DE1761903A1 - Behaelter - Google Patents
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Description
The Amalgamated Dental Company Limited, 26-40 Broadwick Street, London W. 1, England.
BEHÄLTER
Die Erfindung bezieht sich auf einen Behälter für eine Zweikomponenten-Mi
schung, das ist eine Mischung aus einer ersten und einer zweiten Komponente, die bis unmittelbar vor der Benutzung
getrennt gehalten werden müssen. Insbesondere bezieht sich die Erfindung auf Behälter für Mischungen aus
einer Fest- und einer Flüssigkeitskomponente.
Es sind schon Behälter für Zweikomponenten-Mischungen bekannt geworden, die aus einem rohrförmigen Gehäuse und einem rohrförmigen
Deckel bestehen, der gleitend auf das Gehäuse aufgeschoben werden kann, wobei das Gehäuse die Feststoffkomponente
und der Deckel eine zerbrechliche Kapsel enthält, welche die Flüssigkeitskomponente einschließt. Zwischen der Kapsel
und dem den Deckel gegenüberliegenden Ende des Gehäuses ist ein Teil angeordnet, welches die Kapsel zerbrechen wird, wenn
der Deckel gegen das Gehäuse gepreßt wird, wonach der Flüssigkeit sinhalt der Kapsel in das Gehäuse fließen kann. Der Behälter
kann dann zur Bildung einer guten Durchmischung der beiden Komponenten geschüttelt werden.
Ausführungen dieser Art haben gewisse Nachteile. Vor allem ist es umständlich, die FlUssigkeitskomponente getrennbin
einer besonderen Kapsel unterzubringen, was außerdem dann schwierig ist, wenn die Flüssigkeit wie z. B. Phosphorsäure
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die meisten der Materialien angreift, aus denen die Kapseln normalerweise hergestellt sind. Ein anderer nachteiliger
Gesichtspunkt bei den bekannten Behältern ist, daß die Behälter aus einer zu großen Zahl von Einzelteilen hergestellt
sind, vor allem wenn eine gute Dichtung zwischen dem Gehäuse und dem auf dieses aufgeschobenen Deckel erreicht werden
soll.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Schaffung eines Behälters für eine getrennte Unterbringung zweier Komponenten
einer Mischung, der die Nachteile bekannter Behälter nicht aufweist, aus einer geringen Zahl von Einzelteilen
besteht, einfach und sicher verschließbar sowie billig in der Herstellung ist und eine wirksame Trennung der in ihm
enthaltenen Mischungskomponenten gewährleistet.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird gemäß der Erfindung ein Behälter
vorgeschlagen, der durch ein rohrförmiges Gehäuse
für die eine Mischungskomponente und einen für die Aufnahme der anderen Mischungskomponente vorgesehenen rohrförmigen
Deckel gekennzeichnet ist, welcher gleitend auf das Gehäuse aufschiebbar ist, wobei das Gehäuse an seinem offenen Ende
durch einen mit einer Kapillarbohrung versehenen Stoffen verschließbar ist.
Gemäß einer AusfUhrungsform des erfindungsgeraäßen Behälters
kann der Stopfen das Ende des Gehäuses überragen und als Gleicdichtung an der Innenwand des aufgeschobenen rohrförmigen
Deckels liegen.
Die Kapillarbohrung kann zylindrisch ausgebildet sein und
einen Durchmesser von nicht mehr als 1 mn aufweisen. Es ist
aber gemäß einer anderen Ausführungsform bei dem erfindungsgemäßen Behälter auch möglich, daß sich die Kapillarbohrung
vom Inneren des Gehäuses zum Deckel hin konisch verjüngt.
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Dabei kann die konische Kapillarbohrung an ihrer schmälsten
Stelle einen Durchmesser von nicht mehr als 0,75 mm, vorzugsweise nicht mehr als O,5 mm betragen. Der Konuswinkel der
Kapillarbohrung kann 2 bis 10°, vorzugsweise 4 bis ό° betragen.
