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DE19500182A1 - Vorrichtung für ein Schwimmfahrzeug zum Aufnehmen und Aussetzen von insbesondere Booten - Google Patents

Vorrichtung für ein Schwimmfahrzeug zum Aufnehmen und Aussetzen von insbesondere Booten

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DE19500182A1
DE19500182A1 DE1995100182 DE19500182A DE19500182A1 DE 19500182 A1 DE19500182 A1 DE 19500182A1 DE 1995100182 DE1995100182 DE 1995100182 DE 19500182 A DE19500182 A DE 19500182A DE 19500182 A1 DE19500182 A1 DE 19500182A1
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boat
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swimming
swimming vehicle
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Adolf Janssen
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  • Ocean & Marine Engineering (AREA)
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Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung für ein auf einer Wasseroberfläche schwimmendes Schwimmfahrzeug zum Aufnehmen und Aussetzen von insbesondere Booten.
Bei aufzunehmenden und auszusetzenden Booten handelt es sich in der Berufsschiffahrt beispielsweise um Lotsenver­ setzboote, Meeresforschungsboote, Schwimmleichter oder Bargen. In der Passagierschiffahrt sind es Beiboote oder Passagier- Unterseeboote für touristische Zwecke, welche von größeren Passagierschiffen insbesondere in Küstennähe ausgesetzt werden.
Eine derartige Vorrichtung ist beispielsweise aus dem Europäischen Patent EP 0 362 722 bekannt. Die offenbarte Vorrichtung ist als aus dem Rumpf des Schwimmfahrzeuges ausfahrbare, wenigstens teilweise ins Wasser eintauchbare Kammer ausgebildet, welche zum Teil nach Art eines Greifers aufklappbar ist. Bei ruhigem Seegang ist mit dieser Kammer eine Aufnahme eines Bootes problemlos möglich, indem das Boot beispielsweise mit eigener Kraft in die aufgeklappte Kammer hineinfährt, diese geschlossen wird und in den Rumpf des Schwimmfahrzeuges eingefahren wird.
Bei stärkerem Seegang gestaltet sich die Aufnahme eines Bootes mit dieser Kammer nicht so problemlos und nicht risikolos. Das liegt zum einen daran, daß die Kammer nicht völlig aus dem Rumpf des Schwimmfahrzeuges ausfahren kann. Sie bleibt immer mit dem Rumpf fest verbunden und zwar in einer relativ stabilen Aufhängung, in der die Kammer mit dem auf­ genommenen Boot in das Innere des Rumpfes eingefahren wird. Die Kammer folgt somit auch bei stärkerem Seegang in nachteiliger Weise allen Bewegungen des Schwimmfahrzeuges, die durch den Seegang und den Wind verursacht werden.
Bei entsprechenden Windstärken und Wellenhöhen hebt und senkt sich beispielsweise das Heck eines größeren Schwimmfahrzeuges bei jeder Welle um mehrere Meter. Eine am Heck dieses Schwimmfahrzeuges angeordnete Kammer wird dabei in der gleichen Größenordnung angehoben und abgesenkt, wobei die Kammer vollständig aus dem Wasser gehoben werden kann. Ein sich dieser Kammer annäherndes, aufzunehmendes Boot ist gleichfalls dem Seegang ausgesetzt, führt aber, auch aufgrund der von der Position des Schwimmfahrzeuges verschiedenen Position auf der Wasseroberfläche, eigene Bewegungen aus, die unabhängig von den Bewegungen des Schwimmfahrzeuges sind.
Beispielsweise kann sich eine Situation ergeben, in der das aufzunehmende Boot im Bereich eines Wellentals schwimmt, wenn sich das Schwimmfahrzeug mit der Kammer mehrere Meter darüber auf einem Wellenberg befindet. Ein Aufnehmen des Bootes ist dann nicht möglich, da die Gefahr einer Beschädigung des Bootes und insbesondere eine Verletzungsgefahr der auf diesem Boot vorhandenen Personen nicht ausgeschlossen werden kann. Aber auch bei mittelstarkem Seegang können bei Karambolagen während der Einfahrt des Bootes in die Kammer oder auch beim Aussetzen Beschädigungen des Bootes sowie Personenverletzungen auftreten. Durch die Anordnung der Kammer direkt am Schwimmfahrzeug kommt zudem ein in die Kammer einfahrendes Boot dem Schwimmfahrzeug relativ nahe, so daß auch Zusammenstöße des Bootes mit dem Schwimmfahrzeug selbst auftreten können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Gattung zu schaffen, mit der das Aufnehmen und Aussetzen von Booten insbesondere bei stärkerem Seegang problemloser durchführbar ist.
