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DE1860748U - Ziehschrank zur aufbewahrung von waren in apotheken und drogerien. - Google Patents

Ziehschrank zur aufbewahrung von waren in apotheken und drogerien.

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Publication number
DE1860748U
DE1860748U DE1962B0050125 DEB0050125U DE1860748U DE 1860748 U DE1860748 U DE 1860748U DE 1962B0050125 DE1962B0050125 DE 1962B0050125 DE B0050125 U DEB0050125 U DE B0050125U DE 1860748 U DE1860748 U DE 1860748U
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
mirror
pharmacies
goods
cabinet according
row
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE1962B0050125
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
BACKNANGER HOLZWARENFABRIK HER
Original Assignee
BACKNANGER HOLZWARENFABRIK HER
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by BACKNANGER HOLZWARENFABRIK HER filed Critical BACKNANGER HOLZWARENFABRIK HER
Priority to DE1962B0050125 priority Critical patent/DE1860748U/de
Publication of DE1860748U publication Critical patent/DE1860748U/de
Expired legal-status Critical Current

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Description

  • Ziehschrank zur Aufbewahrung von Waren in Apotheken und Drogerien Die Neuerung befaßt sich mit der Weiterbildung und Weiterverbesserung des zur Aufbewahrung von Waren in Apotheken und Drogerien dienenden Ziehschrankes.
  • Ein solcher Ziehschrank ist Bestandteil einer Ladeneinrichtung für Apotheken und Drogerien, bei der mehrere hochstehende schmale Warenschränke zu einer Reihe, und zwar Breitseite an Breitseite, lückenlos zusammengestellt sind und bei aer jeder Warenschrank aus dieser Reihe heraus nach vorn oder nach vorn und nach hinten, d. h. senkrecht zur Front der aneinandergereihten Warenschränke, einzeln und unabhängig von den Nachbarschränken durch Ziehen am Anfaßgriff beweglich angeordnet ist.
  • Jeder solche Warenschrank, nachstehend auch als Ziehschrank bezeichnet, hängt vorteilhaft im Oberteil in einer Deckenlaufschiene und ist dort mittels Laufrollen geführt. In der Rollenführung kann dabei eine gelenkige Lagerung vorgesehen sein.
  • Jeder Warenschrank der Reihe, auch Ziehschrank der Reihe genannt, ist zweckmäßig im Unterteil gleitbar oder fahrbar, insbesondere auf Laufschienen des Fußbodens oder eines besonderen Sockels gleitbar oder fahrbar, eingerichtet.
  • Jeder der hochstehenden Warenschränke, bzw. Ziehschränke, kann auch aus einem oberen Schrank und einem unteren Schrank bestehen und zwar derart, daß Ober-und Unterteil unabhängig voneinander aus der Reihe heraus nach vorn oder nach hinten oder nach vorn und nach hinten einzeln beweglich angeordnet sind.
  • Bei der vorstehend beschriebenen Ladeneinrichtung für Apotheken und Drogerien hat man auch Laufführungen jeweils an der Seite, d. h. an den jeweiligen Trennwänden der Warenschränke angeordnet. Der Unterteil jedes Warenschrankes ist bei einer besonderen Ausführungsform vom Boden oder vom Sockel aus durch eine einfache Nut geführt.
  • Zur Staubabdichtung ist zwischen den einzelnen Warenschränken, bzw. Ziehschränken, zweckmäßig eine Bürstenauskleidung vorgesehen. Fernerhin können alle Warenschränke, bzw. Ziehschränke, in ihrer Ausgangsstellung arretierbar, insbesondere mittels doppelseitigen Schneppers arretierbar eingerichtet sein.
  • Derartige Ziehschränke ermöglichen, einen Spezialitätenvorrat von vielen tausend verschiedenen Artikeln in unmittelbarer Nähe der Verkaufsstelle griffbereit und übersichtlich mit größter Raumausnutzung bei kleinstem Platzbedarf unterzubringen.
  • Die Waren können hierbei von hinten angeliefert, auf einem Tisch sortiert und von einer Helferin von hinten aufgefüllt werden, während der Verkäufer am Verkaufstisch steht und die Schränke nach vorn herauszieht.
  • Mit der Weiterbildung und Weiterverbesserung von Waren-oder Ziehschränken für alle der vorstehend beschriebenen Ausführungsformen und für jede der vorstehend angegebenen Ladeneinrichtungen für Apotheken und Drogerien befaßt sich die Neuerung.
  • Die Neuerung betrifft einen zur Aufbewahrung von Waren in Apotheken und Drogerien dienenden Ziehschrank als Bestandteil einer Ladeneinrichtung, welche aus mehreren schmalen, hochstehenden, Breitseite an Breitseite zu einer Reihe lückenlos zusammengestellten und senkrecht zur Reihenfront aus dieser Reihe nach vorn oder nach vorn und nach hinten oder nach hinten heraus einzeln verschiebbar angeordneten Warenschränken besteht.
  • Hierfür besteht die Neuerung nun darin, daß einer oder mehrere der oberen Fachböden unterseitig mit einem Spiegel derart versehen ist, daß der Verkäufer von unten in das unter dem Spiegel liegende Fach Einblick hat.
  • Die starke Vermehrung der sogenannten Apotheken-Spezialitäten, die sich im Laufe der letzten 5 Jahre etwa verdoppelt haben, verlangt, daß eine Höchstzahl von Arznei-Spezialität in die nächste Hand des Handverkaufstisches gebracht werden kann. Die Neuerung ermöglicht die Unterbringung von einer sehr großen Zahl von Spezialitäten, die meist in sehr kleinen Packungen verkauft werden.
  • Auch in mittleren Apotheken muß mehrere Male täglich aufgefüllt werden. Wenn die räumlichen Verhältnisse es erlauben, dann werden diese Schränke nach hinten ausziehbar gebaut, so daß das Auffüllen der Waren ohne Behinderung der Verkaufstätigkeit geschehen kann. Die Fachböden erhalten zweckmäßig seitliche Anschläge mit Nutungen im Abstand von 11 mm. Diese Nutungen nehmen 1 mm starke Teilungsbrettchen auf, so daß also Unterteilungen in der Weite von ca 10 mm geschaffen werden.
  • Die seitlichen Anschläge der Fache verhindern bei den oberen Partien die Einsicht in die dort liegenden Waren. Bringt man jedoch neuerungsgemäß an den oberen Böden unterseitig Verspiegelungen an, so kann der Verkäufer leicht erkennen, was in den darunter liegenden Fachen liegt. Je nach der Höhe der Schränke, die etwa 180 bis 250 cm beträgt, wird man vorteilhaft ein, zwei oder mehrere Fache mit Unterspiegelungen einrichten.
  • Die Neuerung sei nachstehend an Hand der Zeichnungen für eine beispielsweise Aufführungsform näher beschrieben.
  • Die Fig. l zeigt eine Ladeneinrichtung aus Ziehschränken gemäß der Neuerung. Ein einzelner Ziehschrank Z ist aus der Reihe mehrerer Ziehschränke nach vorn herausgezogen. Die beiden Unterseiten der oberen Fache sind je mit einem Spiegel s ausgerüstet.
  • Die Fig. 2a, 2b und 2c zeigen einen Schnitt durch ein oberes Ziehschrankfach. Mit 1 ist dabei der Fachboden, mit 2 die seitlichen Anschläge, mit 3 das Teilungsbrettehen in Ansicht, mit 4 der unten flach aufliegende Spiegel und mit 5 die vierteilig herumgeführte Tragleiste des Spiegels bezeichnet. Die Tragleiste 5 ist an den Fachböden von unten her befestigt.
  • Bei der Ausführungsform der Neuerung nach Fig. 2a liegt der Spiegel 4 flach auf. Man muß hier verhältnismäßig nahe an den Schrank Z herantreten, um den richtigen Blickwinkel zu erhalten.
  • Bei der Neuerung nach Fig. 2b ist der Spiegel 4 schräg eingesetzt. Diese Ausführungsform ist dort vorteilhaft, wo aus räumlichen Gründen der Schrank nur von einer Seite aus benutzbar oder zugänglich ist. Die Spiegelneigung kann dabei entweder nach rechts oder nach links verlaufen.
  • Die Ausflihrungsform nach Fig. 2c zeigt zwei Spiegelflächen abgewinkelt. Diese abgewinkelten Spiegelflächen 4a und 4b ermöglichen die Untersicht in die darunter liegenden Fache auf noch bequemere Weise als dies bei der Ausführungsform nach Fig. 2a der Fall ist.
  • Im Bedarfsfalle kann die Schräglage des Spiegels 4 bzw. 4a, 4b natürlich auch verstellbar eingerichtet sein. Ebenso kann der Spiegel auch auswechselbar eingebaut sein. Die Neuerung ist nicht auf die in der Zeichnung schematisch dargestellte Spiegelbefestigungsart beschränkt. An Stelle aer Tragleiste 5 sind auch andere Führung-oder bteckbauteile für die Halterung, Einführung und Schrägstellung des einteiligen oder mehrteiligen Spiegels verwendbar. Schutzansprücne