Durch die Kapillarbohrung in dem Stopfen, der das Innere des
Gehäuses gegen das Innere des Deckels und den Innenraum des letzteren nach außen hin abdichtet, kann Flüssigkeit, die
z.B. in den Deckel eingefüllt ist, in das Gehäuse ausgestoßen werden, wenn das Gehäuse und der Deckel gegeneinander gedrückt
werden. Die Kapillarbohrung muß so klein sein, daß die Flüssigkeit infolge Kapillarwirkung ohne Anwendung von Druck
nicht von selbst ausfließen kann.
Es wird bevorzugt, daß der Deckel und der Stopfen so ausgebildet sind, daß der ganze Inhalt des Deckels in das Gehäuse
ausgestoßen ist, wenn der Deckel ganz abgesenkt worden ist. Das heißt, der Kopf des Stopfens sollte der Form der inneren
Endwand des Deckels entsprechen. So kann die Kopffläche des
Stopfens und die innere Endwand des Deckels flach ausgebildet sein, wobei sie zylindrische Seitenwände aufweisen. Dies ist
jedoch nicht unbedingt notwendig, weil der Deckel normalerweise ein gewisses Luftvolumen enthalten wird.
Der S:opfen kann z. B. aus gummiähnlichem Material bestehen,
welches insbesondere wegen seines Widerstandes gegen Angriffe seitens der Flüssigkeitskomponente empfehlenswert ist.
Polyvinylchlorid ist vor allem geeignet bei Flüssigkeiten einschließlich Phosphorsäure, welche die Weichmacher nicht angreifen
oder auslaugen. Andere geeignete gummiähnliche Materialien sind die verschiedenen Kautschuksorten, wie
Butylkautschuk, Nitrilkautschuk, Silikon-Gummi oder andere elastische Materialien, die durch die eingefüllte Flüssigkeit
nicht angegriffen werden.
1 0 9 8 3 7 / η /, h 7 BßitJ
Die genauen Abmessungen der Kapillarbohrung in dem Stopfen werden je nach Viscosität und Benetzungscharakteristik der
Flüssigkeit, welche eingefüllt ist, unterschiedlich sein, im allgemeinen wird der Bohrungsdurchmesser jedoch 1 mm
nicht überschreiten, wenn eine zylindrische Bohrung vorgesehen ist, oder 0,75 mm an der engsten Stelle im Falle
einer konischen Bohrung. Im letzteren Fall sollte der Durchmesser an der engsten Stelle 0,5 mm nicht übersteigen und
zwischen 0,1 und 0,4 mm liegen, wobei der Konuswinkel zur Aohse der Bohrung 2 bis 10°, vorzugsweise 4 bis 8° betragen
kann. Die Länge der Kapillarbohrung und entsprechend die Länge des Stopfens sollte wenigstens J5 mm, aber weniger als
10 mm betragen. Wenn der Behälter verhältnismäßig groß, z.B. 2 cm oder mehr im Durchmesser ist, wird es zweckmäßiger sein,
den Stopfen aus steiferem Material zu machen oder auszusenken, als die Kapillarbohrung in einer entsprechenden Länge
auszuführen.
Der erfindungsgemäße Behälter ist insbesondere zum Aufnehmen von Zahnfüllungen vorgesehen. In diesem Fall besteht die
Flüssigkeitskomponente aus Phosphorsäure, während die Feststoffkomponente kieselsäurehaltiges Material ist, das mit
der Phosphorsäure einen Kitt bildet. Andere mögliche Kombinationen bestehen aus Phosphorsäure und einem Kitt auf Zinkoxydbasis,
Quecksilber und Silber/Zinn-Amalgam und synthetischen Harzmischungen. Im letzteren Fall kann das Pulver aus dem
Harz «der einem Härter für dieses bestehen und die Flüssigkeit kann jenachdem aus einem Lösungsmittel oder einem flüssigen
Harz bestehen. Diese Mischungen sind jedoch als solche bekannt
und werden nicht im Rahmen der vorliegenden Anmeldung beansprucht. Der Behälter gemäß der Erfindung kann von geeigneter
Größe zur Aufnahme von bis Ϊ gr. Pulver und einem Bruchteil
eines ecm Flüssigkeit sein.
