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Maschine zur Speicherung und Auflösung von Haufen aus alm- und BlattErüchten
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Ausführung eines Verfahrens
zum Zwischenspeichern eines Haufens aus landwirtschaftlichem Haim- und Blattgut
und zum anschließenden dosierten Entnehmen und Weitertransportieren des Gutes, bei
welchem der ganze Haufen um eine vertikale Drehachse in Rotation versetzt wird und
von seinem äußeren Rand einstellbare Schichten bzw Stränge in wenigstens teilweise
vertikaler Schnittebene mittels
ortsfest angeordneter, angetriebener
Schneid- oder Trennelemente fortlaufend abgetrennt, und die abgetrennten Schichten
dann auf der dem Haufen abgewandten Seite der Trennelemente etwa tangential vom
Haufen nach außen kontinuierlich weggefördert werden, gemäß Patentanmeldung P 14
31 839.9-22 (früher: W 39 156 XI/81 e).
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Das in dieser Patentanmeldung beschriebene Verfahren ist mit einer
Vorrichtung ausführbar, bei welcher das Fördergut in Portionen beliebiger Größe
in einen Vorratsbehälter entladen oder gefördert wird, dessen Boden durch eine rotierende
Plattform gebildet wird und dessen feststehende Seitenwände eine verhältnismäßig
schmale Austrittsöffnung aufweisen, in deren Berech tangential zum Umfang der Plattform
wirkende Mittel zum Ablösen, Abschneiden oder Abschälen eines Stranges aus Fördergut
vorgesehen sind, der durch die Austrittsöffnung der Begrenzungswand auf andere 1'örder-
oder Bearbeitungsmaschinen abgegeben wird.
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Der VorratsbehAlter weist ein Fassungsvermögen auf, das der Höchstmenge
des auf einmal anfallenden Materials entspricht.
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Der Durchmesser des Vorratsbehälters ist größer als die Breite des
Laderaumes der verwendeten Transportfahrzeuge.
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Das Gut wird nahe der Austrittsöffnung in der Begrenzungswand tangential
über den Umfang der rotierenden Plattform hinaus gefördert, geschoben oder geschleudert.
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Vorzugsweise befindet sich wenigstens an einer Kante der ejcrenzungswand
in der Austrittsöffnung ein festes oder bewegliches oder rotierendes Schneidorgan,
das in tangentialer Richtung zum Umfang der Plattform und vorzugsweise in vertikal
er Ebene einen Schnitt in den Förderguthaufen legt, der zum Umfang der Plattform
einen gewissen Winkel, (ähnlich dem sog. Schnittwinkel eines Drehstahles an Drehmaschinen)
bildet, so da# aus dem kompakten Haufen eine Au#enschicht eventuell verstellbarer
Stärke an Fördergut abgetrennt wird. Diese Außenschicht wird anschließend mittels
bekannter Förderelemente oder Fördereinrichtungen tangential von der rotierenden
Plattform abgeführt und in an sich bekannter Weise in Fördermittel, Fördergebläse
oder Gebläsehäcksler eingeleitet.
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Es sind auch zusätzliche, in horizontaler Ebene wirkende Schneidelemente
und/oder zusätzliche, vorzugsweise um vertikale Achsen rotierender Förderedemente
im Bereich der Austrittsöffnung in der Begrenzungswand derart anwendbar, daß diese
Förderelemente teilweise in den Förderguthaufen einstechen, das Fördergut zwangsläufig
in den Arbeitsbereich der Schneidorgane führen und sich anschließend auf einem Teil
ihrer Bewegungsbahn in einen Bereich außerhalb der Begrenzungswand zurückzuziehen.
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Die Begrenzungswand der rotierenden Plattform ist mit beliebiger oder
z. T. in unterschiedlicher Höhe ausgebildet, um ein direktes Entladen sog. Selbstladewagen
in den Vorratsbehälter zu ermöglichen.
