DE1710057C3 - Verfahren und Abreißvorrichtung zum Abreißen von Garnen oder Zwirnen - Google Patents
Verfahren und Abreißvorrichtung zum Abreißen von Garnen oder ZwirnenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Abreißen von Garnen oder Zwirnen gemäß dem Oberbegriff des
Anspruches 1 und eine Abreißvorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens.
Bei Ringspinn- oder Ringzwirnmaschinen werden die Garne oder Zwirne nach Beendigung eines Abzugs auf
den Textilspindeln unterwunden. Beim Abziehen der Hülsen müssen die dann von den auf ihnen befindlichen
Wicklungskörpern zu den Unterwindungsstellen führenden Garn- oder Zwirnstücke durchtrennt werden. Zu
diesem Zweck ist es bekannt, diese Fadenstücke einzuklemmen und mittels Schneidvorrichtungen mittig
durchzuschneiden (DE-PS 8 69 759) oder die unterwundenen Fadenwindungen und die äußerste Fadenlage der
Wicklungskörper festzuklemmen und diese Garn- oder Zwirnstücke unter Drehen der vorher angehobenen
Hülse an beiden Enden durchzutrennen (US-PS 00 962). Diese Vorrichtungen sind jedoch teuer,
kompliziert und verschmutzungsempfindlich. Es ist ferner bekannt, die zu den Unterwindungsstellen der
Textilspindel führenden Garn- oder Zwirnstücke im Gefolge des Abziehens der Hülsen abzureißen, wobei es
bekannt ist, um ein Abwinden des Garnes oder Zwirnes von der Unterwindungsstelle zu verhindern, oberhalb
der Unterwindungsstelle einen fest mit. dem Spindelschaft verbundenen Spindelbund anzuordnen, dessen
Umfang gerändelt ist Es können dennoch beim Abziehen der Hülse Fadenwindungen von dem Wicklungskörper
abgezogen werden, so daß es irotz dieses Spindelbundes häufig nicht zum rechtzeitigen Abreißen
der Garne oder Zwirne kommt
Es ist deshalb Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren der eingangs genannten Art zu schaffen, welches das
Abreißen der Garne oder Zwirne beim axialen Abziehen der Hülsen von den Textilspindeln sicherstellt
und das sich mit baulich einfachen, billigen und nicht verschmutzungsempfindlichen Mitteln durchführen läßt
Diese Aufgabe wird durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruches 1 angegebene Erfindung gelöst.
Es zeigte sich, daß durch dieses Verfahren selbst Garne und Zwirne höchster Reißkraft, beispielsweise
synthetische Garne und Zwirne mit Sicherheit während des axialen Abziehens der Hülsen abgerissen werden.
Falls die Hülsen mittels selbsttätigen Kopswechseleinrichtungen abgezogen werden, werden so mit Sicherheit
alle Störungen des Kopswechselvorganges verhindert, die durch zu spätes oder überhaupt nicht erfolgendes
Abreißen der zu den Unterwindungsstellen führenden Garne oder Zwirne auftreten würden. Es erleichtert
jedoch auch das Abreißen der Garne oder Zwirne beim manuellen Abziehen der Hülsen. Auch gelingt das
Abreißen der Garne oder Zwirne bereits nach verhältnismäßig geringer axialer Verschiebung der
Hülse auf der Textilspindel.
Zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist eine Abreißvorrichtung gemäß Anspruch 2
vorgesehen.
Diese Abreißvorrichtung ist einfach, billig, benötigt nur wenig Platz und ist auch äußerst betriebssicher, da
sie nicht verschmutzungsempfindlich ist
In den Unteransprüchen sind einige vorteilhafte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Abreißvorrichtungen
beschrieben.
