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DE1610797B - Vorrichtung zum Anzeichnen eines Saumes an Kleidungsstücken - Google Patents

Vorrichtung zum Anzeichnen eines Saumes an Kleidungsstücken

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Publication number
DE1610797B
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DE
Germany
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pressure plate
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Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
Other languages
English (en)
Inventor
Der Anmelder Ist
Original Assignee
Orthwin, Sidney O., Dayton, Ohio (V.St. A.)

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Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Anzeichnen eines Saumes an Kleidungsstücken, z.B. Röcken, Kleidern, Jacketts od. dgl., mit einem in seiner Arbeitsstellung auf dem Fußboden stehenden Ständer mit einem Lineal, das mit einer verstellbaren und in jeder beliebigen Stellung feststellbaren Gleitschiene verbunden ist, die eine gewellte Druckplatte hat, die dem entsprechend gewellten Endteil eines Hebels angepaßt ist, wobei das andere Ende des Hebels am unteren, im Abstand von der Druckplatte angeordneten Teil der Gleitschiene angeordnet ist und der Hebel in Richtung auf die Druckplatte schwenkbar ist, wobei ein zwischen die Druckplatte und das gewellte Ende des Hebels eingelegter Stoff gefaltet und eingeklemmt ist. Eine derartige Vorrichtung wird in Haushalten, Bekleidungsgeschäften, Schneidereien od. dgl., verwendet.
Es sind Vorrichtungen zum Anzeichnen des Saumes an Kleidungsstücken durch Kreidemarkierungen in der gewünschten Höhe auf dem Kleidungsstück bekannt. Obwohl derartige Kreidemarkierungen von verschiedenen Stoffen leicht entfernt und abgebürstet werden können, sind sie von anderen Stoff arten ziemlieh schwierig zu entfernen. Besonders schwierig ist es, alle Spuren der Kreidemarkierungen von dunklen Stoffen völlig abzubürsten. Wenn ein mit Kreide angezeichneter Saum gebügelt wird, kann die Wärme die Kreide in den Stoff einschmelzen, so daß es dannvielfach unmöglich ist, die Kreide aus dem Stoff wieder zu entfernen. Ferner sind Kreidemarkierungen auf hellen, insbesondere auf weißen Stoffen schlecht zu sehen.
Weiterhin ist eine Vorrichtung zum Anzeichnen eines Saumes an Kleidungsstücken bekannt, die aus einem auf dem Fußboden stehenden Ständer besteht. Dieser Ständer hat ein Lineal mit einer darauf verstellbaren Gleitschiene, die in Höhe des anzuzeichnenden Saumes in jeder gewünschten Stellung arretiert werden kann. Die Gleitschiene hat eine Druckplatte, die zwischen sich und dem Ende eines schwenkbar an der Gleitschiene gelagerten Hebels einen Teil des Stoffes aufnimmt, auf dem der Saum angezeichnet werden soll. Das Hebelende und die Druckplatte haben Führungen, die gemeinsam einen Durchgang für eine Nadel bilden, mit der der Saum gestickt wird. Dadurch wird erreicht, daß jede durch diesen Durchgang in den Stoff eingeführte Stecknadel genau horizontal sitzt und so den Saum gerade werden läßt. Ein derartiges Anzeichnen ermöglicht es jeder Hilfskraft, einen Rocksaum auf einfache Weise ganz geradlinig anzuzeichnen. Nachdem der Saum an dem entsprechenden Kleidungsstück abgesteckt worden ist, wird er an der angezeichneten Linie entlang umgefaltet und gebügelt. Bevor jedoch der Saum umgebügelt werden kann, müssen die Stecknadeln wieder entfernt werden. Das ist ein zusätzlicher Arbeitsgang.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Anzeichnen eines Saumes an Kleidungsstücken der eingangs genannten Art so auszubilden, daß unter Beseitigung der aufgezeigten Nachteile und Mangel des vorstehend geschilderten Standes der Technik jede Hilfskraft mit Hilfe von Nadel und Faden einen absolut geradlinigen Saum abstecken kann, ( ohne dazu Stecknadeln zu benutzen, wodurch das bisher notwendige Herausziehen dieser Stecknadeln vor dem Bügeln vermieden wird.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß die Druckplatte und das gewellte Hebelende in an sich bekannter Weise mit Führungen für die Nadel versehen sind, und wobei an dem Hebel ein Schieber mit einem Klemmteil zum Einklemmen eines Fadens zwischen sich und dem Hebel verschiebbar gelagert ist, und wobei im Abstand von dem Klemmteil an dem Schieber eine an sich bekannte Abschneidevorrichtung für den durch die Führungen hindurchgehenden Faden vorgesehen ist.