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß gelöst durch einen Ausleger, dessen eines Ende um eine waagerecht ausgerichtete Achse frei schwenkbar am Schwimmfahrzeug so angelenkt ist, daß er sich in einem spitzen Winkel zur Wasseroberfläche hin erstreckt, wobei sein freies Ende im Wasser schwimmt, und durch eine auf dem Ausleger angeordnete Boot-Fangeinrichtung Der Ausleger ist mit dem Schwimmfahrzeug nicht fest, sondern um die Achse schwenkbar verbunden. Bei stärkerem See­ gang folgt zwar das an dieser Achse angelenkte Ende den Bewegungen des Schwimmfahrzeuges, jedoch nicht das freie Ende, das auf der Wasseroberfläche liegt. Durch die Schwenkung des Auslegers werden die Bewegungen des Schwimmfahrzeuges vor­ teilhaft ausgeglichen. Das schwimmende freie Ende des Aus­ legers verbleibt ständig in seiner Lage auf der Wasserober­ fläche und wird nicht wie bei der bekannten Vorrichtung mit dem Schwimmfahrzeug aus dem Wasser herausgehoben beziehungs­ weise von der Wasseroberfläche abgehoben.
Das schwimmende freie Ende des Auslegers wird auch von den aufeinanderfolgenden Wellenbergen und Wellentälern angehoben und abgesenkt, wobei es jeweils um die im Schwimmfahrzeug angeordnete Achse geschwenkt wird. Ein sich dem freien Ende des Auslegers annäherndes Boot befindet sich nahezu auf dem gleichen Ort der Welle wie dieses freie Ende. Das Ausmaß der Relativbewegungen zwischen dem Boot und dem freien Ende des Auslegers ist daher relativ gering. Die Fangeinrichtung ist vorzugsweise im Bereich des freien Endes des Auslegers ange­ ordnet, damit das Boot aufgrund der geringen Relativbewegungen ohne Beschädigungen in die Fangeinrichtung einfahren kann. Das Boot wird mittels der Fangeinrichtung mit dem Ausleger verbunden und beispielsweise durch ein Anheben des freien Endes des Auslegers und Einbringen des Auslegers in das Innere des Schwimmfahrzeuges aufgenommen.
Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist das sichere Aufnehmen und Aussetzen des Bootes auch bei stärkerem Seegang ohne das Risiko von Personenverletzungen oder Sachbeschädi­ gungen problemloser möglich.
Nach einer ersten Weiterbildung der Erfindung ist vorge­ sehen, daß die Fangeinrichtung am Ausleger längsbeweglich gehalten ist und daß Antriebsmittel für die Längsbewegung vorgesehen sind. Eine längsbeweglich gehaltene Fangeinrichtung hat den Vorteil, daß zum Aufnehmen oder Aussetzen eines Bootes nicht der gesamte Ausleger zusammen mit dem Boot gehandhabt, zum Beispiel ein- beziehungsweise ausgefahren, werden muß sondern in seiner schwenkbaren Anlenkung verbleiben kann. Lediglich die Fangeinrichtung wird bewegt, um sie in eine zum Aufnehmen oder Aussetzen eines Bootes geeignete Position zu bringen. Als Antriebsmittel für die Fangeinrichtung sind vorzugsweise Kettenwinden vorgesehen. Selbstverständlich können auch Seilzüge oder auch Arbeitszylinder eingesetzt werden.
Zur weiteren Erhöhung der Sicherheit beim Aufnehmen und Aussetzen ist nach einer Weiterbildung der Erfindung vorge­ sehen, daß der Ausleger wenigstens die zweifache Länge des aufzunehmenden beziehungsweise auszusetzenden Bootes aufweist. Durch diese Ausbildung wird der Abstand zwischen dem freien Ende des Auslegers und der Anlenkachse vergrößert, so daß aufgrund eines längeren Hebelarmes die Auswirkungen der Bewe­ gungen des Schwimmfahrzeuges auf das freie Ende des Auslegers vermindert werden. Gleichzeitig wird auch der Abstand des aufzunehmenden Bootes zum Schwimmfahrzeug erhöht, wodurch die Gefahr einer Kollision vermindert wird.
