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DE1615612C3 - Vorrichtung zum Andrücken einer U-förmigen elektrischen Verbindungsklemme - Google Patents

Vorrichtung zum Andrücken einer U-förmigen elektrischen Verbindungsklemme

Info

Publication number
DE1615612C3
DE1615612C3 DE19671615612 DE1615612A DE1615612C3 DE 1615612 C3 DE1615612 C3 DE 1615612C3 DE 19671615612 DE19671615612 DE 19671615612 DE 1615612 A DE1615612 A DE 1615612A DE 1615612 C3 DE1615612 C3 DE 1615612C3
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
die
shear
wire
slots
plates
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE19671615612
Other languages
English (en)
Other versions
DE1615612A1 (de
DE1615612B2 (de
Inventor
William Roderick Harrisburg; Brown Christopher Kingsley Camp Hill; Pa. Over (V.StA.)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
TE Connectivity Corp
Original Assignee
AMP Inc
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by AMP Inc filed Critical AMP Inc
Publication of DE1615612A1 publication Critical patent/DE1615612A1/de
Publication of DE1615612B2 publication Critical patent/DE1615612B2/de
Application granted granted Critical
Publication of DE1615612C3 publication Critical patent/DE1615612C3/de
Expired legal-status Critical Current

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Description

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In dem eigenen älteren deutschen Patent 14 65 146 wird eine Vorrichtung zum Abschneiden eines elektrischen Drahtes und zum anschließenden Andrücken des Drahtes an eine U-förmige elektrische Verbindungsklemme beschrieben. Dabei wird die Verbindungsklemme zwischen einer Matrize, die eine Ausnehmung aufweist, und einem Andrückgesenk angedrückt, wobei das Gesenk in die Ausnehmung der Matrize eintritt und dadurch die zwischen Gesenk und Matrize befindliche Verbindungsklemme verformt und an den Draht angedrückt wird. Die Matrize ist entlang ihrer Längsachse in zwei Teile unterteilt. In der einen Ausführungsform ist ein Scherglied beweglich zwischen den beiden Teilen angeordnet, so daß die Drähte zwischen dem Scherglied und den daneben befindlichen Kanten der Matrizenteile abgeschnitten werden können. In einer anderen Ausführungsform sind die beiden Matrizenteile beweglich zueinander angeordnet, und die Drähte können zwischen den Kanten dieser Teile abgeschnitten werden. Da die Drähte innerhalb der beiden Enden der Matrize abgeschnitten werden, sind die zurechtgeschnittenen Drahtenden zwangläufig in axialer Richtung in der Zwinge voneinander entfernt. Die Zwinge muß daher so lang sein, daß sie beide Drahtenden umfaßt, während diese in axialer Richtung einen Abstand zueinander aufweisen.
Bei einer aus der US-PS 25 49 838 bekannten Vorrichtung der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 genannten Art wird die Länge der Verbindungsklemme dadurch reduziert, daß die beiden Leitungsdrähte in Überlappung miteinander in die Verbindungsklemme eingelegt werden. Die beiden Scherglieder sind zwischen den Enden der Andrückmatrize angeordnet und bewegen sich beim Betrieb der Anordnung in Schlitze der Andrückmatrize hinein, wodurch die von den Schergliedern selbst gehaltenen Leitungsdrähte abgeschnitten werden. Da dieser Schneidvorgang also zwischen den Enden der Matrize stattfindet, besteht die Gefahr, daß Abschnitte der von den Enden der Leitungsdrähte abgescherten Drahtteile in der fertigen Andrückvorrichtung eingefangen werden, was unerwünscht ist. Ferner werden beim Zurechtschneiden jedes Drahtendes insgesamt zwei Schervorgänge durchgeführt, nämlich je ein Schervorgang mit jeder Scherkante des Schergliedes im Zusammenwirken mit der zugewandten Seite des zugeordneten Schlitzes der Matrize. Zur Durchführung eines solchen doppelten Schervorganges ist eine beträchtliche Kraft erforderlich.
Schließlich wird bei einem derartigen Schervorgang ein Drahtstückchen erzeugt, dessen Länge der Breite des Schlitzes der Matrize entspricht, und es besteht die Gefahr, daß dieses Drahtstückchen in dem Schlitz hängenbleibt.
Die Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung der eingangs erwähnten Art so auszubilden, daß unter Beibehaltung des Vorteils einer möglichst weitgehenden Überlappung der beiden Leitungsdrähte in der Verbindungsklemme der Abschervorgang einfacher und weniger kraftaufwendig gemacht wird.
Diese Aufgabe wird durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruches 1 angegebenen Merkmale gelöst.
Bei der erfindungsgemäßen Anordnung erfolgen die Abschervorgänge an den Enden der Andrückmatritze, so daß keine Gefahr besteht, daß einzelne abgescherte Drahtstücke in die fertige Andrückverbindung gelangen können. Ferner wird jeder Leitungsdraht nur an einer einzigen Stelle abgeschert, so daß weder eine übermäßige Kraft zur Betätigung der erfindungsgemäßen Vorrichtung erforderlich ist noch wie bei der oben erörterten bekannten Vorrichtung ein zusätzliches Drahtstückchen erzeugt wird. Die beiden zurechtgeschnittenen Drahtenden überlappen sich in der Verbindungsklemme vollständig.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachstehend an Hand eines Ausführungsbeispieles im Zusammenhang mit den Zeichnungen näher beschrieben.
