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Bürste mit weichem, z. B. aus Gummi bestehendem Bürstenkörper Bürsten
mit weichem, z. B. aus Gummi oder auch aus Kunststoff bestehendem Bürstenkörper
sind in verschiedenen Ausführungsformen bekannt und insbesondere als Autowaschbürsten
gebräuchlich.
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Bei diesen Bürsten mit weichem, z. B. aus Gummi bestehendem Bürstenkörper
sind die Borstenbündel in Löchern des Bürstenkörpers befestigt. Im allgemeinen werden
dazu die Borsten zu Borstenbüscheln vorgeformt, z. B. mit Hilfe von umschlingenden
Drähten oder Klammern gebunden oder durch Eintauchen derEnden in Gummilösung oder
in einen anderen Kleber zu Bündeln vereinigt sowie die fertigen Bündel in die Löcher
des Bürstenkörpers eingesetzt und dort eingeklebt. Jedenfalls reicht unter Berücksichtigung
der Tatsache, dass der Bürstenkörper im ganzen weich und flexibel ist, diese Befestigung
der Borstenbündel durch Einkleben in die Löcher des Bürstenkörpers für alle auftretenden
Beanspruchungen nicht aus. Nachteilig
ist außerdem, dass diese Borstenbündel
zumeist umständlich in die Löcher des Bürstenkörpers von Hand eingesetzt und eingeklebt
werden müssen ; insbesondere besteht nicht die Möglichkeit bei der Herstellung derartiger
Bürsten mit weichen, z. B. aus Gummi bestehendem Bürstenkörper an sich bekannte
Borstenbündeleinstanzmaschinen-einzusetzen.
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Die Erfindung hat sich die Aufgabe gestellt, bei einer Bürste mit
weichem, z. B. aus Gummi bestehendem Bürstenkörper die Borstenbündel einfach sicher
und wirksam im Bürstenkörper zu befestigen, so dass bei allen auftretenden Beanspruchungen
die Borstenbündel sicher festgehalten werden Darüber hinaus soll die Fertigung der
Bürste im ganzen vereinfacht werden.
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Die Erfindung betrifft eine Bürste mit weichem, z. B. aus Gummi bestehendem
Bürstenkörper und in Löchern des leztteren befestigten Borstenbündeln. Die Borsten
können dabei echte Borsten sein oder aus beliebigen Werkstoffen, wie sie heute für
Borsten üblich sind, bestehen. Die Erfindung besteht darin, dass die Löcher des
Bürstenkörpers mit einer oder mehreren Hinterschneidugen versehen und die Borstenbündel
in einem Pfropfen aus erhärtbarem Material gehalten sind, der vor dem Erhärten dieses
Materials in die Löcher eingebracht, z. B. eingespritzt worden ist. Infolge der
Hinterchneidungen kann der in den Löchern mit den Hinterschneidungen erhärtete Pfropfen
aus den Löhhern nicht mehr herausgenommen werden, wobei unschwer die Möglichkeit
besteht, die Hinterschneidungen so stark auszuführen, dass der Pfropfen
bei
allen auftretenden Beanspruchungen sicher festgehalten ist. Ein zusätzliches Festkleben
der Pfropfen in den Löchern ist nicht mehr erforderlich, wenn auch selbstverständlich
als zusätzliches Maßnahme noch möglich.
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Der Pfropfen selbst kann bei der erfindungsgemässen Bürste aus einem.
z. B. katalytisch härtenden oder thermisch härtenden Kunstharz, aus einem thermoplastischen
Kunststoff, der heiss eingebracht und dann durch Abkühlen erhärtet, oder aus anderen
thermoplastischen Stoffen, wie beispielsweise geeigneten Paraffinen, Bitumina und
dergleichen bestehen.
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Die Borstenbündel können in die Löcher des Bürstenkörpers, z. B. mit
Borstenbündeleinstanzmaschinen, eingebracht werden.
