merkmale, insbesondere der hohen Dichte des Grundgewebes, der hohen
Garnstärke in Grund- und Henkelgarn und der damit erzielten hohen Poldichte,
aber auch durch eine ggf. angewandte den Pol zusätzlich stabilisierende
Ausrüstung, und dem daraus resultierenden sehr guten Polstand auch bei
kritischen Dessigns eine sehr gute Stabilität.
Von besonderer anwendungstechnischer Bedeutung ist es, daß trotz der sehr
kompakten, dichten Warenkonstruktion die Dehnbarkeit und die reversible und
irreversible Verformbarkeit des erfindungsgemäßen Strukturplüsches noch in weiten
Grenzen den anwendungstechnischen Forderungen angepaßt werden kann durch
die Einstellung der Strickmaschine (Warenfestigkeit), die Wahl der Elastizität
und/oder Einkräuselung des Grundgarns und/oder eine Nachbehandlung des
Strukturplüsches z. B. durch eine der gewünschten Verformbarkeit angepaßte
Schrumpfbehandlung.
Die Einstellung der Dehnung erfolgt entsprechend dem Ausmaß der bei der
Weiterverarbeitung zu dreidimensional geformten Gegenständen, wie z. B. Sitzbezü
gen oder speziellen tiefgezogenen Verkleidungselementen, beispielsweise in einem
Autoinnenraum, notwendigen Verformung.
Durch die freie Einstellbarkeit der Dehnung ergibt sich für die erfindungsgemäßen
Strukturplüsche neben der einfacheren Herstellung auch ein zusätzlicher Qualitäts
vorteil gegenüber den nahezu oder völlig unelastischen Geweben aus Flockgarnen.
Bei letzteren ist eine gewisse Verformbarkeit nur durch aufwendige Konstruktionen
unter Einsatz von speziellen Garnen mit hoher Dehnbarkeit erreichbar.
Der Pol der erfindungsgemäßen Strukturplüsche wird bevorzugt auf etwa 1 bis 3
mm geschoren. Hierbei ergibt sich der weitere wirtschaftliche Vorteil, daß der durch
die hohe Stärke von Grund- und Henkelgarnen bewirkte hervorragende Polstand
ein sparsames Abscheren ermöglicht und somit zu der wirtschaftlich sehr
erwünschten Reduzierung des Scherverlusts, der nach dem Stand der Technik bei
etwa 20 bis 30 Gew.-% liegt, beim erfindungsgemäßen Strukturplüsch aber nur 10
bis 15 Gew.-% beträgt, beiträgt.
Durch Einstellung einer niedrigen Polhöhe kann mit dem erfindungsgemäßen
Strukturplüsch auch eine Flockgewebe-Optik erzeugt werden.
Die hohe Dichte des Grundmaterials des erfindungsgemäßen Strukturplüsches
bringt den weiteren Vorteil, daß es eine erheblich verringerte Durchdringbarkeit für
Formmassen hat und daher mit besonderem Vorteil bei Formgebungsverfahren, die
mit einem direkten Hinterspritzen oder Hinterschäumen arbeiten, in vielen Fällen
ohne die sonst erforderliche durchdringungssperrende Unterkaschierung eingesetzt
werden kann.
Wie oben ausgeführt, wird der Rücken der erfindungsgemäßen Polware aus einem
Multifilament-Hybridgarn hergestellt, das höherschmelzende (A) und
niedrigerschmelzende Filamente (B) aufweist, wobei die Schmelzpunkte einen
bestimmten, verfahrenstechnisch bedingten Mindestabstand haben müssen, und
die Filamente A texturiert sind. Diese Merkmale sind notwendig aber auch
ausreichend, um der erfindungsgemäßen Polware und dem sie tragenden Rücken
die Verformbarkeit und die Fähigkeit zur Thermoverfestigung zu vermitteln.
Für die Filamente A des Multifilament-Hybridgarns gilt, daß sie oberhalb 180°C,
vorzugsweise über 220°C, insbesondere über 250°C schmelzen sollen. Sie
können im Prinzip aus allen spinnfähigen Materialien bestehen, die diese
Voraussetzungen erfüllen. Geeignet sind daher sowohl halbsynthetische Materialien,
wie z. B. Filamente aus regenerierter Zellulose oder Zelluloseacetat, als auch
synthetische Filamente, die wegen der Möglichkeit, ihre mechanischen und
chemischen Eigenschaften in weitem Bereich zu variieren, besonders bevorzugt
sind.
So können prinzipiell Filamente A aus Hochleistungspolymeren bestehen, wie z. B.
aus Polymeren, die ohne oder mit nur geringer Verstreckung, ggf. nach einer dem
Spinnvorgang nachgeschalteten Wärmebehandlung, Filamente mit sehr hohem
Anfangsmodul und sehr hoher Reißfestigkeit (= feinheitsbezogener Höchstzugkraft)
liefern. Solche Filamente sind eingehend beschrieben in Ullmann′s Encyclopedia of
Industrial Chemistry, 5. Auflage (1989), Band A13, Seiten 1 bis 21 sowie Band 21,
Seiten 449 bis 456. Sie bestehen beispielsweise aus flüssigkristallinen Polyestern
(LPC), Polybenzimidazol (PBI), Polyetherketon (PEK), Polyetheretherketon (PEEK),
Polyetherimiden (PEI), Polyethersulfon (PESU), Aramiden wie Poly-(m-phenylen
isophthalamid) (PMIA), Poly-(m-phenylen-terephthalamid) (PMTA), oder Poly-
(phenylensulfid) (PPS).
In der Regel ist jedoch der Einsatz derartiger Hochleistungsfasern nicht erforderlich
und im Hinblick auf die Anforderungen an die Festigkeit des Rückenmaterials der
erfindungsgemäßen Polware auch nicht zweckmäßig.
Zweckmäßigerweise bestehen daher die Filamente A aus regenerierter oder
modifizierter Zellulose, höherschmelzenden Polyamiden (PA), wie z. B. 6-PA oder
6,6-PA, Polyvinylalkohol, Polyacrylnitril, Modacrylpolymeren, Polycarbonat,
insbesondere aber aus Polyestern. Polyester eignen sich insbesondere deshalb als
Rohstoff für die Filamente A weil es möglich ist, auf relativ einfache Weise durch
Modifikation der Polyesterkette die chemischen, mechanischen und sonstigen
physikalischen anwendungsrelevanten Eigenschaften, insbesondere z. B. den
Schmelzpunkt zu variieren.
Als Polymermaterial, aus denen die niedriger schmelzenden Filamente (B)
bestehen, kommen ebenfalls zweckmäßigerweise spinnfähige Polymere in Betracht
wie z. B. Vinylpolymere wie Polyolefine, wie Polyethylen oder Polypropylen,
Polybuten, niedriger schmelzende Polyamide, wie z. B. 11-PA oder alicyclische
Polyamide (z. B. das durch Kondensation von 4,4′-Diaminodicyclohexylmethan und
Decancarbonsäre erhältliche Produkt), insbesondere aber auch hier modifizierte
Polyester mit erniedrigtem Schmelzpunkt.
