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DE19505823A1 - Faltschachtel - Google Patents

Faltschachtel

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Publication number
DE19505823A1
DE19505823A1 DE1995105823 DE19505823A DE19505823A1 DE 19505823 A1 DE19505823 A1 DE 19505823A1 DE 1995105823 DE1995105823 DE 1995105823 DE 19505823 A DE19505823 A DE 19505823A DE 19505823 A1 DE19505823 A1 DE 19505823A1
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DE
Germany
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folding box
cover part
tab
box according
lines
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Application number
DE1995105823
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English (en)
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DE19505823C2 (de
Inventor
Rudolf Hofmann
Walter Dr Baur
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Rovema GmbH
Original Assignee
Rovema GmbH
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Publication date
Application filed by Rovema GmbH filed Critical Rovema GmbH
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/02Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper by folding or erecting a single blank to form a tubular body with or without subsequent folding operations, or the addition of separate elements, to close the ends of the body
    • B65D5/06Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper by folding or erecting a single blank to form a tubular body with or without subsequent folding operations, or the addition of separate elements, to close the ends of the body with end-closing or contents-supporting elements formed by folding inwardly a wall extending from, and continuously around, an end of the tubular body
    • B65D5/061Rectangular containers having a body with gusset-flaps folded inwardly beneath the closure flaps

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cartons (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Faltschachtel mit rechteckigem Querschnitt, vier Mantelflächen und zwei Stirnflächen.
Bei den bekannten Faltschachteln dieser Art werden die Stirnflächen mittels Laschen verschlossen. Jede Lasche wird entlang einer Knicklinie umgeknickt. Danach werden die Laschen miteinander verklebt.
Der bekannte stirnflächenseitige Faltschachtelverschluß hat den Nachteil, daß er nicht ausreichend dicht verschlossen werden kann. Es verbleiben stets Lücken, durch die Schädlinge in die Faltschachtel eindringen können. Selbst längere, linienförmige Kanäle werden dazu genutzt. Das Problem des Schädlingseindringens in die Faltschachtel wird noch durch ein Schädlinge anziehendes, in der Faltschachtel befindliches Produkt verstärkt. Auch wenn ein derartiges Produkt noch zusätzlich in einem Beutel verpackt ist, besteht dieses Problem. Insbesondere die Ecken der Faltschachteln bilden Schwachpunkte hinsichtlich des Eindringens von Insekten.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Faltschach­ tel zu finden, die stirnseitig durch Laschenumlegung und Verklebung schädlingsdicht verschlossen werden kann.
Gelöst ist die Aufgabe gemäß Anspruch 1.
Nach Anspruch 1 weist eine Faltschachtel mit rechteckigem Querschnitt, vier Mantelflächen und zwei Stirnflächen an einer Stirnfläche eine umlaufende Lasche auf. Die Lasche ist entlang von Knicklinien mit den Mantelflächen verbunden. Die Lasche weist entlang zwei parallel zueinander verlaufender Knicklinien einerseits einen Deckelteil mit auf seine Knicklinie in rechtem Winkel zulaufenden Begrenzungslinien auf und andererseits einen Laschenteil mit auf seine Knicklinie in rechtem Winkel zulaufenden Begrenzungslinien. An den Begrenzungslinien des Laschenteils sind zusätzlich unter jeweils einem spitzen Winkel von den Endpunkten der Begrenzungslinien in der Lasche verlaufende Faltungen vorgesehen. Die Lasche weist zwischen parallel zueinander verlaufenden Begrenzungslinien Faltungen entlang der Schenkel eines Dreiecks auf. Die Hypotenuse des Dreiecks beschreibt die Knicklinie. Die Lasche weist an den Ecken der Faltschachtel Faltungen auf. Die Faltungen verlängern die Mantelflächenknicklinien und sind entgegengesetzt zu diesen umgeknickt. Die Faltungen weisen entlang der Knicklinien abwechselnd unterschiedliche Umknickungen auf.
