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DE19502217C2 - Energieverzehrsystem für Nahverkehrs-Schienenfahrzeuge, insbesondere für Stadtschnellbahnen - Google Patents

Energieverzehrsystem für Nahverkehrs-Schienenfahrzeuge, insbesondere für Stadtschnellbahnen

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Publication number
DE19502217C2
DE19502217C2 DE1995102217 DE19502217A DE19502217C2 DE 19502217 C2 DE19502217 C2 DE 19502217C2 DE 1995102217 DE1995102217 DE 1995102217 DE 19502217 A DE19502217 A DE 19502217A DE 19502217 C2 DE19502217 C2 DE 19502217C2
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DE
Germany
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energy consumption
work
train
max
quarter
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE1995102217
Other languages
English (en)
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DE19502217A1 (de
Inventor
Heinz Kasiske
Frank Duerschmied
Robert Ehmke
Hanko Marek
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DWA Deutsche Waggonbau GmbH
Original Assignee
Deutsche Waggonbau AG
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Publication date
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Publication of DE19502217A1 publication Critical patent/DE19502217A1/de
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Publication of DE19502217C2 publication Critical patent/DE19502217C2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B61RAILWAYS
    • B61GCOUPLINGS; DRAUGHT AND BUFFING APPLIANCES
    • B61G11/00Buffers

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Vibration Dampers (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Energieverzehrsystem für Nahverkehrs-Schienenfahrzeuge, deren klein­ ste betriebsfähige Einheit zwei zu einem Halbzug gekoppelte und aus jeweils zwei kurzgekuppel­ ten Fahrzeugen mit konturengleichem Übergang bestehende Viertelzüge mit jeweils einem Be­ triebs- und einem Rangierkuppelende ist, wobei das Betriebskuppelende eine primäre, in eine über ein Elastomerfedergelenk mit Abreißelementen am Untergestell des Fahrzeuges befestigte Mittel­ pufferkupplung integrierte Energieverzehreinrichtung und eine sekundäre, als Seitenpuffer mit Kletterschutz ausgebildete Energieverzehreinrichtung aufweist, und sie läßt sich insbesondere vor­ teilhaft an Stadtschnellbahnen realisieren.
Bei Nahverkehrs-Schienenfahrzeugen ist es zum Fahrzeug- und Insassenschutz bei harten Ran­ gierstößen und Kollisionen allgemein bekannt, die üblicherweise eingesetzten Mittelpufferkupp­ lungen mit Energieverzehreinrichtungen auszustatten, welche die bei normalem Fahr- und Ran­ gierbetrieb auftretenden Stoßkräfte beschädigungsfrei absorbieren. Solche Energieverzehreinrich­ tungen sind zumeist als im Kupplungsschaft der Mittelpufferkupplung angeordnete Energiever­ zehrelemente mit einem zusammenpreßbaren Medium ausgebildet, welche ähnlich wie Stoßdämp­ fer normale Auflaufstöße aufnehmen und ohne Beschädigung wieder in ihre ursprüngliche Lage zurückgehen. Beim Überschreiten der zulässigen Aufstoßenergie, beispielsweise aufgrund von Rangierunfällen oder dergleichen, wird der vordere Teil des Untergestellrahmens derart ausgerüsteter Fahrzeuge über die Anlenkung der Mittelpufferkupplung am Untergestell deformiert und die un­ zulässig hohe Aufstoßenergie über diese Deformierung absorbiert. Solche Energieverzehrsysteme werden jedoch aufgrund ihrer geringen Arbeitsaufnahmemöglichkeiten den heutigen Anforderun­ gen im Bahnbetrieb nicht mehr gerecht und haben sich zudem als unwirtschaftlich erwiesen, da die Reparatur der nach einem Aufprall deformierten Teile des Fahrzeuges sehr zeit- und kostenauf­ wendig ist.
