DE1859482U - Etikettaufhaenger. - Google Patents
Etikettaufhaenger.Info
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Classifications
-
- G—PHYSICS
- G09—EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
- G09F—DISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
- G09F3/00—Labels, tag tickets, or similar identification or indication means; Seals; Postage or like stamps
- G09F3/04—Labels, tag tickets, or similar identification or indication means; Seals; Postage or like stamps to be fastened or secured by the material of the label itself, e.g. by thermo-adhesion
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Description
- "Etikettaufhänger" Die Neuerung betrifft einen Etikettaufhänger zur Befestigung von Etiketten an einzelnen Uarenstücken, insbesondere Bekleidungsstücken oder anderen Textilien.
- Es sind Etikettaufhänger bekannt, die aus einem Faden bestehen, der an einem Ende mit einem Metallsplint versehen ist und am anderen Ende mit dem Etikett verbunden wird. Bei einer besonderen Ausführungsform derartiger Etikettaufhänger ist am anderen Ende ein klotzförmiger Körper vorgesehen.
- Es ist ferner ein Etikettaufhänger, bestehend aus einem Faden, der an einem Ende mit einem Splint, am anderen Ende mit einem Klotz verbunden ist bekannt, wobei der Faden, der Splint und der Klotz einstückig aus einem flexiblen Kunststoff besteht.
- Der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, diesen Etikettaufhänger besonders einfach auszubilden und seine Herstellung zu vereinfachen.
- Das wird neuerungsgemäss dadurch erreicht, dass bei einem Etikettaufhänger der oben erwähnten Art das Haltestück flächenförmig ausgebildet ist. Durch die Ausbildung des Haltestückes als Flächenteil ergibt sich herstellungstechnisch eine wesentliche Vereinfachung und auch eine beträchtliche Einsparung an Rohmaterial. Darüberhinaus wird durch die flächenförmige Ausbildung des Haltestückes erreicht, dass das daran befestigte Etikett flach aufliegt und daher von der zugehörigen Ware nicht absteht.
- Bei einer bevorzugten Ausführungsform liegt das flächenförmige Haltestück mit dem Splint in einer Ebene.
- Das Verbindungsstück verläuft senkrecht zur längeren Schmalkante des Haltestückes und greift vorzugsweise in dessen Mitte an.
- Das Haltestück selbst ist vorzugsweise trapezförmig ausgebildet.
- Die Längsachse des Splintes verläuft nach einem weiteren Merkmal der Neuerung schräg zur Längsachse des Verbindungsstückes. Der Splint selbst ist vorteilhafterweise mindestens an einem Ende, vorzugsweise am Ende des zur Verbindungsstück-Längsachse stumpfwinklig liegenden Armes spitz verlaufend ausgebildet.
- Es ist vorteilhaft, den Übergang vom Verbindungsstück zum Splint, vorzugsweise zum spitzwinklig liegenden Arm, mit einer Versteifungsfläche zu versehen.
- In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes schematisch dargestellt. Es zeigt : Fig. 1 den erfindungsgemässen Etikettaufhänger, Fig. 2 und 3 den Etikettaufhänger in Verbindung mit den Waren bzw. Etiketten.-3- Der Etikettaufhänger weist ein Verbindungsstück 1 auf, das relativ dünn gehalten ist und dessen Länge den jeweiligen Bedürfnissen angepasst werden kann. An einem Ende des Verbindungsstückes ist ein
bindungsstüdkes 1 ein Haltestück 3 angebracht ist. Der ganze Etikettaufhänger ist einstückig aus einem, vorzugsweise flexiblen, Kunststoff gefertigt. Das Haltestück 3 ist als Flächenteil ausgebildet, an dessen einen Schmalkante 4 das Verbindungsstück 1, vorzugsweise in der Mitte angreifend, senkrecht angebracht ist. Das Haltestück 3 ist, wie in Fig. 1 dargestellt, vorzugsweise trapezförmig ausgebildet. Es kann jedoch auch durch eine rechtwinklige Fläche gebildet sein, aber auch andere Umrisslinien aufweisen, wie beispielsweise tropfenförmig, herzförmig oder dergleichen. Die (in Fig. 1 strichliert angedeutete) Längsachse 5 des Splintes 2 verläuft schräg zur (ebenfalls strichliert angedeuteten) Längsachse 6 des Verbindungsstückes 1. Der Splint 2 ist mindestens an einem Ende, vorzugsweise am Ende des zur Verbindungsstück-Längsachse stumpfwinklig liegenden Armes 2'spitz auslaufend ausgebildet.splintförmiger Teil 2 vorgesehen, während am anderen Ende des Ver- - Um ein Knicken des Splintes 2 gegenüber dem Verbindungsstück 1 auszuschliessen bzw. auch aus spritztechnischen Gründen ist der Übergang vom Verbindungsstück 1 zum Splint 2, vorzugsweise zum spitzwinklig liegenden Arm 2t1 mit einer Versteifungsfläche 7 versehen.
