DE19505823A1 - Faltschachtel - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Faltschachtel mit rechteckigem
Querschnitt, vier Mantelflächen und zwei Stirnflächen.
Bei den bekannten Faltschachteln dieser Art werden die
Stirnflächen mittels Laschen verschlossen. Jede Lasche wird
entlang einer Knicklinie umgeknickt. Danach werden die
Laschen miteinander verklebt.
Der bekannte stirnflächenseitige Faltschachtelverschluß hat
den Nachteil, daß er nicht ausreichend dicht verschlossen
werden kann. Es verbleiben stets Lücken, durch die
Schädlinge in die Faltschachtel eindringen können. Selbst
längere, linienförmige Kanäle werden dazu genutzt. Das
Problem des Schädlingseindringens in die Faltschachtel wird
noch durch ein Schädlinge anziehendes, in der Faltschachtel
befindliches Produkt verstärkt. Auch wenn ein derartiges
Produkt noch zusätzlich in einem Beutel verpackt ist,
besteht dieses Problem. Insbesondere die Ecken der
Faltschachteln bilden Schwachpunkte hinsichtlich des
Eindringens von Insekten.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Faltschach
tel zu finden, die stirnseitig durch Laschenumlegung und
Verklebung schädlingsdicht verschlossen werden kann.
Gelöst ist die Aufgabe gemäß Anspruch 1.
Nach Anspruch 1 weist eine Faltschachtel mit rechteckigem
Querschnitt, vier Mantelflächen und zwei Stirnflächen an
einer Stirnfläche eine umlaufende Lasche auf. Die Lasche
ist entlang von Knicklinien mit den Mantelflächen
verbunden. Die Lasche weist entlang zwei parallel
zueinander verlaufender Knicklinien einerseits einen
Deckelteil mit auf seine Knicklinie in rechtem Winkel
zulaufenden Begrenzungslinien auf und andererseits einen
Laschenteil mit auf seine Knicklinie in rechtem Winkel
zulaufenden Begrenzungslinien. An den Begrenzungslinien des
Laschenteils sind zusätzlich unter jeweils einem spitzen
Winkel von den Endpunkten der Begrenzungslinien in der
Lasche verlaufende Faltungen vorgesehen. Die Lasche weist
zwischen parallel zueinander verlaufenden Begrenzungslinien
Faltungen entlang der Schenkel eines Dreiecks auf. Die
Hypotenuse des Dreiecks beschreibt die Knicklinie. Die
Lasche weist an den Ecken der Faltschachtel Faltungen auf.
Die Faltungen verlängern die Mantelflächenknicklinien und
sind entgegengesetzt zu diesen umgeknickt. Die Faltungen
weisen entlang der Knicklinien abwechselnd unterschiedliche
Umknickungen auf.
Die Erfindung hat den Vorteil, daß eine stirnseitenflächig
schädlingsdicht verschlossene Faltschachtel erreicht ist.
Nach dem Umknicken und Verkleben der Lasche mit sich selbst
und mit dem Deckelteil ist kein Durchtrittskanal für
Insekten mehr gegeben. Der Faltschachtelzuschnitt der
Faltschachtel ist einstückig herstellbar. Nach dem
Vorknicken aller Knicklinien und Faltungen kann der
Faltschachtelzuschnitt geformt, gefüllt und verschlossen
werden.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in
den Ansprüchen 2 bis 14 beschrieben.
Ist das Dreieck ein gleichschenkliges Dreieck, und beträgt
der spitze Winkel 45 Grad (Anspruch 2), so kann entlang der
Knicklinie, die der Knicklinie des Deckelteils
gegenüberliegt, sowie entlang der halben, an den der
Knicklinie des Deckelteils gegenüberliegenden Knicklinie
angrenzenden Knicklinienlängen ein stirnseitiger
Laschenverschluß in diesem Knicklinienbereich erzeugt
werden, bei dem die Begrenzungslinien in der
winkelhalbierenden Ebene der rechten Winkel zwischen den
Mantelflächen liegen, und somit ein besonders
leichtgängiger Faltschachtelverschluß erreicht ist.
Entspricht die Breite des Laschenteils, der parallel zu dem
Deckelteil verläuft, der halben Breite einer Stirnfläche
der Faltschachtel (Anspruch 3), so ist eine relativ breite
zu verklebende Kontaktfläche zwischen dem Laschenteil und
dem Deckelteil erreicht. Wenn eine Verklebung hier
ausreichend breit erfolgen kann, so ist diese mit größerer
Sicherheit schädlingsdicht ausführbar.