F i g. 1 ist eine perspektivische Ansicht einer elektrischen Klemme zum Andrücken an ein Paar von elektrischen Drähten vor dem Andrückvorgang;
F i g. 2 ist eine perspektivische Ansicht der an die Drähte angedrückten Klemme;
F i g. 3 ist ein Aufriß einer ersten Ausführungsform eines Werkzeugs zum Andrücken der Klemme an die Drähte, wobei Teile herausgebrochen sind;
F i g. 4 ist eine vergrößerte Teilansicht des Werkzeugs;
F i g. 5 ist eine vergrößerte perspektivische Ansicht, die Einzelheiten des Werkzeugs veranschaulicht;
F i g. 6 ist eine vergrößerte perspektivische Ansicht, die weitere Einzelheiten der in F i g. 5 gezeigten Teile
veranschaulicht;
F i g. 7, 8 und 9 sind teilweise Querschnitte, die Arbeitsgänge von Teilen des Werkzeugs zeigen;
F i g. 10 ist ein Aufriß von zwei der Einzelteile, die in F i g. 5 gezeigt sind;
F i g. 11 ist eine teilweise perspektivische Ansicht, die eine abgewandelte Form des Werkzeugs in einer bestimmten Arbeitsweise desselben zeigt;
Fig. 12 ist eine ähnliche Ansicht wie die von F i g. 11, zeigt aber eine andere Arbeitsweise der abgewandelten Form des Werkzeugs;
Fig. 13 ist eine perspektivische Ansicht einer elektrischen Klemme, die an die Drähte entsprechend der Arbeitsweise nach F i g. 12 angedrückt ist;
F i g. 14 zeigt in Entsprechung zu den F i g. 11 und 12 eine weitere Arbeitsweise der abgewandelten Ausführungsform des Werkzeugs;
F i g. 15 ist die perspektivische Ansicht einer an einen Draht angedrückten Klemme entsprechend der in F i g. 14 gezeigten Arbeitsweise;
F i g. 16 ist ein teilweiser Längsschnitt entlang der Linien XVI-XVI von Fig. 18 und entspricht einer zweiten Ausführungsform der Erfindung und zeigt die Teile des Werkzeugs in einer ersten Arbeitsstellung;
Fig. 17 zeigt in ähnlicher Ansicht wie Fig. 16 die Teile des Werkzeugs in einer zweiten Arbeitsstellung;
Fig. 18 ist ein Querschnitt längs der Linien XVIII-XVIII von Fig. 16;
Fig. 19 ist ein Querschnitt längs der Linien XIX-XIX von Fig. 17;
F i g. 20 ist eine perspektivische Ansicht eines Teils des den Fig. 16 bis 19 entsprechenden Werkzeugs in auseinandergerückter Weise.
Im folgenden wird auf F i g. 1 Bezug genommen. Eine elektrische Verbindungsklemme 2 enthält eine metallische Zwinge, die aus einem Grundteil 4 besteht, von dessen gegenüberliegenden Kanten sich Seitenteile 6 nach oben erstrecken. Ein Paar von Zungen 8 sind aus dem Grundteil ausgestanzt und mit je einem Paar von Ausschnitten 10 versehen, die senkrecht zu dem Grundteil 4 verlaufen. Die Seitenteile 6 weisen in gleicher Weise gebogene Teile 7 auf (nur ein Teil ist gezeigt), aus denen Andrückzungen 9 ausgestanzt sind und zur Innenseite der Teile 7 hin hochgebogen sind. Ein Film 12 aus isolierendem Material, z. B. aus Polyäthylen-Terephthalat ist auf der Außenseite der Zwinge vorgesehen und erstreckt sich über die Längskanten der Seitenteile 6 und auch über die Enden der Zwinge hinaus. F i g. 2 zeigt die Verbindungsklemme 2, die an ein Paar isolierter Drähte 14 und 16 mit Hilfe eines Werkzeugs 18 angedrückt ist, das nun unter Bezugnahme auf die F i g. 3 bis 9 beschrieben wird. Das Werkzeug enthält einen Rahmen 20, der an seinem oberen Ende einen Flansch 22 und an seinem unteren Ende (F i g. 3) einen ersten Handgriff 24 mit U-förmigem Querschnitt enthält, dessen Seitenteile 26 durch eine Grundfläche 28 verbunden werden. Die Seitenteile 26 verlaufen auf gegenüberliegenden Seiten des Rahmens 20 und sind an diesen mit Nieten 30 befestigt. Ein zweiter Handgriff 32 befindet sich mit seinem einen Ende 34 zwischen zwei ösen 36, die auf einem Gesenkblock 38 (im einzelnen in F i g. 6 gezeigt) im Abstand zueinander befestigt sind, und ist an dem Block 38 mit einem Stift 40 schwenkbar befestigt, der durch das Ende 34 des Handgriffs 32 und durch die ösen 36 gesteckt ist. Die Enden des Stiftes 40 ragen über die Ösen 36 hinaus und tragen Rollen 42, die an dem Block 38 angreifen. Eine Deckplatte 46 ist auf dem Rahmen 20 oberhalb des Stiftes 40 (F i g. 3) befestigt und weist eine Ausnehmung 62 (F i g. 4) auf, durch die der Teil 34 des Handgriffs 32 verläuft. Ein Verbindungsglied 50 ist mit seinem einen Ende durch einen Stift 52 an dem Handgriff 32 und mit seinem anderen Ende mit einem Stift 54 an dem unteren (F i g. 3) Ende des Rahmens 20 befestigt und erstreckt sich in einen in dem Rahmen 20 befindlichen Schlitz 56. Das Werkzeug 18 weist einen Mechanismus auf, der einen Zahnradstab 58 und einen Klinkenmechanismus (nicht gezeigt) in einem Gehäuse 60 enthält, das zwischen den Handgriffen 24 und 32 drehbar befestigt ist. Eine Rückkehrfeder 61 umgibt den Stab 58 und das Gehäuse 60.