Die Erfindung hat den Vorteil, daß eine stirnseitenflächig schädlingsdicht verschlossene Faltschachtel erreicht ist. Nach dem Umknicken und Verkleben der Lasche mit sich selbst und mit dem Deckelteil ist kein Durchtrittskanal für Insekten mehr gegeben. Der Faltschachtelzuschnitt der Faltschachtel ist einstückig herstellbar. Nach dem Vorknicken aller Knicklinien und Faltungen kann der Faltschachtelzuschnitt geformt, gefüllt und verschlossen werden.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Ansprüchen 2 bis 14 beschrieben.
Ist das Dreieck ein gleichschenkliges Dreieck, und beträgt der spitze Winkel 45 Grad (Anspruch 2), so kann entlang der Knicklinie, die der Knicklinie des Deckelteils gegenüberliegt, sowie entlang der halben, an den der Knicklinie des Deckelteils gegenüberliegenden Knicklinie angrenzenden Knicklinienlängen ein stirnseitiger Laschenverschluß in diesem Knicklinienbereich erzeugt werden, bei dem die Begrenzungslinien in der winkelhalbierenden Ebene der rechten Winkel zwischen den Mantelflächen liegen, und somit ein besonders leichtgängiger Faltschachtelverschluß erreicht ist.
Entspricht die Breite des Laschenteils, der parallel zu dem Deckelteil verläuft, der halben Breite einer Stirnfläche der Faltschachtel (Anspruch 3), so ist eine relativ breite zu verklebende Kontaktfläche zwischen dem Laschenteil und dem Deckelteil erreicht. Wenn eine Verklebung hier ausreichend breit erfolgen kann, so ist diese mit größerer Sicherheit schädlingsdicht ausführbar.
Die Faltschachtel ist insgesamt schädlingsdicht herstellbar, wenn an beiden Stirnflächen der Faltschachtel eine umlaufende Lasche (Anspruch 4) vorgesehen ist.
Ist der Deckelteil deckungsgleich mit einer Stirnfläche (Anspruch 5), so ist ein nach außen glatter Stirnflächen­ verschluß erreicht.
Ist am Deckelteil parallel zu der Knicklinie des Deckelteils eine durch eine weitere Knicklinie mit dem Deckelteil verbundene Außenlasche vorgesehen (Anspruch 6), so kann noch zusätzlich eine Verklebung der Außenlasche mit dem Randbereich einer Mantelfläche (Anspruch 12) erfolgen, um die Dichtigkeit weiter zu sichern. Zudem ist das Aufreißen einer verschlossenen Faltschachtel vereinfacht, wenn der Deckelteil beginnend bei der Außenlasche manuell geöffnet wird. Da das Öffnen einer Faltschachtel in der Regel nur an einer Stelle erfolgt, ist es ausreichend, wenn analog Anspruch 7 nur eine Stirnfläche der Faltschachtel einen Deckelteil mit Außenlasche aufweist, und die gegenüberliegende Stirnfläche lediglich einen Deckelteil ohne Außenlasche hat.
Aus Kosten- und Umweltgründen kann die Faltschachtel lediglich aus Pappe (Anspruch 8) bestehen.
Eine genaue Verklebung der Lasche ist wichtig für die Dichtigkeit der Faltschachtel. So ist die Wahrscheinlich­ keit einer Undichtigkeit auch bei nicht absolut gleich erfolgenden Verklebungen durch Verklebungen analog den Ansprüchen 9 bis 11 sehr gering.
Eine Verklebung nach Anspruch 9, wobei die Faltschachtel entlang der Begrenzungslinien des parallel zum Deckelteil verlaufenden Laschenteils verklebt ist, beseitigt nicht nur einen möglichen Eintrittskanal für Schädlinge entlang der Begrenzungslinien, sondern verhindert auch eine Laschen­ rückstellung bei geöffnetem Deckelteil. Die Abdichtung am Deckelteil erfolgt seitlich jeweils dadurch, daß die Lasche an jeweils den Schenkeln der Dreiecke verklebt ist, die dem Deckelteil benachbart sind (Anspruch 10). Dadurch wird auch die Rückstellung des Deckelteils verhindert. Eine Fixierung des Deckelteils auf der Stirnfläche und eine Abdichtung zwischen Deckelteil und Laschenteil ist dadurch erreicht, daß der Deckelteil mit dem parallel zum Deckelteil verlaufenden Laschenbereich verklebt ist.