Wenn die zuerst auf der Unterwindungsstelle unterwundenen Garn- oder Zwirnwindungen nicht
überwunden oder nicht kräftig überwunden sind, besteht die Gefahr, daß sie beim Abziehen der Hülse
aufgezogen werden und es nicht zum rechtzeitigen Abreißen des Garnes oder Zwirnes kommt. Diese
Gefahr wird durch die Maßnahme nach Anspruch 3 behoben, wobei es besonders vorteilhaft ist, die
Maßnahme nach Anspruch 4 zusätzlich vorzusehen, welche das Aufziehen unterwundener Garn- oder
Zwirnwindungen auch in schwierigen Fällen sicher verhindern läßt. Wenn dagegen die zuerst auf die
Unterwindungsstelle aufgewundenen Garn- oder Zwirnwindungen ausreichend fest überwunden sind,
kann auf die Maßnahme nach Anspruch 3 beziehungsweise Anspruch 4 auch verzichtet werden.
Die Garn- oder Zwirnhaltevorrichtung kann in manchen Fällen lediglich aus der Manschette bestehen,
wobei sie in diesem Fall bevorzugt fest an dem Hülsenfuß angeordnet und gegebenenfalls ein Teilstück
des Hülsenfußes sein kann. Doch können in vielen Fällen die nach außen ragenden Vorsprünge der
Manschette während des Transports der Hülsen stören, da sie die Wicklungskörper benachbarter Kopse
beschädigen können. Es isi deshalb bevorzugt die Maßnahme nach Anspruch 5 vorgesehen, bei welcher
die Manschette nicht an der Hülse, sondern bleibend an
s der Textilspindel angeordnet ist Die auf diese Textilspindel aufsteckbaren Hülsen können dann ohne
jede Änderungen üblichen Hülsen entsprechen. Dabei kann der Hülsensitz der Garn- oder Zwirnhaltevorrichtung
bevorzugt als Schiebebüchse ausgebildet sein, an deren unterer Stirnseite die Manschette fest angeordnet
1st Diese Schiebebüchse kann der Innenform des HDlsenfußes so angepaßt sein, daß der Hülsenfuß im
Haftsitz auf sie aufsteckbar ist Oder sie kann mit einer Hülsenkupplung versehen sein, wie sie bei Textilspindein
an sich bekannt sind. Oder die Schiebebüchse kann Federmittel, beispielsweise einen oder mehrere federnde
Sprengringe aufweisen, die sich federnd an die Innenseite der Hülse andrücken, oder sie kann auch als
selbstfedernde Büchse ausgebildet sein, vorzugsweise gemäß Anspruch 10.
Die axiale Bewegbarkeit der Garn- oder Zwirnhaltevorrichtung auf der Spindel kann mit Vorteil ungefähr
ein Viertel bis ein Zwanzigstel der Höhe der Hülse betragen.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt. Es zeigt
F i g. 1 eine ausschnittweise Seitenansicht einer Textilspindel mit einer Abreißvorrichtung,
Fig.2 und 3 je einen Ausschnitt aus Fig. 1, die die
Abreißvorrichtung in unterschiedlichen Stellungen beim Abziehen einer Hülse zeigen,
Fig.4 eine Garn- oder Zwirnhaltevorrichtung mit einem selbstfedernden Hülsensitz,
Fig.5 eine Variante der in Fig. 1 dargestellten Abreißvorrichtung in vergrößerter, teilgeschnittener Darstellung,
Fig.5 eine Variante der in Fig. 1 dargestellten Abreißvorrichtung in vergrößerter, teilgeschnittener Darstellung,
F i g. 6 einen Schnitt durch F i g. 5 gemäß Schnittlinie 6-6,
Fig.7 eine Ausführungsform einer Außenverzahnung einer Manschette,
F i g. 8 eine Draufsicht auf die Garn- oder Zwirnhaltevorrichtung nach F i g. 1 in vergrößerter Darstellung,
F i g. 9 eine zweite Variante der in F i g. 1 dargestellten Abreißvorrichtung in vergrößerter, teilgeschnittener
Darstellung,
Fig. 10 eine weitere Ausführungsform einer Außenverzahnung
einer Manschette.