Die Polgarne bestimmen weitgehend den textilen Charakter der erfindungsgemäßen
Polware. Sie können aus allen üblicherweise zur Herstellung des Pols von
Polwaren, z. B. von Plüschen, eingesetzten Faser- und Filamentmaterialien
bestehen. So können die Polgarne aus Spinnfasern aus natürlichen
Fasermaterialien, wie z. B. Baumwolle oder Wolle, bestehen oder aus
halbsynthetischen Fasermaterialien, oder auch aus Synthesefasern und -filamenten.
Auch Mischungen von natürlichen und synthetischen Fasern können im Polgarn
vorliegen, wenn dies den Anforderungen des Endverbrauchers gerecht wird.
Die Polgarne sind in der Regel gefärbt, z. B. spinngefärbt, und es werden häufig
Garne verschiedener Färbungen verarbeitet um bestimmte Dekorative Effekte zu
erzielen.
Vorzugsweise sind die Polgarne texturiert.
Wie oben bereits dargelegt, ist es besonders zweckmäßig, daß die
höherschmelzenden texturierten Filamente A Polyesterfilamente sind, und daß es
dann besonders vorteilhaft ist, wenn auch die niedrigerschmelzenden Filamente B
aus modifiziertem Polyester mit erniedrigtem Schmelzpunkt bestehen.
In einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung besteht das
Polgarn aus der gleichen Polymerklasse wie die Rückengarne. Es ist besonders
bevorzugt, daß das Polgarn ein Polyestergarn ist.
Bevorzugt ist es, daß alle im Polgarn enthaltenen Filamente einen Schmelzpunkt
haben, der mindestens 20°C, vorzugsweise mindestens 40°C insbesondere
mindestens 80°C über dem Schmelzpunkt der Filamente B des Multifilament-
Hybridgarns liegt. Wird diese Bedingung nicht erfüllt, so kann sich der Pol bei der
thermischen Verfestigung des Rückens mitverfestigen und versteifen und damit
seinen textilen Charakter einbüßen, es sei denn, daß die Thermofixierung des
Rückens so ausgeführt wird, daß nur der Rücken die zur Verfestigung nötige
Temperatur annimmt, z. B. durch eine Kontaktheizung des Rückens.
Wenn die Rückengarne und das Polgarn im wesentlichen aus der gleichen
Polymerklasse besteht, ergeben sich erhebliche Vorteile bei der Entsorgung des
gebrauchten Materials. Ein derartiges sortenreines Produkt kann nämlich auf
besonders einfache Weise recyclisiert werden, z. B. durch einfaches Aufschmelzen
und Regranulieren.
Sofern das Polymermaterial von Rücken und Pol Polyester ist, besteht
darüberhinaus die Möglichkeit aus den gebrauchten Produkten z. B. durch
Alkoholyse wertvolle Rohmaterialien zur erneuten Herstellung von Polyestern zu
gewinnen. Polyester im Sinne dieser Erfindung sind auch Copolyester, die aus
mehr als einer Sorte von Dicarbonsäureresten und/oder mehr als einer Sorte
Diolresten aufgebaut sind.
Ein Polyester, aus dem die Fasermaterialien der erfindungsgemäßen Polware
hergestellt sind, besteht zu mindestens 70 Mol-%, bezogen auf die Gesamtheit aller
Polyesterbaugruppen, aus Baugruppen, die sich von aromatischen Dicarbonsäuren
und von aliphatischen Diolen ableiten, und
zu maximal 30 Mol-%, bezogen auf die Gesamtheit aller Polyesterbaugruppen, aus
Dicarbonsäure-Baugruppen, die von den aromatischen Dicarbonsäure-Baugruppen,
die den überwiegenden Teil der Dicarbonsäure-Baugruppen bilden, verschieden
sind oder sich von araliphatischen Dicarbonsäuren mit einem oder mehreren,
vorzugsweise einem oder zwei kondensierten oder nicht kondensierten
aromatischen Kernen, oder von aliphatischen Dicarbonsäuren mit insgesamt 4 bis
12 C-Atomen, vorzugsweise 6 bis 10 C-Atomen ableiten
und Diol-Baugruppen, die sich von verzweigten und/oder längerkettigen Diolen mit
3 bis 10, vorzugsweise 3 bis 6, C-Atomen, oder von cyclischen Diolen, oder von
Ethergruppen enthaltenden Diolen, oder, sofern in geringer Menge vorhanden, von
Polyglycol mit einem Molgewicht von ca. 500-2000 ableiten.
Im Einzelnen ist der Polyester des Kerns, bezogen auf die Gesamtheit aller
Polyesterbaugruppen, aus
35 bis 50 Mol-% Baugruppen der Formel
-CO-A¹-CO- (I)
0 bis 15 Mol-% Baugruppen der Formel
-CO-A²-CO- (II)
35 bis 50 Mol-% Baugruppen der Formel
-O-D¹-O- (III)
0 bis 15 Mol-% Baugruppen der Formel
-O-D²-O- (IV) und
0 bis 25 Mol-% Baugruppen der Formel
-O-A³-CO- (V)
aufgebaut, worin
A¹ aromatische Reste mit 5 bis 12, vorzugsweise 6 bis 10 C-Atomen
A² von A¹ verschiedene aromatische Reste oder araliphatische Reste mit 5 bis 16, vorzugsweise 6 bis 12 C-Atomen oder aliphatische Reste mit 2 bis 10 Kohlenstoffatomen, vorzugsweise 4 bis 8 Kohlenstoffatomen,
A³ aromatische Reste min 5 bis 12, vorzugsweise 6 bis 10 C-Atomen
D¹ Alkylen- oder Polymethylengruppen mit 2 bis 4 Kohlenstoffatomen oder Cycloalkan- oder Dimethylen-cycloalkangruppen mit 6 bis 10 C-Atomen,
D² von D¹ verschiedene Alkylen- oder Polymethylengruppen mit 3 bis 4 Kohlenstoffatomen oder Cycloalkan- oder Dimethylen-cycloalkangruppen mit 6 bis 10 C-Atomen oder geradkettige oder verzweigte Alkandiyl-Gruppen mit 4 bis 16, vorzugsweise 4 bis 8, C-Atomen oder Reste der Formel (C₂H₄-O)m- C₂H₄-, worin m eine ganze Zahl von 1 bis 40 bedeutet, wobei m = 1 oder 2 für Anteile bis zu 20 Mol-% bevorzugt sind und Gruppen mit m = 10 bis 40 vorzugsweise nur in Anteilen von unter 5 Mol-% vorhanden sind, bedeuten, wobei die Anteile der Grundbausteine I und III und der Modifizierungsbausteine II, IV und V im Rahmen der oben angegebenen Bereiche so gewählt werden, daß sich der gewünschte Schmelzpunkt des Polyesters ergibt.