Eine nächste Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß im Bereich des freien Endes des Auslegers Auftriebskörper ange­ ordnet sind, mit denen die Lage des freien Endes des Auslegers im Bereich der Wasseroberfläche stabilisiert wird. Das freie Ende des Auslegers kann auf der Wasseroberfläche aufschwimmen oder in das Wasser eintauchen. Mit den Auftriebskörpern wird dabei vorteilhaft eine relativ stabile Schwimmlage oder konstante Eintauchtiefe ermöglicht. Jeder Auftriebskörper kann nach einer Weiterbildung beispielsweise ein bei Belastung durch den Ausleger teilweise eintauchender, etwa lotrecht stehender Hohlzylinder sein. Die Größe ihrer Auftriebskraft hängt somit von der jeweiligen Eintauchtiefe der Hohlzylinder ab. Möglich sind auch flut- beziehungsweise lenzbare Auf­ triebskörper, mit denen verschiedene Eintauchtiefen des freien Endes des Auslegers eingestellt werden können. Unterschied­ liche Eintauchtiefen können beispielsweise bei verschieden schweren Booten einzustellen sein.
Zur Vermeidung von Überbeanspruchungen, insbesondere durch Seegang, ist nach einer Weiterbildung der Erfindung der Ausleger eine aus Profilstangen zusammengesetzte Gitter­ konstruktion. Durch die Gitterkonstruktion können über den Ausleger bei stärkerem Seegang schlagende Wellen keinen Widerstand finden, das heißt, der Ausleger ist dadurch vor­ teilhaft hydrodynamisch transparent. Ein derartiger Ausleger bietet auch Wind vorteilhaft keine größere Angriffsfläche. Die Profilstangen sind vorzugsweise endseitig dichtgesetzte Hohlprofile, die somit gleichfalls als Auftriebskörper genutzt werden können.
Der Ausleger kann längere Zeit in der Aufnahme- be­ ziehungsweise Aussetzposition verbleiben. Nach einer Weiter­ bildung der Erfindung ist vorgesehen, daß das die waagerechte Achse tragende Anlenklager des Auslegers am Rumpf des Schwimmfahrzeuges lotrecht und waagerecht verschiebbar gehalten ist. Der Ausleger selbst ist dadurch leicht ein- und ausbringbar, beispielsweise kann er vor einer längeren Marschfahrt in den Rumpf des Schwimmfahrzeuges eingefahren und verstaut werden, und ist dennoch bei Bedarf rasch und einfach herausbringbar, wenn ein Boot ausgesetzt oder aufgenommen werden soll. Das Ein- und Ausfahren des Auslegers kann dabei mit Vorteil durch eine in der Bordwand des Schwimmfahrzeuges befindliche Luke vorgenommen werden.
Die Bordwand des Schwimmfahrzeuges kann auch eine ver­ tiefte Ausnehmung aufweisen, in der sich das Anlenklager des ausgefahrenen Auslegers befindet. Das Anlenklager ist auf diese Weise vorteilhaft in Richtung des Schwimmfahrzeugschwer­ punktes versetzt. Diese Versetzung bewirkt eine Verringerung der seegangsbedingten Bewegungen des Anlenklagers, da die Bewegungen in Richtung des Schwimmfahrzeugschwerpunktes abnehmen. Solange sich das Boot auf dem Ausleger befindet, ist es zusätzlich vorteilhaft von den die Ausnehmung begrenzenden Bordwänden des Schwimmfahrzeuges gegen Wind- und Welleneinwir­ kungen geschützt.
Zur Ermöglichung einer vorteilhaft sicheren Bewegbarkeit der Fangeinrichtung auf dem Ausleger ist nach einer Weiterbil­ dung der Erfindung vorgesehen, daß der Ausleger Führungs­ schienen für die Fangeinrichtung aufweist. Entlang den Füh­ rungsschienen kann die Fangeinrichtung reibungsarm, sicher und unkompliziert bewegt werden. Die Ausbildung der Fangein­ richtung ist nach einer Weiterbildung der Erfindung der eines Slipwagen ähnlich, dessen das Boot zwischen sich aufnehmende Seitenwände wenigstens teilweise als jeweils um eine lotrechte Achse schwenkbare Greiferschenkel ausgebildet sind. Zur Aufnahme eines Bootes wird eine derartig ausgebildete Fangeinrichtung bis an das freie Ende des Auslegers bewegt. Das aufzunehmende Boot fährt beispielsweise mit eigener Kraft zwischen die Seitenwände der Fangeinrichtung, wodurch selbsttätig eine Schwenkung der Greiferschenkel um ihre lotrechten Achsen ausgelöst werden kann. Selbstverständlich kann die Schwenkung der Greiferschenkel auch nach dem Einfahren des Bootes manuell ausgelöst werden. Nach dem Schwenken der Greiferschenkel ist das Boot durch die Fangeinrichtung vollständig umschlossen und kann durch eine Bewegung der Fangeinrichtung entlang der am Ausleger befindlichen Führungsschienen aus dem Wasser gehoben werden.