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Die Vorrichtung kann sowohl auf einen mit Transporträdern fahrbar
ausgebildeten Rahmen, als auch stationär zu ebener Erde oder im Boden versenkt aufgebaut
werden.
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Zum besseren Verständnis der vorliegenden Erfindung wird zunächst
die Vorrichtung gemäß Patentanmeldung P 14 31 839.9-22 anhand -der Figuren 1 - 4
noch einmal erläutert. Anschließend erfolgt die Beschreibung der vorliegenden Erfindung
anhand dieser Figuren und der weiteren Figuren 5 - 8. Gleiche Bezugszeichen bedeuten
gleiche Teile. Einzelteile, die an einem Ausführungsbeispiel gezeichnet oder beschrieben
sind, können sinngemäß auch in anderen Ausführungsbeispieln zur Anwendung gelangen.
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Es zeigen: Fig. 1 die Draufsicht einer Vorrichtung zur Ausführung
des Verfahrens gcrn. Patentanmeldung P 14 32 839.922 mit tangential anyeordneten
Schneidorganen mit zusätzlich dargestelltem Heckteil eines Ladewagens in Entladestellung.
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Fig. 2 die Seitenansicht zu Fig. 1 Fig. 3 eine Draufsicht einer Maschine
ähnlich wie Fig. 1 mit zusätzlichem Förderorgan im Bereich der Austrittsöffnung
und annähernd radial zum Drehtisch angeorneten Schneidorganen, Fig. 4 die perspektivische
Ansicht der Maschine nach Fig. 3 aus Richtung X in Fig. 1 mit einzelnen entfernten
Teilen, Fig. 5 eine Teil-Seitenansicht (schematisch) und Fig. 6 eine Teil-DrauSsicht
(schematisch) eines weiteren Ausfilhrungsbeispieles, Fig. 7 eine Teil-Draufsicht
und Fig. 8 eine Teil-Seitenansicht eines weiteren Ausführungsbeispieles.
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Gemäß Fig. 1 und 2 ist auf einem Grundrahmen 1, der auf Laufrollen
2 fahrbar sein kann, in einem kräftigen Lager" 3 eine vorzugsweise vertikal stehende
Welle 4 drehbar gelagert, welche als konzentrische Drehachse für einen Drehtisch
oder eine Plattform 5 von kreisrunder Form dient. Die Plattform 5 ist vorzugsweise
mit radial angeordneten Rippen 6 versehen. Sie kann aus Gründen der besseren FestigKeit
vorzugsweise als flacher Kegel ausgebildet sein. Ihr äußerer Rand kann mit Stützrollen
versehen sein oder sich auf Gleitrollen 8, die im Rahmen 1 drehbar gelagert sind,
so abstützen, daß er sich auch bei erheblicher Gewichtsbelastung nicht verwindet
und leicht drehbar bleibt. Vorzugsweise unterhalb der Plattform 5 oder ah ihrem
Umfang befindet sich - in drehfester Verbindung - ein Zahnkranz 9, der von einem
Ritzel 10, das auf der Abtriebswelle eines Getriebes oder eines Getriebemotors 11
sitzt, mit regelbarer Geschwindigkeit angetrieben wird.
