DE1605220C - In Abhängigkeit von der Fahrzeugge schwindigkeit auslosbare Bremse fur Schie nenfahrzeuge - Google Patents
In Abhängigkeit von der Fahrzeugge schwindigkeit auslosbare Bremse fur Schie nenfahrzeugeInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine in Abhängigkeit von der Fahrzeuggeschwindigkeit auslösbare Bremse für
insbesondere in Bergwerksbetrieben verwendete Schienenfahrzeuge mit einem zum Antrieb der die
Bremse auslösenden Vorrichtung am Fahrzeug befestigten Rad, welches unabhängig von der Lastübertragung
vom Fahrzeug auf die Schiene gegen diese anpreßbar ist, nach Patent 1 237 165.
Durch das unabhängig gegen die Schiene anpreßbare Rad wird eine kontinuierliche Geschwindigkeitsüberwachung
des Fahrzeuges gewährleistet, und zwar unabhängig von etwaigen Unebenheiten oder
Unregelmäßigkeiten an den Laufflächen der Schiene, sowie unabhängig von einer ungleichmäßigen Lastverteilung
des Fahrzeuggewichtes usw.
Das einseitig an die Schiene anpreßbare Rad hat jedoch den Nachteil, daß es das Fahrzeug einseitig
belastet und infolgedessen dessen Laufruhe beeinträchtigen kann.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die in Abhängigkeit von der Fahrzeuggeschwindigkeit
auslösbare Bremse gemäß dem Hauptpatent derart weiterzubilden, daß die Laufruhe des Fahrzeuges
verbessert wird.
Diese Aufgabe ist dadurch gelöst worden, daß der auf die Schiene übertragenen Anpreßkraft mittels
eines dem Rad der Auslösevorrichtung auf der anderen Schienenseite etwa gegenüberliegend angeordneten
Elementes eine etwa der Anpreßkraft des Rades entsprechende, der Anpreßkraft entgegengerichtete
Gegenkraft auf die Schiene entgegensetzbar ist.
Hierdurch ergibt sich der Vorteil einer Vergrößerung der Laufruhe des Fahrzeuges, da jeder durch
das die Auslösevorrichtung antreibende Rad auf die Schiene ausgeübten Kraft eine praktisch gleich große
Gegenkraft entgegengesetzt wird, so daß mit Sicherheit ein Pendeln oder Schlagen des Fahrzeuges um
dessen vertikale Achse vermieden wird.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform des Gegenstandes nach der Erfindung ist das die Gegenkraft
ausübende Element als Gegenrad ausgebildet, welches um eine etwa parallel zur Schwenkachse des die
Vorrichtung zum Bremsen betätigenden Rades sowie parallel zur eigenen Laufachse angeordnete
Schwenkachse ebenfalls um ein begrenztes Maß schwenkbar ist. Ein derartiges Element vermag sich
besonders gut Unebenheiten an Schienen sowie Wellungen des Steges oder Schienenstößen anzupassen,
so daß mit Sicherheit ein Abheben des die Gegenkraft ausübenden Elementes von der Schiene vermieden
wird.
Besonders zweckmäßig ist es, wenn das Rad und das Gegenrad mittels eines elastischen Rückstellelementes,
beispielsweise einer Feder, elastisch miteinander gekuppelt sind, derart, daß sie den Steg der
Schiene zangenförmig elastisch zwischen sich erfassen. Durch die elastische Kupplung des Rades mit
dem Gegenrad wird erreicht, daß sich diese beiden Räder bei Unebenheiten am Steg der Schiene voneinander
entfernen bzw. aneinander annähern können, ohne daß eine Beeinträchtigung der Vorrichtung
möglich wäre. Andererseits ermöglicht diese elastische Kupplung, daß auch bei plötzlichen Querschnittsveränderungen
ein Blockieren der Vorrichtung durch Anlaufen der Räder verhindert wird.
Ein weiteres Merkmal nach der Erfindung besteht darin, daß das Gegenrad ebenfalls unabhängig von
der Lastübertragung auf der Schiene geführt ist.
Zweckmäßigerweise sind beide Räder auf ihrem die Schiene berührenden Umfang mit einem abriebfesten
sowie nicht brennbaren Kunststoff mit hohem Reibungskoeffizienten versehen. Hierdurch wird erreicht,
daß das Rad und das Gegenrad nicht durchrutschen, sondern auf dem Steg in jeder Lage abrollen,
wobei eine Funkenbildung vermieden wird, was insbesondere im untertägigen Grubenbetrieb oder in
sonstigen explosionsgefährdeten Räumen von Bedeutung ist.
Die Erfindung ist an Hand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es
zeigt
F i g. 1 einen Ausschnitt aus einem Schienenfahrzeug
und
F i g. 2 eine Draufsicht auf den Gegenstand nach
F i g. 1 teils im Schnitt.