A¹ aromatische Reste mit 5 bis 12, vorzugsweise 6 bis 10 C-Atomen
A² von A¹ verschiedene aromatische Reste oder araliphatische Reste mit 5 bis 16, vorzugsweise 6 bis 12 C-Atomen oder aliphatische Reste mit 2 bis 10 Kohlenstoffatomen, vorzugsweise 4 bis 8 Kohlenstoffatomen,
A³ aromatische Reste min 5 bis 12, vorzugsweise 6 bis 10 C-Atomen
D¹ Alkylen- oder Polymethylengruppen mit 2 bis 4 Kohlenstoffatomen oder Cycloalkan- oder Dimethylen-cycloalkangruppen mit 6 bis 10 C-Atomen,
D² von D¹ verschiedene Alkylen- oder Polymethylengruppen mit 3 bis 4 Kohlenstoffatomen oder Cycloalkan- oder Dimethylen-cycloalkangruppen mit 6 bis 10 C-Atomen oder geradkettige oder verzweigte Alkandiyl-Gruppen mit 4 bis 16, vorzugsweise 4 bis 8, C-Atomen oder Reste der Formel (C₂H₄-O)m- C₂H₄-, worin m eine ganze Zahl von 1 bis 40 bedeutet, wobei m = 1 oder 2 für Anteile bis zu 20 Mol-% bevorzugt sind und Gruppen mit m = 10 bis 40 vorzugsweise nur in Anteilen von unter 5 Mol-% vorhanden sind, bedeuten, wobei die Anteile der Grundbausteine I und III und der Modifizierungsbausteine II, IV und V im Rahmen der oben angegebenen Bereiche so gewählt werden, daß sich der gewünschte Schmelzpunkt des Polyesters ergibt.
Die erfindungsgemäße Polware, deren Fasermaterialien aus derartigen Polyestern,
insbesondere aus Polyethylenterephthalat, bestehen, sind nicht leicht zu
entflammen.
Die Schwerentflammbarkeit kann noch verstärkt werden durch den Einsatz von
flammhemmend modifizierten Polyestern. Derartige flammhemmend modifizierten
Polyester sind bekannt. Sie enthalten Zusätze von Halogenverbindungen,
insbesondere Bromverbindungen, oder, was besonders vorteilhaft ist, sie enthalten
Phosphorverbindungen, die in die Polyesterkette einkondensiert sind. Besonders
bevorzugte, flammhemmende erfindungsgemäße Polwaren enthalten in Rücken
und/oder Pol Garne aus Polyestern, die in der Kette Baugruppen der Formel
worin R Alkylen oder Polymethylen mit 2 bis 6 C-Atomen oder Phenyl und R¹ Alkyl
mit 1 bis 6 C-Atomen, Aryl oder Aralkyl bedeutet, einkondensiert enthalten.
Vorzugsweise bedeuten in der Formel VI R Ethylen und R¹ Methyl, Ethyl, Phenyl,
oder o-, m- oder p-Methyl-phenyl, insbesondere Methyl.
Die Baugruppen der Formel VI sind zweckmäßigerweise in der Polyesterkette zu bis
zu 15 Mol-%, vorzugsweise zu 1 bis 10 Mol-%, enthalten.
Es ist von besonderem Vorteil wenn die eingesetzten Polyester nicht mehr als 60
mVal/kg, vorzugsweise weniger als 30 mVal/kg, verkappte Carboxylendgruppen
und weniger als 5 mVal/kg, vorzugsweise weniger als 2 mVal/kg, insbesondere
weniger als 1,5 mVal/kg, freie Carboxylendgruppen aufweist.
Vorzugsweise weist daher der Polyester z. B. durch Umsetzung mit Mono-, Bis
und/oder Polycarbodiimiden verkappte Carboxylendgruppen auf.
In einer weiteren, im Hinblick auf eine auch über längere Zeiträume anhaltende
Hydrolysestabilität weist der Polyester des Kerns und der Polyester der
Polyestermischung des Mantels maximal 200 ppm, vorzugsweise maximal 50 ppm,
insbesondere 0 bis 20 ppm, Mono- und/oder Biscarbodiimide und 0,02 bis 0,6
Gew.-%, vorzugsweise 0,05 bis 0,5 Gew.-% freies Polycarbodiimid mit einem
mittleren Molekulargewicht von 2000 bis 15 000, vorzugsweise von 5000 bis 10 000
auf.
Die Polyester der in der erfindungsgemäßen Polware enthaltenen Garne können
außer den Polymer-Materialien bis zu 10 Gew.-% von nicht-polymeren Stoffen, wie
Modifizierungszusätzen, Füllmitteln, Mattierungsmitteln, Farbpigmenten, Farbstoffen,
Stabilisatoren, wie UV-Absorbern, Antioxydantien, Hydrolyse-, Licht- und
Temperatur-Stabilisatoren und/oder Verarbeitungshilfsmitteln enthalten.
Ein Gegenstand der Erfindung sind auch die verfestigten oben beschriebenen
Polwaren, d. h. solche, bei denen die niedriger schmelzenden Filamente B des
Multifilament-Hybridgarns des textilen Rückens zumindest partiell eine Matrix bilden,
die die höherschmelzenden texturierten Filamente des Multifilament-Hybridgarns
untereinander und mit dem Polgarn im Bereich der Rückenebene miteinander
verbindet.
Ein besonderes Charakteristikum dieses Materials ist, daß nicht nur der Rücken
durch zumindest partielle Matrixbildung der Filamente B des Multifilament-
Hybridgarns des Rückens verfestigt ist sondern daß überraschenderweise die
Festigkeit der Einbindung des Polgarns in den Rücken höher ist als dessen
Höchstzugkraft.
Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Multifilament-Hybridgarn
bestehend aus mindestens 2 Sorten A und B von Filamenten und ggf.
Begleitfilamenten C, dadurch gekennzeichnet, daß
die Filamente A
texturiert sind und einen Schmelzpunkt über 180°C, vorzugsweise über 220°C insbesondere über 250°C haben,
texturiert sind und einen Schmelzpunkt über 180°C, vorzugsweise über 220°C insbesondere über 250°C haben,
die Filamente B
glatt sind und einen Schmelzpunkt unter 220°C, vorzugsweise unter 200°C, insbesondere unter 180°C haben,
glatt sind und einen Schmelzpunkt unter 220°C, vorzugsweise unter 200°C, insbesondere unter 180°C haben,
der Schmelzpunkt der Filamente B mindestens 20°C, vorzugsweise mindestens
40°C, insbesondere mindestens 80°C unter dem Schmelzpunkt der Filamente A
liegt, und
das Gewichtsverhältnis der Filamente A:B im Bereich von 20 : 80 bis 80 : 20, vorzugsweise von 40 : 60 bis 60 : 40 liegt und das Multifilament-Hybridgarn noch bis zu 40 Gew.-% Begleitfilamente C enthält.
das Gewichtsverhältnis der Filamente A:B im Bereich von 20 : 80 bis 80 : 20, vorzugsweise von 40 : 60 bis 60 : 40 liegt und das Multifilament-Hybridgarn noch bis zu 40 Gew.-% Begleitfilamente C enthält.
Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren zur
Herstellung einer thermisch zu verfestigenden Polware aus einem textilen Rücken
aus Maschenware oder Gewebe und darin eingebundenen henkelbildenden
Polgarnen, durch Weben, Wirken oder Stricken eines Gewebes, eines Gewirkes
oder eines Gestricks mit eingebundenen Henkeln oder durch Weben, Wirken oder
Stricken eines Doppelgewebes, Doppelgewirkes oder Doppelgestricks wobei die
beiden textilen Flächen durch Henkelgarne miteinander verbunden sind, und
anschließendes Trennen der beiden textilen Flächen derart, daß zwei einbahnige
Polgewebe, -gewirke oder gestricke gebildet werden, das dadurch gekennzeichnet
ist, daß
das dem Webstuhl, der Wirk- oder der Strickmaschine zur Bildung der textilen Rückenflächen der Polware zugeführte Garn zu mindestens 30%, vorzugsweise mindestens 75% ein Multifilament-Hybridgarn ist, bestehend aus mindestens 2 Sorten A und B von Filamenten und ggf. Begleitfilamenten C besteht, wobei
das dem Webstuhl, der Wirk- oder der Strickmaschine zur Bildung der textilen Rückenflächen der Polware zugeführte Garn zu mindestens 30%, vorzugsweise mindestens 75% ein Multifilament-Hybridgarn ist, bestehend aus mindestens 2 Sorten A und B von Filamenten und ggf. Begleitfilamenten C besteht, wobei
die Filamente A
texturiert sind und einen Schmelzpunkt über 180°C, vorzugsweise über 220°C insbesondere über 250°C haben,
texturiert sind und einen Schmelzpunkt über 180°C, vorzugsweise über 220°C insbesondere über 250°C haben,
die Filamente B
einen Schmelzpunkt unter 220°C, vorzugsweise unter 200°C, insbesondere unter 180°C haben,
einen Schmelzpunkt unter 220°C, vorzugsweise unter 200°C, insbesondere unter 180°C haben,
der Schmelzpunkt der Filamente B mindestens 20°C, vorzugsweise mindestens
40°C, insbesondere mindestens 80°C unter dem Schmelzpunkt der Filamente A
liegt, und
das Gewichtsverhältnis der Filamente A:B im Bereich von 20 : 80 bis 80 : 20, vorzugsweise von 40 : 60 bis 60 : 40 liegt und das Multifilament-Hybridgarn noch bis zu 40 Gew.-% Begleitfilamente C enthält.
das Gewichtsverhältnis der Filamente A:B im Bereich von 20 : 80 bis 80 : 20, vorzugsweise von 40 : 60 bis 60 : 40 liegt und das Multifilament-Hybridgarn noch bis zu 40 Gew.-% Begleitfilamente C enthält.
Anschließend kann das erhaltene Polgewebe, -gewirke oder gestrick einer
verfestigenden Wärmebehandlung, die ebenfalls ein, ggf. integraler, Teil des
erfindungsgemäßen Verfahrens ist, unterzogen werden bei einer Temperatur, bei
der die niedriger schmelzenden Filamente B des Multifilament-Hybridgarns
erweichen. Auch die so hergestellte verfestigte Polware ist Gegenstand der
vorliegenden Erfindung.
Die Temperatur der abschließenden Wärmebehandlung und die Behandlungsdauer
richten sich nach dem gewünschten Grad der Verfestigung und dem Schmelzpunkt
der Filamente B des Multifilament-Hybridgarns.
In der Regel wird die Wärmebehandlung bei 100 bis 200°C, vorzugsweise bei 120
bis 180°C ausgeführt.
In der Praxis hat es sich als sehr vorteilhaft erwiesen, die Rohware des
hergestellten Polgewebes, -gewirkes oder -gestricks durch eine Wärmebehandlung
bei relativ niedriger Temperatur, z. B. durch Dämpfen, auf dem Spannrahmen
vorzufixieren.
Der Rohware wird dadurch die Aufrollneigung genommen, sie wird gängiger für die
weiteren Verarbeitungsschritte, der Pol wird besser eingebunden
(Henkelstabilisierung) und widersteht damit besser mechanischen Zugbelastungen.
Ein besonderer Vorteil, der mit der Vorfixierung verbunden ist, besteht darin, daß
keine Kaschierung zur Erzwingung der Planlage erforderlich ist und kein oder nur
sehr geringer Kantenverschnitt entsteht.
Es ist daher bevorzugt, daß die Rohware des hergestellten Polgewebes, -gewirkes
oder -gestricks auf dem Spannrahmen vorfixiert wird.
Vorzugsweise werden zur Bildung des Rückens-Multifilament-Hybridgarne eingesetzt
deren Filamente B glatt sind.
Weiterhin wird entsprechend den Anforderungen der Anwendungspraxis das
Verfahren so gesteuert, daß das Flächengewicht der Polware 100 bis 1000 g/m²,
vorzugsweise 200 bis 500 g/m² beträgt und das Einlaufverhältnis von Rückengarn
zu Polgarn im Bereich von 20 : 80 bis 40 : 60 liegt.
Die Steuerung erfolgt je nach gewünschter Poldichte und -musterung so, daß bei
einem Rücken aus Maschenware mindestens 30%, vorzugsweise 60 bis 100% der
Maschen Polgarne aufweisen, bei einem Rückengewebe 30%, vorzugsweise 60 bis
100% der Kett-und/oder Schußfäden Polnoppen einbinden.
Die Herstellung des bevorzugten erfindungsgemäßen, gestrickten Strukturplüsches
erfolgt durch Verstricken eines Grund- und eines Henkelgarns, Ausrüsten des
Gestricks und Scheren des Pols, und ist dadurch gekennzeichnet, daß für die
Bildung des Rückens ein oben beschriebenes Multifilament-Hybridgarn eingesetzt
wird und das Stricken auf Strickmaschinen mit systemweise getrennter Einarbeitung
von Grund- und Henkelgarnen und jacquardmäßiger Nadelauswahl und einer
Maschinenteilung von 18, 20 oder 24 Nadeln pro inch, vorzugsweise 18 oder 20
Nadeln/inch, ausgeführt wird, wobei als Henkelgarne Polyester-Filamentgarne
eingesetzt werden, die, bezogen auf eine Maschinenteilung von 18 oder 20, einen
Gesamttiter von 300-400 dtex, vorzugsweise 345-360 dtex, haben, daß
Grundgarne eingesetzt werden, die, bezogen auf eine Maschinenteilung von 18
oder 20 Nadeln/inch einen Gesamttiter von 300 bis 370 dtex, vorzugsweise 320-
350 dtex, haben, daß die Einzeltiter der Filamente größer als 1,5 dtex, vorzugsweise
größer als 2,5 dtex sind, und daß auf ein Flächengewicht von etwa 350 bis 550
g/m² gestrickt wird.
Die so erhaltene erfindungsgemäße, durch eine Wärmebehandlung zu
verfestigende Polware, kann durch die oben beschriebene Wärmebehandlung in
eine erfindungsgemäße verfestigte Polware überführt werden.
Die Garnauswahl und die Auswahl der Einzeltiter der Grund- und Henkelgarne
erfolgt nach den oben angegebenen Kriterien.
Der Henkelanteil wird beim erfindungsgemäßen Strukturplüsch in Abhängigkeit vom
Dessign auf 40-70% eingestellt und liegt damit deutlich unter dem Henkelanteil
bekannter Plüsche.
Sowohl über jacquardmäßige Auswahl als auch durch Henkel-Leerreihen können
gezielt spezielle Dessigns erzeugt werden. Beispielsweise können auf 1 bis 5
Henkelreihen eine oder zwei Reihen ohne Henkel folgen.
Auch Muster mit gewebeähnlichem Charakter und Dessigns, die längslaufende,
querlaufende und/oder diagonallaufende Gassen aufweisen, lassen sich auf diese
Weise herstellen.
Die Musterauswahl erfolgt überwiegend nach ästhetischen Gesichtspunkten. Wie
weiter oben bereits dargelegt, lassen sich auch typische gewebevelourähnliche
Oberflächen einstellen.
