DE1605012B2 - Fahrzeug, insbesondere Eisenbahnwagen mit aufklappbarem Dach - Google Patents
Fahrzeug, insbesondere Eisenbahnwagen mit aufklappbarem DachInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Fahrzeug, insbes. einen Eisenbahnwagen, mit aufklappbarem Dach, das
aus zwei an Stirnseiten des Fahrzeugs über Arme angelenkten und mittels Stellmotor verschwenkbaren
Schalen bestehen.
Fahrzeuge dieser Gattung ermöglichen bei aufgeklapptem Dach ein Beladen und Entladen mittels
Hebezeug von oben her. Es sind mit einem derartigen Fahrzeug Frachtgüter transportierbar, die wegen ihrer
Größe durch die üblichen seitlichen Türöffnungen nicht in das Fahrzeug einbringbar sind.
Bei einem bekannten gattungsgemäßen Fahrzeug (DE-AS 11 76 692) sind die Schalen um zwei feststehende
Bolzen verschwenkbar. Dieser Aufbau führt dazu, daß im geöffneten Zustand des Daches die ausgeschwenkten
Schalen das sogenannte Lichraumprofil überschreiten, was im Eisenbahnbetrieb verboten ist.
Insbesondere verbietet sich dabei ein Rangieren bei aufgeklappten Schalen. Zwar bestünde die Möglichkeit,
den Querschnitt der Fahrzeuge so zu reduzieren, daß bei aufgeklappten Schalen diese noch innerhalb des
Lichtraumprofils liegen, dies würde jedoch zu eine erheblichen Reduzierung des Frachtraumes führen. —
Im übrigen sind ähnliche Fahrzeuge mit um fest Drehpunkte verschwenkbaren Schalen bekannt (DE-A;
10 40 586 und »Technische Rundschau« vom 23. No vember 1962, S. 37), bei denen jedoch das Verschwen
ken von Hand durchzuführen ist. Auch bei dieser Fahrzeugen bestehen die vorstehend aufgeführter
Probleme.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein gattungsgemäßes Fahrzeug zu schaffen, welches be:
maximal nutzbarem Ladevolumen auch bei geöffnetem Dach ein Lichtraumprofil aufweist, welches es ohne
Schwierigkeiten zuläßt, bestehende Vorschriften einzuhalten.
Zur Lösung dieser Aufgabe lehrt die Erfindung, daß die Arme beider Schalen an einen gemeinsamen, durch
den Stellmotor höhenverstellbaren Zapfen und außerdem über Lenker an je einen festen Zapfen angeschlossen
sind.
Die erreichten Vorteile sind darin zu sehen, daß bei der Öffnungsbewegung der Schalen eine außerordentlich
enge Führung der Schalen entlang dem Fahrzeugquerschnitt ermöglicht wird. Damit kann in jeder Phase
der Öffnungsbewegung ein vorgeschriebenes Lichtraumprofil eingehalten werden, ohne daß dazu die
Querschnittsabmessungen und damit das Ladevolumen gegenüber den üblichen Größen verringert werden
müßte. Im Rahmen des vorgegebenen Lichtraumprofils läßt sich folglich ein maximal nutzbares Ladevolumen
erzielen und ist darüber hinaus ein Transport bei aufgeklappten Schalen durchführbar. Ein weiterer
Vorteil besteht darin, daß sowohl die Offenstellung als auch die Schließstellung für die Schalen lagestabilisiert
sind.
