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"Versug für den wandernden Strebausbau" Die Erfindung betrifft einen
Verzug für den wandernden Strebausbau zur Sicherung der zwischen den Kappen benachbarter
Ausbaueinheiten befindlichen Flächen des Strebhangenden.
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Ein solcher Verzug ist bei gebräohem Hangenden notwendig, weil er
verhindert, daß aus den zwischen den Kappen des Strebausbaus befindlichen Hangendflächen
Stücke ausbrechen.
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Diese Ausbrüche können das Schreiten des Ausbaus behindern und stellen
auch eine Gefahr für die Belegschaft beim Befahren des Strebes dar. Die Arbeitszeitordnung
führt im übrigen in zunehmendem Maße zu verhältnismäßig langen Ruheperioden, in
denen der Ausbau z.B. während der Beiertage stillsteht und nicht schreitet. Dann
führen Ausbrüche aus dem Hangenden häufig zum Abbröckeln des Gebirges über den Kappen
des Ausbaus, der dadurch seine Auflast verlieren kann. Dann sind Strebbrüche kaum
zu vermeiden.
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Zur Abwendung solcher Gefahren ist man daher beim schreitenden Strebausbau
auch zum Einbringen eines Verzuges übergegangen. Zunächst wurde dabei als Verzugsmaterial
Holz angewendet. Die Anwendung von einzelnen Verzughölzern, d.h. der sogenannten
Spitzen, ist aber wegen des hohen, damit verbundenen Arbeitsaufwandes unbefriedigend,
weil dieser den mit dem schreitenden Grubenausbau erzielten Rationalisierungserfolg
infragestellen kann Günstiger ist die Anbringung von Draht- oder sogenanntem Padragewebe,
d.h. einem Iraht-Papier-Mischgewebe als Verzug.
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Dieses Material wird in bahnen am Kohlenstoß ausgelegt und auf den
Ausbau gebracht, der unter dem durchgehenden Gewebe vorschreiten kann. Dabei ergibt
sich am Versatz eine zusätzliche Sicherung gegen Eindringen von Bergen in den offenzuhaltenden
Strebraum, weil hier das Drahtgewebe vom Ausbau abgleitet. Allerdings sind die Kosten
eines solchen Verzugs sehr hoch, weil seine mehrfache Verwendung nicht möglich ist.
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Nach den bisher vorliegenden Untersuchungsergebnissen wird empfohlen,
auf einen Verzug zu versichten und stattdessen möglichst frühzeitig die durch den
Ausbau freigelegten Hangendflächen auszubauen. Zu diesem Zweck soll rechtzeitig
vorgeptnndet werden, und der Ausbau soll möglichst unter Andruck schreiten. In gebrächem
Gebirge und bei langen Stillstandszeiten des Ausbaus ist Jedoch auf diesem Wege
keine Beseitigung des Nachfallproblems zu erwarten.
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Der Erfindung liegen diese Probleme zugrunde wobei sie deren Lösung
mit einem Verzug anstrebt, um Ausbrüche aus dem
Hangenden unabhängig
von der Schreitgeschwindigkeit des Ausbaus vermeiden zu können.
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Erfindungsgemäß besteht die Lösung darin, daß sich auf den Kappen
der schreitenden Ausbaueinheiten in der gappenlängsrichtung geteilte Hilfskappen
befinden, deren Teile quer zur Kappenlängsrichtung begrenzt verschieblich und senkrecht
dazu auf der Kappe festgelegt sind.
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Durch die Erfindung wird ein vom schreitenden Strebausbau mitgenommener
Verzug geschaffen, weil die Hilfskappen mit den Rahmenkappen vorschreiten. Der Verzug
wird dadurch vielfach verwendet und seine Kosten können deshalb über große Abbaulängen
amortisiert werden, so daß sie die Fördereinheit wenig belasten. Dieser Verzug führt
im übrigen zu einer völligen Abdeckung der gesamten Hangendfläche, so daß auch krümeliges
Nebengestein nicht zu größeren Ausbrüchen führen kann.
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Der Verzug behindert andererseits das Schreiten des Ausbaus auch dann
nicht, wenn es unter teilweisem Andruck erfolgt; außerdem kann der Ausbau unter
dem Verzug schwenken und damit seine Schreitrichtung korrigieren.