Der optische Eindruck der Strukturplüsche wird durch geeignete Farbwahl in Grund
und Henkelgarn stark beeinflußt; Farbkontraste betonen den Strukturcharakter,
insbesondere wenn Grund- und Henkelgarn Kontrastfarben aufweisen.
Die Ausrüstung dieses Strukturplüsches gemäß Erfindung erfolgt in an sich
bekannter Weise so, daß ein sauberer Pol und eine kontrastreiche Optik entsteht.
Die vorliegende Erfindung betrifft auch ein Verfahren zur Herstellung eines
Multifilament-Hybridgarns durch Mischen von mindestens zwei Garnen A und B und
ggf. weiteren Begleitgarnen C und anschließende Durchführung einer Fadenschluß-
Operation dadurch gekennzeichnet, daß
die Filamente A
texturiert sind und einen Schmelzpunkt über 180°C, vorzugsweise über
220°C insbesondere über 250°C haben,
die Filamente B einen Schmelzpunkt unter 220°C, vorzugsweise unter 200°C, insbesondere unter 180°C haben,
die Filamente B einen Schmelzpunkt unter 220°C, vorzugsweise unter 200°C, insbesondere unter 180°C haben,
der Schmelzpunkt der Filamente B mindestens 20°C, vorzugsweise mindestens
40°C, insbesondere mindestens 80°C unter dem Schmelzpunkt der Filamente A
liegt, und
das Gewichtsverhältnis der Filamente A:B im Bereich von 20 : 80 bis 80 : 20, vorzugsweise von 40 : 60 bis 60 : 40 liegt und das Multifilament-Hybridgarn noch bis zu 40 Gew.-% Begleitfilamente C enthält.
das Gewichtsverhältnis der Filamente A:B im Bereich von 20 : 80 bis 80 : 20, vorzugsweise von 40 : 60 bis 60 : 40 liegt und das Multifilament-Hybridgarn noch bis zu 40 Gew.-% Begleitfilamente C enthält.
Vorzugsweise erfolgt die Fadenschlußoperation durch Luftdüsenverwirbelung.
Weiterhin ist es bevorzugt, daß bei der Herstellung des Multifilament-Hybridgarns
keine Begleitfilamente C eingesetzt werden.
Die erfindungsgemäße Polware ist in der bevorzugten Ausführungsform sortenrein
und weist daher die oben bereits beschriebenen Vorteile bei der Entsorgung bzw.
Recyclisierung auf. Darüberhinaus ergeben sich durch die vorliegende Erfindung
weitere Vorteile, nämlich die Einsparung einer Kaschierung vor der
Weiterverarbeitung, die Möglichkeit den Rücken soweit zu versteifen und dabei zu
verdichten, daß ein direktes Hinterspritzen z. B. mit Formschäumen möglich ist,
ohne daß ein Durchschlagen des Schaums auf die Polseite erfolgt. Besonders
vorteilhaft ist es, daß die Polware, selbst dann wenn ihr Rücken gewebt ist, eine
sehr gute dreidimensionale Verformbarkeit aufweist, die sich aus der Verwendung
des beschriebenen Multifilament-Hybridgarns bei der Herstellung des Rückens
ergibt.
Die folgenden Ausführungsbeispiele veranschaulichen die Herstellung des
erfindungsgemäßen Multifilament-Hybridgarns und dessen Einsatz bei der
Herstellung von erfindungsgemäßen unstrukturierten und strukturierten
(Strukturplüsch) Polwaren.
Ein Hybridgarn wird hergestellt durch dubeln eines Garns 110 dtex f 32,
spinngefärbt, texturiert, aus unmodifiziertem Polyethylenterephthalat (Rohstoff
schmelzpunkt 265°C) ((R)TREVIRA Type 536) mit einem Garn 140 dtex f 24 aus
isophthalsäuremodifiziertem Polyethylenterephthalat (Rohstoff-Schmelzpunkt 110 bis
120°C) und gemeinsames Verwirbeln in einer mit einem Luftdruck von 2 bar
betriebenen Verwirbelungsdüse, wobei das tiefer schmelzende Garn im
wesentlichen glatt bleibt.
Auf einer Rundstrickmaschine Type MCPE mit Jacquard-Einrichtung mit 20
Nadeln/inch und 26′′ Zylinderdurchmesser, und 3,5 mm-Platinen wird ein Gestrick
hergestellt. Es wird ein Henkelanteil von 100% eingestellt bei einem Einlaufverhältnis
von Henkelgarn/Grundgarn von 75% : 25%.
Bindung: Zweifarbig Jacquard, 14 Vollreihen mit Grundgarn, 28 Henkelreihen.
Als Grundgarn wird ein gemäß Beschreibung im Beispiel 1 erhaltenes Multifilament-
Hybridgarn, als Henkelgarn ein Polyester-Buntgarn (R)TREVIRA texturiert, vom Titer
84 f 24 X 2 mit oktalobalem Querschnitt eingesetzt.
Der so erhaltene Strickschlauch wird wie üblich geschnitten zu einer Strickware mit
172 cm Breite und einem Flächengewicht von 380 g/m². Die Rohware wird auf
einem Spannrahmen bei max. 120°C gedämpft, wobei eine Vorstabilisierung
erfolgt.
Anschließend wird die Ware geschoren (2 Passagen), gewaschen (Breitwäsche
50°C), bei 150 °C auf Rahmen getrocknet und fixiert und fertiggestellt.
Die Fertigware hat eine Warenbreite von 165 cm und ein Flächengewicht von
330 g/m².
Durch den Einsatz des Multifilament-Hybridgarns ist das sonst übliche
Kantenschneiden und -leimen nicht erforderlich, da die Ware einwandfrei flach liegt.
Auf einer Rundstrickmaschine mit Jacquard-Einrichtung mit 20 Nadeln/inch und
26′′ Zylinderdurchmesser, und 3,5 mm-Platinen wird ein Gestrick hergestellt. Es
wird ein Henkelanteil von 50% eingestellt bei einem Einlaufverhältnis von
Henkelgarn/Grundgarn von 55%:45%, wobei die Henkel in einem Karomuster von
3 X 6 Maschen gestrickt werden.
Als Grundgarn wird ein analog Beschreibung im Beispiel 1 erhaltenes
(Ausgangsgarne sind: Höherschmelzende Type: Multifilamentgarn dtex 220 f 40 aus
Polyethylenterephaat, Schmelzpunkt 265°C; Niedrigerschmelzende Type:
Multifilamentgarn dtex 140 f 24 aus isophthalsäuremodifiziertem Polyethylenterephthalat, Schmelzpunkt 110°C) Multifilament-Hybridgarn, als Henkelgarn ein Polyestergarn (R)TREVIRA texturiert vom Titer 167 f 48 X 2 (oktal) eingesetzt.
Multifilamentgarn dtex 140 f 24 aus isophthalsäuremodifiziertem Polyethylenterephthalat, Schmelzpunkt 110°C) Multifilament-Hybridgarn, als Henkelgarn ein Polyestergarn (R)TREVIRA texturiert vom Titer 167 f 48 X 2 (oktal) eingesetzt.
