DE1948118U - Sargfuss. - Google Patents
Sargfuss.Info
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Description
!Hpt-'ing- Theodor Ungerato
Patentanwalt
. . 0900 Heidelberg
Keolerstraße 54 ■ Telefon 42331 Hans Hagernann
Kommanditgesellschaft
Eppingen (Baden)
Sargfuß
Die Neuerung "bezieht sich auf einen an Särgen -vorzugsweise
durch Innageln und Anschrauben zu befestigenden Fuß. Mit der Neuerung wird "bezweckt, das Anbringen
solcher Sargfüße einfacher, schneller und sicherer zu ermöglichen. Außerdem wird eine Verbilliguag solcher Sargfüße
erstrebt.
Sargfüße werden "bisher aus Holz oder Metall hergestellt.
Für die aus Holz hergestellten Füße wird in der Regel minderwertiges Holz verwendet, um den Preis möglichst
niedrig zu halten, der schon durch die Lohnkosten verhältnismäßig hoch ist. Die Sargfüße aus Holz werden
angenagelt. Da sie aus Preisgründen nicht mit "besonderen Wagelflächen versehen sind, kommt es immer wieder vor,
daß diese Art der Befestigung nicht ausreichend sicher ist und ein Fuß abreißt, dies umso mehr, als beim Annageln
das minderwertige Holz leicht splittert und Holzstücke schon beim Annageln oder beim späteren Transport
abspringen. Hinzu kommt, daß die Eagel infolge Fehlens
besonderer Befestigungsleisten schräg in das Holz eingeschlagen
werden müssen. Gerade dies führt aber leicht zum Splittern des Holzes. Die Splitter eines Sargfußes
aus Holz, die entweder beim Annageln oder infolge der Scharfkantigkeit dieser Füße entstehen, führen auch
leicht zu Verletzungen der Träger beim Transport. Die aus Metall hergestellten Ssrgfüße sind, verhältnismäßig
aufwendig in der Herstellung und daher teuer. Sie wer-
den deshalb nur in wesentlich geringerer Anzahl als Sargfüße aus Holz verwendet» Ihre Anbringung geschieht
in der Regel durch Anschrauben und ist deshalb leichter und sicherer als das Befestigen von Sargfüßen aus
Holz. Infolge ihrer Scharfkantigkeit bringen sie auch die gefahr einer Verletzung für die Träger mit sich.
Perner kann durch sie die Aufnahmefläche im Transportfahrzeug
beschädigt werden.
Der Neuerung liegt nun die Aufgabe zugrunde, einen
Sargfuß so auszubilden, daß die lachteile der bekannten
Sargfüße aus Holz und Metall vermieden werden. Diese Aufgabe wird nach der Neuerung im wesentlichen
dadurch, gelöst, daß der Sargfuß aus einem stoßfesten
und nagelfesten Kunststoff besteht. Ein solcher Kunststoff hat gegenüber Holz den Vorteil, daß er beim Annageln
nicht Splitter bilden und ausreißen kann. Ferner sind seine Kanten nicht so scharf, daß sich Splitter
bilden können wie bei Holz. Infolgedessen ermöglicht
ein Sargfuß aus einem solchen Kunststoff ®ine sichere Befestigung und bietet Sicherheit gegen Verletzungsgefahr.
Da ein solcher Sargfuß auch keinerlei Bearbeitung erfordert, kann er billiger hergestellt werden als Sargfüße
aus Holz, die noch einer Bearbeitung bedürfen, vor allem aber wesentlich billiger als Sargfüße aus Metall.
Sargfüßen aus Metall gegenüber besteht außerdem der Vorteil, daß Sargfüße aus einem solchen Kunststoff wesentlich
leichter sind, nicht scharfkantig und daher auch beim Transport keine Gefahr von Verletzungen der Träger
und Beschädigungen eines Transportfahrzeuges mit sich bringen. Die sonstigen bekannten Eigenschaften von Kunststoffen,
wie ihre Korrosionsbeständigkeit und Säurefestigkeit,
die immer wieder G-rund für die Verwendung solcher Kunststoffe sind, spielen im vorliegenden Falle keine
Solle. Zweckmäßig hat der Sargfuß aus einem solchen
Kunststoff die erforderlichen Befestigungslöcher. Vorteilhaft ist der Sargfuß nach der !Teuerung ferner an
seiner Befestigungsseite mit zum Sargboden planparallelen
Befestigungsansätzen mit Befestigungslöchern versehen.
