DE1634640B - Spannzange für pneumatisch oder hydraulisch betriebene Ziehmaschinen - Google Patents
Spannzange für pneumatisch oder hydraulisch betriebene ZiehmaschinenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Spannzange für pneumatisch oder hydraulisch betriebene Ziehmaschinen
zum Ziehen von Kanaldielen, Spundbohlen, Breitflanschträger od. dgl., bestehend aus einem scheibenförmigen
Grundkörper mit einer maulartigen Aufnahmeöffnung für das zu ziehende Objekt, deren seitliche
Begrenzungsflächen von innen nach außen schräg aufeinander zu verlaufen, und aus zwei Spannbacken,
die einander gegenüberliegend innerhalb der Aufnahmeöffnung dadurch längsverschieblich geführt
sind, daß sie jeweils einen im Sinne der Schräge der betreffenden seitlichen Begrenzungsfläche der
Aufnahmeöffnung schräg verlaufenden Längsschlitz aufweisen, der mit einem am Grundkörper angeordneten
Bolzen zusammenwirkt, wobei die Spannbakken in der Stellung ihres größten gegenseitigen Abstandes
feststellbar sind.
Derartige Spannzangen dienen insbesondere zur Wiedergewinnung von Spundbohlen und Kanaldielen
mit einer Einrammtiefe von 6 bis 12 m. Dabei werden diese Tiefbauteile mit der Spannzange erfaßt und aus
dem Erdreich, in das sie gerammt sind, herausgezogen. Nachdem sie herausgezogen sind, besteht das Problem,
die Spannzange von ihnen zu lösen. Bei 6 bis 12 m Länge und aufrechtstehenden Spundbohlen
oder Kanaldielen ist es für das Bedienungspersonal ohne besondere Hilfsmittel unmöglich, nach dem
Herausziehen dieser Tiefbauteile an die Spannzange heranzukommen. Darüber hinaus haben die Tiefbauteile
in der Regel ein derartiges Gewicht, daß sich die Spannbacken, die die Tiefbauteile unter deren Gewicht
selbsttätig einspannen, ohne Hilfsmittel nicht von ihnen lösen lassen. Ferner ist damit die Gefahr
verbunden, daß eine sich im Bereich der Tiefbauteile befindliche Person von den umfallenden Tiefbauteilen
erschlagen wird.
Deshalb werden die herausgezogenen Tiefbauteile mit Hilfe des beim Herausziehen benutzten Kranes
üblicherweise umgelegt und die Spannzange von den auf der Erde liegenden Tiefbauteilen gelöst. Das hat
ίο wiederum den Nachteil, daß die Spannzange verschmutzt,
und birgt immer noch eine erhebliche Verletzungsgefahr für die Bedienungspersonen in sich,
denn beim Umlegen der Tiefbauteile müssen diese so bewegt werden, daß die Spannzange danach zum Lösen
der Spannbacken zugänglich ist und nach dem Lösen der Spannbacken die Spannzange von ihnen
abgezogen werden kann. Dabei treten die Verletzungen jeweils dann auf, wenn aus Zeitersparnis von den
Bedienungspersonen bereits beim Umlegen Hand an die Tiefbauteile gelegt wird und diese sich in unvorhergesehener
Weise aus der Spannzange lösen, während beim Abziehen der Spannzange dadurch leicht
Verletzungen entstehen, daß eine Bedienungsperson die Spannbacken auseinanderhalten muß und sich
das jeweilige Tiefbauteil unkontrolliert bewegt.
Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe besteht nun darin, eine Spannzange der eingangs genannten
Art zu schaffen, die sich von dem gezogenen Objekt unabhängig von dessen Lage leicht lösen läßt.