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Es ist zwar bereits bekannt, aus Federstahl bestehende Vorpfändkappen
zwischen den Rahmenkappen und dem Hangenden wenigstens teilweise einzuklemmen. Obwohl
das Vorpfänden mit solchen Kappen eine Maßnahme zur Vermeidung von Ausbrüchen vor
dem Strebausbau ist, bleiben doch große Hangendflächen zwischen den Rabmenkappen
frei. Ein Verzug ist mit derartigen Vorpfändkappen nicht zu erreichen.
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Ein besonders dichter Verzug ergibt sich, wenn die Hilfskappen sich
überlappen, wobei die Überlappung zwischen der Eappenoberseite
und
dem Strebhangenden angeordnet wird. Die Querverschiebung der Hilfskappenteile kann
natürlich von Hand erfolgen. Im Sinne des mit dem schreitenden Ausbau verfolgten
Mechanisierungsgedankens liegt aber die Vervollständigung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung durch einen Antrieb, welcher die Querverschiebung automatisch bei ganz
oder teilweise entlastetem Ausbau und s0 herbeiführt, daß der gewunschte dichte
Abschluß der Hangendfläche erzielt wird.
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Zu diesem Zweck können erfindungsgemäß die Hilfskappenteile in Verschieberichtung
nach außen federnd vorgespannt sein.
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Wenn die außen liegenden Längskanten der Hilfskappe gemäß einem weiteren
Merkmal der Erfindung mit Anschlagleisten für die benachbarten Hilfskappen versehen
sind, führt eine entsprechende Entlastung des Grubenausbaus zu einem Anlegen der
Anschlagleisten der Hilfskappen und damit selbsttätig zur Abdeckung des Hangenden.
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Es kann sich Jedoch überdies als zweckmäßig erweisen, zur Begrenzung
des Aussohiebeweges der Hilfskappenteile Anschläge einzubauen. Solche Anschläge
können auf verschiedene Weise verwirklicht sein. Zweckmäßig geschieht dies durch
Ketten, welche die Hilfskappenteile in Querrichtung miteinander verbinden und in
gespanntem Zustand die den Ausschiebeweg begrenzenden Anschläge verwirklichen.
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Zum Ausschieben der Hilfekappenteile kann man aber auch Schläuche
verwenden, die sich auf den an die Kappenoberseite anschließenden Kappenseiten abstützen
und die zur Querverschiebung der Hilfskappenteile mit einem hydraulischen oder pneumatischen
Druckmittel beaufschlagbar sind. Solche Schläuche haben den Vorzug, daß sie im Gegensatz
zu den Federn keine Rräfte speichern und über das Druckmittel des Ausbaus gesteuert
werden können. Aus diesem Grunde ist es
auch möglich, Schubkolbengetriebe
zum Ausschieben der Hiliskappenteile zu verwenden.
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Die Hilfsklappe wird im übrigen entsprechend der Rahmenkappe versatzseitig
abgewinkelt. Sie ist zweckmäßig zweigeteilt und die Teilungsebene liegt symmetrisch
zur Hilfsklappe und zur Rahmenkappe.
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Die Zeichnung gibt mehrere Ausführungsbeispiele und weitere Merkmale
der Erfindung wieder; es zeigen Fig. 1 die Vorrichtung gemäß der Erfindung am schreitenden
Strebausbau in einer Draufsicht, Fig, 2 eine Seitenansicht des Gegenstandes nach
Fig. 1, Fig. 3 eine Stirnansicht des Ausbaus nach den Figuren 1 und 2, Fig. 4 die
Seitenansicht einer Rahmenkappe mit der erfindungsgemäß en Vorrichtung, Fig. 5 eine
Stirnansicht des Gegenstandes nach Fig. 4, Fig. 6 in der Fig. 4 entsprechender Darstellung
eine abgeänderte Ausführungsform der Erfindung und Fig. 7 in der Fig. 5 entsprechender
Darstellung den Gegenstand nach Fig. 6 in Stirnansicht.
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Der in den Figuren 1 bis 3 wiedergegebene schreitende Strebausbau
besteht aus Rahmen I, II und III. Es schreitet s.B.
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die Rahmen I und III, wenn der Rahmen II verspannt ist, und der Rahmen
II wird nachgeholt, sobald die Rahmen I und III vorgeachritten sind.
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Jeder Rahmen hat einen am Liegenden angeordneten Träger 1, einen versatzseitigen
Stempel 2, einen kohlenstoßseitigen Stempel 3, eine kohlenstoßseitige Kappe 4 und
eine versatzseitige Kappe 5 mit einem abgewinkelten hinteren Ende 6.