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Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Borstenbündel
in an sich bekannter Weise zusätzlich vor dem Einbringen in die Löcher des Bürstenkörpers
mittels Kleber, Drahtring oder dergleichen zu binden und dann in die Löcher des
Bürstenkörpers einzufürhen. Arbeitet man mtt einer solchen Vorformung der Bürstenbündel
mittels Drahtring oder dergleichen, so empfiehlt die Erfindung, die Anordnung im
ganzen so zu treffen, dass dieser Drahtring oder dergleichen in den Pfropfen eingegossen
ist.
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Der Bürstenkörper der erfindungsgemässen Bürsten kann durchgehende
Löcher oder Sacklöcher aufweisen. Bei Bürstenkörpern mit durchgehenden Löchern geht
ein weiterer Vorschlag der Erfindung dahin, diese durchgehenden Löcher auf dem Bürstenkörperrücken
mittds Rillen miteinander zu verbinden, so dass die in den Löchern des Bürstenkörpers
| gebildeten Pfropfen über in die Rillen eingefüllte Tropfen- |
masse miteinander verbunden sind, wie man an sich bei drahtgebundenen Bürsten Verbindungen
der einzelnen Drahtbindungen der Borstenbündel zwischen den einzelnen Löchern kennt.
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Die Fertigung der erfindungsgemässen Bürsten ist außerordentlich einfach
und erfolgt so, dass die gebundenen oder bevorzugt ungebundenen Borstenbündel, z.
B. mittels Barstenbündeleinstanzmaschinen, in mit einer oder mehreren Hinterschneidungen
versehene Löcher des Bürstenkörpers eingeführt und durch in diese Löcher eingeführte,
aushärtende bzw. erhärtende Masse befestigt werden. Im allgemeinen wird man dabei
als aushärtende oder erhärtende Masse Kunststoffe verwenden. Bei Bürstenkörpern
mit Sacklöchern empfiehlt es sich, die aushärtende oder erhärtende Masse vor dem
Einführen der Borstenbündel in die Löcher in diese einzubringen. Man kann dazu gleichsam
den Bürstenkörper in seiner Gesamtheit mit der Vielzahl von nebeneinanderliegenden
Löchern mit der zur Bildung der Pfropfen bestimmten Masse ausgiessen. Handelt es
sich um Bürstenkörper, die durchgehende Löcher aufweisen, so wird man im allgemeinen
zunächst die Borstenbündel in die Löcher
einzubringen und danach
das Ausgiessen bze. Einspritzen des Materials, aus dem die Pfropfen aufgebaut werden
sollen, vornehmen. Jedenfalls besteht die Möglichkeit, mit Borsteneinstanzmaschinen
zu arbeiten.
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Die durch die Erfindung erreichten Vorteile sind vor allem darin zu
sehen, dass bei der erfindungsgemässen Bürste die Borstenbündel sicher in demhinreichend
elastisch hergestellten Bürstenkörper gehalten werden.
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Während bei den bekannten Ausführungsformen die Löcher für die Aufnahme
der Borstenbündel möglichst eng dem Durchmesser der Borstenbündel angepasst sind,
besitzen erfindungsgemäss infolge der Hinterschneidungen die Löcher zumindest teilweise
wesentlich grössere Durchmesser, wobei in die so gebildeten Raumteile der Löcher
das Pfropfenmaterial eindringen und den Pfropfen bilden kann. Von besonderem Vorteil
sind auch die dadurch fertigungsmässig erreichten Vereinfachungen, insbesondere
die Tatsache, dass mivüblichen Borstenbündeleinstanzmaschinen gearbeitet werden
kann, wobei gleichsam die Bündelbildung und Befestigung der Bündel in einem Arbeitsgang
erfolgt, nämlich durch Eingiessen oder Einspritzen des Pfropfenmaterials in die
Löcher des Bürstenkörpers. Damit ist die Möglichkeit einer vollen maschinellen Fertigung
von Bürsten mit weichem, z. B.
aus Gummi bestehendem Bürstenkörper
gegeben.
