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Klapplager für Gitterrost Gegenstand der Neuerung ist ein Klapplager
für einen Gitterrost. Solche Gitterroste werden insbesondere bei Hauseingängen aufklappbar
eingebaut und weisen zu diesem Zweck zwei die Klappachse bestimmende, in Bohrungen
geführte Lagerzapfen auf.
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Die Roste und die zugehörigen Einbauteile sind durchwegs korrosionsgeschützt,
vor allem ist die Ausführung in verzinktem Stahl gebräuchlich. Für den eigentlichen
Rost bestehen insbesondere drei Einbaumöglichkeiten, nämlich das lose Einlegen in
eine passende Vertiefung und die aufklappbare Lagerung entweder in einem einbetonieren
Falzrahmen oder in zwei seitlichen, ebenfalls einbetonieren Stollen. Dabei ist es
natürlich
erwünscht, für alle drei Varianten immer dieselbe Ausführung
des eigentlichen Rostes verwenden zu können, wobei im ersten Fall keine Lagerteile
erforderlich sind. Beim Zusammenbau mit Falzrahmen oder Stollen war es nun bisher
üblich, die Lagerzapfen seitlich an den Gitterrost anzuschweißen, in Verbindung
mit dem Falzrahmen war dies zudem erst nach erfolgtem Einlegen des Gitterrostes
und bei durch die im Rahmen vorgesehenen Lagerbohrungen ragenden Lagerzapfen möglich.
Um den sicheren Korrosionsschutz auch der Schweisstellen zu gewährleisten, konnte
das Verzinken erst im Anschluss an das Anschweissen der Lagerzapfen vorgenommen
werden, gegebenenfalls sogar nur zusammen mit dem Falzrahmen. In diesem Fall gestaltete
sich aber das Verzinken recht umständlich und bezüglich der Gitterroste war eine
Lagerhaltung sowohl von verzinkten als auch unverzinkten Stücken erforderlich.
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Die Neuerung suchtdiesen Schwierigkeiten zu begegnen. Das erfindungsgemässe
Klapplager ist dadurch gekennzeichnet, dass jeder Lagerzapfen auf einer Manschette
festsitzt, die mittels einer Klemmverbindung in ihrer Lage gehalten ist. Dabei füllt
sowohl die bisherige grundsätzliche Anordnung in Betracht, bei der die Lagerzapfen
am beweglichen Gitterrost befestigt sind, als auch der umgekehrte Fall, wo sie von
den feststehenden Einbauteilen abragen und in Bohrungen im Gitterrost-Rahmen eingreifen.
In beiden Fällen ermöglicht die Neuerung. ; die
Lagerhaltung von
nur einer Sorte von fertig verzinkten Gitterrosten für alle drei erwähnten Einbauarten.
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Zwei Ausführungsbeispiele der Neuerung sollen nachstehend anhand der
Zeichnung näher erläutert werden. Von den beiden gegenüberliegenden, identischen
Lagerstellen ist nur die eine gezeichnet.
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Fig. l zeigt von der Seite im Schnitt und Fig. 2 im Grundriss die
Anordnung gemäss dem ersten Ausführungsbeispiel, Fig. 3 und 4 zeigen das zweite
Ausführungsbeispiel in analoger Darstellung.
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Der Gitterrost 1 gemäss Fig. 1 und 2 besteht aus-dem rechteckigen
Rahmen 2, in den die sich kreuzenden Stege 3 einigesetzt sind. Als feststehender
Teil mit Lagerbohrungen 5 dient hier der Falzrahmen 4, der zum Einbetonieren vorgesehen
ist.
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Die beiden Lagerzapfen 6, welche die Klappachse A bestimmen (und von
denen nur der eine dargestellt ist), sind in den Bohrungen 5 geführt und sitzen
je auf einer Manschette 7 fest.
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Die Manschetten 7 umfassen je eine Ecke des Gitterrost-Rahmens 2,
wobei vier umgebogene Lappen 8 eine feste Klemmver--. bindung mit dem letzteren
herstellen. Die so ausgebildete Schwenkverbindung weist eine durchaus genügende
Festigkeit
auf, zumal in der gezeichneten Normallage des Gitterrostes
dieser unten auf dem Falzrahmen aufliegt und die Teile des Klapplagers keinerlei
Belastungen aufnehmen müssen. Das Aufklappen des Rostes im Rahmen wird durch genügendes
Spiel der Lagerzapfen 6 in den Lagerbohrungen 5 ermöglicht.
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Die Fig. 3 und 4 veranschaulichen eine Lagerstelle in einem einzubetonierenden
Stollen 10. Die Manschette 12 ist hier anders ausgebildet als im vorigen Beispiel,
doch besteht kein notwendiger Zusammenhang mit der Lagerung im Stollen ; die vorliegende
Manschette könnte ebensogut in Verbindung mit dem Falzrahmen und die Manschette
7 gemäss Fig. 1 und 2 in Verbindung mit Stollen verwendet werden. Der Gitterrost
1 mit dem Rahmen 2 und den Stegen 3 ist identisch mit demjenigen nach Fig. 1 und
2. Der Lagerzapfen 6 ist auf der Manschette 12 befestigt, vorzugsweise aufgeschweisst.
Letztere liegt hier nur an einer Längsseite des Rahmens 2 an und ist an diesem mit
Hilfe der vier umgebogenen Lappen 13 festgeklemmt. Im vorliegenden Fall ist es zweckmässig,
die Lappen so zu dimensionieren, dass sie seitlich zwischen einem Schenkel des Rahmens
2 und einem zu diesem parallelen Steg 3 geführt sind, wodurch der Lagerzapfen an
eine definierte Stelle bezüglich der Rahmenaussenkante zu liegen kommt. Die Lagerzapfen
6 sind in Bohrungen 5 der Stollen 10 geführt. An jedem Stollen ist ein Sporn 11
ausgebogen, die den Gitterrost in der horizontalen
Lage tragen und
eine Belastung der Lagerteile verhindern.
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Die beschriebenen Klapplager erfüllen nun die eingangs erwähnten Anforderungen
in vollkommener Weise. Die Gitterroste können-für alle Einbauarten in gleicher Ausführung-fertig
vorfabriziert werden, ebenso lassen sich die Lagerteile mit den Zapfen 6 und den
Manschetten 7, bzw. 12 sowie Falzrahmen und Stollen fertig korrosionsgeschützt bereithalten.
Die Lappen 8, bzw. 13 nehmen dabei natürlich ihre ursprüngliche Lage ein, wie sie
in den Fig. 2 und 4 strichpunktiert eingezeichnet ist. Nach Zusammenfügen der Einzelteile
wird dann durch einfaches Umbiegen dieser Lappen die Klemmverbindung hergestellt,
wobei der Schutzüberzug völlig intakt bleibt.
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Die Klemmverbindung lässt sich natürlich auch auf andere geeignete
Weise bewerkstelligen ; als Beispiel sei die Verbindung mittels durch Schlitze hindurchgreifender
Lappen erwähnt, welche bei der Montage verschränkt werden.
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Schliesslich ist es, wie bereits eingangs erwähnt, auch dankbar, die
Manschetten anstatt am Gitterrost-Rahmen an den feststehenden Teilen, also Falzrahmen,
bzw. Stollen festzuklemmen, wobei dann im Gitterrost-Rahmen die Lagerbohrungen vorzusehen
sind, in welche die auf den Manschetten festsitzenden Lagerzapfen eingreifen.