Bei einer besonders vorteilhaften Ausführung ist die Fang­ einrichtung zweiteilig ausgebildet, wodurch die Seitenwände jeweils getrennt voneinander auf jeweils zugeordneten Füh­ rungsschienen verfahrbar sind. Die Bewegungen beider Seiten­ wände können dabei aufeinander abgestimmt und synchron durch­ führbar sein, jedoch können die Seitenwände auch, beispiels­ weise zur Korrektur der Lage eines schräg in die Fangein­ richtung eingefahrenen Bootes, einzeln unabhängig voneinander bewegt werden.
Zur Verlagerung eines aufgenommenen Bootes in das Schwimm­ fahrzeug sieht eine Weiterbildung der Erfindung vor, daß sich die Führungsschienen in einen im Rumpf des Schwimmfahrzeuges befindlichen, als Bootsdeck dienenden Einziehraum für den Ausleger und das Boot fortsetzen. Die Fangeinrichtung ist somit über das angelenkte Ende des Auslegers hinaus auf den Führungsschienen bis in den Einziehraum bewegbar, so daß das Aufnehmen beziehungsweise Aussetzen von Booten einfach und schnell durchgeführt werden kann. Ein Umsetzen der Boote am Übergang Ausleger/Schwimmfahrzeug ist vorteilhaft nicht notwendig. In dem Einziehraum sind mehrere Boote lagerbar, die jeweils mittels geeigneter Hebezeuge aus der Fangeinrichtung heraushebbar beziehungsweise in die Fangeinrichtung einsetzbar sind. Der Ausleger ist in dem gleichen Raum lagerbar, nachdem er in den Rumpf des Schwimmfahrzeuges eingezogen wurde. Bei einem nicht ausreichend dimensionierbaren Einziehraum kann der Ausleger in seiner Länge verstellbar ausgebildet sein, bei­ spielsweise durch teleskopartig ausfahrbare Verlängerungen.
Wie der Ausleger ist auch die Fangeinrichtung mit ihren Seitenwänden nach einer Weiterbildung der Erfindung eine aus Profilstangen zusammengesetzte Gitterkonstruktion, die die gleichen Vorteile wie die Gitterkonstruktion des Auslegers aufweist. Zur Verminderung der beweglichen Massen sind der Ausleger und die Fangeinrichtung in zweckmäßiger Weise aus Leichtmetall gefertigt.
Ausführungsbeispiele der Erfindung, aus denen sich weitere erfinderische Merkmale ergeben, sind in der Zeichnung dargestellt.
Es zeigen
Fig. 1 eine perspektivische, schematische Ansicht eines Bereiches eines Schwimmfahrzeuges mit einer Vor­ richtung zum Aufnehmen und Aussetzen von Booten,
Fig. 2 eine Seitenansicht des Schwimmfahrzeuges und der Vorrichtung gemäß Fig. 1,
Fig. 3 eine Draufsicht auf das Schwimmfahrzeug und die Vorrichtung gemäß Fig. 1 und 2 vor Aufnahme eines Bootes,
Fig. 4 eine Draufsicht auf das Schwimmfahrzeug und die Vorrichtung gemäß Fig. 1-3 während der Aufnahme des Bootes und
Fig. 5 eine Draufsicht auf eine gegenüber der Vorrichtung in Fig. 1 modifizierte Ausführung der Vorrichtung.
