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DE1761903A1 - Behaelter - Google Patents

Behaelter

Info

Publication number
DE1761903A1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
housing
cover
container according
container
lid
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE19681761903
Other languages
English (en)
Inventor
Williams Michael John
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Amalgamated Dental Co Ltd
Original Assignee
Amalgamated Dental Co Ltd
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Amalgamated Dental Co Ltd filed Critical Amalgamated Dental Co Ltd
Publication of DE1761903A1 publication Critical patent/DE1761903A1/de
Pending legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D51/00Closures not otherwise provided for
    • B65D51/24Closures not otherwise provided for combined or co-operating with auxiliary devices for non-closing purposes
    • B65D51/28Closures not otherwise provided for combined or co-operating with auxiliary devices for non-closing purposes with auxiliary containers for additional articles or materials
    • B65D51/2807Closures not otherwise provided for combined or co-operating with auxiliary devices for non-closing purposes with auxiliary containers for additional articles or materials the closure presenting means for placing the additional articles or materials in contact with the main contents by acting on a part of the closure without removing the closure, e.g. by pushing down, pulling up, rotating or turning a part of the closure, or upon initial opening of the container
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
    • A61C5/00Filling or capping teeth
    • A61C5/60Devices specially adapted for pressing or mixing capping or filling materials, e.g. amalgam presses
    • A61C5/66Capsules for filling material
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y10TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC
    • Y10STECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y10S493/00Manufacturing container or tube from paper; or other manufacturing from a sheet or web
    • Y10S493/901Rigid container
    • Y10S493/912Rigid container having internal partition