In den Fig. 1—3 ist eine eine Abreißvorrichtung aufweisende Textilspindel im ganzen mit 3 bezeichnet,
so die einen in eine nicht dargestellte Lagerhülse hineinragenden Spindelfuß 4, einen Wirtel 7, eine
gerändelte Unterwindungsstelle 1, einen gerändelten Spindelbund 2, einen Spindelschaft 9 und eine auf einem
zylindrischen Teilstück 12 des Spindelschaftes 9 zwischen Anschlägen 14 und 15 axial beschränkt
bewegbar gelagerte Garn- oder Zwirnhaltevorrichtung 10 aufweist, die die Abreißvorrichtung im wesentlichen
bildet. Der Spindelschaft 9 weist bis auf das zylindrische Teilstück 12 eine übliche Form auf. Die Unterwindungs-
bo stelle 1 und der gerändelte Spindelbund 2 können ebenfalls von an sich bekannter Ausbildung sein und
sind deshalb nicht weiter erklärt. Die Garn- oder Zwirnhaltevorrichtung 10 besteht aus einer Schiebebüchse
13 und einer an deren unterem Stirnende
b5 angeordneten ringscheibenförmigen Manschette 11,
dertn Außenrand eine gemäß Fig. 8 ausgebildete Verzahnung 16 aufweist. Die zylindrische Schiebebüchse
13 dient als Hülsensitz, auf die die strichpunktiert
angedeutete Hülse 6 mit ihrem HülsenfuQ 5 in die in Fig. 1 dargestellte Stellung im Haftsitz und so in
lösbarer Reibungshaftung aufsteckbar ist. Die Schiebebüchse 13 ist auf dem zylindrischen Teilstück 12 des
Spindelschaftes gleitbar gelagert. Auf der Hülse 6 ist ein aus einem Garn oder Zwirn bestehender Wicklungskörper
17 aufgewunden, von dem ein Garn- oder Zwirnstück 19 zu der Unterwindungsstelle 1 geführt ist
und diese mehrfach umschlingt, um so das Garn bzw. den Zwirn an dieser Unterwindungsstelle 1 festzuhalten.
Das Abreißen des Garnes oder Zwirnes erfolgt wie folgt:
Nach Fertigstellung des Wicklungskörpers 17 wird das Garn oder der Zwirn in an sich bekannter Weise in
einigen Windungen auf die Unterwindungsstelle 1 unterwunden. Nach erfolgtem Textilspindelstillstand
wird die Hülse 6 mittels eines Greifers einer nichtdargestellten Kopswechseleinrichtung ergriffen
und vom Spindelschaft 9 in Richtung des Pfeiles A vertikal nach oben abgezogen. Da die Schiebebüchse 13
der Garn- oder Zwirnhaltevorrichtung 10 zu Beginn des Abziehens noch fest in den Innenraum des Hülsenfußes
5 eingesteckt ist, wird sie folglich zunächst zusammen mit der Manschette 11 von der Hülse 6 axial nach oben
mitgenommen. Hierdurch wird das in Höhe der Manschette 11 befindliche Teilstück des Garn- oder
Zwirnstückes 19, das in einer der durch die Außenverzahnung 16 gebildeten Vertiefungen der Manschette
liegt durch die Außenverzahnung 16 an einem Verschieben in Umfangsrichtung des Hülsenfußes
gehindert, so daß sich keine Windungen des Wicklungskörpers 17 auflösen können. Folglich wird das Garnoder
Zwirnstück 19 beim Abziehen der Hülse sehr schnell straff gespannt (Fig. 2) und abgerissen. Hierbei
wirkt auch der Spindelbund 2 mit, da er ein Aufziehen der auf der Unterwindungsstelle 1 befindlichen Garnoder
Zwirnwindungen verhindert. Sobald die Garnoder Zwirnhaltevorrichtung 10 durch den stufenförmigen
Anschlag 14 des Spindelschaftes angehalten wird (Fig. 3), wird die Hülse beim weiteren Abziehen von ihr
abgezogen und die Garn- oder Zwirnhaltevorrichtung 10 fällt dann in die in F i g. 1 dargestellte untere Stellung
zurück.
Eine andere vorteilhafte Außenverzahnung einer Manschette 11a ist in Fig.7 dargestellt und zeichnet
sich dadurch aus, daß die Zähne 61 sich in radialer Richtung von außen nach innen in der dargestellter.
