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DE1850825U - Schutzumschlag fuer zeitschriften. - Google Patents

Schutzumschlag fuer zeitschriften.

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Publication number
DE1850825U
DE1850825U DE1961V0013480 DEV0013480U DE1850825U DE 1850825 U DE1850825 U DE 1850825U DE 1961V0013480 DE1961V0013480 DE 1961V0013480 DE V0013480 U DEV0013480 U DE V0013480U DE 1850825 U DE1850825 U DE 1850825U
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
cover sheet
dust jacket
magazine
magazines
upper cover
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE1961V0013480
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
VERBAND DEUTSCHER LESEZIRKEL E
Original Assignee
VERBAND DEUTSCHER LESEZIRKEL E
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by VERBAND DEUTSCHER LESEZIRKEL E filed Critical VERBAND DEUTSCHER LESEZIRKEL E
Priority to DE1961V0013480 priority Critical patent/DE1850825U/de
Publication of DE1850825U publication Critical patent/DE1850825U/de
Expired legal-status Critical Current

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  • Sheet Holders (AREA)

Description

  • Schutzumschlag für Zeitschriften.
  • Es sind Schutzumschläge aus Pappe für Zeitschriften, insbesondere für Bild-Zeitschriften bekannte welche im Bereich des Heftrandes mit der Zeitschrift vorzugsweise lösbar verbunden sind und mit einem unteren und oberen Umschlagblatt die Zeitschrift abdecken. Diese sogenannten Lesemappen werden in der Regel von Unternehmen periodisch an Abonnenten vergehen und besitzen den Nachteil, daß sie verhältnismäßig unansehnlich sind, so daß der Gesamteindruck von Wohn- oder Warteräumen beeinträchtigt werden kann. Außerdem wird insbesondere die obere Umschlagseite verhältnismäßig schnell abgegriffen, so daß die Reklameaufdrücke auf der Außenseite. des oberen Umschlagblattes in Eitleidenschaft gezogen werden. Da die Zeitschrift vom Schutzumschlag auf ihrer dem Heftrand abgekehrten Seite nicht abgedeckt wird, ist sie dort nicht
    selten Beschädigungen ausgesetzt. Die Wiederverwertbarkeit
    der Zeitschriften als auch der sie umgebenden Schutzumschläge wird durch diese Umstände erheblich verringert.
    Die Neuerung sieht eine Verbesserung dadurch vor, daß
    li
    eine dritte Seite als oberes Umschlagblatt mit dem unteren
    Umschlagblatt des Schutzumschlages verbunden ist und auf der Außenseite jeweils mit dem Titelbild der im Schutzumschlag befindlichen Zeitschrift versehen ist. Außer der Beseitigung der oben genannten Nachteile bringt diese Anordnung den Vorteil, daß der Leser anhand des auf der oberen äußeren Umschlagseite befindlichen Titelbildes sofort feststellen kann, welche Zeitschrift der Schutzumschlag umgibt.
  • Da die Titelbilder von Bild-Zeitschriften heute durchweg im Vierfarbendruck erscheinen, erhalten die Lesemappen ein freundliches, farbenfrohes Aussehen und reizen zum Öffnen des Schutzumschlages sowie zum Lesen der Zeitschrift an. Durch die Verwendung des äußeren oberen Umschlagblattes wird die Reklame auf der Außenseite des oberen inneren Umschlagblattes, das mit dem Heftrand verbunden ist, erheblich geschont, so daß die Reklameanzeigen ein druckfrisches Aussehen behalten. Hinzu kommt, daß die innere Rückseite des oberen äußeren Umschlagblattes als zusätzliche Reklamefläche zur Verfügung steht.
  • Gemäß einem weiteren-Merkmal der Neuerung kann es sich empfehlen, das Titelbild, das demjenigen der im Schutzumschlag befindlichen Zeitschrift entspricht, mit dem äußeren oberen Umschlagblatt auswechselbar zu verbinden.
  • Dies kann in der leise geschehen, daß eine aus durchsichtigem Kunststoff bestehende Tasche auf der Außenseite des oberen Umschlagblattes zum Einlegen eines besonderen, mit dem Titelbild der im Umschlag jeweils eingehefteten Zeitschrift übereinstimmenden Blattes angeordnet ist. In anderen Fällen kann es jedoch auch zweckmäßig sein, das Titelbild der in dem Schutzumschlag befindlichen Zeitschrift auf die Außenseite des oberen Umschlagblattes als besonderes Blatt aufzukleben oder aber aufzudrucken.
    Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Neuerung kann es
    ci
    sich in manchen Fällen empfehlen, die Verbindung des unteren
    CD
    Umschlagblattes mit dem oberen äußeren Umschlagblatt lösbar auszubilden, was z. B. durch Druckknopfbefestigung oder einfach durch Heftklammern möglich ist. Infolgedessen braucht nur jeweils das äußere, obere Umschlagblatt beim
    Auswechseln der Zeitschrift gewechselt zu werden.
    ci
    Ferner kann es sich empfehlen, daß die freie Längs-
    kante des äußeren oberen Umschlagblattes einen Heftrand-
    CZD
    abschnitt für Aufdruckzwecke des Verleihunternehmens freiläßt.
  • Schließlich besteht die Möglichkeit, auch die Innenseite des oberen äußeren Umschlagblattes und/oder die Außenseite des oberen inneren Umschlagblattes für Reklamezwecke vorzusehen. Hierdurch können Reklameschriften in die Lesemappen vor ihrer Zustellung zu einem nachfolgenden Abonnent lose eingelegt oder bei Verwendung zusätzlicher Klarsichttaschen in diese eingesteckt werden.
    Nachstehend ist die Neuerung anhand der Zeichnung eines
    Z> I-~I
    Ausführungsbeispiels erläutert. Es zeigen :
    Fig. 1 einen Schutzumschlag, bei dem das obere
    CD
    äußere und das obere innere Umschlagblatt geöffnet sind und das Titelblatt der Zeitschrift offenliegt.
  • Fig. 2 den Schutzumschlag in Ansicht auf die dem Leser zugekehrte vordere Schmalseite nach Fig. 1.
  • In den Figuren ist mit 1 ein Schutzumschlag aus Pappe oder Kunststoff mit einer eingehefteten Bild-Zeitschrift bezeichnet, deren Titelbild das Bezugszeichen 2 trägt. Die Bild-Zeitschrift ist an einem mit Heftklammern 3 versehenen Heftrand 4 mit einem unteren Umschlagblatt 5 und mit einem oberen inneren Umschlagblatt 6 fest, aber lösbar verbunden. An das untere Deckblatt 5 schließt sich an der dem Heftrand gegenüberliegenden Seite ein oberes, äußeres Umschlagblatt 7 an, das durch einen Falz 8 mit dem unteren Umschlagblatt verbunden ist. Das äußere
    obere Umschlagblatt 7 weist, wie aus Fig. 1 zu erkennen
    CD
    ist, auf der Außenseite eine Einstecktasche 9 auf, die aus durchsichtigen Kunststoff besteht und auf die Außenseite des oberen Umschlagblattes aufgeklebt oder aufgeheftet ist. Die Tasche 9 dient zum Einstecken eines besonderen Blattes mit dem Titelbild 2, das demjenigen der in den Schutzumschlag eingehefteten Zeitschrift entspricht.
  • Ebenso kann auf der Innenseite des oberen äußeren Umschlagblattes 7 eine weitere Einstecktasche für lose Reklameartikel oder Reklamedruckschriften und/oder auch auf der Außenseite des inneren oberen Umschlagblattes 6 vorgesehen sein. Das äußere Umschlagblatt 7 läßt im Bereich des Heftrades des Schutzumschlages einen Abschnitt 10 für Druckzwecke des die Lesemappe verleihenden Unternehmens frei.
  • In Abweichung von dem Ausführungsbeispiel braucht das äußere Umschlagblatt 7 mit dem unteren Umschlagblatt 5 nicht als Ganzes ausgebildet zu sein, sondern es kann mit diesem durch Heftung oder dergleichen trennbar verbunden sein, so daß eine Auswechslung nur des oberen äußeren Umschlagblattes 7 möglich ist. Ferner besteht selbstverständlich die Möglichkeit, das obere äußere Umschlagblatt 7 nicht an der zum Heftrand parallelen Seite, sondern an einer seiner beiden Schmalseiten vorzusehen.

