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DE1816588U - Zweiteilige filmspule. - Google Patents

Zweiteilige filmspule.

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Publication number
DE1816588U
DE1816588U DE1958A0012448 DEA0012448U DE1816588U DE 1816588 U DE1816588 U DE 1816588U DE 1958A0012448 DE1958A0012448 DE 1958A0012448 DE A0012448 U DEA0012448 U DE A0012448U DE 1816588 U DE1816588 U DE 1816588U
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
film
spool
groove
coil
holder
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE1958A0012448
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Agfa Gevaert NV
Original Assignee
Agfa AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Agfa AG filed Critical Agfa AG
Priority to DE1958A0012448 priority Critical patent/DE1816588U/de
Publication of DE1816588U publication Critical patent/DE1816588U/de
Expired legal-status Critical Current

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Description

  • Zweiteilige Filmspulé Gegenstand der Neuerung ist eine zweiteilige Filmspule.
  • Es sind bereits einteilige Filmspulen bekannt, die eine Filmhalterung aufweisen. Derartige Spulen haben den Nachteil, daß die Spule nur gewechselt werden kann, wenn zuvor der aufgespulte Film umgespult wurde und dabei sein in der Halterung befestigtes Ende von der Spule gelöst werden kann. Auch eine einteilige Spule ist bekannt geworden, die eine Klemmfeder als Filmhalterung besitzt und nach Belieben aus dem aufgewickelten Film herausgenommen bzw, in die Filmrolle geschoben werden kann. Diese Filmspule besteht jedoch nur aus einem Eernund weist keine Spulenteller auf, was sich vorallem bei langen Kinofilmen sehr nachteilig auswirkt.
  • In den handelsüblichen 17 m-Kleinbildfilm-Packungen ist der Film ohne Kern aufgespult. Ein 10-12 mm starker innerer Wickeldurchmesser gestattet es, die Filmrolle ohne Umspulen auf einen Kern zu schieben. Aus diesem Grund werden Spulen hierfür zweiteilig ausgeführt. Der Film sitzt lose auf dem Spulenkern und kann mühelos abgespult werden. Da eine Rückspulung nicht möglich ist, muß der Film, z. B. in einer Kamera, auf eine zweite Spule aufgespult werden.
  • Diese Spule muß eine Filmhalterung zum Zwecke der Filmmitnahme aufweisen. Bei diesen bekannten Spulen mit Filmhalterung ist es nun nicht möglich, den Film ohne Umspulen von der Spule zu lösen, so daß der Film entweder umgespult oder die Spule mit dem Film in die Entwicklungsanstalt eingeschickt werden muß.
  • Zur Vermeidung dieser Nachteile wird gemäß der Neuerung eine zweiteilige Filmspule vorgeschlagen, bei der an einem Spulenteil ein Spulenkern und am anderen Spulenteil eine Filmhalterung vorgesehen ist. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform wird der Spulenkern durch einen mit einer über seine ganze Länge reichende Nut versehenen Hohlzylinder gebildet, während die Filmhalterung durch eine Feder gebildet wird, die nach Form und Länge in die Nut eingepaßt ist.
  • Neuerungsgemäß ist zur Verbindung der beiden Spulenteile an dem die Filmhalterung aufweisenden Spulenteil ein Bolzen vom Innendurchmesser des Hohlzylinders vorgesehen, der eine Rille aufweist, in welcher ein Federring angeordnet ist.
  • Durch diese Gestaltung einer zweiteiligen Filmspule ist es möglich geworden, diese Filmspule sowohl zum Auf-als. auch Abspulen von Filmen zu verwenden und die Filmspule nach dem Aufspulen von der Filmrolle zu entfernen, so daß die Filmrolle ohne Spule aufgehoben bzw. an die Entwicklungsanstalt geschickt werden kann. Ein weiterer Vorteil der neueiungsgemäßen Filmspule besteht darin, daß jedes Filmende, gleich welcher Form, in der Halterung befestigt werden kann. Weitere Vorteile und Einzelheiten der Neuerung werden an Hand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert, und zwar zeigt Fig. 1 eine perspektivische Darstellung der neüetungsgemäßen Spulenteile, Fig. 2 einen Längsschnitt durch die neuerungsgemäße Spule, Fig. 3 einen Schnitt gemäß der Linie III-III der Fig. 2.
  • Die ! ungægemäße Yilmspule besteht aus einem Spulenteil 1 und einem Spulenteil 2. Am Spulenteil 1 ist der Spulenkern 3 angeordnet, der durch einen mit einer Nut 4 versehenen Hohlzylinder gebildet wird. Der Spulenteil 2 weist einen Bolzen 5 vom Innendurchmesser des Hohlzylinders auf und eine Feder 6, die in ihrer Form genau der Gegenform der Nut 4 entspricht. Zur Sicherung des Bolzens 5 im Hohlzylinder 3 bei zusammengesteckter Spule dient ein in einer Rille 7 angeordneter Federring 8.
  • Zum Befestigen und Aufspulen des Filmes wird das Filmende 9 in die Nut 4 des Spulenkerns 3 gelegt und dann die Feder 6 darübergeschoben. Dabei gleitet der Bolzen 5 in das Innere des Hohlzylinders 3 gemäß Fig. 2. Durch den Federring 8 besteht zwischen dem Bolzen 5 und dem Hohlzylinder 3 eine druckknopfartige Steckverbindung. Ist der Film dann aufgespult und soll die Filmspule aus der Filmrolle gelöst werden, so nimmt man den Spulenteil 2 vom Spulenteil 1 ab. Dadurch wird die aus der Nut 4 und der Feder 6 gebildete Filmklemmung beseitigt, so daß die Filmrolle ohne Mühe vom Spulenteil 1 abgenommen werden kann.
  • Ebenso mühelos wird einekernlose Filmrolle auf den Kern 3 des Spulenteils 1 geschoben und anschließend Spulenteil 2 mit Spulenteil 1 verbunden. Dabei kann das innere Filmende 9 der Filmrolle lose auf dem Kern 3 sitzen. Es ist aber auch möglich, es zwischen die Nut 4 und die Feder 6 zu klemmen, wenn dies erwünscht sein sollte,

Claims (5)

  1. Bchutansprüche 1. Zweiteilige Filmspule, dadurch gekennzeichnet, daß an einem Spulenteil (1) der Spulenkern (3) und am anderen Spulenteil (2) die Filmhalterung (6) angeordnet sind.
  2. 2. Filmspule nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Spulenkern (3) durch einen mit einer über seine ganze Länge reichende Nut (4) versehenen Hohlzylinder gebildet wird.
  3. 3. Filmspule nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Filmhalterung (6) durch eine Feder gebildet wird, die nach Form und Länge in die Nut (4) eingepaßt ist.
  4. 4. Filmspule nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Verbindung der beiden Spulenteile (1,2) an dem die Halterung (6) aufweisenden Spulenteil (2) ein Bolzen (5) vom Innendurchmesser des Hohlzylinders (3) vorgesehen ist.
  5. 5. Filmspule nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Bolzen (5) eine Rille (7) aufweist, in der ein Federring (8) angeordnet ist. Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
DE1958A0012448 1958-11-08 1958-11-08 Zweiteilige filmspule. Expired DE1816588U (de)

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Publications (1)

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DE1816588U true DE1816588U (de) 1960-08-11

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