Weise zur Bildung von Garn- oder Zwirntaschen 60 verjüngen. Hierdurch wird das Garn oder der Zwirn von
dieser Außenverzahnung besonders sicher gegen ein Verrutschen in Umfangsrichtung des Hülsenfußes
festgehalten.
Die in F i g. 4 dargestellte Garn- oder Zwirnhaltevorrichtung 25,36 weist eine Manschette 36 auf, die ähnlich
wie die Manschette 11 der Garn- oder Zwirnhaltevorrichtung
nach den Fig. 1—3 ausgebildet sein kann.
Dagegen ist die als Hülsensitz dienende Schiebebüchse 25 selbstfedernd ausgebildet, indem sie nach außen
gewölbte federnde Stege wie 37,38 aufweist, zwischen
denen axiale Längsschlitze bestehen. Beim Aufstecken einer Hülse werden diese federnden Stege 37,38 radial
nach innen gedrückt und bewirken so eine Reibhaltung der Hülse. Diese Garn- oder Zwirnhaltevorrichtung 25
kann beispielsweise auf der Textilspindel 3 nach F i g. 1 verwendet werden.
Die in Fig.5 und 6 dargestellte Garn- oder
Zwirnhaltevorrichtung 26 weist eine aus Blech gezogene Schiebebüchse 33 auf, deren unterer ringscheibenförmiger
Rand eine Manschette 27 mit Außenverzahnung 28 bildet und deren oberer Rand 32 nach inner
abgewinkelt ist, während ihr zylindrisches Mittelstück als Hülsensitz dient, auf den eine Hülse im Haftsitz bi<
zur Manschette 27 aufsteckbar ist. Die zylindrische Geradführung für die als zylindrischer Ring ausgebildete
Schiebebüchse 33 ist mit 34 und die zylindrische Geradführung für den abgewinkelten Rand 32 mit 35
bezeichnet. Beide Geradführungen 34 und 35 bilden ein
ίο Teilstück 34, 35 des Spindelschaftes 9', dessen
Unterwindungsstelle Γ und der ihr zugeordnete Spindelbund mit 2' bezeichnet sind.
Die in F i g. 9 dargestellte Garn- oder Zwirnhaltevorrichtung 10' ist auf einem Spindelschaft 9" angeordnet
der ähnlich wie der Spindelschaft nach Fig. 1 ausgebildet sein kann. Sie weist eine Manschette 50 unc
eine als Hülsensitz dienende Schiebebüchse 40 auf, die sich in Richtung auf das freie Ende des Spindelschafte!
9" zu in der dargestellten Weise konisch verjüngt, urr das Aufstecken des Hülsenfußes 42 der Hülse 41 zi
erleichtern. Am Umfang dieses Hülsensitzes 40 ist eine Ringnut 53 vorgesehen, in die ein Sprengring 54
eingesetzt ist, durch den die aufgesteckte Hülse 41 lösbar gehalten wird. Die Manschette 50 weist eine
Ringnut 51 auf, in die der Hülsenfuß 42 einsteckbar ist Hierdurch wird das Auftreten eines nach außen offener
radialen Spaltes zwischen der Hülse 41 und dei Manschette 50 verhindert. Ein solcher Spalt, wie ei
beispielsweise bei dem Ausführungsbeispiel nach F i g. 1 vorhanden ist, hätte in manchen Fällen den Nachteil
daß sich in ihm während des Unterwindens Garn- odei Zwirnschlingen einsetzen können. Um einen nach außer
offenen radialen Spalt zwischen dem gerändelter Spindelbund 2" und der Garn- oder Zwirnhaltevorrichtung
10' zu verhindern, übergreift in diesem Ausführungsbeispiel die Manschette 50 den ihr zugekehrter
Rand des oberhalb der Unterwindungsstelle 1" angeordneten Spindelbundes 2" axial. Die Außenverzahnung
55 der Manschette 50 ist hierbei im wesentlicher auf dem den Spindelbund 2" übergreifenden unterer
Teil der Manschette 50 angeordnet was sich ah besonders vorteilhaft erwiesen hat
In dem Ausführungsbeispiel nach den Fig. 1—3
überragt die Außenverzahnung 16 der Manschette 11 der Garn- oder Zwirnhaltevorrichtung 10 den Umfang
des Hülsenfußes 5 nur geringfügig, was unter anderenbetriebstechnische Vorteile hat Wie erwähnt hat der
