-
Zerlegbares Regal Die Neuerung betrifft ein zerlegbares Regal mit
senkrechten Stützen, in welchen beidseitig angeordnete Öffnungen vorgesehen sind.
Diese Öffnungen dienen zur Aufnahme von konsolenartigen Trägern, welche zur Abstützung
von Zwischenböden bestimmt sind. Derartige Regale sind für die verschiedensten Zwecke
und in mannigfachen Formen bereits bekannt.
-
Insbesondere bei der Verwendung dieser Regale in Selbstbedienungsläden
ergibt sich vielfach die Notwendigkeit, vor allem die an den höchsten Stellen des
Regales liegenden Zwischenböden nicht horizontal, sondern schräg anzuordnen. Hierdurch
soll erreicht werden, daß der vor derartigen Regalen stehende Interessent auch die
auf den oberen Zwischenböden liegenden Waren mit einem einzigen Blick leicht übersehen
kann.
-
Zur Verwirklichung dieser Möglichkeit könnte man dabei an zwei verschiedene
Arten von Bodenträgern denken, und zwar mit horizontalen
und mit
schräg geneigten Längskanten, auf welchen dann die Zwischenböden entweder horizontal
oder aber geneigt gelagert werden. Eine derartige Lösung verbietet sich indes aus
Kostengründen von selbst.
-
Es sind bereits Zwischenbodenträger bekannt geworden, an deren den
Stützen zugewandten Enden Haken vorgesehen sind.
-
In der Praxis ergibt sich die Schwierigkeit, daß vor allem bei eiliger
Montage eines Regales nicht sofort festgestellt werden kann, wie die einzelnen Träger
in die Stützen eingehakt werden sollen. Hierdurch wird viel Zeit verschwendet.
-
Der Neuerung liegt das Bestreben zugrunde, alle vorstehend geschilderten
Nachteile der an sich bekannten Regalkonstruktionen zu vermeiden. Neuerungsgemäß
sind an den den Stützen zugewandten Enden eines jeden Bodenträgers zwei nach innen
gerichtete, kongruente, hakenförmige Ansätze mit Hinterschneidungen vorgesehen.
-
Zweckmäßig ist der Abstand zwischen den beiden waagerechten Kanten
der Ansätze großer oder gleich der Differenz zwischen der doppelten Teilung und
der Höhe der jeweiligen Öffnung. In weiterer Ausgestaltung des Neuerungsgedankens
ist die Differenz der Höhe der Öffnung und der Höhe des Ansatzes gleich der Länge
der Hinterschneidung des Ansatzes.
-
Dadurch ist es möglich, den Träger einzubauen, ohne auf die Lage
der hakenförmigen Ansätze zu achten. Das heißt mit
anderen Worten,
daß jeder Träger in jeder beliebigen Lage in die Öffnungen der senkrechten Stützen
eingehakt werden kann, sofern ersterer nur senkrecht steht.
-
Nach einer weiteren zweckmäßigen Ausführungsform des Neuerungsgedankens
sind zwei weitere Hinterschneidungen des jeweiligen Bodenträgers vorgesehen, welche
in der Flucht der beiden anderen Hinterschneidungen liegen.
-
Zweckmäßig bestehen die Stützen aus zwei U-förmigen Profileisen,
deren Stege aufeinander satt aufliegend miteinander verbunden sind.
-
Die Neuerung ist nachstehend anhand der Zeichnung noch etwas ausführlicher
erläutert. In dieser zeigen in rein schematischer Weise : Fig. 1 eine perspektivische
Darstellung des Regals gemäß der Neuerung Fig. 2 einen horizontalen Schnitt durch
eine senkrechte Stütze nebst senkrechten Teilschnitt durch die Zwischenwand sowie
die Stütze des Regals gemäß der Neuerung Fig. 3 einen senkrechten Schnitt längs
der Linie III-III in Fig. 2 mit eingesetztem Träger des Regals gemäß der Neuerung
Fig. 4 einen senkrechten Schnitt längs der Linie III-III in Fig. 2 mit eingesetztem
Träger nach einer weiteren Ausführungsform des Regals gemäß der Neuerung
Fig.
5 einen senkrechten Schnitt längs der Linie III-III in Fig. 2 mit Träger nach einer
weiteren Ausführungsform des Regals gemäß der Neuerung Fig. 1 zeigt eine perspektivische
Darstellung des neuerungsgemäßen Regals. Mit 1 sind senkrecht stehende Stützen bezeichnet,
in welche beidseitig angeordnete konsolenartige Träger 2 mit horizontalen oder aber
schräg verlaufenden Längskanten eingehakt sind. Auf diesen Trägern 2 sind Zwischenböden
3, 4 gelagert und zwar entsprechend der Art der Träger 2 horizontal oder aber geneigt.
Zweck der Neigung dieser Zwischenböden 3, 4 ist es, eine gute Sicht des vor dem
Regal stehenden Interessenten auf die mit Waren verschiedener Art belegten Zwischenböden
4 zu sichern. Zweckmäßig sind am unteren Ende der senkrechten Stützen 1 verstellbare
Füße vorgesehen.