Claims (6)

  1. Schutzansprüche
    1.) Zur Aufbewahrung von Waren in Apotheken und Drogerien aienender Ziehschrank als Bestandteil einer Ladeneinrichtung, welche aus mehreren schmalen, hochstehenden, Breitseite an Breitseite zu einer Reihe lückenlos zusammengestellten und senkrecht zur Reihenfront aus dieser Reihe nach vorn oder nach vorn und nach hinten oder nach hinten heraus einzeln verschiebbar angeordneten Warenschränken besteht, dadurch gekennzeichnet, daß einer oder mehrere der oberen Fachböden (1) unterseitig mit einem Spiegel (4) derart versehen ist, daß der Verkäufer von unten in das unter dem Spiegel (4) liegende Fach Einblick hat.
  2. 2.) Ziehschrank nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Spiegel (4) am Fachboden (1) unterseitig durch eine vierteilig herumgeführte Tragleiste (5) gehalten ist, die von unten her befestigt ist.
  3. 3.) Ziehschrank nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Spiegel (4) mit der Fachbodenfläche einen Winkel bildet.
  4. 4.) Ziehschrank nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Spiegel (4) zweiteilig ist und beide Spiegelteile (4a, 4b) miteinander einen Winkel einschließen.
  5. 5.) Ziehschrank nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Neigung des Spiegels (4) gegen die Fachbodenfläche verstellbar eingerichtet ist.
  6. 6.) Ziehschrank nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Spiegel (4) auswechselbar eingebaut ist.
DE1962B0050125 1962-08-07 1962-08-07 Ziehschrank zur aufbewahrung von waren in apotheken und drogerien. Expired DE1860748U (de)

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DE1962B0050125 Expired DE1860748U (de) 1962-08-07 1962-08-07 Ziehschrank zur aufbewahrung von waren in apotheken und drogerien.

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