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DE19502845A1 - Verfahren zum Herstellen eines künstlichen Zahnes - Google Patents

Verfahren zum Herstellen eines künstlichen Zahnes

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Publication number
DE19502845A1
DE19502845A1 DE1995102845 DE19502845A DE19502845A1 DE 19502845 A1 DE19502845 A1 DE 19502845A1 DE 1995102845 DE1995102845 DE 1995102845 DE 19502845 A DE19502845 A DE 19502845A DE 19502845 A1 DE19502845 A1 DE 19502845A1
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DE
Germany
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metal
plastic
cap
ceramic
opaque layer
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE1995102845
Other languages
English (en)
Inventor
Horst-Georg Truetsch
Peter Truetsch
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Publication of DE19502845A1 publication Critical patent/DE19502845A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
    • A61C13/00Dental prostheses; Making same
    • A61C13/08Artificial teeth; Making same
    • A61C13/083Porcelain or ceramic teeth
    • A61C13/0835Ceramic coating on metallic body

Landscapes

  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Ceramic Engineering (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Epidemiology (AREA)
  • Oral & Maxillofacial Surgery (AREA)
  • Dentistry (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Animal Behavior & Ethology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Veterinary Medicine (AREA)
  • Dental Prosthetics (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen eines künstlichen Zahnes. Sie betrifft ferner die Verwendung von Metallkäppchen und einen Rohling zum Herstel­ len eines künstlichen Zahnes.
Es ist bekannt, künstliche Zähne als industriell vollständig vorgefertigte reine Kunst­ stoff- oder Keramikzähne herzustellen. Dieser herausnehmbare Zahnersatz hat den wesentlichen Nachteil, daß die Fertigzähne gegenüber den zu ersetzenden indivi­ duellen Zähnen bezüglich Größe, Form und Aussehen deutliche Unterschiede ha­ ben und keine Anpassung ermöglichen.
Ferner ist es bekannt, vorgefertigte Lumin-Vakuum-Zähne in sehr zeitaufwendiger, teurer und äußerst schwieriger Weise unter starker Staubentwicklung zurückzu­ schleifen und dann mit Keramikmassen individuell aufzubauen. Eine Weiterbildung dieser Technik sieht die Verwendung von vorgefertigten, verkleinerten Dentinrohlin­ gen vor, die anschließend individuell aufgeschichtet werden. Die Herstellung von Keramikzähnen auf der Basis dieser sogenannten Preforms ist jedoch infolge der Form sowie wegen für die Zahnhalterung erforderlicher Krampons schwierig, teuer und problematisch. Die Krampons müssen aus speziellen teuren Materialien (Platin- Iridium) hergestellt werden, damit beim Brennvorgang kein Oxidieren und Grünfär­ ben stattfinden.
Ferner sind sogenannte Facettenzähne bekannt, bei denen vorgefertigte Edelmetall­ teile nur den sichtbaren Zahnbereich bilden. Der nicht sichtbare Bereich wird von Kunststoff gebildet. Diese künstlichen Zähne haben unter anderem den wesentli­ chen Nachteil, daß sie stets metallisch aussehen und gegenüber den zu ersetzen­ den individuellen Zähnen keinerlei Anpassung bezüglich Größe, Form und Ausse­ hen zulassen.
Der vorliegenden Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Herstellen eines künstlichen Zahnes zu schaffen, mit dem auf relativ einfache und preiswerte Weise einerseits eine teilweise Vorfertigung und andererseits eine indivi­ duelle Anpassung an den zu ersetzenden Zahn möglich sind.