Durch die DE-OS 36 32 578 ist darüber hinaus eine zweistufige Pufferstoß-Energieverzehrein­ richtung bekannt, bei welcher der ebenfalls in die Mittelpufferkupplung integrierten und für die Beanspruchungen des normalen Rangierbetriebes ausgelegten primären Energieverzehreinrichtung eine weitere, für höhere Aufstoßgeschwindigkeiten ausgelegte sekundäre Energieverzehreinrich­ tung zugeordnet ist. Die Mittelpufferkupplung ist dabei an einem horizontalen, längsverschieblich am Untergestell-Kopfstück angeordneten Kupplungsträger angelenkt, welcher seitlich, nahe seiner Querenden auch die sekundäre Energieverzehreinrichtung trägt. Dieser Kupplungsträger wird von zur Fahrzeuglängsmitte weisenden Konsolen getragen, die an den Längsenden der Seitenlangträ­ ger des Untergestellrahmens befestigt und mit Führungen für die sekundäre Energieverzehrein­ richtung ausgebildet sind.
Die sekundäre Energieverzehreinrichtung besteht dabei aus über das Kopfende des Fahrzeuges ra­ genden, seitenpufferähnlichen Stoßelementen mit stirnseitigen Kletterschutzeinrichtungen sowie aus an den Konsolen abgestützten mechanischen Arbeitsgliedern, welche nach Ausschöpfung der Arbeitskapazität der Mittelpufferkupplung und Überschreitung der Ansprechkraft der Sekundär­ stufe die überschüssige Aufstoßenergie in Reibungs- bzw. Verformarbeit umsetzen.
Der Nachteil einer solchen zweistufigen Energieverzehreinrichtung besteht jedoch darin, daß der Kupplungsquerträger auf seiner gesamten Breite durch seine Längsverschieblichkeit am Kopf­ stück des Untergestells einen relativ großen, freizuhaltenden Platzbedarf beansprucht. Dies ist je­ doch bei Nahverkehrsfahrzeugen, bedingt durch den zumeist über dem Kopfstück angeordneten Führerstand und die somit unter dem Führerstand angeordnete Elektro- und Antriebstechnik nicht mit dem benötigten Platzbedarf für solche Bauteile vereinbar, so daß derartige Energieverzehrein­ richtungen speziell für Stadtschnellbahnen ungeeignet sind.
Des weiteren sind aus der Praxis auch dreistufige Energieverzehreinrichtungen für Stadtschnell­ bahnen bekannt (siehe S-Bahn Berlin, Der neue Triebzug ET 480, Hestra-Verlag, Darmstadt, 1990), deren kleinste betriebsfähige Einheit ein aus zwei übergangslosen Triebfahrzeugen mit je­ weils einem Betriebs- und einem Kurzkuppelende bestehender Viertelzug ist und durch zwei zu berücksichtigende Fahrtrichtungen einen symmetrischen Aufbau aufweisen. Bei diesen, jeweils am Betriebskuppelende angeordneten Energieverzehreinrichtungen ist der primären und sekundären Energieverzehrstufe noch eine weitere Energieverzehrstufe zum Abbau von Stoßenergie während des normalen Fahrbetriebes sowie zur Erhöhung der Arbeitsaufnahme der primären Energiever­ zehrstufe zugeordnet. Die erste Stufe der dreistufigen Energieverzehreinrichtung bildet somit ein im Gelenkteil der Mittelpufferkupplung angeordnetes Gummielement, welches bei einer Gesamt­ masse des Viertelzuges von MMAX = 60 t sowie bei einem Federweg von SF ≦ 50 mm und einer Arbeitsaufnahme von WG ≦ 5,3 kJ Auflaufstöße bis VMAX = 5 km/h aufnimmt. Für die zweite Stufe wird wiederum ein Energieverzehrelement mit zusammenpreßbaren Medium innerhalb des Kupplungsschaftes verwendet, welches bei einem Hub von SMAX ≦ 220 mm und einem Arbeits­ vermögen von WPE ≦ 95 kJ Auflaufstöße bis VMAX = 15 km/h ohne Beschädigungen absorbiert und in seine ursprüngliche Lage zurückgeht. Wird die Geschwindigkeit und somit auch die Auf­ prallenergie höher, reißt die Mittelpufferkupplung über mit einem Arbeitsvermögen von