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Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel
darstellenden Zeichnung ausführlicher erläutert ; es zeigen : Fig. 1 in perspektivischer
Darstellung eine erfindunggemässe Bürste, Fig. 2 einen Schnitt in Richtung A-B durch
den Gegenstand nach Fig. 1 und die Fig. 3a-3k entpsrechend der Fig. 2 vergrösserte
Ausschnitte aus Bürsten anderer Ausführungsformen nach der Erfindung.
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Die in den Figuren dargestellte Bürste dient insbesondere als Autowaschbürste
und besitzt einen weichen, z. B. aus Gummi bestehenden Bürstenkörper 1. In Löchern
2 des letzteren sind die Borstenbüschel 3 befestigt. Die Borsten können natürliche
Borsten sein, es können jedoch auch andere Borsten Verwendung finden. Die Löcher
2 des Bürstenkörpers 1 sind, wie insbesondere die Figuren 3a bis 3k erkennen lassen,
mit Hinterschneidungen 2a versehen, die Borstenbüschel 3 sind in diese Borstenlöcher
eingeführt und mit Hilfe eines Pfropfens 4 aus einem erhärtbaren Material in den
Löchern gehalten. Dieses Material ist dazu vor dem Erhärten in die
Löcher
2 eingebracht, z. B. eingespritzt worden. Die Hinterschneidungen 2a ist in allen
Fällen so gewählt, dass bei den auftretenden Beanspruchungen und auch Verformungen
des weichen Bürstenkörpers die Pfropfen 4, die die Borstenbüschel 3 halten, sich
aus dem Bürstenkörper nicht entfernen lassen. Die Borstenbüschel 3 sind im allgemeinen
nicht vorgeformt, obwohl auch die Möglichkeit besteht, diese in an sich bekannter
Weise mittels Drahtring oder dergl. vorzuformen, bzw. zu binden. Handelt es sich
um vorgebundene Borstenbüschel, so wird man im allgemeinen den zur Bindung verwandten
Drahtring oder Drahtklammer in den Pfropfen 4 mit eingiessen.
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Die Figuren 3a bis 3d zeigen Bürstenkörper mit durchgehenden Löchern
2. Hier besteht die Möglichkeit, die in Fig. 3d angedeutet ist, oben auf dem Bürstenkörperrücken
die Löcher 2 durch Rillen 2b miteinander zu verbinden, so dass nach dem Ausgiessen,
d. h. nach dem Einbringen des Pfropfenmaterials 4, in die Rillen 2b eingefülltes
Material die einzelnen Pfropfen 4 miteinander bindet und gleichsam auf dem Rücken
verankert, so dass jedes Entfernen der Pfropfen 4 zur Bürstenbuachseite hin unmöglich
ist. Auch diese Ausführungsform fällt unter den allgemeinen Begriff Hinterschneidung.
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Insbesondere in diesem Falle empfiehlt sich als Pfropfenmaterial 4
ein katalytisch oder thermisch härtender Kunstharz, grundsätzlich kann jedoch auch
mit thermoplastischen
Stoffen gearbeitet werden.
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Im übrigen erkennt man aus den Figuren 3e bis 3k, dass dieses Material
in Sacklöchern 2, zweckmässig vor dem Einbringen der Borstenbüschel 3 eingefüllt
wird, während der Werkstoff 4 bei Bürstenkörpern 1 mit durchgehenden Löchern 2 noch
nachträglich vom Rücken her eingebracht, z. B. eingegossen oder ein-bzw. aufgespritzt
werden kann. Soweit es sich bei der erfindungsgemässen Bürste im übrigen um Autowaschbürsten
handelt, kann der beschriebene Bürstenkörper 1 mit in den Figuren nicht gezeichneten
zusätzlichen Bohrungen oder Löchern versehen werden, durch welche Waschwasser hindurchtreten
kann, während im übrigen ein Bürstenrücken an den Bürstenkörper 1 angeschlossen
wird, und zwar derart, dass über den hohlen Bürstenrücken das Wasser zuführbar ist.
Ansprüche :