DE19504720A1 - Sicherheitsvorrichtung für Fenster oder Türen zum Verhindern von Einbrüchen - Google Patents
Sicherheitsvorrichtung für Fenster oder Türen zum Verhindern von EinbrüchenInfo
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- E—FIXED CONSTRUCTIONS
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- E05B—LOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
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Description
Die Erfindung betrifft eine Sicherheitsvorrichtung nach dem Oberbegriff des Patent
anspruchs 1.
Bei Einbrüchen in Wohnungen wird oft an den Schwachstellen eines Hauses aufge
brochen, um in die Wohnung zu gelangen. Derartige Schwachstellen sind die Haus
türen und insbesondere die Fenster.
Türen und Fenster sind in geschlossenem Zustand normalerweise durch einen
Schließmechanismus verriegelt. Bei älteren Fenstern dient hierzu meist ein Schiebe
gestänge, das in obere und/oder untere Halterungen eingreift. Neue Fenster besitzen
dort, wo sich der Griff zum Öffnen oder Schließen des Fensters befindet, einen be
sonderen Sperriegel. Zusätzlich ist mit dieser zentralen Verriegelung bisweilen noch
eine obere und untere Verriegelung verbunden.
Diese Verriegelung nützen in der Regel dann nichts mehr, wenn ein Einbrecher die
Fensterscheibe eingeschlagen hat. Er kann dann nach innen greifen und das Fenster
entriegeln.
Um eine Geräuschentwicklung zu verhindern, die beim Einbruch hinderlich ist,
werden die Fensterscheiben meistens nicht ganz zertrümmert, sondern es werden nur
Teile herausgeschnitten, um an den Griff gelangen zu können. Würde das Fensterglas
ganz beseitigt, könnte der Einbrecher direkt in die Wohnung einsteigen. Da dies
jedoch in der Regel nicht der Fall ist, ist ein Einbrecher darauf angewiesen, die Ent
riegelung des Fensters von innen vorzunehmen.
Um diese Entriegelung zu erschweren, ist es bei Türen bekannt, eine kleine Kette
vorzusehen, die einerseits an der Tür und andererseits am Mauerwerk befestigt ist.
Eine solche Kette könnte im Prinzip auch bei einem Fenster verwendet werden, um
zu verhindern, daß ein Fensterflügel aufgestoßen wird, nachdem die Handentriege
lung erfolgte. Allerdings läßt sich eine solche Kette nicht so verankern, daß sie bei ei
ner großen Kraftausübung nicht aus ihrer Verankerung springen würde. Zudem läßt
eine Kettenverriegelung einen zu großen Spalt offen, durch den man greifen kann.
Wie die kriminalpolizeiliche Praxis gezeigt hat, erfolgen die meisten Einbrüche in
ebenerdige Wohnungen durch Aufhebeln von Fenstern oder Türen. Diesem Aufhe
beln setzen einbruchhemmende Beschläge, wie sie in vielfältiger Form angeboten
werden, keinen ausreichenden Widerstand entgegen, weil diese Beschläge fast alle
am Fensterflügel oder -rahmen befestigt werden.
Es ist bereits ein Dichtungsverschluß für Fensterflügel bekannt, bei dem eine Schiene
zwischen Fensterrahmen und Fensterflügel in Führungsnuten dieser Teile verstellbar
ist (DE-PS 6 76 469). Hierbei erfolgt die Verstellung der Schiene senkrecht zu ihrer
Längsrichtung durch auf ihre untere Kante einwirkende Kurbelarme, welche die
Enden von durch Steckschlüssel bedienbare Drehwellen bilden. Nachteilig ist bei
diesem Verschluß, der nur in zweiter Linie als Fenstersicherung dient, daß über die
gesamte Länge des unteren Fensterrahmen-Flügels eine Metallschiene eingelassen
sein muß, was einen hohen Herstellungsaufwand bedeutet.
