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DE1772370U - Fahrzeugbeleuchtung fuer lkw oder anhaenger. - Google Patents

Fahrzeugbeleuchtung fuer lkw oder anhaenger.

Info

Publication number
DE1772370U
DE1772370U DE1958F0014918 DEF0014918U DE1772370U DE 1772370 U DE1772370 U DE 1772370U DE 1958F0014918 DE1958F0014918 DE 1958F0014918 DE F0014918 U DEF0014918 U DE F0014918U DE 1772370 U DE1772370 U DE 1772370U
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
lighting
rear wall
trucks
vehicle lighting
vehicle
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE1958F0014918
Other languages
English (en)
Inventor
Adalbert Joachim Von Flottwell
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE1958F0014918 priority Critical patent/DE1772370U/de
Publication of DE1772370U publication Critical patent/DE1772370U/de
Expired legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60QARRANGEMENT OF SIGNALLING OR LIGHTING DEVICES, THE MOUNTING OR SUPPORTING THEREOF OR CIRCUITS THEREFOR, FOR VEHICLES IN GENERAL
    • B60Q1/00Arrangement of optical signalling or lighting devices, the mounting or supporting thereof or circuits therefor
    • B60Q1/26Arrangement of optical signalling or lighting devices, the mounting or supporting thereof or circuits therefor the devices being primarily intended to indicate the vehicle, or parts thereof, or to give signals, to other traffic
    • B60Q1/30Arrangement of optical signalling or lighting devices, the mounting or supporting thereof or circuits therefor the devices being primarily intended to indicate the vehicle, or parts thereof, or to give signals, to other traffic for indicating rear of vehicle, e.g. by means of reflecting surfaces
    • B60Q1/307Arrangement of optical signalling or lighting devices, the mounting or supporting thereof or circuits therefor the devices being primarily intended to indicate the vehicle, or parts thereof, or to give signals, to other traffic for indicating rear of vehicle, e.g. by means of reflecting surfaces mounted on loading platforms

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Lighting Device Outwards From Vehicle And Optical Signal (AREA)

Description

  • Betr. : Fahrzeußbeleuchtung für imi (Rückwandbelachtung)
    Immer wieder ergeben sich Verkehrsunfälle dadurch, dass
    die Rückenansicht der'IEW's oder Anhänger nicht in ihrer
    ganzen Größe von den Fahreren der dem LKW folgenden Wagen erkannt wird, und die größeren in weiterem Abstand montierten Rückstrahler mit Verkehrs- oder Warnzeichen verwechselt werden.
  • Um dieser Gefahrenquelle zu begegnen wird zum Gebrauchsmuster eine Rückwandbeleuchtung für LKW's oder Anhänger angemeldet, die ohne den Fahrer selbst oder entgegenkommende Fahrzeuge zu blenden oder zu irritieren, die gesamte Rückenansicht des LKS's oder Anhänger beleuchtet, sodaß die Ausmaße des LKW's oder Anhänger für jeden nachfahrenden Wagen klar erkennbar sind.
  • Eine weitere Annehmlichkeit der Fahrzeugbeleuchtung bietet sich darin, dass ein Lichtstrahl, der von dieser Rückwandbeleuchtung nach unten auf den Boden fällt und der rechten oder linken Ecke des Fahrzeuges entspricht, dem Fahrer beim Zurücksetzen des Wagens im wahrsten Sinne des Wortes ein Fingerzeig ist, d. h. durch diesen Lichtstrahl, der über die Erde, gleitet, kann der Fahrer klar erkennen ob. der Wagen z. B.' schon den Bürgersteig, Laderampe streift usw.' Die Rückwandbeleuchtung ist einschiebbar, sodaß sie in keiner Weise beim Be-oder Entladen hinderlich sein kann.
  • Zwingt die Ladung den LKW mit offener Klappe zu fahren, hier können die Stangen der Rückwandbeleuchtung als Auflage für die Klappe dienen, so kann die Lsmpenausschiebung so groß sein, dass die Rückwandbeleuchtung die sperrige Ladung überragen kann.
  • Auch kann sie als zusätzliches Rücklicht bezw. Fahrtrichtungsanzeige verwandt werden. Sie kann z.B. auch oben am oder Anhänger z. B. an KFZ mit festem Aufbau angebracht werden.
  • Da es sich bei der Rückwandbeleuchtung um eine einmalige Anschaffung handelt, Verkehrsunfälle tatsächlich vermieden werden und die Fahrzeugbeleuchtung die Rückenansicht des LEW s auch bei Nacht zum Werbeträger bei beschrifteter Rückfront macht, dürfte sich die Anschaffung bezahlt machen.

