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Patent-und Gebrauchsmusterhilfsanmeldung D 1466 "Unterteilte Schachtel"
Anmelders Henkel & Cie. 2ratteln (Schweiz) Es wird die Priorität der Schweizer
Patentanmeldung Nr. 36 663 vom 20.8.1956 beansprucht.
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Die vorliegende Erfindung hat eine unterteilte Schachtel, die vorzugsweise
zum Verpacken von pulverförmigen Produkten bestimmt ist, zum Gegenstand. Dank ihrer
Unterteilung kann eine solche Verpackung mehrere verschiedene Produkte beinhalten,
die getrennt, jedoch zu ein und demselben Zweck, wie z. B. Wäschewaschen, verwendet
werden können.
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Tatsächlich ist es für die Wäsche rationell und ökonomisch, wenn man
zunächst die Wäsche kalt (bis zu etwa 30°C) vorwäscht und dann heiß wäscht (bis
zum Kochen der Lauge) und diese beiden Waschungen unter zur Hilfenahme von verschiedenen
Produkten durchführt.
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Um die gute Durchführbarkeit dieser beiden Vorgänge mit den ihnen
entsprechenden Produkten zu erleichtern, ist es ratsam, den Personen, die die Wäsche
waschen, die für jeden Arbeitsgang zu benützenden Produkte in vorgegebenen Dosierungen,
entsprechend einer bestimmten Waschlaugemenge, zu verabreichen und zwar in ein und
derselben Packung, die es ermöglicht, leicht und separat über jedes jeweilige Quantum
der Produkte zu verfügen.
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Die erfindungsgemäße unterteilte Schachtel erlaubt unter anderem eine
Durchführung des oben genannten Zieles. Mittels derselben können auch Produkte,
die nicht miteinander vermischt gelagert werden können, da sie untereinander reagieren,
die aber doch zusammen Verwendung finden sollen, in ein und derselben Verpackung
abgegeben werden.
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Diese Schachtel kann zumindest teilweise mittels eines einzigen Zuschnittes,
der aus vier aufeinanderfolgenden Teilen besteht, hergestellt werden. Sie ist dadurch
charakterisiert, daß der erste Teil die Außenwand der Schachtel bildet und an zwei
verschiedenen Stellen Öffnungsmittel aufweist, daß die zweite besagte Außenwand
innen teilweise verdoppelt, daß der dritte Teil die Schachtel innen in zwei Abteilungen
trennt, daß die vierte besagte Außenwand innen zumindest teilweise verdoppelt und
daß das freie Ende dieses vierten Teiles von einem Innenwinkel der Schachtel gestützt
wird, wobei es besagte Öffnungsmittel ermöglichen, die beiden Abteile getrennt zu
öffnen.
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Das Ausstanzen dieses Schachtelzuschnittes, sowie die Formgebung der
Schachtel und ihre Füllung kann auf den üblicherweise zu solchen Arbeiten verwendeten
Maschinen erfolgen. Das Material des Zuschnittes kann Karton sein.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schachtel,
kann diese zwischen jedem ihrer Teile einen Falz aufweisen, und der erste Teil kann
drei zueinander und zu den Falzen zwisehen den Teilen parallele Falze aufweisen.
Diese Schachtel kann
flach aufbewahrt werden und beim Entfalten,
z. B. in den Füllmaschinen, bildet der dritte Teil automatisch eine Trennwand zwischen
zwei Abteilen, wobei der vierte Teil flach auf der Innenseite der Schachtelaußenwand
aufliegt. Die beiliegende Zeichnung stellt beispielsweise drei zusammenlegbare Ausführungsformen
der èrfindungsgemäßen Schachtel dar. Figur 1 stellt den Zuschnitt einer ersten Ausführungsform
vor der Bildung der Schachtel dar. Die vier Teile liegen in einer Ebene. Figur 2
stellt eine perspektivische Ansicht der mittels des in Fig. 1 angegebenen Zuschnittes
gebildeten Schachtel dar. Der Deckel ist offen. Figur 3 stellt einen Schnitt längs
der Linie 3-3 der Fig. 1 dar. Figur 4 stellt eine perspektivische Ansicht einer
zweiten Ausführungsform mit einem aufgerissenen Teil dar und Figur 5 stellt einen
ähnlichen Schnitt wie Fig. 3 aber von einer dritten Ausführungsform dar. Die gleichen
Referenzen bezeichnen in allen Figuren der Zeichnung die analogen Teile.