Der mit der Erfindung erzielbare technische Fortschritt beruht auf den Vorteilen, daß an einem Kleidungsstück ein Saum in genau horizontaler Ebene und absolut geradlinig mittels eines Fadens von jeder Hilfskraft abgesteckt werden kann. Dadurch brauchen vor dem Bügeln keine Stecknadeln mehr herausgezogen zu werden. Außerdem können die abgesteckten Längen größer gemacht werden als eine Stecknadel lang ist, wodurch weniger oft abgesteckt werden muß, was zu Einsparungen an Absteckvorgängen und damit an Arbeitszeit führt.
Weitere wesentliche Merkmale der Erfindung sind im folgenden aufgeführt: Um den Schieber von Hand leicht verschieben und festhalten zu können, ist er mit Ausnehmungen als Griffleiste versehen. Das obere Ende des Schiebers ist mit einem Vorsprung zum Einklemmen eines Endes des aus den Führungen für die Nadel in den Weg des Schiebers hineinragenden Fadens versehen. Das Ende der durch den Hebel gebildeten Führungen ist in Klemmstellung des Hebels neben der Abschneidevorrichtung angeordnet und endet in einer Rinne, während die am gegenüberliegenden Ende des Hebels angeordnete Führung als ovale Öffnung ausgebildet ist.
Die Erfindung ist in der Zeichnung an einem Ausführungsbeispiel veranschaulicht. Es zeigt
F i g. 1 die Vorrichtung gemäß der Erfindung mit geöffnetem Hebel in Seitenansicht,
Fig.2 den oberen Teil der Vorrichtung nach F i g. 1 mit geschlossenem Hebel in schaubildlicher Ansicht,
F i g. 3 den Schnitt nach Linie ΙΙΙ-ΙΠ in F i g. 2 mit eingeführtem Faden,
Fig.4 den Schnitt nach Fig.3 mit eingeklemmtem Faden,
F i g. 5 den Schnitt nach Linie V-V in F i g. 2 mit eingeklemmtem Stoff und eingeführtem Faden,
Fig.6 die Abschneidevorrichtung auseinandergezogen in schaubildlicher Ansicht und
F ig. 7 ein Stück Stoff mit einem eingezogenen Faden.
Die Vorrichtung gemäß der Erfindung besteht im wesentlichen aus Führungen 11, 12, 13 zum Durchstecken einer Nadel 30 und zum Einführen eines Fadens T, einer Abschneidevorrichtung 17 und einer Vorrichtung zum Festhalten des Fadens, damit das freie Fadenende abgeschnitten werden kann.
Im einzelnen besteht die Vorrichtung gemäß der Erfindung aus einem Ständer 1 mit einem Fuß 2 und einem senkrechten Lineal 3, das einen Längenmaßstab trägt. Auf dem Lineal 3 ist eine Gleitschiene 4 nach oben und unten verstellbar angeordnet. Die Gleitschiene 4 besteht aus einem Vorderteil 4 α, einem Seitenteil 4 b, das an den Seiten 3 a des Lineals 3 anliegt, und einer Zunge 4 c auf der Rückseite des Lineals 3. Das Ende 4 d der Zunge 4 c liegt einem Vorsprung 4e des Vorderteils 4 a der Gleitschiene 4 genau gegenüber. Durch das Ende 4 d der Zunge 4 c und den Vorsprung 4 e ist eine Schraube 5 mit einer Flügelmutter 6 geführt, mit der die Gleitschiene 4 in jeder Stellung auf dem Lineal 3 arretiert werden kann.