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Nahe am äußeren Umfang des Drehtisches 5 unc vorzugsweise mit der
unteren Kante etwas höher als der äußere Rand des Drehtisches 5 ist eine vertikal
stehende oder trichterförmig ausgebildete, starre Begrenzungsvand 12 angeprdnet,
die durch Stützen oder Streben 13 mit dem Rahmen 1 verbunden ist und entweder als
geschlossene Blechwand oder aus Bohren, Drähten, Holzlatten usw. mit Zwischenräumen
ausgebildet ist. Vorzugsweise sind die einzelnen Rohre, Latten usw. horizontal liegend
angeordnet und so miteinander verbunden, daß sie auf der Innenseite möglichst keine
vorstehenden vertikalen wanten aufweisen. Wie in Fig. 2 dargestellt, kann erfindungsgemäß
diese BLg,renzungswand 12 nicht nur ueber ihren ganzen Umfang in
gleicher
Höhe ausgebildet sein. Dadurch kann auf einer Seite, vorzugsweise der AnliFerseite
für das Fördergut, die Begrenzungswand 12 eine geringe Höhe aufweisen und nach außen
in einen horizontal angeordneten Einlauftisch 14 übergehen, während der größere
Teil der Begrenzungswand 12a mit größerer Höhe ausgeführt wird, damit das direkt
aus Transportfahrzeugen entladene Gut, ohne neben das Gerät zu fallen, auf den Drehtisch
5 abgelegt werden kann. Der rotierende Drehtisch 5 und die Begrenzungswand 12 bilden
zusammen einen Vorratsbehälter 35.
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Vorzugsweise auf der dem Einlauftisch gegenüberliegenden Seite weist
die Begrenzungswand 12 eine verhältnismäßig kleine Unterbrechung auf, die eine seitliche
Auslaßöffnung 15 für das Fördergut von etwa der Form eines hochgestellten Rechteckes
bildet.
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Wenigstens eine' Seitenkante 15b dieser Auslaßöffnung 15 wird durch
ein Schneidorgan 16 gebildet oder begrenzt. Die dem Schneidorgan 16 gegenüberliegende
Begrenzungswand 15a der' Auslaßöffnung 15 kann als verstellbare Klappe 12b ausgebildet
sein, so daß mit verschiedenen Einstellungen dieser Klappe 12b eine verschieden
große lichte Weite der Auslaßöffnung 15 eingestellt werden kann. An die Auslaßöffnung
15 schließt sich ein bekanntes Förderband 17 oder die Annahmemulde 36 eines Oebläsehckslers"
oder eines Fördergebläses an, auf welche das durch die öffnung 15 austretende Fördergut
kontinuierlich fließend übergeleitet werden kann.
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Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 ist im Bereich vor der Auslaßöffnung
15 (im Drehsinn der Drehacheibe 5 betrachtet) in einer
einstellbaren
Höhe oberhalb des Sldes des Drehtisches 5 ein weiteres in horizontaler Ebene arbeitendes
Schneidorgan 18 angeordnet.
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Hinter dem Schneidorgan 18 oder auch an dessen Stelle kann ferner
ein verstellbarer Abweiser 19 um einen Drehpunkt 20 schwenk- und feststellbar angeordnet
sein, dessen Ende 19a um ein einstellbares Maß in den von den Begrenzungswänden
12 umschlossenen Bereich oberhalb des Drehtisches 5 hinein verstellt werden kann.
Dieser Abweiser 19 bewirkt eine Vortrennung des zur Auslaßöffnung 15 wandernden
Fördergutes, so daß bei nicht sehr zusammenhängendem Fördergut die Verwendung eines
horizontal arbeitenden Schneidorganes 18 entbehrlich wird, weil sich der durch das
vertikal arbeitende Schneidorgan 16 abgetrennte Teil selbst von der Hauptmasse des
Fördergutes lösen kann. An der dem Drehtisch 5 zugewandten Seite des Schneidorganes
16 kann ein vorzugsweise kegelförmiger Leitrand 16a von geringerem Durchmesser als
das Schneidorgan 16 angeordnet sein, hinter dem der dem Schneidorgan benachbarte
vertikale Rand 12c der Begrenzungswand 12 geschützt so enden kann, daß sich an dieser
sog. stoßstelle2 kein Fördergut festsetzen kann.
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Das Schneidorgan 16 ist, wie in der Teilansicht Fig. la dargestellt,
auf einem Ständer 21 an einer rotierenden Welle 22 gelagert. Der Ständer 21 ist
mit dem Rahmen 1 fest verbunden. Auf der Abtriebsseite der Welle 22 ist eine Riemenscheibe
23 oder ein Kettenrad angeordnet, über welches mittels Kette oder Riemen 24 von
einem Motor 25 das Schneidorgan 16 mit beliebiger Geschvindigkeit angetrieben werden
kann. Der Rahmen 1 ist ferner mit einer Zugvorrichtung 26 versehen, mit Hilfe derer
das Gerät durch Zugmaschinen
oder sonstige Kraftfahrzeuge ortsbeweglich
gemacht werden kann.