Spindelbund 2 die Aufgabe, ein Aufziehen der auf dei Unterwindungsstelle 1 befindlichen Fadenwindungen zt
so verhindern. Falls ein solches Aufziehen nicht zt befürchten ist kann dieser Spindelbund auch entfallen
In den Fig. 1—3 ist der Außendurchmesser des Spindelbundes 2 größer als der der Unterwindungsstelle
1 und kleiner als der der Manschette 11. Ferner ist hiei der AuBendurchmesser des Spindelbundes 2 ungefähi
so groß wie der Innendurchmesser des Hülsenfußendes Diese Verhältnisse sind hier besonders günstig. In den·
Ausführungsbeispiel nach F i g. 5 liegen ungefähr dieselben Verhältnisse vor, während in dem Ausführungsbei
spiel nach F i g. 9 der Außendurchmesser der Außenverzahnung 55 der Manschette 50 wesentlich größer als dei
des Hülsenfußes 42 ist was hier von Vorteil ist
Bei allen Ausführungsbeispielen bildet die Manschet
te eine Auflagefläche für das Stirnende des Hülsenfuße!
der Hülse.
In vielen Fällen ist es vorteilhaft, die Manschette dei
Garn- oder Zwirnhaltevorrichtung an den Garn- odei Zwirnauflagestellen scharfkantig auszubilden, wodurch
das Abreißen des Garnes oder Zwirnes begünstigt wird. Bei der Aulienverzahnung 61 der Manschette Ma
nach Fig. 7 kiinn das Garn oder der Zwirn in seiner Längsrichtung durch die Garn- oder Zwirntaschen 60
gleiten und wird so nur an einer Verschiebung in Umfangsrichtung des Hülsenfußes, nicht jedoch an einer
Verschiebung in Garn- oder Zwirniängsrichtung gehindert. Bei der Außenverzahnung der Manschette 11 nach
F i g. 8 tritt infolge der dreieckförmigen Ausbildung der zwischen den Zähnen befindlichen Vertiefungen eine
wesentliche Behinderung der Verschiebung des Garnes oder Zwirnes in Längsrichtung auf, die bis zu dessen
Klemmung in dieser Richtung führen kann. Um eine sichere Klemmung des Garnes oder Zwirnes gegen
Verschiebung in Längsrichtung zu erreichen, was oft vorteilhaft ist. kann beispielsweise zweckmäßig die
Außenverzahnung der Manschette nach Fig. 10 getroffen
sein, bei der die als Vorsprünge dienenden Zähne 65 so ausgebildet und angeordnet sind, daß der gespannte
Faden durch die Keilwirkung benachbarter Zahnflanken 64 geklemmt wird.
Es versteht sich, daß anstelle einer einreihigen Außenverzahnung der Manschette in vielen Fällen mit
Vorteil auch mehrere parallele, gegebenenfalls zum Teil gegeneinander winkelversetzte Zahnreihen am Umfang
der Manschette vorgesehen sein können, wodurch unter anderem eine Verschiebung des Fadens in Fadenlängsrichtung
noch zusätzlich erschwert wird.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (18)
- Patentansprüche:ί. Verfahren zum Abreißen des Garnes oder Zwirnes beim Kopswechseln an Ringspinn- oder Ringzwirnmaschinen, bei denen die auf Hülsen aufgewundenen Garne oder Zwirne am Ende jedes Abzuges auf Unterwindungsstellen der Textilspindeln unterwunden werden und das Abreißen der Garne oder Zwirne selbsttätig im Gefolge des Abziehens der Hülsen von den Textilspindeln erfolgt, dadurch gekennzeichnet, daß das Garn oder der Zwirn zwischen Wicklungskörper und Unterwindungsstelle in eine nach außen offene Ausnehmung einer Manschette eingelegt wird, die zumindest während einer Teilstrecke des axialen Abziehens der Hülse mit dieser nach oben bewegt wird und hierbei den Faden an einer Verschiebung in Umfangsrichtung des Hülsenfußes hindert, so daß er hierdurch während des Mitbewegens der Manschette .mit der Hülse zunehmend bis zum Abreißen gespannt wird.