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Description

The Amalgamated Dental Company Limited, 26-40 Broadwick Street, London W. 1, England.
BEHÄLTER
Die Erfindung bezieht sich auf einen Behälter für eine Zweikomponenten-Mi schung, das ist eine Mischung aus einer ersten und einer zweiten Komponente, die bis unmittelbar vor der Benutzung getrennt gehalten werden müssen. Insbesondere bezieht sich die Erfindung auf Behälter für Mischungen aus einer Fest- und einer Flüssigkeitskomponente.
Es sind schon Behälter für Zweikomponenten-Mischungen bekannt geworden, die aus einem rohrförmigen Gehäuse und einem rohrförmigen Deckel bestehen, der gleitend auf das Gehäuse aufgeschoben werden kann, wobei das Gehäuse die Feststoffkomponente und der Deckel eine zerbrechliche Kapsel enthält, welche die Flüssigkeitskomponente einschließt. Zwischen der Kapsel und dem den Deckel gegenüberliegenden Ende des Gehäuses ist ein Teil angeordnet, welches die Kapsel zerbrechen wird, wenn der Deckel gegen das Gehäuse gepreßt wird, wonach der Flüssigkeit sinhalt der Kapsel in das Gehäuse fließen kann. Der Behälter kann dann zur Bildung einer guten Durchmischung der beiden Komponenten geschüttelt werden.
Ausführungen dieser Art haben gewisse Nachteile. Vor allem ist es umständlich, die FlUssigkeitskomponente getrennbin einer besonderen Kapsel unterzubringen, was außerdem dann schwierig ist, wenn die Flüssigkeit wie z. B. Phosphorsäure
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die meisten der Materialien angreift, aus denen die Kapseln normalerweise hergestellt sind. Ein anderer nachteiliger Gesichtspunkt bei den bekannten Behältern ist, daß die Behälter aus einer zu großen Zahl von Einzelteilen hergestellt sind, vor allem wenn eine gute Dichtung zwischen dem Gehäuse und dem auf dieses aufgeschobenen Deckel erreicht werden soll.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Schaffung eines Behälters für eine getrennte Unterbringung zweier Komponenten einer Mischung, der die Nachteile bekannter Behälter nicht aufweist, aus einer geringen Zahl von Einzelteilen besteht, einfach und sicher verschließbar sowie billig in der Herstellung ist und eine wirksame Trennung der in ihm enthaltenen Mischungskomponenten gewährleistet.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird gemäß der Erfindung ein Behälter vorgeschlagen, der durch ein rohrförmiges Gehäuse für die eine Mischungskomponente und einen für die Aufnahme der anderen Mischungskomponente vorgesehenen rohrförmigen Deckel gekennzeichnet ist, welcher gleitend auf das Gehäuse aufschiebbar ist, wobei das Gehäuse an seinem offenen Ende durch einen mit einer Kapillarbohrung versehenen Stoffen verschließbar ist.
Gemäß einer AusfUhrungsform des erfindungsgeraäßen Behälters kann der Stopfen das Ende des Gehäuses überragen und als Gleicdichtung an der Innenwand des aufgeschobenen rohrförmigen Deckels liegen.
Die Kapillarbohrung kann zylindrisch ausgebildet sein und einen Durchmesser von nicht mehr als 1 mn aufweisen. Es ist aber gemäß einer anderen Ausführungsform bei dem erfindungsgemäßen Behälter auch möglich, daß sich die Kapillarbohrung vom Inneren des Gehäuses zum Deckel hin konisch verjüngt.
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Dabei kann die konische Kapillarbohrung an ihrer schmälsten Stelle einen Durchmesser von nicht mehr als 0,75 mm, vorzugsweise nicht mehr als O,5 mm betragen. Der Konuswinkel der Kapillarbohrung kann 2 bis 10°, vorzugsweise 4 bis ό° betragen.
Durch die Kapillarbohrung in dem Stopfen, der das Innere des Gehäuses gegen das Innere des Deckels und den Innenraum des letzteren nach außen hin abdichtet, kann Flüssigkeit, die z.B. in den Deckel eingefüllt ist, in das Gehäuse ausgestoßen werden, wenn das Gehäuse und der Deckel gegeneinander gedrückt werden. Die Kapillarbohrung muß so klein sein, daß die Flüssigkeit infolge Kapillarwirkung ohne Anwendung von Druck nicht von selbst ausfließen kann.
Es wird bevorzugt, daß der Deckel und der Stopfen so ausgebildet sind, daß der ganze Inhalt des Deckels in das Gehäuse ausgestoßen ist, wenn der Deckel ganz abgesenkt worden ist. Das heißt, der Kopf des Stopfens sollte der Form der inneren Endwand des Deckels entsprechen. So kann die Kopffläche des Stopfens und die innere Endwand des Deckels flach ausgebildet sein, wobei sie zylindrische Seitenwände aufweisen. Dies ist jedoch nicht unbedingt notwendig, weil der Deckel normalerweise ein gewisses Luftvolumen enthalten wird.
Der S:opfen kann z. B. aus gummiähnlichem Material bestehen, welches insbesondere wegen seines Widerstandes gegen Angriffe seitens der Flüssigkeitskomponente empfehlenswert ist. Polyvinylchlorid ist vor allem geeignet bei Flüssigkeiten einschließlich Phosphorsäure, welche die Weichmacher nicht angreifen oder auslaugen. Andere geeignete gummiähnliche Materialien sind die verschiedenen Kautschuksorten, wie Butylkautschuk, Nitrilkautschuk, Silikon-Gummi oder andere elastische Materialien, die durch die eingefüllte Flüssigkeit nicht angegriffen werden.
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Die genauen Abmessungen der Kapillarbohrung in dem Stopfen werden je nach Viscosität und Benetzungscharakteristik der Flüssigkeit, welche eingefüllt ist, unterschiedlich sein, im allgemeinen wird der Bohrungsdurchmesser jedoch 1 mm nicht überschreiten, wenn eine zylindrische Bohrung vorgesehen ist, oder 0,75 mm an der engsten Stelle im Falle einer konischen Bohrung. Im letzteren Fall sollte der Durchmesser an der engsten Stelle 0,5 mm nicht übersteigen und zwischen 0,1 und 0,4 mm liegen, wobei der Konuswinkel zur Aohse der Bohrung 2 bis 10°, vorzugsweise 4 bis 8° betragen kann. Die Länge der Kapillarbohrung und entsprechend die Länge des Stopfens sollte wenigstens J5 mm, aber weniger als 10 mm betragen. Wenn der Behälter verhältnismäßig groß, z.B. 2 cm oder mehr im Durchmesser ist, wird es zweckmäßiger sein, den Stopfen aus steiferem Material zu machen oder auszusenken, als die Kapillarbohrung in einer entsprechenden Länge auszuführen.