Zur Lösung dieser Aufgabe zeichnet sich ein Verfahren zum Herstellen eines künst­ lichen Zahnes erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale von Patent­ anspruch 1 aus. Das zunächst erzeugte Metallkäppchen läßt sich dank seiner noch nicht angepaßten bzw. individualisierten Größe und Form einfach und preiswert in­ dustriell herstellen. Auch das Aufbringen und Aufbrennen der dünnen Opakerschicht Ist ebenfalls einfach und kann im Rahmen einer industriellen Vorfertigung erfolgen. Die Opakerschicht deckt das Metallkäppchen an seiner Außenseite optisch ab, so daß das Metall von außen völlig unsichtbar bleibt. Dadurch wird ein einfaches und äußerst wirksames optisches Individualisieren des fertigen künstlichen Zahnes durch die auf die Opakerschicht aufgebrannte Keramikschicht individueller Größe, Form und Farbe ermöglicht. Und schließlich wird die Zahnfixierung in einer aus Kunststoff bestehenden Zahnbasis auf sehr einfache Weise ausschließlich durch den in dem Metallkäppchen befindlichen, mit der Zahnbasis fest verbundenen Kunststoff, also gänzlich ohne Krampons, bewirkt.
Die Ausgestaltung von Anspruch 2 ermöglicht ein Vorfertigen und vollständiges in­ dividuelles Anpassen der Größe, Form und Farbe des künstlichen Zahns, ehe er mit der Zahnbasis fest verbunden wird.
Gemäß der Weiterbildung von Anspruch 3 genügt ein bloßes Einbringen des Kunststoffs in das Innere des Metallkäppchens für eine ausreichend stabile Halte­ rung durch einfachen mechanischen Eingriff mit innenseitigen Aufrauhungen oder geeigneten Unebenheiten des Metalls. Statt dessen oder zusätzlich ist es gemäß der Ausgestaltung von Anspruch 4, möglich, eine zusätzliche Halterungswirkung durch separate mechanische Haltemittel zu erzielen, die die Öffnung des Metallkäppchens überspannen und somit in den Kunststoff eingebettet werden. Das kann besonders dann vorteilhaft sein, wenn das Metallkäppchen - ähnlich wie bei den Edelmetalltei­ len von Facettenzähnen - nur flach schalenförmig ausgebildet ist und eine verbes­ serte Retention erforderlich oder zweckmäßig ist.
Eine Vorfertigung von industriell leicht herstellbaren normierten Rohlingen, vorzugs­ weise mit einer aufgebrannten Opakerschicht, also von Rohlingen mit einem von außen nicht mehr erkennbaren Metallkern, gemäß Anspruch 5 ist äußerst vorteilhaft und preisgünstig. Es müssen pro Zahnart nur wenige Grundgrößen und -formen zur Verfügung gestellt werden, um daraus einen äußerst individuellen künstlichen Zahn herstellen zu können, der aus der neuen Materialkombination Metall, Keramik und Kunststoff besteht.
Die Ausgestaltung von Anspruch 6 ermöglicht ein sehr einfaches, schnelles und preiswertes Aufbringen der Opakerschicht.
Ein Nachbehandeln der auf die Opakerschicht aufgebrannten Keramikschicht ge­ mäß Anspruch 7 erlaubt ein äußerst individuelles Anpassen des künstlichen Zahns an einen zu ersetzenden Zahn.
Die Ausgestaltungen der Ansprüche 8 bis 10 führen dazu, daß der Rohling sehr einfach und preiswert hergestellt werden kann. Da das Metallkäppchen nur den in­ neren Kern des künstlichen Zahns darstellt, ist es später von außen nicht mehr sichtbar, so daß sein optisches Erscheinungsbild, das ohnehin durch die Opaker­ schicht abgedeckt wird, gleichgültig ist.
Während das Metallkäppchen gemäß Anspruch 11 durch Tiefziehen, Prägen oder Stanzen hergestellt werden kann, läßt es sich gemäß den Ansprüchen 12 und 13 auch durch Schneiden sowie Formen und durch Löten oder andere Verbindungs­ techniken herstellen.
Soweit bereits schon geeignete Metallkäppchen ohne oder mit Opakerschicht vor­ handen sein sollten, können diese gemäß den Ansprüchen 14 und 15 als handelba­ re Rohlinge für die erfindungsgemäße Herstellung künstlicher Zähne verwendet werden.