Eine als I-Träger 1 ausgebildete Laufschiene weist einen senkrechten Steg la auf. Das Laufwerk
eines Schienenfahrzeuges ist mit nicht dargestellten
Laufrollen versehen, die auf dem Unterflansch 1 b der Schiene 1 laufen. Zum Auslösen der ebenfalls
nicht dargestellten Bremse dient eine Fliehkraft-Bremsauslösevorrichtung 2, deren Antriebswelle 3
über ein Ritzel 4 mit einem Zahnrad 5 in getrieblicher Verbindung steht. Das Zahnrad 5 ist auf einer
Welle 6 befestigt, die an ihrem freien Ende ein undrehbar befestigtes Rad 7 trägt, das auf seinem Umfang
mit einem nicht dargestellten Kunststoffbelag versehen ist. Mit diesem Kunststoffbelag berührt das
Rad 7 den Steg 1 α der Laufschiene 1.
Die Welle 6 ist in einem schematisch angedeuteten Lager 8 drehbar gelagert, das um einen Zapfen 9,
der parallel zur Welle 6 verläuft, schwenkbar ist. Der Zapfen 9 ist in einer Brücke 10 gelagert.
Ein Gegenrad 11 ist auf einer Welle 12 undrehbar befestigt, die in einem Lager 13 drehbar gelagert ist.
Das Gegenrad 11 stützt sich auf der dem Rad 7 gegenüberliegenden anderen Stegseite ab und weist an
seinem sich am Steg führenden Umfang gleichfalls einen aus der Zeichnung nicht ersichtlichen Kunststoffbelag
auf.
Die beiden Räder 7 und 11 sind mittelbar über ihren Wellen 6 bzw. 12 bzw. die Lagergehäuse 8 und
13 mittels einer Zugfeder 14 elastisch miteinander gekuppelt (F i g. 1). Die Zugfeder 14 steht unter einer
Vorspannung, so daß die Räder 7 und 11 elastisch gegen die gegenüberliegenden Seitenflächen des Steges
la angepreßt sind. Die Widerlager 14a bzw.
14 b an der Zugfeder 14 können in Längsrichtung der Zugfeder 14 verstellbar und arretierbar ausgebildet
sein, so daß sich die Vorspannung der Zugfeder
14 nach den jeweils vorliegenden Betriebsverhältnissen einstellen läßt.
Eine schiefe Ebene 15 ist mit dem Gehäuse der Fliehkraft-Bremsauslösevorrichtung 2 drehfest gekuppelt.
Auf der Unterseite dieser schiefen Ebene
15 ist ein zweiarmiger Hebel 16 geführt, der um eine Achse 17 schwenkbar gelagert ist und mit einem in
der Zeichnung nicht dargestellten Ventil in Verbindung steht. Durch dieses Ventil ist die Energiezufuhr,
beispielsweise die Zufuhr einer Druckflüssigkeit, für das Betätigen der Fahrwerkbremse beeinflußbar.
An eine Bohrung 18 ist ein Seil oder eine Kette angeschlagen, das mit einem Handhebel in
Verbindung steht, mittels welchem das Betätigen des Ventils unabhängig von der Funktionsweise der
Fliehkraft-Bremsauslösevorrichtung 2 möglich ist. Das Bezugszeichen 19 bezeichnet eine Zugfeder,
welche den Hebel 16 ständig gegen die Unterseite der schiefen Ebene 15 andrückt, so daß ein Spiel
bzw. ein toter Lauf des Hebels, und der schiefen Ebene vermieden werden.
Das Lager 13 und damit die Welle 12 sowie das Gegenrad 11 sind um eine Achse 20 schwenkbar gelagert.
Die Achse 20 verläuft parallel zur Schwenkachse 9 und ist in der Brücke 10 gelagert.
Die Wirkungsweise der Einrichtung ist wie folgt: Da das Rad 7 auf dem Steg der Schiene 1 α geführt ist, wird es entsprechend der Fahrgeschwindigkeit des Fahrzeuges gedreht. Bei Überschreiten einer gegebenenfalls einstellbaren Höchstgeschwindigkeit
Die Wirkungsweise der Einrichtung ist wie folgt: Da das Rad 7 auf dem Steg der Schiene 1 α geführt ist, wird es entsprechend der Fahrgeschwindigkeit des Fahrzeuges gedreht. Bei Überschreiten einer gegebenenfalls einstellbaren Höchstgeschwindigkeit
ίο wird das Gehäuse der Fliehkraft-Bremsauslösevorrichtung
2 durch in diesem angeordnete, in der Zeichnung nicht dargestellte Mittel mitgenommen
und gedreht. Hierdurch wird auch die schiefe Ebene 15 beispielsweise derart gedreht, daß der Hebel 16
mit seinem sich unter dieser schiefen Ebene führenden Teil nach unten geschwenkt wird. Dies hat zur
Folge, daß das mit dem Hebel 16 in getrieblicher Verbindung stehende Ventil od. dgl. ebenfalls entsprechend
betätigt wird, wodurch die Bremsfunktion der nicht dargestellten Bremse ausgelöst wird. Dies
kann dadurch erfolgen, daß die Bremse normalerweise, d. h. beim Fahren, durch hydraulisch beaufschlagbare
Zylinder und Kolben in Offenstellung gehalten wird, wobei nach Überschreiten der eingestellten
Höchstgeschwindigkeit durch das Verschwenken des Hebels 16 die Energiezufuhr zu diesen hydraulischen
Kolben bzw. Zylindern unterbrochen wird, bzw. die zu diesen Teilen führenden Leitungen von
hydraulischer Druckflüssigkeit entlastet werden. Die Bremsbacken der Bremsvorrichtung können danach
durch Federelemente in ihre Bremsstellung gezogen werden.