Gelöst wird diese Aufgabe dadurch, daß die Spannbacken über zwei Zugfedern miteinander verbunden
sind, die über beiderseits des Grundkörpers angeordnete Rollen derart geführt sind, .daß sie die Spannbacken
im Sinne der Vergrößerung deren gegenseitigen Abstands belasten. Damit entsteht eine mit Sicherheit
nach Lösen der Spannbacken die Offenstellung einnehmende Spannzange, die entgegen den
herkömmlichen Spannzangen wahlweise bei aufrecht, beliebig geneigten oder liegenden Tiefbauteilen ohne
Verletzungsgefahr auf einfache Weise von diesen gelöst und abgezogen werden kann. Das Lösen geschieht
in der Weise, daß einige Leerschläge von dem zu der Spannzange gehörigen, von einer hin- und herschlagenden
Masse bewegten Pfahlzieher gegeben werden. Dabei lösen sich die Spannbacken infolge ihrer
besonderen Führung auf den Schrägflächen mit Sicherheit und werden von den Federn in die Offenstellung
gezogen und dort unverrückbar durch die Rasthebel arretiert. Vorteilhafterweise kann die erfindungsgemäße
Spannzange auch überall dort eingesetzt werden, wo die Tiefbauteile nur so weit mit dem
Pfahlzieher dynamisch herausgezogen werden, daß sie statisch weitergezogen werden können. In diesen
Fällen ist man auf ein einwandfreies Lösen der Spannbacken angewiesen, da die Bedienungsperson
bei den aufrecht stehenden Tiefbauteilen ohne Leitern oder dergleichen Mittel nicht an die Spannzange
heranreichen kann.
Neben der Verbesserung des Betriebsablaufes beim Lösen der Spannzange wird durch die Erfindung der
weitere Vorteil einer besonders einfachen und zweckmäßige Konstruktion erreicht, die einen geringen
baulichen Aufwand erfordert und eine Schwächung des Zangenkörpers durch Bohrungen oder dergleichen
Maßnahmen zur Befestigung der Federn umgeht.
Bei einer zweckmäßigen Ausgestaltung der Erfindung sind die Rollen auf einem die Spannzange mit
der zugehörigen Ziehmaschine verbindenden Bolzen gelagert.
Die Erfindung wird nachfolgend an Hand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher
erläutert. In der Zeichnung zeigt
F i g. 1 eine erfindungsgemäße Spannzange in Öffnungsstellung,
F i g. 2 die Spannzange nach F i g. 1 in Schließstellung,
F i g. 3 eine Seitenansicht der in F i g. 1 dargestellten Zange und
F i g. 4 eine Seitenansicht zu F i g. 2.
Die erfindungsgemäße Spannzange besteht aus einem scheibenförmigen Grundkörper 5, der als Bügel
ausgebildet ist und ein durch Schrägflächen 7 und 8 begrenztes Maul 9 besitzt, in dem zwei Spannbakken
11 und 12 vertikal verschiebbar geführt sind. Die Spannbacken 11,12 sind gegen ein seitliches Herausfallen
durch Bolzen 13, 14 gesichert, die in zu den Schrägflächen 7, 8 parallelen Führungsschlitzen 15,
16 des Grundkörpers 5 und der Spannbacken 11, 12 geführt sind.
Zum Gewichtsausgleich sind die Spannbacken 11, 12 beiderseits des Grundkörpers 5 an Zugfedern 17,
18 aufgehängt, die, von der Spannbacke 11 ausgehend, über Rollen 19, 21 zu der anderen Spannbacke
12 geführt sind. Die Rollen Ϊ9, 21 besitzen Ausrundungen zur Aufnahme der Zugfedern 17, 18 und sitzen
auf einem Bolzen 22, der sich sowohl durch den Grundkörper 5 als auch durch zwei Anschlußlaschen
23, 24 zum Anhängen der Spannzange an ein Ziehgerät erstreckt. An den beiden Spannbacken 11,12 sind
Rasthebel 25, 26 befestigt, die ein Lagerauge besitzen, durch das sich ein Zapfen erstreckt, auf dem sie
beweglich gelagert sind. Die Rasthebel 25, 26 besitzen an ihren freien Enden eine Rastnase, mit der sie
sich in der oberen Stellung der Spannbacken (Fig. 1,
3) auf den Bolzen 13,14 abstützen, so daß die beiden Spannbacken in ihrer Öffnungsstellung verharren.
Die anderen Schenkel der Rasthebel sind als Griffstücke ausgebildet, mit denen die Rasthebel von
Hand aber unter Benutzung eines besonderen Hilfsgerätes ausgerastet werden können.
