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DE1896964U - Verpackung. - Google Patents

Verpackung.

Info

Publication number
DE1896964U
DE1896964U DEB57333U DEB0057333U DE1896964U DE 1896964 U DE1896964 U DE 1896964U DE B57333 U DEB57333 U DE B57333U DE B0057333 U DEB0057333 U DE B0057333U DE 1896964 U DE1896964 U DE 1896964U
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
housing
recesses
packaging
packaging according
camera
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DEB57333U
Other languages
English (en)
Inventor
Carl Braunn
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DEB57333U priority Critical patent/DE1896964U/de
Publication of DE1896964U publication Critical patent/DE1896964U/de
Expired legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45CPURSES; LUGGAGE; HAND CARRIED BAGS
    • A45C11/00Receptacles for purposes not provided for in groups A45C1/00-A45C9/00
    • A45C11/38Camera cases, e.g. of ever-ready type

Landscapes

  • Buffer Packaging (AREA)

Description

Carl Braun, Camera-?/erk, Nürnberg
"Verpackung"
Die IJeuerung betrifft eine Verpackung, insbesondere für photograph! sehe Geräte, z.B. Kameras, mit einem mit Ausnehmungen zur Aufnahme des Gerätes vorgesehenen Gehäuse und dieses abnehmbar übergreifenden Deekelteil.
Es ist Aufgabe der Neuerung, durch entsprechende Ausbildung des Gehäuses dieses sowohl zur alleinigen Aufnahme des Gerätes als auch in einer Schutztasche untergebracht aufzunehmen.
Gemäß der Neuerung wird dies durch die Anordnung von zwei zu einer gemeinsamen Ausnehmung vereinigten Ausnehmungen im Gehäuse erreicht, von denen eine den Abmessungen des Gerätes angepaßt ist, während die andere mit den Abmessungen für eine Aufnahmetasche o.dgl. für dieses Gerät ausgeführt ist.Hierdurch ist im Gehäuse eine Ausnehmung erstellt, die wahlweise die Aufnahme des Gerätes für sich allein oder des Gerätes einschl. seiner Tasche durch einfaches Umstecken erlaubt. Bevorzugt können die Ausnehmungen quer zueinander sich erstreckend ausgebildet sein. Um ein sicheres Schließen zu gewährleisten, sind die Ausnehmungen zweckmäßig mit verschiedengroßer Tiefe ausge-
führt. Die so gebildete Verpackung zeichnet sich durch ihre mehrfache Anwendungsmöglichkeit aus, wodurch sich die Bevorratung von verschiedenartigen Verpackungen erübrigt.
Die so gebildete Verpackung ist in Ausbildung der !Teuerung aus geschäumtem Kunststoff ausgformbar. Auch die Anwendung von elastisch nachgiebigen oder federnd elastischen anderweitigen "Werkstoffen ist vorgesehen.
7/ie die !Teuerung ausgführbar ist, lassen die in der Zeichnung dargestellten Figuren erkennen, und zwar
Fig. 1 ein Gehäuse für eine Verpackung nach der !Teuerung in der Ansicht mit einer eingelegten Kamera,
Pig. 2 ein Gehäuse nach Figur 1 mit eingelegter Kameratasche,
Fig. 3 ein Schnitt nach der Linie III-III der Figur 2,
Fig. 4 ein Deckelteil in der Ansicht,
Fig. 5 ein Verpackungshülse gemäß einem anderen Ausführungsbeispiel mit eingelegter Kameratasche und
Fig. 6 ein Verpackungsgehäuse gemäß einem anderen Ausführungsbeispiel mit eingelegter Kamera.
Die Verpackung soll gleichermaßen zur Aufnahme einer Kamera oder einer Kameratasche 2 dienen, in der die Kamera 1 gegebenenfalls untergebracht ist. lieuerungsgemäß ist die Verpackung aus einem Gehäuseunterteil 3 und einem Deckteil 4 gebildet. Im Gehäuse 3 sind zur einmaligen Aufnahme der Kamera 1 eine Ausnehmung 5 und zur Unterbringung der lasche 2 eine Ausneh-
_ 1Z _
mung 6 vorgesehen. Die Ausnehmungen 5 und 6 sind dabei jeweils mit den Abmessungen der aufzunehmenden Teile ausgeführt und weisen zum ungehinderten Aufbringen des Deckelteils 4 verschiedengroße Tiefen auf. Das G-ehäuse und der Deckelteil sind aus geschäumten Kunststoffen, z.B. Polystyrol, die unter der Handelsbezeichnung Styropor geführt werden, ausgeführt, wodurch sich eine sichere Unterbringung von Kamera oder Tasche erreichen läßt. Is ist auch möglich, daß als Werkstoff für G-ehäuse und/oder Deckelteil anderweitige elastische Kunststoffe oder federndelastische Werkstoffe verwendet werden. Eine umlaufende PaIz 7 am G-ehäuse ergibt eine zentrierte Halterung des Deckelteils am G-ehäuse.
Beim Ausführungsbeispiel der Piguren 5 und β bilden die Ausnehmungen 5, 6 durch Uebeneinanderanordnung eine gemeinsame Ausnehmung zur Aufnahme einer Kamera oder Kameratasche, so daß durch Umstecken wahlweise eine Kamera allein oder in der Tasche untergebracht eingelegt werden kann.

Claims (6)

Schutzansprüche
1. Verpackung, insbesondere für phot ο graphische G-eräte, z.B. Kameras, mit einem mit Ausnehmungen zur Aufnahme des Gerätes vorgesehenen Gehäuse und einem dieses übergreifenden Deckelteil, gekennzeichnet durch die Anordnung von zwei zu einer gemeinsamen Ausnehmung im Gehäuse vereinigten Q· Ausnehmungen, von denen eine den Abmessungen des Gerätes angepaßt ist, während die andere mit den Abmessungen für eine Aufnahmetasche für das Gerät ausgeführt ist.
2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen quer zueinander sich erstreckend im Gehäuse angeordnet sind.
3. Verpackung nach einem oder beiden der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen eine verschiedengroße Tiefe aufweisen.
4. Verpackung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch getennzeiehnet, daß das Gehäuse außenseitig eine quadratische Querschnittsform aufweist.
5. Verpackung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch, gekennzeichnet, daß das Gehäuse und/oder der Deckel aus geschäumtem oder porösem Kunststoff o.dgl. ausgebildet ist.
6. Verpackung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse und/oder der Deekelteil aus elastisch nachgiebigen oder federndelastischen Werkstoffen gebildet ist.
CARI
CAMERi
DEB57333U 1964-05-02 1964-05-02 Verpackung. Expired DE1896964U (de)

Priority Applications (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DEB57333U DE1896964U (de) 1964-05-02 1964-05-02 Verpackung.

Applications Claiming Priority (1)

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DEB57333U DE1896964U (de) 1964-05-02 1964-05-02 Verpackung.

Publications (1)

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DE1896964U true DE1896964U (de) 1964-07-16

Family

ID=33166669

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Application Number Title Priority Date Filing Date
DEB57333U Expired DE1896964U (de) 1964-05-02 1964-05-02 Verpackung.

Country Status (1)

Country Link
DE (1) DE1896964U (de)

Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE1750699B2 (de) 1967-05-30 1974-04-18 Fuji Shashin Film K.K., Ashigara, Kanagawa (Japan) Stoßdampfende Verpackungseinrichtung

Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE1750699B2 (de) 1967-05-30 1974-04-18 Fuji Shashin Film K.K., Ashigara, Kanagawa (Japan) Stoßdampfende Verpackungseinrichtung

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