Das obere Ende der Gleitschiene 4 ist als eine Druckplatte 7 mit einem W-f örmigen Querschnitt ausgebildet, durch den zwei Führungen (Rinnen) 8 in gleicher Ebene hintereinander angeordnet sind. Die Gleitschiene 4 hat an ihrem unteren Ende zwei abgebogene Laschen 4/, an denen durch einen Zapfen 9 ein Hebel 10 mit einem gewellten Ende 10 α schwenkbar gelagert ist. Das Ende 10 α des Hebels 10 ist entsprechend dem W-förmigen Querschnitt der Druckplatte 7 gewellt, so daß es in der Druckplatte? ruht, wenn der Hebel 10 gemäß Fig. 1 in PfeilrichtungA hochgeschwenkt ist. Das gewellte Ende 10 ist mit Führungen 11, 12, 13 versehen. Diese Führungen liegen bei hochgeklapptem Hebel 10 auf Höhe der Rinnen 8 der Druckplatte 7. Auf diese Weise bilden sie gemeinsam einen horizontalen Durchlaß für eine Nadel 30 mit Faden T. Auf dem Hebel 10 gleitet ein Schieber 14, der mit Laschen 15 um den Hebel 10 greift. Um die Führung des Schiebers 14 an dem Hebel 10 zu erleichtern, haben beide über ihre jeweilige gesamte Länge einen W-förmigen Querschnitt, mit dem sie ineinandergreifen.
Das obere Ende des Schiebers 14 hat auf der in F i g. 2,5 und 6 gesehen linken Seite ein seitlich abstehendes Blech 16, an dem eine Abschneidevorrichtung 17 befestigt ist, die ein Scherblatt 18 mit einem senkrechten Langloch 19 und ein Schutzblech 20 mit mehreren Bohrungen 21 aufweist. Das Schutzblech 20 ist mit mehreren Schrauben 22 und unter Zwischenlage des Scherblattes 18 an dem Blech 16 befestigt. Dazu sind in dem Blech 16 Gewindebohrungen 16 α und in dem Scherblatt 18 das Langloch 19 vorgesehen. Das Scherblatt 18 ist so breit, daß seine Schneidkante 18 a in Ausschnitte 20 a des Schutzbleches 20 hineinragt, jedoch die in Fig. 6 gesehen linke Kante des Schutzbleches 20 nicht überragt.
Die Abschneidevorrichtung 17 hat den Vorzug, daß das Scherblatt 18 von seinem einen bis zu seinem anderen Ende verwendet werden kann, so daß seine gesamte Schneidlänge ausgenutzt werden kann, wenn diese teilweise stumpf geworden ist. Es ist auch möglich, daß die linke Kante des Bleches 16 eine Schneidkante 16 c bildet. In diesem Fall ist ein gesondertes Messer in Form des Scherblattes 18 nicht erforderlich.
Der Schieber 14 hat in Fi g. 6 gesehen oben rechts einen seitlichen Vorsprung 23, dessen Klemmteil 23 a mit einem Anschlag 24 des Hebels 10 zusammenwirkt. Der Anschlag 24 begrenzt die Aufwärtsbewegung des Schiebers 14. Ist der Hebel 10 abgeklappt, wie aus F i g. 1 ersichtlich ist, so nimmt der Schieber 14 infolge seines Eigengewichtes seine untere Lage ein, in der seine Unterkante auf dem Rand 25 eines Halters 26 ruht, der an dem unteren Teil des Hebels 10 ausgebildet ist und den Zapfen 9 trägt. Wird der Schieber 14 hochgeschoben, klemmt er mit seinem Klemmteil 23 a einen durch Druckplatte 7 und Hebelende 10 eingeführten Faden T an dem Anschlag 24 fest, wie aus F i g. 4 ersichtlich ist. Der Faden T ist mit seinem Teil T1 aber auch zwischen den aufeinandergleitenden Flächen des Schiebers 14 und des Hebels 10 eingeklemmt. Aus diesem Grund ist der Anschlag 24 für das Festklemmen und -halten des Teiles T1 des Fadens T nicht unbedingt erforderlich. Zum sicheren Bewegen des Schiebers 14 ist er mit Bohrungen 27 als Griffleiste versehen.
