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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Öffnen der Enden quergeförderter
flachliegender Schlauchstücke bei der Herstellung der Kreuzböden _ von Säcken und
Beuteln in Bodenmachermaschinen unter Anwendung einer Saugwirkung auf die beiden
einander gegenüberliegenden Seiten jedes Schlauchstückendes im wesentlichen über
dessen volle Breite sowie Vorrichtungen zur Durchführung dieses Verfahrens.
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Der Vorgang des öffnens der Schlauchstückenden, dem das Aufziehen
der Schlauchstückenden zu einem offenen Kreuzboden und das Schließen des offenen
Kreuzbodens durch Faltungen folgen, verursacht bei ,. hohen Produktionsgeschwindigkeiten
moderner Hochleistungsmaschinen große Schwierigkeiten und stellt hohe Anforderungen
an die Betriebssicherheit, besonders dann, wenn die zu öffnenden Schlauchstücke
aus Kunststoffolien-bestehen. Ein aus der deutschen Patentschrift 28 894 bekanntes
Verfahren der eingangs beschriebenen Art, nach dem Papierschlauchstücke durch einen
hohlen Former geführt werden, dessen an die beiden Schlauchwände angreifende Saugflächen
in dem Maße divergieren, daß die Schlauchenden in einem Arbeitsgang soweit geöffnet
werden, daß bereits vollständig aufgezogene offene Kreuzböden entstehen, hat besonders
bei der Verarbeitung von aus Kunststoffolien hergestellten Schlauchstücken häufige
Betriebsstörungen zufolge, die auf besondere physikalische Eigenschaften dieser
Folien zurückzuführen sind.
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Beim Öffnen der dicht aufeinanderliegenden Lagen des Schauchendes
ist stets der auf ihnen ruhende Atmosphärendruck zu überwinden. Das Öffnen gelingt
um so sicherer, je länger und damit je größer im Augenblick des gegenseitigen Abhebens
der Lagen der erste Öffnungsspalt ist, durch den Luft zwischen die Lagen strömt
und dort den Druckausgleich mit der Atmosphäre vollzieht. Während Papiere auf Grund
ihrer natürlichen Steifheit und geringen Dehnbarkeit beim Abheben der Lagen durch
Saugwirkung momentan genügend lange Öffnungsspalte freigeben und damit einen genügend
schnellen Druckausgleiche_ erlauben, heben sich Kunststoffolien auf Grund ihrer
großen Schmiegsamkeit und Elastizität nur im unmittelbaren Bereich der Saugöffnungen
einer Saugvorrichtung voneinander ab. Sie geben deshalb im Augenblick des Abhebens
nur sehr kleine öffnungsspalte frei, durch die der Druckausgleich nur langsam vonstatten
geht. Wenn daher zum Zweck des weiten öffnens der Enden Kunststoffschlauchstücke
mit hoher Geschwindigkeit an entsprechend geformten Saugmitteln, wie sie die bekannte
Vorrichtung zeigt, entlangbewegt werden, so reißen die Kunststoffschlauchstücke
von den Saugmitteln ab, da die hierbei, wenn überhaupt, entstehenden sehr kleinen
Öffnungsspalte den für ein weites Öffnen der Schlauchstückenden in einem einzigen
Arbeitsgang erforderlichen raschen Druckausgleich mit der Atmosphäre nicht zustandekommen
lassen, so daß die Schlauchenden ungeöffnet bleiben.
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Die gleichen Erscheinungen sind bei einem weiteren, aus der französischen
Patentschrift 865 652 bekannten Verfahren zu beobachten, bei dem die Enden mehrlagiger
Papierschlauchstücke in einem einzigen Arbeitsgang mittels hin- und hergehender
Sauger in für Papierschlauchstücke üblicher Weise so weit geöffnet werden, daß nachfolgend
angeordnete mechanische Spreizelemente in das Schlauchstückende einzudringen und
dieses zu einem Rechteck aufzuziehen vermögen. Bei der Verarbeitung von Xunststoffschlauchstücken
mit hohen Produktionsgeschwindigkeiten der durch die an den Folienwänden angreifenden
Sauger ebenfalls nur sehr kleine, für einen raschen Druckausgleich mit der Atmosphäre
unzureichende Öffnungsspalte zwischen den Folienwänden erzeugt, so daß die von den
Saugern ausgeübten Zugkräfte größer als die Saugkräfte werden und die Sauger von
den Schlauchstückwänden losgerissen werden, ohne daß es zu einem Öffnen der Schlauchstückenden
kommt.