Bei einer bekannten Hebetürsicherung sind ein Zapfen und eine seitlich angebrachte
Lasche vorgesehen, wobei diese Lasche senkrecht zum Zapfen steht (DE-GM 77 27
446). Diese Sicherung setzt indessen voraus, daß der Spalt zwischen einem oberen
Türrahmen und der Oberkante einer Tür veränderbar ist, was auf viele Türen und
Fenster nicht zutrifft.
Es ist weiterhin eine verstellbare Sicherheitsverriegelung für Kellerfenster oder der
gleichen bekannt, die zwei ineinanderlaufende Vierkantstahlrohre aufweist (DE-GM
89 09 226). Hierbei sind die Enden der Rohre mit Rundbolzen verbunden, die in Aus
sparungen bzw. Buchsen ins Mauerwerk hineinragen. Diese bekannte Verriegelung
steht indessen in nahezu funktionalem Zusammenhang mit dem zu sichernden
Fenster, sondern ist im Grunde einem Querstab eines Fenstergitters zu vergleichen,
dessen Größe variabel ist.
Schließlich ist auch noch eine Verriegelungsvorrichtung für Tür- oder Fensterflügel
bekannt, die einen geradlinig bewegbaren Riegel aufweist (DE-GM 93 02 918). Bei
dieser Verriegelungsvorrichtung ist eine Bohrung im Mauerwerk vorgesehen, das
eine Leibung für ein Fenster bildet. In diese Bohrung ist ein Rohr eingesetzt, in dem
ein Riegel geführt ist, der zwei Betriebsstellungen aufweist. Nachteilig ist hierbei je
doch, daß die Verriegelungsvorrichtung einen relativ großen Platzbedarf hat, der von
dem schmalen Laibungen nicht erfüllt werden kann. Insbesondere dann, wenn die
Verriegelungsvorrichtung auch noch abgeschlossen werden soll, damit ein Einbre
cher nicht nach dem Einschlagen der Fensterscheibe die Sperriegel leicht verschieben
kann, ist kein Platz mehr für ein Schloß oder dergleichen vorhanden.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Verriegelung für Fenster zu
schaffen, die wenig Platz beansprucht und abschließbar ist.
Diese Aufgabe wird gemäß den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
Der mit der Erfindung erzielte Vorteil besteht insbesondere darin, daß ein Fenster
flügel praktisch nicht mehr aufgestoßen werden kann, wenn die erfindungsgemäße
Verriegelung zuvor aktiviert wurde. Von besonderem Vorteil ist die Erfindung, wenn
Fenster mit einer einbruchshemmenden Verglasung nach DIN 52290 verwendet wer
den. Eine solche Verglasung besteht z. B. aus der Kombination von Glas-Kunststoff
oder aus der Kombination aus Glas und Metalldrähten. Weiterhin ist es vorteilhaft,
daß die Verriegelung abschließbar ist, so daß Unbefugte selbst dann den Riegel nicht
verschieben können, wenn sie eine Fensterscheibe eingeschlagen haben.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt und wird
im folgenden näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 ein Fenster mit einer erfindungsgemäßen Verriegelung;
Fig. 2 einen Querschnitt durch einen verriegelten Fensterflügel;
Fig. 3 einen Querschnitt durch eine Mauer mit einem Verriegelungsteil;
Fig. 4 einen Schnitt durch den Verriegelungsteil gemäß Fig. 3;
Fig. 5 einen Querschnitt durch einen mittels einer Hülse geführten
Verriegelungsteil, wobei die Hülse etwa die Hälfte einer Wandbohrung
ausfüllt;
Fig. 6 einen in einer Hülse mit Anschlag geführten Verriegelungsteil;
Fig. 7 eine Schnappvorrichtung für einen Verriegelungsteil;
Fig. 8 eine Hülse mit einem Verriegelungsteil und einem Schloß in einer
Seitenansicht;
Fig. 9 eine Frontansicht auf die Vorrichtung der Fig. 8;
Fig. 10 eine Ansicht entsprechend Fig. 8, jedoch ohne Hülse und Schloß;
Fig. 11a eine gegenüber der Darstellung der Fig. 9 um 180 Grad gedrehte Ansicht
des Schlosses, mit einem Riegel in einer ersten Stellung;
Fig. 11b eine Ansicht entsprechend Fig. 11a, jedoch mit dem Riegel in einer
zweiten Stellung, die gegenüber der ersten Stellung um 90 Grad
gedreht ist.