Zwischen den Spannbacken 11, 12 einerseits und den oberen Enden der Rasthebel 25, 26 andererseits
erstrecken sich Druckfedern 27, so daß die Rastnasen der Rasthebel 25, 26 bei der Aufwärtsbewegung der
Spannbacken 11, 12 selbsttätig in die Führungsschlitze 15, 16 oberhalb der Bolzen 13, 14 einrasten
(F i g. 1, 3). Auf diese Weise werden die Spannbakken 11, 12 in ihrer oberen Stellung, d. h. im Abstand
zueiander, arretiert, so daß es ohne Schwierigkeiten möglich ist, das Ziehgut in den freien Raum zwischen
den Querverzahnungen der Spannbacken 11, 12 einzuführen.
Erst nach Lüften der Rasthebel 25, 26 können die Spannbacken 11, 12 nach abwärts bewegt
werden und sich mit ihrer Querverzahnung an die Seiten des Ziehgutes anlegen, so daß dieses beim Anheben
der Spannzange zwischen den Spannbacken verkeilt wird und gezogen werden kann.
Wichtig für das Lösen der Spannbacken 11, 12 ist es, möglichst schnell einen großen Spalt zwischen den
Spannbacken 11, 12 zu erhalten, denn bei auf Schrägen 7, 8 gleitenden Spannbacken 11, 12 wird die im
Augenblick des Lösens noch an dem Tiefbauteil haftende Spannbacke 11 oder 12 leicht bei einer Bewegung
des Tiefbauteils oder der Spannzange von diesem mitgenommen bzw. festgehalten, so daß das
Tiefbauteil infolge der schrägen Lagerfläche 7 bzw. 8 dieser Spannbacke 11 oder 12 wieder mit der anderen
Spannbacke 12 bzw. 11 in Berührung kommt bevor sich diese weit genug entfernt hat und sich die
Spannzange wieder schließt. Nach der Erfindung wird das verhindert. Auf die sich zuerst lösende
Spannbacke 11 bzw. 12 wirkt eine annähernd gleichbleibende Beschleunigung, die diese Spannbacke 11
bzw. 12 derart schnell in die Offenstellung und Arretierstellung bringt, daß das Tiefbauteil vorher nicht
mehr mit ihr in Berührung kommen kann. In der Arretierstellung setzt die Berührung dieser Spannbacke
11 bzw. 12 durch das Tiefbauteil dann bei entsprechender Ausbildung der schrägen Lagerflächen 7, 8
der Spannbacken 11, 12 ein vorheriges Lösen des Tiefbauteils von der anderen Spannbacke 12 bzw. 11
voraus, die dann ebenfalls durch die Federn in ihre Offenstellung und Arretierstellung bewegt wird.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (2)
1. Spannzange für pneumatisch oder hydraulisch betriebene Ziehmaschinen zum Ziehen von
Kanaldielen, Spundbohlen, Breitflanschträgern od. dgl., bestehend aus einem scheibenförmigen
Grundkörper mit einer maulartigen Aufnahmeöffnung für das zu ziehende Objekt, deren seitliche
Begrenzungsflächen von innen nach außen schräg aufeinander zu verlaufen, und aus zwei
Spannbacken, die einander gegenüberliegend innerhalb der Aufnahmeöffnung dadurch längsverschieblich
geführt sind, daß sie jeweils einen im Sinne der Schräge der betreffenden seitlichen Begrenzungsflächen
der Aufnahmeöffnung schräg verlaufenden Längsschlitz aufweisen, der mit einem am Grundkörper angeordneten Bolzen zusammenwirkt,
und die in der Stellung ihres größten gegenseitigen Abstands feststellbar sind, d adurch
gekennzeichnet, daß die Spannbacken (11, 12) über zwei Zugfedern (17, 18) miteinander verbunden sind, die über beiderseits
des Grundkörpers (5) angeordnete Rollen (19, 21) derart geführt sind, daß sie die Spannbacken
(11,12) im Sinne der Vergrößerung deren gegenseitigen Abstands belasten.
2. Spannzange nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Rollen (19, 21) auf einem
die Spannzange mit der zugehörigen Ziehmaschine verbindenden Bolzen (22) gelagert sind.
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