Die Bildung einer Faltschachtel mit offenen Stirnflächen aus einem ebenen Faltschachtelzuschnitt wird nach einer Umformung des Faltschachtelzuschnitts mittels einer Überlappungslasche erreicht, die mit einer Mantelfläche verklebbar ist (Anspruch 14). Nach Anspruch 13 ist diese Überlappungslasche bei der Faltschachtel entlang einer Mantelknicklinie vorgesehen und mit einer in Normalrichtung angrenzenden Mantelfläche flächig verbunden. Die Überlappungslasche wird ohne Störung der vorgesehenen Knick- oder Faltvorgänge mitgeknickt oder mitgefaltet, da sie direkt an jeder angrenzenden Knicklinie und Faltung eine analoge Knicklinie oder Faltung aufweist.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von Figuren, die ein Ausführungsbeispiel darstellen, näher beschrieben. Es zeigt:
Fig. 1 in einer Draufsicht einen ebenen Faltschachtel­ zuschnitt für eine Faltschachtel mit umlaufender Lasche an beiden Stirnflächen der Faltschachtel;
Fig. 2 in einer Draufsicht den Faltschachtelzuschnitt nach Fig. 1, jedoch entlang zweier Mantelflächen­ knicklinien umgeknickt und mit Faltungen in der Verlängerung dieser Mantelflächenknicklinien;
Fig. 3 in einer Draufsicht die Rückseite des Gegenstands der Fig. 2;
Fig. 4 in einer Draufsicht die kopfseitige Stirnfläche einer Faltschachtel in unverklebtem Zustand, sowie
Fig. 5 in einer Draufsicht den Gegenstand der Fig. 4, jedoch in verklebtem, geschlossenen Zustand.
Der die Faltschachtel 1 bildende Faltschachtelzuschnitt 2 (Fig. 1) beschreibt vier Mantelflächen 3, 4, 5, 6 und zwei Stirnflächen (Fig. 2 bis 5), wobei die eine Stirnfläche die kopfseitige Stirnfläche 7 und die andere Stirnfläche die bodenseitige Stirnfläche 8 einer aufrecht stehenden Faltschachtel 1 (Fig. 4 und 5) ist.
Der Faltschachtelzuschnitt 1 (Fig. 1) weist zwei umlaufende Laschen 9 auf, wobei jeweils eine Lasche 9 für einen Verschluß einer Stirnfläche 7, 8 vorgesehen ist. Jede Lasche 9 ist über Knicklinien 10, 11, 12, 13 mit den Mantelflächen 3, 4, 5, 6 verbunden. Die Lasche 9 weist entlang von zwei parallel zueinander verlaufenden Knicklinien 10, 12 einerseits einen Deckelteil 14 mit auf seine Knicklinie 10 in rechtem Winkel zulaufenden Begrenzungslinien 15, 16 auf, und andererseits einen Laschenteil 17 mit auf seine Knicklinie 12 in rechtem Winkel zulaufenden Begrenzungslinien 18, 19.
An diesen Begrenzungslinien 18, 19 sind in der Lasche 9 zusätzlich unter jeweils einem Winkel von 45 Grad von den Endpunkten 20, 21 der Begrenzungslinien 18, 19 verlaufende Faltungen 22 vorgesehen. Die Lasche 9 weist zwischen den parallel zueinander verlaufenden Begrenzungslinien 16, 18, 15, 19 der schmalen Mantelflächen 4, 6 Faltungen 22 entlang der Schenkel 24 eines Dreiecks 23 auf. Die Hypotenuse 25, 26 jedes Dreiecks 23 beschreibt eine Knicklinie 11, 13. Die Lasche 9 weist an den Ecken 27, 28, 29, 30 der Faltschachtel 1 Faltungen 31, 32, 33, 34 auf, die die Mantelflächenknicklinien 35, 36, 37, 38 verlängern und entgegengesetzt zu diesen umgeknickt sind. Die Faltungen 31, 32, 33, 34 weisen entlang der Knicklinien 10, 11, 12, 13 abwechselnd unterschiedliche Umknickungen auf.