Bevorzugt ist für die Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens ein Rohling normierter Größe und Form gemäß Anspruch 16, bei dem die optisch abdeckende Opakerschicht bereits fest aufgebrannt ist. Bei einem derartigen Rohling kann sich der Zahntechniker ausschließlich auf die individualisierende Feinarbeit bei der Aus­ wahl und Realisierung von Größe, Form und Farbe der aufzubrennenden Keramik­ schicht konzentrieren.
Der fertige künstliche Zahn gemäß Anspruch 17 Ist äußerst vorteilhaft. Er vereinigt die Vorteile einer durch Normierung einfachen sowie preiswerten Industriellen Vorfer­ tigungsmöglichkeit und einer sehr genauen Individualisierbarkeit und Anpaßbarkeit an einen zu ersetzenden Zahn. Außerdem nutzt er die kombinierte Anwendung von Me­ tall, Keramik und Kunststoff, wobei nur die Keramik in optische Erscheinung tritt.
Die Erfindung wird nachfolgend an einem zeichnerisch dargestellten Ausführungsbei­ spiel näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 einen erfindungsgemäß hergestellten künstlichen Zahn im Längsschnitt,
Fig. 2 den Zahn aus Fig. 1 ohne Zahnbasis in einer räumlichen Darstellung schräg von unten und
Fig. 3 den Zahn aus Fig. 2 im Querschnitt.
Gemäß den Fig. 1 bis 3 weist ein nach der vorliegenden Erfindung hergestellter fertiger künstlicher Zahn ein im vorliegenden Fall etwa hutförmiges Metallkäppchen 10 aus Metallfolie auf. Als Metallfolie wird beispielsweise eine solche aus einer dentalen Aufbrennlegierung benutzt. Auf das Metallkäppchen wird eine optisch abdeckende, dünne, keramische Opaker­ schicht 12 in einer Dicke von beispielsweise 0,2 bis 0,3 mm aufgestrichen und dann bei­ spielsweise bei etwa 960 Grad aufgebrannt. Dieser Rohling aus Metall und Opakerschicht wird vorzugsweise in nur wenigen normierten Größen und Formen industriell hergestellt und so in den Handel gebracht.
Der normierte Rohling wird vom Zahntechniker weiterbehandelt und mit einer nach Größe bzw. Dicke, Form und Farbe an einen zu ersetzenden Zahn angepaßten, auf die Opaker­ schicht 12 aufgebrannten Keramikschicht 14 versehen. Und schließlich wird in den metallisch begrenzten Innenraum eine Füllung 16 aus Kunststoff eingebracht und dort zum Härten ge­ bracht. Durch gegenseitigen mechanischen Eingriff des Kunststoffs mit einer beispielsweise aufgerauhten Metalloberfläche ergibt sich eine ausreichende Retention. Nach dem Härten des Kunststoffs wird der fertige Zahn in eine aus Kunststoff bestehende Zahnbasis 18 einge­ setzt, wobei sich der Kunstoff aus dem Zahninnenraum mit dem Kunststoff der Zahnbasis fest verbindet.
Zunächst macht der Zahnarzt mit einer Abformmasse eine Kieferabformung eines Patienten zwecks Herstellung eines Abdrucks. Der Zahntechniker muß dann bei der individualisieren­ den Weiterverarbeitung des Rohlings verschiedene zusätzliche Arbeitsschritte erledigen.
Dabei kann er beispielsweise etwa folgende, nur grob angegebene und in anderem Zusam­ menhang teils bekannte Verfahrensschritte durchführen:
  • 1. Herstellen eines Gipsmodells aus dem Abdruck des Zahnarztes (in dem Positiv sind noch vorhandene restliche Zähne als Gipszähne ausgebildet).
  • 2. Aufziehen einer Wachsschicht auf das Gipsmodell (die Wachsschicht dient als Halter für funktionsgerecht aufzustellende Zähne).
  • 3. Aufstellen von zumindest einem industriell gefertigten Kunststoffzahn (oder Kera­ mikzahn) in der Wachsschicht (die Zähne werden in richtiger Zahl und Ausrichtung nach funktionellen Gesichtspunkten als Platzhalter aufgestellt).