Die Vorrichtung zum Aufnehmen und Aussetzen von Booten in Fig. 1 weist einen Ausleger 1 auf, der mit einem Ende an dem Bereich des Schwimmfahrzeuges 2 um eine waagerecht ausge­ richtete Achse 3 frei schwenkbar angelenkt ist. Mit dem freien Ende ist der Ausleger 1 außerhalb der Außenbordwand 4 in spitzem Winkel auf die in Fig. 1 nicht dargestellte Wasseroberfläche gelegt. Das angelenkte Ende des Auslegers 1 befindet sich oberhalb der Wasseroberfläche, so daß der Ausleger 1 wie eine schräge Rampe zwischen der Wasser­ oberfläche und der Achse 3 verläuft. Im Bereich seines freien Endes ist auf dem Ausleger 1 eine Boot-Fangeinrichtung 5 ange­ ordnet (Fig. 3 und 4).
Der Ausleger 1 ist eine aus Profilstangen zusammengesetzte Gitterkonstruktion. Auf den obenliegenden, quer zur Längser­ streckung des Auslegers 1 verlaufenden Profilstangen ist zusätzlich ein begehbarer Steg 6 angeordnet. Die einzelnen Profilstangen sind als endseitig dichtgesetzte Hohlprofile ausgebildet. Im Bereich des freien Endes des Auslegers 1 sind quaderförmige Auftriebskörper 10 angeordnet.
Die Bordwand 4 des Schwimmfahrzeuges 2 weist eine vertiefte Ausnehmung 7 auf, in der die Anlenkachse 3 des Auslegers 1 von der Bordwand 4 wegversetzt ist. Oberhalb der Anlenkachse 3 ist in der Ausnehmung der Bordwand 4 eine Luke 9 befindlich. Die Fangeinrichtung 5 ist mit nicht weiter dargestellten Antriebsmitteln auf dem Ausleger 1 längsbe­ weglich gehalten. Dabei weist der Ausleger 1 Führungsschienen 8 für die Fangeinrichtung 5 auf, die sich durch die Luke 9 in einen im Rumpf des Schwimmfahrzeuges 2 befindlichen Einzieh­ raum fortsetzen.
Das freie Ende des Auslegers 1 in Fig. 2 befindet sich unterhalb der Wasseroberfläche 11, und die bis an dieses freie Ende bewegte Fangeinrichtung 5 ragt teilweise aus dem Wasser.
Das an der Achse 3 angelenkte Ende des Auslegers 1 befindet sich in einer bestimmten Höhe oberhalb der Wasseroberfläche 11. Mit dem Pfeil 12 ist angedeutet, daß die Höhe der Achse 3 über der Wasseroberfläche 11 veränderbar ist, wodurch der spitze Winkel, in dem sich der Ausleger 1 zur Wasseroberfläche 11 hin erstreckt, verändert werden kann. Der Pfeil 13 ver­ deutlicht, daß die Achse 3 auch waagerecht verschiebbar ist.
Durch diese waagerechte Verschiebung ist der Ausleger 1 in den Rumpf des Schwimmfahrzeuges 2 ein- beziehungsweise aus dem Rumpf ausfahrbar. Der Ausleger 1 wird dabei durch die Luke 9 in Fig. 1 aus- und eingefahren. Die Auftriebskörper 10 halten das freie Ende des Auslegers 1 in einer bestimmten Schwimm­ lage. Die Auftriebskörper können auch etwa lotrecht stehende Hohlzylinder 10′ sein, wie mit gestrichelten Linien in Fig. 2 gezeigt. Die Hohlzylinder 10′ tauchen bei Belastung durch den Ausleger 1 teilweise in das Wasser ein.
In Fig. 3 ist zusätzlich das Boot 14 schematisch darge­ stellt, das mit der Vorrichtung aufgenommen werden soll. Dazu ist die auf dem Ausleger 1 angeordnete Fangeinrichtung 5 bis an das freie Ende des Auslegers 1 bewegt. Die Fangeinrichtung 5 ist eine Gitterkonstruktion, welche zwei Seitenwände 15 aufweist. Diese Seitenwände 15 sind mit quer zur Längser­ streckung des Auslegers 1 verlaufenden Profilstangen untereinander verbunden, so daß die Ausbildung der Fangein­ richtung 5 der eines Slipwagen ähnlich ist. Auf den quer­ laufenden Profilstangen sind Bodenrollen 16 angeordnet.
Die Seitenwände 15 weisen einander gegenüberliegende Seitenrollen 17 auf. Jede der Seitenwände 15 ist teilweise als Greiferschenkel 18 ausgebildet, der um eine lotrechte Achse 19 schwenkbar ist. Diese Greiferschenkel 18 sind in einem Winkel von ca. 90° zueinander zur Aufnahme des Bootes 14 in der Fangeinrichtung 5 geöffnet. An ihren freien Enden sind an den einander zugekehrten Innenseiten Endrollen 20 auf lotrechten Achsen gelagert.