Der Block 38 weist auf seiner oberen Außenfläche (F i g. 4, 5, 6) ein Gesenk 68 zum Tragen der Verbindungsklemme 2 auf. Eine Andrückmatrize 76 wirkt mit dem Gesenk 68 zusammen und besteht aus drei nebeneinandergesetzten Teilen 78, 80 und 82, die durch Nieten 84 (Fig.3) aneinander befestigt sind und die an dem Flansch 23 mit einer Schraube 86, die in ein Gewinde in dem mittleren Teil 80 der Matrize 76 (F i g. 5) eingreift, befestigt sind. Die Teile 78, 80 und 82 bilden zusammen eine Matrizenhöhlung 88, deren Grundfläche aus parallelen, einen bogenförmigen Querschnitt aufweisenden Formflächen 92 besteht, die in ihrer Mitte einen Scheitelpunkt 93 definieren; zu diesem Scheitelpunkt konvergieren innere Seitenflächen 90, die nach außen hin in Seitenflächen 88 übergehen, welche eine trichterartige Öffnung bilden (F i g. 5). Die Kanten der Matrizenhöhlung sind bei 94 abgeschrägt. An beiden Enden der Matrize 76 sind Scherteile 98 und 99 vorgesehen, von denen jeder einen unteren Teil 102 (F i g. 5) mit einer länglichen Einkerbung 104 aufweist. Jede Einkerbung 104 hat eine untere Seitenfläche 108 und eine obere Seitenfläche 110 (F i g. 5). Ein durch den Block 38 verlaufender Stift 106 wird mit seinen Enden 107 in die Einkerbung 104 aufgenommen, so daß eine verzögerte Bewegungsverbindung zwischen den Gliedern 98 und 99 und dem Block 38 entsteht An ihren oberen Enden (F i g. 5) weisen die Glieder 98 und 99 querverlaufende Arme 112 auf, deren obere Oberflächen 114 Scherkanten bilden, die mit den Enden der Matrize 76 zusammenwirken. Die unteren Oberflächen 116 der Arme 112 (F i g. 6) sind halbkreisförmig ausgebildet und weisen Scheitelpunkte 117 auf, wobei diese Flächen 116 dieselben Radien haben wie die Flächen 92. An ihren Außenenden sind die Arme 112 mit Teilen 120 von verringertem Querschnitt versehen, mit denen sie in Schlitze 121 eingreifen, die sich in einer Führungsplatte 122 befinden; diese ist an dem Rahmen 20 befestigt, überdeckt die rechte Außenfläche (F i g. 3) der Matrize 76 und hat Flansche 124, die Führungen für die Endteile 120 der Arme 112 bilden.
Drahtaufnahmeplatten 126 und 128 sind an den Außenseiten der Glieder 98 bzw. 99 befestigt. Die Platten 126 und 128 werden vorzugsweise aus einem robusten elastischen Plastikmaterial gefertigt, z. B. aus einem festen, nichtporösen Polyurethan. Die Platten 126 und 128 weisen erste Schlitze 130 und 130' und zweite Schlitze 132 und 132' auf, wobei die Schlitze 130 und 130' sich unterhalb der Arme 112 und die Schlitze 132 und 132' sich oberhalb der Arme 112 befinden (F i g. 5). Die Schlitze 130 und 132' sind nicht so tief wie die Schlitze 130' und 132; die Schlitze 132 und 132' verlaufen zu kreisförmigen Bohrungen 134 und sind in Richtung auf den Block 38 geneigt. Dagegen verlaufen die Schlitze 130 und 130' parallel zu der Oberfläche des Gesenks 68 (F i g. 5).
Eine Bewegung des Handgriffs 32 gegen den Hand-
griff 24 von der offenen Stellung dieser Handgriffe aus (F i g. 3) verursacht eine Aufwärtsbewegung des Blocks 38 und damit des Gesenks 68 relativ zu der Matrize 76. Im Laufe dieser Aufwärtsbewegung des Blocks 38 greifen die Teile 107 der Stifte 106 an den Seitenflächen 110 der Einkerbungen 104 an, so daß die Scherteile 98 und 99 sich mit dem Block 38 zusammenbewegen. Wenn die oben erwähnte Bewegung des Handgriffs 32 umgekehrt wird, greifen die Stiftteile 107 im Laufe der resultierenden Abwärtsbewegung des Blocks 38 an den Seitenflächen 108 der Einkerbungen 104 an und bringen die Scherteile 98 und 99 in ihre Ausgangsstellungen zurück.
