DE1748129U - Ausloseeinrichtung. - Google Patents
Ausloseeinrichtung.Info
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Description
- Ausloseeinrichtung Es sind bereits Vorrichtungen zum Ausspielen von Zahlen bekannt, wie sie z.B. auf Zahlenlotterie-Wettscheinen vorgesehen sind.
- Um festzustellen, welche Zahlen auf dem Wettschein angekreuzt werden sollen wird beispielsweise ein Roulett benutzt, dessen Rasten mit den Zahlen auf dem Wettschein entsprechenden Ziffern versehen sind und jene Zahl im Wettschein angekreuzt, in deren Raste die Roulettkugel zu liegen gekommen ist.
- Die Neuerung befaßt sich demgegenüber mit einer Einrichtung zum Auslosen solcher Zahlen und besteht aus einem. zweckmäßig lichtundurchlässigen Beutel, in dem mit den Ziffern des Wettscheines übereinstimmenden Zahlen versehene Spielmarken untergebracht sind. Der Wetter oder eine von ihm beauftragte Person greift also in den Beutel und entnimmt diesem eine oder mehrere Spielmarken, deren Zahlen in den betreffenden Feldern des Wettscheines angekreuzt werden. Die Marken werden dann wieder in den Beutel getan, und ein Auslosen kann erneut erfolgen, Man kann auch zwei Beutel vorsehen dem einen die Zahlen 1. 0 und 2 herausnehmen, in einen anderen Beutel tun und beim Toto immer eine Zahl herausziehen, entweder 1"0 oder 2. Dabei können zweckmäßig die Marken verschiedenfarbig sein und als Extramarken andersfarbig gelten, Als Beutels wie er an einem Ausführungsbeispiel in Abb. 1 der Zeichnung dargestellt ist, kann z.B. ein solcher aus einer
die als Träger für die auf dem betreffenden Wettschein vermerkten Zahlen 3a dienen. Letztere können gemäß Abb. 2 beiderseits erhaben oder gemäß Abb. 3 vertieft oder gemäß Abb. 4 auch durchbrochen auf den Marken 3 vorgesehen sein. Sie können, wie Abb. 5 zeigt, auch beiderseits aufgedruckt und zwecks Abriebfestigkeit mit je einer Transparentfolie 4 kaschiert sein, wenn man es nicht vorzieht, auf letztere zu verzichten und gemäß Abb. 6 den Rand der Marke erhaben zu gestalten. Auch ist denkbar, die Marke nach Abb. 7 aus zwei transparenten Scheiben 3b und 3e zu fertigen, die unter Zwischenschaltung der beiderseits lesbare Zahl 3a miteinander verbunden sind.lichtundurehlässigen thermoplastischen Kunststoffs, beispiels weise Polyäthylen-oder Polyvenylchloridfolie oder auch aus Textil verwendet werden. Der Beutel 1 ist z. B. mittels einer eingefädelten Schnur 2, einer Agraffe oder sonstwie verschließ- bar. Im Inneren des Beutels 1 befinden sich Spielmarken 3t zB. in Form eines 1 Pi-Stückes, jedoch zweckmäßigerweise etwas dicker, - Statt der gezeichneten Einpfennigform können natürlich auch noch andere Formen für die Marken vorgesehen sein. Diese können z.B. auch in Form von kalb-oder auch Vollkugeln mit sich gegenüberliegenden Abflachungen (s. Abb. 8 und 9) bzw. beiderseits konvexen Scheiben (s. Abb. 10) ausgebildet sein.
Claims (1)
- Sohutzansprüehe 1. Einrichtung zum Auslosen von Zahlen, insbesondere solcher, die
zeichnet durch einen oder mehrere : Beutel, in denen sich mit den Zahlen des Wettscheines korrespondierend versehene Spiels marken befindenauf einem Zahlenlottoschein angekreuzt werden seilen gekenn- ten Beutel gelegt und dann einzeln diesem entnommen werden, wobei die Marken zweckmäßig verschiedenfarbig sind, um sie leicht aus der Menge von z.B. 49 Stück herausnehmen zu könnensdzEinrichtung nach Anspruch l, dadurch gekennzeichnet, daß sieh in einem von zwei Beuteln, gegebenenfalls verachiedenfarbige Marken mit den Zahlen 0. 1 und 2 befinden, die in einen zwei- mit sich gegenüberliegenden Abflachungen besitzen.3.Einrichtung nach Anspruch 1 nd 2 dadurch gekennzeichnete daß der Beutel aus lichtundurchlässigem Werkstoff, zB. einer uni-oder buntgefärbten thermoplastischen Kunststoffolie ode aus Textil gefertigt 4. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3t dadurch gekenn- zeichnet, dag dr Beutel verschließbar ist 5eEinrichtung nach einem der Ansprüche l bis 4, dadurch gekenn zeichnet, daß die Spielmarken unzencharakter tragen und die Zahlen derart aufweisen, daß sie beiderseits lesbar sind. 6. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4 dadurch gekenn- zeichnet, daß die Marken halb-oder vollkugelformige Gestalt 7. Einrichtung nach einem der beiden Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Zahlen in erhabener oder vertiefter Prägung auf den Marken vorgesehen sind* 8. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Zeichen aus den Marken herausgestanzt oder sonstwie ausgenommen sind.Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Marken beiderseits mit Zahlen bedruckt und diese mit transparenter Folie kaschiert sind.10. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Umfangrand der Marken beiderseits erhaben ausgebildet und die Marken beiderseits mit Zahlen bedruckt bzw. beklebt sind.11. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Marken aus zwei transparenten Scheiben bestehen, die unter Zwischenfügung der betreffenden Zahl miteinander verbunden sind.12. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Marken aus einer Scheibe mit beiderseitigen, konvexen Flachen bestehen13. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis l2. bestehend aus meh- reren Beuteln mit jeweils Verschiedenfarbigen Marken,
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