Um das Auspressen der Flüssigkeit aus dem Deckel in das Ge-
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häuse zu erleichtern, kann das Gehäuse mit einem schmalen
Luftloch versehen sein, welches natürlich nicht so groß sein darf, daß der in dem Gehäuse befindliche Peststoffanteil
hinausgelangen kann. Das eine Ende des Gehäuses ist geschlossen, wobei die Endwand entweder mit den Seitenwänden
des Gehäuses einstückig ist oder aus einem eingekitteten Boden besteht. Um zu vermeiden, daß ein unbeabsichtigter
Druck auf den Behälter ausgeübt wird, durch den das Ausströmen der Flüssigkeit aus dem Deckel in das Gehäuse
vorzeitig hervorgerufen würde, sollten die Behälter einzeln oder in Gruppen verpackt werden, wobei ihre jeweilige Ausgangslage
durch eine Vakuumhülle aus Kunststoffmaterial aufrecht erhalten wird. Statt dessen oder zusätzlich kann
das Gehäuse mit einem vorstehenden Anschlag gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Behälters
ausgerüstet sein, welcher mit dem aufgeschobenen Ende des Deckels in Eingriff kommt und dadurch eine unbeabsichtigte
Druckausübung auf den Flüssigkeitsinhalt in den Deckel verhindert. Der Deckel kann dabei einen Schlitz oder Kanal aufweisen,
der den Anschlag bei entsprechender Ausrichtung des Deckels passieren kann.
Das Gehäuse und der Deckel können aus irgendeinem geeigneten Material bestehen. Zum Beispiel kommen verschiedene Arten
von Kunststoffmaterial, wie Polypropylen, schlagfestes
Polystyrol, Gelatine, Glas oder sogar Metall in Frage, wenn dieses keinem Angriff ausgesetzt ist.
Bei Benutzung eines Behälters gemäß der Erfindung wird nach
dem Aufpressen des Deckels auf das Gehäuse die in dem Deckel enthaltene Flüssigkeit durch die Kapillarbohrung in das Gehäuse
ausgedrückt und der noch geschlossene Behälter zur ausreichenden Durchmischung der beiden Komponenten geschüttelt.
Das Schütteln kann durch handelsübliche Maschinen erfolgen, wie sie zum Beispiel bei Zahnärzten gebräuchlich sind. Es ist ein
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wesentlicher Vorteil der Erfindung, daß die Mischung in dem Behälter unmittelbar geschüttelt werden kann, ohne daß erst
zum Beispiel Stücke der zerbrochenen Scheidewand aus dem Behälter entfernt werden müssen.
Die Erfindung wird anhand der Zeichnungen im folgenden näher erläutert:
Fig. 1 ist eine Vorderansicht des gefüllten aber unbenutzten
Behälters,
Pig. 2 zeigt einen zusammengepreßten Behälter, der zum Schütteln und Durchmischen des Inhalts bereitsteht
und
Pig. 3 ist ein Längsschnitt durch den Behälter gemäß
Figur 1.
Der Behälter besitzt einen hohlen Deckel 1 mit flacher Oberseite,
dessen Seitenwand von dem offenen Ende her bei 2 axial geschlitzt ist. Der Deckel 1 ist zur satten Anlage über ein
rohr- bzw. tassenförmiges Gehäuse 3 geschoben, dessen offenes Ende im Innern des Deckels 1 durch einen Stopfen 4 geschlossen
ist. In Figur 1 kann ein Teil dieses Stopfens 4 durch den Schlitz 2 und die eventuell transparent oder durchscheinende
Vand des Gehäuses 3 gesehen werden. Axial auf der Außenwand des Gehäuses 3 erstreckt sich eine Rippe 5* deren oberes Ende
als Anschlag für das gegenüberliegende Ende des Deckels 1 dient. Ein Pulver oder eine Paste 6 ist in dem Gehäuse 3 eingefüllt,
während eine Flüssigkeit 7 in den Deckel 1 eingefüllt ist. Die Flüssigkeit 7 wird in den Deckel 1 durch einen
Plansch 8 (Pig. 3) am Kopf des Stopfens 4 abgedichtet» der in
den Deckel 1 einen Pestsitz bildet.
