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Die Erfindung betrifft eine Anzeigevorrichtung mit einem von einem
Druckmedium beaufschlagten federbelasteten Kolben, dessen meßdruckferne Seite ein
Schauzeichen trägt, das beim Vorhandensein von Druckmedium aus der Ruhelage in die
Anzeigelage bewegbar ist.
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Es ist bekannt, bei solchen. in hydraulischen oder pneumatischen
Anlagen das Vorhandensein eines Ö1-oder Luftdruckes anzeigenden Vorrichtungen die
meßdruckferne Seite des Kolbens als Schauzeichen auszubilden, das beim Vorhandensein
von Druck durch eine Stirnseite des kolbenführenden Gehäuses hindurchtritt: vgl.
USA.-Patentschrift 2 948 256. Auf diese Weise ist die Druckanzeige sowohl sicht-
als auch fühlbar.
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Werden solche Anzeigevorrichtungen in Anzeigetafeln angeordnet, so
ist das Ablesen des Anzeigezustandes der einzelnen Anzeigevorrichtungen schwierig
; von vorne ist nämlich schlecht zu erkennen. ob das Schauzeichen sich innerhalb
oder außerhalb des Gehäuses befindet, insbesondere wenn viele Anzeigevorrichtungen
in Form eines Tableaus angeordnet sind.
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Für solche Anwendungen werden daher Anzeigevorrichtungen vorgezogen,
deren Schauzeichen bei Vorliegen des anzuzeigenden Druckes aus einer nicht sichtbaren
Stellung heraus in eine sichtbare Stellung bewegt werden. Hierzu ist bisher das
eigentliche Schauzeichen von dem in dem Gehäuse angeordneten und entgegen der Federkraft
vom Arbeitsdruck beaufschlagten Kolben getrennt angeordnet und über besondere Schaltmittel
beim Vorhandensein von Druckmedium oder eines vorbestimmten Differenzdruckes aus
der Ruhestellung in die Sichtstellung bewegt worden. So wird beispielsweise - vgl.
USA.-Patentschrift 2 942 572 - das Schauzeichen gegen die Wirkung einer Feder mit
Hilfe der Haltekraft eines als Permanentmagnet ausgebildeten Kolbens in der Ruhestellung
gehalten. Beim Vorhandensein von Arbeitsdruck wird der ebenfalls federbelastete
Kolben entgegen der Federkraft vom Schauzeichen wegbewegt, so daß dieses unter dem
Einfluß einer Feder in die Sichtstellung gelangt.
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Beim Ausbleiben des Arbeitsdruckes geht zwar der Kolben unter dem
Einfluß seiner ihn beaufschlagenden Feder an seine Ausgangsstellung zurück, jedoch
nicht das Schauzeichen, das erst von Hand entgegen der Wirkung seiner Feder in seine
Ruhestellung überführbar ist, in der es dann durch die magnetische Haltekräfte des
Kolbens gehalten wird.
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Es ist auch bekannt, zwei unterschiedlich eingefärbte Schauzeichen
koaxial auf einem Bolzen verschiebbar zu lagern, von denen das als Warnzeichen dienende
Schauzeichen von einer Feder in seiner Sichtstellung gehalten ist. Über einen Dauermagnet,
der an einem dem Druckraum ausgesetzen besonderen Druckbalg befestigt ist, wird
das Warnzeichen beim Vorhandensein eines anzuzeigenden Arbeitsdruckes entgegen der
Wirkung der Feder in seine unsichtbare Lage gezogen; vgl. britische Patentschrift
664 333.
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Solche Anzeigevorrichtungen sind gegenüber der erstgenannten Anzeigevorrichtung
sehr aufwendig.
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Die vielen Einzelteile erfordern eine relativ große Baulänge, vermindern
die Zuverlässigkeit und verteuern derartige Anzeigevorrichtung erheblich. Dies ist
insofern besonders nachteilig, da für jede zu
überwachende Anlage eine Vielzahl solcher
Anzeigevorrichtungen benötigt wird.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Anzeigevorrichtung
zur Anzeige des Vorhandenseins oder des Nichtvorhandenseins insbesondere von Luftdruck
in pneumatischen Steuer- und Regelanlagen. ähnlich den den Stromfluß in elektronischen
Rechenanlagen anzeigenden Signallampen, zu schaffen, die einfach in ihrem Aufbau
und dementsprechend billig ist. die wenig Raum beansprucht. betriebssicher arbeitet
und eine eindeutig ablesbare Anzeige über das Vorhandensein oder das Nichtvorhandensein
des anzuzeigenden Druckes liefert.
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Ausgehend von einer Anzeieevorrichtung mit einem von einem Druckmedium
beaufschlagten federbelasteten Kolben. dessen meßdruckferne Seite ein Schauzeichen
trägt. das beim Vorhandensein von Druckmedium aus der Ruhelage in die Anzeigelage
bewegbar ist. ist diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß eine den Durchtritt
des Schauzeichens in seine Anzeigelage ermöglichende Abdeckung zwischen Schauzeichen
und einer am Gehäuse der Anzeigevorrichtung befestigten, die Beobachtung des Schauzeichens
ermöglichenden Kappe vorgesehen ist.
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Die erfindungsgemäße Abdeckung sichert eine vollständige Abdeckung
des Schauzeichens in der Ruhelage. Sie ermöglicht, daß der das Schauzeichen tragende
Kolben auf einem kurzen Weg das Schauzeichen aus seiner nicht sichtbaren Ruhelage
in seine sichtbare Anzeigelage überführen kann. Die Anzeigevorrichtung kann daher
erheblich einfacher und kürzer aufgebaut werden. Da sich hierdurch auch die Fertigung
vereinfacht. kann die erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung wesentlich billiger als
bisher hergestellt werden. Dies ist besonders augenfällig, wenn das Schauzeichen
in an sich bekannter Weise als Teil des Kolbens ausgebildet ist.