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Der in Figur 1 dargestellte Zuschnitt umfaßt-vier Teile, die durch
die Pfeile a, b, c und d entsprechend angedeutet sind und die sich nacheinander
von einem Ende des Zuschnittes zum anderen folgen. Das Material des Zuschnittes
(z. B. Karton) ist so vorbehandelt, daß es sich längs einer geraden Linie zwischen
jedem dieser Teile und den benachbarten faltet. Die so ausgebildeten Falze sind
mit 10,11 und
| 12 bezeichnet. Das Material ist noch weiter bearbeitete so
daß es |
| sich längs gerader Linien,. die zueinander und zu den oben
angege- |
benen Linien parallel sind, faltet ; diese Falze sind mit 13, 14, 15 und 17 bezeichnet.
Alle Falze, mit Ausnahme des Falzes 12, sind einsinnig. Der Zuschnitt kann auch
noch längs der gestrichelten Linien 18 und 19 gefaltet werden und längs der ausgezogenen
Linien 20 und 26 wird er eingeschnitten.
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Der Teil ja unterteilt sich in vier Abschnitte al, a ?, a und a4.
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Die Abschnitte al und a3 weisen beide bei 27 und 28 eine Schwächung
im Material (z. B. Perforierung) auf, die durch Eindrücken aufgerissen werden kann.
Der. Teil b ist in zwei Abschnitte unterteilt b1 und b2 ; b1 weist eine Kerbung
29 auf.
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Sobald der Zuschnitt zusammengefaltet ist, entsteht dadurch, daß jeder
Falz einen rechten Winkel bildet, die in Fig. 2 und 3 dargestellte Schachtel. Der
Teil a bildet auf vier Seiten die äußere Schachtelwand ; der Teil b1 verdoppelt
diese Wand auf der Innenseite gegen den Teil a1 und diese beiden Teile können auch
miteinander verleimt werden. Der Teil b2 verdoppelt teilweise den Teil a2 auf
der
Innenseite. Der Teil c unterteilt das Schachtelinnere in die zwei Abteile 30 und
31.-Der Teil verdoppelt den Teil a teilweise im Inneren ; das freie Ende 32 (Fig.
1) dieses Teiles d wird in einem Innenwinkel 33 (Fig. 3) der Schachtel gestützt.
Durch diese Stütze und die Dimensionen der Teile d, c und b2 liegen die Teile d
und b2 an der Innenseite der äußeren Schachtelwand flach an und sichern dadurch
mit dem Teil c'eine genügende Trennung der Abteile 30 und 31, so daß die Materialien,
selbst pulverförmige, die in diesen Abteilen enthalten sind, nicht von einem in
das andere Abteil eindringen können.
Die Materialschwächung 28 liegt, wenn die Schachtel einmal gebildet ist, über der
Kerbung 29. Durch diese Materialschwächung 27 und 28 kann der Verbraucher durch
Eindrücken der Schachtelwand jedes der Abteile 30 und 31 zwecks Entnahme des Inhaltes
öffnen.