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Durch die britische Patentschrift 768145 ist es schließlich bei einem
Verfahren zum Herstellen einer Bodenfalte in einem Papierbeutel bekanntgeworden,
dei beiden Schlauchlagen in einem einzigen Arbeitsgang mittels schwenkbar angeordneter
Saugei soweit voneinander zu entfernen, daß sich am Ende des Beutelwerkstücks eine
rechteckige Wand bildet, deren Breite gleich der Bodenbreite des gefüllten Beutels
bzw. gleich der doppelten Tiefe der mittels eines Falzmessers einzulegenden Bodenfalte
ist. Auch dieses bekannte Verfahren ist aus den oben dargelegten Gründen zum Öffnen
der Enden von Kunst stoffschlauchstücken nicht geeignet.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das Öffnen der Enden flachliegender
Schlauchstücke aus Kunststoffolie mit dicht aufeinanderliegenden Folienlagen auch
bei hohen Produktionsgeschwindigkeiten mit großer Sicherheit durchzuführen.
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Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe, ausgehend von einem Verfahren
der eingangs beschriebenen Art, dadurch gelöst, daß die dicht aufeinanderliegenden
Folienlagen während einer im wesentlichen einem Arbeitstakt entsprechenden Zeitspanne
in einer ersten Saugstation zunächst um nur wenige Millimeter voneinander gelüftet
und daraufhin während eines weiteren Arbeitstaktes in einer zweiten Saugstation
durch erneut an den beiden einander gegenüberliegenden Seiten jedes Schlauchstückendes
angreifende Saugwirkung weit geöffnet werden. Dadurch, daß bei dem nach der Erfindung
vorgeschalteten Lüftungsvorgang der Lüftungsweg der Folienlagen nur wenige Millimeter
beträgt und für diesen Vorgang eine verhältnismäßig große Zeitspanne von etwa einem
Arbeitstakt vorgesehen ist, steht der atmosphärischen Luft genügend Zeit zur Verfügung,
durch die kleinen Lüftungsspalten zwischen die Folienlagen einzudringen und den
Druckausgleich zu vollziehen. Hierdurch ist es möglich, in einer nachfolgenden Saugstation
die Schlauchstückenden durch erneut an den beiden einander gegenüberliegenden Seiten
des Schlauchstücks angreifende Saugwirkung .mit hoher Geschwindigkeit so weit zu
öffnen, daß nachfolgend angeordnete - nicht zum Anmeldungsgegenstand gehörende -
mechanische Spreizwerkzeuge in das geöffnete Schlauchstückende einzudringen und
dieses mit voller Sicherheit zu einem offenen Kreuzboden aufzuziehen vermögen. Hierbei
hat sich gezeigt, daß nach dem Lüften der Folienlagen am Schlauchstückende das nachfolgende
schnelle Öffnen nicht unbedingt das Offenhalten des Lüftungsspaltes bis zum Beginn
des Öffnungsvorganges in der zweiten Saugstation zur Voraussetzung haben muß. Die
in den Lüftungsspalt eingedrungene Luft verhindert nämlich das dichte WiederaufeinanderlegenderFolienlagenund
schafft damit weitgehend die Voraussetzung für das nachfolgende schnelle öffnender
Schlauchstückenden.
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In Ausgestaltung des Verfahrens nach der Erfin-
Jung
kann der Lüftungsvorgang dadurch beschleunigt werden, daß in den Lüftspalt zwischen
den Lagen des Schlauchstückendes Druckluft eingeblasen wird. Dabei kommt vorzugsweise
ionisierte Luft in Betracht, um möglicherweise vorhandene elektrostatische Rufladungen
der Folien, die die Lagen des Schlauchstücks aneinanderhaften lassen oder nach dem
Lüften ein erneutes Aufeinanderlegen der Folienlagen hervorrufen könnten, zu neutralisieren.
Durch das deutsche Gebrauchsmuster 1926 579 ist die Anwendung von Blasluft zum Öffnen
der Enden eines flachliegenden Schlauchstücks aus Kunststoffolie bereits an sich
bekannt.
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Das Lüften der aufeinanderliegenden Folienlagen kann durch paralleles
gegenseitiges Abheben der Lagen über etwa die gesamte Schlauchstückbreite erfolgen.