Die Faltschachtel ist insgesamt schädlingsdicht
herstellbar, wenn an beiden Stirnflächen der Faltschachtel
eine umlaufende Lasche (Anspruch 4) vorgesehen ist.
Ist der Deckelteil deckungsgleich mit einer Stirnfläche
(Anspruch 5), so ist ein nach außen glatter Stirnflächen
verschluß erreicht.
Ist am Deckelteil parallel zu der Knicklinie des
Deckelteils eine durch eine weitere Knicklinie mit dem
Deckelteil verbundene Außenlasche vorgesehen (Anspruch 6),
so kann noch zusätzlich eine Verklebung der Außenlasche mit
dem Randbereich einer Mantelfläche (Anspruch 12) erfolgen,
um die Dichtigkeit weiter zu sichern. Zudem ist das
Aufreißen einer verschlossenen Faltschachtel vereinfacht,
wenn der Deckelteil beginnend bei der Außenlasche manuell
geöffnet wird. Da das Öffnen einer Faltschachtel in der
Regel nur an einer Stelle erfolgt, ist es ausreichend, wenn
analog Anspruch 7 nur eine Stirnfläche der Faltschachtel
einen Deckelteil mit Außenlasche aufweist, und die
gegenüberliegende Stirnfläche lediglich einen Deckelteil
ohne Außenlasche hat.
Aus Kosten- und Umweltgründen kann die Faltschachtel
lediglich aus Pappe (Anspruch 8) bestehen.
Eine genaue Verklebung der Lasche ist wichtig für die
Dichtigkeit der Faltschachtel. So ist die Wahrscheinlich
keit einer Undichtigkeit auch bei nicht absolut gleich
erfolgenden Verklebungen durch Verklebungen analog den
Ansprüchen 9 bis 11 sehr gering.
Eine Verklebung nach Anspruch 9, wobei die Faltschachtel
entlang der Begrenzungslinien des parallel zum Deckelteil
verlaufenden Laschenteils verklebt ist, beseitigt nicht nur
einen möglichen Eintrittskanal für Schädlinge entlang der
Begrenzungslinien, sondern verhindert auch eine Laschen
rückstellung bei geöffnetem Deckelteil. Die Abdichtung am
Deckelteil erfolgt seitlich jeweils dadurch, daß die Lasche
an jeweils den Schenkeln der Dreiecke verklebt ist, die dem
Deckelteil benachbart sind (Anspruch 10). Dadurch wird auch
die Rückstellung des Deckelteils verhindert. Eine Fixierung
des Deckelteils auf der Stirnfläche und eine Abdichtung
zwischen Deckelteil und Laschenteil ist dadurch erreicht,
daß der Deckelteil mit dem parallel zum Deckelteil
verlaufenden Laschenbereich verklebt ist.
Die Bildung einer Faltschachtel mit offenen Stirnflächen
aus einem ebenen Faltschachtelzuschnitt wird nach einer
Umformung des Faltschachtelzuschnitts mittels einer
Überlappungslasche erreicht, die mit einer Mantelfläche
verklebbar ist (Anspruch 14). Nach Anspruch 13 ist diese
Überlappungslasche bei der Faltschachtel entlang einer
Mantelknicklinie vorgesehen und mit einer in Normalrichtung
angrenzenden Mantelfläche flächig verbunden. Die
Überlappungslasche wird ohne Störung der vorgesehenen
Knick- oder Faltvorgänge mitgeknickt oder mitgefaltet, da
sie direkt an jeder angrenzenden Knicklinie und Faltung
eine analoge Knicklinie oder Faltung aufweist.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von Figuren, die ein
Ausführungsbeispiel darstellen, näher beschrieben. Es
zeigt:
Fig. 1 in einer Draufsicht einen ebenen Faltschachtel
zuschnitt für eine Faltschachtel mit umlaufender
Lasche an beiden Stirnflächen der Faltschachtel;
Fig. 2 in einer Draufsicht den Faltschachtelzuschnitt
nach Fig. 1, jedoch entlang zweier Mantelflächen
knicklinien umgeknickt und mit Faltungen in der
Verlängerung dieser Mantelflächenknicklinien;
Fig. 3 in einer Draufsicht die Rückseite des Gegenstands
der Fig. 2;
Fig. 4 in einer Draufsicht die kopfseitige Stirnfläche
einer Faltschachtel in unverklebtem Zustand, sowie
Fig. 5 in einer Draufsicht den Gegenstand der Fig. 4,
jedoch in verklebtem, geschlossenen Zustand.