Der erfindungsgemäße Behälter ist insbesondere zum Aufnehmen von Zahnfüllungen vorgesehen. In diesem Fall besteht die Flüssigkeitskomponente aus Phosphorsäure, während die Feststoffkomponente kieselsäurehaltiges Material ist, das mit der Phosphorsäure einen Kitt bildet. Andere mögliche Kombinationen bestehen aus Phosphorsäure und einem Kitt auf Zinkoxydbasis, Quecksilber und Silber/Zinn-Amalgam und synthetischen Harzmischungen. Im letzteren Fall kann das Pulver aus dem Harz «der einem Härter für dieses bestehen und die Flüssigkeit kann jenachdem aus einem Lösungsmittel oder einem flüssigen Harz bestehen. Diese Mischungen sind jedoch als solche bekannt und werden nicht im Rahmen der vorliegenden Anmeldung beansprucht. Der Behälter gemäß der Erfindung kann von geeigneter Größe zur Aufnahme von bis Ϊ gr. Pulver und einem Bruchteil eines ecm Flüssigkeit sein.
Um das Auspressen der Flüssigkeit aus dem Deckel in das Ge-
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häuse zu erleichtern, kann das Gehäuse mit einem schmalen Luftloch versehen sein, welches natürlich nicht so groß sein darf, daß der in dem Gehäuse befindliche Peststoffanteil hinausgelangen kann. Das eine Ende des Gehäuses ist geschlossen, wobei die Endwand entweder mit den Seitenwänden des Gehäuses einstückig ist oder aus einem eingekitteten Boden besteht. Um zu vermeiden, daß ein unbeabsichtigter Druck auf den Behälter ausgeübt wird, durch den das Ausströmen der Flüssigkeit aus dem Deckel in das Gehäuse vorzeitig hervorgerufen würde, sollten die Behälter einzeln oder in Gruppen verpackt werden, wobei ihre jeweilige Ausgangslage durch eine Vakuumhülle aus Kunststoffmaterial aufrecht erhalten wird. Statt dessen oder zusätzlich kann das Gehäuse mit einem vorstehenden Anschlag gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Behälters ausgerüstet sein, welcher mit dem aufgeschobenen Ende des Deckels in Eingriff kommt und dadurch eine unbeabsichtigte Druckausübung auf den Flüssigkeitsinhalt in den Deckel verhindert. Der Deckel kann dabei einen Schlitz oder Kanal aufweisen, der den Anschlag bei entsprechender Ausrichtung des Deckels passieren kann.
Das Gehäuse und der Deckel können aus irgendeinem geeigneten Material bestehen. Zum Beispiel kommen verschiedene Arten von Kunststoffmaterial, wie Polypropylen, schlagfestes Polystyrol, Gelatine, Glas oder sogar Metall in Frage, wenn dieses keinem Angriff ausgesetzt ist.
Bei Benutzung eines Behälters gemäß der Erfindung wird nach dem Aufpressen des Deckels auf das Gehäuse die in dem Deckel enthaltene Flüssigkeit durch die Kapillarbohrung in das Gehäuse ausgedrückt und der noch geschlossene Behälter zur ausreichenden Durchmischung der beiden Komponenten geschüttelt. Das Schütteln kann durch handelsübliche Maschinen erfolgen, wie sie zum Beispiel bei Zahnärzten gebräuchlich sind. Es ist ein
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wesentlicher Vorteil der Erfindung, daß die Mischung in dem Behälter unmittelbar geschüttelt werden kann, ohne daß erst zum Beispiel Stücke der zerbrochenen Scheidewand aus dem Behälter entfernt werden müssen.
Die Erfindung wird anhand der Zeichnungen im folgenden näher erläutert:
Fig. 1 ist eine Vorderansicht des gefüllten aber unbenutzten Behälters,
Pig. 2 zeigt einen zusammengepreßten Behälter, der zum Schütteln und Durchmischen des Inhalts bereitsteht und
Pig. 3 ist ein Längsschnitt durch den Behälter gemäß Figur 1.
Der Behälter besitzt einen hohlen Deckel 1 mit flacher Oberseite, dessen Seitenwand von dem offenen Ende her bei 2 axial geschlitzt ist. Der Deckel 1 ist zur satten Anlage über ein rohr- bzw. tassenförmiges Gehäuse 3 geschoben, dessen offenes Ende im Innern des Deckels 1 durch einen Stopfen 4 geschlossen ist. In Figur 1 kann ein Teil dieses Stopfens 4 durch den Schlitz 2 und die eventuell transparent oder durchscheinende Vand des Gehäuses 3 gesehen werden. Axial auf der Außenwand des Gehäuses 3 erstreckt sich eine Rippe 5* deren oberes Ende als Anschlag für das gegenüberliegende Ende des Deckels 1 dient. Ein Pulver oder eine Paste 6 ist in dem Gehäuse 3 eingefüllt, während eine Flüssigkeit 7 in den Deckel 1 eingefüllt ist. Die Flüssigkeit 7 wird in den Deckel 1 durch einen Plansch 8 (Pig. 3) am Kopf des Stopfens 4 abgedichtet» der in den Deckel 1 einen Pestsitz bildet.
Wenn das Ausstoßen der Flüssigkeit 7 in das Gehäuse 3 zur Mischung mit dem Inhalt 6 gewünscht wird, werden der Deckel 1 und das Gehäuse 3 relativ zueinander gedreht, bis die Rippe
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mit dem Schlitz 2 fluchtet. Es können auch mehr als eine Rippe 5 und entsprechend mehr als ein Schlitz 2 vorgesehen sein, wobei jeweils eine Rippe 5 natürlich mit einem entsprechenden Schlitz 2 fluchten muß, wenn der Deckel 1 in die richtige Einstellung gedreht worden ist. Nun kann der Deckel 1 gegen das Gehäuse 3 gepreßt werden, wie es in Figur 2 gezeigt ist. Durch eine konische Bohrung 9 in dem Stopfen 4 strömt dann die Flüssigkeit 7 in das Gehäuse 3* wobei die Bohrung 9 bei einer Ausführung 5 nun lang ist, an ihrer engsten Stelle einen Durchmesser von 0,25 mm und an ihrer weitesten Öffnung zum Gehäuse 3 hin einen Durchmesser von 0,75 mm aufweist.
Beim Füllen des dargestellten Behälters gemäß der Erfindung wird eine Paste oder Pulver in das Gehäuse gefüllt und der Stopfen in das offene Ende des Gehäuses eingeschoben. Dann wird die Flüssigkeit in den umgedrehten Deckel eingefüllt und das umgedrehte Gehäuse in den Deckel eingeschoben, bis der Rand des Deckels gegen den Anschlag 5 stößt. Es ist ein Vorteil der erfindungsgemäßen Ausbildung, daß der Schlitz 2 solange das Ausströmen von Luft aus dem Deckel 1 beim Einschieben des durch den Stopfen K verschlossenen Gehäuses 3 in den Deckel 1 gestattet, bis der Flansch 8 des Stopfens 4 das innere Ende des Schlitzes 2 erreicht. Natürlich darf der Schlitz 2 nicht so lang sein, daß der Flansch 8 den Deckel 1 nicht dichtend verschließen kann. Der Schlitz 2 kann gewünschtenfalls zur Bildung eines Kanals oder einer Rille überbrückt sein und auf dem Deckel können gegebenenfalls Verstärkungsrippen vorgesehen sein.
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Claims (6)

