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DE1897371U - Faltschachtel mit steckverschluss. - Google Patents

Faltschachtel mit steckverschluss.

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Publication number
DE1897371U
DE1897371U DE1964S0048790 DES0048790U DE1897371U DE 1897371 U DE1897371 U DE 1897371U DE 1964S0048790 DE1964S0048790 DE 1964S0048790 DE S0048790 U DES0048790 U DE S0048790U DE 1897371 U DE1897371 U DE 1897371U
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
flap
flaps
cardboard
lines
protection
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE1964S0048790
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Sieger Hch GmbH
Original Assignee
Sieger Hch GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Sieger Hch GmbH filed Critical Sieger Hch GmbH
Priority to DE1964S0048790 priority Critical patent/DE1897371U/de
Publication of DE1897371U publication Critical patent/DE1897371U/de
Expired legal-status Critical Current

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Description

Für eine Vielzahl von Konsumgütern besteht,neben den bekannten kleinen Faltschachteln auch bei größeren Abmessungen, z.B. für 6 Flaschen oder eine entsprechende Anzahl Konservendosen oder sonstige Konsumgüter, sehr häufig der Wunsch, eine Faltschachtel zu haben, bei der mindestens die Bodenklappen nicht verleimt oder verklebt oder verheftet sein müssen und sich durch eine entsprechende Konstruktion ohne zusätzliche Hilfsmittel ineinander stecken lassen.
Es sind hierzu verschiedene Konstruktionen bekannt, die entweder im allgemeinen nur eine verhältnismäßig geringe Belastung vertragen, da sie sonst durchbiegen oder sich sogar öffnen oder aber zu ihrer Herstellung eine besondere Produktionsanlage erforderlich ist.
Hier soll die Neuerung Abhilfe schaffen. Aus einem einzigen Zuschnitt
kann auf normalen Produktionsmaschinen durch Anbringung zusätzlicher Knicklinien und Einschnitte eine Möglichkeit gefunden werden, einen Steckverschluß herzustellen, der durch die eigene Klemmwirkung des Füllgutes erreicht, daß die Packung auch bei sehr hoher Belastung sich nicht öffnet und nicht durchbiegt.
Ein Zuschnitt aus Karton, Pappe, Vollpappe, Wellpappe und ähnlichen _
Ruf: (0221)238380 FS: 08881885 Bank: Dresdner Bank AG., Köln Nr. 17090 Postscheck: Köln 192950
Ra.33ti kOC^ 12= 5„64
Hch. Sieger o. m. b. h.
Blatt zum Schreiben an:
Werkstoffen wird im oberen und mittleren Teil in handelsüblicher Form als Faltschachtel gearbeitet. Die unteren Klappen weichen von der handelsüblichen Herstellung dadurch ab, daß nur eine Längsklappe mit den beiden Seitenklappen in einem Stück miteinander verbunden bleibt und lediglich durch eine Terlängerung der Knicklinie ein Abbiegen dieser Seiten ermöglicht wird. In den zwei angelenkten Seitenklappenteilen befinden sich diagonal mit jeweils Winkeln von etwa 45 laufende Knicklinien, die eine dreieckige Abbiegung dieser Klappenteile ermöglichen. In der zwischen den beiden Seitenklappen liegenden Längsklappe befinden sich zwei Einschnitte, in die die Spitzen der gegenüberliegenden Längsklappe, die dazu ebenfalls entsprechend abgeknickt sind, eingreifen und so eine Verriegelung bilden.
Wenn jetzt das Füllgut eingesetzt wird und dabei die innen vielleicht etwas hochstehenden Ecken heruntergedrückt werden, ergibt sich dadurch ein absolut sicherer Klemmverschluß, wobei sich praktisch die beiden Längsklappen am Boden voll überdecken.
Die Einzelheiten zeigen die beispielhaft aufgeführten Zeichnungen.
Figur I zeigt den Gesamtzuschnitt A, in den die normalen Rillen und in den oberen Klappen Schlitze a, b, c und d angebracht sind. Außerdem ist für den Verschluß eine Verschlußkante d1 angelenkt. In den unteren Klappen weist die erste Längsklappe 1 zwei mit schrägen Winkeln verlaufende Eillinien el und e2 auf. Der Verlauf dieser Eillinien und die Abmessungen im einzelnen entsprechen den Schlitzen g1 und g2, die in der gegenüberliegenden Längsklappe 3 angebracht sind.
An diese Längsklappe sind die beiden schmalen Seitenklappen 2 und 4 nur durch eine zusätzliche Eillinie angelenkt, die in Verlängerung der Gesamtrillinien b und c angebracht sind. Die Seitenklappen selbst sind durch diagonal verlaufende Knicklinien, die jeweils Winkeln von etwa 45 bilden, f1 und f2 noch einmal unterteilt.
Figu± II zeigt den Zuschnitt in halbmontierter Form, wobei zur besseren Anschaulichkeit der Verschluß an der Fabrikkante d1 noch offengelassen ist.