Der die Faltschachtel 1 bildende Faltschachtelzuschnitt 2
(Fig. 1) beschreibt vier Mantelflächen 3, 4, 5, 6 und zwei
Stirnflächen (Fig. 2 bis 5), wobei die eine Stirnfläche
die kopfseitige Stirnfläche 7 und die andere Stirnfläche
die bodenseitige Stirnfläche 8 einer aufrecht stehenden
Faltschachtel 1 (Fig. 4 und 5) ist.
Der Faltschachtelzuschnitt 1 (Fig. 1) weist zwei
umlaufende Laschen 9 auf, wobei jeweils eine Lasche 9 für
einen Verschluß einer Stirnfläche 7, 8 vorgesehen ist. Jede
Lasche 9 ist über Knicklinien 10, 11, 12, 13 mit den
Mantelflächen 3, 4, 5, 6 verbunden. Die Lasche 9 weist
entlang von zwei parallel zueinander verlaufenden
Knicklinien 10, 12 einerseits einen Deckelteil 14 mit auf
seine Knicklinie 10 in rechtem Winkel zulaufenden
Begrenzungslinien 15, 16 auf, und andererseits einen
Laschenteil 17 mit auf seine Knicklinie 12 in rechtem
Winkel zulaufenden Begrenzungslinien 18, 19.
An diesen Begrenzungslinien 18, 19 sind in der Lasche 9
zusätzlich unter jeweils einem Winkel von 45 Grad von den
Endpunkten 20, 21 der Begrenzungslinien 18, 19 verlaufende
Faltungen 22 vorgesehen. Die Lasche 9 weist zwischen den
parallel zueinander verlaufenden Begrenzungslinien 16, 18,
15, 19 der schmalen Mantelflächen 4, 6 Faltungen 22 entlang
der Schenkel 24 eines Dreiecks 23 auf. Die Hypotenuse 25,
26 jedes Dreiecks 23 beschreibt eine Knicklinie 11, 13. Die
Lasche 9 weist an den Ecken 27, 28, 29, 30 der
Faltschachtel 1 Faltungen 31, 32, 33, 34 auf, die die
Mantelflächenknicklinien 35, 36, 37, 38 verlängern und
entgegengesetzt zu diesen umgeknickt sind. Die Faltungen
31, 32, 33, 34 weisen entlang der Knicklinien 10, 11, 12,
13 abwechselnd unterschiedliche Umknickungen auf.
Die Dreiecke 23 sind gleichseitige Dreiecke und der spitze
Winkel an den Faltung beträgt 45 Grad.
Die Breite des Laschenteils 17, der parallel zu dem
Deckelteil 14 verläuft, entspricht der halben Breite einer
Stirnfläche 7 der Faltschachtel 1. An beiden Stirnflächen
7, 8 der Faltschachtel 1 ist eine umlaufende Lasche 9
vorgesehen. Der Deckelteil 14 ist deckungsgleich mit einer
Stirnfläche 7. Am Deckelteil 14 ist parallel zu der
Knicklinie 10 des Deckelteils 14 eine durch eine weitere
Knicklinie 39 mit dem Deckelteil 14 verbundene Außenlasche
40 vorgesehen. Während die kopfseitige Stirnfläche 7 der
Faltschachtel 1 einen Deckelteil 14 mit Außenlasche 40
aufweist, hat die bodenseitige Stirnfläche einen Deckelteil
14 ohne Außenlasche. Die Faltschachtel 1 besteht aus Pappe.
Die Pappe ist entlang der Begrenzungslinien 18, 19 des
parallel zum Deckelteil 14 verlaufenden Laschenteils 17
verklebt. Die Lasche 9 ist an jeweils den Schenkeln 24 der
Dreiecke 23 verklebt, die dem Deckelteil 14 benachbart
sind. Des weiteren ist der Deckelteil 14 mit dem parallel
zum Deckelteil 14 verlaufenden Laschenteil 17 verklebt, und
schließlich ist an der Stirnfläche 7 die Außenlasche 40 mit
einer Mantelfläche 5 verklebt.
