DE1768204U - Leuchtfarben tragendes band oder blatt. - Google Patents
Leuchtfarben tragendes band oder blatt.Info
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Description
- Leuchtfarben tragendes Band oder Blatt Das Gebrauchsmuster bezieht sich auf ein Band oder Blatt, das radioaktive, phosphoreszierende oder fluoreszierende Leuchtfarben trägt.
- Zweck des Gebrauchsmusters ist die Schaffung von Leuchtfarben tragenden Bändern oder Blättern, die insbesondere in Gebäuden, Fabriken, Gruben, Hüttenbetrieben, Schutzräumen, Kellern usw. zur Bezeichnung von Gängen, Notausgängen, Schaltstellen, Bedienungsgriffen o. dgl. verwandt werden können und eine lange Gebrauchsdauer und Leuchtkraft besitzen, Ferner bezwecke das Gebrauchsmuster die Schaffung derartiger Bänder oder Blätter, die in einfacher Weise ohne besondere Hilfsmittel an den infrage kommenden Teilen befestigt werden können. Ein weiterer Zweck des Gebrauchsmusters besteht darin, Bänder oder Blätter der genannten Art zu schaffen, deren Zeuchtkraft praktisch nicht durch äußere Einflüsse, wie Einflüsse der Atmosphäre, Feuchtigkeit, Staub o. dgl. beeinträchtigt oder zerstört werden kann.
- Bei dem Band oder Blatt gemäß dem Gebrauchsmuster sind auf einer biegsamen, vorzugsweise aus Kunststofffolie bestehenden, Unterlage begrenzte, mit Leuchtfarbe versehene Flächen im Abstand von einander angeordnet.
- Bei einer bevorzugten Ausführungsform des Gebrauchsmusters ist die biegsame Unterlage auf ihrer Unterseite mit einer Selbstklebemasse versehen, auf der sich vorzugsweise ein entfernbares, zweckmäßig mit einer Prägung versehenes Schutzblatt aus z. B. Kunststoffolie befindet.
- Die begrenzten, mit Leuchtfarbe versehenen Flächen können beliebige Gestalt haben, z. B. diejenige von Kreisein, Quadraten, Rechtecke, Dreiecken o. dgl. Die genannten Flächen können jedoch auch die Gestalt von Zahlen, Buchstaben oder anderen Zeichen haben.
- Die mit Leuchtfarbe versehenen Flächen können durch eine fortlaufende durchsichtige Schicht aus z. B. Kunststoffolie abgedeckt sein, die auf der Oberfläche der biegsamen Unterlage in geeigneter Weise, z. B. durch Kleben oder Schweißen, befestigt ist. Vorzugsweise sind jedoch die Leuohtfarbenflächen durch einzelne Kunststoffstücke oder Kunststoffplättohen abgedeckt, die mit der biegsamen Unterlage verklebt oder verschweißt sind.
- Gemäß eimer besonderen Ausführungsform können die Kunststoffstüoke einen Hohlraum einschließen und auf ihrer Innenseite im Bereich des Hohlraums mit Leuchtfarbe versehen sein. Der Hohlraum kann durch Prägen der Kunststoffplättchen erzeugt sein, wobei zweckmäßig ein flacher Rand freigelassen wird, der zur Befestigung der Kunststoffstücke an der biegsamen Unterlage dient. Der Hohlraum kann beliebige Form besitzen und gegebenenfalls die Gestalt von Buchstaben, Zahlen, Pfeilen oder anderen Zeichen haben.
- Das Gebrauchsmuster wird nachstehend an Hand des beigefügten Modells beispielsweise erläutert.
- Das Modell stellt ein Leuchtfarben tragendes Band dar, das eine Unterlage aus weißer biegsamer Kunststoffolie besitzt (Polyvinylchloridfolie). Auf der Unterseite der Kunststoffunterlage ist eine Schicht aus Selbstklebemasse, z. B. einer mit Füllstoffen versetzte Kautschuk-Harzmasse aufgebracht. Auf der Selbstklebemasse befindet sich ein abziehbare Schutzblatt aus einer mit einem Waffelmuster geprägten Kunststoffolie (Polyvinylchloridfolie).