Beim Gebrauch wird der Draht 16, während der Handgriff 32 in der in F i g. 3 gezeigten Stellung ist, in die tieferen Schlitze 130' und 132 eingebracht (F i g. 5), so daß er durch die Bohrung 134 des Schlitzes 132 oberhalb der Oberfläche 114 des Arms 122 des Scherglieds 98 und unterhalb der am meisten nach innen gelegenen bogenförmigen Oberfläche 116 des Arms 114 des Scherglieds 99 verläuft. Der Draht 14 wird in die nicht so tiefen Schlitze 130 und 132' eingelegt, so daß er durch die Bohrung 134 des Schlitzes 132' oberhalb der Oberfläche 114 des Arms 112 des Scherglieds 99 und unterhalb der am weitesten nach außen gelegenen Oberfläche 116 des Arms 112 des Scherglieds 98 verläuft. Die Drähte werden in den Schlitzen durch die Wirkung der Elastizität des Materials der Platten 126 und 128 festgehalten und liegen in zueinander parallelen Ebenen.
Wenn die Drähte in der oben beschriebenen Art eingelegt sind, wird die Verbindungsklemme 2 auf das Gesenk 68 gebracht und der Handgriff 32 auf den Handgriff 24 zu bewegt, so daß das Gesenk 68 durch einen Arbeitstakt nach oben bewegt wird, dessen Länge durch den einen vollständigen Arbeitstakt erzwingenden Mechanismus 58, 60 bestimmt wird. Zunächst befindet sich der Stift 106 am Boden der Einkerbungen 104, so daß das Gesenk sich relativ zu den Armen 112 um eine Strecke nach oben bewegt, die gleich der Höhe der Einkerbungen 104 ist. Danach greifen die Teile 107 des Stiftes 106 an den Seitenflächen 110 der Einkerbungen 104 an, so daß die Scherteile 98 und 99 zusammen mit dem Gesenk 68 nach oben bewegt werden, wie man in F i g. 5 sieht, und zwar relativ zu der Matrize 76, bis die Oberflächen 114 der Scherglieder 98 und 99 die Enden der Matrize 76 passieren (F i g. 7 und 8) und mit diesen zusammenwirken, um die Enden der Drähte 14 und 16 in der in F i g. 8 gezeigten Weise abzuschneiden, so daß die Drähte auf die gewünschte Länge zurechtgeschnitten werden. Nach diesem Zurechtschneiden und während das Gesenk 68 seinen Arbeitstakt fortsetzt, umschließt die Verbindungsklemme 2 die zurechtgeschnittenen Enden der Drähte 14 und 16, die sich nun innerhalb der Höhlung 88 befinden, so daß die Verbindungsklemme 2 an die zurechtgeschnittenen Enden der Drähte angedrückt wird zwischen dem Gesenk 68 einerseits und den Formflächen der Matrize 76 andererseits. Während des Andrückvorganges biegen die Formflächen 92 der Matrize 76 die Seitenteile 6 der Verbindungsklemme auf deren Grundteil 4 zu; die gebogenen Teile 7 dieser Seitenteile werden ebenfalls auf den Grundteil 4 zubewegt und zwingen die Drähte in die Ausschnitte 10 hinein, wobei die Andrückzungen 9 der Seitenteile 6 dazu dienen, die Drähte in den Ausschnitten festzuhalten. Während die Drähte in die Ausschnitte 10 hineingezwungen werden, schneiden die Längskanten der Ausschnitte durch die Isolierung der Drähte hindurch und stellen einen elektrischen Kontakt mit den innerhalb der Drähte befindlichen Leitern her. Der isolierende Film 12 wird zwischen den umgebogenen Enden der Seitenteile 6 eingeklemmt und bildet eine isolierende Hülle für die fertige Verbindung.
Da sich die Drähte in der Verbindungsklemme 2 überlappen, wird eine sichere und elektrisch wirkungsvolle Verbindung bei minimaler Länge der Verbindungsklemme hergestellt. Darüber hinaus werden die zurechtgeschnittenen Drahtenden in der fertigen Verbindung von der Verbindungsklemme ganz umschlossen (Fig.8 und 9), weil die zurechtgeschnittenen Drahtenden von den Enden der Verbindungsklemme aus um eine Breite der Arme 112 weiter innen liegen.
Da die Drähte durch die Platten 126 und 128 während des Zurechtschneidens und des Andrückens in der gewünschten Stellung gehalten werden, werden die Drähte genau in die Ausschnitte 10 eingeführt und können sich während der Arbeitsgänge nicht überkreuzen.
Im folgenden wird auf die F i g. 11 Bezug genommen, in der solche Teile, die mit schon beschriebenen identisch sind, dieselben Bezugszeichen tragen. In der abgewandelten Form von F i g. 11 sind die Scherglieder 98 und 99 durch Scherglieder 136 und 137 ersetzt, die an ihren unteren Enden 138 Einkerbungen 140 aufweisen (Fig. 11), wobei diese Einkerbungen im wesentlichen dieselbe lichte Weite haben wie die Teile 107 des Stiftes 106, so daß die Scherglieder 136 und 137 sich mit dem Block 38 ständig zusammenbewegen.