  • 4. Jeder Platzhalter wird einzeln aus der Wachsschicht herausgenommen und durch einen naturgemäß kleineren und schmaleren Rohling (Metallkäppchen 10 mit aufge­ brannter Opakerschicht 12) ersetzt.
  • 5. Herstellen eines Abdrucks (mit einer Abformmasse) mit den darin eingebetteten Roh­ lingen.
  • 6. Einführen vorgefertigter und formangepaßter Stümpfe (als Halter) mit rückwärtigen Domverlängerungen in die Rohlinge.
  • 7. Herstellen eines Duplikatmodells aus Gips (dieses ist ein Modell, das dem ursprüngli­ chen Modell entspricht und auf dem die Rohlinge auf den im Abdruck fixierten Stümpfen stehen); dieses Modell sorgt im Unterschied zu der Wachsschicht für ein sehr genaues, lagestabiles Fixieren der Rohlinge.
  • 8. Aufbringen der Keramikschicht in richtiger Stärke, Form und Farbe auf die Opaker­ schicht-
  • 9. Trennen der einzelnen Zähne beispielsweise mit einer Rasierklinge.
  • 10. Abziehen der mit der Keramikschicht versehenen Rohlinge von dem Duplikatmodell und den Stümpfen; Aufbrennen der Keramikschicht auf die Opakerschicht bei bei­ spielsweise etwa 960 Grad.
  • 11. Einbringen einer Kunststoff-Füllung in den metallisch begrenzten Innenraum; Aushär­ ten der Kunststoff-Füllung, wodurch sich der erfindungsgemäße fertige künstliche Zahn ergibt.
  • 12. Einsetzen des erfindungsgemäßen künstlichen Zahns in die oben erwähnte Wachs­ schicht.
  • 13. Einbetten der Aufstellung (Wachsschicht mit dem künstlichen Zahn) und Fertigstellen; dabei wird eine zweiteilige Gipsform hergestellt, in die die Wachsschicht mit dem fer­ tigen Zahn eingebettet ist; die Wachsschicht wird dann ausgebrüht, und der dabei freiwerdende Hohlraum wird durch eingepreßten Kunststoff ersetzt dieser Kunststoff verbindet sich fest mit der Kunststoff-Füllung des künstlichen Zahns.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann grundsätzlich auch im Zusammenhang mit sogenann­ ten Facetten benutzt werden, also relativ flachen schalen- bzw. wannenförmigen Rohlingen aus Edelmetall, die bisher nur für als solche erkennbare Metallzähne eingesetzt wurden. Sol­ che Facetten können im Bedarfsfall wie bei der vorliegenden ebenfalls mit den verschiedenen keramischen Schichten versehen und so sehr individuell an einen zu ersetzenden Zahn an­ gepaßt werden.

Claims (17)

1. Verfahren zum Herstellen eines künstlichen Zahnes, dadurch gekennzeichnet,
daß aus Metallfolie oder -blech ein hut-, topf- oder schalenförmiges Metall­ käppchen von allgemeiner, noch nicht angepaßter bzw. individualisierter Größe und Form erzeugt wird,
daß das Metallkäppchen an seiner äußeren Oberfläche mit einer optisch ab deckenden, dünnen, keramischen Opakerschicht versehen wird, daß die Opakerschicht unter Hitzeeinfluß auf das Metallkäppchen aufge­ brannt wird,
daß in einem individualisierenden Arbeitsschritt auf die Opakerschicht eine an den speziellen Anwendungsfall angepaßte äußere Keramikschicht mit ei­ ner solchen Größe, Form und Farbe aufgebracht wird, die dem äußeren Er­ scheinungsbild eines zu ersetzenden Zahnes entspricht,
daß die Keramikschicht unter Hitzeeinfluß auf die Opakerschicht aufgebrannt wird und
daß das so modifizierte Käppchen nach dem Aufbrennen der Keramikschicht in seinem Inneren mit Kunststoff ausgefüllt und in eine Kunststoffbasis ein­ gesetzt wird, wobei der den künstlichen Zahn ausfüllende Kunststoff mit dem Kunststoff der Kunststoffbasis eine feste Verbindung bildet.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß nach dem Ausfül­ len des Inneren des modifizierten Käppchens mit Kunststoff dieser zum Aus­ harten gebracht wird und daß der so erhaltene künstliche Zahn dann in die Kunststoffbasis eingesetzt wird, wobei sich der Kunstoff der Kunststoffbasis mit dem den künstlichen Zahn ausfüllenden Kunststoff fest verbindet.