Das Lüften kann auch, an einem Seitenfalz des Schlauchstückes beginnend, über etwa
die gesamte Schlauchstückbreite fortschreitend erfolgen. Diese Verfahrensvariante
hat den erheblichen Vorteil, daß das Lüften wie ein Schälvorgang verläuft und an
einer Stelle des Schlauches, nämlich am Seitenfalz beginnt, an dem die Folienlagen
infolge der dort herrschenden elastischen Spannung ohnehin nicht dicht aufeinanderliegen.
Der momentane Kraftaufwand der Sauger ist dabei sehr gering, so daß das Lüften mit
großer Sicherheit vollzogen wird.
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Eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach der Erfindung,
die das Lüften der Folienlagen an den Schlauchstückenden durch paralleles gegenseitiges
Abheben der Lagen vollzieht und in Verbindung mit einer die Schlauchstücke schrittweise
voranbewegenden und die Arbeitsvorgänge im wesentlichen während der Stillstände
der Schlauchstücke vollziehenden Bodenmachermaschine Anwendung findet, besteht nach
der Erfindung aus einem Saugkastenpaar, das mit seinen Saugkästen während eines
Stillstandes des Schlauchstückes- von beiden Seiten und über einen möglichst großen
Teil der Schlauchstückbreite am Schlauchstückende angreift und das mit einem Antrieb,
z. B. einem Schubkurvenantrieb ausgestattet ist, der die Saugkästen voneinander
lüftet, wobei diese Lüftbewegung sich zeitlich etwa über die gesamte Stillstandzeit
des Schlauchstücks erstreckt und dabei nur wenige Millimeter beträgt, und aus einer
dem Saugkastenpaar nachgeschalteten zweiten Saugstation zum weiten Öffnen des Schlauchstückendes.
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Eine andere Vorrichtung zum Öffnen der Enden quergeförderter, flachliegender
Schlauchstücke aus Kunststoffolie, bei der sich das Lüften, an einem Seitenfalz
des Schlauchstückes beginnend, fortschreitend über etwa die gesamte Schlauchbreite
vollzieht, besteht nach der Erfindung aus einem in Transportrichtung der Schlauchstücke
mit einer der Transportgeschwindigkeit derselben entsprechenden Umfangsgeschwindigkeit
umlaufenden Saugwalzenpaar, zwischen dessen Saugwalzen das Schlauchstückende hindurchgeführt
wird, wobei die Saugzone der Saugwalzen sich von deren gemeinsamer Berührungsebene
um nur wenige Winkelgrade in Drehrichtung erstreckt, und aus einer dem Saugwalzenpaar
nachgeschalteten zweiten Saugstation zum weiten öffnen des Schlauchstückendes. Beim
Durchlaufen der Schlauchstückenden zwischen den Saugwalzen lüften letztere die Folienlagen
des Schlauchstückendes längs der Saugzone fortlaufend voneinander und lassen dabei
Luft zwischen die Lagen treten. Der Umfang der Saugwalzen ist hierbei gleich dem
einfachen oder einem geraden Vielfachen des Teilungsabstandes bemessen, mit dem
die Schlauchstücke in der Bodenmachermaschine voranbewegt werden, wobei sich die
Reihe der Saugbohrungen am Saugwalzenumfang bzw. in dem einem Teilungsabstand entsprechenden
Teil desselben nur über eine Umfangsstrecke erstreckt, die gleich oder kleiner ist
als die größte vorkommende Schlauchstückbreite, wobei der Teilungsabstand und damit
der Saugwalzenumfang so groß bemessen ist, daß der von Saugbohrungen freie Winkelbereich
mindestens gleich dem Winkelbreich der Saugzone ist. Hierdurch wird erreicht, daß
der Unterdruck in der Saugzone beim Einlaufen des Schlauchstückes in dieselbe stets
voll wirksam ist.
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Eine weitere Vorrichtung zum Öffnen der Enden quergeförderter flachliegender
Schlauchstücke aus Kunststoffolie, bei der sich das Lüften, an einem Seitenfalz
des Schlauchstücks beginnend, fortschreitend über die gesamte Schlauchbreite vollzieht,
besteht nach der Erfindung aus einem sich in Transportrichtung des Schlauchstücks
erstreckenden ortsfesten Saugkastenpaar, dessen einander zugekehrte, die Saugschlitze
aufweisenden Wände in der genannten Transportrichtung um wenige Millimeter divergieren
und durch mit Sauglöchern versehene Saugbänder überdeckt sind, die mit der Transportgeschwindigkeit
der zwischen ihnen hindurchgeführten Schlauchstückenden umlaufen, und aus einer
dem Saugkastenpaar nachgeschalteten zweiten Saugstation zum weiten Öffnen des Schlauchstückendes.
