-
Gelenkband für Türen u. dgl. Die Erfindung bezieht sich auf ein für
Türen u. dgl. bestimmtes Gelenkband, das zwei je eine Bandhülse und einen Bandlappen
umfassende Bandhälften aufweist, die durch einen in beide Bandhülsen fassenden,
vorzugsweise hohlen und gegebenenfalls eine an den Bandhälften abgestützte Drehfeder
umgreifenden Bandzapfen drehbar verbunden sind, wobei zwischen die einander zugewandten
Stirnseiten der Bandhülsen eine Einlage geschaltet ist. Gelenkbänder werden für
unterschiedliche Zwecke eingesetzt. Gelegentlich dienen sie nur zur Führung, d.
h. zur Übertragung von Querkräften. In anderen Anordnungen kommt dazu die Aufgabe,
das Gewicht des gehalterten Flügels wie Türflügels auf den Rahmen od. dgl. zu übertragen,
d. h. Längskräfte aufzunehmen. Dies gilt auch für als Federbänder ausgestaltete
Gelenkbänder der eingangs umschriebenen Art, die entweder lediglich ein im Schließsinne
gerichtetes Drehmoment
auf ctie Tür od. dgl. äußern oderzusätzlich
zur Führung und fallweise weiterhin zur Übertragung von axialen Beanspruchungen,
d. h. zur Übernahme von vertikal gerichteten Kräften angeordnet werden. Sofern bei
Gelenkbändern der eingangs umschriebenen Art Axialbeanspruchungen auftreten, liegen
Stirnflächen der beiden Bandhälften abstützend gegeneinander. Da diese Flächen entsprechend
der geringen Dicke der die Bandhälften bildenden Zuschnitte nur schmal sind, ergeben
sich in der Regel recht hohe spezifische Flächenpressungen, die bei einem unmittelbaren
Gegeneinanderliegen der Bandhhülsen zu einem schnellen Verschleiß führen, weil die
für die Bandhülsen geeigneten Werkstoffe für Gleitlagerungszwecke recht ungeeignet
sind. Es ist schon versucht worden, die Dauerhaftigkeit von axial beanspruchten
Gelenkbändern durch zwischen die einander zugekehrten Stirnseiten der Bandhälften
geschaltete Einlagen zu vergrößern. Als Einlagen sind gelegentlieh schon axial
belastbare Wälzlager verwandt worden, doch
sind solche Ausführungen nur ausnahmsweise
praktisch brauchbar, weil für derartige Lager kaum jemals ein ausreichender Raum
verfügbar ist. Bei anderen bekannten Ausführungen ist zwischen die einander zugewandten
Stirnflächen der Bandhülsen eine in der Regel nichtmetallische Verschleißscheibe
insbe-
sondere aus Vulkanfiber od. dgl. eingelegt, die sich bedarfs-weise
leicht auswechseln läßt. Solche Ausführungen haben sich
nicht zufriedenstellend
bewährt, weil erfahrungsgemäß noch ein verhältnismäßig hoher axialer Verschleiß
auftritt, durch
den übrigens auch die Lage des Türflügels od.
dgl. im Rahmen beeinflußt wird.