Die Scherglieder 136 und 137 haben Scherarme 142 mit unteren Flächen 144 und oberen Flächen 146 (F i g. 11). Die Platten 126 und 128 sind durch Drahtführungsplatten 148 und 150 ersetzt worden, die vorzugsweise aus dem selben Material wie die Platten 126 und 128 gefertigt werden, und die an den äußeren Seiten der Scherglieder 136 und 137 befestigt sind. Die Platte 148 hat einen Schlitz 152 und einen unmittelbar darunter befindlichen Arm 153 (F i g. 11). Ein elastischer Führungsbügel 154 besteht aus einem oberen Arm 156, der in den Schlitz 152 eingreift, und einem unteren Arm 158 mit einem umgebogenen Ende 160, das in eine Öffnung (nicht gezeigt) in der Unterseite des Arms 153 eingreift. Die Platte 150 hat einen Führungsbügel 162, der mit dem Führungsbügel 154 identisch ist und der ebenfalls aus einem Arm 164, der in einen Schlitz 168 in der Platte 150 eingreift, und aus einem unteren Arm 166 mit einem umgebogenen Ende 167 besteht, das in eine Öffnung (nicht gezeigt) in einem Arm 170 der Platte 150 eingreift.
Beim Gebrauch wird, wie in F i g. 11 veranschaulicht wird, der Draht 16 zwischen dem Ende 167 des Arms 166 und der Platte 150 eingelegt und verläuft über die Fläche 146 des Scherteils 136 und oberhalb des Bügelarms 156 innerhalb des Schlitzes 152 der Platte 148.
Der Draht 14 verläuft zwischen dem Ende 160 des Bügelarms 158, über die Seitenfläche 146 des Scherteils 137 und durch den Schlitz 168 der Platte 150 oberhalb des Arms 164.
Wenn das Gesenk 48 während seines Arbeitshubes sich nach oben bewegt, wird der Draht 14 zwischen der rechten Kante der Matrize 76 (F i g. 11) und der linken Kante der Fläche 146 des Scherglieds 137 abgeschnitten, während der Draht 16 zwischen der linken Kante der Matrize 76 und der rechten Kante der Fläche 146 des Scherglieds 136 abgeschnitten wird. Die Verbindungsklemme 2 wird dann zwischen der Matrize 76 einerseits und dem Gesenk 68 andererseits an die zurechtgeschnittenen Enden der Drähte angedrückt. Die
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Notwendigkeit einer verzögerten Bewegungsverbindung zwischen dem Gesenk 68 und den Schergliedern 136 und 137 wird vermieden, weil die Drahtteile zwischen den Enden 160 und 167 der Biigelarme 158 und 166 festbleiben können, während die Platten 148 und 150 sich nach oben bewegen (Fig. 11), nachdem das Zurechtschneiden ausgeführt worden ist. Die Platten 148 und 150 können sich ohne eine gleichzeitige Bewegung der Drähte nach oben bewegen, weil die von den Enden 160 und 167 einerseits und den Platten 148 und 150 andererseits gebildeten Schlitze eine genügende Länge aufweisen. Die Drähte können infolgedessen während der Endperiode des Arbeitstaktes des Gesenks 68 in Richtung aus den Schlitzen ausweichen.
Das gemäß F i g. 11 abgewandelte Werkzeug kann in der folgenden mit Bezug auf Fig. 12 beschriebenen Weise benutzt werden, um zwischen zwei Drähten eine elektrische Verbindung zu schaffen, bei der die abgeschnittenen Drahtenden in dieselbe Richtung weisen (Fig. 13). Die Drähte 14 und 16 werden so eingelegt, daß sie zwischen dem Bügelende 160 und der Platte 148 und durch den Schlitz 168 der Platte 150 verlaufen. Die Drähte werden dann beide zwischen der linken Kante (Fig. 12) der Fläche 146 des Scherglieds 137 und der rechten Kante der Matrize 76 zerschnitten.
Das gemäß der F i g. 11 modifizierte Werkzeug kann auch dazu benutzt werden, eine T-förmige Anzapfverbindung (Fig. 15) herzustellen. Wie in Fig. 14 gezeigt wird, werden ein durchgehender Draht 170 und ein Anzapfdraht 172 zusammen zwischen das Bügelende 160 und die Platte 148 gelegt, wobei der durchgehende Draht 170 zwischen dem Bügelende 167 und der Platte 150 und der Anzapfdraht 172 durch den Schlitz 168 oberhalb des Armes 164 entlanggeführt werden. In diesem Fall wird der Anzapfdraht 172 zwischen der linken Kante (F i g. 14) der Fläche 146 des Scherglieds 137 und der rechten Kante der Matrize 76 zerschnitten. Der durchgehende Draht 170 wird dagegen nicht zerschnitten.