Die divergierenden Saugbänder saugen die Schlauchstückenden von beiden Seiten an
und heben deren Folienlagen während des Hindurchbewegens der Schlauchstückenden
zwischen den Saugkästen langsam um wenige Millimeter voneinander ab. Die Saugkästen
erstrecken sich vorzugsweise über die volle Breite der Schläuche, so daß die Zeitspanne,
während der die Lagen von einander gelüftet werden, nahezu einem Arbeitstakt der
Bodenmachermaschine entspricht. Diese Zeitspanne reicht erfahrungsgemäß aus, um
im Lüftspalt zwischen den Folienlagen den Druckausgleich mit der Atmosphäre herbeizuführen.
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Die Saugbänder sind hierbei im Bereich der Saugschlitze der Saugkästen
mit Sauglochreihen versehen, deren Länge höchstens gleich der kleinsten vorkommenden
Breite der Schlauchstücke und deren gegenseitiger Abstand mindestens gleich der
Länge der Saugschlitze ist. Hierdurch wird erreicht, daß die Sauglochreihen stets
von den Folienlagen am Ende des Schlauchstücks überdeckt sind und daß die Saugschlitze
durch die ungelochten Abschnitte der Saugbänder auch dann abgedeckt bleiben, wenn
die Sauglochreihen die Saugschlitze nur zum Teil überdecken. Ferner bleibt auf diese
Weise beim Fehlen eines Schlauchstückes die Saugwirkung der Saugkästen für das vorauslaufende
und das nachfolgende Schlauchstück voll erhalten.
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Die erläuterten Lüftvorrichtungen bzw. die jeweils erste Saugstation
ist nach der Erfindung an einem quer zur Transportrichtung der Schlauchstücke verschieb-
und feststellbaren Tragkörper befestigt. Hierdurch läßt sich die Lüftvorrichtung
bzw. die erste Saugstation den verschiedenen Schlauchstücklängen anpassen, die das
Produktionsprogramm der Bodenmachermaschine umfaßt.
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Die Vorrichtung zum öffnen der Schlauchstückenden
nach
der Erfindung bildet in der Bodenmachermaschine eine besondere Bearbeitungsstation,
die jeder beliebigen, bekannten Station zum Aufziehen und Legen der Kreuzböden vorgeschaltet
werden kann, um dieser beim öffnen von aus Kunststoffolien bestehenden Schlauchstücken
die notwendige Betriebssicherheit zu geben.
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Die Erfindung ist in der nachstehenden Beschreibung an Hand mehrerer,
auf den Zeichnungen dargestellter Ausführungsbeispiele von Vorrichtungen zum öffnen
der Enden flachliegender Schlauchstücke aus Kunststoffolie näher erläutert.
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Es zeigt F i g. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung
einer schrittweise arbeitenden Bodenmachermaschine nach der Erfindung, bei der das
Lüften der Folienlagen am Schlauchstückende während des Stillstandes des Schlauchstückes
vollzogen wird, in Seitenansicht, F i g. 2 einen Schnitt nach der Linie II-II in
F i g. 1, F i g. 3 ein zweites Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung einer kontinuierlich
arbeitenden Bodenmachermaschine nach der Erfindung, bei der das Lüften der Folienlagen
am Schlauchstückende während der Transportbewegung des Schlauchstückes vollzogen
wird, in Seitenansicht nach der Linie III III in F i g. 4, F i g. 4 einen Schnitt
nach der Linie IV-IV in F i g. 3, F i g. 5 einen Schnitt nach der Linie V_ -V in
F i g. 3 in vergrößerter Darstellung, F i g. 6 einen Schnitt nach der Linie VI-VI
in F i g. 3, F i g. 7 eine Draufsicht auf den unteren Saugkasten etwa nach der Linie
VII-VII in F i g. 3, wobei das untere Saugband in Abweichung von F i g. 3 mit einer
Länge dargestellt ist, die die Einteilung der Sauglochreihen erkennen läßt, -F i
g. 8 ein drittes Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung einer kontinuierlich arbeitenden
Bodenmachermaschine nach der Erfindung im Längsschnitt nach der Linie VIII-VIII
in F i g. 9 und F i g. 9 eine Draufsicht der Vorrichtung nach Fig. B.