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Wie aus Fig. 1 und 2 ersichtlich, wird beim Betrieb der erfindungsgemäßen
Vorrichtung bzw. bei der Anwendung des vorgeschlagenen Verfahrens der Transportwagen
mit Entladeöffnung so über den Einlauftisch 14 gefahren, daß das aus dem Transportwagen
entladene Gut z.T. auf den Einlauftisch 14 und z.T. auf den Drehtisch 5 fällt, wobei
der Vorratsbehälter 35 ganz und in beliebiger Höhe ausgefüllt werden kann. Als Boden
des Vorratsbehälters 35 dient die rotierende Plattform 5. Vor dem restlosen Entladen
des Transportfahrzeuges kann dasselbe erfindungsgemäß noch um ein geringes Maß vorfahren,
so daß weiteres Gut vorübergehend auf dem Einlauftisch 14 so lange gelagert werden
kann, bis im Vorratsbehälter 35 wieder Platz frei geworden ist. Zum Nachfüllen des
Gutes, das sich auf dem Einlauftisch befindet, kann derselbe in an sich bekannter,
deshalb nicht dargestellter Weise kippbar eingerichtet werden. Ebenso kann er auch
beliebig in Schräglage verbringbar ausgebildet werden, so daß weitere Mengen Fördergut
auch mittels Frontlader, Schrapper oder anderer bekannter Hilfsmittel ohne Anwesenheit
eines Transportfahrzeugs laufend von außen in den Vorratsbehälter 35 nachgefördert
werden können. SelbstverstAndlich kann der Vorratsbehälter 35 auch mit einem bekannten
Frontlader, Hecklader oder Greifern aller bekannten Bauarten laufend oder in Zeitabständen
mit größeren Portionen nachgefüllt werden.
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Wirkungsweise Die Wirkungsweise des dargestellten Ausführungsbeispieles
nach Fig. 1 und 2 ist folgende: Der mit Fördergut beschickte Drehtisch, der den
Boden eines Vorratsraumes 35 bildet, wird durch Einschalten der Antriebsvorrichrungen
in Rotation gesetzt (in dem dargestellten Ausführungsbeispiel in Richtung entgegen
dem Uhrzeigersinn), so daß sich der ganze Haufen Fördergut beliebiger Beschaffenheit,
das mehr oder weniger ineinander hängt, mit der Plattform 5 dreht. Die Begrenzungswände
12 bleiben stehen, d-a sie mit dem Rahmen 1 fest verbunden sind. Die am äußeren
Rand des Futterhaufens auf dem Drehtisch 5 befindlichen Teile des Futters können
dabei an den Begrenzungswänden 12 entlang streifen. Die Mitnahme des Futterhaufens
erfolgt durch die Rippen 6, welche das Fördergut bei ihrer Drehbewegung mitnehmen,
es aber gleichzeitig stets so veit nach außen in Richtung auf den äußeren Rand des
Drehtisches 5 rutschen lassen, bis das Gut an den Begrenzungswänden 12 anliegt.