In der Fig. 1 ist ein in Mauerwerk 1 eingebautes Fenster 2 dargestellt, das einen
Blendrahmen 3, einen Wasserschenkel 4, eine Deckleiste 5, Sprossen 6, einen Griff 7
und Scheiben 8, 9 aufweist. Mit 10 ist eine äußere Fensterbank bezeichnet, während
das innere Fensterbrett mit der Bezugszahl 11 bezeichnet ist. Das Fenster 2 ist in das
Mauerwerk 1 eingepaßt, in dessen Leibung 12 zwei Bohrungen 13, 14 eingelassen
sind. In diese Bohrungen 13, 14 ist jeweils ein Stab 15, 16 einschiebbar.
Hat ein Einbrecher das Fenster 9 zerschlagen und mit der Hand den Griff 7 betätigt,
um das Fenster 2 zu öffnen, so gelingt ihm das Öffnen dennoch nicht, weil die Stäbe
15, 16 ein Öffnen des Fensters 2 verhindern. Der vordere Rahmenteil 17 des Fensters
2 stößt gegen die Stäbe 15, 16, die aufgrund ihrer festen Führung im Mauerwerk 1
und ihrer Stäbe nicht umzubiegen sind.
Bei der Verwendung von zwei Stäben 15, 16 kann das Fenster 2 nicht nur nicht um
eine Längsdrehachse 18 gedreht werden, sondern es ist auch nicht möglich, dieses
Fenster um eine Kippachse 19 zu kippen.
In der Fig. 2 ist die Anordnung der Stäbe 15, 16 in einer Schnittansicht gezeigt. Die
jenigen Teile, die mit Teilen der Vorrichtung gemäß Fig. 1 vergleichbar sind, sind
mit denselben Bezugszahlen versehen. Bei dem Fenster 21 handelt es sich um ein
Doppelglasfenster, mit zwei parallel einander gegenüberliegenden Scheiben 22, 23.
Diese Scheiben 22, 23 sind in die Rahmen 24, 25 eingelassen.
Nimmt man an, daß es sich bei den Scheiben 22, 23 um bruchsicheres Glas handelt,
beispielsweise um ESG- oder VSG-Glas oder um Glas mit Drahteinlage, so ist die
Scheibe 22, 23 nur schwer zu zerstören. Der Versuch, das ganze Fenster um eine
Drehachse 26 zu drehen, indem etwa eine Kraft am Rahmen 25 angreift, wird schei
tern, weil eine Drehung in Richtung des Pfeils 27 in erster Linie wegen des Stabs 16,
aber auch wegen des Stabs 30, unmöglich ist. Der Stab 16 ist in die Bohrung 14 des
Mauerwerks 1 eingelassen und kräftig genug ausgebildet, um sich nicht zu verbiegen,
wenn Biegekräfte auf ihn einwirken.
In entsprechender Weise ist auch eine Drehung um den Drehpunkt 28 in Richtung
des Pfeils 29 unmöglich, weil der Stab 30 eine solche Drehung nicht zuläßt.
Die Stäbe 16 und 30 können ganz in das Mauerwerk 1 eingeschoben werden, so daß
man sie im nicht-verriegelten Zustand praktisch nicht sieht.
Die erfindungsgemäße Stabverriegelung eignet sich ganz besonders für einflügelige
Fenster und einflügelige Balkontüren, wo die Stäbe in erster Linie an der Verschluß
seite im Mauerwerk angeordnet werden.
Sie ist jedoch auch bei zweiflügeligen Fenstern und Balkontüren einsetzbar, und zwar
vorzugsweise auf der Bandseite, weil auf der Verschlußseite kein stabiles Mauerwerk
vorhanden ist.