Wenn dies erwünscht ist, kann mittels des Handhebels die Bremse unabhängig von der Fahrzeuggeschwindigkeit
durch das am Hebel 16 angeschlagene Seil od. dgl. betätigt werden. Durch das Gegenrad 11
wird auf den Steg 1 α der Schiene 1 ein gleich großes Moment bzw. eine gleich große Kraft, wie sie von
dem Rad 7 auf den Steg der Schiene ausgeübt wird, übertragen.
Hierdurch wird ein Pendeln des Fahrzeugs um dessen vertikale Achse mit Sicherheit vermieden, da
jedem von dem Rad 7 auf den Steg 1 α der Schiene 1 ausgeübten Moment ein praktisch gleich großes Gegenmoment
durch das gegen die andere Stegseite wirkende Gegenrad 11 entgegengesetzt wird. Dieser
Kräfte- und Momentausgleich wird auch dann nicht aufgehoben, wenn die Räder 7 bzw. 11 sich voneinander
entfernen, beispielsweise durch Wellungen im Steg, beim Durchfahren von Weichen od. dgl., so daß
auch in diesen Fällen eine entsprechende Laufruhe erzielt wird.
Das Patentbegehren richtet sich ausschließlich auf die Einrichtung zum Erzeugen der Gegenkraft.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (5)
1. In Abhängigkeit von der Fahrzeuggeschwindigkeit auslösbare Bremse für insbesondere in
Bergwerksbetrieben verwendete Schienenfahrzeuge mit einem zum Antrieb der die Bremse auslösenden
Vorrichtung am Fahrzeug befestigten Rad, welches unabhängig von der Lastübertragung
vom Fahrzeug auf die Schiene gegen diese anpreßbar ist, nach Patent 1237 165, dadurch
gekennzeichnet, daß der auf die Schiene
(1) übertragenen Anpreßkraft mittels eines dem Rad (7) der Auslösevorrichtung auf der anderen
Schienenseite etwa gegenüberliegend angeordneten Elementes (11) eine etwa der Anpreßkraft
des Rades entsprechende, der Anpreßkraft entgegengerichtete Gegenkraft auf die Schiene (1) entgegensetzbar
ist.
2. Schienenfahrzeug nach Anspruch 1, bei welchem das zum Antrieb der die Bremse auslösenden
Vorrichtung dienende Rad um eine parallel zu seiner Achse am Fahrzeug befestigte Achse
schwenkbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß das die Gegenkraft ausübende Element (7) als Gegenrad
ausgebildet ist, welches um eine etwa parallel zur Schwenkachse (9) des die Vorrichtung
(2) zum Bremsen betätigenden Rades sowie parallel zur eigenen Laufachse (12) angeordnete
Schwenkachse (20) ebenfalls um ein begrenztes Maß schwenkbar ist.
3. Schienenfahrzeug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Rad (7) und das Gegenrad
(11) mittels eines elastischen Rückstellelementes, beispielsweise einer Feder (14), elastisch
miteinander gekuppelt sind.
4. Schienenfahrzeug nach Anspruch 2 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gegenrad (11) ebenfalls unabhängig von der Lastübertragung auf der Schiene geführt ist.
5. Schienenfahrzeug nach Anspruch 2 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet,
daß beide Räder (7 und 11) auf ihrem die Schiene (1) berührenden Umfang mit einem abriebfesten
sowie nicht brennbaren Kunststoff mit hohem Reibungskoeffizienten versehen sind.
Applications Claiming Priority (3)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DEB82577A DE1237165B (de) | 1965-06-26 | 1965-06-26 | In Abhaengigkeit von der Fahrzeuggeschwindigkeit ausloesbare Bremse fuer Schienenfahrzeuge |
| DEB0092022 | 1967-04-12 | ||
| DEB0092022 | 1967-04-12 |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE1605220A1 DE1605220A1 (de) | 1971-03-25 |
| DE1605220C true DE1605220C (de) | 1973-06-28 |
Family
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