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"Abblendvorrichtung für Fahrer gegen Blendwirkungen, insbesondere
bei Dunkelheit".
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Es sind aus Seitenlappen bestehende Schutzvorrichtungen für Augengläser
gegen Sonnenlicht bekannt geworden.
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Hierbei ist je eine Seitenklappe links und rechts an einem Gestell
angeordnet und somit als Schutzvorrichtung gegen Blendwirkungen aller Art, insbesondere
bei Autonachtfahrten, ungeeignet. Es sind ferner Abblendvorrichtungen, insbesondere
Augenschutzbrillen bekannt, welche durch entsprechend angeordnete Abblendschirme
die obere oder untere Hälfte oder eine der beiden Seiten des Blickfeldes bzw. der
Fahrbahn verdunkeln, um Blendwirkungen vom menschlichen Auge fern zu halten.
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Weiter hat man bei Abblendvorrichtungen, welche aus einem Schirm
oder aus Blenden von lichtabschwächendem Stoff bestehen und mit exzentrisch liegenden
Aussparungen versehen sind, vorgeschlagen, die Aussparungen exzentrisch anzuordnen.
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Auch sind Schutzbrillen mit tubenartigen Augensshutzklappen bekannt,
welche sich nach vorn zu einer Öffnung verengen, die entweder zentrisch oder aber
ein wenig nach unten
| verschoben zentrisch liegt. |
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Allen diesen Schutzvorrichtungen ist eigen, dass sie infolge starker
Ermüdung der Augen des Fahrers unbrauchbar sind und zum Teil, insbesondere bei Dunkelheit,
die Sehschärfe mindern.
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Die Erfindung geht demgegenüber einen neuen Weg. indem eine Abblendvorrichtung
geschaffen wird, die dem Fahrer seine
volle normale Sehfähigkeit
beläßt, andererseits aber das Blenden z. B. durch begegnende Fahrzeuge ausschließt.
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Dies wird erfindungsgemäss dadurch erreicht, dass bei einem brillenartigen
Gestell links eine blende vorgesehen wird, die um eine im wesentlichen lotrechte
Achse des Gestells drehbar gelagert ist. Durch diese Abblendvorrichtung bleiben
die normalen Sehbedingungen beibehalten.
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Nähert sich dem Benutzer ein Auto o. dgl., so braucht er nur kurz,
bevor das Auto sich ihm nähert, den Kopf um einen kleinen Winkel zu verdrehen, wodurch
er mit Sicherheit das Bünden seiner Augen verhütet. Beim unmittelbaren Begegnen
der Fahrzeuge kann der benutzer der erfindungsgemässen Abblendvorrichtung wieder
seinen Blick geradeaus richten, ohne im geringsten durch die Scheinwerfer behindert
zu werden.
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Mit besonderem Vorteil ist für jedes Auge links eine Blende vorgesehen,
wobei die rechte Blende kürzer ist. Hierdurch werden die beiden Augen des benutzers
in besonders vorteilhafter Weise gegen Blenden geschützt, ohne dass der Fahrer seinen
Kopf merklich nach rechts zu verdrehen braucht.
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Nach einem weiteren Erfindungsgedanken sind beide blenden durch eine
parallelogrammartige Führung miteinander verbunden und vom Bügelhalter in der Gebrauchslage
gehalten.
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Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, dass auf
dem Gestell eine um 1800 drehbare Blende bzw. Blenden vorgesehen sind. Hierdurch
können die Blenden bei Tage in eine derartige Stellung gebracht werden, dass sie
Schutz gegen Sonnenlicht und bei Tag Schutz gegen Scheinwerfer bieten. Auch gestattet
diese Durchbildung ohne weiteres die Möglichkeit, je nachdem welche Verkehrsregeln
in den einzelnen Ländern bestehen, die Blenden entweder nach links oder nach rechts
zu verdrehen.
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Natürlich kann die erfindungsgemässe Abblendvorrichtung ohne weiteres
über jede Sehbrille getragen werden.
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Selbstverständlich müssen die Blenden, wenn es sich um Länder handelt,
bei denen die Fahrzeuge auf der linken Seit
der Fahrbahn verkehren
müssen, umgekehrt auf der rechten Seite der Abblendvorrichtung angeordnet werden.
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In der Zeichnung ist das Wesen der Erfindung schematisch veranschaulicht.
Gemäss Fig. 1 ist auf einem, Gestell l, welches aus beliebigem Werkstoff bestehen
kann, links eine Blende 2 vorgesehen, welche um eine im wesentlichen senkrechte
Achse drehbar angeordnet ist. Das hintere Ende ist mit einem Halteband 3 ausgerüstet,
welches mit einem Halteband 4 der rechten Seite des Gestells das Aufsetzen der Abblendvorrichtung
ermöglicht.
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Gemäß Fig. 2 sind am Gestell 1 zwei Blenden 2 und 2a für jedes Auge
vorgesehen, wobei die linke Blende länger ist, als die rechte. Auf den Blenden 2
und 2a sind Stifte 5 und 6 angeordnet, die durch ein Gestänge 7 gelenkig miteinander
verbunden sind. An der Blende 2 ist der bügel 8 befestigt, sodass hierdurch eine
feste Führung bzw. ein Halten der Blenden 2 und 2a in Blickrichtung gewährleistet
ist.
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Gemäss Fig. 3 ist auf einer Schutzbrille 9 bekannter Bauart, bei
welcher ggf. die Augenglaser fortgelassen sein können, vorn ein drehbarer Ring 10
vorgesehen, welcher die Blende 11 trägt. Hier besteht die Möglichkeit, sich sowohl
bei Dunkelheit gegen künstliche Strahlen, als auch bei Tage gegen Sonnenstrahlen
zu schützen.