WAT ≦ 14 kJ definierte Abreißelemente vom Untergestell ab und die dritte Stufe der Energiever­ zehreinrichtung wird wirksam. Dabei treffen als mit Kletterschutz ausgerüstete Seitenpuffer aus­ gebildete seitliche Stoßverzehrelemente aufeinander, die mit Verformungselementen ausgerüstet sind und mit einem Arbeitsvermögen von WSE ≦ 140 kJ bei einem Verzehrweg von SV ≦ 200 mm und einer Aufprallgeschwindigkeit von VMAX = 24 km/h ihre Grenze haben und nach solch einem Aufprall ausgewechselt werden müssen. Die Betriebskuppelenden der mit solchen Energiever­ zehreinrichtungen ausgerüsteten Fahrzeuge weisen somit eine Gesamtarbeitsaufnahme von WGES ≦ 254 kJ auf, während die Kurzkuppelenden durch den platzbedingten Wegfall der dritten Stufe der Energieverzehreinrichtung eine Gesamtarbeitsaufnahme von WGES ≦ 114 kJ aufweisen. In der Praxis hat es sich jedoch gezeigt, daß derart ausgebildete dreistufige Energieverzehreinrich­ tungen noch keine optimale Sicherheit für die normalen Bedingungen des Bahnbetriebes bieten, da die Häufigkeit von Auflaufstößen mit einer Geschwindigkeit von V < 24 km/h größer als bisher angenommen ist. Die bei solchen Auflaufstößen entstehenden Schäden am Untergestell und am Wagenkasten der Fahrzeuge machen somit aufwendige Reparaturen notwendig, die sich zusam­ men mit den daraus resultierenden Standzeiten der Fahrzeuge als äußerst unwirtschaftlich erwie­ sen haben. Darüber hinaus hat sich das im Zusammenhang mit den Energieverzehreinrichtungen an den Kurzkuppelenden ergebende Energieverzehrsystem für Stadtschnellbahnen, deren kleinste betriebsfähige Einheit zwei zu einem Halbzug gekoppelte und aus jeweils zwei kurzgekuppelten Fahrzeugen bestehende Viertelzüge sind, trotz des zu geringen Arbeitsaufnahmevermögens als zu aufwendig erwiesen.
Die Erfindung verfolgt somit das Ziel, ein Energieverzehrsystem für Nahverkehrs-Schienenfahr­ zeuge derart auszubilden, daß die genannten Mängel des Standes der Technik beseitigt werden.
Als Aufgabe liegt der Erfindung die Konzipierung eines Energieverzehrsystems für Nahverkehrs- Schienenfahrzeuge, insbesondere für Stadtschnellbahnen, zugrunde, dessen einzelne Energiever­ zehreinrichtungen an den Betriebs- bzw. Rangier- und Kurzkuppelenden einfach und platzsparend auszubilden und mit welchen Auflaufstöße ohne unzulässige Verformungen tragender Fahrzeug­ teile zu realisieren sind.
Die Aufgabe wird mit einem Energieverzehrsystem nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 derart gelöst, daß der Viertelzug einen unsymmetrischen und der gekoppelte Halbzug einen symmetri­ schen Energieverzehr aufweist, und daß an den Untergestellen der Kurzkuppelenden vertikale Be­ wegungen der Kupplungsschäfte begrenzende Kletterschutzträger angeordnet sind.
Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
So ist vorgesehen, daß durch die Installierung einer, einer Auflaufgeschwindigkeit von VMAX = 25 km/h entsprechenden erhöhten Arbeitsaufnahme von WMAX ≦ 325 kJ in den Ener­ gieverzehreinrichtungen des Betriebskuppelendes sowohl die Kurzkuppelenden der beiden Fahr­ zeuge als auch das Rangierkuppelende des Viertelzuges in vereinfachter Weise ausschließlich mit weiteren, in deren Mittelpufferkupplungen integrierten primären Energieverzehreinrichtungen aus­ rüstbar sind und damit zugleich eine, einer Auflaufgeschwindigkeit von VMAX = 20 km/h entspre­ chende zerstörungsfreie Arbeitsaufnahme von WMAX ≦ 151 kJ am Rangierkuppelende erzielbar ist, wobei die Befestigung der Mittelpufferkupplungen an den Untergestellen in ebenfalls verein­ fachter Weise lediglich mit Elastomerfedergelenken erfolgt.
Der Vorteil des erfindungsgemäßen Energieverzehrsystems gegenüber dem Stand der Technik ist, daß die einzelnen Energieverzehreinrichtungen am Rangierkuppelende sowie an den Kurzkuppe­ lenden des Viertelzuges weniger aufwendig und damit platzsparend ausgebildet sind. Darüber hinaus ist das erfindungsgemäße Energieverzehrsystem durch die Installierung höherer Arbeitsaufnahmen in den einzelnen Energieverzehreinrichtungen trotz einfacherer Ausbildung auch für Auflaufstöße mit einer Geschwindigkeit von V < 24 km/h geeignet und bietet somit einen optimalen Fahrzeug- und Insassenschutz für die normalen Bedingungen des Bahnbetriebes. Für den Betreiber von mit dem erfindungsgemäßen Energieverzehrsystem ausgerüsteten Schienen­ fahrzeugen sind durch den aus den erhöhten Arbeitsaufnahmen resultierenden verminderten Scha­ densumfang auch die Reparaturkosten nach Rangierunfällen oder dergleichen auf ein Minimum reduzier­ bar.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der dazugehörigen Zeichnung schematisch dargestellt und wird nachfolgend ausführlich erläutert. Die Zeichnung zeigt dabei einen Viertelzug mit dem erfindungsgemäßen Energieverzehrsystem aus der Untergestellansicht, welcher zusammen mit einem zweiten identischen Viertelzug die als Halbzug bezeichnete kleinste betriebsfähige Einheit einer Stadtschnellbahn oder dergleichen bildet.
In der Zeichnung ist deutlich zu erkennen, daß der Viertelzug 1 aus zwei kurzgekuppelten Fahr­ zeugen 2; 3 mit konturengleichem Übergang besteht und mit einem Betriebskuppelende 6 und einem Rangierkuppelende 23 ausgebildet ist. Dabei weist das Betriebskuppelende 6 in bekannter Weise eine primäre, bevorzugt als Elastomer-Patrone ausgebildete und in die über ein Elastomer­ federgelenk 10 mit Abreißelementen 11; 12 am Untergestell 4 des Fahrzeuges 2 befestigte Mittel­ pufferkupplung 7 integrierte Energieverzehreinrichtung 8 zur Absorbierung von im Fahr- und Rangierbetrieb auftretenden Stoßkräften und eine sekundäre, als Seitenpuffer mit Kletterschutz ausgebildete Energieverzehreinrichtung 9 zur Absorbierung von aus überhöhten Auflaufstößen resultierender Aufstoßenergie auf.