Ein besonders wirksamer Schutz bei einflügeligen Fenstern und Türen wird dann
erreicht, wenn die Stäbe sowohl an der Band- als auch an der Verschlußseite ange
bracht werden. Bei kleinen Fenstern und Türen genügen auf jeder Seite je ein Verrie
gelungsstab, während bei großen Fenstern und Türen auf jeder Seite je zwei Verrie
gelungsstäbe erforderlich sein können, denn die Bandseite eines Fensters läßt sich
ebenso leicht aufhebeln wie die Verschlußseite.
In der Fig. 3 ist ein Verriegelungsteil 35, der in eine Mauer 1 eingelassen ist, näher
dargestellt. Hierbei ist in der Mauer 1 eine Bohrung 36 vorgesehen, die entweder
schon bei der Herstellung der Mauer oder nachfolgend mittels eines Bohrers ange
bracht wurde.
Der Verriegelungsstab 35 ist rund, hat etwa eine Länge von 208 mm sowie einen
Durchmesser des Kerns 39 von 18 mm. Der Durchmesser der Bohrung 36 beträgt
hierbei z. B. 20 mm. An seinem vorderen Ende ist der Verriegelungsteil 35 mit einem
Kragen 37 versehen, der gegen die Außenseite 38 der Wand stößt und somit als An
schlag für den Stab 35 wirkt. In der Fig. 4, die einen Schnitt durch das Mauerwerk
und den Kern 39 zeigt, ist der Kragen 37 durch eine gestrichelte Linie dargestellt.
Da die Wand 1 aus verschiedenen Materialien bestehen kann, u. a. auch aus solchen,
die sich nur schwer bohren lassen oder nicht sehr fest sind, ist in der Fig. 5 eine
Variante der Erfindung gezeigt, die eine Führungshülse 40 aufweist. Diese Führungs
hülse 40 weist einen Kragen 41 auf, der als Anschlag dient. Der Verriegelungsstab 42
weist selbst keinen Kragen mehr auf, sondern ist nur noch ein zylindrisches Metall
stück, dessen Länge etwa der maximalen Bohrung im Mauerwerk 1 entspricht.
In diesem Mauerwerk sind zwei Bohrungen 43, 44 mit verschiedenen Durchmessern
vorgesehen, wobei der eine Durchmesser geringfügig größer als der Durchmesser des
Stabs 42 und der andere Durchmesser geringfügig größer als der Durchmesser der
Hülse 40 ist. Nachdem die Bohrung 43 gebohrt wurde, wird die Bohrung 44 gebohrt
und in die letztgenannte Bohrung die Hülse 40 bis zum Kragen 41 eingeschoben. Im
Anschluß hieran wird der Stab 42 eingeschoben, der durch die Hülse 40 geführt wird.
Eine weitere Variante der Erfindung ist in der Fig. 6 gezeigt. Hierbei wird eine fertig
montierte Hülsen-Stab-Einheit 50 in eine Bohrung des Mauerwerks 1 eingeschoben.
Diese Hülsen-Stab-Einheit 50 weist eine Hülse 52 mit einem Kragen 53 und einem in
der Hülse 52 befindlichen Stab 54 auf. An seinem vorderen Ende kann dieser Stab 54
mit einem Griffteil 55 versehen sein, mit dem er sich in die Hülse 52 hinein und aus
dieser herausschieben läßt.
Die Hülse 52 ist an ihrer Innenwand mit Führungsringen 56, 57 versehen, durch wel
che der Stab 54 geführt wird. Einen weiteren Führungsring 58 weist der Stab 54
selbst auf, und zwar an seinem hinteren Ende. Hierdurch erfüllt dieser Führungsring
58 nicht nur eine Führungsfunktion, sondern auch eine Haltefunktion, denn er verhin
dert, daß der Stab ganz aus der Hülse 52 herausgezogen werden kann. Wird versucht,
den Stab 54 aus der Hülse 52 herauszuziehen, so ist dies nur eine Verschiebung die
ses Stabs 54 bis zu dem Anschlag des Rings 58 gegen den Ring 57.