Die Dreiecke 23 sind gleichseitige Dreiecke und der spitze Winkel an den Faltung beträgt 45 Grad.
Die Breite des Laschenteils 17, der parallel zu dem Deckelteil 14 verläuft, entspricht der halben Breite einer Stirnfläche 7 der Faltschachtel 1. An beiden Stirnflächen 7, 8 der Faltschachtel 1 ist eine umlaufende Lasche 9 vorgesehen. Der Deckelteil 14 ist deckungsgleich mit einer Stirnfläche 7. Am Deckelteil 14 ist parallel zu der Knicklinie 10 des Deckelteils 14 eine durch eine weitere Knicklinie 39 mit dem Deckelteil 14 verbundene Außenlasche 40 vorgesehen. Während die kopfseitige Stirnfläche 7 der Faltschachtel 1 einen Deckelteil 14 mit Außenlasche 40 aufweist, hat die bodenseitige Stirnfläche einen Deckelteil 14 ohne Außenlasche. Die Faltschachtel 1 besteht aus Pappe. Die Pappe ist entlang der Begrenzungslinien 18, 19 des parallel zum Deckelteil 14 verlaufenden Laschenteils 17 verklebt. Die Lasche 9 ist an jeweils den Schenkeln 24 der Dreiecke 23 verklebt, die dem Deckelteil 14 benachbart sind. Des weiteren ist der Deckelteil 14 mit dem parallel zum Deckelteil 14 verlaufenden Laschenteil 17 verklebt, und schließlich ist an der Stirnfläche 7 die Außenlasche 40 mit einer Mantelfläche 5 verklebt.
Der Mantel der Faltschachtel 1 wird mittels einer Überlappungslasche 41 geschlossen.
Entlang einer Mantelflächenknicklinie 38 ist diese Überlappungslasche 41 vorgesehen (Fig. 1). Die Überlappungslasche 41 ist vollflächig mit der angrenzenden Mantelfläche 3 und den angrenzenden Bereichen der Lasche 9 verklebt. Sie weist an den angrenzenden Knicklinien 13 und der angrenzenden Faltung 22 analoge Knicklinien 42 und eine analoge Faltung 43 auf.
Bezugszeichenliste
1 Faltschachtel
2 Faltschachtelzuschnitt
3, 4, 5, 6 Mantelfläche
7 kopfseitige Stirnfläche
8 bodenseitige Stirnfläche
9 umlaufende Lasche
10, 11, 12, 13 Knicklinie
14 Deckelteil
15, 16 Begrenzungslinie von 14
17 Laschenteil
18, 19 Begrenzungslinie von 17
20 Endpunkt von 18
21 Endpunkt von 19
22 Faltung
23 Dreieck
24 Schenkel
25, 26 Hypotenuse
27, 28, 29, 30 Ecke
31, 32, 33, 34 Faltung
35, 36, 37, 38 Mantelflächenknicklinie
39 Knicklinie
40 Außenlasche
41 Überlappungslasche
42 Knicklinie
43 Faltung

Claims (14)

1. Faltschachtel mit rechteckigem Querschnitt, vier Mantelflächen und zwei Stirnflächen, dadurch gekennzeichnet, daß die Faltschachtel (1) an einer Stirnfläche (7) eine umlaufende Lasche (9) aufweist, die entlang von Knicklinien (10, 11, 12, 13) mit den Mantelflächen (3, 4, 5, 6) verbunden ist, daß die Lasche (9) entlang zwei parallel zueinander verlaufender Knicklinien (10, 12) einerseits einen Deckelteil (14) mit auf seine Knicklinie (10) in rechtem Winkel zulaufenden Begrenzungslinien (15, 16) und andererseits einen Laschenteil (17) mit auf seine Knicklinie (12) in rechtem Winkel zulaufenden Begrenzungslinien (18, 19) aufweist, wobei an diesen Begrenzungslinien (18, 19) zusätzlich unter jeweils einem spitzen Winkel von den Endpunkten (20, 21) der Begrenzungslinien (18, 19) in der Lasche (9) verlaufende Faltungen (22) vorgesehen sind, daß die Lasche (9) zwischen parallel zueinander verlaufenden Begrenzungslinien (16, 18, 15, 19) Faltungen (22) entlang der Schenkel (24) eines Dreiecks (23) aufweist, wobei die Hypotenuse (25, 26) des Dreiecks (23) die Knicklinie (11, 13) beschreibt, daß die Lasche (9) an den Ecken (27, 28, 29, 30) der Faltschachtel (1) Faltungen (31, 32, 33, 34) aufweist, die die Mantelflächenknicklinien (35, 36, 37, 38) verlängern und entgegengesetzt zu diesen umgeknickt sind, und daß die Faltungen (31, 32, 33, 34) entlang der Knicklinien (10, 11, 12, 13) abwechselnd unterschiedliche Umknickungen aufweisen.