Im folgenden wird nun auf die F i g. 16 bis 20 Bezug genommen. Ein Werkzeug 218 enthält einen Rahmen 220, der einen ersten nahtlos mit dem Rahmen verbundenen Handgriff 222 aufweist. Ein zweiter Handgriff 224 ist mit seinem oberen Ende (Fig. 16) an einem Gleitkörper 228 drehbar befestigt, der durch den Rahmen 220 gehalten wird, und ist außerdem durch ein Glied 230 mit dem Handgriff 222 drehbar verbunden, so daß auf eine Bewegung des Handgriffs 224 auf den Handgriff 222 zu der Gleitkörper 228 nach oben bewegt wird. Eine Deckplatte 232 ist an der rechten Seite (F i g. 16) des Werkzeugs befestigt, und der Handgriff 224 verläuft durch einen darin befindlichen Schlitz. Die Deckplatte 232 wirkt mit dem Rahmen 220 in der Weise zusammen, daß eine Führung für den Gleitkörper 228 entsteht. Das obere Ende 236 des Rahmens 220 weist einen Flansch 238 auf, an dem eine Matrize 240 befestigt ist, die mit einem wannenförmigen Einschnitt 242 versehen ist, der in ähnlicher Weise wie der Einschnitt der oben beschriebenen Matrize 46 geformt ist, wie man am besten in Fig.20 sieht; die Grundfläche der Einschnitte 242 weist bogenförmige Formflächen mit einem Scheitelpunkt 248 auf. Der Gleitkörper 228 trägt ein Gesenk 250 mit einer Gesenkfläche 252, die mit der Matrize 240 zusammenwirkt. Auf jeder Seite der Matrize 240 sind fluchtende Scherglieder 258 und 260 befestigt, die Scherarme 254 und 256 haben, welche sich in entgegengesetzte Richtungen erstrecken. Die Scherglieder 258 und 260 haben eine Breite, die im wesentlichen geringer ist als die des Matrizeneinschnitts 242. Die Scherglieder 258 und 260 laufen nach oben (Fig. 16) in verbreiterte Enden aus, mit denen sie an den Flanschen 266 bzw. 268 der Stützen 270 bzw. 272 befestigt sind, die sich auf jeder Seite der Matrize 240 befinden; die Stützen 270 und 272 sind mit einem Stift 272 an dem Gleitkörper 228 befestigt, so daß sie mit diesem zusammen beweglich sind. Seitenplatten 274 und 276 sind an dem Rahmen 220 befestigt und haben Ausschnitte 278 und 278', so daß Führungen für die Stützen 270 und 272 entstehen. Von den Platten 274 und 276 aus verlaufen Arme 280 bzw. 280', deren Unterseiten bei 284 bzw. 284' eingeschnitten sind (F i g. 20). Die Einschnitte 284 und 284' sind an den Stellen 286 bzw. 286' vertieft, und die Arme 280 und 280' weisen nach innen ragende Rastnasen 282 bzw. 282' auf. Die vertiefte Stelle 286 befindet sich neben der Platte 276; die vertiefte Stelle 286' hat gegenüber der Platte 274 einen Abstand. Die vertieften Teile 286 und 286' liegen jeder ungefähr in einer Linie mit einer der Formflächen der Matrize 246, die sich auf jeder Seite des Scheitelpunkts 248 der Matrize befinden. Die Rastnasen 282 und 282' greifen an den Flächen der Scherglieder 258 und 260 an. Die Matrize 240 und die Platten 274 und 276 werden von einer vorderen Deckplatte 288 bedeckt, die an dem Rahmen 220 und an den Armen 280 und 280' befestigt ist, wie in F i g. 20 gezeigt wird.
Auf beiden Seiten des Werkzeugs an den Platten 274 und 276 werden Drahtführungsplatten 292 und 292' mit Hilfe von Klammern 294 und 294' befestigt. Die Platten 292 und 292' sind auf ihren Unterseiten mit Schlitzen 296 bzw. 296' versehen, und Stifte 298 und 298' unterteilen die Schlitze 296 und 296', so daß je ein Paar von nebeneinanderliegenden Ausschnitten entsteht. Die Führungsplatten 292 und 292' werden vorzugsweise aus demselben Material gefertigt wie die oben beschriebenen Platten 126 und 128 bzw. 148 und 150.
Beim Gebrauch wird das Werkzeug zunächst in die in F i g. 16 gezeigte Stellung gebracht, wo der Gleitkörper 228 relativ zu der Matrize 240 sich am weitesten unten befindet. Die Arme 244 und 256 befinden sich dann zwischen der Matrizenhöhlung 244 und der Gesenkoberfläche 252 und direkt oberhalb der unverformten Verbindungsklemme 2 (Fig. 16), die auf die Oberfläche 252 gesetzt worden ist. Der Draht 16 wird nun unter den Enden der Arme 254 und 256 hindurch über den Arm 256 gebracht (Fig. 16), so daß er folgenden Weg nimmt (F i g. 20): durch den linken der beiden durch den Stift 298 definierten Ausschnitte, unter dem Arm 280 hindurch an der linken Seite des Scherglieds 258 vorbei, durch den Matrizeneinschnitt 242, an der linken Seite des Scherglieds 260 vorbei, oberhalb des Scherarms 256, durch die Vertiefung 286' und durch den linken der beiden durch den Stift 298' definierten Ausschnitte. Der Draht 14 wird dann in einer ähnlichen Weise eingelegt, und zwar so, daß er an den Schergliedern 258 und 260 rechts vorbeiläuft und durch die rechten der beiden durch die Stifte 298 und 298' gebildeten Ausschnitte und durch die Vertiefung 286 verläuft. Aus der Fig. 18 ist ersichtlich, daß der Draht 16 an der nichtschneidenden Seite des Scherteils 258 vorbeiläuft, da der Arm des Scherglieds 258 sich gerade auf der anderen Seite befindet, daß er aber an der schneidenden Seite des Scherteils 260 vorbeiläuft. Umgekehrt passiert der Draht 14 die nichtschneidende Seite des Scherteils 260 und die schneidende Seite des Scherteils 258.
