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Ziehschrank zur Aufbewahrung von Waren in Apotheken und Drogerien
Die Neuerung befaßt sich mit der Weiterbildung und Weiterverbesserung des zur Aufbewahrung
von Waren in Apotheken und Drogerien dienenden Ziehschrankes.
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Ein solcher Ziehschrank ist Bestandteil einer Ladeneinrichtung für
Apotheken und Drogerien, bei der mehrere hochstehende schmale Warenschränke zu einer
Reihe, und zwar Breitseite an Breitseite, lückenlos zusammengestellt sind und bei
aer jeder Warenschrank aus dieser Reihe heraus nach vorn oder nach vorn und nach
hinten, d. h. senkrecht zur Front der aneinandergereihten Warenschränke, einzeln
und unabhängig von den Nachbarschränken durch Ziehen am Anfaßgriff beweglich angeordnet
ist.
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Jeder solche Warenschrank, nachstehend auch als Ziehschrank bezeichnet,
hängt vorteilhaft im Oberteil in einer Deckenlaufschiene und ist dort mittels Laufrollen
geführt. In der Rollenführung kann dabei eine gelenkige Lagerung vorgesehen sein.
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Jeder Warenschrank der Reihe, auch Ziehschrank der Reihe genannt,
ist zweckmäßig im Unterteil gleitbar oder fahrbar, insbesondere auf Laufschienen
des Fußbodens oder eines besonderen Sockels gleitbar oder fahrbar, eingerichtet.
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Jeder der hochstehenden Warenschränke, bzw. Ziehschränke, kann auch
aus einem oberen Schrank und einem unteren Schrank
bestehen und
zwar derart, daß Ober-und Unterteil unabhängig voneinander aus der Reihe heraus
nach vorn oder nach hinten oder nach vorn und nach hinten einzeln beweglich angeordnet
sind.
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Bei der vorstehend beschriebenen Ladeneinrichtung für Apotheken und
Drogerien hat man auch Laufführungen jeweils an der Seite, d. h. an den jeweiligen
Trennwänden der Warenschränke angeordnet. Der Unterteil jedes Warenschrankes ist
bei einer besonderen Ausführungsform vom Boden oder vom Sockel aus durch eine einfache
Nut geführt.
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Zur Staubabdichtung ist zwischen den einzelnen Warenschränken, bzw.
Ziehschränken, zweckmäßig eine Bürstenauskleidung vorgesehen. Fernerhin können alle
Warenschränke, bzw. Ziehschränke, in ihrer Ausgangsstellung arretierbar, insbesondere
mittels doppelseitigen Schneppers arretierbar eingerichtet sein.
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Derartige Ziehschränke ermöglichen, einen Spezialitätenvorrat von
vielen tausend verschiedenen Artikeln in unmittelbarer Nähe der Verkaufsstelle griffbereit
und übersichtlich mit größter Raumausnutzung bei kleinstem Platzbedarf unterzubringen.
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Die Waren können hierbei von hinten angeliefert, auf einem Tisch sortiert
und von einer Helferin von hinten aufgefüllt werden, während der Verkäufer am Verkaufstisch
steht und die Schränke nach vorn herauszieht.
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Mit der Weiterbildung und Weiterverbesserung von Waren-oder Ziehschränken
für alle der vorstehend beschriebenen Ausführungsformen und für jede der vorstehend
angegebenen Ladeneinrichtungen für Apotheken und Drogerien befaßt sich die Neuerung.
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Die Neuerung betrifft einen zur Aufbewahrung von Waren in Apotheken
und Drogerien dienenden Ziehschrank als Bestandteil einer Ladeneinrichtung, welche
aus mehreren schmalen, hochstehenden, Breitseite an Breitseite zu einer Reihe lückenlos
zusammengestellten und senkrecht zur Reihenfront aus dieser Reihe nach vorn oder
nach vorn und nach hinten oder nach hinten heraus einzeln verschiebbar angeordneten
Warenschränken besteht.
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Hierfür besteht die Neuerung nun darin, daß einer oder mehrere der
oberen Fachböden unterseitig mit einem Spiegel derart versehen ist, daß der Verkäufer
von unten in das unter dem Spiegel liegende Fach Einblick hat.