- 2. Abreißvorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß oberhalb der Unterwindungsstelle (I; 1'; 1") der Textilspindel (3) eine mit dem Hülsenfuß (5; 42) der auf die Textilspindel aufgesteckten Hülse (6; 41) verbundene Garn- oder Zwirnhaltevorrichtung (10; 10'; 25,36; 26) vorgesehen ist, die beim Abziehen der Hülse (6; 41) mindestens eine Teilstrecke mit dieser Hülse mitbewegbar ist, und daß die Garn- oder Zwirnhaltevorrichtung eine die Textilspindel umgreifende und über den Fuß (5; 42) der Hülse überstehende Manschette (11; 11a; 27; 36; 50) aufweist, die mit einer Vielzahl von nach außen ragenden Verzahnungen bzw. Zähnen (16; 28; 55; 61; 65) zum Hindern einer Verschiebung des zu der Unterwindungsstelle führenden Garn- oder Zwirnstückes in Umfangsrichtung des Hülsenfußes versehen ist.
- 3. Abreißvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Garn- oder Zwirnhaltevorrichtung und der Unterwividungsstelle ein Spindelbund (2; 2'; 2") angeordnet ist, dessen Außendurchmesser größer als der der Unterwindungsstelle und kleiner als der der Manschette der Garn- oder Zwirnhaltevorrichtung ist.
- 4. Abreißvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Spindelbund auf seinem Umfang mit Vorsprüngen versehen ist.
- 5. Abreißvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Garn- oder Zwirnhaltevorrichtung (10; 10'; 25, 36; 26) auf dem Spindelschaft (9; 9'; 9") der Textilspindel beschränkt axial verschiebbar gelagert ist und einen Hülsensitz aufweist, auf den die Hülse lösbar haftend aufsteckbar ist.
- 6. Abreißvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Spindelschaft ein zylindrisches Teilstück (12; 34, 35) aufweist, auf dem eine Schiebebüchse (13; 25; 33) der Garn- oder Zwirnhaltevorrichtung axial gleitbar gelagert ist.
- 7. Abreißvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Manschette eine Auflagefläche für die Stirnseite des Hülsenfußes der Hülse aufweist. b5
- 8. Abreißvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Manschette (11; 11 a; 27; 36) ringscheibenförmig ausgebildet ist.
- 9. Abreißvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Außendurchmesser der Manschette (11) geringfügig größer als der Außendurchmesser des Endes des Hülsenfußes (5) ist.
- 10. Abreißvorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Schiebebüchse (25) nach außen gewölbte, federnde Längsstege (37, 38) aufweist, auf die der Hükenfuß aufsteckbar ist
- 11. Abreißvorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die axiale Bewegbarkeit der Garn- oder Zwirnhaltevorrichtung auf der Textilspindel ungefähr ein Viertel bis ein Zwanzigstel der Höhe der Hülse (6; 41) entspricht
- 12. Abreißvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Manschette (50) eine Ringnut (51) aufweist, in die der Hülsenfuß (42) einsteckbar ist
- 13. Abreißvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Manschette (50) den ihr zugekehrten Rand des Spindelbundes (2") axial übergreift.
- 14. Abreißvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Manschette (11; 11a; 27; 36) ringscheibenförmig ausgebildet ist.
- 15. Abreißvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Manschette an den Garn- oder Zwirnauflagestellen scharfkantig ausgebildet ist.
- 16. Abreißvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorsprünge der Manschette eine Außenverzahnung (16; 28; 55) bilden, deren Zähne sich auf die Zahnspitzen zu verjüngen
- 17. Abreißvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Zähne (65) der Manschette (1 ladder Garn- oder Zwirnhaltevorrichtung zum Einklemmen des gespannten Garnes oder Zwirnes ausgebildet sind.
- 18. Abreißvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenverzahnung (61) der Manschette (Wa) zur Bildung von Garn- oder Zwirntaschen (60) hinterschnitten ist.
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