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Auf den Kappen 4 und 5 der schreitenden Ausbaueinheiten I-III sind
in Kappenlängsrichtung geteilte Hilfskappen 7 bzw. 8 angeordnet, deren Teile quer
zur Kappenlängsrichtung begrenzt verschieblich und senkrecht dazu auf der Kappe
festgelegt sind.
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Beim Ausführungsbeispiel nach den Figuren 1 und 2 ist Jeder Rahmenkappe
4 bzw. 5 eine Hilfsklappe zugeordnet. Da die HilSskappen 10 bzw. 11 der Rahmenkappen
4 bzw. 5 Jedoch im wesentlichen gleich ausgebildet sind, wird nachfolgend nur eine
dieser Hilfakappen näher beschrieben: Die Hilfskappe ist im Ausführungsbeispiel
in zwei Hilfsappenteile 7, 8, die sich bei 9 Uberlappen, aufgeteilt. Die ffberlappung
liegt swischen der Oberseite 13 der Rahmenkappe und dem Strebhangenden 14. Folglich
wird die Hilfakappe von der Rahmenkappe und dem Hangenden eingeklemat.
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Die Hilfskappenteile 7 bzw. 8 sind mit Hilie einer dem vorderen, abgerundeten
Ende 15 entsprechenden Abbiegung 16 auf der Rahmenkappe 4 in Längsrichtung festgelegt.
Andererseits sind Federn 17 bzw. 18 vorgesehen, welche die Hiliskappenteile quer
sur Längsrichtung der Kappen nach außen federnd vorspannen.
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Die Federn stützen sich beim Ausführungsbeispiel nach den Figuren
1 bis 3 an der Innenseite 19 von Anschlagleisten 20 und auf Widerlagern 21 im Inneren
der Rahmenkappe 4 ab.
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Ketten 23 bzw. 24 sind mit einem Ende im Inneren der Kappe 4 an einen
Bügel 25 und mit ihren anderen Enden an den Flächen 19 der Leisten 20 befestigt.
Diese Ketten bilden Anschläge zur Begrenzung des Ausschiebeweges der Hilfskappenteile,
sobald sie gespannt sind.
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Aus den Figuren 1 bis 3 ist ersichtlich, daß entsprechend der Einstellung
der Federn 17, 18 bei entlastetem oder teilentlasteten Ausbaurahmen die Hilfskappenteile
7, 8 von den Federn nach außen geführt werden, bis entweder die von den Ketten gebildeten
Anschläge zur Wirkung kommen oder die Anschlagleisten 20 sich berühren. Dadurch
entsteht ein vollkommener Abschluß der Hangendfläche über dem ausgebauten Strebraum.
Andererseits kann der Ausbau unter den Hilfskappen schwenken, da die Hilfskappen
nur Jeweils mit ihren vorderen Enden, wie in Fig. 2 wiedergegeben, mit den Rahmenkappen
verbunden sind.
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Im Ausführungsbeispiel nach Fig. 4 werden Blattfedern 30 benutzt,
welche bei 31 an der Innenseite der Hilfskappe befestigt sind und sich auf den Seitenflächen
32 des Trägers 33 abstützen, der die Rahmenkappe bildet.
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Statt der Federn werden im Ausführungsbeispiel nach den Fig.
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6 und 7 Schläuche 35 bzw. 36 zum Querverschieben der Hilfskappen 37
gegenüber der Hauptkappe 38 benutzt. Diese Schläuche sind in Fig. 7 in entlastetem
Zustand dargestellt. Zur Querverschiebung der Hilfskappenteile 37 werden sie mit
einem hydraulischen oder pneumatischen Druckmittel beaufschlagt;
die
Beaufechlagung mit Druckmittel kann leicht von der Ausbausteuerung überwacht werden.
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Aus Fig. 2 ergibt sich, daß die Hilfskappe der Rahmenkappe 5 bei 40
entsprechend der Rahmenkappe abgewinkelt ist. Hierdurch wird ein dichter Abschluß
des Hangenden auch im Bereich der Versatzkante erzielt.
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In sämtlichen Ausführungsbeispielen ist die Hilfskappe im übrigen
zweigeteilt und die Teilungsebene liegt symmetrisch zur Hilfskappe und zur Rahmenkappe.
Das ist freilich nicht Voraussetzung zur Verwirklichung der Erfindung, vielmehr
kann die Hilfskappe auch in mehrere Teile aufgeteilt werden.
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Patentansprüche