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Die einmal ausgestanzten Zuschnitte können einer über dem anderen
liegend in flachem Zustand aufbewahrt werden. Wenn die vier Teile a, b, c, d längs
der Linien 10, 11, 12, 13, 14, 15 und 17 gefaltet
| und die Teile a1 und b1 aufeinandergeklebt sind, dann kann
die so |
| vorgeformte Schachtel flach zusammengefaltet werden, so daß
die |
| Teile a2 und a3 nebeneinander in einer Ebene liegen, a4 und
b lie- |
gen in einer anderen Ebene und die Teile bp, und liegen in einer dritten Ebene zwischen
den beiden anderen und diese drei Ebenen kommen flach aufeinander zu liegen. Die
so vorgeformten Schachteln können nun flach zusammengefaltet in Stapeln übereinander
aufbewahrt
werden oder so in das Magazin einer Maschine, die sie fertigformt und abfüllt, eingeführt
werden. Diese Maschine kann von der üblichen Bauart sein. Die Kerben 34 sind für
die Einführung von Gabeln vor dem Voneinandernehmen des Teiles a2 und dem Teil a4
beim Entfalten vorgesehen. Bei diesem Entfaltungsvorgang bleibt der Teil ß, dessen
freies Ende 32 im Winkel 33 gestützt wird, flach anliegend an den Teil a4 5 wegen
des Teiles c, der auch gleichzeitig den Teil b2 gegen den Teil a2 flach andrückt.
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Auf diese Weise nimmt der Teil Q automatisch seine Stellung als Trennwand
zwischen den Abteilen 30 und 31 ein. Sobald die Entfaltung der Schachtel vorgenommen
ist, wird der Boden der Schachtel auf die übliche Weise geschlossen. Danach nimmt
sie die in Fig. 2 dargestellte Form ein und ist zur Abfüllung bereit. Dies kann
durch zwei Einfülltrichter, die je ein Abteil füllen, erfolgen. Die in Fig. 4 dargestellte
offene Schachtel unterscheidet sich von der in Fig. 2 und 3 nur durch die Fenster
35 und 36, die eine Einsicht in das Innere der Abteilungen 30 und 31 gestatten.
Diese Fenster entstehen durch Aussparungen in dem Teil a49 Aussparungen, die durch
eine transparente Folie (nicht dargestellt), die auf die Innenseite des Teiles a4
aufgeklebt ist, verschlossen werden.
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Der Teil d weist den Fenstern 36 entsprechende Ausstanzungen auf,
damit dieselben nicht verdeckt werden. Zahlenwerte (10, 20, 30, 40) sind auf der
Außenseite des Teiles a4 in der Höhe der Fenster aufgedruckt und dienen dazu, über
die Menge der Produkte, die sich
noch in der Schachtel befinden,
Aufschluß zu geben. Wenn z. B. diese Produkte für Waschzwecke bestimmt sind, können
diese Zahlen das Volumen Wasser, das der in der Schachtel enthaltenen Produktmenge
entspricht, angeben. Auf diese Weise weiß der Verbraucher, daß er für eine Lauge
mit 20 Liter soviel Inhalt der Schachtel in das Wasser gießen muß, bis dieselbe
bis zu der mit 20 bezeichneten Marke geleert ist. Für die erste kalte Waschung benützt
er z. B. den Inhalt des Abteiles 30, indem er bei 27 öffnet und für die zweite Waschwung
des Abteiles 31 durch Öffnen bei 28. Die in Fig. 5 durch einen Schnitt dargestellte
Schachtel unterscheidet sich von derjenigen der Fig. 2 und 3 nur durch ein Teil
38, das in seiner Mitte einen Falz 39 aufweist, und der mit einem seiner Enden auf
den Teil b2 und mit seinem anderen Ende auf den Teil d aufgeklebt ist. Dieser Teil
38 verdoppelt innen teilweise den Teil
| a2 und unterteilt das Abteil 31 in zwei Abteile 31a und 31b.
Zum |
| &a o |
| Öffnen des Abteiles 31a ist eine Kerbe 40 in dem Teil 38 angebracht |
| a |
und eine Schwächung 41 ist in dem Material des Teiles a2 gegenüber der Kerbe 40
vorgesehen.