-
Die Stützen 1 bestehen aus je zwei U-förmigen Profileisen 1a, 1b,
deren Stege 1c, 1d aufeinander satt aufliegend miteinander fest verbunden sind (Fig.
2. An den Stoßstellen der Stege 1c, 1d und der senkrechten Teile der Profileisen
1a, 1b sind Öffnungen 1e, 1f vorgesehen, In diesen Öffnungen 1e, 1f bzw. 1g, 1h
werden konsolenartige Träger 2 eingehakt, auf welche sich Zwischenböden 3 bzw. 4
abstützen.
-
Fig. 3 zeigt einen senkrechten Schnitt durch das eine U-förmige Profileisen
1b, in welches der Träger 2 eingehakt ist.
-
Mit t ist die Teilung der einzelnen Öffnungen 1f bezeichnet, wohingegen
s die Höhe der Öffnung 1f bedeutet. Neuerungsgemäß sind
an dem der
Stütze 1 zugewandten Ende des Trägers 2 zweiin senkrechter Richtung des Trägers
1 gesehen-nach innen gerichtete, kongruente, hakenförmige Ansätze 2a, 2b vorgesehen.
Hierbei ist der Abstand A zwischen den beiden waagerechten Kanten dieser Ansätze
2a, 2b gleich der Differenz zwischen der doppelten Teilung t und der Höhe s der
jeweiligen Öffnung 1f.
-
Mit 2c und 2d sind Hinterschneidungen bezeichnet, deren Länge 1 gleich
der Differenz zwischen der Höhe s der Öffnung 1f und der Höhe des Ansatzes h ist.
Die untere Längskante des Trägers 2 verläuft horizontal, während die obere Längskante
nach unten zu geneigt verläuft. Es können aber auch beide Kanten horizontal oder
aber geneigt verlaufend ausgebildet sein.
-
Die Verbindung zwischen dem Träger 2 und dem Profileisen 1b wird
nun so hergestellt, daß ersterer mit seinen hakenförmigen Ansätzen 2a, 2b in je
eine Öffnung 1f eingeführt wird. Anschließend daran setzt sich die obere Hinterschneidung
2c auf den die Öffnung 1f abschließenden Teil des Profileisens 1b reiterartig auf
(Fig. 3). h bedeutet die Höhe der Ansätze 2a bzw.
-
2b.
-
Durch die neuerungsgemäße Ausgestaltung ist es möglich, den Träger
2 auch so in das Profileisen 1b einzusetzen, daß der untere hakenförmige Ansatz
2b oben und der obere Ansatz 2a unten in das Profileisen 1b eingehakt werden kann.
Das heißt mit
anderen Worten, daß es neuerungsgemäß auch möglich
ist, den Träger 2 um 180 um seine Längsachse zu drehen und in dieser Lage einzuhaken.
-
Wenn nun die eine Längskante des Trägers horizontal und die andere
Längskante schräg verläuft, dann kann in dem einen Falle der Zwischenboden 4 horizontal
und in dem anderen Falle der Zwischenboden 3 schräg angeordnet werden.
-
Man kann also in diesem Falle mit ein und derselben Ausbildungsform
des Trägers 2 auskommen.
-
Die Trägerausbildung nach Fig. 4 unterscheidet sich von derjenigen
gemäß Fig. 3 im wesentlichen dadurch, daß die beiden Hinterschneidungen 2c, 2d in
axialer Richtung des Bodenträgers 2 Erweiterungen 2m, 2n aufweisen.
-
Fig. 5 der Zeichnung zeigt eine weitere praktische Ausführungsform
des neuerungsgemäßen Regals. Hierbei sind an den den Hinterschneidungen 2c, 2d gegenüberliegenden
Seiten der hakenförmigen Ansätze 2g, 2i Aussparungen 2e, 2f vorgesehen, welche in
der Flucht der beiden Hinterschneidungen 2c, 2d liegen. Die beiden Hinterschneidungen
2e, 2f sind in ihrer Länge gleich.
-
Der Vorteil dieser praktischen Verwirklichungsform liegt in der größeren
Abstützbasis des Trägers 2.
-
Mit H ist die Höhe der hakenförmigen Ansätze 2g, 2i bezeichnet. Die
Höhe H entspricht hierbei der Höhe s der Öffnung 1f. Die Lage, welche der Träger
2 im eingehakten Zustand einnimmt,
ist aus Fig. 4 der Zeichnung
im einzelnen deutlich zu erkennen.
-
Auch bei dieser praktischen Verwirklichungsform des Neuerungsgegenstandes
ist es möglich, mit ein und demselben Träger 2 die Zwischenböden 3 bzw. 4 schräg
oder aber horizontal zu lagern.
-
Mit 5 (Fig. 2) ist eine Zwischenwand bezeichnet, welche mit Haken
6 versehen ist. Diese Haken 6 greifen in Offnungen 7 ein, welche in den aufeinander
satt anliegenden Stegen 1c, 1d eingearbeitet sind.
-
Der Neuerungsgegenstand ist keineswegs auf die in der Zeichnung dargestellten
und beschriebenen Ausführungsformen beschränkt. Es sind vielmehr noch andere Verwirklichungsformen
möglich und denkbar, ohne daß hierdurch der Rahmen der Grundkonzeption verlassen
wird. - Sohutzansprüche-