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Die Bodenmachermaschine, in der die Lüftvorrichtung nach F i g. 1
und 2 Anwendung findet, transportiert die Schlauchabschnitte S schrittweise in Pfeilrichtung
a vermittels Greiferketten 1, deren Greifer 2
an einer Längskante des
Schlauches angreifen. Der Schlauch wird somit in Querlage jeweils um die Teilstrecke
t voranbewegt, wobei zwischen den Teilbewegungen Stillstände eingeschaltet sind.
Eine solche schrittweise Transportbewegung der Greiferketten wird bekanntlich durch
ein in den Greiferkettenantrieb eingeschaltetes Schrittschaltwerk verwirklicht.
Die Schläuche werden zwischen parallelen Leitschienen 3 geführt, die beiderseits
der Quermittelebene des Schlauches in solchem gegenseitigen Abstand voneinander
angeordnet sind, daß die Schlauchenden die Leitschienen seitlich um einen für die
Herstellung des Kreuzbodens notwendigen Betrag überragen. Die F i g. 2 läßt diese
Leitschienenanordnung an einem Ende des Schlauches erkennen.
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Die Lüftvorrichtung besteht im wesentlichen aus einem Saugkastenpaar
4, 5, dessen unterer Saugkasten 4 ortsfest ist, während der obere 5 vermittels
der Führungsstangen 6, 7 in senkrechter Richtung verschiebbar, in einem Tragkörper
8 gelagert ist. Die Saugkästen 4, 5 erstrecken sich seitlich neben
der Greiferkette 1, so daß der Schlauch S mit seinem Ende zwischen den einander
zugekehrten, mit Sauglöchern 9 versehenen Wänden der Saugkästen hindurchbewegt wird
und sich während des Stillstandes der Greiferkette zwischen denselben befindet,
wie in F i g. 1 dargestellt ist. Die Länge der Saugkästen entspricht etwa der Breite
des Schlauches. Die Sauglöcher 9 sind im Bereich des Schlauchendes in einer Reihe
angeordnet.
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Im Tragkörper 8 ist eine Antriebswelle 10 gelagert,
die mit dem Antrieb der Greiferkette gekuppelt ist, so daß sie während eines Arbeitstaktes
der Bodenmachermaschine eine volle Umdrehung ausführt. Auf der Welle 10 ist
eine Schubkurve 11 befestigt, die ihren Hub über den Rollenhebel 12 und die
Zugstange 13 auf den oberen Saugkasten 5 überträgt. Die Aufwärtsbewegung des Saugkastens
wird von der Schubkurve längs des Drehwinkels a vollzogen, der etwa der Stillstandszeit
des Schlauches im Bereich des Saugkastenpaares entspricht. Sie beträgt nur wenige
Millimeter. Längs des Drehwinkels ß, entsprechend der oberen Rast der Schubkurve
11, vollzieht sich die Transportbewegung des Schlauches vermittels der Greiferkette
1 und längs des Drehwinkels y die Abwärtsbewegung des oberen Saugkastens
gegen den inzwischen in den Bereich des Saugkastenpaares transportierten nächsten
Schlauch.
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Die Saugkästen 4, 5 sind über die Schlauchleitung 14 an die
Vakuumpumpe 15 angeschlossen. In der Schlauchleitung 14 ist ein Magnetventil
16 angeordnet, das vermittels des Schalters 17 und des am Rollenhebel
12 befestigten Stößels 18 gesteuert wird. Die Anordnung ist dabei
so getroffen, daß der Schalter 17 beim Auflaufen des Rollenhebels auf die obere
Rast der Schubkurve 11 schließt, entlang des Drehwinkels ß geschlossen bleibt und
während der Abwärtsbewegung des Saugkastens 5 längs des Drehwinkels y wieder geöffnet
wird. Dementsprechend hält das Magnetventil 16 den Saugkasten 5 während
des Aufwärtshubes längs des Drehwinkels a in Verbindung mit der Vakuumpumpe 15 und
längs der oberen Rast ß in Verbindung mit der Atmosphäre. Sobald die Greiferkette
1 einen Schlauch S in den Bereich des Saugkastenpaares 4, 5 bewegt hat, senkt
die Schubkurve 11 den oberen Saugkasten 5, so daß derselbe sich mit
seinen Sauglöchern 9 auf das Schlauchende aufsetzt und dasselbe dabei gegen
die Sauglöcher des unteren Saugkastens 4 drückt. Gleichzeitig öffnet dabei der Stößel
18 und der Schalter 17 das Magnetventil 16, so daß beide Saugkästen unter Unterdruck
gesetzt werden und die ihnen zugekehrte Folienlage der Schlauchöffnung ansaugen
und festhalten. Nunmehr hebt die Schubkurve 11 den oberen Saugkasten längs
des großen Drehwinkels a um wenige Millimeter, was zur Folge hat, daß die Folienlagen
langsam über die Breite des Schlauches um denselben Betrag voneinander gelüftet
werden. Diese langsame Lüftung der Folienlagen läßt der atmospärischen Luft genügend
Zeit, in den Lüftungsspalt einzudringen und dort den Druckausgleich mit der Atmosphäre
zu vollziehen. Das Lüften kann durch Einblasen von Druckluft in den Lüftungsspalt
des Schlauches unterstützt werden, wie es mit Bezug auf die anderen Ausführungsbeispiele
weiter unten näher erläutert ist.