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Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist die Abdeckung ein zwischen
kolbenführendem Gehäuse und Schutzkappe eingespanntes Dichtelement.
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Das Dichtelement ist vorzugsweise eine kreuzförmig geschlitzte Membran
aus elastischem Kunststoff.
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Hierdurch wird die Anzeigevorrichtung weiter vereinfacht, da die
Abdeckung gleichzeitig als Dichtelement zwischen Gehäuse und Abdeckung dient.
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Die Erfindung ist an Hand zweier in der Zeichnung dargestellter Ausführungsbeispiele
beschrieben.
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Im einzelnen zeigt F i g. 1 ein teilweise im Schnitt dargestelltes
erstes Ausführungsbeispiel einer Anzeigevorrichtung gemäß der Erfindung, F i g.
2 ein teilweise im Schnitt dargestelltes zweites Ausführungsbeispiel der Erfindung
und F i g. 3 eine Draufsicht auf eine als Membran ausgebildete Abdeckung für die
Anzeigevorrichtungen nach den F i g. 1 und 2.
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In einem zylinderförmigen Gehäuse 1 ist ein Kolbein 2 leicht gleitend
eingesetzt, der eine in seiner Ruhestellung und eine in seiner Arbeitsstellung wirksam
werdende Dichtfläche24 und 8 aufweist. Eine zwischen Kolben und einer auf das Gehäuse
aufgeschraubten Kappe 14 liegende Druckfeder 5 hat das Bestreben, den Kolben 2 in
bezug auf F i g. 1 nach unten zu drücken. Der Kolben liegt dabei mit seiner kegelförmigen
Dichtfläche 22 auf einer entsprechenden Dichtfläche 24 des Gehäuses 1 auf.
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Der meßdruckferne Teil des Kolbens 2 ist als
Schauzeichen
ausgebildet; im einfachsten Falle ist dies die beispielsweise mit einem Farbstoff
beschichtete Stirnseite 16 des Kolbens 2. In F i g. 1 ist der das Schauzeichen bildende
Teil des Kolbens halbkugelförmig, in F i g. 2 ist der das Schauzeichen bildende
Teil zapfenförmig ausgebildet.
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Zur besseren Sichtbarkeit der Schauzeichenfläche des Kolbens ist
die Kappe 14 als optisch wirkendes Bauteil ausgebildet, besteht also aus einem durchsichtigen
Kunststoff und weist eine Entlüftungsöffnung 10 auf. Auf der dem Schauzeichen zugewandten
Seite ist ein Innenflansch 17 vorgesehen, mit dem in noch zu beschreibender Weise
die Dichtfläche 8 des Kolbens 2 zusammenwirkt.
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Eine Abdeckung 12, vorzugsweise aus einem schwarz gefärbten elastischen
Kunststoff, ist zwischen dem Innenflansch 17 der Kappe 14 und der meßdruckfernen
Stirnseite des Gehäuses 1 eingespannt.
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Die Abdeckung 12 weist, wie F i g. 3 zeigt, kreuzförmige Schlitze
13 auf, die dem als Schauzeichen dienenden Teil des Kolbens als Durchtrittsöffnung
dienen.
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Die Wirkungsweise der beschriebenen Anzeigevorrichtung ist folgende:
Wird der beispielsweise in einer pneumatischen Anlage mittels des Fortsatzes 11
eingekitteten oder auch eingeschraubten Anzeigevorrichtung Luftdruck zugeführt,
so bewegt sich der Kolben 2 entgegen der Wirkung der Feder in die gestrichelt dargestellte
sichtbare Lage, vgl. Fig. 1 und 2. Hierbei durchdringt der als Schauzeichen wirkende
Teil des Kolbens die Schlitze 13 der Abdeckung 12 und legt sich mit seiner Dichtfläche
8 gegen diese. Auf diese Weise ist der Druckraum 15 der Anzeigevorrichtung abgedichtet.
Etwa trotzdem die Dichtflächen passierendes Druckmedium kann über die Entlüftungsöffnung
10 entweichen. Beim Verschwinden des Luftdruckes überführt die sich dann entspannende
Feder 5 den Kolben 2 wieder in die in den F i g. 1 und 2 dargestellte Ruhelage,
in der sich das Schauzeichen unterhalb der Abdeckung 12 befindet und somit nicht
mehr sichtbar ist.
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Für Anwendungsfälle, in denen die in F i g. 1 dargestellte Anzeigevorrichtung
zu kurz ist, kann, wie das mit den gleichen Bezugsziffern versehene Ausführungsbeispiel
nach Fig. 2 zeigt, ein Führungsteil 23 zwischen die Kappe 14 und die meßdruckferne
Stirnseite des Gehäuses 1 eingefügt werden. Hierdurch wird der Kolben 2 besser geführt,
insbesondere aber die Baulänge vergrößert, ohne daß sich an der Wirkungsweise der
Anzeigevorrichtung etwas ändert.
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Beiden Ausführungsbeispielen ist also gemeinsam. daß das Schauzeichen
ein Teil des Kolbens ist, welches in seiner Ruhelage von einer als Dichtung wirkenden
Abdeckung abgedeckt, also nicht sichtbar ist, die beim Überführen des Kolbens in
seine Wirklage den Durchtritt des Schauzeichens ermöglicht, so daß dieses innerhalb
der als optisches Bauteil ausgebildeten Kappe von allen Seiten gut sichtbar ist.