Durch die Installierung einer, einer Auflaufgeschwindigkeit von VMAX = 25 km/h entsprechen­ den, erhöhten Arbeitsaufnahme von WMAX ≦ 325 kJ in den Energieverzehreinrichtungen 8; 9 des Betriebskuppelendes 6 ist es nunmehr möglich, sowohl die Kurzkuppelenden 13; 14 der beiden Fahrzeuge 2; 3 als auch das Rangierkuppelende 23 des Viertelzuges 1, wie in der Zeichnung ersichtlich, in vereinfachter Weise ausschließlich mit weiteren, in deren Mittelpuf­ ferkupplungen 15; 16; 24 integrierten primären Energieverzehreinrichtungen 17; 18; 25 auszurü­ sten und damit zugleich eine, einer Auflaufgeschwindigkeit von VMAX = 20 km/h entsprechende zerstörungsfreie Arbeitsaufnahme von WMAX ≦ 151 kJ am Rangierkuppelende 23 zu erzielen. Die Befestigung der Mittelpufferkupplungen 15; 16; 24 an den Untergestellen 4; 5 erfolgt dabei in ebenfalls vereinfachter Weise lediglich mit gleichartigen Elastomerfedergelenken 19; 20; 26 wie am Betriebskuppelende 6, jedoch ohne die dort verwendeten Abreißelemente 11; 12.
Die erhöhte Arbeitsaufnahme der primären Energieverzehreinrichtung 8 des Betriebskuppelendes 6 wird durch Vorspannung des zusammenpreßbaren Mediums in der Energie­ verzehreinrichtung 8 erzeugt und beträgt vorteilhafterweise WPE ≦ 137 kJ. Gemeinsam mit der Arbeitsaufnahme der sekundären Energieverzehreinrichtung 9 von WSE ≦ 160 kJ sowie unter Hinzuziehung der Arbeitsaufnahmen des Elastomerfedergelenkes 10 von WEFG ≦ 14 kJ und der Abreißelemente 11; 12 von WAE ≦ 14 kJ ist somit eine Gesamtarbeitsaufnahme des Betriebskup­ pelendes 6 bei einer Masse des Viertelzuges 1 von MMAX = 59 t von WMAX ≦ 325 kJ im Zu­ sammenwirken mit den Mittelpufferkupplungen 15; 16 der Kurzkuppelenden 13; 14 erzielbar. Diese Gesamtarbeitsaufnahme des Betriebskuppelendes 6 macht es möglich, daß der Viertelzug 1 mit einer Geschwindigkeit von VMAX = 25 km/h unter Inanspruchnahme einer definierten Knautschzone im Kopfbereich des Wagenkastens auf ein Hindernis aufprallen kann, ohne daß die tragende Fahrzeugstruktur in unzulässiger Weise verformt wird.
Dadurch, daß die kleinste betriebsfähige Einheit der Halbzug ist, ergibt sich ein auf den Viertel­ zug 1 bezogenes Energieverzehrsystem, welches die höchste Arbeitsaufnahme am Betriebskuppe­ lende 6 aufweist und dessen Arbeitsaufnahmevermögen sich in Richtung Rangierkuppelende 23 verringert. Die für den Zweirichtungsverkehr erforderliche Symmetrie des Energieverzehrsystems entsteht erst im Verband zweier Viertelzüge als Halbzug.
Wie oben bereits erwähnt wird die hohe Arbeitsaufnahme am Betriebskuppelende 6 jedoch nur möglich, wenn auch an den Kurzkuppelenden 13; 14 ein entsprechender Energieverzehr erfolgt. Deshalb weisen die primären Energieverzehreinrichtungen 17; 18 in den Mittelpufferkupplungen 15; 16 der Kurzkuppelenden 13; 14 ebenfalls eine mittels Vorspannung erzeugte Arbeitsaufnahme von WPE ≦ 137 kJ auf, so daß sich unter Hinzuziehung der Arbeitsaufnahmen der Elastomerfe­ dergelenke 19; 20 der Mittelpufferkupplungen 15; 16 eine Gesamtarbeitsaufnahme von WMAX ≦ 151 kJ je Mittelpufferkupplung 15; 16 der Kurzkuppelenden 13; 14 ergibt.