- In Fig. 2 ist eine bevorzugte Anbringung des Etikettaufhängers dargestellt, bei der zunächst der Etikettaufhänger mit dem Splint 2 durch ein Etikett 8 durchgefädelt wird, wobei das Etikett 8 dann am Haltestück 3 anliegt und anschliessend der Etikettaufhänger mit Hilfe des Splintes 2 durch ein Uarenstück 9, beispielsweise einem Gewebe, durchgeschoben wird.
- Es ist auch möglich, wie in Fig. 3 dargestellt, zunächst den Etikettaufhänger durch eine Öffnung, beispielsweise ein Knopfloch lo eines Bekleidungsstückes 11, durchzuführen und ein Etikett 8 am splintseitigen Ende des Verbindungsstückes 1 zu befestigen.
- Dann legt sich das Haltestück 3 hinter den die Öffnung 10 bildenden Teil des Bekleidungsstückes und verhindert dadurch ein Allen des Etiketts.
- Durch die Schrägstellung des Splintes 2 gegenüber dem Verbindungsstück 1 und die Zuspitzung eines Endes des Splintes lässt sich dieser leicht zwischen Fäden eines Gewebes durchschieben. Ebenso ist auch das Einfädeln des Aufhängers in die Befestigungsöffnung eines Etiketts einfach und schnell durchführbar. - Schutznsprüche
Claims (7)
-
und Verbindungsstück einstückig aus einem flexiblen Kunststoff gebildet sind, dadurch gekennzeichnet, dass das Haltestück (3) flächenförmig ausgebildet ist.Schutzansprüche 1. Etikettaufhänger, bestehend aus einem Haltestück, einem Splint und einem Verbindungsstück, wobei Haltestück, Splint - 2. Etikettaufhänger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Haltestück (3) mit dem Splint (2) in einer Ebene liegt.
- 3. Etikettaufhänger nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch ge-
in dessen Mitte angreifend, verläuft.kennzeichnet, dass das Verbindungsstück (1) senkrecht zur vorzug- weise längeren Schmalkante (4) des Haltestückes (3), vorzugsweise - 4. Etikettaufhänger nach Anspruch 1 oder folgenden, dadurch gekennzeichnet, dass das Haltestück (3) vorzugsweise trapezförmig ausgebildet ist.
- 5. Etikettaufhänger nach Anspruch 1 oder folgendem, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsachse (5) des Splintes (2) schräg zur Längsachse (6) des Verbindungsstückes (1) verläuft.
- 6. Etikettaufhänger nach Anspruch 1 oder folgenden, dadurch gekennzeichnet, dass der Splint (2) mindestens an einem Ende (2'), vorzugsweise am Ende des zur Verbindungsstück-Längsachse (6) stumpfwinklig liegenden Armes (2') spitz ausläuft.
- 7. Etikettaufhänger nach Anspruch 1 oder folgenden, insbesondere Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Übergang vom Verbindungsstück (1) zum Splint (2), vorzugsweise zum spitzwinklig liegenden Arm (2") eine Versteifungsfläche (7) aufweist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DEST14754U DE1859482U (de) | 1962-05-26 | 1962-05-26 | Etikettaufhaenger. |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DEST14754U DE1859482U (de) | 1962-05-26 | 1962-05-26 | Etikettaufhaenger. |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE1859482U true DE1859482U (de) | 1962-10-04 |
Family
ID=33038163
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DEST14754U Expired DE1859482U (de) | 1962-05-26 | 1962-05-26 | Etikettaufhaenger. |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE1859482U (de) |
-
1962
- 1962-05-26 DE DEST14754U patent/DE1859482U/de not_active Expired
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