Patentansprüche:
1. Behälter für eine Zweikomponenten-Mischung, gekennzeichnet durch ein rohrförmiges Gehäuse (3) für die eine Mischungskomponente (6) und einen für die Aufnahme der anderen Mischungskomponente (?) vorgesehenen rohrförmigen Deckel (1), welcher gleitend auf das Gehäuse (3) aufschiebbar ist, wobei das Gehäuse (3) an seinem offenen Ende durch einen mit einer Kapillarbohrung (9) versehenen Stopfen (4) verschließbar ist.
2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Stopfen (4) das Ende des Gehäuses (3) überragt und als Gleitdichtung an der Innenwand des aufgeschobenen rohrförmigen Deckels (1) liegt.
3. Behälter nach einem der Ansprüche 1 oder 2, gekennzeichnet durch eine zylindrische Kapillarbohrung (9) von nicht mehr als 1 mm Durchmesser.
4. Behälter nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Kapillarbohrung (9) vom Inneren des Gehäuses (3) zum Deckel (l) hin konisch verjüngt.
5. Behälter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser der konischen Kapillarbohrung (9) an ihrer schmälsten Stelle nicht mehr als 0,75 mm, vorzugsweise nicht mehr als 0,5 mm beträgt.
6. Behälter nach einem der Ansprüche 4 oder 5* gekennzeichnet durch einen Konuswinkel der Kapillarbohrung (9) von 2 bis 10°, vorzugsweise 4 bis 8°.
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Behälter nach einem oder mehreren der Ansprüche i bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Gehäuse (j5) ein Anschlag (5) für das auf dieses aufgeschobene Ende des Deckels (1) gebildet ist, wobei der Deckel (1) einen Schlitz (2) oder Kanal aufweist, der den Anschlag (5) bei entsprechender Ausrichtung des Deckels (1) passieren kann.
DE19681761903 1967-08-03 1968-07-20 Behaelter Pending DE1761903A1 (de)

Applications Claiming Priority (1)

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GB35638/67A GB1235668A (en) 1967-08-03 1967-08-03 Containers for two-part mixtures

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DE1761903A1 true DE1761903A1 (de) 1971-09-09

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DE19681761903 Pending DE1761903A1 (de) 1967-08-03 1968-07-20 Behaelter

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CH (1) CH485566A (de)
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