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Kunststoff in dem Inneren des metallischen Käppchens durch mechanischen Eingriff mit dessen innenseitiger, aufgerauhter bzw. unebener Oberfläche gehalten wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Kunststoff in dem Inneren des metallischen Käppchens durch mechani­ schen Eingriff mit dessen Öffnung überspannenden Haltemitteln, wie einem Metallband, gehalten wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß unbehandelte Metallkäppchen oder mit einer aufgebrannten Opakerschicht versehene Metallkäppchen als handelbare und bedarfsgerecht weiterverar­ beitbare normierte Rohlinge in nur wenigen normierten Größen und Formen erzeugt werden.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Opakerschicht auf das Metallkäppchen aufgestrichen und dann aufge­ brannt wird.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Keramikschicht nach dem Aufbrennen nachbehandelt, wie geschliffen, wird.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß für die Herstellung des Metallkäppchens eine Metallfolie oder ein Metallblech aus einer dentalen Aufbrennlegierung benutzt wird.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß für die Herstellung des Metallkäppchens eine Metallfolie oder ein Metallblech aus einem Nichtedelmetall benutzt wird.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß für die Herstellung des Metallkäppchens eine Metallfolie oder ein Metallblech aus Titan benutzt wird.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Metallkäppchen aus Metallfolie oder Metallblech durch Tiefziehen, Prä­ gen oder Stanzen hergestellt wird.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Metallkäppchen durch Schneiden und Formen einer Metallfolie herge­ stellt wird.
13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß bei der Herstel­ lung des Metallkäppchens miteinander zu verbindende Folienteile verlötet werden.
14. Verwendung von Metallkäppchen normierter Größe und Form als handelbare Rohlinge zum Herstellen künstlicher Zähne gemäß dem Verfahren nach ei­ nem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13.
15. Verwendung von Metallkäppchen normierter Größe und Form mit aufge­ brannter dünner keramischer Opakerschicht als handelbare Rohlinge zum Herstellen künstlicher Zähne gemäß dem Verfahren nach einem oder mehre­ ren der Ansprüche 1 bis 13.
16. Rohling zum Herstellen eines künstlichen Zahns gemäß dem Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13, gekennzeichnet durch ein hut-, topf- oder schalenförmiges Metallkäppchen (10) normierter Form und Größe aus Metallfolie oder Metallblech und durch eine darauf fest aufge­ brannte, optisch abdeckende, dünne, keramische Opakerschicht (12).
17. Künstlicher Zahn, gekennzeichnet durch ein hut-, topf- oder schalenförmiges, aus Metallfolie oder Metallblech bestehendes Metallkäppchen (10) von allge­ meiner, noch nicht angepaßter bzw. individualisierter Größe und Form, durch eine darauf fest aufgebrannte, optisch abdeckende, dünne, keramische Opa­ kerschicht (12), durch eine darauf fest aufgebrannte, nachbehandelte, indivi­ duell angepaßte Keramikschicht (14), durch eine aus Kunststoff bestehende Füllung (16) des Inneren des mit den aufgebrannten Opaker- und Keramik­ schichten versehenen Metallkäppchens und durch eine als herausnehmba­ res, kieferangepaßtes Mundverankerungsmittel dienende Kunststoffbasis (18), mit dem die Kunststoff-Füllung fest verbunden ist.
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CN106470637A (zh) * 2014-06-27 2017-03-01 贺利氏古萨有限公司 通过薄膜改性的、性能改善的假牙

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