DE1948300C - Verfahren zum Aufschließen von Anodenschlamm aus der Kupferelektrolyse - Google Patents
Verfahren zum Aufschließen von Anodenschlamm aus der KupferelektrolyseInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Aufschluß von Anodenschlamm aus der Kupferelektrolyse durch
Behandeln mit Schwefelsäure bei erhöhter Temperatur in Gegenwart von Sauerstoff oder sauerstoffhaltigem
Gas, insbesondere Luft.
Die Aufarbeitung solcher Anodenschlämme ist wegen der Kupfer-, Nickel-, Edelmetall-, Selengehalte
u. dgl. interessant. Von anderen Hüttenzwischenprodukten unterscheidet sich der Anodenschlamm
durch den verschiedenartigen Aufbau der darin ent- ίο haltenen Metallverbindungen, so daß eine einfache
Übertragung der für andere Hüttenzwischenprodukte bekannten Aufschlußmethoden auf die Verarbeitung
dieser Anodenschlämme zu langwierigen und in ihrem Ergebnis selten befriedigenden Verfahren führte.
Es ist unter anderem bekannt, Anodenschlamm aus der Kupferelektrolyse mit Schwefelsäure und Luft
unter Normaldruck bei Temperaturen von etwa 900C
aufzuschließen. Dieses Verfahren ist sehr langwierig. Außerdem bleiben erhebliche Mengen an Kupfer und
Nickel ungelöst im Rückstand. Es wird also kein vollständiger Aufschluß der verschiedenartigen unlöslichen
Kupfer- und Nickelverbindungen erreicht.
Es wurde nun gefunden, daß die genannten Nachteile vermieden werden können, indem man nach der
Erfindung den Aufschluß im Autoklav bei einem Gesamtdruck von mindestens S Atmosphären und bei
Temperaturen oberhalb des Siedepunktes der im Autoklav befindlichen Lösung durchführt.
Fi ist zweckmäßig, dabei Temperaturen von 15O0C
möglichst nicht zu überschreiten. Als besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen, bei Temperaturen von
etwa 1200C zu arbeiten.
Bei dieser Arbeitsweise können sowohl vom Kupfer als auch vom Nickel des Vorlaufs bis 99 % in Lösung
gebracht werden. Arsen, Selen, Tellur und die Edelmetalle bleiben im festen Rückstand. Ein Hauptvorteil
des Verfahrens besteht jedoch darin, daß die Auf- schlußzeit
auf einen Bruchteil der bisher erforderlichen Zeit verringert werden kann.
Außer den bereits erwähnten Vorteilen ist es bei dem Verfahren der Erfindung noch bedeutsam, daß
Selen, Tellur und Edelmetalle nicht aufgelöst werden und infolgedessen im Rückstand verbleiben. Außerdem
wird auch sulfidisch und selenidisch gebundenes Kupfer und Nickel aufgeschlossen, was zu der durch
die bessere Entkupferung und Entnickelung bewirkten Vereinfachung und Vcrbilligung der Weiterverarbeitung
der gewonnenen Produkte beiträgt. Schließlich werden noch die Korrosionserscheinungen an der
Apparatur wesentlich herabgesetzt.
Das Verfahren nach der Erfindung ist durch die folgenden Beispiele näher beschrieben.
1,51 Anodenschlamm aus der Kupferelektrolyse mit einem Gehalt an 6,5°/„ Kupfer und l,2°/0 Nickel
berechnet von der Trockensubstanz und mit einem Gesamtgewicht von 2,6 kg wurden mit Schwefelsäure
und Wasser auf ein Volumen vo 41 gebracht. Hierdurch
wurde eine Säurenkonzentration von 450 g Schwefelsäure pro Liter eingestellt.
Im Autoklav wurde der so verbereitete Anodenschlamm 2 Stunden bei 1300C unter ständigem Rühren
behandelt. Während dieser Zeit wurde durch Zugabe von Sauerstoff ein Gesamtdruck von 5 atü aufrecht- *
erhalten. Der so behandelte Anodenschlamm wurde filtriert und gewaschen.
Es ergaben sich dabei 41 Kupfer-Nickel-Lauge mit 35 g Kupfer und 7,1 g Nickel. Die verbleibenden
1050 g trockenen Laugerückstands enthielten 0,4 °/0 Kupfer und 0,1% Nickel. Es wurden somit mehr als
97% Kupfer und mehr als 97% Nickel vom Vorlauf gelöst.
Anodenschlamm aus der Kupferelektrolyse mit 42,9% Kupfer und 0,1% Nickel berechnet von der
Trockensubstanz wurden in gleicher Weise behandelt wie der Anodenschlamm nach Beispiel 1. Es gingen
je 99% Kupfer und 99% Nickel vom Vorlauf in Lösung.
Claims (3)
1. Verfahren zum Aufschließen von Anodenschlamm aus der Kupferelektrolyse durch Behandeln
mit Schwefelsäure bei erhöhter Temperatur in Gegenwart von Sauerstoff oder sauerstoffhaltigen
Gasen, z. B. Luft, dadurch gekennzeichnet,
daß der Aufschluß im Autoklav bei einem Gesamtdruck von mindestens 5 Atmosphären
und bei Temperaturen oberhalb des Siedepunktes der im Autoklav befindlichen Lösung
durchgeführt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei Temperaturen unterhalb 1500C
gearbeite: wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß bei Temperaturen von etwa
1200C gearbeitet wird.
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