Claims (6)

  1. Schutzansprüche 1. Schutzumschlag aus Pappe oder Kunststoff für Zeitschriften, insbesondere für Bild-Zeitschriften, welche im Bereich des Heftrades mit der Zeitschrift vorzugsweise lösbar verbunden ist und mit einem unteren und oberen Umschlagblatt die Zeitschrift abdeckt, dadurch gekennzeichnet, daß eine dritte Seite als oberes Umschlagblatt (7) mit dem unteren Umschlagblatt (5) des Schutzumschlages (1) verbunden ist und eine Einstecktasche (9) aufweist, um beispielsweise das Titelblatt (2) der im Schutzumschlag befindlichen Zeitschrift aufnehmen zu können.
  2. 2. Schutzumschlag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Tasche (9) aus durchsichtigem Kunststoff besteht.
  3. 3. Schutzumschlag nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung des unteren Umschlagblattes (5) mit dem oberen äußeren Umschlagblatt (7) lösbar ausgebildet ist.
  4. 4. Schutzumschlag nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß das äußere obere Umschlagblatt (7) mit dem zum Heftrand (3) parallelen Außenrand oder mit einer seiner beiden Schmalseiten des unteren Umschlagblattes (5) verbunden ist.
  5. 5. Schutzumschlag nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß das obere Umschlagblatt (7) nur so breit gehalten ist, daß es einen Heftrandabschnitt (10) für Aufdruckzwecke freiläßt.
  6. 6. Schutzumschlag nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Innenseite des äußeren oberen Umschlagblattes (7) und/oder auf der Außenseite des inneren Umschlagblattes (6) je eine Einstecktasche (9) aus durchsichtigem Kunststoff vorgesehen ist.
DE1961V0013480 1961-11-13 1961-11-13 Schutzumschlag fuer zeitschriften. Expired DE1850825U (de)

Priority Applications (1)

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DE1961V0013480 DE1850825U (de) 1961-11-13 1961-11-13 Schutzumschlag fuer zeitschriften.

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Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE1850825U true DE1850825U (de) 1962-05-03

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ID=33014437

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE1961V0013480 Expired DE1850825U (de) 1961-11-13 1961-11-13 Schutzumschlag fuer zeitschriften.

Country Status (1)

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DE (1) DE1850825U (de)

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