Wenn das Ausstoßen der Flüssigkeit 7 in das Gehäuse 3 zur
Mischung mit dem Inhalt 6 gewünscht wird, werden der Deckel 1 und das Gehäuse 3 relativ zueinander gedreht, bis die Rippe
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mit dem Schlitz 2 fluchtet. Es können auch mehr als eine Rippe 5 und entsprechend mehr als ein Schlitz 2 vorgesehen sein, wobei
jeweils eine Rippe 5 natürlich mit einem entsprechenden Schlitz 2 fluchten muß, wenn der Deckel 1 in die richtige Einstellung
gedreht worden ist. Nun kann der Deckel 1 gegen das Gehäuse 3 gepreßt werden, wie es in Figur 2 gezeigt ist. Durch
eine konische Bohrung 9 in dem Stopfen 4 strömt dann die Flüssigkeit
7 in das Gehäuse 3* wobei die Bohrung 9 bei einer Ausführung
5 nun lang ist, an ihrer engsten Stelle einen Durchmesser
von 0,25 mm und an ihrer weitesten Öffnung zum Gehäuse 3 hin einen Durchmesser von 0,75 mm aufweist.
Beim Füllen des dargestellten Behälters gemäß der Erfindung
wird eine Paste oder Pulver in das Gehäuse gefüllt und der Stopfen in das offene Ende des Gehäuses eingeschoben. Dann wird
die Flüssigkeit in den umgedrehten Deckel eingefüllt und das umgedrehte Gehäuse in den Deckel eingeschoben, bis der Rand des
Deckels gegen den Anschlag 5 stößt. Es ist ein Vorteil der erfindungsgemäßen
Ausbildung, daß der Schlitz 2 solange das Ausströmen von Luft aus dem Deckel 1 beim Einschieben des durch
den Stopfen K verschlossenen Gehäuses 3 in den Deckel 1 gestattet,
bis der Flansch 8 des Stopfens 4 das innere Ende des Schlitzes 2 erreicht. Natürlich darf der Schlitz 2 nicht so
lang sein, daß der Flansch 8 den Deckel 1 nicht dichtend verschließen kann. Der Schlitz 2 kann gewünschtenfalls zur Bildung
eines Kanals oder einer Rille überbrückt sein und auf dem Deckel können gegebenenfalls Verstärkungsrippen vorgesehen sein.
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Claims (6)
1. Behälter für eine Zweikomponenten-Mischung, gekennzeichnet durch ein rohrförmiges Gehäuse
(3) für die eine Mischungskomponente (6) und einen für die Aufnahme der anderen Mischungskomponente (?) vorgesehenen
rohrförmigen Deckel (1), welcher gleitend auf das Gehäuse (3) aufschiebbar ist, wobei das Gehäuse (3)
an seinem offenen Ende durch einen mit einer Kapillarbohrung (9) versehenen Stopfen (4) verschließbar ist.
2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Stopfen (4) das Ende des Gehäuses (3) überragt und
als Gleitdichtung an der Innenwand des aufgeschobenen rohrförmigen Deckels (1) liegt.
3. Behälter nach einem der Ansprüche 1 oder 2, gekennzeichnet durch eine zylindrische Kapillarbohrung (9) von
nicht mehr als 1 mm Durchmesser.
4. Behälter nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß sich die Kapillarbohrung (9) vom Inneren des Gehäuses (3) zum Deckel (l) hin konisch verjüngt.
5. Behälter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
der Durchmesser der konischen Kapillarbohrung (9) an ihrer schmälsten Stelle nicht mehr als 0,75 mm, vorzugsweise
nicht mehr als 0,5 mm beträgt.
6. Behälter nach einem der Ansprüche 4 oder 5* gekennzeichnet
durch einen Konuswinkel der Kapillarbohrung (9) von
2 bis 10°, vorzugsweise 4 bis 8°.
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Behälter nach einem oder mehreren der Ansprüche i bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Gehäuse (j5) ein
Anschlag (5) für das auf dieses aufgeschobene Ende des Deckels (1) gebildet ist, wobei der Deckel (1)
einen Schlitz (2) oder Kanal aufweist, der den Anschlag (5) bei entsprechender Ausrichtung des Deckels (1)
passieren kann.
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