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Nach vollzogener Lüftung der Folienlagen am
Schlauchende
wird das Vakuum in den Saugkästen durch Umschalten des Magnetventils 16 aufgehoben,
worauf der Saugkasten 5 längs des Drehwinkels der Schubkurve 11 in seiner oberen
Endlage verbleibt und die Greiferkette 1 den gelüfteten Schlauch um die Teilstrecke
t in den Bereich der Aufziehstation A von bekannter Bauart fördert, die während
des nächsten Stillstandes der Greiferkette den Schlauch z. B. vermittels zweier
schwenkbarer Saukästen 19, 20 schnell öffnet und damit das Legen des Kreuzbodens
vollzieht.
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Die Lüftervorrichtung nach F i g. 3 bis 7 ist für kontinuierlich arbeitende
Bodenmachermaschinen geeignet, die die Schlauchabschnitte S vermittels einer umlaufenden
Greiferkette 21 in Querlage an den verschiedenen Bearbeitungsstationen vorbeiführt.
Diese Lüftvorrichtung besteht im wesentlichen aus einem sich in Transportrichtung
a des Schlauches im Bereich des Schlauchendes erstreckendes ortsfestes Saugkastenpaar
22, 23, dessen einander zugekehrte, die Saugschlitze 24, 25 (F i g. 5) aufweisenden
Wände in der genannten Transportrichtung um wenige Millimeter divergieren und durch
mit Sauglöchern 26 versehene Saugbänder 27, 28 überdeckt sind, die mit der Transportgeschwindigkeit
der zwischen ihnen hindurchgeführten Schlauchenden in Transportrichtung a umlaufen.
Die Saugkästen 22, 23 sind über Rohrleitungen 220, 230 mit einer nicht dargestellten
Vakuumpumpe verbunden. Die Saugbänder laufen auf Antriebsscheiben 29, 30 und sind
vermittels der Umlenkscheiben 31, 32 und der Spann rollenpaare 33, 34 genüg geführt.
Wie dcü F i g. 3 ?;iz 6 cü:ncmmen werden kann, sind die Saugkästen an einer Tragplatte
35 befestigt. An der Tragplatte sind ferner die Antriebsscheiben 29, 30 mit ihren
Kuppelrädern 37, 38, das Antriebszahnrad 36, die Umlenkscheiben 31, 32 und die Spannrollenpaare
33, 34 gelagert. Die Tragplatte 35 ist mit Gleitbuchsen 39 auf Führungsstangen 40
quer zur Transportrichtung derSchläuche S verschiebbar gelagert, die im Maschinengestell
41 befestigt sind. Sie wird nach F i g. 6 vermittels einer Schraubspinde142 verschoben,
die an einem Ende ein Handrad 43 aufweist und am anderen Ende mit einem Stellring
44 drehbar in ein Kuppelstück 45 eingreift, das an der Tragplatte 35 befestigt ist.
Das Antriebszahnrad 36 sitzt, wie F i g. 4 erkennen läßt, auf einer in der Tragplatte
35 gelagerten Buchse 46, die auf der zu den Führungsstangen 40 achsparallelen
Antriebswelle 47 gleitet und mit derselben über eine Paßfeder 48 gekuppelt ist.
Die Antriebswelle 47 ist beidseitig im Maschinengestell 41 gelagert und wird vom
Antrieb der Bodenmachermaschine über das Zahnrad 49 angetrieben. Vermittels der
in Pfeilrichtung c verschiebbaren Tragplatte 35 läßt sich die gesamte Luftvorrichtung
in Anpassung an verschiedene, dem Arbeitsprogramm der Bodenmachermaschine entsprechende
Schlauchlängen Sl verstellen.