- Auf der Oberfläche der biegsamen weißen Kunststofffolie sind im Abstand von einander etwa kreisförmige Kunststoffplättchen aufgeklebt, die einen kugelkalottenartigen Hohlraum einschließen und einen flachen Rand besitzen, welcher der Befestigung auf der biegsamen Kunststoffunterlage dient. Die Kunststoffplättchen sind auf ihrer Innenseite im Bereich des Hohlraums mit Leuchtfarbe bestrichen. Es kann dafür eine radioaktive, phosphoreszierende oder fluoreszierende Leuchtfarbe benutzt werden.
- Bei Verwendung von radioaktiven Leuchtfarben leuchtet das Leuchtband auch ohne Belichtung mit Tageslicht oder künst-
zehntelang. Die Leuchtfarbe ist weitgehend gegen mechanische Beschädigung geschützt und völlig gegen Eindringen von Staub und Feuchtigkeit, sowie physikalische oder chemische Einflüsse der Atmosphäre geschützt.lichem Licht je nach Art der Leuchtfarbe jahrelang bzw. jahr- - Das Leuchtfarbenband oder-blatt gemäß dem Gebrauchsmuster läßt sich auf jede gewünschte Länge oder Größe zuschneiden, Das Anbringen der Leuohtbänder oder-blätter auf den infrage kommenden Stellen erfolgt bei der mit Selbstklebemasse versehenen Ausführungsform durch einfaches Andrücken nach Abziehen des Schutzblattese
Claims (1)
- Schutzansprüche 1.) Leuchtfarben tragendes Band oder Blatt, dadurch gekennzeichnet, daß auf einer biegsamen, vorzugsweise aus Kunststoffolie bestehenden Unterlage begrenzte, mit Leuchtfarbe versehene Flächen im Abstand von einander angeordnet sind, welche durch eine durchsichtige Schicht abgedeckt sind, die vorzugsweise aus Kunststoffolie besteht.2 o) Band oder Blatt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die biegsame Unterlage auf ihrer Unterseite mit einer Selbstklebemasse versehen ist, auf der sich vorzugsweise ein entfernbares, mit einer Prägung versehenes Schutzblatt aus z. B. Kunststoffolie befindet.3.) Band oder Blatt nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die begrenzten mit Leuchtfarbe versehenen Flächen die Gestalt von Zeichen, wie Buchstaben, Zahlen, Pfeilen o. dgl., haben.4.) Band oder Blatt nach Anspmoh 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Leuchtfarbenflächen durch einzelne durchsichtige plattenförmige Kunststoffstücke abgedeckt sind, die mit der Oberfläche der biegsamen Unterlage verklebt oder verschweißt sind.5.) Band oder Blatt nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Kunststoffstücke einen Hohlraum einschließen und auf ihrer Innenseite im Bereich des Hohlraums mit Leuchtfarbe versehen sind.6.) Band oder Blatt nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Kunststoffstüoke aus kugelkalottenförmigen Plättchen mit einem flachen Rand bestehen, der auf die Oberseite der biegsamen Unterlage aufgeklebt oder aufgeschweißt sind.79) Band oder Blatt nach einem der Ansprüche 4 oder 5y dadurch gekennzeichnet, daß in die durchsichtigen Kunststoffstücke Zeichen, wie Buchstaben, Zahlen, Pfeile o. dgl., eingeprägt sind und daß die Innenseite der durch die Prägungen erzielten Hohlräume mit Leuchtfarbe versehen ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DED15892U DE1768204U (de) | 1958-03-20 | 1958-03-20 | Leuchtfarben tragendes band oder blatt. |
Applications Claiming Priority (1)
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| DED15892U DE1768204U (de) | 1958-03-20 | 1958-03-20 | Leuchtfarben tragendes band oder blatt. |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE1768204U true DE1768204U (de) | 1958-06-12 |
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ID=32831820
Family Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DED15892U Expired DE1768204U (de) | 1958-03-20 | 1958-03-20 | Leuchtfarben tragendes band oder blatt. |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE1768204U (de) |
-
1958
- 1958-03-20 DE DED15892U patent/DE1768204U/de not_active Expired
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