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Wie aus Fig. 1 ersichtlich, wird beim Vorhandensein der horizontal
arbeitenden Schneideinrichtung, deren Schneidebene etwa annähernd in Höhe der Oberkante
der Schnittfläche der vertikalen Schneidscheibe 16 liegt, in den Förderguthaufen
ein horizontaler Schnitt von einer bestimmten Tiefe (die etwa dem Radius der Scheibe
entspricht) gelegt. Bei weiterer Rotation des Haufens wird an er inneren Uegrfnzungswand
der Auslaßöffnung 15 das Fördergut, das sich
ab dem Bereich des
Anlenkpunktes der Klappe 12b nach außen geschoben hat, durch Schneiden so weit abgetrennt,
als es sich im Bereich zwischen der inneren und äußeren Kante der Auslaßöffnung
15 befindet. Dieser abgetrennte Teil des Fördergutes bildet daher einen Strang aufs
Fördergut von begrenzter bzw. einstellbarer Stärke, der keine oder nur geringe Ungleichmäßigkeiten
oder Unterbrechungen aufweist und in seiner durch die Klappe 12b eingestellten Stärke
über das Förderband 17 seitlich abgeführt verden kann. Das Prinzip dieser Abtrennung
hat eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Prinzip der nspanabhebenden Bearbeitung von
zylindreschen Werkstücken an Drehbänken. Durch das Gewicht der obersten Schichten
der auf dem Drehtisch 5 liegenden Futtermassen oder durch die Fliehkraft oder durch
die kegelförmige Ausbildung des Drehtisches 5 wird der Rand des Förderguthaufens
auf dem Drehtisch 5 laufend nach außen an die Begrenzungswand 12 geschoben, so daß
ständig weiteres Fördergut in den Schneidbereich des horizontalen Sägeblattes 18
und anschließend in den Schneidbereich der vertikalen Schneidvorrichtung 16 gelangt
und dadurch vom Förderguthaufen abgetrennt wird. Dieser Vorgang läuft so lange,
bis sämtliches, innerhalb der Begrenzungswand 12 auf dem Drehtisch 5 liegendesFördergut
restlos durch die Auslaßöffnung 15 abgeführt wurde. Eine völlige Entleerung des
Vorratsbehälters 35 ist selbstverständlich nur dann notwendig, wenn kein weiteres
Fördergut mehr antransportiert wird. Durch diese kontinuierliche Abführung kann
die pro Zeiteinheit entnommene Menge an Fördergut durch Einstellung der Strangstärke
oder der thndrehungsaahl des
Tisches 5 genau dosiert und damit
der Leistungsfähigkeit des Abfuhrförderbandes 17 oder des Fördergebläses oder des
Gebläse-Häckslers angepaßt werden. Da das Gut in ständigem, ununterbrochenem Fluß
diese Fördermaschine passiert, wird eine sehr hohe Leistung erreicht. Selbstverständlich
wird man die Geschwindigkeit des Abfuhrbandes 17 zweckmäßig etwas größer wählen
als die Umfangsgeschwindigkeit des Drehtisches 5, aber nicht so groß, daß der Fördergutstrom
dadurch immer wieder zum Abreißen neigen würde.
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Die Schneidorgane 18 sind in dem dargestellten Ausführungsbeispiel
als rotierende Sägeblätter ähnlich demjenigen von Kreissägen oder Schneidscheiben
ausgebildet. Sie könnten selbstverständlich in an sich bekannter Weise auch als
Schneidketten, ähnlich denen bekannter Motorsägen oder als Schneidmesser, ähnlich
denen bekannter Messerbalken (Doppelschnitt-Messerbalken) oder als Schneidbänder,
ähnlich denen bekannter Bandsägen, ausgebildet sein.
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Das Gerät kann ferner mit einem nicht dargestellten automatischen
Zeit- oder Endschalter versehen werden, der immer dann in Tätigkeit tritt, wenn
ein Tastorgan die erfolgte Entleerung des Behälters anzeigt, oder wenn vorher eingestellte
Gewichtsmengen an Fördergut den Vorratsbehälter verlassen haben. Durch diese Anordnung
kann z. B. auch die automatische Entnahme bestimmter Gewichtsmengen zu mittels Schaltuhr
vorgewählten Zeitpunkten, z. B. zum Füttern, vollautomatisch erfolgen, indem z.B.
die Anlage nach einer einstellbaren Zahl von Umdrehungen des Drehtisches automatisch
s lgesetzt wird.