Der Mantel der Faltschachtel 1 wird mittels einer
Überlappungslasche 41 geschlossen.
Entlang einer Mantelflächenknicklinie 38 ist diese
Überlappungslasche 41 vorgesehen (Fig. 1). Die
Überlappungslasche 41 ist vollflächig mit der angrenzenden
Mantelfläche 3 und den angrenzenden Bereichen der Lasche 9
verklebt. Sie weist an den angrenzenden Knicklinien 13 und
der angrenzenden Faltung 22 analoge Knicklinien 42 und eine
analoge Faltung 43 auf.
Bezugszeichenliste
1 Faltschachtel
2 Faltschachtelzuschnitt
3, 4, 5, 6 Mantelfläche
7 kopfseitige Stirnfläche
8 bodenseitige Stirnfläche
9 umlaufende Lasche
10, 11, 12, 13 Knicklinie
14 Deckelteil
15, 16 Begrenzungslinie von 14
17 Laschenteil
18, 19 Begrenzungslinie von 17
20 Endpunkt von 18
21 Endpunkt von 19
22 Faltung
23 Dreieck
24 Schenkel
25, 26 Hypotenuse
27, 28, 29, 30 Ecke
31, 32, 33, 34 Faltung
35, 36, 37, 38 Mantelflächenknicklinie
39 Knicklinie
40 Außenlasche
41 Überlappungslasche
42 Knicklinie
43 Faltung
2 Faltschachtelzuschnitt
3, 4, 5, 6 Mantelfläche
7 kopfseitige Stirnfläche
8 bodenseitige Stirnfläche
9 umlaufende Lasche
10, 11, 12, 13 Knicklinie
14 Deckelteil
15, 16 Begrenzungslinie von 14
17 Laschenteil
18, 19 Begrenzungslinie von 17
20 Endpunkt von 18
21 Endpunkt von 19
22 Faltung
23 Dreieck
24 Schenkel
25, 26 Hypotenuse
27, 28, 29, 30 Ecke
31, 32, 33, 34 Faltung
35, 36, 37, 38 Mantelflächenknicklinie
39 Knicklinie
40 Außenlasche
41 Überlappungslasche
42 Knicklinie
43 Faltung
Claims (14)
1. Faltschachtel mit rechteckigem Querschnitt, vier
Mantelflächen und zwei Stirnflächen, dadurch
gekennzeichnet, daß die Faltschachtel (1) an einer
Stirnfläche (7) eine umlaufende Lasche (9) aufweist,
die entlang von Knicklinien (10, 11, 12, 13) mit den
Mantelflächen (3, 4, 5, 6) verbunden ist, daß die
Lasche (9) entlang zwei parallel zueinander
verlaufender Knicklinien (10, 12) einerseits einen
Deckelteil (14) mit auf seine Knicklinie (10) in
rechtem Winkel zulaufenden Begrenzungslinien (15, 16)
und andererseits einen Laschenteil (17) mit auf seine
Knicklinie (12) in rechtem Winkel zulaufenden
Begrenzungslinien (18, 19) aufweist, wobei an diesen
Begrenzungslinien (18, 19) zusätzlich unter jeweils
einem spitzen Winkel von den Endpunkten (20, 21) der
Begrenzungslinien (18, 19) in der Lasche (9)
verlaufende Faltungen (22) vorgesehen sind, daß die
Lasche (9) zwischen parallel zueinander verlaufenden
Begrenzungslinien (16, 18, 15, 19) Faltungen (22)
entlang der Schenkel (24) eines Dreiecks (23) aufweist,
wobei die Hypotenuse (25, 26) des Dreiecks (23) die
Knicklinie (11, 13) beschreibt, daß die Lasche (9) an
den Ecken (27, 28, 29, 30) der Faltschachtel (1)
Faltungen (31, 32, 33, 34) aufweist, die die
Mantelflächenknicklinien (35, 36, 37, 38) verlängern
und entgegengesetzt zu diesen umgeknickt sind, und daß
die Faltungen (31, 32, 33, 34) entlang der Knicklinien
(10, 11, 12, 13) abwechselnd unterschiedliche
Umknickungen aufweisen.