Die Vorrichtung zum Anzeichnen eines Saumes an Kleidungsstücken gemäß der Erfindung wird wie folgt benutzt: Soll in Höhe 29 ein Saum 28 angezeichnet werden, wird die Gleitschiene 4 bei abgeklapptem Hebel 10 so eingestellt, daß die Rinnen 8 in Höhe des Rocksaumes 29 liegen, während sich der Schieber 14 in seiner untersten Stellung gemäß Fig. 1 befindet. Nachdem die Druckplatte? dicht an den Rock 28 angelegt ist, wird der Hebel 10 in Pfeilrichtung A hochgeschwenkt, so daß sein gewelltes Ende 10 a den Rockrand in die Druckplatte? preßt. Dann wird die Nadel 30 mit dem Faden T durch die Führungen 11, 12, 13 gezogen, und zwar der Reihe nach durch die Führung 11, eine der Rinnen 8, die Führung 12, die andere Rinne 8 und die Führung 13, wie aus F i g. 5 ersichtlich ist. Der Faden T wird so weit durch die Führungen gezogen, daß ein nur kurzes Stück von z.B. 6bis 12mm Länge außerhalb der Führung 11 verbleibt. Dann wird der Schieber 14 aus der in F i g. 3 veranschaulichten Stellung nach oben in die aus F i g. 4 ersichtliche Stellung geschoben, so daß er die
Führung 11 verdeckt und dadurch den Faden T zwischen dem Klemmteil 23 a des Vorsprunges 23 und dem Anschlag 24 am oberen Ende des Hebels 10 klemmt und festhält.
Ist das Fadenende Tl auf diese Weise eingeklemmt und festgehalten, wird das aus der Führung 13 herausragende Fadenende an der Schneidkante 18 a des Scherblattes 18 abgeschnitten. Schieber 14 und Hebel 10 fallen durch ihr Eigengewicht in die Ausgangsstellung zurück. Auf diese Weise bleibt ein Stück
Faden T in dem Kleidungsstück genau dort zurück, wo der Saum hin soll. Die Vorrichtung wird dann gegenüber dem Kleidungsstück in eine andere Stellung gebracht und das Anzeichnen dort fortgesetzt.
Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann ein Rocksaum auch mit Stecknadeln angezeigt werden. Der Querschnitt der Druckplatte? und des ihr angepaßten gewellten Endes 10 a des Hebels 10 kann ebenso gut eine V-Form oder irgendeine andere gewählte Form haben.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen

Claims (4)

Patentansprüche:
1. Vorrichtung zum Anzeichnen eines Saumes an Kleidungsstücken mit einem in seiner Arbeits-' stellung auf dem Fußboden stehenden Ständer mit einem Lineal, das mit einer verstellbaren und in jeder beliebigen Stellung festlegbaren Gleitschiene verbunden ist, die eine gewellte Druckplatte hat, die dem entsprechend gewellten Endteil eines Hebels angepaßt ist, wobei das andere Ende des Hebels am unteren, im Abstand von der Druckplatte angeordneten Teil der Gleitschiene angeordnet ist und der Hebel in Richtung auf die Druckplatte schwenkbar ist, wobei ein zwischen die Druckplatte und das gewellte Ende des Hebels eingelegter Stoff gefaltet und einklemmbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckplatte (7) und das gewellte Hebelende (10 a) in an sich bekannter Weise mit Führungen (8, 11, 12, 13) für die Nadel (30) versehen sind, und wobei an dem Hebel (10) ein Schieber (14) mit einem Klemmteil (23 a) zum Einklemmen eines Fadens (T) zwischen sich und dem Hebel (10) verschiebbar gelagert ist, und wobei im Abstand von dem Klemmteil (23 a) an dem Schieber (14) eine an sich bekannte Abschneidevorrichtung (17) für den durch die Führungen (8, 11, 12, 13) hindurchgehenden Faden (T) vorgesehen ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schieber (14) mit Ausnehmungen (27) als Griffleiste versehen ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das obere Ende des Schiebers (14) mit einem Vorsprung (23) zum Einklemmen eines Endes (Tl) des aus den Führungen (8, U, 12, 13) für die Nadel (30) in den Weg des Schiebers (14) hineinragenden Fadens (T) versehen ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die durch das gewellte Hebelende (10 a) gebildeten Führungen (11,12,13) mit den Führungen (8) der Druckplatte (7) auf gleicher Höhe liegen.

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