Der so erhaltene Strickschlauch wird wie üblich geschnitten zu einer Strickware mit
182 cm Breite und einem Flächengewicht von 489 g/m². Die Rohware wird auf
einem Spannrahmen bei max. 120°C gedämpft, wobei eine Vorstabilisierung
erfolgt.
Anschließend wird die Ware geschoren (2 Passagen), gewaschen (Breitwäsche
50°C), bei 150°C auf Rahmen getrocknet und fixiert und fertiggestellt.
Die Fertigware hat eine Warenbreite von 170 cm und ein Flächengewicht von
446 g/m². Der Scherverlust beträgt 10,4%.
Auf einer Rundstrickmaschine mit Jacquard-Einrichtung mit 20 Nadeln/inch und
26′′ Zylinderdurchmesser, und 3,5 mm-Platinen wird ein Gestrick hergestellt. Es
wird ein Henkelanteil von 72% eingestellt bei einem Einlaufverhältnis von
Henkelgarn/Grundgarn von 61,5%:38,5%, wobei für den Henkelanteil ein
schräglaufendes Jacquardmuster eingestellt wird.
Als Grundgarn wird ein analog Beschreibung im Beispiel 1 erhaltenes
(Ausgangsgarne sind: Höherschmelzende Type: Multifilamentgarn dtex 220 f 40 aus
Polyethylenterephalat, Schmelzpunkt 265°C; Niedrigerschmelzende Type:
Multifilamentgarn dtex 140 f 24 aus isophthalsäuremodifiziertem Polyethylenterephthalat, Schmelzpunkt 110°C) Multifilament-Hybridgarn, als Henkelgarn ein Polyestergarn (R)TREVIRA Velours, PMC vom Titer 110 f 32 X 3 eingesetzt.
Multifilamentgarn dtex 140 f 24 aus isophthalsäuremodifiziertem Polyethylenterephthalat, Schmelzpunkt 110°C) Multifilament-Hybridgarn, als Henkelgarn ein Polyestergarn (R)TREVIRA Velours, PMC vom Titer 110 f 32 X 3 eingesetzt.
Die Rohware wird auf einem Spannrahmen bei max. 120°C gedämpft, wobei eine
Vorstabilisierung erfolgt.
Anschließend wird die Ware geschoren (2 Passagen), gewaschen (Breitwäsche
50°C), bei 150°C auf Rahmen getrocknet und fixiert und fertiggestellt.
Die Fertigware hat ein Flächengewicht von 435 g/m². Der Scherverlust beträgt
13,3%.
Auf einer Rundstrickmaschine mit Jacquard-Einrichtung mit 20 Nadeln/inch und
26′′ Zylinderdurchmesser, und 3,5 mm - Platinen wird ein Gestrick hergestellt. Es
wird ein Henkelanteil von 50% eingestellt bei einem Einlaufverhältnis von
Henkelgarn/Grundgarn von 58%:42%, wobei die Henkel in einem Karomuster von
3 X 6 Maschen gestrickt werden.
Als Grundgarn wird ein analog Beschreibung im Beispiel 1 erhaltenes
(Ausgangsgarne sind: Höherschmelzende Type: Multifilamentgarn dtex 220 f 40 aus
Polyethylenterephalat, Schmelzpunkt 265°C; Niedrigerschmelzende Type:
Multifilamentgarn dtex 140 f 24 aus isophthalsäuremodifiziertem Polyethylenterephthalat, Schmelzpunkt 110°C) Multifilament-Hybridgarn, als Henkelgarn ein Polyestergarn (R)TREVIRA Jet-Tex vom Titer 365 f 128 eingesetzt.
Multifilamentgarn dtex 140 f 24 aus isophthalsäuremodifiziertem Polyethylenterephthalat, Schmelzpunkt 110°C) Multifilament-Hybridgarn, als Henkelgarn ein Polyestergarn (R)TREVIRA Jet-Tex vom Titer 365 f 128 eingesetzt.
Der so erhaltene Strickschlauch wird wie üblich geschnitten zu einer Strickware mit
180 cm Breite und einem Flächengewicht von 518 g/m². Die Rohware wird auf
einem Spannrahmen bei max. 120°C gedämpft, wobei eine Vorstabilisierung
erfolgt.
Anschließend wird die Ware geschoren (2 Passagen), gewaschen (Breitwäsche
50°C), bei 150°C auf Rahmen getrocknet und fixiert und fertiggestellt.
Die Fertigware hat eine Warenbreite von 170 cm und ein Flächengewicht von
506 g/m². Der Scherverlust beträgt 11,4%.
Claims (43)
1. Polware aus einem textilen Rücken aus Maschenware oder Gewebe und
darin eingebundenen henkelbildenden Polgarnen, dessen textiler Rücken aus
einem Multifilament-Hybridgarn aus mindestens 2 Sorten A und B von
Filamenten und ggf. Begleitfilamenten C besteht, dadurch gekennzeichnet,
daß
die Filamente A
texturiert sind und einen Schmelzpunkt über 180°C haben,
die Filamente B
einen Schmelzpunkt unter 220°C haben,
der Schmelzpunkt der Filamente B mindestens 20 °C unter dem Schmelzpunkt der Filamente A liegt, unddas Gewichtsverhältnis der Filamente A : B im Bereich von 20 : 80 bis 80 : 20 liegt und das Multifilament-Hybridgarn noch bis zu 40 Gew.-% Begleitfilamente C enthält.
texturiert sind und einen Schmelzpunkt über 180°C haben,
die Filamente B
einen Schmelzpunkt unter 220°C haben,
der Schmelzpunkt der Filamente B mindestens 20 °C unter dem Schmelzpunkt der Filamente A liegt, unddas Gewichtsverhältnis der Filamente A : B im Bereich von 20 : 80 bis 80 : 20 liegt und das Multifilament-Hybridgarn noch bis zu 40 Gew.-% Begleitfilamente C enthält.
2. Polware gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie
dreidimensional verformbar ist.
3. Polware gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die höher schmelzenden texturierten Filamente A des
Multifilament-Hybridgarns eine Einkräuselung von 3 bis 50%, vorzugsweise
von 8 bis 30% aufweisen.
4. Polware gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß ihr Rücken durch eine Wärmebehandlung verfestigt
werden kann.
5. Polware gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Filamente A des Multifilament-Hybridgarns einen
Schmelzpunkt von 220 bis 300°C, vorzugsweise von 240-280°C haben.
6. Polware gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Filamente B des Multifilament-Hybridgarns einen
Schmelzpunkt von 110 bis 220°C, vorzugsweise von 150 bis 200°C haben.
7. Polware gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß zwischen den Filamente A und B des Multifilament-
Hybridgarns und ggf. C Fadenschluß besteht.
8. Polware gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß das Multifilament-Hybridgarn keine Begleitfilamente C
aufweist.
9. Polware gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß das Multifilament-Hybridgarn einen Gesamttiter von 80
bis 500 dtex, vorzugsweise 100 bis 400 dtex, insbesondere 160 bis 320 dtex,
hat, und die höher schmelzenden texturierten Filamente A des Multifilament-
Hybridgarns einen Einzelfilament-Titer von 0,5 bis 15 dtex, vorzugsweise von
2 bis 10 dtex, und die niedriger schmelzenden Filamente B des Multifilament-
Hybridgarns einen Einzelfilament-Titer von 1 bis 20 dtex, vorzugsweise von 3
bis 15 dtex, haben.