Ebenso ist es auch nur im Zusammenwirken mit den Mittelpufferkupplungen 15; 16 der Kurzkup­ pelenden 13; 14 möglich, am Rangierkuppelende 23 eine einer Auflaufgeschwindigkeit von VMAX = 20 km/h entsprechende Arbeitsaufnahme von WMAX ≦ 151 kJ zu erreichen. Diese Ar­ beitsaufnahme setzt sich dabei, wie an den Kurzkuppelenden 13; 14, aus der wiederum durch Vorspannung erzeugten Arbeitsaufnahme der primären Energieverzehreinrichtung 25 in der Mit­ telpufferkupplung 24 von WPE ≦ 137 kJ und der Arbeitsaufnahme des Elastomerfedergelenkes 26 von WEFG ≦ 14 kJ zusammen und bewirkt, daß keinerlei Zerstörungen am Rangierkuppelende 23 des Viertelzuges 1 beim Aufprall auf ein Hindernis mit einer Geschwindigkeit von VMAX = 20 km/h und einer Masse des Viertelzuges 1 von MMAX = 59 t auftreten. Um bei sol­ chen Auflaufstößen ein Aufklettern der Fahrzeuge aneinander weitestgehend zu vermeiden, weist das Rangierkuppelende 23 in Ausgestaltung der Erfindung in Seitenpufferhöhe zusätzlich zwei starre Kletterschutzplatten 27 der in der Zeichnung angedeuteten Art auf. Da an den Kurzkuppe­ lenden 13; 14 ein Berühren der Fahrzeuge 2; 3 bei einem Aufprall durch den konturengleichen Übergang mit Gummibalg und die spezielle Anordnung der Mittelpufferkupplungen 15; 16 jedoch nicht möglich ist, hat sich hier als Kletterschutz die Anordnung eines jeweils mit dem Kupplungs­ schaft der Mittelpufferkupplungen 15; 16 in Wirkverbindung stehenden und an den Untergestellen 4; 5 befestigten zusätzlichen Kletterschutzträgers 21; 22 am vorteilhaftesten erwiesen.
Das erfindungsgemäße Energieverzehrsystem soll nachfolgend in seiner Funktion beschrieben werden.
Bei der angegebenen Masse des Viertelzuges 1 von MMAX = 59 t und maximalen Längsdruck­ kräften von F = 700 KN in der Wagenmitte und F = 800 KN außen wird die Energie bei einem Aufprall eines 8teiligen Zuges auf einen nichtenergieverzehrenden Prellbock beziehungsweise auf einen stehend angebremsten 8teiligen Zug mit einer Geschwindigkeit von VA = 8 km/h bezie­ hungsweise VA = 15 km/h zunächst von der in die Mittelpufferkupplung 7 des Betriebskuppelen­ des 6 integrierten primären Energieverzehreinrichtung 8 und dem dazugehörigen Elastomerfeder­ gelenk 10 ohne Beschädigungen am Zug aufgenommen, und anschließend nimmt die Mittelpuffer­ kupplung 7 wieder ihre ursprüngliche Lage ein.
Erfolgt der Aufprall auf einen stehenden angebremsten 8teiligen Zug mit einer Geschwindigkeit von VA < 15 km/h bis VA ≦ 25 km/h, reißt die Mittelpufferkupplung 7 nach Überschreitung ihres Arbeitsaufnahmevermögens und dem des Elastomerfedergelenkes 10 über die Abreißelemente 11; 22 ab und die sekundäre Energieverzehreinrichtung 9 kommt derart zur Wirkung, daß die über­ schüssige Aufprallenergie in Reibungs- bzw. Verformarbeit über die Befestigung der Seitenpuffer umgesetzt wird. Gleichzeitig erfolgt die Energieumsetzung in definierten Knautschzonen des Wa­ genkastens am Betriebskuppelende 6. Durch die hohe Energieumsetzung am Betriebskuppelende 6 wird die eingeleitete Kraft in Richtung des Rangierkuppelendes 23 derart abgebaut, daß ein Ab­ reißen der nachfolgenden Mittelpufferkupplungen 16; 17; 24 und damit deren Befestigung mit Ab­ reißelementen an den Untergestellen 4; 5 nicht mehr notwendig ist.