Diese Befestigungsansätze können eine zusammenhängende Hagelleiste oder eine zusammenhängende Befestigungsfläche
"bilden. Von Vorteil ist es ferner, wenn der Sargfuß nach der Neuerung auf seiner Innenseite mit Verstärkungsrippen zwischen seinem Vorderteil und seiner Befestigungsfläche versehen ist. Hierdurch wird es ermöglicht«, den
Sargfuß aus einem Kunststoff nach der Neuerung möglichst dünnwandig zu halten»
In der Zeichnung ist die Neuerung durch drei Ausführung
sb ei spiele veranschaulicht.
Die Abbildungen 1, 3 und 5 zeigen je einen Sargfuß in perspektivischer Ansicht, während die Abbildungen 2,
4 und 6 jeweils Querschnitte durch die Sargfüße nach den gen 1, 3 und 5 sind =
Der Sargfuß 1 nach AhToο 1 und 2 "bildet ein rechteckiges
Winkelstück mit einer ebenfalls winkligen Befestigungsleiste 2 mit den Befestigungslöchern 3 und einer
Versteifungsrippe 4. Die Befestigungsleiste 2 steht dabei rechtwinklig zu den Seitenflächen des Sargfußes 1
und kommt "bei der Befestigung des Sargfußes planparallel
zum Sargboden zu liegen.
Der Sargfuß 5 nach Abb. 3.und 4 hat eine verzierte
Vorderfläche mit zwei rechtwinklig an diese angrenzenden Seitenflächen 6» Fach oben hin sind der Vorderteil 5 und
die Seitenflächen 6 durch die Befestigungsfläche 7 mit den
Befestigungslöchern 8 abgeschlossen. Die Befestigungsfläche
7 kommt bei der Befestigung des Fußes planparallel zum Sargboden zu liegen.
Während Sargfüße nach Art der in Ibt). 1 und 2 sowie
in Ab"b. 3 und 4 dargestellten bisher aus Holz hergestellt
wurden, wurde ein Sargfuß nach ATdId. 5 und 6
Toisher aus Metall hergestellte Dieser Sargfuß besteht
aus einem mit Verzierungen versehenen Vorderteil 9 mit an dieses winklig angrenzenden, ebenfalls verzierten
Seitenflächen 10. Das Vorderteil 9 und die Flächen 10 sind nach oben durch die Befestigungsfläche 11
mit den Befestigungslöchern 12 abgeschlossen» Zwischen
der Vorderfläche 9 und der Befestigungsfläche 11 ist
eine Versteifungsrippe 13 angebracht.
6 Benutzanspräche
Claims (6)
1. An Särgen vorzugsweise durch Annageln oder Anschrauben zu "befestigender Fuß, dadurch gekennzeichnet, daß er
aus einem stoßfesten und nagelfesten Kunststoff "besteht.
2. Sargfuß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß er die erforderlichen Befestigungslöcher (3? 8, 12) hat.
3. Sargfuß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß er an seiner Befestigungsseite mit zum Sargboden
planparallelen Befestigungsansätzen mit Befestigungslöchern
versehen ist.
4. Sargfuß nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Befestigungsansätze eine zusammenhängende Befestigungsleiste
(2) "bilden.
5. Sargfuß nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Befestigungsansätze eine zusammenhängende Befestigungsfläche
(7) bilden.
6. Sargfuß nach einem der Ansprüche 1 "bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß er auf seiner Innenseite mit Verstärkung; rippen (13) zwischen seinem Vorderteil (9) und seiner Befestigungsflache
(11) "versehen ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1966H0056346 DE1948118U (de) | 1966-08-22 | 1966-08-22 | Sargfuss. |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1966H0056346 DE1948118U (de) | 1966-08-22 | 1966-08-22 | Sargfuss. |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE1948118U true DE1948118U (de) | 1966-10-20 |
Family
ID=33343599
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1966H0056346 Expired DE1948118U (de) | 1966-08-22 | 1966-08-22 | Sargfuss. |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE1948118U (de) |
-
1966
- 1966-08-22 DE DE1966H0056346 patent/DE1948118U/de not_active Expired
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