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"Klapprahmen für Eleinbilddiapositive" Zum Aufbewahren von Eleinbild-Diapositiven
sind Klapprahmen bekannt, die aus Kartonpapier gefertigt und mit Fensterausschnitten
versehen sind. @iese Rahmen, die auf den Außenseiten mit zwei Glasscheiben versehen
werden, werden nach dem Einlegen des Diapositives gefaltet
und
durch einen um wenigstens zwei Kanten gelegten Klebstreifen verschlossen. Nach einer
anderen Ausführungform sind die beiden Glasscheiben auf die eine Seite eines beiderseits
mit einem Trockenklebstoff versehenen Papierstreifen aufgelegt, der die Fensterausschnitte
aufweist. Die Innenseite des Papierstreifens ist dabei durch eine Folie abgedeckt,
die vor dem Einlegen des Diapositivs und dem Falten des Rahmens entfernt werden
muß. Als Verschluß dient ein Klebstreifen mit Naßkleber, der zur Hälfte auf die
eine Glasscheibe aufgeleimt ist und nach dem Aufrichten über die freien Kanten der
Glasscheiben auf die andere Glasscheibe eingelegt wird.
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Die Erfindung betrifft eine neue Ausbildung dieses aus einem Kartonpapier
mit Abdeckglasscheiben bestehenden Klapprahmen, die einfacher im Aufbau und billiger
in der Fertigung ist und dazu den weiteren Vorteil hat, daß die Rahmenwirkung beim
Betrachten des eingelegten Diapositivs plastisch in Erscheinung tritt.
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Erfindungsgemäß besteht der neue Klapprahmen aus einem einseitig,
mit einem Trockenkleber versehenen, die Fensterausschnitte aufweisenden Streifen
eines starken Papiers mit auf den Kleber unter Belassung eines Spaltes von der doppelten
Scheibenstärke aufgedrückten Glasscheiben, wobei der Streifen an einer Stirnkante
mit einem eine Verschlußklappe bildenden Überstand versehen ist. An der anderen
Stirnkante kann ein etwa der Größe des gefalteten Rahmens entsprechender, mit einem
Fenster versehener Überstand, vorgesehen sein,
der nach dem Einlegen
des Diapositivs auf die dieses aufnehmende Glasscheibe eingeschlagen und angedrückt
wird, um das Diapositiv in der richtigen Lage zu sichern.
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Auch kann eine der Glasscheiben oder auch beide auf der freiliegenden
Innenseite etwa zwei Kanten des Fensterausschnittes folgend mit einem Streifen eines
Trockenklebers versehen sein, durch den das Diapositiv in der richtigen Lage gehalten
ist.
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Da die den Trockenkleber aufweisende Seite des Papierstreifens durch
die Glasscheiben abgedeckt ist und beim Aufeinanderlegen der aufgeklappten Rahmen
die nicht abgedeckten Teile des Klebers an der Verschlußzunge und dem Einschlagüberstand
sich auf die nicht mit Klebstoff beschichtete Seite des Papierstreifens legen, bedarf
es keiner besonderen Abdeckfolie. Der neue Rahmen besteht ausschließlich aus dem
Streifenzuschnitt und den beiden fest haftend damit verbundenen Glasscheiben. Infolge
der Verwendung von Trockenkleber kann die Verschlußzunge und auch der etwa vorgesehene
Einschlagüberstand jederzeit gelöst werden und das Diapositiv durch ein anderes
ersetzt werden.
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Die neue Ausbildung ist nachstehend anhand der Zeichnung näher erläutert.
Es zeigen Fig. 1 eine Draufsicht auf den aufgeklappen Rahmen Fig. 2 eine Stirnansicht
zu Fig. 1 und Fig. 3 eine Stirnansicht in der Elappstellung
Auf
einen einseitig mit einem Trockenkleber 2 beschichteten Papierstreifen 1, der mifden
üblichen Fensterausschnitten 3, 4 versehen ist, sind auf die den Klebstoff 2 aufweisende
Seite zwei Glasscheiben 5,6 nebeneinander aufgedrückt, wobei zwischen den Scheiben
ein Abstand 7 belassen ist, der etwa der doppelten Stärke einer Glasscheibe entspricht.
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Die Scheiben 5,6 sind in bekannter Weise quadratisch und die Breite
des Streifens 1 entspricht der Kantenlänge der Glasscheiben.
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Der Streifen 1 steht über die Außenkante der einen Glasscheibe 5 etwas
über und bildet mit diesem Teil 8 eine Umschlagzunge, die bei aufeinandergeklappten
Glasscheiben auf die eingeschlagene Kante der anderen Glasscheibe übergreift und
den Rahmen in der Klapplage zusammenhält (Fig. 3).
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Die eine Glasscheibe 6 ist auf der freien Innenseite zwei Kanten des
Fensterausschnittes 4 folgend mit einem Auftrag 9 eines Trockenklebers versehen,
um das eingelegte Diapositiv 10 in seiner Lage zu sichern.
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Statt dessen kann auch der Papierstreifen 1 über die freie Kante der
Glasscheibe 6 in etwa die Kantenlänge der Glasscheiben verlängert sein, wobei dann
diese Verlängerung 11 mit einem Fensterausschnitt 12 versehen ist, der sich beim
Einschlagen auf die Glasscheibe 6 mit dem Fensterausschnitt 4
deckt.
Diese Verlängerung haftet beim Andrücken auf die das Diapositiv aufnehmende Glasscheibe
6 und bewirkt dabei eine Lagensicherung des Diapositivs.
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Da der Papierstreifen 1 die Hülle für die Glasscheiben bildet, sind
diese besser gegen Bruch geschützt. Die Glasscheiben brauchen keine geschliffenen
Ränder zu haben, da ihre Kanten von dem Papierstreifen umformt bzw. abgedeckt sind.
Auch kann ein Aussplittern der Kanten nicht eintreten. Da der Papierstreifen auf
der Außenseite liegt und somit um die Stärke der Glasscheiben von dem Diapositiv
entfernt ist, ergibt sich im Betrachten eine den Bildeindruck erhöhende Wirkung
des den Bildausschnitt bestimmenden Fensters 4, da zufolge des Abstandes dieses
Fensterausschnitts 4 von dem Diapositiv mit dem Wechsel der Betrachtungsrichtung,
d. h. dem Blickwinkel des Auges der freigegebene Ausschnitt des Diapositivs sich
verschiebt4 Schutzansprüche