Der Handgriff 224 wird nun auf den Handgriff 222 zu
bewegt, so daß sich der Gleitkörper 228 nach oben bewegt und das Gesenk 250 und die Scherteile 258 und 260 mitführt. Die Drähte 14 und 16 werden zwischen den Scherarmen 254 und 256 und den Enden der Matrize 240 abgeschnitten, wobei die sich überlappenden zurechtgeschnittenen Drahtenden zwischen der Matrize 240 und der Gesenkoberfläche 252 bleiben und die Verbindungsklemme 2 im folgenden durch die Formflächen der Matrize 240 an den Draht angedrückt wird. Die Drähte 14 und 16 werden auch zwischen den äußeren Kanten der Scherarme 254 und 256 und den Untersei-
ten der Arme 280 und 280' abgeschnitten, so daß kurze Drahtstücke 14' und 16' (F i g. 19) von den Drähten 14 und 16 abgeschnitten werden.
Ein Vorteil der oben beschriebenen Ausführungsform besteht darin, daß das Einfädeln des Drahtes erheblich einfacher ist als bei den mit Bezug auf die F i g. 3 bis 14 beschriebenen Werkzeugen, da die Drähte einfach auf beiden Seiten der Scherteile 258 und 260 eingelegt werden und deshalb nicht oberhalb und unterhalb der Scherglieder eingefädelt werden müssen.
Hierzu 9 Blatt Zeichnungen

Claims (14)

Patentansprüche:
1. Vorrichtung zum Andrücken einer U-förmigen elektrischen Verbindungsklemme an zwei Leitungsdrähte, die parallel zueinander und in Überlappung miteinander in den U-förmigen Aufnahmekanal der Verbindungsklemme eingelegt werden mit einer Andrückmatrize, einem Andrückgesenk, Mitteln zur Bewegung der Andrückmatrize und des Andrückgesenks in eine das Andrücken der Verbindungsklemme bewirkende Stellung und aus dieser, heraus, einem Paar- von Schergliedern, die zwischen der Andrückmatrize und dem Andrückgesenk angeordnet sind und in Richtung auf die Andrückmatrize bewegbar sind, um mindestens einen Leitungsdraht im Zusammenwirken mit der Andrückmatrize abzuscheren, und mit zwei Drahtgreifgliedern, die an den jeweiligen Abscherpositionen angeordnet sind und von denen jeder zwei Drahtgreifstellen in soleher Anordnung aufweist, daß ein:an einer ersten Drahtgreifstelle festgehaltener Leitungsdraht an dieser ersten Drahtgreifstelle abgeschnitten wird, jedoch ein an einer zweiten Drahtgreifstelle ergriffener Leitungsdraht nicht an der zweiten Drahtgreifstelle abgeschnitten wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Scherglieder (112, 142, 254, 256) je eine Scherkante gegenüber einem zugeordneten Ende der Andrückmatrize (76, 240) aufweisen und daß jede Scherkante mit dem zugeordneten Ende der Andrückmatrize zwecks Abschneidens eines Leitungsdrahtes zusammenwirkt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet! daß die Enden des Gesenks (68) in axialer Richtung über die Enden der Matrize (76) hinausragen und daß die Scherarme (112) mit Formflächen ausgestattet sind, die denen der Matrize (76) entsprechen, so daß die Scherarme (112) mit dem Gesenk (68) zusammenwirken können, um die Teile der Verbindungsklemme (2), die über die Enden der Matrize (76) hinausragen, anzudrücken.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Scherarme (112, 254, 256) an dem Gesenk (68) befestigt sind und mit diesem bewegbar sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß Drahtführungsplatten (126, 128; 148, 150) an den Scherarmen (112, 142) befestigt sind und mit Greifbacken (30,132; 152,154, 160 und 162, 167, 168) zu beiden Seiten der Matrize (76) und des Gesenks (68) versehen sind, so daß jeder Draht (14,16) in diese Greifbacken einlegbar ist und zwischen der Matrize (76) und dem Gesenk (68) und zwischen einer der Scherkanten (114, 146) der Scherarme und dem Gesenk (68) verläuft.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Drahtführungsplatten (126, 128; 148,150) von Platten aus elastischem Material gebildet werden, die sich in Richtung der Relativbewegung der Matrize (76) und des Gesenks (68) erstrekken, und daß die Greifbacken durch Schlitze (130 und 132; 152 und 168) in den Drahtführungsplatten gebildet werden.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Drahtführungsplatte (126, 128) mit einem Paar der Schlitze (130, 132; 130', 132') versehen ist, daß sich je ein Schlitz (130, 130') eines Schlitzpaares zwischen den Scherkanten (114) und dem Gesenk (68). befindet und der andere Schlitz (132, 132') sich zwischen den Scherkanten (114) und der Matrize (76) befindet, daß diese Schlitze quer zu der Richtung der Relativbewegung der Matrize (76) und des Gesenks (68) verlaufen und daß die Schlitze eine solche Tiefe aufweisen, daß ein Draht (14), der in einen Schlitz (130, 132') jeder der beiden Drahtführungsplatten (126, 128) bis zum Anschlag eingeschoben ist, zwischen einer der beiden Scherkanten (114) und dem Gesenk (68) und zwischen der anderen Scherkante (114) und der Matrize (68) verläuft und daß ein zweiter Draht (16), der in den anderen Schlitz (130', 132) jeder der beiden Drahtführungsplatten (126, 128) bis zum Anschlag eingeschoben ist, zwischen der einen Scherkante (114) und der Matrize (76) und der anderen Scherkante (114) und dem Gesenk (68) verläuft.