Claims (1)

  1. Anmeldung der Schutzansprüche : 1.'Fahrzeugbeleuchtung (Rückwandbeleuchtung) für LKV oder Anhänger, dadurch gekennzeichnet, dass die gesamte - Rückvand eines LEW's oder dessen Anhängerrückwand be-
    leuchtet wird.
    2. Fahrzeugbeleuchtung (Rückwandbeleuchtung) für LKW oder Anhänger, nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus-und einschiebbar ist.
    3. Fahrzeugbeleuchtung (Rückwandbeleuchtung) für LKW oder Anhänger, nach Anspruch 1 und 2, dadurch ge- oder Anliän,- kennzeichnet, dass sie über das Wagenende hinaus ausziehbar ist. 4.Fahrzeugbeleuchtung (Rückwandbeleuchtung) für LEW oder Anhänger, nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass sich einschieb- bar ist und die Kontur des Fahrzeuges nicht überschrit-
    ten wird.
    5. Fahrzeugbeleuchtung (Rückwandbeleuchtung) für LKW oder Anhänger nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass in weitest ausgezogenem Zustand der Lichtstrahl nicht größer als die Rückwand des Fahrzeuges ist, um jede Blendmöglichkeit für entgegenkommende Fahrzeuge auszuschalten.
    6. Fahrzeugbeleuchtung (Rückwandbeleuchtung) für LKW oder Anhänger nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Fahrzeugbeleuchtung, wie die übrige Beleuchtung des LEW s gespeist wird. 7. Fahrzeugbeleuchtung (Rückwandbeleucbtung) für LKW oder Anhänger nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass sie als zusätz- licher Rückstrahler ausgebildet ist.
    8. Fahrzeugbeleuchtung (Rückwandbeleuchtung) für LKW oder Anhänger. nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine weitere Lichtöffnung besitzt, um einen Lichtstrahl auf die Erde, zu werfen. (Rückwärtsfahrthilfe.) 9. Fahrzeugbeleuchtung (Rückwandbeleuchtung) für LKW oder Anhänger nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass sie vorzugsweise. wie eine übliche Fahrzeugbeleuchtung installiert ist. lo. Fahrzeugbeleuchtung (Rückwandbeleuchtung) für LKW oder Anhänger nach einem oder mehrereh der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse der Fahrzzeugbeleuchtung vorzugsweise aus Stahlblech, Leichtmetall, Glas, Plastik oder dergleichen gefertigt ist.
    11. Fahrzeugbeleuchtung (Rückwandbeleuchtung) für LKW oder Anhänger nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die eigentliche Beleuchtungsmöglichkeit mit einer beliebig langen Stange, Rohr, oder dergleichen aus gleichem oder anderem Material verbunden ist. 12. Fahrzeugbeleuchtung (Rückwandbeleuchtung) für LEW beleuclrtuiig 0
    oder Anhänger nach einem, oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Stange oder dergleichen so stark-ist, dass sie als Auflage für die rückwärtige Ladeklappe dienen kann.
    13, Fahrzeugbeleuchtung (Rückwandbeleuchtung) für LKW oder Anhänger nach einem oder-mehreren der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Stange mittels einer Klemmvorrichtung, Schraubverbindung oder dergleichen amLKW oder Anhänger befestigt ist.
    14. Fahrzeugbeleuchtung (Rückwandbeleuchtung) für LKW oder Anhänger nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Kabel der Fahrzeugbeleuchtung vorzugsweise durch die Stange oder dergleichen geführt ist.
    15. Fahrzeugbeleuchtung (Rückwandbeleuchtung) für LKW oder Anhänger nach einem oder mehreren der Ansprüche ID 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Kabel auch augen vorbeigeführt werden kann. 16.Fahrzeugbeleuchtung (Rückwandbeleuchtung) für LKW oder Anhänger nach einem oder mehreren der Ansprüche u 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Stange oder dergleichen der Fahrzeugbeleuchtung in jeder beliebigen CD Stellung gesichert ist.-' CD 17. Fahrzeugbeleuchtung (nückwandbeleuchtung) für. LKW ci
    oder Anhänger nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet,dass sie vorzugsweise einfarbig ist.
    . 18. Fahrzeugbeleuchtung (Rückwandbeleuchtung) für LKW oder Anhänger nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass sie schwenkbar ist.
DE1958F0014918 1958-05-16 1958-05-16 Fahrzeugbeleuchtung fuer lkw oder anhaenger. Expired DE1772370U (de)

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Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE1772370U true DE1772370U (de) 1958-08-14

Family

ID=32833984

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DE1958F0014918 Expired DE1772370U (de) 1958-05-16 1958-05-16 Fahrzeugbeleuchtung fuer lkw oder anhaenger.

Country Status (1)

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DE (1) DE1772370U (de)

Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE3504467A1 (de) * 1985-02-09 1986-08-14 Maier, Peter, 7703 Rielasingen-Worblingen Lastwagenaufbau mit beleuchtung
WO2008008699A1 (en) * 2006-07-11 2008-01-17 Rite-Hite Holding Corporation Illuminating dock leveler

Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE3504467A1 (de) * 1985-02-09 1986-08-14 Maier, Peter, 7703 Rielasingen-Worblingen Lastwagenaufbau mit beleuchtung
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