Claims (5)

1. Energieverzehrsystem für Nahverkehrs-Schienenfahrzeuge, insbesondere für Stadtschnell­ bahnen, deren kleinste betriebsfähige Einheit zwei zu einem Halbzug gekoppelte und aus je­ weils zwei kurzgekuppelten Fahrzeugen mit konturengleichem Übergang bestehende Viertel­ züge mit jeweils einem Betriebs- und einem Rangierkuppelende ist, wobei das Betriebskup­ pelende eine primäre, in eine über ein Elastomerfedergelenk mit Abreißelementen am Unter­ gestell des Fahrzeuges befestigte Mittelpufferkupplung integrierte Energieverzehreinrichtung zur Absorbierung von im Fahr- und Rangierbetrieb auftretenden Stoßkräften und eine sekun­ däre, als Seitenpuffer mit Kletterschutz ausgebildete Energieverzehreinrichtung zur Absorbie­ rung von aus überhöhten Auflaufstößen resultierender Aufstoßenergie aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß der Viertelzug (1) einen unsymmetrischen und der gekoppelte Halbzug einen symmetrischen Energieverzehr aufweist, und daß an den Untergestellen (4; 5) der Kurzkuppelenden (13; 14) vertikale Bewegungen der Kupplungsschäfte begrenzende Kletterschutzträger (21; 22) angeordnet sind.
2. Energieverzehrsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die sekun­ dären sowie mit Abreißelementen (11; 12) zusammenwirkenden primären Energieverzehrein­ richtungen (9; 8) des Betriebskuppelendes (6) mit einer Arbeitsaufnahme von WMAX ≦ 325 kJ ausgebildet sind, und daß sowohl die Kurzkuppelenden (13; 14) der beiden Fahrzeuge (2; 3) als auch das Rangierkuppelende (23) des Viertelzuges (1) ausschließlich in deren Mittelpuf­ ferkupplungen (15; 16; 24) integrierte primäre Energieverzehreinrichtungen (17; 18; 25) auf­ weisen und damit zugleich in eine, einer maximalen Auflaufgeschwindigkeit von VMAX = 20 km/h ent­ sprechende zerstörungsfreie Arbeitsaufnahme von WMAX ≦ 151 kJ am Rangierkuppelende (23) eingebunden sind.
3. Energieverzehrsystem nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeich­ net, daß zur erhöhten Arbeitsaufnahme des Betriebskuppelendes (6) bei einer Masse des Viertelzuges (1) von MMAX = 59 t die durch Vorspannung erzeugte Arbeitsaufnahme der primären Energieverzehreinrichtung (8) mit WPE τ 137 kJ, die des Elastomerfedergelenkes (10) mit WEFG ≦ 14 kJ und die Arbeitsaufnahme der Abreißelemente (11; 12) der Mittelpuf­ ferkupplung (7) mit WAE ≦ 14 kJ, gemeinsam mit der der sekundären Energieverzehrein­ richtung (9) mit WSE ≦ 160 kJ, eingestellt sind.
4. Energieverzehrsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß zur zerstörungsfreien Arbeitsaufnahme am Rangierkuppelende (23) bei einer Masse des Viertelzuges (1) von MMAX = 59 t die durch Vorspannung erzeugte Arbeitsaufnahme der primären Energieverzehreinrichtungen (17; 18; 25) der Kurzkuppeienden (13; 14) und des Rangierkuppelendes (23) mit WPE ≦ 137 kJ, und die Arbeitsaufnahme der Elastomerfederge­ lenke (19; 20; 26) ihrer Mittelpufferkupplungen (15; 16; 24) mit WEFG ≦ 14 kJ eingestellt sind.
5. Energieverzehrsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Rangierkuppelende (23) in Seitenpufferhöhe zwei starre Kletterschutzplat­ ten (27) aufweist.
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