Im einzelnen läßt sich die Erfindung auf verschiedene Weise weiter ausbilden. So geht ein Vorschlag dahin,
daß die beiden Schalen an einem gemeinsamen Zapfen derart angelenkt sind, daß bei einer Verstellung dieses
Zapfens zunächst die eine und danach die andere Schale bewegbar ist. Zweckmäßig ist hierzu die eine der
Schalen unmittelbar an den gemeinsamen Zapfen angelenkt, während die andere Schale mittels eines
Langloches an diesen angelenkt ist. Um die Verstellkräfte möglichst klein zu halten, geht ein Vorschlag dahin,
daß beim Öffnen der Schalen ein Ausgleichsfedersystem ggf. einstellbar spannbar ist. Zwecks Sicherung des
Verschlusses kann einer der Schalen eine feststehende geneigte Leiste zur Wirkverbindung mit einem an dieser
Schale sitzenden Stift o. dgl. zugeordnet sein. Eine sichere Abdichtung läßt sich ferner dadurch verwirklichen,
daß an den Rändern der Schalen, welche in Schließstellung aneinander anliegen, Halterungsmittel
in Labyrinthform vorgesehen sind, die sich gegenseitig unter- bzw. übergreifen. Zweckmäßig sind die Stellmotore
als Zylinderkolbenanordnungen ausgebildet und ist eine einzige Pumpe zur Betätigung der Zylinderkolbenanordnung
vorgesehen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der· Zeichnung dargestellt und wird im folgenden näher
erläutert; es zeigt
Fig. 1 eine Vorderansicht eines Eisenbahnwagens mit geschlossenem Dach,
Fig.2 den Gegenstand nach Fig. 1 mit aufgeklapptem
Dach,
F i g. 3 in vergrößerter Darstellung den Anschluß der beiden Schalen aneinander und
Fig.4 eine Teilansicht der Anlenkungsstelle der
beiden Schalen an einem zugeordneten Zapfen.
Unter Bezugnahme auf F i g. 1 und 4 besitzt der dargestellte Eisenbahnwagen 1 ein aufklappbares Dach
aus den beiden Schalen 2 und 2a. Diese Schalen 2, 2a sind mittels der Zapfen 4 und Lenker 5 (welche die
beweglichen Drehpunkte bilden), an die Stirnseiten 30 des Eisenbahnwagens t angelenkt und mittels eines
Zapfens 7 an die öse einer Kolbenstange 8 eines Stellmotors 3 angeschlossen. Die beiden Stellmotoren 3
(einer pro Stirnseite des Eisenbahnwagens), sind an dem Wagengerüst bei 32 mittels ihres Zylinders angelenkt.
Das Auge der Kolbenstange 8 kann zu einem Schlitten 33 gehören, welcher in einer senkrechten Führung 34 an
jeder Stirnseite 30 des Wagens vorgesehen ist. Am Zapfen 7 ist mindestens eine dreieckige Platte 35
befestigt, welche längs eines Steges 36 angeschweißt ist und am Zylinder des Stellmotors 3 geführt ist, oder
denselben umfaßt Zwischen diesem Steg 36 und einer Versteifung 37 der Stirnseite ist eine Anzahl Schraubenfedern
6 vorgesehen, welche beim Öffnen des Daches zusammengedrückt werden und welche somit als
Gewichtsausgleich bei der Betätigung der Schalen 2,2a wirken und das Schließen daher erleichtern. Die Schale
2 weist an der Seite, an welcher der Zusammenschluß mit der anderen Schale 2a bei geschlossenem Dach
erfolgen muß, ein L-Profil 9 auf, das in einer geeigneten Nute eine Dichtung It aufnimmt. Die andere Schale 2a
weist an zugeordneter Stelle ein L-Profil 9a auf, das jedoch umgekehrt gegenüber dem L-Profil angeordnet
ist. So geht aus F i g. 3 klar hervor, daß bei geschlossenem Dach die L-Profile und die Dichtung 11
eine wirksame und billige Abdichtvorrichtung darstellen.
Wie aus F i g. 4 ersichtlich ist, sind die inneren Enden der Arme der Schalen 2,2a an den Zapfen 7 angelenkt.
Während der eine Arm der Schale 2a diesen Zapfen 7 mit einer zylindrischen Bohrung formschlüssig umfaßt,
umfaßt der andere Arm der Schale 2 den Zapfen 7 mit einem senkrechten Langloch 10. Auf diese Weise wird
sich zu Beginn der Öffnungsbewegung des Dachs zunächst die Schale 2a bewegen und danach die Schale
2. Gegen Ende der Schließbewegung wird zuerst die Schale 2 und dann die Schale 2a bewegt. Die
Wirkungsweise ist wie folgt:
Beim öffnen wird die Kolbenstange 8 durch den
Flüssigkeitsdruck im Stellmotor 3, beispielsweise durch eine Handpumpe erzeugt, nach oben gedrückt. Mit ihr
bewegt sich der Zapfen 7. Gleichzeitig drehen sich die Lenker 5 nach außen und wirken als bewegliche
Halterung für die Schalen 2,2a.