Claims (2)

^;; /, η ρ. ,.λ π Γ ρ< Hch. Sieger ο.m.b.H. Blatt zum Schreiben an: Die Seitenklappen sind an den diagonal verlaufenden Knicklinien f1 und f2 eingeknickt. Figur III zeigt den Steckverschluß kurz vor dem letzten Montagestadium. Die durch die schrägen Rillen el und e2 abgeteilten dreieckigen Spitzen der Längsklappe 1 greifen in die Einschnitte gl und g2 der gegenüberliegenden Längsklappe ein. Figur IV zeigt den Bodenverschluß fertig montiert in der Außenansicht in Perspektive. Schutzansprüche :
1.) Faltsehachtel mit Steckverschluß, bestehend aus einem Zuschnitt aus Karton, Pappe, Tollpappe oder Wellpappe oder ähnlichem Werkstoff, mit handelsüblich normalen vier Seiten und einer Fabrikkante, sowie normalen oberen Klappen dadurch gekennzeichnet, daß an den unteren Klappenteilen eine Längsklappe in üblicher Form von den nächsten Klappen abgeschlitzt ist und die Ecken dieses Klappenteiles durch Eillinien zu gleichschenkligen Dreiecken abgeknickt sind (Figur I el und e2) und daß die drei übrigen Bodenklappen miteinander verbunden bleiben und lediglich durch Verlängerung der normalen Eillinien (b und c) abgeknickt werden können, wobei die Längsklappe (j) zwei Einschnitte enthält, die jeweils die innere Klappenbegrenzung durch Bildung gleichschenkliger Dreiecke abteilen (g1, g2) und dadurch gekennzeichnet, daß die beiden so gebildeten unteren Seitenklappen (2 und 4) jeweils diagonal durch Bildung von Eillinien mit etwa 45° unterteilt sind (f1, f2) und daß die Spitzen dieser Seitenklappen abgerundet oder gekürzt sind.
2.) Schutzanspruch nach 1 dadurch gekennzeichnet, daß die sich nach der Faltung berührenden unteren Klappen auch entsprechende Ausstanzungen haben, wodurch Ventilation oder Verriegelung dieses Zuschnittes ermöglicht ist.
p k O ;. "■ -J1 Ci. ρ, 4 η Γ ρ,;
f*-n„ ά j J -γ U' ϋ "Γ I £.. 5'.. &ψ
HA. Sieger g, m, b. h,
Blatt zum Schreiben an:
3·) Schutzanspruch nach 1 und 2 dadurch gekennzeichnet, daß auch die öfteren Klappen des Zuschnittes einen gleichen oder sonst üblicherweise bekannten Steckverschluß bilden.
DE1964S0048790 1964-05-12 1964-05-12 Faltschachtel mit steckverschluss. Expired DE1897371U (de)

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DE1964S0048790 DE1897371U (de) 1964-05-12 1964-05-12 Faltschachtel mit steckverschluss.

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE1897371U true DE1897371U (de) 1964-07-23

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Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE1964S0048790 Expired DE1897371U (de) 1964-05-12 1964-05-12 Faltschachtel mit steckverschluss.

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