Um zu verhindern, daß der einmal bis zu seiner Soll-Länge herausgezogene Stab 54
von Unbefugten leicht zurückgeschoben werden kann, kann eine Schnapp-Sperre am
Stab 54 vorgesehen sein, die aus einem Element mit einer schiefen Ebene 61 besteht,
das beim Bewegen des Stabs 54 in Richtung des Pfeils 62 durch den Führungsring 57
nach unten gedrückt wird (Fig. 7). Wird jetzt der Stab 54 weiter nach links verscho
ben, schnappt das Element 60 hoch und nimmt die gestrichelt angedeutete Position
ein. Der Stab 54 kann nun weder nach rechts noch nach links verschoben werden.
Durch einen an sich bekannten Mechanismus im Stift 54 ist es möglich, von der
Spitze 55 des Stabs aus das Element 60 nach unten zu senken, so daß der Stab 54
wieder nach rechts geschoben werden kann. Die Bedienvorrichtung für den Mecha
nismus ist jedoch nur Eingeweihten bekannt, so daß sie nicht von Unbefugten betätigt
werden kann.
Statt des Elements 60 kann auch jede andere Arretierungsvorrichtung vorgesehen
sein, z. B. ein Gewinde auf dem inneren Umfang des Rings 57, das in ein entspre
chendes Gewinde auf dem Umfang des Stabs paßt. Das Gewinde auf dem Umfang
des Stabs 54 könnte sich an der Stelle befinden, wo sich das Element 60 befindet.
In der Fig. 8 ist eine zylindrische Hülse 70 dargestellt, die mit einem Gehäuseteil 71
verbunden ist, welches seinerseits mit einem Deckel 72 versehen ist. Gehäuseteil 71
und Deckel 72 bilden ein Gehäuse für einen Riegel, mit dessen Hilfe ein zylindri
scher Verriegelungsstab 73 arretiert werden kann. Die Arretierung kann hierbei über
einen Schlüssel 74 erfolgen, der in einer Schlüsselführung 75 steckt. Mit 91, 92 sind
zwei Seitenschenkel des Gehäuseteils 71 bezeichnet.
In der Fig. 9 ist eine Draufsicht auf die Vorrichtung gemäß Fig. 8 gezeigt, d. h. der
Blick fällt vom Verriegelungsstab 73 auf das Gehäuse 71, 72. Man erkennt hierbei,
daß der Deckel 72 mit vier Schrauben 76 bis 79 befestigt ist. Diese Schrauben 76 bis
79 sind mit Führungen verbunden, die sich am Boden des Gehäuseteils 71 befinden
und in der Fig. 9 nicht dargestellt sind. Die Schrauben 76 bis 79 können auch in
Dübel eingeschraubt werden, die sich im Mauerwerk befinden.
Die Fig. 10 zeigt den Verriegelungsstab 73 mit seinem Teil 80, der sich in der Hülse
70 (Fig. 8) befindet. Der Verriegelungsstab 73 und der Teil 80 sind einstückig ausge
führt, wobei in dem Teil 80 eine Nut 81 vorgesehen ist, in die ein Riegel 82 eingrei
fen kann.
Die Fig. 11a zeigt diesen Riegel 82 noch einmal in einer Ansicht, die gegenüber der
Ansicht der Fig. 9 um 180 Grad gedreht ist. Unterhalb dieses Riegels 82 befindet sich
eine Sechskant-Mutter 83, um die der Riegel 82 gedreht werden kann. Mit 84 ist ein
Loch bezeichnet, durch welches der Verriegelungsstab 73 schiebbar ist. Die Löcher
85 bis 88 in dem Deckel 72 dienen dazu, die Gewinde der Schrauben 76 bis 79 hin
durchzulassen. Diese Schrauben greifen in nicht dargestellte Führungen, die mit dem
nicht dargestellten Boden des Gehäuseteils 71 oder direkt mit dem Mauerwerk ver
bunden sind. Der Riegel 82 ist mittels einer Klemmfeder 93 und einem Bolzen 94, in
den die Klemmfeder 93 eingreift, arretiert.