Durch diesen Übersetzungsantrieb beschreiben die Schalen 2, 2a eine Hubbewegung unter Absetzung von
der verstauten Last und Erweiterung und Annäherung an die Seitenwände des Eisenbahnwagens in der letzten
Öffnungsstufe. Damit gelingt es ihnen, über die obere Kante der Längsholme 14 hinauszugelangen und nach
erfolgter öffnung in eine Stellung zu gelangen, welche bei völlig offenem Dach für den Eisenbahnwagen einen
kleinstmöglichen äußeren Platzbedarf in der Breite schafft.
Beim Schließvorgang beschreiben die Schalen 2, 2a eine entgegengesetzte Bewegung, immer durch Betätigung
des hydraulischen Stellmotors 3, der nach zwei Richtungen wirkt.
Der Schwerpunkt der Schalen 2, 2a beschreibt während der öffnung eine Kurve unter anfänglicher
Höhenverstellung bis zu einem Höchstpunkt und anschließender Abwärtsbewegung. Während des Verschließens
beschreibt er natürlich den gleichen Durchlauf in entgegengesetzter Richtung. Dadurch wird
folgendes erreicht: Die Lage bei vollständig geschlossenem Dach und die Lage bei offenem Dach sind zwei fixe
Stellungen für die Schalen 2,2a und angenommen, es sei keinerlei Sicherheitsvorrichtung vorhanden, so wird das
geschlossene Dach stets die Neigung zeigen geschlossen zu bleiben und das offene Dach stets dazu neigen,
offenzubleiben, so daß jede unvorhergesehene Bewegung der Schalen 2, 2a ausgeschlossen ist. Um die
Öffnungs- und Schließbewegungen, insbes. die letztere zu erleichtern und somit die Kraftanstrengungen des
einzigen Bedienungsmannes zu erleichtern und zu beschleunigen, ist ein Ausgleichssystem vorgesehen, das
aus den Federn besteht, die zusammengedrückt werden, wenn sich das Dach öffnet und die gespeicherte Kraft
wieder abgeben, wenn das Dach geschlossen wird; dies alles ohne die Stellung des »vollständigen Schließens«
und vollständigen »Öffnens« zu beeinflussen. Das Verschließen und Abdichten erfolgt wie bereits erwähnt
durch ein Labyrinth aus zwei L-Profilen, welche ineinandergreifen.
Der Öffnungs- und Schließvorgang erfordert eine Besonderheit in der gegenseitigen Bewegung der
beiden Schalen. Es muß so sein, daß die Schale 2a, welche den oberen Teil 9a des Labyrinths trägt, sich zu
bewegen beginnt und sich etwas von der Schale 2 abhebt, welche den unteren Teil des Labyrinths trägt,
ehe die Schale 2 bewegt wird. Dies wird wie bereits erwähnt dadurch erreicht, daß das Loch 10 etwas oval
als Langloch ausgebildet ist, mit welchem die Schale 2 in Wirkverbindung mit dem Zapfen 7 steht. Wenn sich
dieser zu Beginn der Öffnungsbewegungen zu heben beginnt, bewegt er zunächst in einer ersten Strecke
unter Heben nur die mit der Bohrung versehene Schale 2a, während die mit dem Langloch versehene Schale 2
sich erst zu bewegen beginnt, wenn der Zapfen 7 mit dem oberen Teil des Langloches 10 in Wirkverbindung
gelangt; in diesem Augenblick hat sich das Labyrinth zur
•to Abdichtung gegen Wasser bereits geöffnet. In ähnlicher Weise verstellt sich beim Schließen die Schale 2,
nachdem sie die Neigung besitzt, sich durch ihr Eigengewicht zu schließen und bringt den Zapfen 7 mit
dem oberen Teil seines Langlochs in Wirkverbindung, so läuft bei den beiden Schalen 2,2a das Schließen in der
Endstufe derart ab, daß die Überlappung des Labyrinths gesichert ist. Die Schale 2 wird in die »vollständige
Verschlußlage« gebracht und die Schale 2a beendigt das Schließen des Labyrinths unter Aufnahme des zwischen
so dem Langloch 10 und dem Zapfen 7 bestehenden Spiels. Im Falle besonderer Verhältnisse, wenn die Schalen 2,
2a des Daches aus besonders leichtem Werkstoff gefertigt werden sollen, beispielsweise Leichtmetallegierungen
oder Kunststoff, um eine weitere Sicherheit für den guten Verschluß des Daches zu gewährleisten,
und um die Überlappung des Labyrinths zu sichern, wird vorgesehen, auf die untere Schale 2 einen Druck
auszuüben. Die Vorrichtung besteht aus einem geneigten Gleitschuh in Form einer Leiste 16, die an der
w) Stirnseite des Eisenbahnwagens befestigt ist und gegen
die ein Stift 15 schleift, welcher an der Schale 2 (siehe Fig. 1) sitzt. Durch die Neigung des Gleitschuhs
bewirkt der Stift 15 beim Gleiten, daß die Schale 2 in der gewünschten Lage niedergeht und im geeigneten
fc5 Augenblick an der Stirnseite des Wagens zur Auflage
.kommt.
