DE1609672C - Als bleibende Schalung geeignetes bewehrtes Wandbauelement - Google Patents
Als bleibende Schalung geeignetes bewehrtes WandbauelementInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein als bleibende Schalung geeignetes, bewehrtes Wandbauelement, das aus zwei
im wesentlichen parallelen Platten mit einer Stegverbindung besteht.
Wandbauelemente der genannten Art sind bereits bekannt, und zwar nach den französischen Patentschriften
629 617, 645 008 und 1 085 878.
Beim Wandbauelement nach der französischen Patentschrift 1 085 878 sind die beiden im Querschnitt
schlank-rechteckigen, parallelen Platten durch jo zwei nicht unterbrochene Stege verbunden, die einerseits
einen Hohlraum einschließen und die andererseits zwei offene seitliche Kanäle nach innen begrenzen,
die beim Zusammensetzen mehrerer gleichartiger Elemente ebenfalls zu vertikal verlaufenden Hohl- »5
räumen werden, in die nach Aufstellen der Elemente Bewehrungskörbe und Vergußmasse in Form von
Beton eingebracht werden. Diese Ausbildungsform von Wandbauelementen, die bei ihrer Aufstellung
und ihrem Verguß keiner besonderen Verschalung bedürfen, hat den Nachteil, daß durch die nicht unterbrochenen
Stege die Einbringung einer Horizontalbewehrung nicht möglich ist, genausowenig wie die
Vergußmasse in die von den Stegen begrenzten Hohlräume eindringen und eine Querverbindung herstellen
kann.
Unterbrechungen, die ein Übertreten von Vergußmasse an sich ermöglichten, sind zwar in den ähnlich
profilierten Deckenbalken nach der französischen Patentschrift 645 008 bekannt, die Stegdurchbrechungen
sind dort jedoch im Querschnitt so klein gehalten, daß ein Durchtritt von Vergußmasse praktisch
nicht möglich wäre, ganz abgesehen davon, daß diese Durchbrechungen für die Einbringung von
Korkisolierungen vorgesehen sind und bei einem Verguß bzw. bei Ausfüllung mit Vergußmasse diese
für die Festigkeit einer etwa aus solchen Elementen gebildeten Wand im Bereich der Durchbrechungen
bedeutungslos wäre.
Derartige Bauelemente mit Bewehrungen auch im Bereich der Stegverbindungen zu versehen, ist beispielsweise
der französischen Patentschrift 629 617 zu entnehmen.
Der Erfindung liegt demgemäß die Aufgabenstellung zugrunde, die genannten Nachteile zu beheben,
d. h. ein Wandbauelement zu schaffen, das unter Beachtung und Beibehaltung der an sich gegebenen
Vorteile (schalungsfreies Arbeiten, relative Leichtigkeit der Elemente und relativ schnelle
Montage) die Vorteile weiterer Gewichtsersparnis, leichterer Anpaßbarkeit an bauliche Gegebenheiten
und der Einbringbarkeit von Querbewehrungen und eines Quervergusses bietet.
Diese Aufgabe ist mit einem Wandbauelement der genannten Art gelöst, das nach der Erfindung
dadurch gekennzeichnet ist, daß die Stegverbindung u!s ein Steg ausgebildet ist, der in mehrere, in Abstand
voneinander und in Abstand von den oberen und unteren Plattenkanten in Flucht angeordnete
Teilstegi: unterbrochen ist, die über Vouten, welche
an der Platteninnenfläche ohne Unterbrechung verlaufen, mit den Platten ein Ganzes bilden.
Durch diese Ausbildung eines Wandbauelementes mit einer mehrfach durchbrochenen Stegverbindung
ist zwangläufig eine weitere Gewichtsersparnis verbunden, während andererseits die Durchbrechungen
eine Durchführung von Bewehrungseisen horizontal durch eine aus solchen Elementen erstellte Wand zulassen
und weiterhin ein Durchtreten der Vergußmasse durch die Stegverbindungen, so daß die aus
diesen Elementen erstellte Wand einen kompakten, in sich geschlossenen und quersteifen Baukörper
bildet. Durch die Anordnung der Vouten, die den Übergangsbereich der Stege in die Platten bilden, ist
es leicht möglich, die sich an die Vouten anschließenden Plattenbereiche bei der Herstellung der Elemente
länger oder kürzer zu halten, so daß auf diese Weise baulichen Gegebenheiten (Zwischenwandanschlüsse)
einfach Rechnung getragen werden kann.
Das Wandbauelement nach der Erfindung wird nachfolgend an Hand der zeichnerischen Darstellung
von Ausführungsbeispielen erläutert.
In dieser Darstellung zeigt
F i g. 1 in perspektivischer Ansicht ein Wandbauelement,
F i g. 2 eine Seitenansicht des Wandbauelementes, F i g. 3 einen Schnitt durch das Wandbauelement.
Fig. 4 einen Teilschnitt durch das Wandbauelement im Bereich von Steg und Voute und
Fig. 5 einen Schnitt durch einen mit, Wandbauelementen nach der Erfindung erstellten Kellerraum.
Das Wandbauelement 1 besteht aus zwei parallelen Platten 2, 3, die durch einen Steg verbunden sind,
dessen Teilstege 4, 4', 4" Durchgriffsöffnungen 5 begrenzen. Die Teilstege 4, 4', 4" gehen im Bereich von.
Vouten 9 in die Platten 2, 3 über, wobei die Vouten 9 gemäß Fig. 4 durch Zugeisen Il zusätzlich bewehrt
sein können.
Die sich an die Vouten 9 anschließenden Plattenabschnitte 6 können in einfacher Weise bei Bedarf
und unter Verwendung der gleichen Gußform länger oder kürzer gehalten werden, indem in den betreffenden
Hohlräumen der Gußform entsprechend bemessene Leisten eingesetzt werden. Gemäß Fig. 4 kann
natürlich das ganze Wandbauelement 1 mit Längsarmierungen 10 versehen werden.
Beim Verguß der beispielsweise gemäß F i g. 5 auf Fundamenten 12 aufgestellten Wandbauelemente 1
tritt die Betonmasse 15 auch durch die Durchgriffsöffnungen S und füllt alle Hohlräume in den nebeneinandergestellten
Wandbauelementen 1 aus. Bewehrungskörbe 20 durchgreifen die Kellerwand waagerecht
in den oberen und unteren Durchgriffsöffnungen 5 der Wandbauelemente 1. In an sich bekannter
Weise können die inneren Platten 3 in der Höhe kürzer gehalten sein als die äußeren Platten 2, wodurch
eine Auflage für die Decke 14 erzielt wird. Die Wandbauelemente 1 können, wie aus den Fig. 2 und 5 erkennbar,
in mit dem Fundament 12 verbundenen U-Profilen eingesetzt werden.
Claims (2)
1. Als bleibende Schalung geeignetes, bewehrtes Wandbauelement aus zwei im wesentlichen
parallelen Platten mit einer Stegverbindung, dadurch gekennzeichnet, daß die Stegverbindung
als ein Steg ausgebildet ist, der in mehrere, in Abstand voneinander und in Abstand
von den oberen und unteren Plattenkanten in Flucht angeordnete Teilstege (4, 4', 4") unterbrochen
ist, die über Vouten (9), welche an der Platteninnenfläche ohne Unterbrechung verlaufen,
mit den Platten ein Ganzes bilden.
2. Wandbauelemente nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Vouten (9) durch
Zugeisen (11) zusätzlich bewehrt sind.
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