Die Fig. 11b zeigt die gleiche Vorrichtung wie die Fig. 11a, wobei jedoch der Riegel
82 um 90 Grad gedreht ist.
Wenn der Stab 73 durch das Loch 84 geschoben wird, kann der Riegel 82 in einer
ganz bestimmten Position des Stabs 73 in die Nut 81 eingreifen. Dieser Eingriffszu
stand ist in Fig. 11b gezeigt, während Fig. 11a den entriegelten Zustand zeigt.
Es können alle Varianten der Erfindung weitgehend miteinander kombiniert werden.
So ist beispielsweise die Arretierung gemäß Fig. 7 mit der Arretierung gemäß Fig. 8
kombinierbar, d. h. wenn einmal vergessen wurde, den Schlüssel 79 herumzudrehen,
kann immer noch eine Sperre durch das Element 60 gewährleistet sein.
Claims (14)
1. Sicherheitsvorrichtung für Fenster oder Türen zum Verhindern von Einbrüchen,
bei der in einer das Fenster oder die Tür einschließenden Wand (1) eine Bohrung (14,
43) vorgesehen ist, in der sich ein in der Bohrung (14, 43) bewegbarer Stab (73)
befindet, und die ein Gehäuse (71, 72) aufweist, das mit einer Durchbohrung (84)
versehen ist, durch welche der Stab (73) schiebbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß
neben der Durchbohrung (84) und auf der Frontseite des Gehäuses (71, 72) ein mit
einem Schlüssel (74) betätigbares Schloß (75) angeordnet ist, mit dem der Stab (73)
in wenigstens einer Position verriegelbar ist.
2. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Stab
(73) eine Einkerbung (81) aufweist, in welche ein Riegel (82) des Schlosses (75) ein
greift, der mittels eines Schlüssels (74) drehbar ist.
3. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine
Hülse (40) vorgesehen ist, in welcher der Stab (42) verschiebbar ist, wobei diese
Hülse (40) in eine Bohrung einer Leibung eingesetzt ist.
4. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse
(40) mit dem Gehäuse (71, 72) eine Baueinheit bildet.
5. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der
Außendurchmesser der Hülse (40) etwas kleiner als der Innendurchmesser einer
Bohrung (36, 43) im Mauerwerk (1) ist.
6. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse
sich nur über einen Teil der Bohrung im Mauerwerk (1) erstreckt.
7. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse
(52) im wesentlichen die gesamte Bohrung (51) im Mauerwerk ausfüllt.
8. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse
(40, 42) auf ihrer Innenseite wenigstens ein Führungselement (56, 57) aufweist.
9. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Stab
(14, 15, 39, 54) auf seinem Umfang wenigstens einen Vorsprung (58) aufweist.
10. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Stab
(14, 15, 39, 54) auf seinem Umfang ein in ihn versenkbares Element (60) aufweist.
11. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein
Gehäuse (71, 72) Löcher (85 bis 88) aufweist, mit dem das Gehäuse (71, 72) ver
schraubt werden kann.
12. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwei
Stäbe (14, 15) auf einer Verriegelungsseite (17) eines Fensters (2) vorgesehen sind.
13. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Gehäuse (71, 72) in das Mauerwerk (1) eingebracht ist, so daß die Außenseite (72)
des Gehäuses mit der Oberfläche des Mauerwerks (1) fluchtet.
14. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Gehäuse (71, 72) auf das Mauerwerk (1) aufgesetzt ist.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE19504720A DE19504720A1 (de) | 1994-02-22 | 1995-02-14 | Sicherheitsvorrichtung für Fenster oder Türen zum Verhindern von Einbrüchen |
Applications Claiming Priority (2)
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| DE4405611 | 1994-02-22 | ||
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Publications (1)
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| DE19504720A1 true DE19504720A1 (de) | 1995-08-24 |
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| DE19504720A Withdrawn DE19504720A1 (de) | 1994-02-22 | 1995-02-14 | Sicherheitsvorrichtung für Fenster oder Türen zum Verhindern von Einbrüchen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19504720A1 (de) |
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