Die oben beschriebene Vorrichtung ist zweckmäßig, wenn elastische Verformungen der Schalen die Gleich-
zeitigkeit der Bewegungen für das Verschließen und das Abfallen zwischen der einen und der anderen Stirnseite
des Wagens verhindern.
Die Schalen 2,2a des Daches liegen bei vollständiger
öffnung nicht dicht an den Seitenwänden des Wagens an, sondern nur in deren Nähe, so daß sie sich in einem
genügenden Abstand befinden, damit die Verstellung und Verschiebung von ggf. vorhandenen Seitenwänden
und -türen möglich wird.
Eine Isolierung des Daches des Wagens kann ggf. mittels beliebigen üblichen Materials erreicht werden,
nachdem dafür genügend Raum vorhanden ist, und auch
infolge der genügenden Steifheit der beiden Schalen 2
la kann auch steifes Material angebracht werden entgegen den sog. Rolldächern, also jalousieartiger
Dächern, wo durch die Biegsamkeit eine geeignete Isolierung unmöglich ist. Für die öffnungs- unc
Schließbewegung des Daches ist ein Öldruckmotor vorgesehen. Er besteht in diesem Falle aus einer durch
einen Mann bedienten Handpumpe mit zwei hydraulischen Zylindern mit Doppelwirkung (einer pro Stirnseite)
und den erforderlichen Rohrleitungen, sowie einem Ausgleichssystem für die Bedienung.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (7)
1. Fahrzeug, insbesondere Eisenbahnwagen, mit aufklappbarem Dach, das aus zwei an Stirnseiten des
Fahrzeugs über Arme angelenkten und mittels Stellmotor verschwenkbaren Schalen besteht, d a durch
gekennzeichnet, daß die Arme beider Schalen (2, 2a,) an einen gemeinsamen, durch
den Stellmotor (3) höhenverstellbaren Zapfen (7) und außerdem über Lenker (5) an je einen festen
Zapfen (4) angeschlossen sind.
2. Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Schalen (2, 2a) an einem
gemeinsamen Zapfen (7) derart angelenkt sind, daß bei einer Verstellung dieses Zapfens zunächst die
eine und danach die ändere Schale bewegbar ist.
3. Fahrzeug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine der Schalen (2a) unmittelbar an
den gemeinsamen Zapfen (7) angelenkt ist, während die andere Schale (2) mittels eines Langloches (10)
an diesen angelenkt ist.
4. Fahrzeug nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß beim Öffnen der Schalen (2, 2a) ein Ausgleichsfedersystem (6) ggf. einstellbar spannbar
ist.
5. Fahrzeug nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß einer der Schalen (2) eine feststehende geneigte Leiste (16) zur Wirkverbindung mit einem
an dieser Schale sitzenden Stift (15) zugeordnet ist.
6. Fahrzeug nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß an den Rändern der Schalen, welche in Schließstellung aneinander anliegen, Halterungsmittel
in Labyrinthform (9, 9a, 11) vorgesehen sind, die sich gegenseitig unter- bzw. übergreifen.
7. Fahrzeug nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Stellmotore (3) als Zylinderkolbenanordnungen ausgebildet sind und eine einzige Pumpe
zur Betätigung der Zylinderkolbenanordnungen vorgesehen ist.
Applications Claiming Priority (2)
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