10. Polware gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die höherschmelzenden texturierten Filamente A des
Multifilament-Hybridgarns gefärbt sind.
11. Polware gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß ihr Flächengewicht 100 bis 1000 g/m², vorzugsweise
200 bis 500 g/m² beträgt.
12. Polware gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß das Gewichtsverhältnis von textilem Rücken zu Polgarn
in der Rohware im Bereich von 20 : 80 bis 40 : 60 liegt.
13. Polware gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß der Gesamttiter des Polgarns 50 bis 800 dtex,
vorzugsweise 100 bis 400 dtex beträgt.
14. Polware gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß der Einzelfilament-Titer des Polgarns 0,5 bis 10 dtex,
vorzugsweise 0,7 bis 6 dtex, beträgt.
15. Polware gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß Rückengarne und Polgarn aus der gleichen
Polymerklasse, vorzugsweise aus Polyestern, bestehen.
16. Polware gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß alle im Polgarn enthaltenen Filamente einen
Schmelzpunkt haben, der mindestens 20°C, vorzugsweise mindestens 40°C
insbesondere mindestens 80°C über dem Schmelzpunkt der Filamente B
des Multifilament-Hybridgarns liegt.
17. Polware gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß der Pol aus geschnittenen Polgarn-Enden besteht.
18. Polware gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens 30%, vorzugsweise 60 bis 100% der
Maschen bzw der Kett-und/oder Schußfäden Polgarne einbinden.
19. Polware gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß sie einen gestrickten Rücken und Strukturdekor
aufweist und daß sie als Henkelgarne Filamentgarne aufweist, die, bezogen
auf eine Maschinenteilung von 18 oder 20 Nadeln pro inch, einen
Gesamttiter von 300-400 dtex haben, dessen Grundgarn, bezogen auf eine
Maschinenteilung von 18 oder 20 Nadeln pro inch einen Gesamttiter von 300
bis 370 dtex hat, wobei die Einzeltiter der Filamente größer als 1,5 dtex sind,
dessen Flächengewicht etwa 350 bis 550 g/m² beträgt, und dessen
Grundmaschen in Strukturzonen kein Henkelgarn enthalten.
20. Polware gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch
gekennzeichnet, daß Garne aus Profilfilamenten mit ovalem, hantelförmigem
oder bändchenförmigem Querschnitt, der auch noch eine oder mehrere
Einschnürungen aufweisen kann, oder Dreikant-, Dreilapp (trilobal)- und
besonders Achtlapp (oktolobal)- Profile eingesetzt werden.
21. Polware gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch
gekennzeichnet, daß der Henkelanteil bei etwa 40 bis 73 Prozent liegt.
22. Polware gemäß mindestens einem der Ansprüche 15 bis 21, dadurch
gekennzeichnet, daß der Polyester zu mindestens 70 Mol-%, bezogen auf
die Gesamtheit aller Polyesterbaugruppen, aus Baugruppen, die sich von
aromatischen Dicarbonsäuren und von aliphatischen Diolen ableiten, und
zu maximal 30 Mol-%, bezogen auf die Gesamtheit aller
Polyesterbaugruppen, aus Dicarbonsäure-Baugruppen, die von den
aromatischen Dicarbonsäure-Baugruppen, die den überwiegenden Teil der
Dicarbonsäure-Baugruppen bilden, verschieden sind oder sich von
araliphatischen Dicarbonsäuren mit einem oder mehreren, vorzugsweise
einem oder zwei kondensierten oder nicht kondensierten aromatischen
Kernen, oder von cyclischen oder acyclischen aliphatischen Dicarbonsäuren
mit insgesamt 4 bis 12 C-Atomen, vorzugsweise 6 bis 10 C-Atomen ableiten
und Diol-Baugruppen, die sich von verzweigten und/oder längerkettigen
Diolen mit 3 bis 10, vorzugsweise 3 bis 6, C-Atomen, oder von cyclischen
Diolen, oder von Ethergruppen enthaltenden Diolen, oder, sofern in geringer
Menge vorhanden, von Polyglycol mit einem Molgewicht von ca. 500-2000
ableiten, besteht.
23. Polware gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch
gekennzeichnet, daß der Polyester Baugruppen der Formel VI enthält,
worin R Alkylen oder Polymethylen mit 2 bis 6 C-Atomen oder Phenyl,
vorzugsweise Ethylen, und R¹ Alkyl mit 1 bis 6 C-Atomen, Aryl oder Aralkyl,
vorzugsweise Methyl, bedeutet, einkondensiert enthalten.
24. Polware gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch
gekennzeichnet, daß der Rücken durch zumindest partielle Matrixbildung der
Filamente B des Multifilament-Hybridgarn des Rückens verfestigt ist.
25. Polware gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch
gekennzeichnet, daß die Festigkeit der Einbindung des Polgarns in den
Rücken höher ist als dessen Höchstzugkraft.
26. Multifilament-Hybridgarn bestehend aus mindestens 2 Sorten A und B von
Filamenten und ggf. Begleitfilamenten C, dadurch gekennzeichnet, daß
die Filamente A texturiert sind und einen Schmelzpunkt über 180°C haben,
die Filamente B glatt sind und einen Schmelzpunkt unter 220°C haben,
der Schmelzpunkt der Filamente B mindestens 20 °C unter dem Schmelzpunkt der Filamente A liegt, und
das Gewichtsverhältnis der Filamente A : B im Bereich von 20 : 80 bis 80 : 20 liegt und das Multifilament-Hybridgarn noch bis zu 40 Gew.-% Begleitfilamente C enthält.
die Filamente A texturiert sind und einen Schmelzpunkt über 180°C haben,
die Filamente B glatt sind und einen Schmelzpunkt unter 220°C haben,
der Schmelzpunkt der Filamente B mindestens 20 °C unter dem Schmelzpunkt der Filamente A liegt, und
das Gewichtsverhältnis der Filamente A : B im Bereich von 20 : 80 bis 80 : 20 liegt und das Multifilament-Hybridgarn noch bis zu 40 Gew.-% Begleitfilamente C enthält.
27. Multifilament-Hybridgarn gemäß Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß
die höherschmelzenden texturierten Filamente A eine Einkräuselung von 3
bis 50%, vorzugsweise von 8 bis 30%, insbesondere von 10 bis 22%
aufweisen.
28. Multifilament-Hybridgarn gemäß mindestens einem der Ansprüche 26 und
27, dadurch gekennzeichnet, daß die Filamente A einen Schmelzpunkt von
220 bis 300°C, vorzugsweise von 240-280°C haben.
29. Multifilament-Hybridgarn gemäß mindestens einem der Ansprüche 26 bis 28,
dadurch gekennzeichnet, daß die Filamente B einen Schmelzpunkt von 110
bis 220°C, vorzugsweise von 150 bis 200°C haben.
30. Multifilament-Hybridgarn gemäß mindestens einem der Ansprüche 26 bis 29,
dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Filamente A und B und ggf. C
Fadenschluß besteht.
31. Multifilament-Hybridgarn gemäß mindestens einem der Ansprüche 26 bis 30,
dadurch gekennzeichnet, daß das Multifilament-Hybridgarn keine
Begleitfilamente C enthält.