In Fig. 4 ist das Boot 14 zwischen den Seitenwänden 15 der Fangeinrichtung 5 aufgenommen. Die Greiferschenkel 18 sind zueinander um die Achsen 19 geschwenkt und liegen am Boot 14 im Bereich dessen Hecks an. Bodenrollen 16, Seitenrollen 17 und Endrollen 20 dienen bei der Umschließung des Bootes 14 durch die Fangeinrichtung 5 der reibungsarmen Einführung des Bootes 14 zwischen die Seitenwände 15. Das Boot 14 wird durch eine Bewegung der Fangeinrichtung 5 längs des Auslegers 1 ent­ lang den Führungsschienen 8 in den Einziehraum des Schwimm­ fahrzeuges 2 versetzt.
Der Ausleger 1 in Fig. 5 weist eine konstruktiv anders ausgebildete Fangeinrichtung 5 auf. Die Seitenwände 15 sind jeweils getrennt voneinander entlang jeweils zweier Führungs­ schienen 8 längsbewegbar. Beide Seitenwände 15 untereinander verbindende Profilstangen fehlen, die Bodenrollen 16 sind daher direkt auf dem Ausleger 1 angeordnet und verteilen sich über die gesamte Länge des Auslegers 1.

Claims (16)

1. Vorrichtung für ein auf einer Wasseroberfläche schwimmendes Schwimmfahrzeug zum Aufnehmen und Aussetzen von insbesondere Booten, gekennzeichnet durch einen Ausleger (1), dessen eines Ende um eine waagerecht ausgerichtete Achse (3) frei schwenkbar am Schwimmfahrzeug (2) so angelenkt ist, daß er sich in einem spitzen Winkel zur Wasseroberfläche (11) hin erstreckt, wobei sein freies Ende im Wasser schwimmt, und durch eine auf dem Ausleger (1) angeordnete Boot-Fangeinrichtung (5).
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Fangeinrichtung (5) am Ausleger (1) längsbeweglich gehalten ist und daß Antriebsmittel für die Längsbewegung vorgesehen sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß als Antriebsmittel Kettenwinden vorgesehen sind.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß der Ausleger (1) wenigstens die zweifache Länge des aufzunehmenden beziehungsweise auszusetzenden Bootes (14) aufweist.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich des freien Endes des Auslegers (1) Auftriebskörper (10) angeordnet sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Auftriebskörper (10) ein bei Belastung durch den Ausleger (1) teilweise eintauchender Hohlzylinder ist.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Ausleger (1) eine aus Profilstangen zusammengesetzte Gitterkonstruktion ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Profilstangen endseitig dichtgesetzte Hohlprofile sind.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das die waagerechte Achse (3) tragende Anlenklager des Auslegers (1) am Rumpf des Schwimmfahrzeuges (2) lotrecht und waagerecht verschiebbar gehalten ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Ausleger (1) durch eine in einer Bordwand (4) des Schwimmfahrzeuges (2) befindliche Luke (9) ein- und ausfahrbar ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Bordwand (4) des Schwimmfahrzeuges (2) eine vertiefte Ausnehmung (7) aufweist, in der sich das Anlenklager des ausgefahrenen Auslegers (1) befindet.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2-11, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Ausleger (1) Führungsschienen (8) für die Fangeinrichtung (5) aufweist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausbildung der Fangeinrichtung (5) der eines Slipwagen ähnlich ist, dessen das Boot (14) zwischen sich aufnehmende Seitenwände (15) wenigstens teilweise als jeweils um eine lotrechte Achse (19) schwenkbare Greiferschenkel (18) ausgebildet sind.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Fangeinrichtung (5) zweiteilig ausgebildet ist, wobei die Teile jeweils getrennt voneinander längs den Führungs­ schienen (8) bewegbar sind.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12-14, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Führungsschienen (8) in einen im Rumpf des Schwimmfahrzeuges (2) befindlichen, als Bootsdeck dienenden Einziehraum für den Ausleger (1) und das Boot (14) fortsetzen.
16. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Fangeinrichtung (5) eine aus Profilstangen zusammengesetzte Gitterkonstruktion ist.
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