zig. 3 zeigt ein etwas abgewandeltes Ausführungsbeispiel,
ähnlich desjenigen in Fig. 1, das sich von letzterem darc unterscheidet, daß in
dem Bereich der dem Schneidorgan 16 gegenüberliegenden Begrenzungswand 12b der Auslaßöf£nung
15 zusätzliche Förderelemente 28 angebracht sind, die erfindungsgemäß um eine außerhalb
der Begrenzungswand 12 liegende vertikal stehende Welle 29 umlaufen, und deren Bewegungsbahn
zum Teil innerhalb der Begrenzungswand 12 und zum Teil außerhalb der Begrenzungswand
12 verläuft.
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Diese Förderelemente 28 führen das Fördergut auch dann zwangsläufig
den Schneidorganen 16 zu, wenn - z.B. bei spezifisch leichtem Fördergut wie Heu
- die durch die Rippen 6 verursachte Reibung nicht ausrechen würde, um den Futterhaufen
an den Begrenzungswänden entlang in den Bereich der Schneidorgane 16 zu fördern.
Die Steuerung der Bewegungsbahn dieser Förderelemente 28 erfolgt ähnlich derjenigen
bekannter Förderorgane an Selbstladewagen (die dort horizontal rotierende ellen
aufweisen). Sieht man solche Förderelemente 28 vor, dann ist es, wie in Fig. 3 dargestellt,
auch möglich, das Schneidorgan 16 anstatt in tangentialer Richtung zum Drehtisch
5, wie in Fig. 1, gemäß Fig. 3 in einer nahezu radial zum Drehtisch 5 stehenden
Ebene anzuordnen. Der Antrieb der Förderelemente 28 erfolgt über Übertragungsmittel
30, vorzugsweise Ketten, von einem Getriebe 31 aus, das mit einem Elektromotor 32
verbunden ist, und dessen Abtreibswellen sowohl für die Rotationsbewegung des Drehtisches
5, als auch für den Antrieb
@@@ Förd@@elemente 28 in einem Gehäuse
baulich vereinigt sind. Da-@@@ch wird eine sehr einfache und kostengünstige Bauweise
erreicht.
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@@@. 4 zeigt das Ausführungsbeispiel entsprechend Fig. 3 in perspektivischer
Ansicht, bei welchem Teile der Begrenzungswand entfernt wurden.
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Die erfindungsgemä#e Vorrichtung ermöglicht die kontinuierlicne Entnahme
aus Haufen auch dann, wenn absatzig arbeitende Förder-oder Transportmittel innerhalb
eines Arbeitsverfahrens angewandt werden. Der Vorratsbehälter 35 dient gleichzeitig
als Zwischenvorratsraum zur Überbrückung der Leerzeiten absätzig arbeitender Förderelemente
oder zur Überbrückung der Zeit, die verstreicht, bis nach dem Anliefern einer Wagenladung,
mit demselben Wagen wieder die nächste Ladung Fördergut herbeigebracht werden kann.
Sie arbeitet vollautomatisch und ist bei geringem Kraftbedarf in der Lage, dds Fördergut
in kontinuierlichem Fluß auch an solche Fördermittel abzugeben, die eine verhältnismä#if
geringe Leistung aufweisen.
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Wie die Figuren 5 und 6 zeigen, in welchen die Dosiervorrichtung in
Verbindung mit einem Ladewagen dargestellt ist, können anstelle des im Bereich der
Austrittsöffnung angeordneten Schneidwerkes 16, 1@ auch rotierende fräs- oder Schlägerwalzen
90 verwendet werden, die vorzugsweise um vertikale Achsenrotieren. Sie fräsen den
Futterhaufen in seiner ganzen Höhe laufend am äu#eren Rand ab und die losgelösten
Teilchen werden durch eine Sch@ zhaube 91 nach augen qeworfen, wo sie auf ein Band
17 oder in eine Auffangwanne einer Folgemaschine fallen Je nnch dem, mit welchem
Vorschub der Bewequngsmechanismus der Schubklappe 61 im rnneren des Behälters 35.
die
den Futterhaufen ringförmig nach außen schiebt, eingestellt wird, erhält man eine
mehr oder weniger feine bzw. grobe Zerkleinerung des Gutes.