2. Faltschachtel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Dreieck (23) ein gleichschenkliges Dreieck ist, und der spitze Winkel 45 Grad beträgt.
3. Faltschachtel nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite des Laschenteils (17), der parallel zu dem Deckelteil (14) verläuft, der halben Breite einer Stirnfläche (7) der Faltschachtel (1) entspricht.
4. Faltschachtel nach Anspruch 1, Anspruch 2 oder Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß an beiden Stirnflächen (7, 8) der Faltschachtel (1) eine umlaufende Lasche (9) vorgesehen ist.
5. Faltschachtel nach Anspruch 1 oder Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckelteil (14) deckungsgleich mit einer Stirnfläche (7) ist.
6. Faltschachtel nach Anspruch 1, Anspruch 4 oder Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß am Deckelteil (14) parallel zu der Knicklinie (10) des Deckelteils (14) eine durch eine weitere Knicklinie (39) mit dem Deckelteil (14) verbundene Außenlasche (40) vorgesehen ist.
7. Faltschachtel nach Anspruch 5 und Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die eine Stirnfläche (7) der Faltschachtel (1) einen Deckelteil (14) mit Außenlasche (40) und die gegenüberliegende Stirnfläche (8) einen Deckelteil (14) ohne Außenlasche aufweist.
8. Faltschachtel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Faltschachtel (1) aus Pappe besteht.
9. Faltschachtel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Faltschachtel (1) entlang der Begrenzungslinien (18, 19) des parallel zum Deckelteil (14) verlaufenden Laschenteils (17) verklebt ist.
10. Faltschachtel nach Anspruch 1 oder Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Lasche (9) an jeweils den Schenkeln (24) der Dreiecke (23) verklebt ist, die dem Deckelteil (14) benachbart sind.
11. Faltschachtel nach Anspruch 1, Anspruch 9 oder Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckelteil (14) mit dem parallel zum Deckelteil (14) verlaufenden Laschenteil (17) verklebt ist.
12. Faltschachtel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenlasche (40) mit einer Mantelfläche (5) verklebt ist.
13. Faltschachtel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß entlang einer Mantelflächenknicklinie (38) eine Überlappungslasche (41) vorgesehen ist, die mit einer in Normalrichtung angrenzenden Mantelfläche (3) flächig verbunden ist, und daß die Überlappungslasche (41) direkt an den angrenzenden Knicklinien (13) und der angrenzenden Faltung (22) bzw. den angrenzenden Faltungen analoge Knicklinien (42) und Faltung (43) bzw. Faltungen aufweist.
14. Faltschachtel nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Überlappungslasche (41) flächig geklebt ist.
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WO2006034693A1 (de) * 2004-09-28 2006-04-06 Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. Staub- und insektendichte faltschachtel mit rundum-sicherheitsverschluss

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DE9320249U1 (de) * 1993-07-22 1994-07-07 C.P. Schmidt Verpackungs-Werk GmbH & Co KG, 67663 Kaiserslautern Faltschachtel, insbesondere aus Karton

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