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß jede der beiden Drahtführungsplatten (148, 150) mit je einem Paar der Schütze (152, 160, 167,168) versehen ist, daß s'.ch der eine Schlitz (160, 167) jedes Schlitzpaares in der Richtung der Relativbewegung der Matrize (76) und des Gesenks (68) erstreckt und zu dem Gesenk (48) hin offen ist und daß der andere Schlitz (152, 168) quer zu dieser Richtung verläuft.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der eine Schlitz von der Drahtführungsplatte (148,150) einerseits und von dem umgebogenen Ende (60, 167) eines Schenkels (158, 166) eines im wesentlichen U-förmigen elastischen Bügels (154, 162) andererseits gebildet wird, während der andere Schlitz (152, 168) von einem anderen Schenkel (156,164) des elastischen Bügels (154,162) einerseits und einer Innenfläche der Drahtführungsplatte (148,150) andererseits gebildet wird und quer zu der Richtung der Relativbewegung der Matrize (76) und des Gesenks (68) verläuft.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Gesenk (68) mit einem Gleitkörper (38) verbunden ist, der in Richtung auf die Matrize (76) bewegbar ist, und daß die Scherarme (112) mit dem Gesenk (68) durch eine Kopplung mit Todstrecke (104,107) verbunden ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Gesenk (68) mit einem Gleitkörper (38) verbunden ist, der in Richtung auf eine Matrize (76) bewegbar ist, und daß die Scherarme (122) fest mit dem Gesenk (68) verbunden sind.
11. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß für jeden Scherarm (254, 256) eine Stütze (258, 260) vorgesehen ist, die sich in der Richtung der Relativbewegung der Matrize (240) und des Gesenks (250) erstreckt, und daß jeder Scherarm (258,260) aus einem Vorsprung am freien Ende der zugehörigen Stütze besteht, der quer zu der genannten Bewegungsrichtung verläuft und auf dem eine Scherkante ausgebildet ist, wobei die als Scherarme wirkenden Vorsprünge (254, 256) in zueinander entgegengesetzten Richtungen verlaufen.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß jede Stütze (258, 260) mit einem Gleitkörper (228) verbunden ist, der das Gesenk (250) trägt und in Richtung auf die Matrize (240) bewegbar ist, und daß das zu dem Vorsprung (254, 256) entgegengesetzte Ende der Stütze (258, 260) mit einem an dem Gleitkörper (228) ausgebildeten
Flansch (268) verbunden ist, wobei der Flansch (268) die von dem Gesenk (250) abgewandte Seite der Matrize (240) umfaßt.
13. Vorrichtung nach Anspruch U oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Drahtführungsplatten äußere Platten (292,292') enthalten, die sich auf jeder Seite der Matrize (240) und des Gesenks (250) befinden, daß die äußeren Platten (292, 292') Führungsschlitze aufweisen, die sich in der Richtung der Relativbewegung der Matrize (240) und des Gesenks (250) erstrecken, daß die äußeren Platten (292, 292') von den Enden der Matrize (240) und des Gesenks (250) aus gesehen hinter den Scherteilen (256, 260 und 254, 258) liegen und daß die äußeren Platten (292, 29') in einem Rahmen (220) fest verankert sind, der gegenüber der Relativbewegung in Ruhe bleibt.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß jede Drahtführungsplatte aus einer äußeren Platte (292, 292') mit einem Paar von nebeneinanderliegenden Schlitzen und aus einer inneren Platte (274, 276) besteht, die je eine Ausnehmung (284) aufwärts, welche mit den Führungsschlitzen in der zugehörigen äußeren Platte (292, 292') fluchtet, daß die Ausnehmung (284) jeder der beiden inneren Platten (274, 276) eine Vertiefung (286, 286') aufweist, die mit einem der Führungsschlitze der benachbarten äußeren Platte (292,292') fluchtet, wodurch einer (14) der Drähte in der Weise einlegbar ist, daß er durch einen der Führungsschiitze jeder der äußeren Platten (292, 292'), durch eine der Vertiefungen (286) und zwischen einem (254) der Scherarme einerseits und der Matrize (240) andererseits hindurch verläuft, und wodurch der andere Draht (16) so einlegbar ist, daß er jeweils durch 3s den anderen Schlitz der beiden äußeren Platten (292, 292'), durch die andere Vertiefung (286') und zwischen dem anderen Scherarm (256) einerseits und der Matrize andererseits hindurch verläuft, wobei jeder der beiden Drähte (14, 16) eine der Ausnehmungen (284,284') an einer Stelle durchsetzt, an der keine Vertiefung vorhanden ist.
DE19671615612 1966-08-17 1967-06-23 Vorrichtung zum Andrücken einer U-förmigen elektrischen Verbindungsklemme Expired DE1615612C3 (de)

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DE1615612A1 DE1615612A1 (de) 1970-06-18
DE1615612B2 DE1615612B2 (de) 1975-07-10
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