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Die starke Vermehrung der sogenannten Apotheken-Spezialitäten, die
sich im Laufe der letzten 5 Jahre etwa verdoppelt haben, verlangt, daß eine Höchstzahl
von Arznei-Spezialität in die nächste Hand des Handverkaufstisches gebracht werden
kann. Die Neuerung ermöglicht die Unterbringung von einer sehr großen Zahl von Spezialitäten,
die meist in sehr kleinen Packungen verkauft werden.
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Auch in mittleren Apotheken muß mehrere Male täglich aufgefüllt werden.
Wenn die räumlichen Verhältnisse es erlauben, dann werden diese Schränke nach hinten
ausziehbar gebaut, so daß das Auffüllen der Waren ohne Behinderung der Verkaufstätigkeit
geschehen kann. Die Fachböden erhalten zweckmäßig seitliche Anschläge mit Nutungen
im Abstand von 11 mm. Diese Nutungen nehmen 1 mm starke Teilungsbrettchen auf, so
daß also Unterteilungen in der Weite von ca 10 mm geschaffen werden.
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Die seitlichen Anschläge der Fache verhindern bei den oberen Partien
die Einsicht in die dort liegenden Waren. Bringt man jedoch neuerungsgemäß an den
oberen Böden unterseitig Verspiegelungen an, so kann der Verkäufer leicht erkennen,
was in den darunter liegenden Fachen liegt. Je nach der Höhe
der
Schränke, die etwa 180 bis 250 cm beträgt, wird man vorteilhaft ein, zwei oder mehrere
Fache mit Unterspiegelungen einrichten.
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Die Neuerung sei nachstehend an Hand der Zeichnungen für eine beispielsweise
Aufführungsform näher beschrieben.
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Die Fig. l zeigt eine Ladeneinrichtung aus Ziehschränken gemäß der
Neuerung. Ein einzelner Ziehschrank Z ist aus der Reihe mehrerer Ziehschränke nach
vorn herausgezogen. Die beiden Unterseiten der oberen Fache sind je mit einem Spiegel
s ausgerüstet.
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Die Fig. 2a, 2b und 2c zeigen einen Schnitt durch ein oberes Ziehschrankfach.
Mit 1 ist dabei der Fachboden, mit 2 die seitlichen Anschläge, mit 3 das Teilungsbrettehen
in Ansicht, mit 4 der unten flach aufliegende Spiegel und mit 5 die vierteilig herumgeführte
Tragleiste des Spiegels bezeichnet. Die Tragleiste 5 ist an den Fachböden von unten
her befestigt.
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Bei der Ausführungsform der Neuerung nach Fig. 2a liegt der Spiegel
4 flach auf. Man muß hier verhältnismäßig nahe an den Schrank Z herantreten, um
den richtigen Blickwinkel zu erhalten.
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Bei der Neuerung nach Fig. 2b ist der Spiegel 4 schräg eingesetzt.
Diese Ausführungsform ist dort vorteilhaft, wo aus räumlichen Gründen der Schrank
nur von einer Seite aus benutzbar oder zugänglich ist. Die Spiegelneigung kann dabei
entweder nach rechts oder nach links verlaufen.
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Die Ausflihrungsform nach Fig. 2c zeigt zwei Spiegelflächen abgewinkelt.
Diese abgewinkelten Spiegelflächen 4a und 4b ermöglichen die Untersicht in die darunter
liegenden Fache auf noch bequemere Weise als dies bei der Ausführungsform nach Fig.
2a der Fall ist.
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Im Bedarfsfalle kann die Schräglage des Spiegels 4 bzw. 4a, 4b natürlich
auch verstellbar eingerichtet sein. Ebenso kann der Spiegel auch auswechselbar eingebaut
sein. Die Neuerung ist nicht auf die in der Zeichnung schematisch dargestellte Spiegelbefestigungsart
beschränkt. An Stelle aer Tragleiste 5 sind auch andere Führung-oder bteckbauteile
für die Halterung, Einführung und Schrägstellung des einteiligen oder mehrteiligen
Spiegels verwendbar. Schutzansprücne