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Diese Ausführungsform arbeitet außerordentlich betriebssicher und
gegenüber allen bekannten Maschinenmit weniger Bau- und Materialaufwand.
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In dem Ausfurhungsbeispiel gemäß Fig. 7 und 8 sind Druckrollen 40
dargestellt, die man in einfacher oder mehrfacher Ausführung vor allem bei lockerem
Fördergut verwenden kann, um den Inhalt einer Behälterfullung durch Pressung von
oben zu vergrößern und um ein gutes Nachrutschen des Fördergutes nach unten im Behälter
in Richtung auf die Schneidorgane zu bewirken.
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Die in der Nähe der Schneideinrichtung angeordnete Druckrolle 140
bewirkt ferner eine Verbesserungdes Schneidvorganges und eine gewisse Vorpressung
des aus dem Behälter abgeführten Fördergutstranges.
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Zweck der Neuerung ist es, die Vorrichtung nach der vorgenannten Patentanmeldung
so zu verbessern, daß auch sehr langstieliges, grobes oder stark verfilztes Material
kontinuierlich aus dem Behalter entnommen werden kann. Insbesondere soll sichergestellt
werden, daß auch bei teilweise entleertem Vorratsbehälter die Schneidorgane stets
im Eingriff mit dem restlichen Guthaufen bleiben.
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Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung vor, die Schneidorgane
in verschiedener Richtung schwenkbar oder verschiebbar anzuordnen, so daß sie nicht
nur während der FUllung
des Behälters leicht au#er Funktion gesetzt
werden, sondern auch der zunehmenden Verkleinerung des Förderguthaufens im Behälter
während der Entnahme dadurch Rechnung tragen können, daß sie der Oberfläche des
Förderguthaufens in radialer Richtung zum Mitte] punkt des Drehtisches hin oder
auch in vertikaler Richtung folgen. Dadurch wird vor allem bei der Verarbeitung
sehr schweren, schwierigen oder sperrigen Materials, das unter Umständen gar nicht
mehr zur Gattung von Halm- und Blattfrüchten gehört, z.B. Reisig, Müll, Schrott
usw. oder bei der Herstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung in sehr großen Abmessungen
vermieden, daß bei einer etwaigen Verwendung der in der Anmeldung P 14 56 971.2-22
beschriebenen, in der Praxis sehr gut bewährten Schubklappe 61 an einem Turm 59
erhebliche Drücke entstehen, die zu große Kräfte für die Bewegung der Schubklappe
erfordern wUrden. Durch die Erfindung kann auf den Einbau einer solchen Schubklappe
verzichtet werden, indem das Schneidorgan radial und/oder vertikal verschiebbar
ausgebildet wird.. Dhkanh bei kleiner werdendem Haufen im Fördergutbehälter 35 das
Schneidorgan in Richtung zum Mittelpunkt des Behälters ud/oder von oben nach unten
verschoben werden, so daß es ständig im Eingriff mit der Außenschicht des Haufens
bleibt.
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Hierzu wird erfindungsgemäß an oder entlang des Förderbandes 17, das
mit dem Gerät nach der Erfindung zusammenwirkt, eine weitere Laufbahn angeschlossen,
auf welcher sich ein Schlitten in Richtung zum Mittelpunkt des Drehtisches bewegen
kann, welcher die Antriebs- und Schneidelemente trägt. Der Antrieb kann durch elektriscge,
biegsame Leitungen oder über Gelenkwelle oder über hydraulische oder pneumatische
Mittel so gelöst werden, daß. er in jeder 8tellung des Schlittens gleich gut wirksam
bleibt.