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Wie der F i g. 5 entnommen werden kann, ist durch die Tragplatte
35 eine Druckluftdüse 50 hindurchgeführt, die im Raum zwischen den
beiden Saugkästen 22, 23 mündet und ihren Luftstrom in den Luftspalt zwischen den
beiden Folienlagen S1, S2 am Ende des Schlauches S richtet. In die Luftleitung 51
kann eine Ionisationskammer 52 von bekannter Bauart eingeschaltet sein, die die
Druckluft über eine Hochspannungs-Glimmeniladestrecke leitet und dabei leitfähig
macht. Die ionisierte Luft vermag eventuelle statische Aufladungen der Schläuche
zu neutralisieren, die die Folienlagen besonders an den Schlauchenden fest aneinanderhaften
läßt.
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Die Saugbänder 27, 28 bestehen vorzugsweise aus faserverstärktem Kunststoff
und weisen, wie F i g. 7 erkennen läßt, an beiden Seiten eine Perforation 53 auf,
in die entsprechend geformte Zähne 54 am Umfang der Antriebsscheiben 29, 30
(F i g. 4) eingreifen. Hierdurch ist ein exakter, rutschfreier Antrieb der Saugbänder
gewährleistet. Die Saugbänder sind, wie Fig.7 erkennen läßt, mit Sauglochreihen
55 versehen, die sich beim Vorbeilaufen der Saugbänder an den Saugkästen 22, 23
mit den Saugschlitzen 24, 25 letzterer decken. Die Länge der Sauglochreihen 55 ist
höchstens gleich der kleinsten Schlauchbreite Sb,
für die die Vorrichtung
ausgelegt ist. Die gegenseitigen Abstände 56, längs deren die Saugbänder ungelocht
sind, sind so lang bemessen wie die Länge 1 der Saugschlitze 24, 25. Hierdurch wird
erreicht, daß die Lochreihen 55 stets von den Folienlagen am Ende des Schlauches
überdeckt sind, und daß die Saugschlitze 24, 25 durch die ungelochten Abschnitte
56 auch dann abgedeckt bleiben, wenn die Lochreihen 55 die Saugschlitze nur zum
Teil überdecken. Schließlich bleibt beim Fehlen eines Schlauches die Saugwirkung
der Saugkästen für den vorauslaufenden und den nachfolgenden Schlauch voll erhalten.
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Die Greiferketten 21 führen die Schläuche S im Teilungsabstand t (F
i g. 7) so zwischen die Saugbänder 27, 28, daß die Schläuche die Sauglochreihen
55 mit ihren Enden überdecken. Beim Hindurchlaufen der Saugbänder und Schlauchenden
zwischen Cen Saugkästen 22, 21 gelangen die Sauglöcher 26 fortschreitend in Deckung
mit den Saugschlitzen 24, 25, was zur Folge hat, daß die Folienlagen S 1, S 2, wie
F i g. 5 erkennen läßt, von den Saugbändern angesaugt und während des Vorbeilaufes
an den Saugschlitzen festgehalten werden. Durch die divergierenden Saugkästen werden
die Folienlagen an einer Seitenfalz des Schlauches beginnend fortschreitend voneinander
abgehoben (gelüftet). Damit wird der atmosphärischen Luft Zutritt zwischen die Folienlagen
verschafft. (Vgl. hierzu F i g. 3). Das Eindringen von Luft in den Lüftspalt wird
durch die Druckluftdüse 50 unterstützt, die zwangsweise Luft, vorzugsweise
ionisierte, in den Lüftspalt einbläst. Am Austrittsende des Saugkastenpaares wird
die Saugwirkung der Saugbänder unterbrochen, sobald deren Sauglöcher die Saugschlitze
24, 25 der Saugkästen verlassen. Damit wird der gelüftete Schlauch von den Saugbändern
freigegeben, während er vermittels der Greiferketten 21 weiter in den Bereich der
Aufziehstation B der Bodenmachermaschine transportiert wird, die z. B. mit einem
an sich bekannten, an Parallelkurbeln 57, 58 gegenläufig umlaufenden Saugkastenpaar
59, 60 das schnelle Aufziehen und Legen des Kreuzbodens vollzieht.