2. Faltschachtel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Dreieck (23) ein gleichschenkliges Dreieck ist,
und der spitze Winkel 45 Grad beträgt.
3. Faltschachtel nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Breite des Laschenteils (17),
der parallel zu dem Deckelteil (14) verläuft, der
halben Breite einer Stirnfläche (7) der Faltschachtel
(1) entspricht.
4. Faltschachtel nach Anspruch 1, Anspruch 2 oder Anspruch
3, dadurch gekennzeichnet, daß an beiden Stirnflächen
(7, 8) der Faltschachtel (1) eine umlaufende Lasche (9)
vorgesehen ist.
5. Faltschachtel nach Anspruch 1 oder Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß der Deckelteil (14) deckungsgleich
mit einer Stirnfläche (7) ist.
6. Faltschachtel nach Anspruch 1, Anspruch 4 oder Anspruch
5, dadurch gekennzeichnet, daß am Deckelteil (14)
parallel zu der Knicklinie (10) des Deckelteils (14)
eine durch eine weitere Knicklinie (39) mit dem
Deckelteil (14) verbundene Außenlasche (40) vorgesehen
ist.
7. Faltschachtel nach Anspruch 5 und Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die eine Stirnfläche (7) der
Faltschachtel (1) einen Deckelteil (14) mit Außenlasche
(40) und die gegenüberliegende Stirnfläche (8) einen
Deckelteil (14) ohne Außenlasche aufweist.
8. Faltschachtel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Faltschachtel (1) aus Pappe besteht.
9. Faltschachtel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Faltschachtel (1) entlang der Begrenzungslinien
(18, 19) des parallel zum Deckelteil (14) verlaufenden
Laschenteils (17) verklebt ist.
10. Faltschachtel nach Anspruch 1 oder Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Lasche (9) an jeweils den
Schenkeln (24) der Dreiecke (23) verklebt ist, die dem
Deckelteil (14) benachbart sind.
11. Faltschachtel nach Anspruch 1, Anspruch 9 oder Anspruch
10, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckelteil (14) mit
dem parallel zum Deckelteil (14) verlaufenden
Laschenteil (17) verklebt ist.
12. Faltschachtel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Außenlasche (40) mit einer Mantelfläche (5)
verklebt ist.
13. Faltschachtel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß entlang einer Mantelflächenknicklinie (38) eine
Überlappungslasche (41) vorgesehen ist, die mit einer
in Normalrichtung angrenzenden Mantelfläche (3) flächig
verbunden ist, und daß die Überlappungslasche (41)
direkt an den angrenzenden Knicklinien (13) und der
angrenzenden Faltung (22) bzw. den angrenzenden
Faltungen analoge Knicklinien (42) und Faltung (43)
bzw. Faltungen aufweist.
14. Faltschachtel nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
daß die Überlappungslasche (41) flächig geklebt ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1995105823 DE19505823C2 (de) | 1995-02-21 | 1995-02-21 | Faltschachtel |
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Publications (2)
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|---|---|
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| DE19505823C2 DE19505823C2 (de) | 2000-05-25 |
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Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19505823C2 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2006034693A1 (de) * | 2004-09-28 | 2006-04-06 | Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. | Staub- und insektendichte faltschachtel mit rundum-sicherheitsverschluss |
Families Citing this family (1)
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|---|---|---|---|---|
| DE202013004066U1 (de) | 2013-04-30 | 2014-08-01 | Dieter Folland | Luft- und rieseldichte Dosier- Faltschachtel |
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| FR2356565A1 (fr) * | 1976-07-02 | 1978-01-27 | Scera | Boite de conditionnement etanche pour produits pulverulents |
| EP0321762B1 (de) * | 1987-12-18 | 1991-03-06 | Elopak Systems Ag | Behälter mit flachem Deckel und Zuschnitt dafür |
| DE9320249U1 (de) * | 1993-07-22 | 1994-07-07 | C.P. Schmidt Verpackungs-Werk GmbH & Co KG, 67663 Kaiserslautern | Faltschachtel, insbesondere aus Karton |
-
1995
- 1995-02-21 DE DE1995105823 patent/DE19505823C2/de not_active Expired - Fee Related
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| FR2356565A1 (fr) * | 1976-07-02 | 1978-01-27 | Scera | Boite de conditionnement etanche pour produits pulverulents |
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE19505823C2 (de) | 2000-05-25 |
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