32. Verfahren zur Herstellung einer Polware aus einem textilen Rücken aus
Maschenware oder Gewebe und darin eingebundenen henkelbildenden
Polgarnen, durch Weben, Wirken oder Stricken eines Gewebes, eines
Gewirkes oder eines Gestricks mit eingebundenen Henkeln oder durch
Weben, Wirken oder Stricken eines Doppelgewebes, Doppelgewirkes oder
Doppelgestricks wobei die beiden textilen Flächen durch Henkelgarne
miteinander verbunden sind, und anschließendes Trennen der beiden textilen
Flächen derart, daß zwei einbahnige Polgewebe, -gewirke oder -gestricke
gebildet werden, dadurch gekennzeichnet, daß
das dem Webstuhl, der Wirk- oder der Strickmaschine zur Bildung der
textilen Rückenflächen der Polware zugeführte Garn zu mindestens 30%,
vorzugsweise mindestens 75% ein Multifilament-Hybridgarn ist, bestehend
aus mindestens 2 Sorten A und B von Filamenten und ggf. Begleitfilamenten
C besteht, wobei
die Filamente A
texturiert sind und einen Schmelzpunkt über 180°C, vorzugsweise über 220°C insbesondere über 250°C haben,
die Filamente B
einen Schmelzpunkt unter 220°C, vorzugsweise unter 200°C, insbesondere unter 180°C haben,
der Schmelzpunkt der Filamente B mindestens 20 °C, vorzugsweise mindestens 40°C, insbesondere mindestens 80°C unter dem Schmelzpunkt der Filamente A liegt, unddas Gewichtsverhältnis der Filamente A : B im Bereich von 20 : 80 bis 80 : 20, vorzugsweise von 40 : 60 bis 60 : 40, liegt und das Multifilament-Hybridgarn noch bis zu 40 Gew.-% Begleitfilamente C enthält.
texturiert sind und einen Schmelzpunkt über 180°C, vorzugsweise über 220°C insbesondere über 250°C haben,
die Filamente B
einen Schmelzpunkt unter 220°C, vorzugsweise unter 200°C, insbesondere unter 180°C haben,
der Schmelzpunkt der Filamente B mindestens 20 °C, vorzugsweise mindestens 40°C, insbesondere mindestens 80°C unter dem Schmelzpunkt der Filamente A liegt, unddas Gewichtsverhältnis der Filamente A : B im Bereich von 20 : 80 bis 80 : 20, vorzugsweise von 40 : 60 bis 60 : 40, liegt und das Multifilament-Hybridgarn noch bis zu 40 Gew.-% Begleitfilamente C enthält.
33. Verfahren gemäß Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß das erhaltene
Polgewebe, -gewirke oder gestrick einer verfestigenden Wärmebehandlung
unterzogen wird bei einer Temperatur, bei der die niedriger schmelzenden
Filamente B des Multifilament-Hybridgarns erweichen.
34. Verfahren gemäß mindestens einem der Ansprüche 32 und 33, dadurch
gekennzeichnet, daß die Wärmebehandlung bei 100 bis 200°C ausgeführt
wird.
35. Verfahren gemäß mindestens einem der Ansprüche 32 bis 34, dadurch
gekennzeichnet, daß die Rohware des hergestellten Polgewebes, -gewirkes
oder -gestricks auf dem Spannrahmen vorfixiert wird.
36. Verfahren gemäß mindestens einem der Ansprüche 32 bis 35, dadurch
gekennzeichnet, daß der Rücken gestrickt ist und das Stricken auf
Strickmaschinen mit systemweise getrennter Einarbeitung von Grund- und
Henkelgarnen und jacquardmäßiger Nadelauswahl und einer
Maschinenteilung von 18, 20 oder 24 Nadeln pro inch ausgeführt wird, wobei
als Henkelgarne Polyester-Filamentgarne eingesetzt werden, die, bezogen
auf eine Maschinenteilung von 18 oder 20, einen Gesamttiter von 300-400
dtex haben, daß Grundgarne eingesetzt werden, die, bezogen auf eine
Maschinenteilung von 18 oder 20 Nadeln/inch einen Gesamttiter von 300 bis
370 dtex haben, daß die Einzeltiter der Filamente größer als 1,5 dtex sind,
und daß auf ein Flächengewicht von etwa 350 bis 550 g/m² gestrickt wird.
37. Verfahren zur Herstellung eines Multifilament-Hybridgarns durch Vereinigen
und Mischen eines höherschmelzenden (A) und eines niedriger
schmelzenden (B) Filamentgarns dadurch gekennzeichnet, daß die Garne A
und B einer Verwirbelungsdüse zugeführt werden, wobei ein Garn A
eingesetzt wird dessen Filamente texturiert sind und einen Schmelzpunkt
über 180°C haben,
ein Garn B eingesetzt wird dessen Filamente glatt sind und einen Schmelzpunkt unter 220°C haben, wobei der Schmelzpunkt der Filamente B mindestens 20 °C unter dem Schmelzpunkt der Filamente A liegt, und
die Filamente A und B im Gewichtsverhältnis A : B im Bereich von 20 : 80 bis 80 : 20 zugeführt werden und noch bis zu 40 Gew.-% Begleitfilamente C zugeführt werden.
ein Garn B eingesetzt wird dessen Filamente glatt sind und einen Schmelzpunkt unter 220°C haben, wobei der Schmelzpunkt der Filamente B mindestens 20 °C unter dem Schmelzpunkt der Filamente A liegt, und
die Filamente A und B im Gewichtsverhältnis A : B im Bereich von 20 : 80 bis 80 : 20 zugeführt werden und noch bis zu 40 Gew.-% Begleitfilamente C zugeführt werden.
38. Verfahren gemäß Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, daß die
Fadenschlußoperation in einer Luftdüsenverwirbelung besteht.
39. Verfahren gemäß mindestens einem der Ansprüche 37 und 38, dadurch
gekennzeichnet, daß keine Begleitfilamente C eingesetzt werden.
40. Verwendung der Polware des Anspruchs 1 zur textilen Innenraumgestaltung.
41. Verwendung gemäß Anspruch 40 zur Herstellung von Sitzbezügen und
Sitzen.
42. Verwendung gemäß mindestens einem der Ansprüche 40 und 41 zur
Herstellung von Innenauskleidungen und zur Innenauskleidung.
43. Verwendung gemäß mindestens einem der Ansprüche 40 bis 42 im
Fahrzeugbau.
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| DE19506037A DE19506037A1 (de) | 1995-02-22 | 1995-02-22 | Verformbare, hitzestabilisierbare textile Polware |
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| ES96101888T ES2164173T3 (es) | 1995-02-22 | 1996-02-09 | Manto textil deformable, estabilizable al calor. |
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| TR96/00128A TR199600128A2 (tr) | 1995-02-22 | 1996-02-16 | Sekil verilebilir, isiya karsi stabilize edilebilir dokunmus bukleli mamuller. |
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| PL96312882A PL312882A1 (en) | 1995-02-22 | 1996-02-21 | Deformable thermally stabilised woven fabric with fibre cover |
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| CA002170013A CA2170013A1 (en) | 1995-02-22 | 1996-02-21 | Formable, heat-stabilizable textile pile material |
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