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Die Luftvorrichtung nach F i g. 8 und 9 benutzt zum fortschreitenden
Lüften der Folienlagen an den Schlauchenden ein in Transportrichtung a mit der Transportgeschwindigkeit
der Schläuche S umlaufendes Saugwalzenpaar 61, 62, zwischen dessen gegenläufigen
Saugwalzen die Enden des Schlauches hindurchgeführt werden. Das Saugwalzenpaar ist
an der Tragplatte 350 gelagert, die, wie die Tragplatte 35
nach F i
g. 3 bis 6, am Maschinengestell verschiebbar gelagert ist, um die Luftvorrichtung
quer zur Transportrichtung a auf die verschiedenen Schlauchlängen Sl einzustellen,
für die die Bodenmachermaschine
ausgelegt ist. Das Saugwalzenpaar
61, 62 ist über die Kuppelzahnräder 63, 64 miteinander verbunden, von denen eines
vermittels des Zahnrades 65 vom Antrieb der Bodenmachermaschine angetrieben ist.
Die Saugwalzen weisen am Umfang eine Reihe von radialen Saugbohrungen 66 auf. Diese
stehen mit im Kreis angeordneten achsparallelen Saugkanälen 67 im Innern der Saugwalze
in Verbindung, die an einer Stirnfläche derselben münden. Der Kreis der Saugkanalmündungen
67 wird bei jeder Saugwalze durch einen Steuerring 68 überdeckt, der dicht auf der
Saugwalze aufliegt. Jeder Steuerring wird durch Federn 69 gegen die genannte Stirnfläche
gedrückt und durch einen Arretierstift 70 gegen Drehen gesichert. Er besitzt
eine Ausnehmung 71 im Bereich des Mündungskreises der Saugkanäle 67, die
sich um nur wenige Winkelgrade a von der gemeinsamen Berührungsebene E -E
des Saugwalzenpaares in Drehrichtung der Saugwalzen 61, 62 erstreckt und über die
Saugleitung 72 an eine nicht dargestellte Vakuumpumpe angeschlossen ist. Der Winkelbereich
a der Ausnehmung 71 entspricht somit der Saugzone der Saugwalzen 61, 62, längs der
die Folienlagen S1, S2 des Schlauchendes von den Saugwalzen festgehalten und mitgenommen
werden. Der Umfang der Saugwalzen ist gleich dem Teilungsabstand t, mit dem die
Schläuche von den Greiferketten 72 in der Bodenmachermaschine voranbewegt werden.
Von diesem Umfang ist nur ein der größten vorkommenden Schlauchbreite
Sb entsprechender Teil mit radialen Saugbohrungen 66 versehen, während der
dem Winkelbereich ß in F i g. 8 entsprechende Rest des Saugwalzenumfanges ungelocht
ist. Der Teilungsabstand t und damit der Saugwalzenumfang ist dabei so groß bemessen,
daß der von Saugbohrungen 66 freie Winkelbereich ß mindestens gleich dem Winkelbereich
a der Saugzone ist. Der Saugwalzenantrieb und der Antrieb der Greiferketten 72 sind
so miteinander gekuppelt, daß die Sauglochreihen 66 der beiden Saugwalzen, genau
an der vorauslaufenden Seitenfalz des Schlauches beginnend, sich auf letzterem abwälzen.
Der ungelochte, vorauslaufende Umfangsteil ß gewährleistet dabei die volle Saugleistung
bereits beim Aufsetzen der ersten Saugbohrung auf die Fohenlagen S1, S2, weil er
das Eindringen von Außenluft in die Ausnehmung 71 der Steuerringe 68 verhindert.
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Beim Hindurchführen der Enden des von der Greiferkette 72 transportierten
Schlauches S zwischen den Saugwalzen 61, 62 werden die Folienlagen S1, S2
längs des Saugzonenwinkels a durch Saugwirkung fortlaufend voneinander um wenige
Millimeter abgehoben und nach Passieren der Saugzone wieder freigegeben. Zur Unterstützung
dieses Lüftvorganges wird vermittels der Lüftleitung 73 im Bereich der Saugzone
Luft zwischen die voneinander abgehobenen Folienlagen geblasen, die gegebenenfalls
vorher in der Ionisationskammer 74 ionisiert wird.
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Der Schlauch S wird nach dem Lüften seiner Enden von den Greiferketten
72 einer an sich bekannten Station zum Aufziehen und Legen des Bodens zugeführt,
wie sie z. B. bei dem Ausführungsbeispiel nach F i g. 3 vorgesehen ist.
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Die beschriebenen Lüftvorrichtungen sind an beiden Seiten der Bodenmachermaschine
vorzusehen, sofen an beiden Enden des Schlauches eine Bodenfaltung vollzogen werden
soll.