-
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Gelenkbänder der eingangs
umschriebenen Art zu schaffen, die bedarfsweise ohne Schmälerung ihrer Brauchbarkeit
langdauernd mit hohen Längskräften belastbar sind. Dies wird erfindungsgemäß im
wesentlichen dadurch erreicht, daß die Einlage wenigstens zwei sich bei axialer
Belastung unmittelbar aneinander abstützende Ringscheiben umfaßt. Die Ausbildung
der Einlage in Form zweier sich bei axialer Belastung unmittelbar aneinander abstützender
Ringscheiben bietet gegenüber der bekannten Verwendung einer zwischen die einander
zugekehrten Stirnflächen der Bandhälften eingelegten einstückigen Einlage einen
entscheidenden Vorteil insoweit, als nicht mehr zwangläufig die Bandhülsen selbst
zur Bildung von Gleitflächen herangezogen sind. Überraschenderweise hat sich gezeigt,
daß spätestens nach kurzzeitigem Gebrauch die beiden Ringscheiben relativ zu den
gegen sie anliegenden Bandhülsen im wesentlichen drehfest verbleiben, d. h. daß
die beim bestimmungsgemäßen Gebrauch anfallenden Gleitbewegungen allein zwischen
den beiden Ringscheiben erfolgen. Es bedarf daher keiner Drehkupplung der Ringscheiben
mit den zugeordneten Bandhälften, so daß die Herstellungs- und
Montagekosten
des Gelenkbandes praktisch nicht vergi,iißei,t werden. Die durch Versuche bestätigte
Tatsache, daß die Gleitreibungsbewegungen sich im wesentlichen auf die einander
zugekehrten Flächen der Ringscheiben beschränken, mag darauf zurückzuführen sein,
daß der hier anfallende Reibungswiderstand praktisch immer niedriger liegt als die
an einer Stirnfläche einer Bandhülse anfallende Reibung.
-
Die erfindungsgemäß die Einlage bildenden Ringscheiben können aus
weitgehend verschleißfestem Werkstoff bestehen. Besonders zweckdienlich ist die
Verwendung von aus hartem wie federhartem Stahl bestehenden Ringscheiben. Diese
bedürfen nur einer relativ geringen Dicke. Bei einer erprobten Ausführung eines
für Stahltüren bestimmten, axial belastbaren Federbandes haben die Ringscheiben
bei einer Breite von 2 - 3 mm eine Dicke von etwa 0,8 mm. Selbstverständlich wären
auch dickere Ringscheiben brauchbar, doch steigt mit der Dicke der Fertigungsaufwand.
Die erfindungsgemäß die Einlage in wenigstens paariger Gruppierung bildenden Ringscheiben
können im Außendurchmesser den Bandhülsen angepaßt sein. Es ist jedoch bedarfsweise
möglich, die Ringscheiben über den Außendurchmesser der Bandhülsen vorragen, d.
h. ihre Breite die Dicke des die Bandhülsen bildenden Werkstoffes
übersteigen
zu lassen. In der Regel ist dies allerdings nicht erforderlich, da auch bei verhältnismäßig
geringer Breite eine allen Anforderungen genügende Dauerhaftigkeit anfällt. Nach
einem weiteren Merkmal der Erfindung kann es vorteilhaft sein, von den einander
zugewandten Flächen zweier eine Einlage bildender Ringscheiben wenigstens eine schwach
konvex zu profilieren. Damit ergeben sich zwar
recht hohe spezifische Flächenpressungen
bei der Übertragung von axialen Beanspruchungen, doch kann dies durch eine sinngemäße
Werkstoffauswahl berücksichtigt werden. Bei einer bevorzugten und eine besonders
zweckdienliche Fertigung zulassenden Ausführung sind die einander zugekehrten Flächen
zweier eine Einlage bildender Ringscheiben je schwach konvex und die einander abgekehrten
Flächen je schwach konkav profiliert. Solche Querschnittsformen ergeben sich z.
B. ohne weiteres beim Herstellen der Ringscheiben durch Stanzen aus Flachwerkstoff.
Fallweise ist es übrigens zweckdienlich, zwischen zwei gegen die einander zugekehrten
Stirnflächen der Bandhälften anliegende Ringscheiben eine weitere Riftgscheibe einzufügen,
d. h. die Einlage aus wenigstens drei Ringscheiben zu bilden, bei denen dann zwar
die relativen Gleitbewegungen der Ringscheiben nicht mehr eindeutig festliegen,
aber weiterhin der Vorteil erhalten bleibt, daß die Stirnendbereiche der Bandhülsen
praktisch an Gleitbewegungen nicht teilhaben. Die Verwendung von mehr als zwei
zu
einer Einlage kombinierten Ringscheiben hat jedoch den Vorteil, den Verschleiß durch
die Verteilung auf mehrere Flächen bzw. durch die Herabsetzung der Gleitgeschwindigkeiten
weiterhin zu vermindern.