Am Schlitten befindet sich auch eine bekannte Tastrolle vorzugsweise großen Durchmessers,
die an oder auf dem sich drehenden Ö'uthaufen abrollt, so daß das Scineidorgan immer
einen Strang gleichmäßiger Stärke abtrennen kann. Ferner ist mit dem Schlitten ein
bekannter Auslaufkanal oder ein Förderband verbunden, der mindestens so lang ist,
daß er in der dem Mittelpunkt der Drehscheibe 5 am nächsten liegenden Stellung des
Schlittens mit seinem Auslaufende noch bis zum Anfang des Förderbandes 17 reicht,
bei der entgegengesetzten äußersten Stellung des Schlittens jedoch noch nicht an
der an das Förderband 17 anschließenden Folgemaschine anstößt.
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Höhenunterschiede können durch scharnierartige Anadnung einer Klappe
am Auslaufkanal oder üb erhaupt durch scharnierartige Aufhängung des Auslaufkanales
ausgeglichen werden.
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In sinngemäß gleicher Weise ist es auch möglich, das Schneidwerk bzw.
den verschiebbaren Schlitten außerdem auch auf einem vertikal stehenden Rahmen höhenbeweglich
und durch bekannte Mittel gewichtsentlastet-aufzuhängen, so daß durch ein vorzugsweise
zweites Tastorgan, dessen Anordnung etwa der bekannter Druckrollen entspricht, auch
die obere Kante des Förderguthaufens abgetastet wird. Diese Anordnung hat den Vorteil,
daß sie auch ohne horizontale Verschiebemöglichkeit des Schlittens, aber zusammen
mit einer bekannten Schubklappe 61 mit Vorteil verwendet werden kann. Dies ist vor.
allem dann zwceckmäßig, wenn die Schubklappe 61 bei Verarbeitung sehr schweren oder
langstengeligen Gutes dasselbe auf der ganzen Höhe des Vorratsbehälters nach außen
drUckt, das Schneidorgan aber nur im
unteren Bereich der Schichthöhe
des Gutes wirksam werden kann.
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Deshalb kann, wenn das Fördergut sehr stark ineinander hängt, die
Schubklappe nicht mehr zur Wirkung kommen, weil ihr oberer Teil über das Fördergut
schon zu große DrUcke auf die Außenwand des Behälters ausübt und deshalb ihr unterer,
in Höhe des Schneidorganes wirkender Teil das Gut nicht mehr weiterschieben kann.
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In diesen Fällen wird man die Schneidorgane vorteilhaft ausschließlich
höhenverstellbar aufhängen, so da# dasselbe in Anpassung an ein großes Tastrad ähnlich
der Rollef4O ständig von der Oberfläche des Förderguthaufens einen Strang ablöst,
der spiralförmig von der vertikal verlaufenden Außenschicht des Förderguthaufens
entnommen wird. Sobald zwischen der Außen schicht des Haufens und der Innenseite
zur Behälterwand ein die Behälterhöhe 35 erreichender Hohlraum freigeschnitten iSt,
tritt die Verstelleinrichtung für die Schubklappe 61 in Aktion, so daß das Fördergut
auf der ganzen Höhe des Behälters von innen nach außen um die Stärke eines Stranges
nachgeschoben werden kann. Gleichzeitig wird der vertikale Schlitten mit den Schneidorganen
durch das große Tastrad am Rand des nach außen wandernden ringförmigen Haufens nach
oben geführt. Das Abrollen des Tastrades am steilen Haufenrand wird dabei durch
am Tastradumfang angebrachte Rippen oder Spitzen erleichtert. Selbstverständlich
ist es möglich, die ganze Antriebseinrichtung des Cerätes nach der Erfindung sowohl
durch bekannte Elektro- und FIydraulikmotoren, als auch mittels an sich bekannten
Gelenkvellen von Schleppergetrieben dus oder auch durch kombinierte Antrtebsarten
anzutreiben.