-
Auf der Zeichnung ist der Erfindungsgegenstand in einem Ausführungsbeispiel
dargestellt. Es zeigen: Fig. 1 ein als Federband ausgebildetes Gelenkband für Türen
im Längsschnitt, Fig. 2 eine teils geschnittene Seitenansicht des Bandes nach Fig.
1, Fig. 3 in größerem Maßstabe einen Längsschnitt durch die die axiale Abstützung
der Bandhälften bewirkende Zone des Gelenkbandes.
-
Das dem Ausführungsbeispiel zugrundegelegte Gelenkband weist zwei
Bandhälften 10 und 11 auf, die je eine Bandhülse 12 bzw. 13 und einen Bandlappen
14 bzw. 15 umfassen. Die Bandlappen können entsprechend den jeweils gegebenen Anbringungsverhältnissen
gei'ormt und bemessen sein. In die beiden Bandhülsen 12 und 13 erstreckt sich ein
von einem Rohrabschnitt gebildeter Bandzapfen 16, der eine Schraubendrehfeder 17
umschließt. Deren unteres zu einer etwa halbrunden Mittelöse 18 gebogenes Ende übergreift
einen Stift 19, der die Bandhiilse 13 und den unteren Endbereich des Bandzapfens
16
durchdringt. In das freie Ende der Bandhülse 13 faßt als Verschlußelement
ein Stopfen 20. Das obere Ende der Feder 17 greift mit einem eingebogenen Endteil
21 zwischen zwei sieh ,axial erstreckende Nocken 22 eines Endstopfens 23, der sich
mit einem schmalen Kopfrand 24 auf dem oberen Stirnende der Bandhülse 12 abstützt
und zur Bestimmung der Vorspannung der Feder 17 dreheinstellbar und in der jeweils
gewählten Drehlage festlegbar ist. Vorzugsweise ist der Endstopfen 23 mittels einer
Einbördelung 25 mit dem Bandzapfen 16 axial, ,jedoch drehbeweglich gekuppelt.
-
Zwischen die beiden Bandhülsen ist eine Einlage 26 gebracht, die,
wie insbesondere Fig. 3 zeigt, zwei einander gleichende Ringscheiben 27 umfaßt,
deren Breite etwa der Dicke der Bandhülsen 12, 13 entspricht und die, wie Fig. 3
- allerdings übertrieben - zeigt, einander konvexe Flächen zukehren können.
-
Eingehende Versuche haben bestätigt, daß die Ringscheiben 27 zwar
zu Beginn des bestimmungsgemäßen Gebrauches des Gelenkbandes Drehbewegungen gegenüber
den Bandhülsen 12, 13 ausführen können, daß sich jedoch schon nach kurzzeitigem
Gebrauch ein Zustand einspielt, bei dem im wesentlichen allein die einander zugekehrten
Flächen der Ringscheiben 27, 27 aufeinander gleiten. Die Ringscheiben 27 bestehen
zweckmäßig
aus hartem wie federhartem Stahl. Sie können insbesondere
durch Stanzen hergestellt sein.
-
Die dargestellte Ausführung ist, wie schon erwähnt wurde, nur eine
beispielsweise Verwirklichung der Erfindung. Diese ist nicht darauf beschränkt.
Es sind vielmehr noch mancherlei andere Ausführungen und Anwendungen möglich. Wenn
auch die erfindungsgemäße Ausbildung der Einlage vornehmlich für Federbänder bestimmt
ist, die fallweise zur Übertragung von Axialkräften heranzuziehen sind, so ist sie
doch auch für Gelenkbänder geeignet, die fallweise axiale Beanspruchungen zu übertraget
haben. Erfindungsgemäß ausgestattete Gelenkbänder können statt für Türen auch für
Fensterflügel, Klappen, Luken u. dgl. angewandt werden. Mehrteilige Gleiteinlagen
können übrigens erfolgreich auch bei Gelenkbändern angewandt werden, bei denen wenigstens
eine Bandhülse in mehrere Längenabschnitte unterteilt ist, zwischen die die gegebenenfalls
ebenfalls unterteilte andere Bandhiilse faßt.